60
Berliner Börse vom 9. Januar 1857.
Amtlicher IVechsel-, Fonds- ind Geld-Cou
IS.
Iisenhahn · Actien.
VWechasel- Course.
Amsterdam. .. . .. 250 Fl. dito
Hamburg dito
Wien im 26 Fi. F. I50 FI. Augsburg 150 EI. Lei zig in Cour. im 14 ThlI.
Fonds- Conse.
Preuss. Freiw. Anleihe Staatsanleihe von 1850 dito von 1852 dito von 1854 dito von 1855 dito von 1856 dito von 1853 Staats Schuldscheine
2
- K
Erimien-Anl. v. 1855 3 100 Fh.
Kur- u. Neum. Schuldverschr. 3
der- Deiehbau- Obligationen 5. 4.
Berliner Stadt- Obligationen 5. 41 do do.
Il.
2 - - , =
Brief. Geld.
—
s Kur- und Neumärk.
3 RKhein- und Westph.
S ehlesis che 2 . Pr. Bk. Anth. Scheine
1 F riedrichsd'or
Pfandbriefe.
do.
Lit. B
Rentenbriefe.
Pommersehe. . .. . . Posenschè . . . . . ... Preussis che
Sächsische . . . ..
Andere Goldmünzen
2 5 Thlr
Kur- und Neumärk.“ Ostpreussisehe Pommersche . . . . . . . Posensche. . . . .. ..
Schlesische. . . .. . . . 9 Vom Staat garantirte
Westpreuss. . . ..... 1 4
4 1 1 1 1
. 125
— 10
Ef. Br. Eld. Aachen - Düsseldorf. do. Prioritãäts- do. II. Emission do. III. Emission Aachen- Mastriehiter do.
do.
do. Prioritäts- do. do. II. Serie do. (Dortm. Soest) Berl. Anh. Lit. A. u. B. do. Prioritäts- do. do. Berlin-Hamburger. do. Prioritäts- do. do. II. Em. Berlin-Potsd. Magd. do. Prior. Oblig. do. do,. do. LHt. D. Berlin- Stettlner ... do. Prior-Ohlig. ; AM Bresl. Schw. Frb. alte 13 5 13 u, do. do. neue Cöln- Crefelder 95 do. kriorich ts.
91
Prior. - Oblig. do. II. Em. ö III. Emission IV. Emission
a . Cöln- Mindener . . .. . . 1 .
Düsseldort-Elberf. 9. do.
d O0.
Prioritãts-
Prioritũts· 4] Il. Emission, Bergisch- Märkische —
do. Lit. C.
Prioritäts- 4 5
If. 3 4 4 ͤ 1
5 5 1 14 14 ät 1 2
1
4
47 4 .
Magdeh. - Ilalberst. bo!
Br. EGld. 15 Magdeb. Wittenb. . Magd. Witt. Prior. 4. S5 Münster-Hammer .. Nie derschles. Mark. - Prioritãts- do. Conv. Prjoritäts- do. III. Serie do. IV. Serie Fiederschl. Zweigh.
Obersehles.
— 10 5 1023 — 89. S9. 4 89 — — — 4 —
ö
do.
do. do.
do.
100 do. d O0. do.
. do. do. do. 89! 5 89]
—
do.
— do. do.
199
do. Prior.
do. Prior. do. Prior. do. Prior. Prinz Wilh.
Lit. Lit. Lit. Lit. Lit. Lit.
E. 3 (St. V.) — Prioritãts- õ II. Serie 5 100 III. Series io. kheinise he S sdo. (Stamm-) Prior. 1 11051109 do. Prioritäts-Oblig. 4 — do. vom Staat gar. 3. — kuhrort-Cref. Kreis Gladhacher * Prioritäts- 47 99 II. Serie 9 — Stargard. Posen. . .. 31105 Prioritüts- 4 P II. Emission 4 Thüringer. . ...... do. Prior. Oblig III. Serie 41 Wilh. (Cos. - Odbę.) alte = neue — Prioritats- 4 do. II. Hmission 4
41
*
100
5. 110
*
—
98 104
98 — 129 011 100 101. 100
* — 87 96
.
Michtamiliche Motirungen.
Aus länd. Eis enb. Stamm- Actien.
1 14
Amsterdam - Rotterdam Kiel- Altona
gshafen .. 4 Neustadt - Weissenburg 4 Mecklenburger. ...... ] ordb. (Friedr. Win. j Lars koje - Selo. . ..... fe.
. ///
. J erlin- Hamburger 109 a 108 gem VW lhelms bahn (Cosel- Oderberg) 137 a i413 a 1460 sem. Russ. Poln.
C]. Berlin- Anhalter Litt. Wittenberge 487 * 474 gem.
mandit - Antheile 117 2 16 gem.
Ausl. Ac
do.
Disconto
A. u. B. 159 a 1597 gem. B
Prioritäts-
kass. - Vereins-B.- Aet. / ,, 117 ö.
gi Br.
tien.
Nordb. (Friedr. Wilh.) 49) Belg. Oblig. J. de l'Est 4
Samb. et Meuse
J
Eld. Aus länd. Fonds. Braunschweig. Bank. ..
Darmstädter Bank. . . .. Geraer Bank
1 Oesterreich. Metall. . . . 5 do. National- Auleihe 5) do. Prm. Anleihe. 4 Russ. Stiegl. 5. Anl. 5
Commandit- /
.
Cert. Litt. A. 93
* . 9. Geschäft war an heutiger Börse gerinß und erfuhren die Cou
Tse nur
do. do. 6. Anl. 5 do. * Rothsehild Lst. 5 do. Engl. Anleihe... 43 do. Poln. Sehatz-0Obl. 4 ö,, A. 5 do. do. L. B. 200 FI. -
Ir. pr. d.
523. 23 ) 1
793
—
213. S1.
6
i 12 *
l I 1 1
= 993 10211 1055 —
1
If. Br.
Poln. Pfandhr. in S.-R. 4 do. Part. 500 FI.. 4 Sardin. Engl. Anleihe. 5 „Sardin., bei Rotlis ehild 3
l llamburg. Feuer-Kasse 3 6
ol. 25 Thir
80
*
Span. 350 inl. Schuld. 3 do. 1 à 370 steigende 14
X do. Staats- Pram. Anl. Lühecker Staats- Anl. 4* Kurhess. Pr. Obl. 40 Th. — : N. Bad. do. 35 FI. .... — Sehaumhurg- Lippe 8
3
ö. .
bez. Ende 93 Br.
in bez. u. G., 6 Br, Fehr 153 RKthlr. bes., Br. u. G.
KR erlimer Ca etr ei cd eh drae
vom 9. Januar.
Weizen loco 50 — 86 Rrhlr.
Roggen loco 465 — 47 Rthlr., do. S7
Kihlr. pr. S2pfd. be Januar- Februar 463 — 46 Rihlr. ber. u. G., 46
do 85 Sopfd. 468 ber. u. Br., 463 G. Februar - Mär Rthlr. bes., Br. u. G.
Gerste 382 - 40 Rthlr.
Haler loco 22 - 26 Rthlr Frühjahr
Erbsen 38 - 45 Rihlr.
Rübõöl loeo für flüssiges 17 Rihlr. ber., ber., Januar 167 Rthlr. be u Br., 163 6.
ab Bali 53pfd. 24 Rthlr. õ0pfd. 24 Rthlr. G., 52psd. 25 Kehl. 6 ö
Rkthlr. beæ. u. G. Br.,
pfd. 47 Rihlr. pr. Sepfd. b
z., Januar 47 - 465
bez.,
do. für dickes 164 Rihlr. ¶¶Januar- Februar 163, Rihlr.
—47 Rihlr. z 46 Br . Frühjahr 47 - 407 - 47
kthlr. ber, 260 Br, 26 ez., tet, Termine in matter 50 Waopl.
Spiritus bei delt, Schluss fest.
Cõln- Mindener 149 a 150 gem. Lud vigshafen - Bexbach 1417 a2 gem.
Magdeburg-
Disconto Com-
ar-Märn 16 Rthlr. Er., 169 G., April - Mai
Spiritus loco ohne Fass 24 — B Rihlr. Februar 243 — . Rthlr. bez., 243 Br., üetblr. hes. u. G., 257 er., Mära- A pril 257 April - Mai 264 - 282 — Rililr.
G.
Weizen in sehr sester Haliung. Haltung und Rüböl bei geringem Ges- sedrückter Stimmung
bez., Januar u. Januar- 245 G, Februar- Mãr 25 — 1 — 25 Eihlr. bes u. G., 253 Br., ber. u. Br., 28 G, Mei- Juni 2673 —
Roegen loco ziemlich fest bebaup- Etwas billiger verkauft; gekündigt häst matt und etwas nachgebend. zu etwas niedrigeren Preisen gehan-
Pr.
des Staats Anzeigers. Br., 77 bex. HKoggen A5 Spiritus 143, Frühjahr 1d.
Stettim, 9. Januar. 1 Uhr 38 Minuten Weizen unverändert, 6 . Januar 45 ber., F
Nachmittags. (Tel. Dep. 8 - 74 ber., Frühjahr 78 rühjahr 465 bez., A7 Br.
üböl 168 bez., April- Mai 153 Br,
Redaction und Rendantur: Schwieger.
Berlin, Druck und Verlag der Königlichen Sebeimen Sher—
(Itudolph Deer)
Hofbuchdruckerei.
letzten zwei aus.
Das Abonnement beirägt: T Sgr. für das vierteliahrŕt in allen Theilen der Monarchie ohne preis- Erhöhung.
8taats-
Königlich Pr a 6
Alle Pest-Anstalten des An- und Auslandes nehmen 6estellun an, für gerlin die Expedition de⸗ Aäanigl. Preusfischen Staats- Anjeigers:
Mauer⸗Strase Nr. 84.
—
zeiger.
en szi seher
Berlin, Sonntag den 11. Januar
1857.
Bestätigungs-Urkunde vom 16Dezember 1856 — betreffend die Errichtung einer Actien-Gesell— schaft unter der Benennung Harpener Bergbau⸗ Actien-Gesellschaft, mit dem Sitz in Dortmund.
(Schlutz. S. Staats-Anzeiger Nr. 8. S. 53.)
Sechs. Von dem Verwaltungsrathe.
Paragraph Vier und Zwanzig.
Der Verwaltungsrath (Paragraph Fünszehn) bestebt aus sechs Mit— gliedern, welche von und aus den Actionairen in der General ⸗Versamm⸗ lung gewählt werden. Die Namen derselben find jährlich in den be— stimmten Zeitungen bekannt zu machen. Jedes Mitglied dieses Verwal— tungsrathes muß wenigstens fünf und zwanzig schuldenfreie Actien eigen⸗ thümlich befitzen; diese Actien werden bei der Gesellschaft hinterlegt und sind dieselben, so lange die Functionen dieses Verwaltungsrathes dauern, unveräußerlich. Ein Mitglied des Verwaltungsratbes, welches seine Zahlungen einstellt oder gegen welches die gerichtliche untersuchung wegen eines Vergehens oder Verbrechens, welches in den Gesetzen mit dem Verlust oder mit Untersagung der bürgerlichen Ebrenrechte bedrohet ist, durch gerichtlichen Beschluß foͤrmlich eröffnet ist, scheidet fofort aus.
Paragraph Fünf und Zwanzig.
Der Verwaltungsrath ernennt unter seinen Mitgliedern einen Vor— sitzenden und dessen Stellvertreter. Ibre Functionen dauern ein Jahr. Sie koͤnnen wieder gewählt werden. Sind beide abwesend, so versieht das an Jahren älteste der Mitglieder ihre Stelle.
Erledigt sich die Stelle eines Verwaltungsrathes, so wird dieselbe provisorisch von den übrigen Mitgliedern aus den Actionairen besetzt; der Verwaltungsrath bat aber die von ihm getroffene Wahl der nächsten General. Versammlung vorzulegen, von wescher die definitive Wieder⸗ besetzung durch Wahl ausgeht. Das auf diefe Weise gewählte Mitglied des Verwaltungsraihes übt sein Amt nur bis zu dem Zeitpunlte aus, wo die Funktionen desjenigen, welchen es vertritt, aufgehört haben würden.
Auch über die provisorische Wabl eines Verwaltungsrathes wird ein gerichtliches oder notarielles Protokoll aufgenommen.
Die Namen des Vorsitzenden des Verwaltungsrathes und seines Stellvertreters sind jährlich bekannt zu machen. ;
Paragraph Sechs und Zwanzig.
Der Verwaltungsrath versammelt sich regelmäßig jeden Monat und außerdem auf besondere Einladung des Vorsitzenden oder auf Antrag von drei Mitgliedern. .
Zu dieser ordentlichen, so wie zu den außerordentlichen Sitzungen werden die Mitglieder unter Beifügung der Tagesordnung durch den Vorfißenden oder dessen Stellvertreter schriftlich eingeladen. Der in dieser
8 tt en
Mitgliedern. der Stimmen diejenige des Vorfißenden. . Paragraph Sieben und zwanzig.
Die zu wählenden Mitglieder des Verwaltungsrathes werden auf sechs Jahre ernannt. Nach Ablauf von je zwei Jahren scheiden die zwei ältest gewählten aus; die Ausscheidenden sind wieder wählbar.
Fur die ersten sechs Jahre, dauernd bis zu der ordentlichen General⸗ Versammlung im September Achtzehn hundert zwei und sechszig, bleiben die von der Ersten konstituirenden Heneral- Verfammlung gewählten sechs Mitglieder, was hiermit ausdrücklich vertragsmäßig bestimmt wird, un⸗ derändert in Function. Nach Ablauf dieser sechs Jahre scheiden zwei Mitglieder dieses ersten Verwaltungsrathes nach dem Loose, nach aber ⸗ mals zwei Jahren don den übrig bleibenden dier Mitgliedern wiederum swei nach dem Loose und nach Ablauf don nochmals zwei Jahren die Es versteht fich, daß dieselben ebenfalls wieder wähl⸗
. Paragraph Acht und Zwanzig. . Die Mitglieder des Verwaltungsrathes erhalten zusammen fur ihre
bar find.
Mubewaltung jaͤhrlich sünf Prozent des Jahresgewinnes (Paragraph
Art berufene Verwaltungsratb ist beschlußfähig bel Anwesenheit von drei Protokolle aufgenommen und diese von den anwesenden Mitgliedern
Absolute Mehrheit der Stimmen entscheidet; bei Gleichheit
Vier und dreißig). So lange und so oft diese gewinnes indeß nicht die halten sie jährlich die Summe schafts · Kasse.
Für Reisen der Mitglieder des Verwaltungsrathes zum Domizile der Gesellschaft oder nach deren Betriebslokalien erhalten dieselben keine Verguͤtung. Die Kosten sonstiger Reisen und sonstige baare Auslagen werden ihnen erstattet.
Der General ⸗Versammlung bleibt vorbehalten, über die Remunera— tion des Verwaltungsrathes anderweite Bestimmung zu treffen.
Paragraph Neun und Zwanzig.
Zur Legitimation des Verwaltun srathes dient eine notarielle ober gerichtliche extraktweise Aus fertigung ke Wahlprotokolls.
Der Verwaltungsrath hat die Befugniß, zur Ausführung besonderer Geschäͤfte eines oder mehrere seiner Mitglieder zu delegiren. Er bedarf ur Vertretung der Gesellschast keiner Spezial⸗ Vollmacht, auch selbst nicht far die Fälle, wo die Gefeße eine solche bei den gewöhnlichen Mandats⸗ ert ismssr vorausseßen. .
Paragraph Dreißig.
Der Perwaltungsraih ist der Repräsentant der Gesellschaft; er ber⸗ tritt dieselbe in allen Beziehungen mit dritten Personen, mit dem Staate und mit den Gemeinden, er vollzieht die Oberleitung der Gesellschaft nach bester Einsicht unter Beobachtung des Statutes und nach Maßgabe der verfassungsmäßigen Beschlüsse der General · Versammlung. Er ist be⸗ rechtigt, alle Eigenthums⸗ und Administrations Handlungen der HGesellschaft vorzunehmen, insbesondere auch Grundstücke und Gerecht⸗ same, welche nicht über Fünfzigtausend Thaler betragen, und andere Sachen, welche zum Geschäftsbetriebe erforderlich sind, zu erwerben, zu verkaufen, zu vertauschen, Kapitalien, Kaufschillinge und andere Actien⸗ Forderungen einzuziehen, zu erheben und darüber zu quittiren, Hype theken-Löschungen zu bewilligen, die erforderlichen Beamten, Gehülfen und Arbeiter anzustellen, zu suspendiren und zu entlassen, deren Pesol— dung und insbesondere die Caution für die die Kasse führenden Beamten festzustellen und Dienst⸗Instructionen zu erlassen. .
Der Verwaltungsrath beschließt überhaupt selbsiständig über alle Gegenstände, welche nicht der General- Versammlung ausdrücklich vorbe— balten sind. So wie derselbe selbst handelt und unterhandelt, Prozesse bei den Gerichten führen, Vergleiche und Kompromisse über alle Ange⸗ legen heiten der Gesellschaft abschlietzen kann, fo ist er auch befugt, in allen diesen Beziehungen sich vertreten zu laffen. . .
Der Verwaltungsrath soll endlich auch befugt sein, den oder die Repräsentanten für die von der Gesellschaft zu erwerbenden Steinkohlen⸗ und Eisensteinfelder und sonstiges Bergwerks ˖ Eigenthum der Gesellschaft zu bestellen und mit Vollmacht zu versehen, wodurch diese Kepräsentanten zu allen den Rechten und Befugnissen ermächtigt werden, welche von ihnen das Gesetz vom zwölften Mai Achtzehnhundert ein und funtzig, insbesondere in den Paragraphen achtzehn und' zwanzig, verlangt.
Paragraph Ein und dreißig. ö Ueber die von dem Verwaltungsrathe gefaßten Beschlüsse werden
1* 1
fünf Prozent des Jahres⸗ Summe von dreitausend Thaler erreichen, er⸗ von dreitausend Thaler aus ber Gesell⸗
terzeichnet. Diese Protokolle sind in einem Protokollbuche aufzude⸗ wahren, welches bei jeder Sitzung zur Hand sein muß. Alle Ausfertigungen geschehen unter der Firma: „Der Verwaltungs-⸗Rath der Harpener Gesellschaft “ 4 und werden von dem Vorsitzenden oder dessen Stelldertreter und einem Mitgliede unterzeichnet. 2 Paragraph Zwei und dreiß ig. * Die Einladungen zu den General-Versammlungen, sowie der alle statutenmäßig vorzunehmenden Bekanntmachungen erfelgen dar zu Gesellschaftsblättern erwählten Pitungen. namlich: . A. den Preußischen Staats-Änzeiger zu Berlin, B. die Kölner Zeitung, C. die Elberfelder Zeitung, D. die Westphälische Zeitung zu Dortmund,
E, die Hamburger Boͤr senhalle. ö Sollte eins raff Blätter eingeben, so wird statt defsen durch den
Verwaltungsrath eine andere Zeitung mit Genedmigung der Königlichen Regierung zu Arnsberg bestimint.
Bergbau⸗Aktien⸗
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