1857 / 41 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

13. Mai 1837 auf, welche den Einwohnern munnlichen Ges lechts nach zurtickgelegtem 21. Jahre die Eingehung einer Ehe gestatiet.

Sodann verordnet er, daß keinem der männlichen Unterihanen ver⸗

e. sein soll, vor zurückgelegtem 24. Lebensjahre ohne besondere rlaubniß der Landes ⸗Regierung in eine eheliche Verbindung zu treten. Diese Erlaubniß kann aber nur dann erwartet werden, wenn, wie schon die Eheordnung vorschreibt, die Erlangung einer Unterkunft in einem Orte des Landes und die Befreiung vom Militairdienste nachgewiesen ist; Almosenperzipienten ist die Erlaub-

niß zu versagen. 6. 2 Kassel, 14. Februar. Von der ersten Kammer

der Landstände ist dem Vernehmen nach dermal nur der Ausschuß

für landwirthschaftliche Gegenstände (mit Berathung des Verkop= pelungsgeseßtzes) beschäftigt. Die übrigen Ausschüsse dieser Kammer aben ihre Sitzungen einstweilen ausgesetzt. Bei der zweiten Rammer soll jedoch vem Wiederbeginn der öffentlichen Sitzungen in der Kürze t e ss en deren Finanz-Ausschuß mit Bera⸗ thung des Budgets beschäftigt und bei dem Titel „Militair-Etat“ angelangt sein. (Kass. Ztg.) .

Frankfurt a. M., 14. Februar. In der Bundestags- sitzung vom 12. Februar wurden zum Dienstgebrauche für die Mi- ', n, . Notizen über Eisenbahnen und deren Verwendbar⸗ keit für militärische Zwecke, so wie Standes -Ausweise mehrerer Bundegscontingente überreicht, es wurde ferner die in einigen Bun⸗ desstaaten erfolgte Publication des Beschlusses vom 6. Nov. v. J., bezüglich des Schutzes der Werke der Literatur und Funst gegen Nachdruck und Nachbildung, so wie die nachträgliche Abordnung eines Sachverständigen zu der Handelsgesetzgebungs⸗ Commission in Nürnberg angezeigt. Auf Vortrag des Äusschusses für Militär⸗ An gelegenheiten beschloß die Versammlung, die Bundes-Regierun⸗ en zu ersuchen, ihr periodische Veränderungsanzeigen über den

estand der Eisenbahnen und deren Benützbarkelt zu militairischen ,. nach einem bestimmten Formulare mittheilen zu lassen; e genehmigte ferner die Veräußerung mehrerer zu fernerer Auf⸗ bewahrung nicht mehr geeigneter Proviantvorräthe in der Bundes ede . Es erstatteten sodann der Militair⸗ und andere

usschüsse noch einige Vorträge, bezüglich deren indessen eine Be⸗ schlußfassung sofort nicht erfolgen konnte, und auf welche man nach Umfluß des festgestellten Abstimmungstermins zurückzukommen sich vorbebält. (Fr. Bl.)

Baiern. München, 12. Februar. Der Gesetzgebungs⸗ Ausschuß der Kammer der Abgeordneten hat dieser Tage seine sämmtlichen Beschlüsse über den allgemeinen Theil des Gtraf— gesetzbuches zusammenstellen f um dieselben einer nochmali⸗ gen Lesung und beziehungsweise Revision zu unterziehen. (N. C.)

Belgien. Brüssel, 13. Februar. Heute sind günstige Nachrichten in Betreff des untergegangenen Dampfers „Ravens⸗ bourne“ hier eingetroffen. Die englisch⸗belgische Dampfschifffahrts-⸗ Wesellschaft, der das Schiff gehörte, hat nach Vlissingen (denn da ist das Paketboot verunglückt) vier Taucher gesandt, welche ihre Operationen bereits begonnen und in Folge derselben erklärt haben, nicht allein die mit dem Schiffe versunkenen Waaren (auch das baare Geld, etwa 6000 Pfund, ging mit unter, während die Bank⸗ noten und andere Werthpapiere gerettet wurden), sondern dieses selbst werde nicht verloren sein. Die Taucher haben bereits zwei Ketten unterhalb des Schiffsrumpfes befestigt. Das Wrack liegt nnmittelöbat am Ausgange des Hafens, und zwar so, daß es den Seregungen der aus- und einlaufenden a,,, ist.

. . (Köln. Ztg.)

Großbritannien und Irland. London, 13. Februar. Wie aus dem dieser Tage veröffentlichten Heer⸗Budget zu er⸗ seßen, detrãgt die Zahl der Mannschaften, welche das Parlament für dieses Jahr vofiren soll, 126, 77.76 Mann, während sie im vo— rigen Jahre 216.716 Mann betrug.

7 der Oberbans⸗-Sitzung vom 12. Februar fragte der Earl den Elanritatde, eb die in den Zeitungen enthaltene Angabe über die derernekeade Rämnuang Griechenlands von Seiten der Occupations- Truppen wahr fei, e wan ein Abkommen mit der griechischen Regie⸗ Wag in Sezag anf die Verwaltung der griechischen Finanzen getroffen 2 und ed der Staatssecretair des Auswärtigen bereit sei, die betref⸗ 2

2 k peewaad t

K.

dier Sülfsmittet des Landes diesen Vorschlag hate die englische Regierung fich die Eintanfte Griechenlands vffenbar dermehren ließen, und wenn auch das

inneren Hulfsmittel Griechenlands

se darfe die Regierung Ihrer

werben inne

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über vierzehn Tage folgende

*

Maje stãt eine lichen Staatsschatze gehdren, nicht sanctioniren. Da aber die griechif Regierung selbst zu einer Prüfung der Nichtigkeit ihrer Finanz⸗Vorlage

aufgefordert habe, so habe die englische Regierung vorgeschlagen, zu die⸗

sem Behufe eine aus den Gesandten der drei Schußmaächte bestehende Kommission zu ernennen. Die griechische Regierung sei mit der größten Bereitwilligkeit auf diesen Gelb eingegangen, der von einer Griechen⸗ land durchaus fteundschaftlichen Gefinnüng eingegeben worden fei. Es stebe zu hoffen, daß es der Thätigkeit der Kominission gelingen werde, gen i heilsame Reformen im Verwaltungswesen und in den Finanzen

urchzusetzen, mit welchen die griechische Fiegierung, auf sich alleln ange.

wiesen, nicht zu Stande kommen wurde.

In der Unterhaus-Sitzung zeigte Cobden an, er werde Nesolulion beantragen: „Das Haus hat mit Bedauern von den Konflikten gehört, die auf dem Flusse von Canton zwischen den britischen und chinesischen Behoͤrden Statt gefunden haben, und ist, ohne eine Meinung darüber ausdrücken zu wollen, in wie fern die chinesische Regierung durch Nichterfüllung des Vertrages vom Jahre 1812 Grund zur Beschwerde gegeben hat, der Ansicht, daß sich aus den dem Hause vorgelegten Papieren nicht ergiebt, daß ein hin reichender Grund zu dem gewaltthätigen Verfahren vorhanden war, zu welchem man in der Angelegenheit der Sorcha „Arrow“ seine Zuflucht nahm.“

Nachdem darauf Sir R. Peel eine ausführliche Erklärung über die ihm zur Last gelegten unpassenden Bemerkungen, die er in einer zu Saltby bei Birmingham im vorigen Monate gehaltenen Rede sich zu machen erlaubt hätte, gegeben hatte, erklärte Lord Palmerston: Ich habe eine Bemerkung zu berichtigen, die ich am Dienstag in Bezug äuf die Militair Convention zwischen Frankreich und Oesterreich machte. Ich sagte damals, wie ich geboͤrt habe, sei jene Convention nicht unterzeichnet worden, und ich glaubte, sie sei nicht unterzeichnet worden. Bei genauerer Nachforschung aber fand ich, daß sie allerdings unterzeichnet wurde, daß sie jedoch, da sie mehr eine militairische als politische Convention war, und es sich dabei für den Fall, daß Oesterreich an Rußland den strieg erllärte, um das Verhalten der in Italien befindlichen öͤster— reichischen und franzoͤsischen Truppen handelte, jene Kriegserklärung jedoch nicht erfolgte, trotz der Unterzeichnung ein todter Buchstabe han und durchaus keine Wirkung hatte oder Anwendung fand. Dis⸗ raeli wiederholte seine frühere Behauptung von dem Vorhandensein eines geheimen Vertrages zu dem Zwecke, SOesterreich seine italienischen Besißzungen zu garantiren. Derselbe sei nicht nur unterzeichnet worden, sondern habe auch in Praxzi seine Wirkungen gehabt, indem in Folge da—⸗ von ein Theil der oͤsterreichischen Truppen aus Italien zurückgezogen worden sei. Auch glaube er nach allem, was er gehört, daß der Ver— trag keine Beschränkung in Bezug auf die Zeit enthalte, während welcher er gültig sein solle. Lord Palmerston erwiderte, die ursprüngliche Be⸗ bauptung Disraelis habe dahin gedeutet, daß England bei dein angeb— lichen Garantie⸗-Vertrage die Hand mit im Spiele gehabt habe, ja, daß dieser Vertrag auf Anstiften der englischen Regierung abgeschlossen wor⸗— den sei. Das habe er (Palmerston) geläugnet und das läugne er auch noch. Ein solcher Vertrag sei nie mit Wissen der englischen Regierung abgeschlossen worden, und Disraeli sei durchaus schlecht unterrichtet.

14. Februar. In der gestrigen Oberhaus-Sitzung zeigt der Earl von Derby an, er werde einen die Feindseligkeiten in China betreffenden Antrag stellen, sobald die auf diesen Gegenstand bezüglichen Papiere dem Hause vorgelegt seien.

In der Un terhaus-Sitzung entgegnete Lord Palmerston auf eine Interpellatien Layards über den Stand der Unterhandlungen mit Perflen: Wir sind gegenwärtig zu Paris in Unterhandlungen mit Persien begriffen. Aber auch derjenige, welcher weniger bewandert in der Diplomatie ist, als mein ehrenwerther Freund, muß einsehen, daß eine Debatte über diese Unterhandlungen gegenwärtig sehr nachtheilige Fol gen haben würde. Ich kann dem HFause die Versicherung ertheilen, daß das eifrige Streben der Regierung dabin geht, mit Persien Frieden zu schließen unter Bedingungen, welche für beide Länder ehren voll und befriedigend sind und eine genügende Bürgschaft fuͤr die Fort dauer des Friedens gewähren. Das Haus konstituirte sich hier uu als Subsidien⸗Comité, um die Finanzvorlage des Schaßkanzlers an— zuhören. Sir C. Lewis giebt . eine Uebersicht über Einnahmen und Ausgaben des Finanzjahres 1856 57. Er habe die Einnahmen für dasselbe auf 71,740, & Pfd. veranschlagt, ihr wahrer Ertrag sedoch sei etwas größer gewesen, indem er die Hohe von 71,885, 0090 Pfd. erreicht habe. Die Ausgaben, mit Einschluß der sardinischen Anleihe von 14000. 000 Pfd. und des Credit⸗Votums von 2,000,000 Pfd. habe er auf 82,1 13,009 Pfd. geschätzt, woraus sich ein muth— maßliches Defizit von 10,73, 000 Pfd. oder nach Abzug der erwähnten 2.000, 000 Pfd. ein Defizit von 8,373, 000 ergeben hätte. Zu Deckung derselben habe man Anleihen geschlossen, die fich nebst der Ausgabe von Schaßscheinen zum Betrage von 1000, 000 Pfd. auf 7,499,000 Pfd. be⸗ liefen. Diese Summe mitgerechnet, hätte fich die Gesammt⸗Einnahme auf 79. 384,000 Pfd. belaufen, während der Betrag der Ausgaben 78, 000,006

Pfd. sei, sich mithin ein Ueberschuß von 1,384,000 Pfd. herausstelle. An

das gegenwärtige Jahr dürfe man nicht den Maßstab eines gewoͤhbnlichen Friedensjahres anlegen, indem verschiedene Einnahme -Quellen versiegten und einige außerordentliche Ausgaben zu bestreiten seien. Die Ausgaben

für das e e r gr veranschlagt der Schatzkanzler auf 5, 474, 9000 Pfd.,

en vertheilen: Zinsen der Staatsschuld 28, 550, 006 Pfb Lasten des konsolidirten Fonds 1,770, 000 Pfd., Heer und Miliz 11,625,009 Pfd., Flotte 8, 09, C00 Pfd, Paketdienst 965,000 Pfd., Civil⸗ dienst 7,250, 000 Pfd., Erhebung der Einkünfte 4.215.000 Pfd., Pensions⸗ Gelber Nö. 000 Pfd., persische Expedition 265, 0060 Pfd. Wückzahlung von Schulden 2.250, 900 Pfd. Im Vergleich zum vorigen Jahre, bemerkt der Rebner, sei im Flotten und Heer⸗Budget eine Ersparniß von 17,000,000 Psd. erzielt worben. Trotzdem könne die Rückkehr auf den Friedensfuß nicht plöͤßzlich stattfinden, sondern der Uebergang müsse ein allmäliger sein.

welche sich folgenderma

J

solche Verfugung über. Gelder, die dem 27 e

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Die durch den Krieg verursachte fundirte und unfundirte Schuld belaufe sich auf 410461, 000) Pfd. Der Erirag der direkten Steuern sel 20 706 06 Pfd., der Ertrag der indirekten 39 850, 000 Pfd. Es gebe sich vie l⸗ fach das erlangen nach Aufhebung oder Ermäßigung der in direkten Sieuern kund. Was die Papiersteuer angehe, so glaube er nicht, daß ihre gängliche Aufhebung den staufern von Büchern und Zeitungen einen merilichen Voriheil gewähren würde, und er glaube daher, daß es besser sei, diese Steuer so lange fortbestehen u lassen, bis die Ausgaben geringer geworden seien und die Einnahme ich erhoht habe. Auch die Abgabe fuͤr Feuer Versicherungen und für Spirituosa gedenke er nicht zu ermäßigen, Malz werde wegen Wegfallens der Kriegssteuer 2, 000, 0 00 and weniger eintragen, als bisher. Fur die Einkommenstener werde wieder der von Sir R. Peel eingeführte alte Saß von 7 Pee. per Pfd. für Cinkommen über 150 Pfd., und von 5 Pee. per zfd. für Einkommen zwischen 100 und 150 Pfd. eintreten; hinsichtlich der rmäßigung der Thee und. Zucker Abgaben, welche sich fuͤr den ersteren Artikel auf 369,000 Pfd., fur den letzteren auf 342.000 Pfd. beläuft, werde er ein neues System befolgen, welches bezwecke, daß diese Ermäßigung nicht zu ploöͤßzlich erfolge. Die

Einkünfte des Jahres veranschlagt er auf 66,365, 000 Pfd., wonach sich

ein Ueberschuß von 891.000 Pfd. über die Ausgaben herausstellen würde. Die Einnahme würde sich nach dem Voranschlage in folgender Weise vertheilen; Zölle 22, 850 000 Pfd., Aceise 17, 000, 050 Pfd, Stempelgebuh⸗ ren 7,450, 0 Pfd., Grund- und Luxussteuern 3, j50, 006 Pfd., Ein— kommensteuer 11,45ę0, 000 Pfd., Postaint 3, 000,000 Pfd., Domainen 265000 Pfd., vermischte Einnahmequellen 1,4200900 Pfd. Im Ganzen werde die Steuer- Ermäßigung 11,971, 000 Pfd. betragen. üs lasse si

erwarten, daß die wegen des Krieges kontrahirte Schuld von 40 066, 0; Pfd. im Jahre 1877, also in 20 Jahren, getilgt sein werde. Glad stone äußert, er halte es fuͤr zweckmäßig, wenn die Debatte über die Finanz⸗-Vorlage auf einen spaͤteren Tag verschoben werde, und kurz dar⸗ auf wird die Comité -⸗Sitzung aufgehoben.

Frankreich. Paris, 13. Februar. In der schon erwähn⸗ ten Mittheilung des „Moniteur“ heißt es, daß Herr Schneider für die Dauer der nächsten Session als Präsident des gefetzgeben—⸗ den Körpers fungiren und alle mit dieser hohen Stellung ver— knüpften Vorrechte genießen wird. Der Ertrag der indirekten Steuern und Einkünfte betrug im vorigen Monate 4,3860, 000 Fr. mehr als im Januar 1866, und 11,640,000 Fr. mehr als im Januar 18655. Nach dem Monatsbericht der Bank von Frank— reich betrug ihr Metallvorrath gestern 1965, 098, 373, ihr Notenumlauf 596,420,875 und die laufende Rechnung des Schatzes 80, 958, 137 Fr. Im nichtamtlichen Theile des „Moniteur“ liest man: Der Kaiser wird in Person am Montag, 16. Februar, Punkt 1 Uhr im Marschallesaale des Tuilerieen⸗-Palastes die legislative Session von 18657 eröffnen und den Eid derjenigen Mitglieder des Senats und des gesetzgebenden Körpers entgegennehmen, welche diese Förmlich—⸗ keit noch nicht erfüllt haben. Der Kardinal Erzbischof Morlot ist hier eingetroffen und hat den erzbischöflichen Palast bezogen. Auch nach dem Abzuge der franzoͤsischen Truppen aus Griechenland bleibt Admiral Bouet⸗Willaumez Befehlshaber der Station der Levante und bleibt mit der Fregatte „Pomona“ im Piräus. Der Staats⸗ rath hat seine Berathung des militairischen Strafgesetzbuches be⸗ endigt. Man versichert, daß die strengsten Bestimmungen des Ent— wurfes sämmtlich genehmigt worden seien; namentlich ist für den Offizier, der sich im offenen Felde ergiebt, fo wie für Thätlichkeiten gegen Vorgesetzte die Todesstrafe beibehalten worden.

Auf Anordnung des Ministers der öffentlichen Bauten sollen an Sonn- und Feertagen die Waaren⸗Expeditionen auf den Bahn⸗ höfen um 12 Uhr geschlossen werden.

14. Februar. Die Akademie der moralischen und politischen Wissenschaften hat für die neu geschaffene sechste Stelle eines freien Akademikers in ihrer letzten Sitzung fast einmüthig Herrn Horace Say gewählt. Es gilt jetzt als gewiß, daß nicht die Actien der anonymen und Kommandit-Gesellschaften, wohl aber die Uebertra— gungen dieser Werthpapiere mit pCt. besteuert werden sollen. Was die Börsen-Eintrittssteuer betrifft, so hat sich aus den Ein— tragungs-Listen der Wechsel-Agenten herausgestellt, daß im Januar am Stempel in Folge der verminderten Geschäfte eben so viel ein⸗ gebüßt worden ist, als jene Steuer eingetragen hat. Aus einer dieser Tage vom Finanzminister abgegebenen bestimmten Erklärung geht hervor, daß die Regierung fest entschlossen ist, für die nächste Zeit zu keiner neuen Anleihe zu schreiten. Wie verlautet, beab⸗ sichtigt der Kaiser, am Schlusse der bevorstehenden Sesston, oder jedenfalls nach den neuen Deputirtenwahlen, eine gewisse Anzahl von Mitgliedern des gesetzgebenden Körpers zu Senatoren zu er— nennen. .

Das „Pays“ meldet, daß der General⸗Gouverneur von Alge⸗ rien, Marschall Randon, in Paris erwartet werde.

15. Februar. Durch Dekrete im „Moniteur“ werden der

General⸗Vikar zu Bordeaux, Delanglerle, zum Bischof von Belley,

der Pfarrer zu Aurillae, Decusc, zum Bischof von Viviers, und der General- Vikar zu Rennes, Maupoint, zum Bischof von St. Denis (Insel Bourbon) ernannt. ;

Das amtliche Blatt bringt auch eine Note, worin es die Ana⸗

logie zurücweist, die man zwischen den gerichtlichen Verurtheilungen

und den Verwarnungen aufstellen möchte. Die zeitweilige Suspen-=

sion, nach zwei Verwarnungen, sel eine rein fakultative Maßregel.

Die Regierung, welche die Gesetzgebung be . bezüglich der Presse mit Li n, ö abe, ziehe die Daten der Ber nl nt, ö die . . er Thatsachen, welche dieselben motiviren, in ernstliche panien. Aus Madrid schreibt man unterm 8. Februar: „In Folge der. von Narvaez der Fer nn, r n, e e, ern ten Zusagen bringt heute, nachdem gestern Abends unter dem Vor⸗ sitze der Königin ein Ministerrath gehalten worden war, die „Madrider Zeitung“ im nichtamtlichen Theile vie Erklärung daß alle Journale berechtigt sein sollen, etwaige Mißbrãäuche die sich die Behörden aus Anlaß der bevorstéhenden! ortes wahlen zu Schul. den kommen lassen, öffentlich bekannt zu machen. Die Behörden ihrerseits werden berechtigt sein, jene Journale gerichtlich zu be⸗ langen, die gewagte und unbegründete Beschuldigungen vorbringen Das amtliche Blatt erklärt ferner, daß die Regierung Niemand. Verbrecher und Störer der öffentlichen Ruhe ausgenommen, ver⸗ folgen werde; selbst in die sen Ausnahmtfaͤllen aker werbe le sich 56 Willkürmaßregel enthalten und einzig die Gerichte . Eine. Depesche aus Madrid vom 12. Februar lautet: „Die Wahl-Bewegung für die Ernennung von Deputirten zu den Cortes wird allem Ansehen nach ein der konservativen Partei günstiges Ergebniß liefern. Marschall Narvaez ist von seiner leichten Unpäßlichkelt hergestellt. Die Journalt versichern, daß die Abschaffung des bis jetzt stattgehabten Abzuges von den ie , , nnn definitiv im Min isterrathe beschlossen wor⸗ n sei. Eine Depesche aus Madrid vom 13. Februar meldet: „Heu hat der Vertreter der Herren Mires . Comp. die tiff e. n l, , . . 300 Millionen an ven Schatz ein= gezahlt. m Montag, dem Tage vor der festgesetzt t, wi er die andere Hälfte , , Türkei. Aus Marseille, 14. Februar, wird telegraphirt: Der „Hydaspe“ ist mit Nachrichten aus Kon stant in opel bis zum 5. Februar eingelaufen. Der Sultan und vie ottomanischen Mi⸗ nister haben auf die Eisenbahn von Smyrna subseribirt, welcher vor Kurzem die Concession ertheilt wurde. Man wird sich mit dem Wiederaufbau der durch das letzte Erdbeben zerstörten Stadt Kandia und mit Ausbesserung der Schäden beschäftigen, welche das Bombardement in Sinope verurfacht hat. Zahlreiche Pilger wallfahrten nach Jerusalem. Es ist das Project zu einer Eisenbahn im Werke, welche die illyrischen Provinzen mit Adrianopel verbinden soll. Der, Presse d' Orient“ zufolge haben die kaiserlichen Messagerieen eine Verabredung mit den russischen Paket booten getroffen, welcher zufolge sie den Dienst zwischen Kon⸗ stantinopel und Marseille abwechselnd versehen würden. Die Messagerieen werden die Fahrt in fechs Tagen zurücklegen.“

Alexandrien, 7. Februar. Die Rückkehr des Vicekönigs wurde noch auf unbestimmte Zeit verschoben.

Rußland und Polen. St. Petersburg, 7. Februar. Dem Berichte des Kriegs-⸗Ministers zufolge, ist der mit dem Mu— riden⸗ Häuptling Schamhl, während des orientalischen Krieges, für die Dauer desselben abgeschlossene Waffenstillstand vom Mal v. . ab, als abgelaufen betrachtet worden und sind die Operationen auf den Cordon⸗Linien, welche den Kaukasus einschließen, wieder aufgenommen worden. (H. B. H.)

Schweden und Norwegen. Stockholm, 5. Februar. In dem gestrigen Plenum plenordm der Reichsstände wurde fol⸗ gende Antwort des Königs in Betreff der Verfassungsänderungen mitgetheilt: .

„Wohlgeborne ꝛc. In einem unterthänigen Schreiben vom 14. d. habt Ihr, gute Herren und schwedische Männer, mehrere der von Euch nach vorgaͤngigen gesetzlichen Verhandlungen in diesem Reich tztage ange⸗ nommenen e er zu Aenderungen in den Grundgesetzen des Reiches, Behufs Meiner Zustimmung zu Meiner Kunde gebracht. Wiewohl 86 alle diese Vorschlaͤge noch nicht zur Prüfung vorgenommen (ber Meinen Beschluß daruber gefaßt habe, da ein Theik derselben don der Art sind, daß sie im Falle der Genehmigung durch beide Staats⸗ gewalten erst auf nächstem Reichstage zur Güluͤgkeit gelangen dürfen, so habe Ich doch jet insbesondere diejenigen Vorschläge in Erwägung ' ge— zogen, welche theils Veränderungen in den §§. 55 und 81 der Regierungs⸗ form XVerfassungs Urkunde) und §. 29 Abschnitt 1. der Reichstags-Ord⸗ nung, betreffend die Verhandlung von Fragen wegen Veränderung der Grundgesetze, und im 5. 69 der Regierungsform, betreffend die Behandlung der Staatsgusschuß-Gutachken in gewissen Fällen, so wie im §. 68 der Reichstags Ordnung, betreffend die Revi= sions⸗Periode für den Zustand, die Feitung und die Ver⸗ waltung des Staatswerkes Budgeis), der Bank und des Reichs⸗ schuld⸗ Comtoirs, ferner den Anhang zu §. 46 der Reichstags Ordnung, betreffend den Zusammentritt der Reichs stände zu gemeinsamen Berathun⸗ gen, und endlich im Zusammenhange hie rmit eine Veränderung in §. 10. die Regierungsfarm ünd den 5 und T5. die Reichstagsardnung be- treffend, bezweckend, und habe Ich nach Einbo der Ansichten Meines Staatsraths über diesen Gegenstand es gut be diesen Euren Vor⸗ stellungen Meine finn 7 ertheilen, in Folge dessen die dorge⸗ dachten Paragraphen der Reglerungssorm und der Reichs tagsordnung