1856 / 302 p. 4 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

Die Beschluͤsse werden durch absolute Stimmenmehrheit gefaßt; bei ern,, giebt die Stimme des Vorfitzenden den Ausschlag; ur Gültigkeit eines Beschlusses . mit Ausnahme der in 8 51 und Id zub 5 gedachten Fälle, Anwesenheit von wenigstens drei Mit⸗ gliedern oder Stellvertretern erforderlich resp. genügend. Ueber jede Verhandlung wird ein Protokoll aufgenommen.

d) Von den Beamten der Gesellschaft. §. 56. Wahl derselben.

Die Beamten der Gesellschaft werden von der Direktion ernannt,

mit Ausnahme: 3 ö ͤ a) des ersten Administrations⸗Beamten (Spezial⸗-Direktor oder Geschãftso⸗

rer), ; b) . . technischen Beamten (Ober-Ingenieur oder Betriebs⸗ Direktor), c) des Lier tus der Gesellschaft und dessen Stellvertreters, ch des Vorstehers des Kassenwesens oder Haupt-Rendanten,

Die Wahl dieser vier Beamten erfolgt durch den Verwaltungsrath, welcher auch die Kontrakts⸗Bedingungen, so wie die den betreffenden Beamten zu ertheilenden Dienst-Instructionen feststellt. r

Die Wahl ad a bis e, so wie die betreffenden Dienst⸗Instructionen bedürfen der Bestätigung resp. Genehmigung des Staates (8§. 6 sub 1 c..

1 und Dienst⸗Instructionen, so wie die Bestallung des Syndikus werden von der Direction vollzogen.

Der Stellvertreter des Syndikus ist dazu bestimmt, denselben bei einzelnen Behinderungsfällen zu vertreten und wird von dem letzteren selbst mit Genehmigung der Direction gewählt. Seine Legitimation wird durch eine, vom Shndikus ausgestellte, mit der Genehmigung der Direc— tion versehene Substitutions-Vollmacht geführt.

Se. 57. Kassenwesen.

Ueber die Einrichtung und Verwaltung des Kassenwesens wird von dem Verwaltungsrathe eine besondere Instruction festgestellt.

F§. 58. Vorübergehende Bestimmungen.

Bis zur Konstituirung des Verwaltungsrathes werden die Rechte der Gesellschaft von dem Tomité, welches das ganze Actien-Unternehmen ins Leben gerufen hat und das aus nachfolgenden Personen:

Hugo, Fürst zu Hohenlohe auf Slawenzitz,

Adolph, Prinz zu Hohenlohe auf Koschentin,

Vietor, Herzog von Ratibor auf Rauden,

Andreas, Graf Renard auf Groß⸗Strehlitz,

Baron von Muschwitz zu Breslau,

Geheimer Kommerzien-Rath G. H. Ruf fer zu Breslau, besteht, wahrgenommen und in dem Umfange ausgeübt, wie fie in diesem Statut der Sirection und dem Ausschuß beigelegt find.

Besonders steht dem Comits die Befugniß zu, das Gesellschafts— Statut, so wie das ganze Bauprojekt mit der Königlichen Staats-Regie— rung zu vereinbaren und an dieselbe Anträge wegen der etwaigen Er— weiterungen und Ausdehnungen der Bahn zu veranlassen und zu pflegen, so wie die Bedingungen festzusetzen, unter welchen das Actien Kapital von 2,500,000 Rthlr. (8. 4) gezeichnet werden soll und die Zeichnung selbst herbeizuführen, nach Umständen auch mit dem Bau selbst zu be— innen, die thigen Einzahlungen auf die gezeichneten Actien auszu— chreiben, die nothwendigen technischen und Verwaltungs⸗Beamten anzu— stellen; überhaupt aber die Gesellschaft bis zu ihrer vollständigen Konsti⸗ tuirung nach Innen und Außen rechtsgültig zu vertreten und alles Dasjenige anzuordnen und auszuführen, was ihm für das Interesse der Gesellschaft und insbesondere zur schnellen und ungesäumten Ausführung des Bau⸗Projekts nothwendig und erforderlich erscheint.

d Alle Beschlüsse des Comités, welches sich einen Vorsitzenden wählt, werden nach absoluter Stimmenmehrheit und bei Anwesenheit von min— destens vier Mitgliedern gefaßt, wobei bei Stimmengleichheit die Stimme

des Vorfitzenden entscheidet. Es soll dasselbe auch

zu beauftragen. §. 60.

befugt sein, eines der Mitglieder zu substitui⸗

ren und mit Ausführung und Weiterverfolgung der gefaßten Beschlüͤsse fertigenden Dividendenscheine für die nächsten fünf Jahre.

. Sobald die landesherrliche Bestätigung des Statuts erfolgt sein wird, wird das Comité eine General-Versammlung sämmtlicher Actien⸗ zeichner berufen und die Wahl des Verwaltungsrathes durch dieselben

veranlassen. §. 61.

Wer durch Actienzeichnen dem Unternehmen beitritt, unterwirft sich

damit den vom Comits verlautbarten interimistischen Bestimmungen dieses

Statuts, und erkennt alle von dem Comité als Vertreter der Gesellschaft

getroffenen Maßnahmen und eingegangenen Verbindlichkeiten, als die Gesellschaft und die Actienzeichner verpflichtend, an.

Das von dem Comits verwaltete Vermögen wird der Direction nach

deren Zusammensetzung übergeben, die von dem Comité zu legende Rech nung von dem zu ernennenden Ausschusse geprüft und revidirt.

Die Beschlußnahme über die Decharge bleibt der nächsten, auf die konstituirende folgenden General⸗Versammlung vorbehalten.

eil age A. Se- Tarnoõmisct᷑ Ticnbabn-Descischãft᷑ AM 0 ? 200 Thaler in Preuß. Cvurant. Actie

der Oppeln ⸗Tarnowitzer Eisenbahn⸗Gesellschaft. Inhaber dieser Actie hat an die Kasse der Oppeln⸗Tarno-⸗ witzer Eisenbahn⸗Gesellschaft Zweihundert Thaler Preuß. Courant baar eingezahlt und nimint nach Hohe dieses Betrages und in Gemäßheit des am von Sr. Majestät dem Könige von Preußen Allerhoöͤchst bestätigten Statutes verhältnißmäßigen Theil an dem gesammten Eigenthume, Gewinn und Verlust der Gesellschaft. Breslau, den Direction der Oppeln⸗Tarnowitzer Eisenbahn⸗Gesellschaft. N. N N. N

Mitglied der Direction. Mitglied der Direction. R Haupt⸗Rendant.

Beilage H.

,,

über

Eintausend Thaler Actien⸗Zeichnung zur Oberschlesischen Zweigbahn

zu der Oberschlesischen Zweigbahn für die Strecke von Oppeln nach Tarnowitz die Summe von Eintausend Thalern Courant gezeichnet und hierauf laut untenstehender Quittung 5 Prozent oder 50 Thaler baar eingezahlt hat.

Dieses Anerkenntniß wird bei der nächsten Einzahlung gegen Interims⸗Actien⸗Scheine in Apoints zu 200 Thalern umgetauscht werden.

Breslau, den 2. Januar 1856.

Das Comitsè zur Erbauung der Oberschlesischen Zweigbahn. Vertretendes Mitglied. Vertretendes Mitglied.

Auf vorstehendes Anerkenntniß, die erste Einzahlung à 5 Prozent mit funfzig Thalern Courant für Rechnung des Comité's baar erhal— ten zu haben, bescheinigen hiermit.

Breslau, den ten Januar 1856.

Beilage C.

Actien⸗ . Bogen er Oppeln-Tarnowitzer Eisenbahn-Gesellschaft. n

Herr . hat auf den gezeichneten Actien⸗Betrag von Zweihundert Thalern preuß. Courant 15 Prozent mit Dreißig Rthür. an die Gesellschafts⸗-Kasse einge⸗ zahlt und empfängt nach vollständiger Einzahlung von Zweihundert Thalern preuß. Courant gegen diesen, alle geleisteten Theilzahlungen nachweisenden Quittungsbogen, die auf den Inhaber lautende Gesell— schafts-Actie stempelfrei ausgehändigt.

Die ferneren Einzahlungen auf diesen Qlittungsbogen werden vier Wochen vor dem Zahlungstermine von dem Gesellschafts—Vorstande durch öffentliche Bekanntmachungen in dem Preuß. Staats - Anzeiger, der Voffischen, der Schlesischen und der Breslauer Zeitung eingefor⸗ dert und alle eingezahlten Beträge hierauf quittirt und laut §. 21 der Gesellschafts-Statuten mit vier Prozent verzinst.

Breslau, den . . ten 185...

Das Comitsè

der Oppeln⸗-Tarnowitzer Eisenbahn-Gesellschaft. von Muschwitz. Ruffer. Vertretendes Mitglied. Vertretendes Mitglied. Der Haupt-Rendant.

Anerkenntnißschein.

Beilage D. Tal o n . zu der Oppeln-Tarnowitzer Stamm-Actie M. .....

Der Produzent dieses Talons erhält ohne weitere Prüfung seiner Legitimation die für die vorstehend bezeichnete Stamm-Actie neu auszu—

Breslau, den Dividendenschein MH ..... zur Oppeln-Tarnowitzer Stamm-⸗Actie

2 1 7 .

welche innerhalb

. von der Verfallzeit ab

Inhaber dieses empfängt im Monat . aus der Gesellschafts-Kasse die für das nächst-vorhergegangene Kalender-Jahr festzusetzende Dividende, deren Betrag öffent— lich bekannt gemacht wird.

Stempel.)

Dividendenscheine

vier Jahren gerechnet, nicht erhoben werden, ver—

fallen der Gesellschaft.

Eingetragen Folio .....

Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.

Der Geheime Registrator Merten ist zum Geheimen expedi⸗ renden Secretair ernannt; so wie

Der Baumeister Karl Friedrich Wertens zu Danzig zum Königlichen Kreis⸗Baumeister ernannt und demselben die Kreisbaumeister⸗Stelle zu Weißensee verliehen; und

Der von der Königlichen Direction der Ostbahn beschäftigte

Baumeister Heinrich Eduard Wilhelm Schultze zu Dirschau

zum Königlichen Eisenbahn-Baumeister ernannt worden.

Justiz⸗Ministerium.

Der bisherige Kreisrichter Ostermeyer zu Darkehmen ist zum Rechtsanwalt bei dem Kreisgerichte zu Heydekrug mit Anwei— sung seines Wohnsitzes in Heydekrug, und zugleich zum Notar im Departement des Appellationsgerichts zu Insterburg ernannt; so wie

Die Ernennung des Kreisrichters Ritter zu Goldap als Rechtsanwalt für den Bezirk des Kreisgerichts zu Heydekrug und zugleich als Notar im Departement des Appellationsgerichts zu Insterburg auf seinen Antrag zurückgenommen worden.

Finanz ⸗Ministerium.

Verfügung vom 30. September 1856 betreffend die Tarif irung von Gemischen aus Wachs und Talg.

Gesetz vom 31. Januar 1855 (Staats-Anzeiger Nr. 29 S. 205.)

Ew. ꝛc. erhalten die Anlagen ꝛc. ꝛc. mit dem Bemerken zurück, daß von einem Gemisch aus Wachs und Talg der Zoll wie von Talg, und zwar nach dem Gesetze vom 31. Januar v. J. mit 2 Rthlrn. für den Centner zu erheben ist.

Berlin, den 30. September 1856.

Der General-Direktor der Steuern.

An den Königlichen Geheimen Ober-Finanzrath c. Herrn N. zu N.

Krieg s⸗Meinisterium.

Allerhöchste Verordnung vom 4. Dezember 1856

betreffend die Modification der Vorschrift

Nr. 7 Alinea 1 der Allerhöchsten Verordnung vom 18. Mai 1852.

Gesetz vom 15. April 1852 (Staats-Anzeiger Nr. 192 S. 575. Allerhöchste Verordnung vom 18. . (Staats-A1Anzeiger Nr. 137 Seite 801).

Die nachstehende Allerhöchste Kabinets-Ordre: Auf Ihren Vortrag finde Ich Mich bewogen, Nr.? Alinea 1 Meiner Verordnung vom 18. Mai 1862, fend die Ausführung des Gesetzes vom 15. April 1862, aufzuheben und an deren Stelle Folgendes anzuordnen:

die Vorschrift

„Verbleibt der mit zeitiger Untersagung der Ausübung der Bestrafte in der Armee, so tritt derselbe üre meisters von Gelnhausen, die Anlage einer Eisenbahn von Hanau nach Fulda und die

bürgerlichen Ehrenrechte mit dem Tage, an welchem die in dem Erkenntnisse bestimmte

Zeit abläuft, ohne weitere besondere Bestimmung in die erste Klasse des Soldatenstandes zurück, insofern er an diesem Tage dem Beurlaubtenstande angehört. an dem genannten Tage bei der Linie oder der Landwehr im aktiven Dienste sich befindet, so erfolgt der Rücktritt in die erste Klasse des Soldatenstandes ohne weitere besondere Bestimmung erst bei seinem Ausscheiden aus dem aktiven Dienste. Wird aber

der Bestrafte nach Eintritt des gedachten Tages noch vor seinem

Ausscheiden aus dem aktiven Dienste, von seinem vorgesetzten Befehlshaber der Wiederaufnahme in die erste Klasse des Solda— tenstandes für würdig erachtet, so bleibt dieselbe in jedem einzel⸗ nen Falle von Meiner Genehmigung abhängig, welche auf dem in der Ordre vom 18. März 1839 vorgeschriebenen Dienstwege einzuholen ist.“

An den Kriegs⸗Minister.

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8 * beauftrage Sie, diesen Befehl zur Kenntniß der Armee ngen. zu Potsdam, den 4. Dezember 1856.

(gez Friedrich Wilhelm. (gegengez) Graf von Waldersee.

wird hierdurch zur Kenntniß der Armee gebracht. Berlin, den 12. Dezember 1856.

Der Krieg s-Minister. Graf Waldersee.

Abgereist: Der Contre-Admiral Schröder, nach Danzig.

„Berlin, 22. Dezember. Se. Majestät der Konig haben Aller⸗ gnädigst geruht: Dem Wirklichen Legationsrath Saint-Pierre im Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten, die Erlaubniß zur Anlegung des von des Königs der Belgier Majestät ihm ver— liehenen Offizier-Kreuzes des Leopold Ordens; so wie dem Ge—

heimen Seehandlungsrath Scheller zu Berlin zur Anlegung des von des Königs von Hannover Majestät ihm verliehenen Rltter—

Kreuzes des Guelphen-Ordens zu ertheilen.

Nichtamtliches.

Preußen. Charlottenburg,, 21. Dezember. Ihre Majestäten der König und die Königin begaben Sich gestern

Vormittag nach Berlin und besuchten daselbst verschiedene Magazine,

so wie die Ausstellung der selbstständigen Handwerker. Demnächst nahmen Se. Majestät der König die gewöhnlichen Vorträge im Königlichen Schlosse entgegen und waren demnächst mit der Königin Majestät zum Diner bei Sr. Hoheit dem Prinzen Friedrich Wilhelm von Hessen. Nach demselben kehrten Allerhäöchstdieselben, nachdem Se. Majestät noch den Vortrag des Minister-Präsidenten empfangen hatte, nach Charlottenburg zurück. Heute Vormittag wohnten die Allerhöchsten Herrschaften dem vom Hofprediger Dr. Snethlage in der Schloßkapelle hierselbst abgehaltenen Gottes— . bei. Mittags fand Familien-Diner bei Ihren Majestäten att.

Im vierten Koblenzer Wahlbezirk sind an Stelle des

Landraths Fonck in Adenau und des Regierungsraths Henrich

in Koblenz, welche ihre Mandate niedergelegt, am 18. Dezember

d. J. der Bürgermeister Clotten in Ahrweiler und der Dom⸗

betref⸗

Wenn dagegen der Bestrafte 5 2 In der hierauf folgenden vertraulichen Sitzung wurde dem Ver⸗ nehmen nach eine Kommission son drei Mitgliedern zur

probst Holzer in Trier zu Abgeordneten gewählt worden. Düsseldorf, 20. Dezember. Der Königliche Flügel⸗Adjutant

und Commandeur des 5. Ulanen-Regiments, Oberst von Man⸗

teuffel, ist heute Morgen nach Berlin abgereist. (Düss. Z.)

Reuß. Gera, JI7. Dezember. Auf höchsten Befehl hat das hiesige Konsistorium einen auf frühere Landtags - Anträge basirten Erlaß publizirt, dem zufolge alle auf Kirchen- und Schulenrechnun⸗ gen bezüglichen, bei Aufhebung der Patrimonialgerichte an die Justizämter abgegebenen Akten den Patronatsherren wieder zurück— zugeben und den letzteren ein Exemplar der Kirchen- und Schul⸗ rechnung jedesmal vor deren Abhörung zuzustellen ist. Auch steht den Patronatsherren die Befugniß zu, der Abhörung dieser Rech⸗ nung entweder in Person oder durch einen Stellvertreter beizu— wohnen, und es ist ihnen die Konkurrenz bei Verwaltung des Kirchen⸗ und Schulvermögens, so wie die Ausstellung der Vocation auch ferner zugesichert. (Leipz. Ztg.)

Lübeck, 20. Dezember. Die „Lübecker Anzeigen“ vudliziren das vom heutigen Tage datirte Münzgesetz, durch welches für Lübeck der 35 Mark- oder 14 Thaler- Fuß eingeführt wird.

Hessen. Kassel, 20. Dezember. In der Sißung der Ersten Kammer vom 18. d. M. wurde die Mittheilung Zweiter Kammer über die Annahme des Gesetz-Entwurfs über Entwase⸗ rungs-Anlagen angezeigt und besprochen, eine Eingabe des Bärger—

betreffend, an den Finanz Ausschuß gewiesen, nächste öffentliche Sitzung auf den 5. Januar

k. J. bestimmt, um die Berathung des Wablgesetzes anzutreten. Ver

suchung der landständischen Akten und Literalien und zur Bericht⸗ erstattung darüber, so wie ferner eine Kommission zur Ausgleichung der Differenzpunkte in der Verfassungs Angelegenheit mit der Zweiten Kammer, gewählt, und wurden für letztere die Oerren Frhr. Riedesel, von Milchling und Martin bestellt. (GKass. Ztg.

Zur theilweisen Deckung des unerwartet großen läörrliden Defizsts in unserem Staatshausbalte wird den Kammern n. 2 ein Gesetz⸗ Entwurf zur Erhöhung der Grundstener vorgslest werden. Auch ein den vorigen Kammern vergelegter

ve Jes 8 eseß⸗