. .
— ö
Der Regierung bleibt ez vorbehalten, die Wahl anderer Blätter zu
fordern und ndihigen Falls vorzuschreiben. t apitel Sieben. Bilanz. Dividende und Reservefonds. Paragraph Drei und dreißig.
Am dreißigsten Juni eines jeden Jahres soll von dem Verwaltungs⸗ rathe ein Inventar des Gesellschafts vermögens aufgenommen und eine Bilanz des Aktib⸗ und Passiv⸗ Vermögens angefertigt und dieselbe späte⸗ siens bis zum fünfzehnten August, nachdem solche vorher in ein bazu bestimmtes Buch eingetragen sst, den in der zunächst vorberge= gangenen ordentlichen General-Versammlung aus den Aktionagiren gewähl⸗
ten drei Rechnungs⸗Revisoren (Paragraph Zwanzig) nebst den Jah⸗ res- Rechnungen zugestellt werden. Diese Kievisoren prüfen die Rech⸗ nungen nd Bilanz mit de
n ihnen im Geschästslolale des Verwaltungs. rathes vorzulegenden Büchern und
Skripturen der Gesellschaft und erstatten darüber in der näachsten General-Versammlung Bericht, welche
über die Decharge der Rechnung beschließt.
Der Verwaltungsrath wird in jedem Jahre bei der Inventar— Aufnahme bestimmen, wie viel in der Bilanz an dem Werth der Immo bilien, Maschinen, Geräthschaften und anderen beweglichen Gegenständen, welche das Kapital der Gesellschaft ausmachen, abgeschrieben werden soll.
Der nach Abzug des Pafsivs bleibende Ueberschuß des Attips bildet den reinen Gewinn des Geschäftsjahres.“
Die Bilanz ist durch die Gesellschaftsblaͤtter zu bringen.
zur öffentlichen Kunde
Paragraph Vier u nd dreißig.
Aus diesem Jahresgewinne werden bei jedem Abschlusse vorweg zehn Prozent zur Bildung eines Reservefonds abgezogen und entnommen, his dieser die Höhe von Einhundert und zehntausend Thalern erreicht hat. Die nutzbare Anlegung des Reservefondé bleibt dem Verwaltungsrathe überlassen. Zinsen werden demselben nicht zugeschrieben. Wird der Re— servefonds angegriffen, so wird derselbe in gleicher Weise ergänzt. Der Reservefonds kann nur auf den besondern und von der General- Ver sammlung genehmigten Vorschlag des Verwaltungsrathes ganz oder theilweise zur Verwendung kommen. (Paragraph Drei und zwanzig.)
Der Reservefond darf zu Dividendenzahlungen unter keinen Um— ständen verwandt werden.
Demnächst wird von dem Ja Mitglieder des Verwaltungsrathes abgezogen.
wan a) 144 6. Der Rest des Jahresgewinnes wird als Dividende unter die Akltio—
naire bertheilt. Die Zahlung der Dividende erfolgt jährlich am ersten November gegen Aushändigung der Dividendenscheine zu Händen des Inhabers derselben. Die Dividenden sind an der Gesellschaftstasse in Dortmund und beiden Bankhäusern, welche der Verwaltungsrath noch sonst. bestimmen wird, zu er heben und zahlbar; sie berjähren zu Gunsten der Gesellschaft, falls sie innerhalb fünf Jahren von dem bestimmten Zahlungstage an nicht erhoben werden Kapiter Acht. AuZufloösung der Gesellschaft.
Paragraph Fünf und dreißig.
hresgewinne die Remuneration für die (Paragraph Acht und
(Paragraph Drei) lann die Auflöͤsung der Gesellschaft während den ersten fünfzig Jahren o der spaͤter nur durch den Verwaltungsrath oder auf
Verlangen von einer Anzahl von Attionairen, welche mindestens drei
Viertel der Aktien repräsentiren, beantragt werden. Der Verwaltungs
Rath ist dazu verpflichtet wenn die Hälfte des Grundkapitals verloren
gegangen ist.
Biese Auflösung kann nur in einer außerordentlichen General- Ver⸗
sammlung beschlossen werden, in welcher jede zwei Altien desselben Be sitzers eine Stimme bilden, gleichviel, wie diele Aktien in einer Hand ver einigt sind.
In jeder solchen Versammlung muß die Halfte der sämmtlichen Aktien vertreten sein; ist dieses nicht der Fall, so ist eine neue außerordentliche
Versammlung anzuberaumen, in der die dann anwesenden Altionaire, wie in der Einladung ausdrücklich anzugeben ist, vollgültig Beschluß fassen konnen. —
In beiden Versammlungen lann die Auflösung der Gesellschaft nur durch ine Majorität von zwei Drittbeilen der Stimmen beschlossen wer den. . er Beschluß bedarf der landesherrlichen Genehmigung.
Die Auflösung erfolgt nach Maßgabe der bestehenden geseßzlichen i g en. und' Befugnisse bestimmt der Verwaltungsratb.
Kap ite I Schlichtung von Streitigkerten. Paragraph Sechs und dreißig. Alle Streitigkeiten, welche zwischen der Gesellschaft und den Aktio— nairen als solchen entstehen, mit Ausnahme des Paragraph Zwölf vor
Neun.
gesehenen Falles, sollen, mit Ausschließung des Rechtsweges, durch S 6 ? x ö 6 6 Schiedsrichter entschieden werden, von denen jeder Theil einen ernennt.
Ein Obmann tritt nur dann hinzu, wenn die beiden Schiedsrichter sich
innerhalb acht Tagen nicht einigen konnen. In diesem Falle ernennt
das Direktorium des Kreisgerichts zu Doerimund den Schiedsrichter und Obinann müssen in dem gerichts zu Dortmund wohnen.
Obmann. Bezirke des
2 een, des Schiedsrichters länger als acht Tage, so muß g sich gefallen lassen, daß der andere Theil auch den zweite . richter ernennt. weiten Schieds⸗
. Aktion aire sind, wie groß auch ihre Anzahl bei einer Streit⸗ sache sein moͤge, wenn sie ein und dasselbe Interesse haben, verbunden, einen einzigen gemeinschaftlichen Bevollmächtigten zu Dortmund zu be⸗
/ i
62
Den Modus der Liquidation, die Liquidatoren und deren
Kreis⸗ is Verzögert einer der streitenden Tbeile auf die ihm durch Notar oder Gericht insinuirte Aufforderung des Geg⸗ Meinisterium für Sandel, Gewerbe und öffentli⸗
Anmerkung.
der Harpener Bergbau-Aktien⸗-Gesellschaft ....
zeichnen, welchem alle prozessualischen Verordnungen und Verhandlungen in einer einzigen Ausfertigung oder Abschrift mitgetheilt werden loͤnnen. Bestellen sie einen Bevollmächtigten nicht, so ist die Gesellschaft, sowie das Schiedsgericht befugt, ihnen alle Mittheilungen und Insinuationen in Ge mäßheit der Paragraphen Zwanzig und Ein und zwanzig Titel Sieben, Theil Eins der Allgemeinen Herichts⸗-Ordnung in einer einzigen Abschrist auf dem Prozeßsibüreau des Kreisgerichts zu zortmund zustellen zu lassen.
Gegen die Entscheidung des Schiedsgericht sindet, außer in den Fallen der Nichtigleit nach Paragraph Einhundert zwei und siebenzig, ziel Zwei, Theil Eins der Allgemeinen Gerichts- Ordnung, kein Mechts—
mittel statt.
Kapitel Zehn.
Verhältniß der Gesellschaft zur Staatsregierung
Paragraph Siehen und dreißig.
Die Königliche Regierung ist befugt, einen Kommissar zur Wahr nehmung des Aufsichtsrechts für beständig oder für einzelne Fälle zu be stellen. Dieser Kommissar kann nicht nur den Gesellschafts-Vorstand, die General-Versammlung oder sonstige Organe der Gesellschaft gültig zu sammenberufen und ihren Berathungen beiwohnen, sondern auch jederzems bon den Büchern, Rechnungen, Registern und sonstigen Verhandlungey und Schriftstuͤcen der Gesellschaft, sowie von deren gewerblichen Anlagey Einsicht nehmen. Paragraph Acht und dreißig.
Die Gesellschaft hat init Rüdsicht auf die bon ihr betriebenen Berg baun», Hütten und andern gewerblichen Unternehmungen für die kirchlichen und Schnlbedürfnisse der bon ihr heschäftigten Arbeiter zu sorgen, aug zu den Kosten der Polizei und Gemeinde Verwaltung in angemessenen Verhaͤltnisse beizutragen und kann, sofern dieselbe sich dieser Verpflichtun entziehen sollte, angehalten werden, für die gedachten Zwecke, sowie nöth' genfalls zur Gründung und Unterhaltung neuer Kirchen und Schulst steme diesenigen Beiträge zu leisten, welche von der Staats Regierun— nach schließlicher Bestimmung der betreffenden Ressortminister und de Ministers für Handels, Gewerbe und öffentliche Arheiten für nothwend; erachtet werden
Anlage A
. der Harpener Bergbau Altien- Gesellschaf! Noe. über Zweihundert Thaler preußisch Courant
Es wird hierdurch bescheinigt, daß auf diese Allie ankdie Kasse d HKarpener Bergbau Altien Gesellschaft Zweihundert Thaler preußif Courant eingezahlt sind. Der Inhaber dieser Altie hat nach Höhe diese Betrages und in Gemaßheil des unter den . vom Staaten stätigten Statutes der Gesellschaft verhältnißmäßig gleichen Antheil
dem gesammten Eigenthum, Gewinn und Verlust der Gesellschaft
Dortmund, den . . . ten ... Der Verwaltungs-Rath
der Harpener Bergbau-Altien-Gesellschaft
Anlage Bb Außer dem Falle der statutenmaäßigen Beendigung der Gesellschaft
Dividendenschein zu der Aktie Nr. der Harpener Bergbau-Altien Gesellschast Inbaber empfängt am w , gegen diesen Dividendenschein der Kasse der Gesellschaft ader bei den sonst bestimmten Banlbaäusern! statutenmäßig festgestellte Dividende für das Geschästsjahr . FN
Dortmund, den . ten ..
; Der Verwaltungsrath
4 der Harpener Bergbau- Altien-Gesellschaft . Vorstehender Dividendenschein wird nach §. 34 d
Statutes ungültig, wenn die darauf zu erbebende Dividende m
innerbalb fünf Jahren nach dem bestimmten Zahlungstage erho!
wird. ; J Anlage C.
G nil, 8 e n zu der Aktie M..... der Harpener Bergbau- Altien-Gesellschaft
M I. Der (Stand und Namen) zu (Wohnort) hat auf die Aktie . 14. . Thaler preußisch Cour baar eingezablt. , . Sonmünk. den ten... 3 Der Verwaltungs-Rath der Harpener Bergbau-AUktien-Gesellschaft
jedesmal wie . 17 1.
Arbeiten.
Der Materialien⸗-Verwalter Lei Lem SalzAmte zu Kön korn, Alexander Wesener ist zum Salinen-Faktor; und
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Der Berg-Amts-Steretair zu Bochum, Gustav Schmiß zum Kassen-Controleur und Materialien⸗Verwalter bei dem Salz= Amte zu Königsborn ernannt worden.
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Die nächste Sitzung des Herrenhauses sindet am Donnerstag,
den 15ten d. Mte.
Mittags 12 Uhr statt. Berlin, den 19. Januar 1857.
Der Prästdent des Herrenhauses. A. Prinz zu Hohenlohe.
Tages Ordnung.
ste Plenar-Stitzung des Hauses der Abgeordneten am Montag, ven 12. Januar 1857, Mittags 12 Uhr.
1) Prüfung von Ersaßwahlen.
2) Wahl eines Schriftführers.
3) Erster Bericht der Kommission für das Justizwesen über ver⸗— schiedene Petitionen.
4) Erster Bericht der Kommisslon für Handel und Gewerbe über verschiedene Petitionen.
Personal- Veränderungen in der Armee. Offiziere, Portepee⸗Fähnriche re.
Ernennungen, Beförderungen und Verseßungen. Den 27. Dezember 1856.
v. Kleist, Port. Fäbnr. a. D., früher im 1. Hus. Regt. im 14. Drag. Regt. wieder angestellt.
. Den 29. Dezember.
Frhr. v. Reiß enstein, Oberst a. D., zuleßt Flügel Adjutant Er. Maßestät des Königs und Commandeur des 2. Ulan. Reli, der Charakt. als Gen. Major verliehen. —
Den 30. Dezember. . Kirchbach, Oberst ! Lieutenant vom Generalstahe des Garde Corp, zum Abtbeilungs - Chef im großen Generalstabe ernannt. von Schöler, Major vom Generalstabe, vom Kommando der Garbe— Infanterie zum General! Kommando des Garden Corps ühergetre— ten. v. Sandrart, Hauptm. vom argen ene re fig um., We mn = befͤrdert. Stein vw. Kamin ti, Hauptm. vom 2. Harde“ Meni. zu Fuß, unter Ueberweisung zum Kommando der Garde ⸗Infanterie, in den Generalstab verseßt. v. Fabeck, Hauptm. vom 1. Garbe⸗Regt. zu Fu zum Major, v. Lleist, Pr. Lt. von dems. Regt. , zum Haupim., Graf . Rittöerg, Sec. Lt. von dems. Regt, zum Pr Lt., v. Grie heim, Port. Fähnr. von dems. Regt. zum Sec. Lt, befdrdert. v. Block, Haupim. und Comp. Chef im 1. Garde⸗Regt. zu Fuß, zum Commandeur der Leib ⸗Comp. ernannt. Den 1. Januar 1852.
Herkt, Major und Artill. Offizier vom Plaß in Luxemburg, ins 3. Art. Regt. Wichen kamp, Masor und Art. Ofsizier vom Plaß in Erfurt, Wille, Major u. Artill. Sffisier vom Platz in Posen, ins 5te Artill. Regt., Lindenbaum, Major und Artill «Offizier vom Plaß in Reisse, ins 6. Artill. Regt. Igel, Major und Artill.Sffizier vom Plaß in Koblenz, ins 8. Art. Regi. Colomier, Maj. 2 la suite des 3. Art. Regts. und Command. des Train Bataillons vom III. Armee -Corps, ins 5. Uriill Regt.ů, Huye, Hauptmann und Artill. Offizier vom Plaß in Pillau, Die st el, Hauptm. la suite des 1. Artill. Regts. u. Direction 8⸗ Ässistent der Pulverfabrik zu Spandau, ins 1. Ariill. Negt.ͥ, Pauli, Hauptm. und Artill.« Offizier vom Plaß in Thorn, ins 2. AUrtill. Regt, Daliß, Hauptm. und Ärtill. Offizier vom Plaß in Cosel, ins 6. Artill. Regt. Weigelt, Hauptm., vom 3. Artill. Regt., unter Fübrung * 1a zuite des Regts., Frhr. v. Nordeck, Pr. Lt. vom 4. Artill. Regt, unter Fübrung ß la suite des Regts., zur komb. Festungs ˖ Artill. Abtheilung, b. Ro dbhausen, Hauptmann * la zune des 3. Ärtill. Regts.. Rein bardt, Pr. Lt. à la zuite des 4. Artillerie⸗ Regiments, von der kombi— nirten Festungs⸗Artillerie⸗ Abtheilung resp. ins 3. und 4. Artill. Negt.,, d. eulen fo, Port. Fäbnr. vom 2. Artill. Regt, ins 8. Kür. Regt. verseßt. v. Oerßen, Hauptm. vom Garde Artill.! Negt., zun Artill.⸗ Ofsiz' vom Piaß in Erfurt, Knothe, s Hauptm, vom 1. Artill. Negt. unter Beförderung zum Major und Fübrung a snire des 3. Artill. Regts., zum Commandeur des Train Bataillons vom Ill. Armee: Corps, Wohlgeboren, Hauptm. vom 1. Artill. Regt.,, zum Artill. Offizier vom Plaß in Pillau, anten, Hauptm. vom 2. Art Regt. zum Artill. Offiz vom Platz in Thorn, Schlawe, Hauptm. vom 3. Artill. Regt. , zum Artill. Offizier vom Platz in Posen, Kretschmer, Hauptm. vom . Artill. Regt, zum Artill. Offiz. vom Platz in Neisse, v. Langen,
Hauptm. von dems. Regt. zum Uri. Offiz. vom Plaz in Eosel, Cost er, Kzaupim. vom 8. Artill. Regt., unter Beförder. zum , zum Artill. Sffiz. v. Platz in Jugemburg, Ta ckmann, Hauptm. v. dems. Regt. z. Artill.⸗ Offiz. v. Plaß in Koblenz, ernannt. Benn in, zauptm. u. Vorstand d. Arti- Depots zu Berlin, Friese, Hauptm. u. Ärtill.⸗ Offiz. v. Plaß in Graudenz. Schülein, Hauptm. und Artill. Offiz. vom Plaß in Magde⸗
die zur Jagd anwefenden Prinzen Königliche Hoberten als:
Lts. vom Garde -Artill. Regt. zu Hauptleuten, Hei ᷓ
K . 8 J n, v. E ! er, n,, Ser Lit, von dems. Regt. zu Pr. ts, nnn . 41 3 nr, m, kenn unter VUerseßung zum ! i . . 1ns, orsep, Sec. Lts. darf hin Regi, zh, r Lis aer, a ö. , , . * e. ,,, , , , . Müller, Pr. Lt. vom tz. Artill
ö 32 (z vnsli, Sec. Vt. von dems. Megt Vr. Lt, Heing, Laur, r Lis. vom B. U x . n Mende, v. Schell, Port. Fäbnrs. von 6 eg u 3 ie ee, . . von Hf ßen Königl. id i inn r f . erie c., zum Chef des ten Husaren. Re imnents, B Carl zu Hobenzollern⸗ Sigmaringen r l, nh. * zuit! des Garde- AUrtill. Negts. 664 . Dae. gient. Flügel Abjutant Sr. Majestät des Koͤnigs und Commandenr des 2. Inf. (Königs) Regts, zum Obersten befördert.
C 6kens, Hauptm. ua f e g, von dem Kommanbo als Adjutant der 29. Infant Brigabe mnibunben. Ca r , nn,. 6 9 40. Ins Megt, als Adult zur 2). Jufanterie⸗KBrigabe fonmanbirt. . Valwig, Sec Li vom 38. Inf. Negt, unter Beförderung zum Pr. Li, ins 17. Inf. Megt. verseßt. z 96
Ubschtedtbhewilligunge nur,. Gr. v. Hache . 1 1 . = . . 9 11e =. 946 ö seiner bisher. Pension zur ier lone d f im 4 Tre te mit
, 9 e ö 1. . fi. 1857.
M vom 2. Ur Negt., mi x ifo Augsicht auf Eivilversorgung und enssosb y. . pin de , . ö ö n. als *. mit der Regté. Unif., uuesich auf Unstellung
; endarmerie und Pension, Neumann, HKaupim vom 6 till 92. ; ) . . ). 111. ft , m , , . Augsicht . i ,
; n, d. Eh ahn, Sec. Lit. vom 1. Artill. ! ! e bewilligt. Jaeppelt, ec. Lt. vom 5 ur il hin ,. J
Militair⸗Aerzte. ⸗ ;
pe, mn en e, n 3. . ,
. E tabs und Regt. Arzt vom 13. Inf.“ mit 9 nsion, Kolle v, Ussistenz ⸗ Arzt ann 22. 56 dlegl d lad h nn n,. und Pension, br. Quistorp, issistenz· Arzt vom 6 , ssenfels, Ussistenz⸗ Arzt vom 2s. Lvbw. Regt, der 9 n willigt e 1 cli, ber, Hias. unt, Jiegimenis, Atzt pom i In anterie⸗Regt., in gleicher Eigenschaft zum 13. Inf. Regt. verseßt. . ö umann, Stab, und Baits, Arzt vom 1. a; gJegt. zu Fuß . Oher-Ctabs- u. Negts. Urgt des 30. Inf. Negts,, mit Heupimanns⸗ Rang, Dr. Vog el, Assistenz⸗rzt der 3. Pion. Libtheilung, zum Stabs— und Barts, Arzt bes 3. Bats 4 Garbe, Landwehr Regimen is ernannt Den im Neserven und Landwehr Verhältniß befindlichen Aerzten: b . Cynthius des 4, Hr. Gr onover, De, Kirchhoff des 15. * Koßwintel, Dr. Mooren des 17, hr. Heibenbach bes Ih) 65 33. Inf. Negis, Dr. Goebel, De. Gerhardi, Dr. Gerdes vom
Lbw. Bat. Ji. Inf. Regis, der Charglter „Assisten - Arit“ verliehen
tilitair⸗Beamt e. Den 11. Dezember 1856.
Siegfried, Milit.“ Intenbant bez . Atme Corps, vom 1. April
185 ab mit Pension in pen nachgesuchten Ruhestand versetz Durch Berfügung des sriegs⸗Ministeriums: Den 12. Dezember 1856.
Peters, Zahlmeister 2. Kl., Sec. Lt. a. D. vom 2 Bat. (Stettin,
1. Garbe -Ldw. Regtss, mit Pension verabschiedet. Den 19. Dezember.
Henry, Intend. Rath von der Milit. Intenb, des Ill. Armee ⸗LZorus, zu der des 11. Armee⸗-Eorps, v. Koschitz ki, Intent.⸗Rath von ber Miliz⸗ Intend des 11. Armec⸗Corps, zu der des I. Armee ⸗Corps, Scheurich, Intend.-⸗Assesso von der Milit-Intend. des V. Armee⸗Corps, zu der des fi! Armee-Corps verseßt.
Den 24. Dezember.
Bierfreund, Intend.Referendarius den der Milit.⸗-Intend. des
1III. Armee-Corps, zum überzähligen Intend ⸗⸗Assefsot ernannt.
Nichtamtliches.
Preußen. Potsdam, 19. Januar. Se. Majestät der König begaben Sich gestern Vormittag 11 Uhr zu der auf der Bornimer File nad stattfindenden Hofjagd, wohnten dem e ꝗsel⸗ treiben und einem Vorstehertreiben bei und febrten um — Uhr nach dem Stadtschlosse zurück. Um 5 Uhr war daselbs Diner, an we e.
Prinz von Preußen, Prinz Karl, Prinz Sriedrich Karl, Prinz don Würt⸗ temberg, fo wie Se. Hoheit der Prinz Friedrich Bilbelm don Ressta und die sämmtlichen zur Jagd befohlen gewesenen Derren Taeil nahmen.
Nach Tafel arbeiteten Se. Majestãt mit dem Nianister Dran⸗ denten. Abends war im Königlichen Schlose bei Ihren Maje naten Ball und Souper, wozu eine za dlreiche Gejellschaft geladen ar Um 1 Uhr zogen Ihre Majestäten Sich n Aller hõchstibee Ser mächer zurück.
Breslau, 9. Januar. Se. Föntglicke Degeit er Preinz Friedrich Wil delm don Preußen degae ch dente ca, Besichtigung des 2ten Bataillone 11e Jn fantt rie Nesimenes nac Schweidniß und kehrte am Abend don dert dier der zurck. Sr. 8.
Cäͤln, 9. Januar. R
G
burg, v. , Hauptm. u. Artill. Offiz. vom Plaß in Schweidnitz, zu üäberzähl. Majors, Bycheolberg, v. Helden⸗Sarnowsti, Pr.
E
Die Pest aus Sugland ven dener ausgeblieben.