1856 / 297 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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2 Tar-⸗Preis der bei Mobilmachung der Armee durch Landlieferung zu beschaffenden Pferde. Der Antrag Unserer geirenen Stände in der Petition vom 14. Oktober 18564, daß die unter Nr. 7 der Verordnung vom 24. Februar 1834 getroffene Bestimmung, durch welche in Be treff der bei eintretender Mobilmachung der Armee mittelst Landlteferung herbeizuschaffenden Pferde ein Maximal- Taxsatz von 120 Rthlr. festgesetzt worden, aufgehoben werde, hat durch das Gesetz vom 12. September 1855 (Gesetzsammlung Seite 669) seine Erledigung gefunden. 3) Subsidiarische Verpflichtung der Tragung der Kriminalkosten. Der Antrag Unserer getreuen Stände in der 14. Oltober 1854, . ö daß den altpommerschen Städten die nach 8. 3 der Verordnung vom 2. Januar . erhaltene ö zur Tra⸗ ung der Kriminalkosten abgenommen werde, ga kern das Gesetz vom 1. August 1855 (Gesetz⸗ Sammlung Seite 579) und die von Unseren Ministern der Justiz, des Innern und der Finanzen zu dessen Ausführung erlassenen Instructionen

Erledigung gefunden. seine Erledigung gef Hafens bei Leba.

4 Anlegung eines t , . über das Projekt der Anlage eines

Hafens bei Leba erforderlichen Vorarbeiten sind auf Kosten des Staats angeordnet und werden in nähere Erwägung gezogen werden. 5) Eisenbahn von Stargard na Colberg resp.

n, stell einer Eisenbahn von Star

e Petition wegen Herstellung ; U 2 gard nach Colberg resp. Cöslin hat inzwischen durch Sicherstellung dieser Bahn ihre Erledigung gefunden.

6) Revocationsrecht der Agnaten und Mithelehnten nach pommer schem Lehnrecht.

Auf den Antrag Unserer getreuen Stände: daß zur Entschei⸗ dung der Frage,

ö das eationtrecht der Agnaten und Mitbelehnten des pommerschen Lehnrechts durch 8. ? Nr. 6 des Ablösungs-Gesetzes vom 2. März 1850 in dem ausdrücklich aufgehobenen Verkaufs⸗ Näher und Retrakt⸗Recht mit aufgehoben, oder als noch fort⸗ bestehend zu betrachten sei, . ein Gutachten des Plenums des Ober⸗-Tribunals eingeholt werden möge, hat nicht eingegangen werden können, weil das Ober-Tri⸗ bunal nach der bestehenden Verfassung seine Rechtsprechung über die in Rebe stehende Frage nur in einem zur Entscheidung vor— liegenden konkreten Falle durch Plenarbeschluß, nicht durch ein von demselben abzugebendes Plenargutachten feststellen kann.

Im Uebrigen ist dem Bedür fnisse einer besseren Regelung der Verhältnisse der Pommerschen Lehne, soweit dieselbe nicht durch die Entscheidung der gedachten Frage bedingt ist, durch das kürzlich publizirte Gesetz, betreffend die erleichterte Umwandlung Alt⸗Vor⸗ pommerscher und Hinterpommerscher Lehne in Familien- Fideikom⸗ misse vom 10. Juni 1866 (Gesetz⸗-Sammlung S. 564) bereits ab⸗ geholfen worden.

Zu Urkund dieser Unserer gnädigsten Bescheidungen haben Wir den gegenwärtigen Landtags-A bschied Höchsteigenhändig vollzogen und verbleiben Unsern getreuen Ständen in Gnaden gewogen.

Gegeben Sanssouct, den 23. Oktober 1856.

Friedrich Wilhelm.

Städte zur

Petition vom

von der Heydt. Simons. von Raumer. von Westphalen. von Bodelschwingh. Graf Waldersee. Für den Minister für die landwirthschaftlichen Angelegenheiten: von Manteuffel.

von Manteuffel.

Staats⸗Ministerium.

Der Geheime Kanzlei⸗Secretair Froböse ist zum Geheimen Registrator bei der Centralstelle für Preß-Angelegenheiten ernannt worden.

, .

in isteriun für Bandel, Semerke und qffe nt liche Arbeiten. Der Königliche Landbaumeister Steinbeck zu Merseburg ist

zum Königlichen Bau-Inspektor ernannt, und demselben die Bau— Inspektor⸗Stelle zu Schleusingen verliehen worden.

Verfügung vom 30. November 1856 betreffend die Portofreiheit der dienstlich en Korrespondenz- und Geld-Sendungen, die wegen einer Beschäfti— gung von Strafgefangenen außerhalb der Köünig⸗= lichen Straf-Anstalten erforderlich werden.

Gesetz vom 11. April 1854 (Staats-Anzeiger Nr. 93 S. 702.

Die nach den bestehenden Vorschriften (8. 159 der Ueber ht der Portofreiheits⸗-Verhältnisse von den Königlichen Straf⸗AUnstz— ten in Anspruch zu nehmende Portofreiheit ist für diejenigen Fäll in welchen eine Beschäftigung der in Königlichen Straf-Anssalten detinirten Gefangenen, nach Maßgabe des Gesetzes vom 11. Aprl 1854 (Gesetz Sammlung Seite 143), außerhalb der Straf⸗Anstalten stattfindet, dahin bestimmt worden, daß die durch eine solche Be— schäftigung von Strafgefangenen veranlaßten dienstlichen Korre— spondenz⸗ und Akten-Sendungen zwischen den betreffenden Straf⸗ Anstalts-Direktionen und den Beamten, denen die Beau ssichtigung der außerhalb der Anstalten beschäftigten Strafgefangenen über? tragen ist insoweit die Acten⸗Sendungen einzeln das Gewicht von 20 Pfund nicht übersteigen und außerdem auch die Geld⸗Sendungen der betreffenden Strafanstalts— Directionen an die Beamten, denen die Beaufssichtigung der außerhalb der Anstalten beschäftigten Strafgefangenen übertragen ist, portofrei befördert werden sollen.

Alle übrigen Sendungen, die aus einer derartigen Veranlas— sung erforderlich werden, namentlich Paket⸗Sendungen, welche an— dere Gegenstände als Akten, Schriften oder Rechnungen enthalten, sind dagegen portopflichtig.

Berlin, den 30. November 1856.

Der Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.

Verfügung vom 7. Dezember 1856 betreffend die Portofreiheit der Handelskammern auf Waa— ren-Sendungen, die ihnen von dem Ministerium für Handel 3c. zur An sicht und Weiterbe förderung an andere Handelskammern überwiesen sind.

Mit Bezug auf die General-Verfügung vom 21. Juli 18650, wonach für Waaren, welche von dem Ministerium für Handel zt. im allgemeinen Interesse an eine Handelskammer zur Ansicht und Weiterbeförderung an andere Handelskammern abgesandt werden, die Portofreiheit bewilligt worden ist, werden die Königlichen Post— Anstalten angewiesen, Waaren-Sendungen einer Handelskammer an die andere von jetzt ab nur dann portofrei zu befördern, wenn sse mit dem Rubrum:

„cirkulirt auf Anweisung des Ministeriums“ bezeichnet sind und die Sendung

„unter dem Siegel einer Handelskammer“ erfolgt.

Berlin, den 7. Dezember 18566.

Der Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.

Verfügung vom 12. Dezember 1856 betreffend den Schluß der Beförderung von Paket- und Geld— Sendungen nach Amerika via Hamburg.

Bekanntmachung vom 23. Juni 1856. (Staats-Anzeiger Nr. 155 S. 1261.)

Die zwischen Hamburg und New-Jork durch die Dampf- und Segelschiffe der Hamburg-Amerikanischen Paketfahrt⸗Actien-Gesell⸗ schaft bisher unterhaltene regelmäßige Verbindung ist mit dem lsten d. M. bis zum 1. März k. J. geschlossen worden. .

Unter Bezugnahme auf die Bekanntmachung vom 23. Jun d. J. wird das korrespondirende Publikum hiervon mit dem Be— merken in Kenntniß gesetzt, daß Päckerei- und Geld-Sendungin nach Amerika zur Beförderung über Hamburg bis Mitte Februgt k. J. durch die Post-Anstalten nicht angenommen werden. Bis zu dem gedachten Zeitpunkte werden Päckereien nach Nord-Amerika, au deren Begleit-Rdressen nicht ein anderer Speditionsweg ausdrückli vorgeschrieben ist, auf der Route über Bremen ihre Beförderung erhalten.

Berlin, den 12. Dezember 1856.

General ⸗Post⸗Amt. Schmückert.

Von Ostern bis Michaelis 1856 waren Studirende vorhanden, ein—

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Finanz M inisterinm.

Bescheid vom 24. Oktober 1856 betreffend die Heranziehung der Beamten zu den Gemeinde⸗Zu⸗ schlägen zur Klassen- und klasstfizirten Ein— kommensteuer.

Erlaß vom 18. August 1856. (Staats-Anzeiger Nr. 231. S. 1836.) Erlaß vom 2. Juni 1856. (Staats-Anzeiger Nr. 48. S. 1215.)

betreffend die Heranziehung der Beamten zu den Gemeinde ⸗Zu⸗ schlägen zur Klassen⸗ und klassifizirten Einkommensteuer, verweisen vir die Königliche Regierung zunächst auf den Erlaß vom 18ten August d. J, worin ausgeführt worden ist, daß und weshalb nicht pie Hälfte des Gehalts als Maßstab der Besteuerung anzusehen, ondern die Hälfte des Staatssteuer-Satzes soweit dieser lediglich nach dem Dienst-Einkommen des Beamten und nicht mit Rücksicht auf dessen Privatvermögen bemessen worden als das DObsekt zu betrachten ist, von welchem die Zuschläge berechnet worden.

Sodann bemerken wir, daß, wie die Königliche Regierung in

dem ersten Theile und zu Ende Ihres Berichts richtig ausführt,

nach der klaren Bestimmung des Erlasses vom 2. Juni d. J. in den Fällen, wo der Beamte neben seinem Diensteinkommen noch ein anderes Einkommen zu beziehen hat, die Einschätzung dergestalt saattfinden muß, daß der auf das Gehalt fallende Theil der Ge— sammt-Staatssteuer zu berechnen, von dem so gefundenen Betrage bie Hälfte zu nehmen und diese Hälfte als der mit Zuschlägen zu belegende Gegenstand anzunehmen ist, während daneben von dem

Berechnung für das Privat-Einkommen sich ergebenden

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aus en, ganzen Staats-Steuersatze die Zuschläge unverkürzt bemessen werden. Berlin, den 24. Oktober 1856. Der Minister des Innern. Westphalen.

Der Finanz⸗Minister. von Bodelschwing.

An die Königliche Regierung zu N.

Angekommen: Se. Excellenz der GeneralLieutenant, Ge— neral-Adjutant Sr. Majestät des Königs und Commandeur der hten Diviston, von Willisen, aus der Provinz Preußen.

Ribera, von Paris.

Berlin, 16. Dezember. Se. Majestät der König haben Aller⸗ gnädigst geruht: Dem Seconde-Lieutenant Freiherrn Senfft von pilsach, à la Suite des 7ten Ulanen-Regiments, die Exlaubniß jur Anlegung des von des Kaisers von Rußland Majestät ihm herliehenen St. Stanislaus-Ordens dritter Klasse zu ertheilen.

Summarische Uebersicht der immatrikulirten Stu⸗ direnden auf der Albertus-Universität zu Königs— berg in Pr. von Michaelis 1856 bis Ostern 1857.

schließlich von zwei nachträglich Immatrikulirten ......

Daton sind a) gestorben

b in der Matrikel gestrichenn. * 16

cj laut Erkenntniß von der Universität entfernt

d) abgegangen. . ......

Es sind demnach geblieben .

In diesem Semester sind immatrikulirt

Inländer 93

Die theologische Fakultät zählt us lanber

H . 9 Inländer die juristische Fakultät zählt.. Ruclanber

Auf die Anfrage der Königlichen Regierung in dem Bericht, nig trafen gestern Vormittag

sicherer Quelle heißt es in der hiestgen Zeitung,

zember, wird „Wellington“ am 3. Dezember nach Lissabon abfuhr, während das englische Geschwader bei Malta blieb, um die Lösung der Ver⸗ wicklungen zwischen England und Frankreich einer- und Neapel 82 aandererseits abzuwarten, Die Gesammtzahl der immatrikulirten Studirenden beträgt daher. . 345 ; teur“ bringt Ernennungen Legislative. Legislative ernannt worden.

aus Neapel vom 11. Dezember ein.

Außerdem besuchen die Vorlesungen: a) bei der pharmaceutischen Studien- Kommissisn inscribirte Pharmaceuten b) mit bes. Genehmigung des zeitigen Prorektors

Es nehmen also im Ganzen an den Vorlesungen Theil

Nichtamtliches.

Preußen. Berlin, 16. Dezember. Se. Majestät der kön: 10 Uhr im Königlichen z bierselbst ein und nahmen die gloch ig 3 . Später besuchten Allerhöchstdieselben, wie auch Ihre Majestät die Königin, die Wohlthätigkeits-Ausstellung zum Besten des Frauen-Krauken-Vereins, und kehrten, nachdem Ihre Majestät die Königin noch andere Wohlthätigkeits⸗-Ausstellungen mit Allerhöchst⸗ Ihrer Gegenwart beehrt hatten, nach Charlottenburg zurück.

Nach einer der „Pr. C.“ vorliegenden Mittheilung aus Mexiko ist Herr Arriojo für den hiesigen Gesandtschaftsposten designirt. Der Genannte, ein Schwager des jetzigen Präsidenten Commonfort, bekleidete eine Zeit lang' die Stellung als Minister der auswärtigen Angelegenhesten. ; -

Bei der diesjährigen Versammlung des Kirchent ages war von Seiten der leitenden Ausschüsse bekanntlich der Vorschlag gemacht worden, den Kirchentag in der Folge statt der jährlichen Wieperholung nur alle zwei Jahre zu veranstalten. Der Vorschlag fand in der Versammlung lebhaften Widerspruch und man vereinigte sich schließlich dahin, den Ausschüssen die nochmalige Erwägung der Sache anheimzugeben. Es ist nunmehr, wie wir vers nehmen, beschlossen worden, den Kirchentag zum nächsten Jahre wieder zu berufen. (Pr. C.)

Sachsen. Weimar, 15. Dezember. Wir erfahren aus . daß die Zoll— kon ferenz Mittwoch den 17. d. M. geschlossen werden wird.

Schweiz. Bern, 13. Dezember. Da das Amt des Bun— des Präsidenten mit dem Jahreswechsel auf eine andere Person übergeht, so hat der Bundesrath gestern die dadurch veranlaßte Vertheilung der Departements der eldgenössischen Verwaltung vor⸗ genommen. Mit dem 1. Januar nächsthin besteigt Herr Forne⸗ rod aus der Waadt den Stuhl des Bundes-Präsidenten, und Herr

Stämpfli, welcher von dieser Stelle zurücktritt, übernimmt die Tei—

Der designirte Königlich spanische außerordentliche Gesandte tung der Finanzverwaltung. Das ebenfalls erledigte Zoll-Depar—

und bevollmächtigte Minister am hiesigen Hofe, Marquis de la tement wurde Herrn Bundesrath Knüsel zugetheilt. (Köln. 3)

ö Auf den Antrag des General-Anwalts, es möchte Herr Ludwig Pourtalès-Sandoz gegen Kaution provisorisch frei— gelassen werden, hat die Anklagekammer beschlossen: Wenn ein ge⸗ nügendes ärztliches Zeugniß vorgelegt werde, so sei das Präsidium der Anklagekammer ermächtigt, gegen eine Kauttonsleistung von 30,000 Fr. die Haft des Hrn. Ludwig Pourtales - Sandoz in Hausgrrest umzuwandeln. (N. Z. 3.)

Niederlande. Haag, J3. Dezember. Die zweite Kammer der Genexalstaaten hat heute die 14 ersten Artikel des Finanz— kapitels über die Staatsschuld angenommen. Bei dem Artikel 15

ber Tilgung und Ablösung der verzinslichen Staatsschuld machte

Herr van Zuylen die Motion, man möge die Debatte über diesen

Gegenstand verschieben, bis diejenige über die Ausgaben beendigt wäre; der Finanzminister sprach sich dagegen aus; die Motion wurde mit 36 gegen 29 Stimmen angenommen. noch einmal über das Kapitel der außerordentlichen Ausgaben ab⸗—

. gestimmt.

Am 15ten wird

(Düss. Ztg.) Großbritannien und Irland. Aus Malta, 10. De⸗

gemeldet, daß Romiral Dundas am Bord des

Frankreich. Paris, 15. Dezember. Der heutige ‚„Moni—⸗ für die Büreaus des Senats und der Graf Morny ist wiederum zum Präsidenten der (Tel. Dep.)

In Marseille trafen am 14. Dezember Nachrichten Das offizielle Blatt der

Italien.

22 neapolitanischen Regierung meldet, daß der Meuchelmörder (dessen

ebe gaknltgt Inländer die medizinische Fakultät zählt .

a) Inländer mit dem Zeugniß J Inländer, ohne Zeugniß der Reife, auf Grund des §. 36 des Reglements vom

4. Juni 1834 immatrikulirt

*

Die philosophische Fa⸗ y w

ö

e) Mußt tndeer-

ber.

Hinrichtung gestern bereits telegraphisch mitgetheilt ist Milano heiße und ein Insurgent von 1848 sei, der 1852 begnadigt wurde 2 und mit Hülfe falscher Papiere in das Heer eintrat. genannten Blatt erfahren wir ferner, daß die Hauptstadt am Abend

Aus dem

des 9. Dezember eine außerordentliche Erleuchtung veranstaltete. Die neuesten in Marseille eingetroffenen Nachrichten aus Sicilien sind vom 10. Dezember. Auf der Insel herrscht Ruhe und man hofft, daß in Folge der jüngsten Ereignisse der Gang der Refor⸗ men nicht gehemmt werde.

Schweden und Norwegen. Stockholm, 9. Dezem⸗ Der am 3Zten d. M. vom Minister des Innern dem Reichs⸗