1857 / 17 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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wie mehrere in neuerer Zeit zur diesseitigen Kenntniß gebrachte

Min isterium der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗Angelegenheiten.

Dem Lehrer Valentin Matuszews ki ist die erste polnische Lehrerstelle an der Taubstummen -Anstalt zu Posen definitiv über⸗

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tragen worden.

Cirkular-Verfügung vom 8. Dezember 1856 be— treffend die Frist, binnen welcher der Vorsitzende der Einschätzungs-Kommission gegen einen Be⸗— schluß der letzteren die Berufung an die Bezirks— Kommission einzulegen hat.

Cirkular⸗Verfügung vom 4. Oktober 1855 (Staats-Anzeiger Nr. 245 S. 1818.)

Das Gesetz vom 1. Mai 1851 enthält keine ausdrückliche Be⸗ stimmung darüber, binnen welcher Frist der Vorsitzende der Einschätzungs-Kommission gegen einen Beschluß der letzteren in Gemäßheit der Vorschrift im vorletzten Absatz des 8. 23 die Be⸗ rufung an die Bezirks⸗Kommission einzulegen und den Steuer— pflichtigen davon, daß dies geschehen, in Kenntniß zu setzen habe. Dieser Mangel ist jedoch durch die Ausführungs-Instruction vom F. Mai 1851 zu 16. und den Cirkular-Erlaß vom 4. Oktober v. J. ergänzt. 6 ö

3 5 angeführten Instruction ist nämlich bestimmt, daß

1) der Vorsitzende der Einschätzungs⸗Kommission über die gegen einzelne Beschlüsse der letzteren einzulegenden Berufungen, sich der Kommisston gegenüber spätestens dann zu erklären habe, wenn die Einschaͤtzung sämmtlicher Steuerpflichtigen des Ein⸗ schätzungsbezirks beendigt ist und .

2) in allen Fallen, in welchen die Einschätzungs-Kommission die Steuerstufe in Uebereinstimmung mit dem Gutachten ihres Vorsitzenden festgestellt oder in welchen letzterer nicht wieder die abweichende Festsetzung der Kommission die Berufung an die Bezirks⸗Kommission eingelegt habe, die Veranlagung für das betreffende Jahr definitiv feststehe, sofern der Steuer— pflichtige nicht selbst rechtzeitig Einspruch dagegen erhebe.

Durch die vorgedachte Cirkularverfügung ist ferner angeordnet,

3) daß diejenigen Steuerpflichtigen, gegen deren Veranlagung durch die Einschätzungs-Kommission von dem Vorsitzenden der Letzteren Berufung an die Bezirks-Kommission eingelegt wor— den, davon, daß dies geschehen, unter der erforderlichen Be⸗ lehrung über das ihnen hiergegen zustehende Rechtsmittel in

Kenntniß zu setzen seien. .

Diesen Vorschristen zufolge ist zunächst die Veranlagung aller derjenigen Steuerpflichtigen, gegen deren Einschätzung seitens des Vorsitzenden der Kommission bis zu dem bezeichneten Zeitpunkt keine Berufung eingelegt und hinsichtlich deren der Kommission gegenüber keine Erklärung abgegeben worden, für das Jahr, für welches die Veranlagung erfolgt ist, als definitiv feststehend anzusehen. Der Vorsttzende der Einschätzungs⸗Kommission ist daher zur nachträglichen Einlegung der Berufung in Betreff solcher definitiv feststehen der Steuer⸗

beträge ebensowenig befugt, als er zur Einlegung der nachträglichen

Berufung von dem Vorsitzenden der Bezirkskommission angehalten werden kann; vielmehr hat der Letztere, wie die seitens der Bezirks— kommission gegen die geschehene Veranlagung etwa gezogenen Erin⸗ nerungen nach §. 26. des Gesetzes erst bei der Veranlagung des folgenden Jahres beachtet werden müssen, ebenfalls nur das Recht, dem Vorsitzenden der Einschätzungskommission die wegen zu niedri— ger Einschäßung einzelner Steuerpflichtiger seinerseits zu ziehenden Erinnerungen zur Beachtung bei der Veranlagung für das folgende Jahr, nach Umständen mit der Anweisung zuzufertigen, daß, wenn die Einschätzungskommission der Erinnerungen ungeachtet bei ihrem früheren Beschlusse beharren sollte, dann gegen letzteren sofori die Berufung einzulegen sei.

Andererseits folgt aus dem Zusammenhange der bezeichneten

Vorschriften, daß auch der Steuerpflichtige, wenn ihm in der an ihn erlassenen Zahlungsaufforderung einfach die seitens der Ein— schäßzungskommssston erfolgte Feststellung der Steuerstufe ohne jeg⸗ lichen Porbehast hinsichtlich einer etwa dagegen eingelegten Be⸗ rufung . wird, seine Veranlagung für das betreffende Jahr, als definitiv feststehend anzusehen berechtigt ist, indem aus der durch das Amtsblatt zur öffentlichen Kenntniß gebrachten In— struktion der Zeitpunkt hervorgeht, bis zu welchem sich der Vorsitzende

der Bezirkskommission über die gegen die Einschätzung einzelner

Steuerpflichtiger . Berufung zu erklären hat und nach der Verfügung vom 4. Oktober v. J. dem Steuerpflichtigen, gegen dessen Einschätzung rechtzeitig Berufung eingelegt worden, dies in der an ihn erlassenen Zahlungsaufforderung zu eröffnen ist.

Die in dem Vorstehenden angeführten Vor schriften sind seither

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Fälle gelehrt haben, nicht gehörig beachtet worden. Ew. ꝛc. er— suche ich daher, für die pünktliche Befolgung der ersteren Sorge zu tragen und den Vorsitzenden der Einschätzungs-Kommis⸗— sionen dieserhalb das Erforderliche zu eröffnen. Diesen Vorsitzenden

soll es übrigens, was Sie ihnen ebenfalls mittheilen wollen, wenn

ste in einem oder dem andern Falle nach Lage der Verhältnisse nicht im Stande sein sollten, sich über die gegen die Einschätzung eines Steuerpflichtigen einzulegende Berufung der Kommission gegenüber schon am Schluß des Veranlagungsgeschäfts bestimmt zu erklären, fortan zwar unbenommen bleiben, sich für solchen Fall ihre Erklärung für eine Frist von vierzehn Tagen bis längstens drei Wochen noch vor— zubehalten; es muß jedoch von einem solchen Vorbehalte der Kom— mission selbst am Schlusse des Veranlagungsgeschäftes Mittheilung gemacht werden, während die Benachrichtigung des betreffenden Steuerpflichtigen über den auf ihn veranlagten Steuerbetrag unter allen Umständen bis dahin auszusetzen ist, daß sich der Vorsitzende über die einzulegende Berufung definitiv entschieden hat, damit dem Ersteren dann event. sogleich die in dem Cirkularerlaß vom 4. Oktober pr. vorgeschriebene Eröffnung wegen der eingelegten Berufung u. s. w. gemacht werden kann. Berlin, den s. Dezember 1866. Der Finanz⸗Minister.

An

sämmtliche Vorsitzenden der Bezirks-Kommissionen.

Cirkular-Verfügung vom 28. November 1856

betr. die Berichtigung der Klassensteuer-Zu⸗ und

Abgangslisten bei dem An- und Abzuge von Ein⸗ wohnern nach und von Berlin.

Mit Bezug auf die §§. 3, 5 und 6 der Instruction vom 19. Juni 1851 über die Erhebung der Klassensteuer, so wie über die Behandlung der diese Steuer betreffenden Zu— und Abgänge und Reclamationen, benachrichtige ich die Königliche Regierung zur weiteren Mittheilung an die Klassensteuerveranlagungs-Behörden und zur Beachtung bei der Aufstellung und Prüfung der Klassensteuer⸗ Zu- und Abgangslisten, daß das hiesige Polizei-Präsidium über den Abzug von hiesigen Einwohnern nach einem klassensteuerpflich tigen Orte, beziehungsweise über den Anzug von Personen aus einem klassensteuerpflichtigen Orte nach Berlin, den Ortsbehörden der be— treffenden klassensteuerpflichtigen Orte von jetzt ab Bescheinigungen nach den umstehend angegebenen Mustern A. und B. zugehen lassen wird.

Berlin, den 28. November 1856.

Der General-Direktor der Steuern.

An sämmtliche Königliche Regierungen. A. Der verzog am ten von hier nach dem klassen— steuerpflichtigen Orte Berlin, den ten 185 Königliches Polizei⸗Präsidium, V. Abtheilung. An die Ortsbehörde zu B. Der ift am ten bon dem klassensteuerpflichtigen Orte hier Straße Nr. angezogen. Berlin, den ten 185 Königliches Polizei⸗Präsidium, V. Abtheilung. An die Ortsbehoͤrde zu

Krieg s-⸗Meinisterium.

Verfügung vom 8. Januar 1857 betreffend die, nach 5. 211 des Geldverpflegungs⸗Reglements den Assistenz⸗ oder Unterärzten bei Kommandos zu den Landwehr Uebungen zu gewährende

Zulage.

Um weiteren Anfragen vorzubeugen, wird hiermit zur allge— meinen Kenntniß gebracht, daß rücksichtlich der, den Assistenz- oder Unterärzten zu gewährenden Zulagen bei Kommandos zu den

Uebungen der Reserve⸗ und Landwehr-AUrtillerie, Piontere, Jäger

und Train⸗Mannschaften, der 5. 211 1des Geldverpflegungs— Reglements den nöthigen Anhalt gewährt.

Erheischt nach dem Schlusse dieses Paragraphen das Bedürf⸗— niß z. B. die Stärke der Uebungs⸗Mannschaften, deren abgeson⸗ derte, oder außerhalb der Garnison resp. des Stabsquartiers statt⸗ findende Uebung ., die Kommandirung eines Arztes, so ist dem⸗ selben auf Grund eines diesfälligen Attestes auch die Zulage von 8 Thalern zu gewähren. z

Wird dagegen durch die vorangeführten Umstände die beson⸗ dere Kommandirung eines Arztes nicht bedingt, so daß die ärztliche Pflege der in Rede stehenden Uebungs-Mannschaften durch den Arzt des bezüglichen Truppentheils mit versehen werden kann, so ist demselben dafür im Sinne des Geldverpflegungs-Reglements eine Zulage nicht zuständig.

Berlin, den 8. Januar 1857.

Kriegs⸗Ministerium. Militair-Oekenomie-Departement.

von Falckenstein. Sixtus.

An sämmtliche Königliche General-Kommandos zc.

Angekommen: Se. Durchlaucht der Fürst zu Solms⸗— Braunfels, von Braunfels. .

Se. Excellenz der Staatsminister a. D. Graf von Alvens⸗ leben, von Dresden.

Berlin, 19. Januar. Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: Dem Geheimen Bergrath Martins im Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten, die Erlaubniß zur Anlegung des von des Königs der Belgier Majestät ihm verliehenen Offizier⸗-Kreuzes des Leopold-Ordens, zu ertheilen.

R ich t amtliche s.

Preußen. Berlin, 18. Januar. Ihre Majestäten der König und die Königin empfingen gestern Se. Kaiser— liche Hoheit den Großfürsten Constantin, Höchstwelcher früh von Hannover wieder hier eingetroffen war, in Charlottenburg zum Diner, zu welchem auch Se. Königliche Hoheit der Prinz Friedrich Wilhelm geladen war. Abends begaben Ihre Königliche Majestäten Sich nach Berlin und beehrten das Konzert des Domchors in der Singakademie mit Allerhöchstihrer Gegenwart und kehrten dem—

nächst nach Charlottenburg zurück.

Frankfurt a. M., 17. Januar. In der Bundestags— sitzung vom 15. 1. M. brachte das Präsidium eine Mittheilung des kaiserlich russischen Geschäftsträgers zur Kenntniß der Versamm— lung, nach deren Inhalt der diplomatische Verkehr zwischen der kaiser⸗ lich russischen und der königlich spanischen Regierung wieder herge— stellt worden ist. Mehrere Gesandten zeigten sodann die Namen der von ihren höchsten und hohen Regierungen zu der für Ausarbeitung des Entwurfs eines allgemeinen Handelsgesetzbuches bestellten Kom— mission abgeordneten Rechtsgelehrten und Sachverständigen an. Es kamen ferner Anzeigen ein über weiter erfolgte Einzahlung von Beiträgen zur Unterstützung der Gesellschaft für Dentschlands ältere Geschichtskunde, über die Publication des Beschlusses vom 6. November v. J. bezüglich des Schutzes der Werke der Literatur und Kunst gegen Nachdruck und Nachbildung, und über Bewilligung eines Beitrages zur Unterstützung des germanischen Museums in Nürnberg. Zum Dienstgebrauche der Militair-Kommission wur— den Uebersichten über Eisenbahnen und deren Benützbarkeit für militairische Zwecke, für die Bibliothek der Bundesversammlung aber eine statistische Arbeit überreicht. Im Vollzuge des Be—

schlusses vom 14. Februar v. J. ließ eine Regierung die Geneigt⸗

heit erklären, zu einer Vereinbarung behufs des Schutzes telegra— phischer Nachrichten gegen den Nachdruck mitzuwirken, während von

einer anderen Regierung die Antheilnahme hieran abgelehnt wurde.

Auf Vortrag des Ausschusses für Militair-Angelegenheiten be⸗ schloß die Versammlung die Erhebung einer Matrikular- Umlage zur Bestreitung der laufenden Ausgaben für die Bundesfestungen Ulm und Rastatt im Jahre 1857. Der für die Angelegenheiten des ehemaligen Reichskammergerichts bestehende Ausschuß legte die Ge⸗ schäftsberichte der Archiv-Kommission zu Wetzlar für das abgewichene Jahr, sowie deren Bureaukosten-Rechnung pro 1866 vor. Erstere wurden zur Kenntniß genommen, letztere zur Prüfung und Be— scheidung an die Abtheilung für das Kassen- und Rechnungswesen verwiesen, gleichzeitig aber der Kommission die zur Deckung der Ausgaben pro 1867 erforderlichen Mittel vorschußweise zur Ver— fügung gestellt. Schließlich wurde das Gesuch eines Buchhänd⸗ lers um Verleihung von Schutz gegen den Nachdruck eines Werkes, als nach den Ldesfalls bestehenden Bundesbeschlüssen zur Berück⸗

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sichtigung nicht geeignet, auf Vortrag der Rekl ione ĩ d ,, , ,

Baiern. Münch en, 17. Januar. In der zweiten vorbe⸗ reitenden Sitzung der deutschen Handelsgesetzgebungs⸗ Kom mission, welche heute um 10 Uhr begann, wurde der öster⸗ reichische Abgeordnete Ritter von Raule zum Vice⸗Präsidenten erwählt. Eine Geschäfts⸗Ordnung zu entwerfen wurde nicht be— liebt. Es wurde die Aeußerung gemacht, daß die auf diese Arbeit zu verwendende Zeit und die dann später nicht ausbleibenden Reklama⸗ tionen und Berufungen ar f die Bestimmungen der Geschäfts⸗-Ordnung, die so oft längere, die Sache nicht fördernde Debatten zur Folge haben besser der Berathung der Vorlage selbst zu widmen seien. Man vereinigte sich ferner darüber, daß der preußische Entwurf den Berathungen zu Grunde zu legen sei, während sich die oͤster⸗ reichischen Abgeordneten die Stellung von Anträgen, dem öster⸗ reichischen Entwurfe entsprechend, an den geeigneten Orten vorbe— hielten. Der Beginn der definitiven Berathung des Entwurfs wurde auf nächsten Mittwoch anberaumt. Der Herr Staats⸗ minister v. Ringelmann und Herr Ober-Appellrath Vogt werden morgen wieder nach München zurückkehren. (N. C.)

Schweiz. Bern, 18. Januar. Die neuenburger Gefan— genen haben ihre Pässe bereits erhalten und werden nach der fran—⸗ zösischen Grenze eskortirt. Herr o. Pourtales⸗-Steiger begiebt sich wahrscheinlich vor der Hand nach Rom. Man erwartet eine bal= dige Wie dereinberufung der Bundes⸗Versammlung. (Fr. J.)

Großbritannien und Irland. London, 17. Januar. Die Königin wird am Asten dieses in Windsor eine Investitur des Bath-Ordens halten. Admiral Lyons wird, den neuesten Berichten aus Konstantinopel zufolge, ungefähr am 9gten im „Royal Albert“ nach Malta abgehen. Die beiden Prinzen von Oude haben am gestrigen Tage den Direktoren der ostindischen Gesellschaft im India⸗House den ersten Staatsbesuch abgestattet. Frankreich. Paris, 17. Januar. Wie verlautet, soll der Senat um nicht weniger als 50 Mitglieder vermehrt werden und das betreffende Senatusconsultum in der nächsten Session zur Vorlage gelangen. In Folge der mit Holland getroffenen Ueber⸗ einkunft hat unsere Regierung ein General-Konsulat zu Batavia und ein Konsulat zu Padang (Sumatra) errichtet; ersteres wurde dem bisherigen General-Konsul zu Manilla, Codrika, und letzteres Herrn Troplong, Neffen des bekannten Präsidenten, übertragen. Für den erledigten Posten zu Manilla wurde Herr Mechain, bis— her Redacteur im auswärtigen Ministerium, ernannt. Aus Mar— seille wird von heute telegraphirt: „Der persische Botschafter, Feruk Khan, hat heute unter Geschützsalven unsere Stadt verlassen und wird diesen Abend zu Lyon eintreffen.

Spanien. Aus Madrid schreibt man unterm 10. Januar: „Ein Rundschreiben des Ministers des Innern an die Provinz— Gouverneure schärft ihnen die strengste Ueberwachung der Journale ein, damit vermieden werde, daß in denselben irgend eine Mitthei⸗ lung über die auf Politik bezüglichen Handlungen der Regierung erfolge oder gar eine Kritik dieser Handlungen Statt finde.“

Eine, Depesche aus Madrid vom 14. Januar lautet: „Aus dem Gefängnisse zu Valencia sind 25 der aus Anlaß der jüngsten dortigen Unruhen verhafteten Personen entwichen. Der spanische Consul zu St. Domingo, Herr Segovia, ist zurückberufen worden.“

„Italien. Bologna, 15. Januar. Den vereinten Be— mühungen der päpstlichen und toskanischen Behörden ist es gelun— gen, die Ueberreste der Räuberbande Passatore zu zerstreuen und durch Gefangennehmung des berüchtigten Anführers Lazzarini das Land von dieser Plage zu befreien.

Griechenland. Athen, 6. Januar. Der „Moniteur Grec“ schreibt: „Eine dem Vernehmen nach aus 15 Mann bestehende Bande ging in der Nacht vom 24. Dezember, die Wach samkeit

unserer Grenzwachen täuschend, über die Grenze und drang bis

zum Dorfe Tsucalades nahe bei Livadien vor, wo sie einen Men— schen tödtete und zwei audere verwundete. Weder alle Bemühungen der Regierung, noch die eifrige Mitwirkung des Volkes, noch die bewunderungswürdige Haltung der Truppen werden genügen, Grie— chenland von diesen Räubern zu befreien, die plötzlich ins Land einfallen und eben so rasch wieder verschwinden, so kange nicht die ottomanische Regierung im Stande ist, ihrerseits gleichfalls regu⸗ laire Truppen zu verwenden, um das Uebel zu ersticken.

Türkei. In Triest hat man am 15. d. M. bereits Nach—

richten vom gten aus Konstantinopel, wo die Persische Frage

vorzugsweise das Interesse in Anspruch nimmt. Zwanzig Infan⸗

terie Bataillons und 5000 Reiter waren von verschiedenen Punkten des Persischen Gebiets und namentlich von Kermanschah, Hamadan

und Ispahan aufgebrochen, um sich am Persischen Golf, vorzugs⸗—

weise in den Provinzen Kuzistan und Farsistan zu konzentriren und

theils die Garnisonen der festen Plätze zu verstärken, theils das Feld zu halten, wobei die Festungen Kozarum und Ferozabad, von denen die beiden vom Golf durch sandige Ebenen nach dem Innern des Landes führenden Straßen beherrscht werden, als Operations⸗

basis dienen sollen.

Ueber die Zustände im Innern Persiens liegen widersprechende