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Krieg s-Meinisterium.
Bekanntmachung vom 19. Dezember 1856 — betreffend die Preissätze für die nicht in natura erhobenen Rationen, für den Zeitraum vom 1. Januar bis Ende März 1857.
Die in dem Zeitraum vom 1. Januar bis Ende März 1867 von immobilen Truppen nicht in natura empfangenen,
Militair⸗Etat zuständigen Rationen werden, in bekannter Weise, nach folgenden Preissätzen vergütigt.
aus dem
Die monatliche Ration
——
Einzelne Fourage⸗Beträge für kranke Dienstpferde.
3 à
3 - 123 ,
In den Reg ierungs-Bezirken: ö 5 * 3 36
8 Pfd. Stroh 8 Pfund Stroh mit mit
—
Das Schock Stroh
à 25 Metzen Hafer, 5 Pfund Heu, 8 Pfund Stroh
Der Schffl. Der Centner Hafer Heu
mit mit mit mit Rthlr. Sgr. Pf. Rthlr. Sgr. Pf. Rthlr. Sgr. Pf.
Rthlr. Sgr. Pf. ] Rthlr. Sgr. Pf.
Gumbinnen
stönigsberg in Pr. . Dan fig e 10 27 Marienwerder
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J 15 /
10
8 2 2 8.
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Bromberg
Breslau Magdeburg Merseburg .. .....
Arnsberg Düsseldorf Coblenz Aachen Trier
Berlin, den 19. Dezember 1866. ĩ Kriegs⸗Ministerium. v. Falcken stein.
Nthlr. Sgr. Pf.
.
. 21
26
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äilitair-Oekonomie⸗Departement.
Messerschmidt.
Preußische Bank.
Bekanntmachung vom 20. Dezember 1856 — be⸗ treffend die Bedingungen zur nachträglichen Er— werbung neuer Bankantheile der preußischen Bank.
Bekanntmachung vom 29. November 1856 (Staats-Anzeiger Nr. 283 S. 2298). .
Um vielseitig ausgesprochenen Wünschen zu genügen, bestimme
ich hierdurch in Uebereinstimmung mit den Anträgen des Central
Ausschusses der preußischen Bank:
1) daß denjenigen Personen, welche bereits vor dem 30. Novem— ber d. J. Bank⸗Antheile erworben, jedoch verabsäumt haben, ihr Eigenthumsrecht in die Stammbücher der Bank eintragen zu lassen, gestattet sein soll, auf je zwei solcher Bank-Anthelle, unter den in meinem Erlaß an die Bank⸗AUntheils-Eigner vom 29. November d. J. aufgestellten Bedingungen, einen neuen Bank-⸗Antheil zu erwerben, wenn sie die Eintragung ihres Eigenthums an den alten Bank⸗Antheilen in die Stamm? bücher der Bank noch vor dem 5. Januar 1867 bewirken; daß denjenigen Personen, welche einen vor dem 30. November d. J. erworbenen einzelnen Bank-Antheil besitzen, der Er— werb eines neuen Bank⸗Antheils unter den vorgedachten Be— dingungen gestattet sein soll, wenn sie einen zweiten alten noch unabgestempelten Bank⸗Antheil erwerben und die Ein— tragung ihres Eigenthums an beiden alten Bank⸗-Antheilen in ö. . der Bank vor dem 65. Januar 18657 be—
irken.
Berlin, den 20. Dezember 1856. Der Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten, Chef der Preußischen Bank.
Angekommen: Se. Excellenz der General-Lieutenant und Commandeur der 12ten Division, von Rommel, von Münster.
ö Berlin, 27. Dezember. Se. Majestät der König haben Aller— gnädigst geruht: dem Geheimen Ober-Finanzrath Henning im Finanz'-Ministerium die Erlaubniß zur Anlegung des von des Königs von Hannover Majestät ihm verliehenen Commandeur— Kreuzes zweiter Klasse des Guelphen-Ordens zu ertheilen.
Per sonal Veränderungen in der Armee. Offiziere, Portepee⸗Fähnriche ꝛe.
Ernennungen, Beförderungen und Versetzungen.
. Den 13. Dezem ber.
v,. Larisch, P. Fähnr. vom Faiser Franz Gren. Regt., zum Sec. Lt. befördert und ins T2. Inf. Regt. berschßt. b. Thile, Hauptm. bom Kaiser Alexander Gren.-Regt, unter Aggregirung bei diesem Regiment, der diesseitigen Gesandtschaft in Paris attaächürt. v. Do rpows ki, Haupt— mann vom 1tz. Inf. Regt., unter Beförderung zum Major, zum Direk— tor des Kadettenhauses zu Wahlstatt ernannt. v. Bafedow, P. Faͤhnr. bom 4. Jäger⸗Bat., b. Oppen, Port. Fähnr. vom 5. Jäger⸗Bat. zu Sec. Lts, Keu sch, Pr. Lt. vom 13. Inf. Regt, zum Hauptm', Klip fel, Sec, Lt. von dems. Regt. zum Pr. Lt., Berger, v. Rappard, bon Gillhausen, Port. Faͤhnrs. von dems. Regk.', zu Sec. Lts., Vetter, char. Port. Fähnr. von dems. Regt, Heymann, Frhr. v. Blomberg, Reinecke, Ran zow, Unteroff. vom 15. Inf. Regt, zu Port. Fähnrs. Effnert, v. Arnim, Albrecht, Port. Fährs' vom 15. Inf Regt. zu Sec. Lts., Edler v. Rosenthal, knn rer off bon demselb. Regt., zum Port. Faͤhnr., von Nordhaufen, Pr. Lt. vom 17. Inf. Regt., zum Hauptmann, Jagem ann, Sec. Lt. von demselb. Regt, zum Pr. Lieut. Hecking, Feige, Port. Fähnrs. bon demselben Regt., zu Sec. Lieuts. Bollinger, Ünteroff,, ünd v. Bredow, Westphal, char. Port.
von der Heydt.
Fähnrs. bon dems. Regt., Frhr. v. Ro sen, char. Port. Fähnr. vom 4. Kür. Regt., zu Port. Fähnrs., v. Kall,ÿ Edler v. Hymmen, Port
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aͤhnrs. v. 5. Ulan. Regt., zu Sec. Lts., v. Grävenitz, char. Port.
aͤhnr. von dems. Regt. zum Port. Fähnr. befördert. Gr. b. Hacke, Hauptm. vom 1. Garde Regt. 3; F, unter Befoͤrderung jum Major, zum Eommandeur des 3. Bats. 17. Ldw. Regts. ernannt. Gr. v. Kanitz, Premier- Lieutenant vom 1. Garde Regiment zu Fuß, zum Hauptmann, Hr. v. Waldersee I., Seconde⸗ Lieutenant von demselben Negt., zum Premier, Lieut, v. Alvensleben 1I. v. Rau ch, char. Port, Fähnrs. pon dems. Regt. zu Port. Fähnr., v. Erckert, Pr. Lt. vom 2. Garde⸗ Regt. zu Fuß, zum Hauptm., b. Pallandt, Sec. Lt. von dems. Regt. zum Pr. Lt., Gr. v. Pfeil, Frhr; v. Bor cke, Port. Fähnrs. von dems. Regt., zu Sec. Lts., d. Lettow-⸗Vorb eck, char, Port. Fähnr. von dems. Regt., zum Port. Fähnr., w. Hülsen, Port. Fähnr. von dems. Regt. unter Versetzung ins 21. Inf. Regt. zum Sec. Lt., . H elldorff, Port. Faͤhnr. vom Kaiser Alexander Gren. Regt., zum Sec. Lt., v. Borcke, Hauptm. vom Kaiser Franz Gren. Regt, zum Major, Freiherr v. Schleinitz J., Pr. Lt., von demselben Regiment, zum Hauptmann, Kasch, Sec. Lt. von dems. Regt, zum Pr. Lt.ͥ, Vogel v. Falcken⸗
ein, Unteroffizier von dems. Regt., zum Port. Fähnr., 6. Gans Edler zu Putlitz, Port. Fähnr. vom Garde Reserve⸗Inf.Regt., zum Sec. Lt.ͥ, v. Puttkammer, char. Port. Fähnr. von dems. Regt., b. Borcke, char. Port. Fähnr. vom Garde⸗Kür.Regt, Gr. v. Arnim, Unteroffizier vom Garde⸗Drag«Regt., zu Port. Fähnrs., v. Tietzen u. Hennig, Pr. Lt. vom Garde-Reserve⸗Inf.⸗Regt., zum Hauptm. beför⸗ dert. d. Alvensleben, Sec. Lt. vom 10. Hus. Regt., ins Regiment der Gardes du Corps versetzt.
Den 16. Dezember.
v. Rauch, Hauptm. vom Generalstabe, unter Belassung bei dem Kommando der 12. Division, zum Major befördert. v. Fidler, Pr. Lt. bom Garde-Artill. Regt.,, unter Beförderung zum Hauptm. des General— stabes, in den großen Generalstab versetzt.
kJ Den 13. Dezember. .
Koeler, Major a. D., zuletzt Hauptmann im 16. Inf. Regt., zum Fuhrer des 2. Aufgeb. des 1. Bats. 14. Landwehr Regiments ernannt. b. Hö vel, Hennecke, Vice-Feldwebel vom 1. Bataill. 16. Negiments, Schüller, Vice⸗Feldwebel vom Landwehr-⸗Bataill. 36. Infanterie⸗Regts., zu Sec. Lts. 1. Aufg,, Heck, Pr. Lt. vom 2. Aufg. des Landw. Bats.
39. Inf. Regts., zum Hauptm., Holter, Saurland, Utsch, Sec.
Lts. vom 2. Aufg. desselb. Bats., zu Pr. Lts, Saurland, Vice-Feld— webel von demselben Bat., zum Sec. Lt. 1. Aufgeb. befördert. Freiherr v. Quadt u. Hüchtenbruck, Sec. Lt. vom 1. Aufg. des 1. Bats. 10. ins 1. Bat. 16. Regts., Lt. a. D., früher im 8. Hus. Regt. bei der Kavall. 1. Aufg. des 1. Bats. 16. Regts. einrangirt. v. Fen a, Sec. Lt. vom 1. Aufgeb. des 1. Bats. 2. Garde Landw. Regts., zum Pr. Lt. befördert. Abschiedsbewilligungen ze.
Den 13. Dezember.
Wahnschaffe, Feldjäger mit dem Char. als Sec. Lt, vom reiten— den Feldjäger-Korps, mit Pension, v. Chausewitz, Oberst-Lieut. und Direktor des Kadettenhauses zu Wahlstatt, als Oberst mit der Uniform des Kadetten-Korps und Pension, Wagner, Hauptm. zur Disposition, zuletzt im 16. Inf. Regt., mit seiner bisherigen Pension, v. Jö, Hauptm. vom Garde-Reserve-Inf.Regt., mit der Regts.⸗Unif., Aussicht
auf Anstellung in einem Invalidenhause, und Pension, Gr. v. Bethusy,
Set. Lt. vom Garde-Schützen-Bataillon, Gr. v. Poölzig, Sec. Lt. vom Regt. Gardes du Corps, der Abschied bewilligt. Bei den gannd weh r: Gen l enn r.
des 3. Bats. 17. Regts., mit der Unif., des 17. Inf. Regts., Aussicht auf Civilbersorg und Pension, Brune, Sec. Lt. vom 2. Aufg. des 1. Bats. 163. Regts, als Pr. Lt., Käm per, Nittm. von der Kav. 2. Aufg. des 2. Bats. 16. Regts., beiden mit ihrer bisher. Unif., der Abschied bewilligt.
M ilitair⸗ Beamte.
Den 16. Dezemb er. — Gundermann, Zahlmeister vom 1. Bat. 1. Garde- Ldw.-⸗Regts. bei seiner Pensionirung die Aussicht auf Anstellung im Eivildienst ertheilt
Summarische Uebersicht der immatrikulirten Studirenden auf der Friedrich-Wilhelms-Uni⸗ versität zu Berlin von Michaelis 1856 bis Ostern 1857.
Von Ostern bis Michaelis 1856 sind gewesen
Davon find abgegangen.
Es sind demnach geblieben
Dazu sind in diesem Semester angekommen
Die Gesammtzahl der immatrikulirten Studirenden beträgt daher.
ᷣ 24 Die theologische Fakultät zählt inn, 51
92 Inländer 548
Die juristische Fakultat zählt 2 usländer 146
länder 211 Die mebijinische Fatultct zählt. in.
265
rhr. b. Bodelschwing⸗Plettenberg, Sec.
doppelt an Bedeutung.
ist. Die Schweiz brüstet ihre Eingebungen nd ⸗ er⸗ grabenden Grundsätzen ü erleidet den Einfluß einer größtentheils
a) Inländer mit d. ᷣ u ni d. Reife 171
Inländer mit d.
eugniß d. Nicht⸗
reife nach §. 35 d.
Prüf. Reglemts.
vom 4. Juni 1834
c) Inl. ohne Zeugn.
d. Reife nach 5. Zz
des Reglements
b. 4. Juni 1834
d) Ausländer
Die philosophische Fakultat zählt
Außer diesen immatrikulirten Studirenden besuchen die hiesige Universität als zum Hören der Vorlesungen berechtigt:
1) nicht immatrikulirte Pharmaceuten
2) nicht immatrikulirte der Zahnheilkunde Beflissen Eleven des Friedrich⸗Wilhelms⸗Instituts Eleven der medizinisch-chirurgischen Akademie für das Mili— tair und bei derselben attachirte Unterärzte von der Armee. Eleven der Bau⸗-Akademie : Berg⸗Eleven Remunerirte Schüler der Akademie der Künste
Die Gesammtzahl der nicht immatrikulirten Zuhörer ist Es haben folglich an den Vorlesungen Theil genommen im Ganzen Tß
Nichtamtliches.
Preußen. Berlin, 26. Dezember. Am Weihnachts-
Heiligabend waren die hier anwesenden Mitglieder der Königlichen Familie und viele Personen des Käniglichen Hofstaats 2c. bei Ihren Königlichen Majestäten im Schlosse zu Charlottenburg ver— sammelt, woselbst auch die Bescheerung Statt hatte. . Gestern und heute wohnten Ihre Königlichen Majestäten in der Schloßkapelle zu Charlottenburg dem von dem Hofprediger Dr. Hoffmann und Dr. von Hengstenberg gehaltenen Gottes- dienste bei.
— Die unter dem 8ten d. Mts. erlassene Preußische Depesche an die Gesandten in Paris, London, Wien und St. Petersburg lautet, wie folgt:
„Herr Graf! Ew. Excellenz sind, schon bon der ablehnenden Antwort in Kenntniß gesetzt, welche der schweizer Bundesrath auf die Forde—
rung der Freilassung der Neuenburger Gefangenen ertheilt hat, wie solche auf Befehl des Königs, unseres hohen Herrn, von seinem Ge— sandten bei der schweizer Eidgenossenschaft gestellt worden war. Die vorherige und bedingungslose Annahme dieser Forderung war, wie Sie
wissen, Herr Graf, vom Könige als unerläßlicher Ausgangspunkt für
jede fernere Unterhandlung über die endliche Lösung der Frage wegen
der Lage des Fürstenthums Neuenburg aufgestellt.
Die Langmuth, welche unser hoher Herr so viele Jahre bei einer seinen unbestreitbaren Rechten zuwiderlaufenden, allen Gründsätzen recht— mäßiger Autorität und der Heiligkeit der Verträge widersprechenden
Lage der Dinge bewiefen hat, mochte der Schweiz ausreichende Bürg⸗ . , schaft bieten, daß bei den eventuellen Unterhandlungen Se. Majestät Löwenberger v. Schönholtz, Oberst⸗Lieut. und Commandeur
die hohe Mäßigung nicht verleugnen würden, die ihn in seiner früberen Haltung geleitet und die von den europäischen Mächten mehr als einmal anerkannt worden war. Dringende und fast einstimmige Vor— stellungen in diesem Sinne sind von den Mächten, die das Londoner Pro⸗ tokoll unterzeichneten, an die Eidgenossenschaft gerichtet worden und der deutsche Bund hat nach einhelliger Annahme der in jenem Pro— tokolle festgestellten Grundsätze durch die deutschen Regierungen, welche diplomatische Vertreter in der Schweiz haben, die preußische For⸗ derung um unverzügliche Freilassung der neuenburger Gefangenen kräftig unterstützt.
Unter solchen Umständen gewinnt die Weigerung des Bundesrathes Es liegt offen vor, daß die schweizer Eid genossenschaft in einer bedauernswerthen Verblendung über ihre wahrhaften Interessen die voölkerrechtlichen Feststellungen unbeachtet läßt, kraft deren das Fürstenthum Neuenburg unter europäischer Ga— rantie als ein Kanton in die Schweiz aufgenommen worden sich eines augenblicklichen Erfolgs, schöpft aus Ten alle Ordnung und Autorität unter⸗ ursprünglich dem schweizer Gebiete fremden, revolutionairen Propaganda: sie vergißt oder scheint die frühern Rechte der Könige von Preußen zu vergefsen, welche Art. 22 und 75 des wiener Vertrags bekräftigt haben, und läßt nur die des Art. 75 gelten, welcher der Schweiz Rechte einräumt. .
Der König, unser hoher Herr, hat die Verpflichtungen, welche die gegenwärtige Lage ihm auferlegt, reiflich erwogen. Das neuliche Ver⸗ haiten des Bundesraths bei so schweren und entscheidenden Umständen gegenüber den vereinigten Bemühungen der Mächte hat Sr. Majestät die Üeberzeugung gewährt, daß Sie nicht mehr mit der vertrauensvollen Langmuth, die Ihr in den letzten Jabren eine gewisse Passivität aufer⸗ legten, Maßregeln entsagen konnen, vermittelst deren Allerhöͤchftdieselben bie Rechte auf das Fürstenthum Reuenburg in wirksamerer Weise als auf lediglich diplomalischem Wege wieder gewönnen. Die europa ischen Mächte mogen vielleicht letzteren noch ferner einschlagen und der stõnig wird sich gewiß nicht weigern, Vorschlage zu prüfen, die als Resultat ihrer Bestrebungen vorgelegt würden.