1857 / 34 p. 1 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

Berliner Börse vom 6. Eebruar 1857.

me Fecher fen, m an m;

mwemmmmm Trnen.

VWechael - Comma. Pfandbriefe.

Amsterdam Kurz Kur- und Neumark.

dito 2M. Ostpreussische ..... 83 Kurz 1 1515 Pommersche . ...... 2M. 151 Posenseche. . . ......

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ö 99 z Westpreuss. . . . ....

i in 260 Fi. F. 189 ii. ugabur —— 150 1 Lei * Gour. im 14 ThI. uss 100 Thlr. ... .... HrRf. .I. zudd. W. io . Petersburg 100 S. E

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56 16 Rentenbriefe-

1 1053 Kur- und Neumärk. Pommersche. . ..... Posensche. . . . .... Preussische

Rhein- und Westph..

Fonds- Comrse.

Ereuss. Freiw. Anleihe

mer, n,. von 1860 . lito

dito iss (00 953 Pr. BR. Anth. Scheine

a. ; Friedrichs d: or ito 5 Andere Goldmünzen

dito ; Staats- Schuldscheine ; 1 a 5 Thlr.. .....

Erämienseh. d. Seehdl. à 50 Th. ErR⸗mien- Anl. v. 1855 à 100 Th. Kur- u. Neum. Sckuldverschr. ? der -Deichbau-Obligationen .. 2 Sent l onen ;

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Brief. Geld. s Br.

Lf. ld. Aachen - Dussoldorf. do. Prioritits- do. II. Emission do. III. Emission * Aachen- Mastriehter do. Prioritats- do. II. Emission Bergisch Märkische do. Prioritãäts- do. do. II. Serie do. (Dortm. - Soest) Berl. Anh. Lit. A. u. B. do. Prioritãts- do. do. Berlin- Hamburger. do. Priorstäts- do. do. II. Em. 17 Berlin- Potsd. Magd. do. Prior. nf ; do. do. Lit. 5. do. do. Lit. D. Berlin - Stettiner . .. do. Prior. Oblig. Bresl. Schw. Frb. alte 2 Cäln-Crefelder do. Prioritäts- Göln- Mindener

Magd. Witt. Prior. Münster-Hammer .. Niederschles. Märk. do. Prioritäts- do.Conv.Prioritäts- do. do. III. Serie do. do. IV. Serie Niederschl. Zweigb. Obersehles. Lit. A. do. Lit. B. do. Prior. Eit. A. do. Prior. Lit. B. do. Prior. Lit. D. do. Prior. Lit. E. Prin Wilh. (St.- V.) do. Prioritäts- do. II. Sorie do. III. Serie Rhei nische do. e,, . Prior. do. Prioritäts-Oblig. Ido. vom Staat gar. Ruhrort-Cref. Kreis Gladbacher do. Prioritäts- do. Il. Serie do. III. Serie do. Prior. - Oblig. Stargard Posen. . .. do. do. II. Em. do. Prioritkits- . do. II. Emission do. III. Emission Thüringer do. IV. Emission do. Prior. Oblig. Düsseldorf-Elberf. . do. III. Serie do. Prioritãts- Wilh. cas. OQabg.) do. Prioritãts- do. Prioritäts- Magdeob. Halberst. . do. II. Emission Magdeb. - Wittenb. .

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Michtamtiiche ͤotirungen. Il. Br. GId.

Ausl. Prioritäts- Actien. Nordb. . Wilh.)

Belg. Oblig. J. de l'Est do. Samb. et Meuse

Ausländ. Eisenb.- Stamm- Actien.

Amsterdam - Rotterdam Kiel. Altona ...... ..... Loebau- Littau

Ludwigshafen- Bexbach Mainz - Ludwigshafen .. Neustadt · Weissenburg n ,. Nordb. (Friedr. Wilh.) 4 Zarskoje - Selo. . ...... fe

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Kass. Vereins-Bk.-Act. Pino nta Commandit- Antheile .. ... .. ö

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Oesterreich. Metall.. . .

Lf. J. Poln. Pfandbr. in S. R. do. Part. 6500 FI. ...

Sardin. Engl. Anleihe.

Sardin. bei Rothschild

Hamburg. Feuer-Kasse

do. Staats-Präm. - Anl.

Lübecker Staats-Anl. .

Kurhess. Pr. Obl. 40 Th.

an. do. 35 Fl Schaumburg-Lippe do.

w, nns, F

Span. 399 inl. Schuld. .

. 12336 steigende

Aus länd. Fonds.

Braunschweig. Bank. . Darmstãdter Zn Geraer Bank

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do. National- Anleihe do. Prm. Anleihe. . Russ. Stiegl. 5. Anl. do. do. 6. Anl. do. v. Rothschild Lst. do. Engl. Anleihe . .. do. Poln. Schatz-Obl. do. do. Cert. L. A. do. do. L. B. 200 FI.

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S . 0 8 8 0 .

Preuss. Bank- Anthenñlscheine s . J gem. Aachen-Mastrichter 643 a 68 gem. Rerlin. Anhalter Titt. X. u. RB. Pro. or. 989 a *

Berlin- Potadam- Magdeburger 1397 2 i403 gem. Sr bie; Lit. B. 142 141 gem. ; 1a gem.

Ber lim, 6 Februar. Ausser Potsdam - Magdeburger und Fersin- Hamburtz er HKsenbahn-Acten, welche zu steigenden Preisen sehr begehrt blieben, stellten sich die meisten Course etwas niedriger als gestern.

Kerlimer Getreidekb re vom 6. Februar. Weiren loco 50 - 83 Rthlr. Roggen loco 43 44 Rihlr., do. S4 8S5pfd. 43 Rihlr. pr. S2ptd.

ez, do. 85 -86psd. 43. Rihir g2p fd. b do. S6 - S8pfd. 433 pr. S2p fd. bez., do. pfd. 43 ö, mrs eig, den, Lbrarr zit ä Rr, Ber, n, B., e., abruar. März. 44 Rihlr. Br.,, 33 G., Frühjahr 417 45 44 Rthlr. bez. u. Br., M G., Mai- Juni 44 45 Rihlr. bez. u. Br., 445 G. Gerate 33 - 49 Rthlr. n nz 3 Rihlr, pr. F rũhj. 50 psd. 227 Rthlr. ber. Bäbe] loco 7 Rihl'. Br., Fchruar 16 4. Rihlr. bez. u. Br 6 169 Rrhir. bez. u. G., 163 Hr., Mãræ - April 16 hlr. Er., 163 G., April Mai 1637 Rihlr. bez. u. Br., 1647 G. eptember - Oktober 15 Rihir. bez. *. Br., 14445 G. 1 an ö ohne Eass 263 X Rthlr. bez., Februar u. Februar- Art Kiklr. bez, Er. u. S., März - April 27 . Rtblr. bez, 273 Br, 277 G., April - Mai 273 4 Rihlr. bez. u. Br., 273 G., Mai- * Kihlr. Pers. u. G., 2s Br., Juni Juli 283 dc bez. . . ;

Berlin, Drua und Verlag der Königlichen Gebeimen Ober-Hofbu ch druckerei

Breslau - Schw. Freib. 1457 a 1445 gem. Mecklenburger 57 a 563 gem.

Magdeburg- Wittenberge 148 a 489 gem. Nordbahn (Friedr.-VWilh.) 60 a 3 gem Darmst. Bank iz3 a

Weizen ohne Umsatz. Roggen loco animirt bei anziehenden Prei-

sen, Termine bei geringem Umsatz ebensalls wesentlich besser bezahlt.

Rüböl serner steigend. Spiritus, anfangs bei mehrseitigen Ofserten bil- liger verkaust, dann gesragt und etwas besser bezahlt.

Kreslam, 6. Februar, J Uhr Minuten Nachm. (Tel. Dep. d. Staats- Anzeitzers.) Oesterreichische Banknoten 97a Br. Freiburger Stamm-Actien 144 Br.; do. neuer Emission 1443 Br.; do. dritter Emis- sion 13045 G. Oberschlesische Actien Lit. A. 154 Br.; do. Lit. B. 14243 Br.; de. Lit. C. 4387 Er. Oberschlesische Prioritäts- Obligationen Lit. D. S7 Br; do. Litt. E. JIS Br. Kosel-Oderberger Stamm.-Actien 1244 G.; 40 neuer Emission 1243 G. Kosel - Oderberger Prioritäts- Obligationen 87 G. Neisse-Brieger Stamm-Actien 751 G.

Spiritus pro Eimer zu 60 Quart bei 80 pCt. Fralles 105 Rthlr. Weizen, weisser 68-93 Sgr., gelber 68 8w6 Str. Roggen 48 - 653 Ggf. Gerste 40 - 46 Sgr. Hafer 25 - 29 Sgr.

Bei stillem Geschäst waren die Gourse unverändert. ?

Stettim, 6. Februar, J Uhr 29 Minuten Nachmittags. (Tel. Dep. des Staats-Anzeigers.) Roggen 413 - 42 ber., 42 G., Frühjahr 43 G., 44 Br. Spiritus 135, März- April. 135, Mai- Juni 1235, Erühjahr 43. Rüböl 168 bez., Februar-März 1638 Br.

Rebaction und Rendantur: Schwieger.

(Rudolph Decker.)

Das Abonnement beträgt: T Sgr. für das vierteljahr in alen Eheilen der Monarchie vhne Preis - Erhöhung.

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Königlich Prenstischer 94 56h 5 ö

Allt Pest-Anstalten des In- und Auslandes nehmen Sestelung an, sür Serlin die Expedition des Königl. Preusischen Staats Anzeiger ·

Mauer⸗Strasße Nr. 84.

Berlin, Sonntag, den 8. Februar

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

Dem General⸗-Lieutenant a. D. von Diericke, zuletzt Com— mandeur der 4ten Infanterie -Brigade, den Stern zum Rothen Adler⸗Orden zweiter Klasse mit Eichenlaub, dem Fürstlich Solms⸗ Braunfels'schen Geheimen Rath Hofmann zu Braunfels, und dem Steuer⸗Controleur a. D. Wenz el zu Rheinbach den Rothen Adler⸗Orden vierter Klasse, so wie dem evangelischen Pfarrschul⸗ lehrer Dorp zu Urdenbach im Kreise Düsseldorf, das Allgemeine Ehrenzeichen zu verleihen.

Berlin, 7. Februar.

Se. Königliche Hoheit der Prinz Friedrich Wilhelm von Preußen ist von Breslau hier elngetroffen.

Justiz⸗ Min tsterium.

Allgemeine Verfügung vom 26. Januar 1857 betreffend die Kompetenz der Gerichts⸗ Kommissionen in Civilprozessen.

Verordnung vom 2. Januar 1849 (Ges. Samml. S. I. Geschäfts⸗Regulativ vom 18. Juli 1850 (Just. Minist. Bl. S. 233). Gesetz vom 26. Aßpril 1851 (Ges. Samml. S. 181).

Mit Bezug auf die im Geschäfts-Regulativ für die Gerichte erster Instanz vom 18. Juli 1860 §. 20 Nr. Ga. enthaltene Be— stimmung sind Zweifel darüber erhoben worden:

ob in den im dritten Absatze daselbst bezeichneten Prozeßsachen Klagen wider Eingesessene der Gerichts-Kommissionen, wenn solche bei dem Kreisgericht unmittelbar angebracht worden, von diesem grundsätzlich an die betreffende Kommission zur Prüfung und Ansetzung des Klagebeantwortungs-Termins abzugeben sind,

oder

ob in derartigen Fällen der Gerichts⸗Kommission nur ausnahms—⸗ weise aus besonderen Gründen die Aufnahme der Klagebeant— wortung übertragen werden darf.

Für die letztere Ansicht ist geltend gemacht worden, daß nach der Fassung der in Bezug genommenen Bestimmung die An⸗ oder Aufnahme der Klage bei der Gerichts⸗-Kemmission diejenige Vor— aussetzung sei, unter welcher derselben die Befugniß zur weiteren Behandlung der ihrer Kompetenz eigentlich entzogenen Sachen nach dem dritten Absatze jener Bestimmung eingeräumt worden ist. Dem Kläger habe durch diese Vorschrift zu seiner Erleichterung aus— nahmsweise die Wahl gestattet werden sollen, seine Klage gegen den im Bezirk einer Gerichts⸗Kommission wohnenden Verklagten, auch wenn sie ihrem Gegenstande nach zunächst vor das Kreisgericht selbst gehöre, auch bei der betreffenden Kommission anzustellen. Wenn der Kläger von dieser Befugniß keinen Gebrauch mache, so bleibe es bei der Regel, d. h. bei der Kompetenz des Kreisgerichts.

Die Mehrzahl der Obergerichte, welche zu einer gutachtlichen Aeußerung über die aufgeworfene Frage aufgefordert worden sind, hat sich jedoch für die erstere Ansicht entschieden, und dieser Ansicht tritt auch der Justiz-Minister bei. ;

Nach 8. 18 der Verordnung vom 2. Januar 1819 wird die Justiz⸗Verwaltung in erster Instanz durch kollegialisch eingerichtete Kreis- und Stadigerichte in Verbindung mit Einzelrichtern aus- geübt. Diese Einzelrichter sind allerdings nach dem Artikel VII. des Gesetzes vom 26. April 18561, betreffend die Zusätze zu der Verordnung vom 2. Januar 1849, als Kommissarien derjenigen Gerichte, aus deren Mitgliedern sie von dem Justiz-Minister ab— geordnet werden, anzusehen. Gleichwohl räumt ihnen der §5. 22 der Verordnung eine selbstständige Kompetenz ein, zu welcher in Civil⸗ prozessen nicht nur die Bagatell- und Injuriensachen, sondern außer⸗ dem auch in andern Prozessen ihres Bezirks dicjenigen Handlungen gehören, bei welchen es nicht auf mündliche Verhandlung und kon⸗ tradiktorische Entscheibung vor dem Kallegium ankvmmt, als An⸗ und Aufnahme der Klagen und deren Beantwortung, Mbfaffung van Agnitions⸗Resoluten und Kontumazlal⸗Bescheiden und deren Roll- streckung . Die ser Bestimmwng schließt sich der 5. 20 des Geschäfts⸗Re⸗ gulativs für die Gerichte erster Instanz lediglich an, und wenn darin die einzelnen Geschäfte, welche die Gerichts⸗Kommissionen in den unter Nr. 6 bezeichneten Prozessen zu besorgen haben, sämmtlich unter der Rubrik: „An- und Aufnahme von Klagen“ aufgeführt worden sind, so ist dies nur deshalb geschehen, weil hinsichtlich der weite= ren Behandlung der Sachen die verschledenen Proztßarten von einander gesondert werden mußten. Jene Kompetenz- Bestimmun— gen sind nicht, wie behauptet worden, lediglich zur Erleichterung des Klägers, sondern im Interesse beider Theile, hauptsächlich aber zu Gunsten des Verklagten, dessen Wohnsitz den persönlichen Ge— richtsstand bestimmt, getroffen worden. Es ist daher auch eine unbegründete Voraussetzung, daß das Gesetz und das Geschäfts— Regulativ es in das Belieben des Klägers hat stellen wollen, durch Anbringung seiner gegen einen Eingesessenen der Gerichts-Kom— mission erhobenen Klage bei dem Kreisgericht dieselbe der dem Einzelrichter ressortmäßig zustehenden Prüfung und Einleitung zu entziehen. Mit dieser Voraussetzung aber fallen die daraus ge⸗ zogenen Folgerungen von selbst hinweg.

Aus dem Verhältnisse des Einzelrichters als Kommissarius des betreffenden Kreisgerichts folgt allerdings, daß dem Letzteren die Befugniß zusteht, Klagen, welche bei dem Kreisgericht gegen Ein— gesessene der Gerichts -Kommission angebracht werden, aus beson— deren in der Sache liegenden Gründen, von der Einleitung des Prozesses an, vor sich zu ziehen, und den Einzelrichter nur nach Befinden der Umstände mit der Aufnahme einzelner Verhandlungen zu beauftragen. So weit indessen solche Gründe für eine aus— nahmsweise Behandlung der Sache nicht vorliegen, sind Klagen,

welche gegen Eingesessene der Gerichts -Kommissionen bei einem

Kreisgericht an- oder aufgenommen werden, von diesem an den kompetenten Einzelrichter zur Prüfung und Einleitung des Prozesses abzugeben.

Die Gerichte werden hierdurch angewiesen, demgemäß zu ver⸗ fahren.

Berlin, den 26. Januar 1857.

Der Justiz⸗-Minister

Simons.

An sämmtliche Gerichtsbehörden, mit Ausschluß derer im Bezirk des Appellationsgerichts—⸗ hofes zu Cöln.