.. 302 gewürtigen, dei Besetzung der Staats ⸗Bau⸗Beamtenstellen unbe⸗ ac g
Uüdsichtigt zu bleiben. . . den 22. Januar 1857.
Der Minister für Handel, Gewerbe und oͤffentliche Arbeiten. von der Heydt.
in dem Unterrichte über Ornamenten Zeichnen in jedem
Semester ein Blatt, also zusammen vier Blatt Zeichnun-
gen, von denen zwei auf Tonpapier getuscht sein müssen. u den ad d. und e, vorgeschrlebenen Bauprojekten darf der Maßstab in der Regel nicht kleiner sein, als hinsichtlich der Grund⸗ risse und Balkenlagen ie, hinsichtlich der Ansichten und Durch⸗ schnitte , und hinsichilich der Details , der wirklichen Längen. Die Entwürfe sind, in sofern bel denselben Massivbau angenom- men, nach einem in antlker Auffassung durchgebildeten Baustyl
auszuarbeiten. ö Zu 3.
ahl x. In dem u Körg Jieschsean ban ln sedem Semester ein d ünfüige Bauführer werden fortab von n dem Unterrichte über Maschlnenbau in jedem Semester e d 8 an, , ,, a gefordert, * deren Blatt, also zusammen zwel Blatt Zeichnungen, 96 a . enn die Ertheilung der Teslate über die regelmäßige Be⸗ Maschinen Details, 1 . eine der auf Baustellen gebräuch⸗ nutzung der betreffenden Unterrichtsstunden (8. 34) abhängig ist: lichen Hülfsmaschtnen arstellen muß. ö Cnthüel bol nac 1 har ühanr unt nebst Linear⸗. Architektur- und Ornament ⸗geichnen. Die Anfertigung der Zeichnungen und Entw W. ] r 3 in dem mit Zeichnen⸗ Uebungen verbundenen Unterrichte Anweisung der Lehrer, wesche auch deren Reihenfolge bestimmen. . in der Bau ? Constructionslehre in jedem Semester zwel k n n öh. her n , , r, ichnungen, also zusammen vier Blatt; atums und der Jahreszahl ihrer Vollendung vom — ad b. ,, verbundenen Unterrichte in ger zn n ., i , 6. J, der Projectionslehre und Perspektive ein Blatt Zeichnungen 3 9 31 ö rh n n, e mn, aus der Projektionslehre und eine perspektivische Zeichnung, e müssen in der Rege z re . 9. . ligt werden; es darf jedoch mit Beistimmung der Lehrer ai , , w ai. Unt ri tsstunden daran gearbeitet werden. Ergeben mit den Regeln der Linear-Perspektive und der perspel⸗- außer den Unterrich Jö ö Konstruktion vertraut sich bei dem Lehrer Zweifel über die eigenhändige gung . 6 l lui bungen i Unterrichte n , durch . Studirenden, so hat der Lehrer seine Be⸗ in den wichtigsten Formen der antiken Baukunst in jedem glaubigung zu versagen. ͤ . in Zei ler Tie fämmtlichen vorstehend angegebenen Zeichnungen und Er , . ein Blatt Zeichnungen, also zusammen vie wůrft bin bemnachst . af , — ; ichen Technischen Bau⸗De t über tung und Construction durch den Kandidaten der König , ,, . beiden Semester eingereicht i n n , t 9 enn zn, r he n en, und in jedem der zwei fol⸗ nach §. 6 C., d., e, (2 8; und h. er Vorschr = 636 i, , de n gf zu ,,, Gebäude, bildung . n nn 6 . . . . wid⸗ ier l r i Bau men, vom 18. März 1866, seither vo ; , vier Blatt Bauzeichnungen und zwei Bar gen zen h 6. . 2 z in dem Unterrichte über landwörthschafiliche waulnnst in Der Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten. jedem Semester ein Projekt zu einem landwirthschaftlichen en t
Gebäude, also zusammen zwei Projekte;
Nachtrag vom 22. Januar 18567 — zu den Vor⸗ schriften für die Königliche Bau⸗Akademte zu Berlin. Vom 18. März 18535.
A.
——
N ach wei sung der Beschäftigung des Bauführers X N im Laufe des Jahres 18.
(Wenn derselbe Art der Beschaftigung
. i cer und voraussichtliche Dauer Zeugnisses der gegenwärtigen
Datum der Ernennung
zum Bauführer
Geburts- Geburts- eitiger Bemerkungen.
jahr ort Aufenthaltsort.
Nachweisung der Beschäftigung des Baumeisters Q. N seit seiner letzten Prafung und im Laufe des Jahres 18.
Datum Datum der Ernennung der zum Baumeister Ernennung für den Geburtsort zum —ĩ zur Auf⸗ Feldmesser Wege 1 Wasser⸗ Anstellung enthaltsort
und zum Bauführer j Landbau als
bau
Beschaͤftigung seit der leßten Prufung und voraussichtliche
Hat die
Befähigung Zeitiger
Bemerkungen.
Dauer der gegenwärtigen Beschäftigung
Dies wird nach Vorschrift des §. 3 des Geseßzes über die Actien⸗ Gesellschaften vom J. November 1813 hierdurch bekannt gemacht. Berlin, den 16. Februar 1857.
Der Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten. von der Heydt.
Bekanntmachung vom 16. Februar 1857 — be⸗ treffend vie un term 9. Februar 1857 er folgte Alle⸗⸗ höchste Bestätigung der Statuten einer Actien-⸗Ge⸗ sellschaft unter dem Namen „Actien⸗-Gesellschaft S HYPaulinenhütte“ mit vem Domizil zu Dortmund.
—
Bekanntmachung vom 17. Februar 1857 — bet ref⸗ fend die Einrichtung einer neuen Post⸗Verbindung zwischen England und Australien auf der Ronte
Des Rönigs Masestät haben vie Errichtung einer Actien⸗Ge= nnter dem Namen: Actien⸗ Hesellschaft Paulinenhütte“
mit dem Lomzil zu Dortmund zu genehm und deren, in dem notariellen Mkte vom 14. Dezember n. Alte Statuten mit- öchsten Erlasses n, , e. 357, welcher . den
durch Amtsbla Negiernng 6 ur .
in Renntniß gebracht werden 23 zu hestung n 2 Einer Benachrichtlgung deg Großbritannischen General⸗ .
gnädigst
j lexandrlien und Suez. . äber Aleran a Her zoglich Sachsen⸗Ernestinischen
303
ostamts zufolge ist zwischen England und Australien . nd hf. rb auf der Noute über Aleran⸗
drlen und Suez eingerichtet worden. Die Verbindung wird in beiden age nn en nn en einmal stattfinden. Von England er⸗ folgt die Abfertigung der betreffenden Dampfschiffe aus dem Hafen von Southampton. Diese Schlffe, welche ihren Cours über Sibral— tar und Malta nach Alexandrien nehmen, correspondiren mit Dampf⸗ schiffen, die von Suez äber Ceylon direkt nach Australien gehen.
Die Brlef⸗Vakete nach Australien, welche mit den von Sout⸗ hampton abgehenden Dampfschiffen ihre Beförderung erhalten, wer⸗ den in Lonvon zunächst am 24. d. M. und für die Folge am 12. jeden Monats geschlossen. Außer diesen Briespaketen werden von Lon⸗ don jedesmal vier Tage später noch Brie fpakete nach Australten auf dem Wege durch Frankreich ia Marseille) abgesandt, welche den vor⸗
edachten Schiffen in Malta zugeführt werden. Diese letzteren rief⸗Pakete werden in London zunächst am 28. d. M., und für die Folge am 16ten jeden Monats geschlossen. Sofern der 12e ober 16te auf einen Sonntag fällt, findet der Schluß der betref- fenden Brief⸗Patete in London am 11ten, resp. am 17ten Abends statt.
Seitens der Britischen Post⸗Verwaltung werden von jetzt ab alle Briefe ꝛc. nach den Englisch Australischen Kolonteen, nämlich nach West⸗Australlen (King- Georges Sound), Süd⸗ Austr alten (Port Adelaide), Victoria (Vort Philip, Melbourne), Vandiemensland (Tasmania), Neu⸗Süd⸗-Wales (Sidney) und Neu⸗-⸗Seeland, mit den obigen, von Southampton abgehenden Dampfschiffen befördert werden, sofern von dem Ab⸗ sender nicht ausdrücklich ein anderer Speditionsweg durch ent⸗ sprechenden Vermerk auf der Adresse vorgeschrieben worden ist.
Die mit jenen . zu befördernden Briefe aus Preußen ze. nach den vorgenannten Australischen Ktolonieen müssen bei der Auf⸗ gabe frankirt werden. An Porto ist für dieselben zu erheben:
1) für die Beförderung vom Abgangsorte bis Southampton dasselbe Porto, welches für die nach England selbst bestimmten Briefe zu berechnen ist,
2) für die Beförderung von Southampton bis zum Austra⸗ lischen Landungshafen ein Britisches Porto von 6 Pence oder 6 Sgr. für den einfachen, unter 1 Loth schweren Brief. Bei schwereren Briefen steigt dieses Porto von Loth zu Loth mit dem einfachen Satze.
Erfolgt die Beförderung der Briese auf ausdrückliches Ver⸗ langen der Absender über England und Marseille, so tritt jenen Portosätzen noch ein französisches Transitporto von 3 Pence oder 23 Sgr. für je S Loth excl. hinzu.
Demnach beträgt das Porto für einen einfachen Brief aus Preußen, resp. dem deutschen Post⸗Vereine nach den oben gedachten australischen olonieen:
via Southampton 12 Sgr. und via England und Marseille 143 Sgr.
Für Zeitungen unter Kreuzband, welche e g, bei der Auf⸗ gabe frankirt werden müssen, ist außer dem Preußischen resp. deut⸗ schen Porto an fremdem Porto:
via Southampton. ..... ... . und via England und Marseille pro Exemplar zu erheben. — Andere Drucksachen dürfen unter treuzband nicht befördert werden.
Waarenproben und Muster werden wie gewöhnliche Briefe behandelt. Eine Recommandation der Briefe s nicht statthaft.
Schließlich wird bemerkt, daß die neue Verbindung Seitens der Britischen Post⸗Verwaltung auch zur Absendung von Brief⸗ Paketen nach Gibraltar, Malta, Aegypten und Ceylon benutzt werden wird. Es können demnach auch Briefe aus Preußen ꝛc. nach Gibraltar und Ceylon (nach Malta und Aegypten wird die Korrespondenz aus Preußen nicht über England gesandt) vermittelst dieser Verbindung, und zwar gegen die bisherigen, für die Spedi⸗ tlon über England geltenden Portosätze, Beförderung erhalten.
Berlin, den 17. Februar 1867.
General-⸗-Post⸗Amt. Schmückert.
Ministerium der , ,, Unterrichts⸗ und Y edizi al ⸗ Angelegenheiten.
Dem Seminarlehrer Ludwig Erk zu Berlin ist das Prädikat „Musik⸗Direktor“ beigelegt worden. )
Berlin, 18. Februar. Se. Majestät der König haben Aller⸗ geruht: Dem Rittmeister von Hansen im 12. Husaren⸗ Regiment, bie Erlauhniß zur Anlegung des ihm verliehenen, dem
gen, den affilitrten Verdienst⸗
Kreuzes zu ertheilen.
Nich tamt liches.
Preußen. Berlin, 18. Februar. Die gestrige (9te) Sitzung des Herrenhaufes war der Erledigun ö i , Petitionen, welche sich auf die den ländlichen Polizei⸗Berwaltern an-= gesonnene Uebernahme der Polizei⸗Anwaltschaft bezogen, gewidmet. Das Haus nahm einen auf diesen Gegenstand gerichteten Antrag, des Inhalts: „unter Ueberweisung der Petitlonen an die Königliche Staats- Regierung, diese zugleich zu ersuchen, im Wege der Gesetzgebung die Stellung der Polizel⸗Anwalte zu der ländlichen r e n. waltung zu ordnen und dabei auch in Erwägung zu nehmen, in wie weit die Polizei⸗Anwaltschaft überhaupt beizubehalten sei!, an.
— In der (1Eten) Sitzung des Abgeordneten hauses stan= den auf der Tagesordnung verschiedene Berichte ver Budget Kom mission für die Verwaltung der direkten und indirekten Steuern pro 1857. In Bezug auf die Grund steuer war vom Abgeord⸗ neten von Auerswald und Genossen der Antrag gestellt: „Das Haus wolle beschlleßen: die Erwartung auszusprechen, daß die Staatsregierung den Artikel 101 der Verfassungs - Urkunde vom 31. Januar 1850 und das die Aufhebung der Grundsteuer⸗Befreiungen betreffende Gesetz vom 24. Februar 1865 baldmöglichst zur Ausführung bringen werde.“ Derselbe wurde von der . des Hauseg angenommen. Zum Schluß wurden die Etats der Dom änen⸗ und 66 Verwaltung berathen und die einzelnen Positionen genehmigt.
Frankfurt a. M., 16. Februar. Der an die Stelle des Herrn von Brunnow tretende russische Gesandte am deutschen Bunde, Herr v. Fonton, ist dahier eingetroffen. (Fr. J.)
Großbritannien und Irland. London, 16. Februar. In Buckingham Palace fand vorgestern Cour statt. Der portu⸗ giesische, der sächsische und der mexikanische Gesandte hatten Audienz bei Ihrer Majestät, und die beiden letzteren überreichten bei dieser Gelegenheit ihre Kreditive. Auch Lord Napier hatte auf Anlaß seiner Ernennung zum Gesandten in Washington eine Audienz.
In der heutigen Unterhaus⸗Sitzung ward die Dis⸗ kussion des Budgets auf nächsten Freitag verschoben. Disraeli zeigte an, er werde an jenem Tage einen auf die Staats- Aus⸗ gaben bezüglichen Antrag stellen. Das Haus beschloß außerdem in aller Form die Ausstoßung des Herrn James Sadleir aus dem Parlamente.
Frankreich. Paris, 16. Februar. Der Wortlaut der Rede, mit welcher der Kaiser heute die Sitzungen des Senats und des gesetzgebenden Körpers eröffnete, ist folgender:
„Meine Herren Senatoren! Meine Herren Deputirten! Im vergan⸗ genen Jahre endigte sich meine Rede mit einer Anrufung des göttlichen Schutzes: ich erbat von ihm, unsere . in dem am meisten den Interessen der Menschheit und der Civilisation entsprechenden Sinne zu lenken. Diese Bitte scheint erhört worden zu sein.
Der Friede ist unterzeichnet worden, und die Detail⸗Schwierigkeiten, welche die Vollziehung des pariser Friedens herbeiführten, endigten damit, daß sie glücklich beseitigt wurden.
Der zwischen dem Könige von Preußen und der schweizerischen Eid⸗ genossenschaft ausgebrochene Zwiespalt hat jeden kriegerischen Charakter verloren, und es ist uns gestattet, eine baldige günstige Lösung zu hoffen.
Das zwischen den drei Schutzmächten Griechenlands hergestellte Ein⸗ vernehmen macht fortan die Verlängerung des Verweilens der englischen und der französischen Truppen im Piräus unnütz.
Wenn eine beklagenswerthe Mißbelligkeit in Betreff der Angelegen⸗ heiten bon Neapel sich erhoben hat, so ist fie nur jenem Wunsche beizu⸗ messen, der gleichmäßig die Regierung der Königin Victoria und die mei⸗ nige beseelt: überall zu Gunsten der Menschlichkeit und der Eivilisation zu wirken.
Gegenwärtig, wo das beste Einvernehmen zwischen allen großen Mächten herrscht, müssen wir ernstlich dahin arbeiten, im Innern die sträfte und die Reichthümer der Ration zu regeln und zu entwickeln; wir muͤssen kämpfen gegen die Uebel, von denen eine Gesellschaft, die fortschreitet, nicht frei ist.
Die CEivilisation, obgleich sie die fittliche Besserung und die materielle Wohlfahrt der Mehrzahl zum Zwecke hat, nimmt ihren Gang — man muß es eingestehen — wie eine Armee. Ihre Siege erringen sich nicht ohne Opfer und ohne Einbußen; diese Schnellwege, welche die Verbin⸗ dungen erleichtern und dem Handel neue Straßen oͤffnen, verrücken die Interessen und in. die Länder zurück, die ihrer noch beraubt sind; diese so nützlichen Maschinen, welche die Arbeit des Menschen derdiel⸗ fachen, ersetzen sie Anfangs und lassen für den Augenblick diele Arme unbeschäftigt; diese Minen, welche in der Welt eine bis jetzt unbekannte Masse von Baarschaft verbreiten, dieser Zumachs des offentlichen Ver⸗ mögens, der den Verbrauch verzehnfacht, bewirken eine Veränderung und Steigerung des Werthes aller Dinge; diese unerschöpfliche Quelle des Reichthumtz, der Kredit erzeugt Wunder, und dennoch zieht die Ueber⸗ treibung der Speculation den Ruin vieler Einzelnen nach sich. Daher die Noihwendigkeit, ohne den Fortschritt zu hemmen, denjenigen zu Hülfe zu kommen, die seinem beschleünigten Gange nicht folgen konnen.
Man inuß die Einen an pornen, Nie Anderen mäßigen und die Tha=