wt inist rium des Innern.
Bekanntmachung vom 22. Januar 18567 — be-⸗— treffend die Vereinbarung mit den beiden Groß⸗ herzoglich mecklenburgischen Regierungen in Be— zug auf die Ausführung des Vertrags wegen Ueber⸗ nahme von Ausgewiesenen d. d. Gotha den 15. Juli 1851.
Vertrag vom 15. Juli 1851. (Staats⸗Anzeiger Nr. 137 S. 762.)
Zwischen der Königlich preußischen Regierung einerseits und den beiden Großherzoglich mecklenburgischen Regierungen anderer⸗ seits ist die Vereinbarung getroffen worden, daß zur Beseitigung von Ungleichheiten, welche aus der mecklenburglschen Unterthans- gesezzebung in Bezug auf die Ausführung des Vertrags wegen üebernahme von Ausgewiesenen d. d. Gotha den 15. Juli 1861 (Gesetz⸗Sammlung S. 711) sich ergeben, folgender Grundsatz zur Anwendung komme:
Eheliche Kinder (Descendenten ersten Grades) müssen von dem Staate, welchem zur Zeit ihrer Geburt der Vater als Unterthan angehörte, auch dann, wenn nach der innern Gesetz— n, dieses Staates die unterthanschaft des
aters auf die Kinder nicht übergegangen sein sollte, eben so übernommen werden, als ob dieselben durch die Geburt die Unterthans⸗Eigenschaft des Vaters erworben hätten (88. 1 und 4 des Vertrages vom 15. Juli 1851), es sei denn, daß sie etwa Unterthanen eines der übrigen kontrahi— renden Staaten geworden wären.
Dasselbe gilt von . Kindern (Descendenten ersten . in Beziehung auf deren Mutter (68. 1 und 5 alinea 1 a. a. O.)
Dieses Uebereinkommen wird mit dem Bemerken zur Kenntniß der betreffenden Behörden gebracht, daß demselben alle übrige bei dem Vertrage vom 15. Juli 1851 betheiligte Regierungen, mit Aus⸗ nahme der Königlich baierischen Regierung, beigetreten sind.
Berlin, den 22. Januar 1857.
Der Minister des Innern. von Westphalen.
Kriegs-⸗Meinisterium.
Allerhöchste Kabinets⸗Ordre vom 15. Januar 1857 — betreffend die Abänderung der ss. 127 und 128 des Reglements über die Geld-Verpfle⸗— gung der Truppen im Frieden in Beziehung auf den von den Militair-Aerzten zu entrichtenden Gehalts - Verbesserungs⸗Abzug.
Die nachstehende Allerhöchste Kabinets⸗Ordre:
„Auf den Mir gehaltenen Vortrag will Ich unter Bezugnahme auf die ss. 127 und 128 des Reglements über die Geldver⸗
pflegung der Truppen im Frieden hierdurch bestimmen, daß die Günther, Schwarz, Langemak,
2. ö 4 . . ö. u ö . - ĩ . vom 3. Artill. Regt, Miesitscheck v. Wisch kau, char. Port. Fähnr. erleiden haben, und daß ihnen hierbei ein früheres nicht penstons⸗ von demfelben e lhnen . k Freiherr k Ciskeen: berechtigendes Diensteinkommen nicht zu Gute gerechnet werden r darf. Denjenigen Militair-Aerzten, welche seit dem 1. Juni 1855 auf Grund der Bestimmungen des oben gedachten Regle⸗ mit einem nicht pensionsberechtigen⸗
den Einkommen den Verbesserungs-⸗Abzug erlitten haben, ist der⸗ ,,, 2 , ,
vom S. Artill. Regt., zu Port. Faͤhnrs. befördert. vom 8. Artill. Regt. unter Führung 3 lac suite des Regts., zur Feuer⸗ werks-⸗ALbtbeilung versetzt.
Militair⸗-Aerzte erst beim Au frücken in ein pensionsberechtigendes Einkommen den vorgeschriebenen Gehaltsverbesserungs-Abzug zu
ments bei der Neuanstellun selbe zurück zu erstatten.
Charlottenburg, den 15. Januar 1857.
(gez) Friedrich Wilhelm. (gegengez) Graf von Waldersee.
An das Kriegs-⸗Ministerium.“ wird hierdurch zur allgemeinen Kenntniß gebracht. Berlin, den 23. Januar 1857.
Kriegs⸗Ministerium. Allgemeines Kriegs⸗Departement. Wasser schleben. v. ie, ,
Regt., zum
Tages ? Ordnung.
15te Sitzung des Hauses der Abgeordneten am Dienstag, den 10. Februar 1857, Vormittags 11 Uhr.
Nochmalige Abstimmung über den Abänderungsvorschlag des Abgeordneten Wentzel. . über den Geset⸗Entwurf, betreffend die Ergän⸗ zung und Abänderung des Ablösungs⸗Gesetzes vom 2. März 1850, bezüglich der Ablösung der den geistlichen und Schul⸗ Instituten, so wie den fro]mmen und milden Stiftungen ꝛc. zustehenden Reallasten. ö Fortsetzung der Berathung des Zweiten Berichts der Peti⸗ tions⸗Kommission. Bericht der Kommission für das Justizwesen über den Ent⸗— wurf eines Gesetzes, betreffend die Einführung des West— h, . Provinzialrechts in die Stadt Danzig und deren ebiet.
Bericht derselben Kommission über den Entwurf eines Ge⸗ setzes, betreffend die eheliche Gütergemeinschaft in dem Bezirke des Appellations-Gerichts zu Greikowald.
6) Dritter Bericht der Kommission für Petitionen.
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Berlin, 7. Februar. Se. Majestät der König haben Aller— nädigst geruht: dem Direktor in der Admiralität, Geheimen dmiralitätsrath Dr. Gaebler, die Erlaubniß zur Anlegung des
von des Kaisers von Rußland Majestät ihm verliehenen St. Annen⸗ Ordens zweiter Klasse zu ertheilen. e
Per sonal veränderungen in der Armee.
Offiziere, Portepee⸗Fähnriche ꝛc.
Ernennungen, Beförderungen und Verseßungen.
Den 24. Januar. v. Cosel, Rittm. aggregirt dem 2. Drag. Regt., unter Belassung
in dem Kommando als personlicher Adjutant des Prinzen Friedrich Karl
von Preußen Koͤnigl. Hoheit, in das 1. Leib⸗Hus. Regt. verseßzt. Den 29. Januar.
Bar. v. Canstein, Oberst-Lieut. vom 23. Inf. Regt., zum Com— mandeur des 1. Bat. 11. Ldw. Regts. ernannt. Gr. v. Blumenthal, Sec. Lt. vom Garde⸗Drag. Regt., ins 4. Drag. Regt. versetzt.
Den 1. Februar.
Crusius, Pr. Lt. vom 2. Artill. Regt.ů, zum Hauptm., Haase, Sec. Lt. von dems. Regt, zum Pr. Lt.ů, v. Unruh, Gust ke, Port. Fäbnrs. von dems. Regt., leßterer unter Versetzung ins 5. Ärtill. Regt., v. Alten, Port. Fäbnr. vom 4. Artill. Regt., unter Versetzung ins 6.
Artill. Regt. zu außeretatsm. Sec. Lts., Bar. Kurzbach v. Seydlitz, v. Jagem ann, Pr. Lts. vom 5. Artillerie-⸗Regiment, zu Hauptleuten,
v. Köckritz Friedland, Sec. Lt. von dems. Regt, Wilbelmi, Sec. Lt. à la suite dieses Regts., unter Versetzung von der Feuerwerks⸗-Ab— tbeilung in das Regt., zu Pr. Lts.ͥ, Hoeck, Port. Fähnr. von dems. außeretatsm. Sec. Lieutenant, Schroeter, Zindel, Premier- Lieutenants vom 6. Artillerie-Regiment, zu Hauptleuten,
v. Schweinichen I,., Le Bauld de Nans, Sec. Lts. ven demselben
Vegt. zu Pr. Lts., v. Merkatz, Bombardier vom Garde-AUrtill.⸗Regt., Stachorowski, HilUder, Frisch, Cruse, Kraß, Bombardiere vom 1. Artill.Regt., v. Michaelis, char. Port. Fäbnr. von demselb. Regt. Eisleben, Bombardiere vom
Brünig. Nien flädt. Bombardiere vom 4. Artillerie- Regiment, Kühne, char. Port. Fäbnr. von dems. Regt, Schubert, Millies, Zilligus, Rosenthal, Böttcher, Bombard. vom 5. Artill. Regt, Klehmet, Büsching, char. Port. Fähnrs. vom 6. Artill. Regt., Priwe, Goecke, Werner, Westphal, Borchardt, Unteroff. vom
Richter II., Sec. Lt.
Bei der Landwehr:
Den 29. Januar. d. Ro uz, Oberst⸗Lieut. u. Commandeur des 1. Bats. 11. Regts., ins 23. Inf. Regt. versetzt. ; Den 31. Januar. v. Autenried, Sec. Lt. von der Kav. 1. Aufgeb. des 2. Bats. 28. Regts, im 7. Hus. Regt. als Sec. Lt. angestellt. Den 1. Februar. Schindelmeisser, Lübke, v. Schlemmer, Vice⸗Feldw. vom 1. Bat. 1. Regts.,, Luyken, Lueg, Ru mp, Vice⸗Feldw. vom 1. Bataill. 11. Regts, zu Sec Lts. bei der Artill. 1. Aufgeb., Klapproth, Vice— Feldw. vom Landw. Bat. 35. Inf. Regts., zum Sec. Lt. beim Train 1. Aufgeb. befördert.
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Abschiedsbewilligungen ze. Den 1. Februax. Tolcmitt, Pr. Lieut. vom I. Artill. Regt, als Haupm., Freiherr v. Schade, Hauptmann vom J. Artill. Regiment, beiden mit der Regts.⸗
Unsform, Äussicht auf Civil ⸗Versorgung und Pension, der Abschied be⸗
willigt. ; ĩ M ilitair⸗Beamte. Durch Verfügung des Kriegs⸗Ministeriums: Den 23. Januar.
v. Kist ow ski, bisheriger Gerichis⸗Auskultator, zum Intendantur— Referendarius bei der Milit Intendantur des VII. Armee⸗Corps ernannt. Den 26. Januar.
Ströhm er, ( nn, n,. vom 3. Infant. ⸗»Regt., zum Zahl⸗ meister Ater Klasse bei dem 1. Bat. (Danzig) 5. Landw. Regts. ernannt.
Nichtamtliches.
Preußen. Berlin, 7. Februar. Se. Majestät der König begaben Sich gestern Vormittag zu der im Köpnicker Forst⸗ revier auf Reh⸗ und Kleinwild stattfindenden Hofjagd, an welcher auch mehrere stönigliche Prinzen Theil nahmen und wozu eine zahl⸗ reiche Jagdgesellschaft geladen war.
Des Königs Majestät wohnten dem letzten Treiben nicht bei, kehrten vielmehr wieder per Wagen schon früher zurück, während die Rückkehr der Jagdgesellschaft erst gegen 5 Uhr von Köoͤpnick aus per Eisenbahn⸗Extra⸗Zug erfolgte, worauf das Diner bei des Königs Majestät im Königlichen Schlosse Statt hatte.
Nach demselben arbeiteten Se. Majestät mit dem Minister⸗ Präsidenten, nahmen noch verschiedene andere Vorträge entgegen, und besuchten später mit Ihrer Majestät der Königin die Soirée beim Minister v. d. Heydt.
Köln, 6. Februar. Die Post aus England ist ausgeblieben.
Frankfurt, 6. Februar. Marquis d' Estrada, der seit⸗ herige außerordentliche Gesandte und bevollmächtigte Minister Spaniens bei dem deutschen Bunde, verläßt seinen hiesigen Posten
schon in nächster Zeit und macht bereits seine Abschiedsbesuche bei
den Mitgliedern des diplomatischen Corps. (Fr. J.)
Baiern. Nürnberg, 3. Februar. Ueber den Gang der Verhandlungen der „Bundestags⸗Kommission für das deutsche Handelsgesetz“ vernimmt man wenig, wie der „N. M. Ztg.“ mit⸗ getheilt wird, da die Sitzungen nicht öffentlich sind und die Proto⸗ kolle noch nicht zur Publicität gelangten. Die Sitzungen beginnen um 19 Uhr und endigen um 3 Uhr Nachmittag. Bis jetzt sind 26 Abgeordnete anwesend.
Niederlande. Amsterdam, 5. Februar. Nach dem „Handelsblad“ wird die Regierung den Kammern in Kurzem einen Gesetzentwurf vorlegen, der die zur Ausführung der beschlossenen Sklaven-Emancipation in Westindien nöthigen Geldmittel betreffen soll. Auch will die Regierung ein neues Jagd- und Fischerei⸗Ge⸗ setz vorlegen.
Belgien. Brüssel, 5. Februar. Der Vorschlag, den sich für ausschließlich vlaemische Distrikte bestimmenden Notaren die Kenntniß des Vlaemischen zur Nothwendigkeit zu machen, ist in der heutigen Kammer⸗Sitzung mit 48 gegen 36 Stimmen verworfen worden.
Großbritannien und Irland. London, 5. Februar. In Portsmouth ist der Befehl eingetroffen, daß sich das daselbst stehende 90ste Regiment zur Einschiffung nach Indien bereit halten soll. Auch mehrere der in Irland stehenden Regimenter sollen den Befehl empfangen haben, sich zur Einschiffung nach Indien bereit zu halten.
Frankreich. Paris, 5. Februar. Der nach seinem we— sentlichen Inhalte schon telegraphisch mitgetheilte Artikel des heu⸗ tigen ‚„Moniteur“ bezüglich der Donaufürstenthümer lautet wörtlich:
„Die Regierung des Kaisers ist stets in den Angelegenheiten des Orients von einem doppelten Gedanken beseelt gewesen: wenn sie im allgemeinen Interesse einer zugleich franzdͤsischen und europäischen Politik darauf bedacht war, die Unabhängigkeit und die Erhal— tung des ottomanischen Reiches zu sichern, so war es eine ihrer nicht minder beharrlichen Bestrebungen, das Loos der christ— lichen Bevölkerungen, die der Souverainetät oder Suzerainetät des Sultans untergeben sind, gebessert zu sehen. Sie betrachtet es als eines der glücklichsten Ergebnisse ihrer Politik und der Bemühungen ihrer Waffen, zur Hebung der Lage dieser zahlreichen Bevölkerungen beigetragen zu haben, indem sie ihnen die Gleichheit der Rechte und die Vortheile der religi dsen Freiheit erwirkte. Die Regierung des Kaisers war um so mehr geneigt, in dieser Weise zu verfahren, weil sie die Ueberzeugung hatte, zu gleicher Zeit der Sache der Men chlichkeit und der Civilisation zu dienen, und die aufgeklärten und wohlwollenden Gesinnungen der ottomanischen Regierung zu unterstützen.
Unter diesen christlichen Bevölkerungen war jene Serbiens, der Moldau und der Walachei in einer besonderen Stellung. Im Besitze eigenthüm— licher Institutionen, genossen sie alter Freiheiten und Vorrechte: es han⸗ delte fich also nur darum, ihnen die Beibehaltung dieser Vortheile zu sichern, indem man sie unter die Garantie des europäischen Rechtes stellte, und daraus neue Elemente der Ordnung und der Wohlfahrt für das Land zu schoͤpfen. Indem er sich auf diesen Gesichtspunkt stellte, hat der pariser 3 bestimmt, daß die moldau⸗walachischen Fürsten⸗ thuͤmer berufen werden sollten, zwei Versammlungen oder ODivans ad hoc
1
zu ernennen, welche die besondere Aufgabe hatten, die Wüunsche dieser . en auszudrücken und die lende en zu bezeichnen, . er
rganisatign dorzunehmen zwecmäßig ware. In erster Reihe dieser etwaigen Aenderungen figurirt ohne gweifel ene, die darin bestehen würde, die Moldau und die Walachei unter Einer und derselben Ver⸗ waltung zu vereinigen. Die Regierung des Kaisers hat die natürliche
Gelegenheit, die ihr der pariser Kongreß da . j e lich zu Gunsten dieser Combination . , g hahn n fich fam
Schon in den wiener Konferenzen hatte be a reichs auseinandergeseßzt, die n un sei ür n n n n,, um der Moldau und der Walachel die Stärke unb den Bestand zu sichern, die nothwendig seien, um auf dieser Seite ein für die Unabhän⸗ gigkeit des ottomanischen Gebietes nützliches Bollwerk zu bilden. Die Regierung des Kgisers hatte somit gleich vom Anfange an ihre Ansicht dieser wichtigen Frage klar ausgesprochen. Sie hat nicht aufgehdrt, die⸗= selbe zu bekennen, und der Austausch von Mittheilungen, der kürzlich zwischen ihr und den Kabinetten, die anders denken, aus ÄUn— laß der in Konstantinopel für die Zusammenberufung der Divans r rr , Maßregeln stattfand, sat ihre Ueberzeugung nur be— festigt. Sie verzweifelt nicht daran, dieselben in den Räthen der Mächte überwiegen zu sehen; denn es scheint ihr schwer, daß diesenige unter allen, welche die am direktesten bei der Frage betheiligte ist, nicht anerkennen sollte, wenn der Tag einer reiflichen Erwägung gekommen fein wird, daß die Vereinigung der Fürstenthümer, die fur sie ein neues Pfand der aͤußeren Sicherheit und Unabhängigkeit und für die Bevoölkerungen ein fruchtbares Element der Wohlfahrt wäre, nichts in sich trägt, was nicht vollkommen mit den gegenwärtig durch die hohe Pforte bezüglich der Donau⸗Probinzen ausgeübten Suzerainetäts⸗Nechten im Einklange staͤnde.“
Der „Moniteur“ zeigt an, daß die Fregatte „Nemefls“, das Flaggenschiff des Contre - Admirals Rigault de Genouilly, gestern von Breß, nach den chinesischen Meeren abgegangen ist. — Der Kriegs⸗Minister hat, weil manche Militairs der Orient⸗Armee, die seitdem austraten, sich erst nach dem vorgeschriebenen Schlußtermin zur Erlangung der Krim⸗Medaille angemeldet hatten, denselben eine neue Frist bis zum 1. April zur Geltendmachung ihrer An⸗ sprüche bewilligt. — Der Kaiser hat verfügt, daß die Grammatik und das Wörterbuch der siamesischen Sprache, die ihm der Bischof von Siam überreicht hat, mit englischer und französischer Ueber⸗ setzung in der Kaiserlichen Druckerei gedruckt werden sollen. — Die Geldprägung in Frankreich betrug im vorigen Jahre 508, 361,900 Fr. in Gold und 54, 222,200 Fr. in Silber.
Heute fand die Aufnahme des S0ährigen Physikers Biot in die französische Akademie statt, wo er Lacretelle's Nachfolger ist, dessen Leben und schriftstellerisches Wirken er in seiner Antrittsrede schilderte. Guizot hielt die Antwortsrede, decen Eingang daran er— innerte, daß Biot vor 54 Jahren in das Institut von Frankreich aufgenommen wurde, a. ältestes Mitglied er jetzt ist.
— 6. Februar. er heutige „Moniteur“ meldet, daß die landwirthschaftliche Ausstellung auf das Jahr 18568 festgesetzt ist.
Der bisherige Bischof von Viviers ist an die Stelle des Herrn Kardinals Morlot zum Erzbischofe von Tours, der bisherige Bi—⸗ schof von Belley zum Erzbischofe von Aix ernannt worden. Spanien. Madrid, 31. Januar. Dem Marine⸗Minister ist ein außerordentlicher Kredit von 2 Millionen Realen bewilligt worden, um auf Puerto⸗Rico und Cuba das Holz zu zwei Linien⸗ schiffen von 80 Kanonen und für ,,,. von 60 Kanonen fällen und hersenden zu lassen. Der Bau der Fahrzeuge soll so⸗ dann ohne Verzug begonnen werden.
Die „Gaceta“ veröffentlicht folgendes Rundschreiben des Ministers des Innern an die Civil⸗Gobernadoren:
. Die Koöͤnigin (welche Gott beschützeh, in Kenntniß gesetzt, daß in ver— schiedenen Provinzen, und ganz besonders in denen an der Küste, heim⸗ lich schismatische und ketzerische Bücher in Umlauf sind, die zu lesen kirchliche und bürgerliche Gesetze verbieten, geruht zu befehlen, daß man sie bon den Titeln der angegebenen Werke unterrichte, damit Sie die größte Wachsamkeit aufbieten, um das Dasein derselden oder andere Druckschriften derselben Natur zu entdecken, ihren Umlauf zu verhindern und mit aller Strenge ihre Autoren oder Verbreiter zu bestrafen.
Eine Depesche aus Madrid vom 4. Februar lautet: „Die Journale versichern, daß die Reise der Königin nach Andalu⸗ sien beschlossen ist und zwischen dem 4. und 8. März angetreten werden wird. Folgendes ist die Reise⸗Route: Valencia, Alicante, Murcia, Carthagena, Malaga, Granada, Cadix und Sevilla; die Charwoche in Cordova; die Rückkehr nach Madrid zwischen dem 25. und 28. April.“
Amerika. New⸗JYJork, 21. Januar. Der Kongreß hat sich in der letzten Woche mit Debatten über die Eisenbahnen und die Telegraphenlinie nach dem Süden, so wie mit der Frage wegen der Tarif⸗Reduction beschäftigt, doch steht die Erledigung dieser Fragen noch in weitem Felde. Der Senat hat beschlossen, den Schatz ⸗Secretair um Mittheilung einer Uebersicht der Einnahmen zu ersuchen, mit Zugrundelegung einer eventuellen Zoll Reduction resp. um ein Drittel, ein Viertel und ein Fünftel der jetzigen Tarifsätze; man will diese Uebersicht zur Basis der bevorstehenden Debatten über den Tarif benutzen.
Asien. Berichte aus Kon stantinopel vom 360. Jan. welche über Marseille eingetroffen sind, bringen die Nachricht, daß Rußland an Persien das Ansuchen, die Provinz Masanderan besetzen zu dür= fen, gestellt habe. — Persische Bergbewohner haben das reiche