2436 Berliner Börse vom 19. Dezember 1856.
isenbahn · Actien.
Amtlicher Wechsel-, Fonds- Und Geld-Cours. LIf. Br.
Wechsel- Course.
Amsterdam dito
Wien in Z6 Fi. F. 150 FI.
Augsburg
Kurz 2M. Kurz 2. 3M. 2M. 2.
150 Fl. ] 2M.
Leipzig in Cour. im 14 Thl. I 8 L.
uss 100 Thlr. .. ..
. 5 2M.
Frkf. a. M. südd. W. 100 FI. 2M. Petersburg 100 S. R ̃
Fonds- Course.
Preuss. Freiw. Anleihe Staatsanléeihe von 1850
dito dito dito dito dito
Staats Schuldscheineè ...... .. .. Prämiensch. d. Seehdl. à 50 Th. Prämien- Anl. v. 1855 2 100 Th. Kur- u. Neum. Schuldverschr. Oder-Deiehbau-Obligationen .. Berliner Stadt-Obligationen .. do.
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Brief. Geld.
1433 1427 142 — 15235 Pommersche
Posensehe do.
Westpreuss
Pommersche Preussische
Sächsisehe .. * 8 ehlesische
Pfandbriefe.
Rentenbriefe.
1435 Kur- und Neumark. 3 Ostpreussische ö
Schlesische 9 ⸗ Vom Staat garantirte
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Kur- und Neumärk.
Posensche. . . . . . . .. .
hein? und Vyestpi.
h Pr. Bk. Anth. Scheine
Friedrichsd' or.. . Andere Goldmünzen
EER - N
If. Br. ld. Aachen - Düsseldorf. 35 83 82 do. Prioritäts- — do. II. Emission 87 do. III. Emission — z Aachen - Mastrichter 60 do. Prioritäts- 93
do. II. Emission 98 Bergisch - Märkische S6 dö. Prioritäts-5 101 101
873
Magdeb. Wittenb. . Magd. - Witt. Prior. Münster-Hammer .. Nie ders chles. Mark. do. Prioritäts- do. Conv.Prioritäts- do. do. III. Serie do. do. IV. Serie Niederschl. Lweigb. Oherschles. Lit. do. Lit. do. Prior. Lit. do. Prior. Lit. do. Prior. Lit. do. Prior. Lit. E. Prinz Wilh. (St.- V.) do. Prioritãts- õᷣ do. II. Serie õᷣ do. III. Serie Rheinische do. (Stamm-) Prior. do. Prioritäts-Oblig. do. vom Staat gar. Ruhrort-Cref. Kreis Gladbacher do. Prioritäts- do. II. Serie Stargard- Posen. . . . do. Prioritäts- do. II. Emission 3 , ö . do. Prior. Ohlig. 4 do. III. Serie Wilh. (Cos. 0db8.) alte do. neue do. Prioritäts- do. II. Emission
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do. do. II. Serie do. (Dortm. - Soest) Berl. Anh. Lit. A.u. B. do. Priorität s- do. do. Berlin- Hamburger. do. Prioritäts- do. do. II. Em. Berlin- Potsd. Magd. do. Prior. Eblig. do. do. Lit. G. do. do. Lit. D. Berlin- Stettiner . . . do. Prior. Oblig. Bresl. Schw. Frb. alte ⸗ do. do. neue Cöln- Crefelder do. Prioritäts- Cöln- Mindener .. . . do. Prior. -(Oblig. do. do. II. Em. ag. do. III. Emission do. IV. Emission Düsseldorf-Elberf. . do. Prioritäts- do. Prioritäts- Magdeb. alberst. .
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NUichtamtliche otirungen.
Aus länd. Eisenb. - Stamm- AActien.
Amsterdam - Rotterdam
Kiel Altona
Loebau-LZittau.
Ludwigshatfen-Bexbach Mainz- Ludwigshafen .. Neustadt - Weissenburg Mecklenburger . Nordb. (Friedr. Wilh.) Lars koje - Selo. . ... . ..
Ausl.
Prioritäts- Actien.
Belg. Oblig. J. de l'Est do. Samb. et Meuse
Disconto Commandit-
Nordb. (Friedr. Wilh.)
Kass. Vereins-Bk.- Act. ie,,
lIif.
Br.
CG ld.
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Poln. Pfandbr. in S. -R. do. Part. 500 FI. ... Sardin. Engl. Anleihe. Sardin. bei Rothschild; Hamburg. Feuer-Kasse: do. Stauts-Präm. Anl. Lübecker Staats-Anl. . Kurhess. Pr. Obl. 40 Th. N. Bad. do. 35 Fl Schaumburg-Lippe do. 25 Thlr Span. 356 inl. Schuld
* O9 . !. de. 1 à 376 steigende
Ausländ. Fonds.
Braunschweig. Bank. . Darmstädter Bank do. II. Emission ... Geraer Bank Weimar. Bank Oesterreich. Metall. . . . do. National-Anleihe do. Prm.-Anleihe .. Russ. Stiegl. 5. Anl. do. do. 6. Anl. do. v. Rothschild Lst. do. Engl. Anleihe . .. do. Poln. Schatz?-Ohl. m , ,, g do L h oo Fll
C — — W — w — — — — —
73 9823 215
Präm. - Anleihe v. 1855 à 100 Thlr. 1143 2 114 gem
Kerlin, 19. Dezember.
niedriger als gestern.
btzerschles. Litt. . 162 a 161 gem. 105 a 1054 gem. Nordbahn (Fried.- V ilh.) 53 a 54 gem. Diseuato Commandit-Antheiie I24 a 123 a 124 gem. sion 125 a 3 gem.
Rheinische 1133 a 113 gem Itartzard-Posen
Darmstädt. Bank II. Emis-
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Die Sin, mung der heut'gen Börte war im AlHdlWwemeinen matt und stellten sich die Course mit wenig Aus nahme
Roggen loco 435 - 44 Rihlr.U, do. 85 — S6pfd. 44 Rihlr. pr. S2pld. ben., schwimm. S7psd. 14 Loth 433 Rthlr. do., Dezember 44 — 44-3) Rihlr. bez. u. Rr., 4 G., Dezerm ber- Ianuar 414 —– 44 Rihlr. bez. u. G, 44 Br., Januar-Februar 44 - J - 44 Rthlr bez. u. G., 447 Br., Früh-
Rerliner Setrelcdklehs'rne vor 19. Derember.
Weizen loco 50 — 86 Rthlr.
jahr 45— * Rthlr. bez. u. Er., 457 G. Gerste 32 - 39 Rthlr. Hafer 21 - 25 Rthlr. Erbsen 40 - 50 Rthlr.
Rüböl loco 163 — 7 Rrhlr. bez., Dezember 1615-5 Rihlr. bez. u. G, 165 Br., Dezember Januar 1655. Rthlr. Br, Iöz G., Januar - Fe-
bruar 164 Rihlr. bez. u. G., 16555 Br., Februar- März 167 Rthlr. Br., 16 G., April-Mai 155 Rthlr. Br., 53 G.
Spiritus loco ohne Fass 21 — 23 Rihlr. bez, do. mit Fass 244 - 2 Fihlr. bez., Dezember u. Dezember-Jauuar 2443 —– 24 Rthlir. ber u. G. 214 Br., Januar - Februar 243 Rthlr. ber, Hr. u. G., Fehruar- Märs 253 — Rihlr. ber, 263 Er, 254 G., Mära- April 253 RKihilr. beg. u. G., 26 Br., April-Mai 263 — 26 Rihlr. bez., Br. u. G.
Weigen hne Umsatz. Roggen loco stärker osferirt, Termine nach matter EWröfsnung fester schliessend; gekünditt 500 Wispel. Räböl flau und weichend. Spiritus loco wie Termine billiger verkauft; gebünd 't
bo, 060 Quart.
Stettin, 19. Dezember, 1 Uhr 32 Min. Nachmittags. (Tel. Dep. des Staats- Anzeigers.) Weizen, Frühjahr 75 G. u. Br. Raggen 41 bis 43 ber,, December 423 G., 437 r. Frähjahr 45 bez. u. G., la- nuar j 435. Spiritus, Dezember 14 bez, Frühjahr 14 6 1335 Br.
Redaction und Rendantur: Schwieger.
Berlin, Druck und Verlag der Königlichen Gebeimen Ober-„Hofbäch druckerei.
(Rudolph Decker.)
Pas Abonnement beträgt: 27 Sgr. für das Vierteljahr . in alen Theilon der Monarchie ohne preis- Erhöhung.
Alle peost-Anstalten des An- und Auslandes nehmen Sestellung an, für gerlin die Expedition des Koanigl. Preußischen Staats- Anzeigers: Mauer⸗Strase Nr. 1. —
Berlin, Sonntag den 21. Dezember
1856.
7 4 21 301 0 Se. Majestät der König haben Aller gnädigst geruht: Dem Dom-Dechanten Boekamp zu Paderborn den Rothen Adler-Orden zweiter Klasse mit Eichenlaub, dem Doktor der Theo⸗ logie von Barth zu Calw in Württemberg den Rothen Adler— Ohden vierter Klasse und dem Sergeanten Herkt im 6ten Infan— terie⸗Regiment die Rettungs⸗Medaille am Bande; so wie Dem Ober- Hütten-Inspektor, Direktor des hiesigen Königlichen Eisengießerei⸗Amts, Julius Heinrich Schmidt den Charakter als Bergrath zu verleihen.
VMinisterium des Innern.
Cirkular-Berfügung vom 8. Dezember 1856 — betreffend die Portofreiheit der d ienstlich en Kor—⸗ respondenz- und Geldsendungen, die wegen einer Beschäftigung von Strafgefangenen außerhalb der Königlichen Straf-Anstalten erforderlich wer den.
zerfügung vom 30. November 1856 (Staats-Anzeiger Nr. 297. Verfügung .
ie nach den bestehe nden Vorschriften (8. 159 der Uebersicht der of (hee rer f! von den Königlichen Strafanstalten in Anspruch zu nehmende Portofreiheit ist für diejenigen Fälle, in welchen eine Beschäftigung der in Königlichen Strafanstalten deti⸗ nirten Gefangenen, nach Maaßgabe des Gesetzes vom 11. ö 1854 (Gesetz⸗ Sammlung S. 143) außerhalb der Strafanstal⸗ ten stattfindet, dahin bestimmt worden, daß die durch eine solche Beschäftigung von Strafgefangenen veranlaßten dienst⸗ lichön Correspondenz⸗ und Akten⸗Sendungen zwischen den betreffenden Strafanstalts Direktionen und den Beam⸗ ten, denen die Beaufsichtigung der außerhalb der Anstalten beschäftigten Strafgefangenen übertragen ist, — insoweit die Atten⸗ sendungen einzeln das Gewicht von 20 Pfund nicht über⸗ steigen — und außerdem auch die Geldsendungen der be— treffenden Strafanstalts⸗-Directionen an die Beamten, denen die Beaufsichtigung der außerhalb der Anstalten beschäftigten Strafgefangenen übertragen ist, portofrei befördert werden sollen. Alle übrigen Sendungen, die aus einer derartigen Veranlassung erforderlich werden, namentlich Paketsendun gen, welche andere Gegenstände als Akten, Schriften oder Rechnungen enthalten, sind rtopflichtig. . ö. , hat die Directionen der Straf⸗ ꝛc. Anstalten Ihres Bezirks i 3 Instruction zu versehen,
itig dieselben aber auch anzuweisen: . . dem für portofreie Geldsendungen Königlicher Behörden allgemein bestehenden Grundsatze 66. 15 der Ueber- sicht der Portofreiheits⸗ Verhältnisse), Baarsendungen mög⸗ lichst, namentlich in allen den Fällen zu vermeiden, in welchen
dies durch Abrechnung oder Anweisung geschehen kann;
Paketsendungen, welche andere Gegenstände als Akten, Schriften oder Rechnungen enthalten, zwischen den Anstal= ten und den die Beschäftigung der Gefangenen außerhalb der Änstalten beaufsichtigenden Beamten nur in denjenigen Fällen durch die Postanstalten bewirken zu lassen, wo eine Beförderung in anderweiter Weise nicht angänglich ist, als⸗ dann aber das erwachsende Porto, insoweit es nicht etwa von den Arbeitsgebern zu tragen ist, aus dem durch die Be— schäftigung der Gefangenen im verdienst ger g eh . je Königlichen Postbehörden sind vo Herr für Dan? e r und öffentliche Arbeiten bezüglich der vor—
stehend gedachten Portofreiheits⸗Verhältnisse bereits mit Anweisung dere worden. erlin, den s. Dezember 1856. Der Minister des Innern. von Westphalen.
An sämmtliche Königliche Regierungen (aus- schließlich derjenigen zu Danzig, Cöslin, Stralsund, Erfurt und Arnsberg.)
Justiz⸗ Ministerinm.
Allgemeine Verfügung vom 12. Dezember 1856, den Verlust des Adels betreffend.
Allerh. Order vom 28. Juli und Reskript vom 1. August 1812 (Jahrbücher Bd. J. S. 203). . Reskript vom 22. März 1837 (Rhein. Samml. Bd. VI. S. 124). Allgem. Verfügung vom 2. Dezember 1850 B. Gustiz⸗ Minist.⸗
Blatt S. 414). ö Allgem. 9 rfugung vom 14. April 1853 (Staats⸗Anz. Nr. 95. S. 639. . Allgem. engung vom 6. August 1855 (Staats-Anz. Nr. 201. S. 1518).
Durch die Allerhöchste Order vom 28. Juli 1812 ist die An⸗ ordnung k daß in den Fällen, wo auf Verlust des Adels erkannt worden ist, die Erkenntnisse Seiner Majestät dem Könige zur Allerhöchsten Bestimmung wegen des etwa auszuübenden Be⸗ gnadigungsrechts vorgelegt werden sollen. Die Gerichte sind hier⸗ von durch die allgemeine Verfügung des Justiz-Ministers vom 1. August 1812 (Jahrbücher Band J. S. 2063) mit der Anweisung in Kenntniß gesetzt worden, in solchen Fällen, wenn rechtskräftig erkannt ist, vor der Vollstreckung der Strafe die Akten nebst dem Erkenntnisse und einem Aktenaus zuge dem Justiz⸗Minister einzureichen.
Seitdem nach §§. 11, 12 und 22 des Strafgesetzbuchs auf
den Verlust des Adels nicht mehr ausdrücklich erkannt wird, sind diese Bestimmungen außer Beachtung gekommen; es wird des halb im Anschluß an die allgemeine Verfügung vom 2. Dezember 1850 hierdurch angeordnet, daß auch in Zukunft, wenn gegen eine Per son adlichen Standes aus dem Inlande rechtskräftig auf eine Strafe erkannt worden ist, welche den Verlust des Adels zur Folge hat, vor ver Vollstreckung der Strafe, insbesondere auch vor der nach g. 30 des Strafgesetzbuchs etwa zu bewirkenden öffentlichen Be⸗ fanntmachung des Urtheils, die Akten nebst, den Erkenntnissen und einem Akten Auszuge, welcher ein vollständiges Nationale, insbe⸗ sondere den Geburtsort, Wohnort, Religion, Alter und Beschäf⸗ tigung des Verurtheilten enthalten muß, an den Justiz⸗Minister inzusenden sind. — . ö. n sich der Verurtheilte in gefänglicher Haft, so ist die Zeit, während welcher durch das vorstehend angeordnete Verfahren die Vollstreckung der , . muß, demnächst auf ᷣ trafzeit mit in Anrechnung zu bringen. . . 1 a. . der Erkenntnisse an den Justis⸗Minister er⸗ folgt nach Maßgabe der allgemeinen Verfügung vom 12. August 1850 (Justiz⸗Ministerialblatt S. 279); einer besonderen Einreichung der Urtheile seitens der Ober-Staatsanwalte bedarf es künftig in diesen Fällen nicht. Im Bezirk des Arpellattone gerichte to es in Köln dagegen sind die Erkenntnisse auch ferner durch die . Prokuratoren an den Justizminister einzu enden Meskr. vom 22sten März 1837, Rhein. Samml. Band V. S. 123).
Freien aufkommenden Arbeits⸗
dem Herrn Minister
lin, den 12. Dezember 1856. a. Der Justiz⸗-Minister.
Simons. An sämmtliche Gerichtsbehörden.