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Auaslünd. Eigenb-
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r Bares Tom zi. Februar 1867.
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142 Qatpeeugaiehe-..-. 161 omumerz che.... 3 4 1505 Posensche. .. ......
ö * do. 16 — 4. 1 7 i⸗ arg.... n. 101
Fuss 100 Thlr. .... ... Erkf. . M. züdd. W. I00 FEI. Petersburg 100 8. R
Rentenhriete
108 Kur- und Neumirk. Pommersche. ...... Posensche
F *.
Rhein- und Westph Si chsische. 282 .. 4
Preuss. Probier. Anleihe... ] . Sehlesische. . ... . 4
Gtnataanloihe von 1859 ...... dito von 1659... dito Von 1G.
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— Andere Goldmiinzen , 6 Fri.. Erimiennch. d. Sechdl. 1 80 Th. Er imien- Anl. v. 855 100 Th. Kur- n. Noam. gehuldvers chr. Fdãar d oichuan. Ghisigatio nen) 6 er, .
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do. Prioritütas-4 ,
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ugiock - Mirkis ehe - doö. Prigritäts- do. do. II. Serie Berl. Anh. Lit. A. u. B. . Prioritäts-
do. ; do. Berlin Hamburger. do. Priorstats- do. do. II. Em. Berlin. Pots d. Magd.; . ts Frior. Ob z. ; P20. k. . 5. do. o. Lit. D. Berlin- Stetiiner ... do. Prior. Oblig. Bresl. Schw. Erb. alte
Cõöln- Crefelder do. Prioritäts- CGöln- Mindener
do. Prior. Oblig. do. do. II Em.
do. do. : do. III. Emission do. IV. Emission Püsneldorf -. Elberf.. . do. Prioritats- do. Prioritäts- Magdeb. Halberst..
2
0 Lit. E. (St. V.) do. Prioritüts- do. IH. Serie Rheinische
go; do. ( Stamm-) Prior. do. Prioritäts-Oblig.
1 o. vom Staat gar. Rubrort-Cref. - Kreis 799 Gladbacher... .. do. Prioritäts- do. II. Serie do. III. Serie 1Stargard- Posen... do. Prioritita- do. II. Emiasion
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do. Prior. -Obli o. III. Serle
Wilh. (Cos OM)
do. Prioritäts- do. II. Emission
11738
11111111
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K 5 2 134 .
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Magdeb. Wittenb..
2 SS M
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Aual. Prioritäts- . Actien. PKorab. (Friedr. Wi) az gor Belg. 6nsig. J. de r El, do. Samb. et Neuge d4 75 . 2
147 Kass. Vereins- BR. Act. : = Dis eonto Commandit- Antheile . ...... .
ir rn Kotwgtar n ,, deb en,, . .
. . ef. Wilh.) Larek oje - Sclo.. ......
61 M = 2 = S - = .
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ö — 77 T7. an) 24 Ausländ. Fonds.
,, , Bank. . Darmstädter Ba Geraer Bank Weimar. Bank Oesterreich. Metall.. .. do. National- Anleihe
Russ. Stiegl. 5. Anl. do. v. Rothschild Lst.
do. do. L. B. 200 Fl.
8 *
Scl 31 1181
a.
5
Poln. Pfandbr. in. S. R. do. Part. 600 El.... 132 Sardin. Engl. Anleihe, 1234 Sardin., bei Rothschild 1063 Hamburg. Feuer-Kasse — do. Staats-Präm. - Anl. SI Lübecker Staats-Anl.. * 835 Kurhess. Pr. Obl. 40 Th. 1066 8 a, 3 FI. 4. . 1007 Schaumburg-Lippe do. , . 106 8pan. 336 inl. Schuld. — do. 1 à 390 steigende
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do. Prm. Anleihe. do. do. 6. Anl.
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do. Engl. Anleihe... do. Posn. Schatz-Obl. — do. do. Cert. L. A. 94 21
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ge, Freren Ser meh, äs. ig? n gin, Min ged. o, s iz 4 .
r Ti T sj RE. 154 a T D KBerlin-Hamburger 1I4 a II5 gem
Berlin · Potsdam- Magdeburger 146 a 145 Oberschles. Litt. B. 1365 2 136 gem. Thũůringer
. n em. Wisbelnmäbehn (Cosel Oderberg] 103. 04 gem. Darmst. Bank 121 2 1237 2 124 gem.
erm, 21 Februar. Die Börse war heute im Allgemeinen
in ziemlich fenster Haltung und atellten sich die Cours zum Theil etwas böher als genern. 11
wer ot genrefg den re
vom 21 Februar.
—
z Riahur. 6 Februar 16*An-— 17 Rählr. ber. u. Br., 65 . I 6 Rihsr. ber. u. 86* 1645 Br., März - Apri . 163 Rthlr. bez. u. G., 163 3 ö 49 hen, 461. Br., 15 6. 23 ; 264 Rihlr. Ber., Februar 263 — 4 Rahlr. Fehrnar- März u. März-Apri 265- Rrhir. Des.,
. n April- Mei 2663-4 Ribir. Fer, u. G., 26 Br, Mai
226 Rihir. ber, sz Br., 263 G., Jani Ja 7, =, Rthir. . It e., zam. ene, , m fair, * g 26 .
A456 Br., Juni - Juß i386. Rihlꝗr. bez. u. Br.,
Weisen ges chãäftslos. Roggen loco und Termine bei unveränder-
ten Preisen kaum nennen werthes Geschäst. Rüböl in fester Haltung.
Spiriius anfangs in fester Haltung, schliesst billiger verkauft bei mnatter
Stimmung; gekündigt 30, 00 Ott.
Rnreniam, d. Februa,. I rr nme Facies. pc.
d. Staats- Angeigers.) Oesterreichische Banknoten 885 Br. Freiburger Stamm - Actien 1353 G.; do. neuer Emission 1353 G.; do. dritter Emission 1275 G. Oberzchlesische Actien Lit. A. 1445 G.; do. Lit. B. 13687 Br. ; do. Lit. C. 18345 G. Obersehlesische Prioritäts - Obli-
gäationen Lit. D. So zz Br. ; do. Litt. E. 774 Br. Kosel- Oderberger Stamm- Acten 1005 G.; do neuer Emission 1003 G. Kosel-Oderberger Prio- ritäts Obligationen S863 Br. Neisse-Brieger Stamm- Actien 809 Br.]
Spiritus pro Eimer au 60 Quart bei go ꝑGt. Tralle; 10 Rthlr. G. VWo'igen, weisser 64 - 94 Sgr., gelber 6565 — 87 Sgr. Roggen 7 — 52 Sgr. Gerste 39 - 45 Sgr. Hafer 24 - 28 Sgr.
Die Börse war ehr günstig gestimtut und die Actien- Course stei- gend hei geringem Umsatz.
Stesgtim, 21. Februar, 4 Uhr 40 Minuten Nachmittags. (Tel. Dep.
des Staat - Annreigers.) Weizen unverändert, Frühjahr 75. Rosgen
10 = 42 ber,, Frühjahr A423 G., 43 Br, Juni-Juli 433, Juli - August M. Spiritus 435 be,, Frühjahr 135 bez, 133 G., Mai- Juni 43 ber. u. Br., Juni - Juli 13 G., 133 9 Rüböl 163, Februar-März 165, April-Mai I6öꝑ, Sept. Oet. i165. * w . ; .
Reaction und Rendantur: Schwie ger.
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J Berlin, Sroã vnñ Vena der dinigsi gen. deinen Dber- Sehn qfdrudat i.
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861
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Das Abonnement beträgt:
in alen Theilen der Monarchie ohne Preis Erhöhung.
, ,, Königlich Prenßischer
edition dez Känigi' Preußischen Tiefe e ,, ö 1
Berlin, Dienstag, den 24. Februar
Se. Majestat der König haben Allergnädigst geruht: Dem Ober-⸗Auditeur beim General⸗Auditoriat, Geheimen Justiz⸗
rath Toll, den Rothen Abler⸗Orden zweiter Klasse mit Eichenlaub,
dem Fürstlich Lippischen Regierungs⸗Präsidenten von Meien zu
Detmold den Rothen Abler⸗-Orden zweiter Klasse, und dem Gar⸗ nisen⸗Auditeur in Mainz, Justizrath n den Rothen
Adler-Orden vierter Klasse zu verleihen; Den Landrath des Landshuter Kreises, Grafen Eberhard
zu Stelberg⸗-Wernigerode auf Kreppelhof, zu Allerhöchst.⸗ Ihrem Vice⸗Gber-Jägermeister; so . ppelhof, z erhoͤchst
Den Wirklichen Admiralitäts-Rath Pfeffer und den Regie rungs, und Bau⸗Rath Salzen berg zu Berlin zu Mitalien der technischen Bau-⸗Deputatlon; und —— , . Den Hof - Kommisstonsrath Moser hierselbst zum Geheim Hof ⸗Klommissionsrath zu ernennen; . fan enn,
Dem Geheimen expedirenden Serretair und Kalkulator beim
Kriegsministertum, Wasserschleben, ven Charakter als Rech⸗
nungs⸗Rath zu verleihen.
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Verordnung zur Ausführung ver Orver vom
30. August 1820, die Abtragung der Bergwerks-
steuern in der Rheinprovinz betreffend. Vom ; 21. Januar 1857.
Wir , ,, Wilhelm, von Gottes Gnaden, König von
reußen ꝛc. ꝛc. —
verordnen zur Ausführung der Order vom 30. August 1820 (Ge⸗ setz⸗Sammlung S. 167), die Abtragung der Bergwerkssteuern in der Rheinprovinz betreffend, was solgt:
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.Die von den Bergwerksbesitzern zur Ermittelung der verhält nißmäßigen Bergwerkssteuer der Bergbehörde vorzulegenden Rech⸗ nungen müssen vollständige Angaben ver Förderung des Absatzes, der Production skosten und der Verkaufspreise der Bergwerkspro⸗ dukte nach einem von der Bergbehoörde vorgeschriebenen Schema enthalten und alljährlich innerhalb der von der Bergbehörde zu bestimmenden Frist dem Berggeschworenen des Reviers eingereicht werden. 3
Auf jedem Bergwerke und auf jeder Aufbereitungs-⸗Anstalt sind nach n des Bergamts eingerichtete Bücher zu führen, in welche die geförderten, aufbereiteten und abgesetzten Produite nach Zahl, Maaß oder Gewicht, die Verkaufspreise derselben, die ge⸗ zahlten Arbeitslohne, die angeschafften und die verbrauchten Mate⸗ rialien täglich in fortlaufender Ordnung eingetragen werden.
8. 3. . Die Bergwerksbesitzer und deren Repräsentanten sind verpflichtet,
diejenigen Personen, welche sie mit dem Vermessen, Ver wiegen oder
Abzählen der -Produkte und mit der Führung der im 8. Z vorge⸗ schriebenen Bücher beauftragen, dem Bergamle namhaft zu machen und vor der Uebernahme ihrer Functionen durch den Friedens⸗
richter ihres Wohnortes auf eigene Kosten dahin verteidigen zu
lassen 5 4 „daß sie die Produkte des Bergwerks (der ,,, n, gewissenhaft vermessen (verwiegen, abzäͤhlen) und die Förderung,
den ibsag und die Verkaufepreise der Produkte, so wie (bezie⸗ hunggweise) die gezahlten Lirbeitslohne und die angeschafften und
*
1857.
verbrauchten Materialien vollständi in di . stimmten Bücher eintragen e nr und richtig in die dazu be—
Eine Ausfertigun . amte , ; ö 9 ereidigungsptotololles ist dem Berg⸗
§. 4. — j schrift des 8. 2 zu führenden Bücher sind von . on ie . n,, mit fortlaufenden , n. dene, . mselben jederzeit auf Erfordern zur Einsicht Diejenigen Posttionen der nach 8. 1 zu legenden ahr ö 22 ? ' ‚— 2 mung, welche Auszüge aus diesen Büchern 6 j. . mit der Fährung derselben beauftragten Personen als richtig und mit den Büchern übereinstimmend zu beglaubigen.
Das Vermessen, Verwie gen und Abzählen der Probakte d ; er Produkte . und nn, . . zum 86 aufe oder zum eigenen Geörauche der Wers: ober ber Werks besitz er bestimmt sein, darf nur durch die zu diesen Geschäͤften nach §. 3 66 5 39 . Personen geschehen. . untersagt, Produkte von den Bergwerken und Aufberei- tungs⸗Anstalten abzufahren, bevor dieselben ?. den . Personen vermessen, verwogen oder abaeꝛäblt ud
Bergwerksbesitzer, deren Repräsentanten und die im 8§. 3 be⸗ nannten Personen, welche die Vorlegung der im §. 2 bezeichneten Bücher auf Erfordern des Berggeschwornen verweigern (8. 4), oder welche Produlte von den Bergwerken oder Aufbereitungs⸗ Anstalten abfahren lassen, ohne daß dieselben von den im §. 3 genannten vereidigten Personen vermessen, verwogen oder abgezählt und in die im 8. 2 erwähnten Bücher eingetragen sind (58. 5) .
ferner Bergwerkobesitzer oder deren Repräsentanten, welche die im 8. 2 vorgeschriebenen Bücher entweder gar nicht führen, oder durch andere, als zie dazu bestellten und vereidigten Personen füh⸗ ren lassen, oder welche die jährliche Rechnung (5. 1) innerhalb der e,, Frist entweder gar nicht, oder nicht vollständig ein- reichen; ( . ; 1 ö ferner die im §. 3 genannten Personen, welche das ihnen obliegende Vermessen, Verwiegen oder Abzählen der Produkte, oder die im 8. 2 vorgeschriebenen Aufzeichnungen in die Bücher unter⸗ lassen, oder unrichtig vornehmen, follen mit den im Artikel 9g6ö des Bergwerksgesetzes vom 21. April 1810 angedrohten Strafen belegt werden. ö 3 ***
S
Die nach Vorschrift der S8. 1 und 4 von den Bergwerks⸗ besitzern in gehöriger Form gelegten Rechnungen sollen bei der Ausmittelung des steuerbaren Ertrages als beweisend in Bezug auf die darin enthaltenen Angaben angenomnien werden, so lange nicht eine Verurtheilung des Besitzers, des Repräsentanten oder einer der im 8. 3 benannten vereidigten Personen wegen einer Contra⸗ vention gegen die Bestin mungen dieser Verordnung erfolgt. Wird die Rechnung innerhalb ver bestimmten Frist überhaupt nicht oder nicht vollständig gelegt, oder ist der Besitzer, der Repräsentant oder eine der nach Vorschrift des 8. 3 auf dem Bergwerke oder der Auf bereitungs - Anstalt angestellten Personen wegen einer im Laufe des Rechnung sjahres begangenen Contravention gegen die Be⸗ stimmungen dieser Verordnung verurtheilt, sy erfolgt die Ab⸗ schätzung des Werthes der Produlte und der Productionskosten zur Ermittelung ˖ des steuerbaren . von Amt wegen.
9 1 k. S. 9 , w n. ; *. gegenwärtige Verordnung tritt mit dem 14. Januar 1858 in Kraft. kJ ; Der Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten
*
ist mit ver Ausführung derselben beauftragt.