. 172 Berliner Börse vom 26. Januar 1857.
Fisenhahn · Action.
Amtlicher Wechsel-, Fonds- und Geld-(ours.
Brief. Geld.
VWechasel- Comrse. Pfandbriefe. Kur- und Neumark. Ostpreussis ehe Pommersche
Posens ehe
k g Schlesische
Wien im 20 FI. F. 150 EI. - Vom Staat garantirte
Augsburg. ...... 150 EI. ; Lit. B
Leipzig in Cour. im 14 ThI. ö — Westpreuss. . ...... uss 100 Thlr. .. .....
Erkf. a. M. südd. W. 100 FI.
Petersburg 100 8. R
Amsterdam Kurz
Rentenbriefe.
s Kur- und Neumärk.
Pommersche. . .....
Posensche. . . . .....
Preussische .
99 Rhein- und Westph. ᷣSãchsisehe
. Schlesische
g. Pr. Bk. Anth. Scheine
; Friedrichsd' or Andere Goldmünzen 25 ThlIr
Fonds- Conrgs e.
Preuss. Freiw. Anleihe Staatsanleihe von 18590
dito
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dito von Staats- Schuldscheine Prämienseh. d. Scehdl. à 50 Th. Prämien- Anl. v. 1855 2 100 Th. Kur- u. Neum. Schuldverschr. der-Deiehbau-Obligationen .. Berliner Stadt- Obligationen.
do do. .
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Br. ! 85 Magd. Witt. Prior. Münster-Hammer .. Niederschles. Märk. do. Prioritãts- do. Conv. Prioritãts- do. do. III. Serie do. do. IV. Serie Niederschl. Iweigb. Oberschles. Lit. A. do. Lit. B. do. Prior. Lit. A. do. Prior. Lit. B. „ do. Prior. Lit. D. z do. Prior. Lit. E. Prinz Wilh. (8t.-V.) do. Prioritãts- do. II. Serie do. III. Serie Rhei nische Ido. (Stamm-) Prior. do. Prioritats-Oblig. do. vom Staat gar. Ruhrort-Cref.-Kreis Gladbacher do. Prioritãats- do. II. Serie Stargard- Posen. ... do. Prioritãats- do. II. Emission Thüringer do. Prior. Oblig. do. III. Serie Wilh. (Cos. Odbg.) do. Prioritãäts- do. II. Emission
Aachen - Düsseldorf. do. Prioritãts- do. II. Emission do. III. Emission
Aachen - Mastrichter do. Prioritãts- do. II. Emission
Bergiseh - Märkische do. Prioritãts- do. do. II. Serie
do. (Dortm. Soest) Berl. Anh. Lit.A.u.B. do. Prioritãts- do. do. Berlin- Hamburger.. do. Priorstãts- do. do. II. Em. Berlin Potsd. - Magd. do. Prior. 9f ; do. do. Lit. 5 do. do. Lit. D. Berlin- Stettiner ... do. Prior. - Oblig. Bresl. Schw. rb. alte Cöln- Crefelder do. Prioritäts-
Cö n- Mindener EFRrior. - Oblig. do. II. Em. Jö III. Emission IV. Emission
Düsseldorf-Elberf. . do. Prioritãäts- do. Prioritãäts-
Magdeb. Halberst. .
Magdeb. Wittenb. .
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Nichtamtliche Notirungen.
Ausl. Prioritäts- Ausländ. Eisenb.- Actĩen.
Stamm- Actien. Nordb. (Friedr. Wilh.) — Bejg. Oblig. J. de FEsᷣ do. Samb. et Meuse
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Amsterdam - Rotter dam Kiel · Altona
Loebau- Littau Ludwigshafen- Bexbach Mainz - Ludwigshafen .. Neustadt · Weissenburg Mecklenburger 4 Nordb. (Friedr. Wilh.) Zars koje - Selo. ..... ..
Kass. -Vereins-Bk. Act. Disconto Commandit- Antheile
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Br. Eld.
. Bank. .
Darmstädter Oesterreich. Metall. . . .
Russ. Stiegl. 5. Anl.
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Poln. Pfandbr. in S. R. do. Part. 506 FI. . .. Sardin. Engl. Anleihe. Sardin. bei Rothschild Hamburg. EFeuer-Kasse do. Staats-Präm. Anl. Lübecker Staats-Anl. . Kurhess. Pr. Obl. 40 Th. N. Bad. do. 35 FI Schaumburg-Lippe do. 25 Thlr
Span. 396 inl. Schuld. do. 1 à 390 steigende
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Ausländ. Fonds.
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do. National-Anleihe do. Prm. Anleihe ..
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do. do. 6. Anl. do. v. Rothschild Lst. do. Engl. Anleihe... do. Poln. Schatz-Obl. do. do. Cert. L. A. do. do. Li. B. 200 FI.
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Staats- Schuldscheine S5 a 855 gem. Kur- und Neumärkische Pfandbriefe 887 a 88 gem. Bergisch-Märkische 97 a gIz gen. Ner- burę Halberstadt 2017 2 201 gem. Rheinische 112 a 1I235 gem Stargard-Posen 166 a 1063 gem. Mecklenbureer 5 a 56 gem. Nord- Kahn (Friedr. Wilh.) 585 a 4 gem D'sc zt Connnandit. An heil: 1175 2 a2 gem. Darmst. Bank 125 a 1277 gem. Oestr. National-
Anleihe 82 2 4 gem. Gestr. Erämien- Anleilie 1053 a 106.
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Kerim. 26 Januar. Die Stimmung war an heutiger Börse bei- iemlich lebhastem Geschäft sowohl für Eisenbahn- als Bank- Actien sehr günstig, und stellten sich die meisten Course höher, namentlich wurden Darmstädter Bank-Actien sehr begehrt.
Rerliner Getr eld ehäme
Weir vorn 26 Januar. 9 g, n, ,. Rthlr. notggen logo 455 — 46 Rihlr., do. Sõ - S7 pfd. 46 Rthlr. pr. S2pld.
3 , . 45, Rihlr. pr. S2pfd. bez., Januar 47 - 463 Ki. a. e. 16 Ian, . Feb. ur 158 — 45 Rthlr. ber. u. G., 455 Er, 1er s. 1. 6 e. u. G6, 453 Br., Frülijahr 453 —- 45 Rthlr.
Serate, grosse 236 - 42 RiLlr. ine 33—
e ; ., zklr., kleine 33- 38 Rthlr.
Erbren 36 — 48 Rthlr. .
Rübòöl loFes 163 Rihlr. bez, Januar 163 — 43 Rihlr. bez, 163 Br.,
165 G., Januar-Februar 163 Rihlr. bez., 16247 Br., 166 G., Februar- März 18643 Rihlr. Br., 163 G, April-WMai 1535 — 16 Rthlr. bez. u. Br., 1545 G. ;
* Spiritus loco ohne Fass und mit Fass 27 Rthlr. bern, Januar u. Januar- Februar 27 Rihlr. bez. u. G., 274 Hr., Februar- März 274 bis z kRthlr. bez, 274 Br., 27 G, Märn - April 273 Rrhlr. ber. u. G., 27 Br., April - Mai 28 — 273 Rthlr. bez., 28 Br., 27 G., Mai- Juni 28 bis Rihlr. ber. u. Br., 28 G, Juni-Juli 29 Rihlr. bez u. Br, 287 G.
VWoeizen völlig geschäftslos. Roggen loco und nahe Termine ziem- lich fest Vehauptet, Frühjahr wesentlich billiger verkaust; gek. 250 W'spl. Rüböl unverändert fest. Spiritus schr sest behauptet.
Stettin, 26. Januar, 2 Uhr 3 Minuten Nachmittags. (Tel. Dep. des Staats- Anzeigers. Weizen, Frühjahr 74. Rogen 438, Fe- bruar 433, Frühjahr A5. Spiritus 1335 pCt., Frühjahr 13 pCt., Juni- Juli 13 pCt. bez. Rüböl 163 gef., 161639 bez., April-Mai 16 be.
Redaction und Rendantur: Schwieger.
Berlin, Druck und Verlag der Königlichen Gebeimen Ober ⸗zofbuchdr uckerei
(Rudolph Decker.)
Das Abonnement beträgt:
für das Vierteljahr in allen Theilen der Monarchie ohne Preis- Erhöhung. ; j *
. Königlich Prenseischer
Alle Pöst - Anstalten des In- und Auslandes nehmen sestellung an,. für gerlin die Expedition des Königl. Preußischen Staats-Anzeigers:
Mauer⸗ Straße Nr. Fd 4.
. H ö 2
Berlin, Mittwoch, den 28. Januar
1857.
8 24.
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
Den Professor am Joachimsthalschen Gymnasium in Berlin, Dr. Wilhelm Giesebrecht, zum ordentlichen Professor der Geschichte in der philosophischen Fakultät der Universität in Königs berg zu ernennen.
Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.
Der bisherige Eisenbahn-Betriebs-Inspektor bei der Königlich en Ostbahn Carl Friedrich Moritz Ludewig ist zum Königlichen Eisenbahn-Ober-Betriebs-Inspektor ernannt, und demselben die etatsmäßige Stelle eines solchen bei der gedachten Bahn verliehen
worden.
Justiz⸗Ministerium.
Erkenntniß des Königlichen Gerichtshofes zur Ent— scheidung der Kompetenz-Koflikte vom 27. Sep— tember 1856, — daß gegen Anordnungen der Regie— rung, durch welche mit Rücksicht auf die veränder— ten Umstände der ursprünglich festgesetzte Feu— rungsbedarf für eine Schule anderweitig normirt wird, ein Widerspruch im Rechtswege unzuläs— sig sei.
Auf den von der Königlichen Regierung zu Potsdam erhobenen Kompetenz-Konflikt in der bei dem Königlichen Kreisgericht zu B. an— hängigen Prozeßsache ꝛc. c, erkennt der Königliche Gerichtshof zur Ent⸗ scheidung der Kompetenz⸗Konflikte fuͤr Recht: daß der Rechtsweg in dieser Sache für unzulässig und der erhobene Kompetenz-Konflikt daher für be— gründet zu erachten. Von Rechts wegen.
Gründe.
Der Küster und . H. zu L. ist in dieser Eigenschaft im Jahre 1836 angestellt. Bei seiner Anstellung ward ein Verzeichniß aller Einkünfte und Gerechtsame, welche mit der Küster- und Schullehrerstelle verbunden sind, aufgenommen, und dieses Verzeichniß ebensowohl von dem H., als von den Mitgliedern der Dorfgemeinde durch Unterschrift vollzogen und von den geistlichen Oberen und der Regierung bestaͤtigt. In diesem Verzeichnisse ist gesagt: der Lehrer erhalte von der Gemeinde zum Schulholze 16 Thaler und muͤsse sämmtliches Brennholz zu seinem eigenen und zum Bedarf der Schule frei angefahren werden. In dieser Beziehung ist von der Regierung zu Potsdam eine Abänderung vorge— nommen. Durch deren Verfügung vom 29. Januar 1855 ist mit Rück⸗ ficht auf die veränderten Holzpreise und auf den zu erheizenden Raum der Gemeinde die Verpflichtung auferlegt, in Zukunft sieben Klafter Holz zu liefern, event. 32 Thaler 6 Sgr. zu zahlen. Dieser Anordnung zu entsprechen, halt sich die Gemeinde nicht verpflichtet; sie ist der Ansicht, daß der Schullehrer an die Bestimmung in dem vorgedachten Verzeich—
niffe, welches als Uebereinkommen bezeichnet wird, gebunden sei, und hat
gegen den Schullehrer H. klagend in Antrag gebracht, zu erkennen, daß die Berechtigung des Verklagten in Betreff des Schulholzgeldes durch das Uebereinkommen vom 30. Oktober 18365 für unabänderlich auf eine Forderung von 10 Thalern jährlich festgestellt, der Mehrbetrag von
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22 Thalern 6 Sgr. für den Winter 1854 — 55 als zur Ungebühr von der Gemeinde erhoben zu erachten, und Verklagter schuldig, diese Summe mit Zinsen der Gemeinde zu erstatten.
Die Regierung zu Potsdam hat den Kompetenz Konflikt erhoben, und dieser muß für begründet erklärt werden.
Denn mit Rücksicht auf die Bestimmung in dem §. 18 der Regierungs⸗ Instruktion vom 23. Oktober 1817 liegt es unbedenklich in der Befugniß der Königlichen Regierung, als Aufsichtsbehörde der Schule, den Feuerungs⸗ bedarf für die Schule zu normiren. Hat sich daher herausgestellt, daß dieses Bedürfniß mit dem Geldbetrage, welcher früher unter wesentlich verschiedenen Verhältnissen hierzu ausgesetzt worden, nicht mehr befriedigt werden kann; so ist die Königliche Regierung als Aufsichtsbehörde in ihrem Rechte, im Interesse der Erhaltung des Schul⸗Instituts das wahre Bedürfniß festzustellen, und dieses in Anleitung der g§. 29 ff. Th. It. Tit. 12 des Allgemeinen Landrechts von der Schulsozietät selbst zwangs⸗ weise einzuziehen. Daß aber die Regierung als Aufsichtsbehörde nicht verpflichtet sein kann, von der Angemessenheit der von ihr angeordneten Maaßrégel vor dem Richterstuhl Rechenschaft zu geben, versteht sich ganz von selbst, und eben deshalb kann der Rechtsweg in dem von der Ge⸗ meinde gegen den Schullehrer H. anhängig gemachten Prozesse nicht zu⸗ gelassen werden, da ein solches , , Verfahren indirekt dahin führen würde, die Befugniß der Reglexung zur angemessenen Bestimmung des Feuerungs⸗Materials der richterlichen Entscheidung zu unterwerfen.
Hiernach hat der Kompetenz⸗Konflikt für begründet und der Rechts— weg für unzulässig erklärt werden müssen.
Berlin, den 27. September 1856.
Königlicher Gerichtshof zur Entscheidung der Kompetenz⸗Konflikte.
Berlin, 27. Januar. Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: Dem Oberbaurath Langhans zu Berlin, die Erlaubniß zur Anlegung des ihm verliehenen Commandeur⸗ Kreuzes zweiter Klasse vom Herzoglich Anhaltischen Gesammt-Haus— Orden Albrecht des Bären zu ertheilen.
Nichtamtliches.
Sachsen. Weimar, 26. Januar. In Folge der auf des⸗ fallsigen Antrag der Großherzoglichen Staatsregierung von dem Landtage bereits im Frühjahre vorigen Jahres geschehenen Ver— willigung der Mittel zum Zweck der Umwandlung der zeither bei dem Haupt - Kontingente des Großherzoglichen Militairs in Gebrauch gewesenen Gewehre in Minié — Gewehre oder andere nach sachverständigem Gutachten der neueren An— forderungen noch mehr entsprechende, werden demnächst, nachdem in der Zwischenzeit weiter, eingezogene Erkun⸗ digungen und wiederholte Versuche bei der Großherzoglichen Regierung die Ueberzeugung von der größeren Vorzüglichkeit der Miniégewehre vor anderen Gewehren begründet haben, nach den ähnlichen Vorgängen in Preußen und verschiedenen anderen Staa⸗ ten, die Gewchre der ersten Garnitur des Großherzoglichen Mi⸗ litairs in Miniègewehre umgewandelt werden. (Weim. 3.)
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