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Ministerium für Sandel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.
Verfügung vom 20. Dezember 1856 — betreffend die Korrefpondenz-Beförderung nach Sardinien.
Nach den gegenwärtig bestehenden Vorschriften ist die nach Sardinien iu, Korrespondenz aus den preußischen Post. Bezirke (mit Ausschluß der Provinz Schlesien) in der Regel auf dem Wege durch Frankreich, und nur auf ausdrückliches Verlangen des Absenders auf dem Wege durch Oesterreich (über Mailand) zu befördern, indem die Korrespondenz auf dem ersteren Wege ihre Bestimmung früher erreichen kann, als auf dem billigeren Wege über Dsterreich. Die Korrespondenz aus der Progins Schlesien erhält dagegen umgekehrt in der Regel durch Oester⸗ reich, und nur auf Verlangen des Absenders durch Frank⸗ reich, ihre Beförderung, weil diese Korrespondenz auf dem ersteren Wege früher, als auf dem letzteren an ihre Be⸗ stimmung gelangt. Außer den vorgedachten beiden Speditions⸗ wegen bietet bei den zur Zeit bestehenden Verbindungen auch die Route burch die Schweiz (von Basel über Luzern und Magadino nach Arona) zur Beförderung der Korrespondenz nach Sardinien aus einem Theile der östlichen preußischen Provinzen eine vortheil⸗ hafte Gelegenheit dar. Namentlich erreicht diejenige nach Sardi⸗ nien bestimmte Korrespondenz, welche in Berlin dergestalt zur Auf⸗ gabe gelangt, daß sie mit dem um 63 Uhr Abends nach Frankfurt a. M. abgehenden Schnellzuge Beförderung erhalten kann, auf dem vorbezeichneten Wege durch die Schweiz früher ihre Bestimmung, als wenn dieselbe mit dem ebenfalls um 6z Uhr Abends abgehen⸗ den Berlin-Deutzer Courierzuge oder mit dem am anderen Morgen 7 Uhr früh von hier nach Deutz abgehenden Schnellzuge über Frankreich geleitet wird. Dasselbe ist der Fall mit der nach Sardinien Festimmten Korrespondenz aus andern Orten, welche früher dem Berlin⸗ Frankfurter Schnellzuge, als den vorgedachten beiden Zügen von Berlin nach Deutz zugeführt werden kann. Für die n ach Abgang des Schnellzuges nach Frankfurt a. M. in Berlin zur Aufgabe gelan⸗ gende, resp. von weiterher hier ankommende Korrespondenz nach Sardinien, bietet die Route durch die Schweiz in Absicht auf Be⸗ schleunigung keinen Vortheil. Eben so wenig ist für die nach Sardinien bestimmte Korrespondenz aus der Provinz Schlesien, so wie aus der Rheinprovinz und Westfalen, durch Benutzung der Route über Magadino, eine Beschleunigung zu erreichen. ;
Mit Rücksicht auf die verschiedenartige Taxirung der Kor respondenz auf den betreffenden Kouten soll die Beförderung auf dem oben bezeichneten Wege durch die Schweiz nur dann statt⸗ finden, wenn der Absender solches durch entsprechenden Ver— merk auf der Adresse („durch die Schweiz über Magadino“) aus⸗ drücklich verlangt. Auf dem Wege durch die Schweiz kann die Korrespondenz, gleichwie auf den beiden anderen Speditions⸗Routen, entweder unfrankirt, oder bis zum Bestimmungsorte frankirt ab— gesandt werden.
An Porto ist für gewöhnliche Briefe zu erheben:
a) Deutsches Vereins⸗-Porto vom Absendungsorte bis zur badisch— schwelzerischen Grenze ...... ... ...... 38 b) Schweizerisches Transit⸗Porto .. n , , T i. ch Sardinisches Porto ohne Unterschied des Bestimmungs⸗ i , , ,, , n. 2 Sgr.
Auf das Porto ad a. und b. findet die im deutschen Post= verein übliche Gewichts-Progression Anwendung. Das sardinische Porto steigt dagegen von J zu z Loth mit dem einfachen Satze.
Rekoömmandirte Briefe müssen bei der Aufgabe bis zum Bestimmungsorte frankirt werden, und unterliegen hinsichtlich des ., Portos der doppelten Taxe. Das deutsche Vereins—⸗
orto und das schweizerische Transit- Porto ist dem für gewöhn⸗ liche Briefe gleich, und tritt demselben nur die Recommandations⸗ Gebühr von 2 Sgr. hinzu. Diese Briefe müssen mit wenigstens zwei, in haltbarem Lacke ausgedrückten Siegeln versehen sein.
Für Sendungen von Waarenproben findet keine Ermäßi⸗ gung des sardinischen Portos statt.
Für Zeitungen und Drucksachen unter Kreuzband, welche bis zum Bestimmungsorte frankirt werden müssen, ist außer dem deut⸗ schen Vereins Porto von Sgr. pro Loth, an schweizerischem und sardinischem Porto noch 3 Sgr. für jeden Druckbogen zu erheben.
Berlin, den 20. Dezember 1856.
General ⸗Post⸗Amt.
Das 64ste Stück der Gesetz Sammlung, welches heute aus— geben wird, enthält unter ; r. 4573. die Konzessions⸗ und Bestätigungs⸗Urkunde, betreffend die Anlage einer Eisenbahn von Weißenfels über Zeitz zur Landesgrenze in der Richtung auf Gera durch die Thüringische Eisenbahn - Gesellschaft. Vom 17. Novem— ber 1856; unter das Privilegium wegen Emittirung von drei Millionen
A571.
neunhunderttausend Thalern Prioritäts⸗Obligatione der Thüringischen Eisenbahn⸗Gesellschaft. Vom 17. Rin vember 1856; unter ö den Allerhöchsten Erlaß vom 24. November 1866, be— treffend die Verleihung der Städte -Ordnung für die Rheinprovinz vom 16. Mai 1866 an die Gemeinden , und Zülpich, Regierungs⸗Bezirks Köln; unter den Allerhöchsten Erlaß vom 1. Dezember 1866, be— treffend die Zulassung belgischer Schiffe zur Küsten— frachtfahrt von einem preußischen Hafen nach einem anderen preußischen Platze; und unter » 4577. den Allerhöchsten Erlaß vom 8. Dezember 1856, be— treffend die Genehmigung des von dem General-Land.˖ tage der Schlesischen Landschaft gefaßten Beschlusses wegen Emission vierprozentiger Pfandbriefe. — Berlin, den 24. Dezember 1856. Debits⸗Csmtosiä der Gesetz⸗Sammlung.
Nr. 45675.
A576.
Ministerium der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal⸗Angelegenheiten.
Dem ordentlichen Lehrer an der höheren Bürgerschule zu Sobern— heim, Johann Wilhelm Günzer ist der Oberlehrer-Titel ver— liehen; so wie
Die Berufung des Dr. Gustav Stenzel, bisher an der Raths⸗ und Friedrichsschule zu Cüstrin, zum ordentlichen Lehrer an 9. höheren Bürgerschule am Zwinger zu Breslau genehmigt; un
Der bei dem Schullehrer-Seminar zu Posen seither interimistisch beschäftigte Vicar Röhr bei dieser Anstalt als Religions- und erster Seminarlehrer definitiv angestellt worden.
Se. Majestät der König haben zu der von des Fürsten von Hohenzollern-Sigmaringen Hoheit beschlossenen Verleihung des Ehren-reuzes dritter Klasse des Fürstlich Hohenzollernschen Haus— Ordens an den Hauptmann von Heinemann des Garde-Reserve— Infanterie-Regiments Allerhöchstihre Genehmigung zu ertheilen geruht.
Ye ich ta mt lich es.
Preußen. Wie bereits gemeldet, ist dem Hause der Ab— geordneten wiederum der Entwurf eines Gesetzes über die Berg— Eigenthums-Verleihung und Bestimmung der Gruben felder für den ganzen Umfang der Monarchie, mit Ausschluß der auf der linken Rheinseite belegenen Landestheile vor— gelegt worden. In der vorigen Session hat eine Berathung des Entwurfs zwar bereits in der betreffenden Kommission des Abgeordnetenhauses stattgefunden, aber derselbe war beim Schlusse des Landtages nicht in das Plenum gelangt. Der diesmal vorgelegte Entwurf weist in Vergleich mit dem vor— jährigen einige Aenderungen auf, welche gus einer nochmaligen Berakhung und der dabel stattgefundenen Berücksichtigung wieder- holt erforderter Gutachten hervorgegangen sind. Dieselben haben den Zweck, die Beeinträchtigung bereits erworbener Rechte vorzu— beugen und es den ältern Berg⸗Eigenthümern zu erleichtern, sich an den Vortheilen des neuen Gesetzes zu betheiligen. (Pr. C.)
— Im dritten Trierschen Wahlbezirk ist am 18. Dezember d. J. an Stelle des Dom-Kapitular und Regens Dr. Eberhard in Trier, welcher das Mandat niedergelegt hat, der Regierungs⸗ Rath Arndts in Trier zum Abgeordneten gewählt worden.
Hamburg, 22. Dezember. Die Erbges. Bürgerschaft nahm in ihrer heutigen Sitzung die vom Senate ihr mitgetheilte Staats⸗ Haushalts ⸗Abrechnung für 18556 dankend entgegen, genehmigte einen Antrag auf eine neue Quarantaine⸗ Ordnung, die Prolon⸗ gation der Brandsteuer auf ein Jahr, die Bewilligung von 2 Mark Cour. für die auf hannoverschen Militair-Bil dungs anstalten auszubildenden hamburgischen Offiziere und Offizier⸗ Aspiranten, der Prolongation des Zolles dagegen trat sie nur auf zwei Jahre, und nicht auf fünf, wie Es der Senats-Antrag wollte, bei, Außerdem wurden noch von der Erbges. Bürgerschaft verschiedene Wahlen vorgenommen.
Heffen. Darmstadt, 20. Dezember. In der heutigen Sitzung ber 3westen Kamm er wurde derselben eröffnet, daß der Großherzog den Abgeordneten (Hofgerichts-Direktor) Lothe ißen zum Prästdenten ernannt habe. Der Gewählte war schon früher Mitglied und auch erster Secretair der Kammer. Zum Vice⸗ Prasidenten wurde der Abgeordnete Klipstein, Chef des gießener Hofgerichts, ernannt. Er nahm schon auf dem verflossenen außer⸗ ordentlichen Landtage diese Stellung ein.
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— 22. Dezember. heute Mittag um 11 Uhr von Sr. Königlichen Hoheit dem Groß- herzog mit folgender Thronrede eröffnet:
„Meine Herren Stände! Mit dem Gefühle gerechter Befriedigung sehe Ich Sie um Mich versammelt. Ihre Änwesenheit ist ein sprechen- ber Beweis, nicht nur, daß ein bleibender geordneter Rechtszustand in
Meinem Lande neu hergestellt ist, sondern daß Ich auch glauben darf, das Ziel Meines Strebens erreicht zu haben, die Liebe und das Ver⸗ traucn Meines Volkes. — In dieser vertrauenden Anerkennung liegt für Mich ein wohlthuender Trost bei den schmerzlichen Verlusten, die Ich in der Person zweier geliebter Mitglieder Meines Großherzoglichen Hauses vor nicht entfernter Zeit erlitten habe. Sie, werden diesen Verlust um so mehr mit Mir empfinden, als Sie in der Lage waren, die edlen Eigenschaften der beiden derewigten Prinzen zu würdigen. — Eine ernste Zest liegt hinter uns. Ich und Mein Volt haben sie siegreich überwunden durch festen ehrlichen Willen, durch Ge⸗ rechtigkeit und durch Treue. Wir dürfen unsern Blick stolz in ganz Deutschland erheben. In wohlwollender Verständigung mit den außer ordentlich einberufenen Vertretern des Landes, ist ruhig, ohne innere Erschütterung, eine Reibe von nothwendigen und nüßlichen, die öffentliche Sednung und Sicherheit, so wie den öffentlichen Wohlstand befestigenden Gesetzen zu Stande gekommen. — Und je befriedigender der innere Zustand des Landes war, um so entschiedener und kräftiger konnte Ich zur Stärkung der Centralbehörde des deut schen Bundes, zur Erhaltung der Einigkeit im deutschen Vaterlande, beitragen, um so ruhi⸗ ger und freudiger konnte Ich jedem Rufe Folge leisten, der im Namen von Deutschlands Ehre und seiner k an Mich erging. — Ihre Aufgabe, meine Herren Stande, wird es nun sein, das so wohl Begon⸗ nene vollenden zu helfen, Mich zu unterstützen in Meinem fortgeseßten Streben, allen Klaͤssen Meiner Ünterthanen diejenigen Rücksichten zu Theil werden zu lassen, auf welche gerechte Wünsche stets bei Mir zählen können, die Gesetzgebung zu vervollkommnen und den Finanzen Meines Landes eine dauerbafte Grundlage zu gewähren. — Ich werde Ihnen zu diesem Zwecke Propositionen machen lassen, die Ich Ihrer sorgfältigen Prüfung einpfehle. — Meines landesherrlichen Wohlwollens wollen Sie sich versichert halten.“
Nach gehaltener Thronrede leisteten die Mitglieder beider Kammern der Reihe nach den Eid, worauf der Präsident des Ministeriums des Innern die Ständeversammlung für eröffnet erklärte.
Frankfurt a. Mi., 21. Dezember. In der Bun des tag s= Sitzung vom 18. d. M. zeigten die Gesandten von Oesterreich, Baiern und Baden an, daß die im Vollzuge des Bundesbeschlusses vom 6. November Namens des deutschen Bundes bei den eid⸗ genössischen Behörden bezüglich der neuenburger Angelegenheit ge⸗ machten Schritte von dem gewünschten Erfolge nicht begleitet wor den seien. Nachdem nämlich der schweizerische Bundesrath dem Königl. preußischen Gesandten in Bern hatte eröffnen lassen, wie er in das ihm wegen bedingunsloser und vorgängiger Freilassung der neuenburger Gefangenen kundgegebene Begehren Sr. Maje stät des Königs von Preußen nicht einzugehen vermöge, lim Uebrigen aber jederzeit bereit sei, in Verhandlungen wegen friedlicher Lösung des neuenburger Konfliktes einzutreten, theilte der schweizerische Bundespräsident solches den übrigen zu Bern anwesenden diplo⸗ matischen Agenten deutscher Bundesstaaten mit, und äußerte dabei weiter, daß hiernach der Bundesrath auch den von Seiten des deutschen Bundes der Forderung Preußens zu Theil geworde— nen Unterstützung keine Folge zu geben vermöge, dabei aber die nachbar lichen Rücksichten, welche die Bundesversammlung bei ihrer Schlußfassung geleitet haben, vollständig zu würdigen wisse, und auch noch von seiner Seite den gleichen Gesinnungen in der ob⸗ schwebenden Frage jede mögliche Rechnung zu tragen bestrebt sei.
Hieran reihte der Königlich preußische Gesandte eine Aeuße⸗ rung, in welcher er zunächst den Dank der Königlichen Regierung für die einmüthige Bereitwilligkeit, mit welcher die höchsten und hohen Bundesgenossen ihren Wünschen, sowohl bei Fassung als bei Ausführung des Beschlusses vom 6. November, entgegengekommen sind, ausdrückte, sodann aber, unter Darlegung der bisher in dieser Angelegenheit gepflogenen Verhandlungen und unter dem Ausdrucke des Bedauerns über das Verschwinden der Aussichten, welche bisher gestatteten, die Herstellung des verletzten Rechtes allein auf dem Wege der Unterhandlung zu erstreben, mittheilte, daß hiernach Sr. Majestät dem König nur übrig bleibe, Ihren gerechten Forderungen auch durch Aufdietung einer dem Zwecke angemessenen Heeresmacht Nach⸗ druck zu geben, und daß die Verhandlungen zur Sicherstellung der freien Bewegung dieser Streitkräfte bereits eingeleitet seien. Zu⸗ gleich legte der Gesandte eine Depesche vor, durch welche den Höfen von London, Paris, Petersburg und Wien von den Entschließungen des Königlichen Kabinets Kenntniß gegeben worden ist.
Diese Anzeige und Aeußerung werden durch deren Aufnahme in das Protokoll zur Kenntniß der höchsten und hohen Regierungen gebracht werden.
Die Königlich Württembergische Regierung ließ den Antrag stellen, mehrere Eontroversen, welche sich in Anwendung der all⸗ gemeinen Wechselordnung im Laufe der Zeit ergeben haben, durch gemeinsame Vereinbarung zur Entscheidung zu bringen, zunächst aber hierüber die Kommission Sachverständiger, welche zur Aus⸗ arbeitung des Entwurfs eines Handelsgesetzbuches niedergesetzt wird,
Der hier versammelte Landtag wurde
meine Herren Stände,
mit Gutachten zu vernehmen. Die Versammlung überwies diesen Antrag dem Ausschusse, welcher in Folge y e 5 tm g 6 . . Wechselordnung gestellten An⸗ ags am 2. r niedergesetzt worden ist, , , ,. J i ö ie Aeußerung einer Regierung in Betreff der durch mili⸗ tairische Maßnahmen in den Fenn. 1850 2. 51 n , n. Kosten wurde gleichfalls dem betreffenden Ausschusse zum Gutachten zugewie sen.
Es wurden sodann weiter erfolgte Einzahlungen von Bei⸗ trägen zu Unterstützung der Gesellschaft für Deutschlands ältere Geschichtskunde, von dem Gesandten der freien Städte aber ange⸗ zeigt, daß die freie Stadt Lübeck in Folge des Bundesbeschlusses vom 6. v. Mts. dem germanischen Museum in Nürnberg bis zum Jahre 1861 einen jährlichen Beitrag von 20 Rthlrn. gewährt habe.
Bezüglich des Antrags auf Einführung eines gemeinsamen Handelsgesetzbuches beschloß die Versammlung nach dem Gutachten des ,
Die zur Ausarbeitung des Entwurfs eines allgemeinen . gesetzzuches für die deutschen Bundes staaten e ,, ee gl habe am 15. Januar 1857 zu Nürnberg zusammenzutreten.
2) Dieselbe habe unter angemessener Benutzung des vorhandenen Materials und der ihr mitgetheilten Vorarbeiten, in gemeinsamer Be⸗ rathung einen vollständigen Gesetz-Entwurs aufzustellen, und diesen schließ—⸗ lich der Bundesversammlung zur Mittheilung an die höchsten und hohen Regierungen und zur weiteren Einleitung in Vorlage zu bringen.
3) Die zur Förderung des Geschäftes und zur Feststellung des Be⸗ rathungsergebnisses erforderlichen Beschlüsse seien durch einfache Stim—⸗ menmehrheit zu fassen; es gebühre hierbei jedem in der sommission, sei es durch einen oder durch mehrere Sachverständige vertretenen Staate eine Stimme;, mehreren etwa durch einen gemeinsamen Commissair ver⸗ tretenen Staaten indessen gleichfalls nur eine Stimme.
4) Im Uebrigen werde die Geschäftsbehandlung dem freien Ermessen der Kommission anheimgegeben.
5) Die höchsten und hohen Regierungen, welche Sachverständige zu gedachter Kommission abzuordnen beabsichtigen, würden ersucht, dieselben demgemäß mit entsprechenden Instructionen und von vorn herein mit so aus—
reichenden Vollmachten zu versehen, daß sie über alle vorkommenden Fra
gen in der Regel ohne weitere vorgängige Rückfragen ihre Stimmen ab⸗ zugeben vermögen.
6) Die Königlich baiersche Regierung sei zu ersuchen, die erforder⸗ lichen Einleitungen treffen zu wollen, damit die Kommission am 15ten Januar künftigen Jahres ihre Arbeiten und Sitzungen in Rürnberg be— ginnen könne.
Vor und während der Abstimmung waren noch Anträge auf Verlegung des Sitzes der Kommission nach Frankfurt oder aber nach Hamburg gestellt worden; die Versammlung beließ es indessen auch in dieser Beziehung bei dem Kommisstonsantrage.
Der Großherzoglich badische, der Großherzoglich und Herzoglich sächsische und der Gesandte der freien Städte zeigten bei diesem Anlasse nachträglich an, daß auch ihre höchsten und hohen Regie⸗ rungen Sachverständige zu den gedachten kommissionellen Berathun⸗ gen abordnen werden.
Schließlich faßte die Versammlung den Beschluß, dem Kasstrer Schmitt, so wie dem Registrator Leutheußer, welche dem Bunde seit einer Reihe von 40 Jahren dienen, die Anerkennung ihrer langjährigen ausgezeichneten Dienstleistung kundzugeben. (Fr. Bl.)
Schweiz. Bern, 20. Dezember. Nächsten Montag ver⸗ sammeln sich die eidgenössischen Obersten, unter dem Vorsitz des Generals Dufour, zu einem Kriegsrath in der Bundesstadt. Unter den Einberufenen sind Dufour, Ziegler, Egloff, Kurz, Bourgeois, Veillon, Ed. von Salis, Fischer, Stehlin, Delarageaz, bon Linden.
Aus Bern vom Sonntag enthält das „Frankfurter Journal“ vom 22. Dezember eine Depesche, nach welcher die Stäbe vier weitere Truppen-Divisionen zum Dienste einberufen haben. Sämmtliche außer Landes befindliche Militairpflichtige sind zurück⸗ berufen worden. Die Studenten in Zürich haben sich freiwillig zum Militairdienst erboten. Die Rüstungen sind allgemein. Ein Deutscher, der Aufreizung beschuldigt, ist ausgewiesen worden.
Nach einer zweiten Bepesche aus Bern vom 22. Dezbr. war eine entscheidende Wendung zwar noch nicht eingetreten, die Hoffnung zur Erhaltung des Friedens jedoch im Wachsen begriffen. Man sprach von Vermittlungsvorschlägen der Diplomatie, und daß solche nach Berlin abgegangen seien. Beim Bundespräsidenten fanden viele diplomatische Konferenzen statt und wurde eben beim Abgang der Depesche eine Sitzung des Bundesraths abgehalten.
Belgien. Brüssel, 21. Dezember. Der Kriegsminister ist ermächligt worden, in der Staats-Kanonengießerei für Rechnung der niederlaͤndischen Regierung 21 Haubitzen und 42 Kanonen gießen zu lassen. — In diesem Jahre haben sich zu Antwerpen 10,010 Auswanderer auf 56 Schiffen nach Amerika eingeschifft; im Jahre 1855 betrug die Zahl nur 7434 auf 38 Schiffen.
Frankreich. Paris, 21. Dezember. Der „Moniteur“ be⸗ richtet über den Besuch Sr. Königlichen Hoheit des Prinzen Friedrich Wilhelm von Preußen in der Militairschule zu St. Cyr, wo derselbe vorgestern Nachmittags eintraf und am