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das Geeignete zu eroffnen. Berlin, den 13. Dezember 1866.
* ; Der Min ister ves Innern. Der Fin anz-⸗Minister.
ö. An
vie Königliche Regierung zu N. N. und
Abschrift an die ibrigen Königlichen Re⸗
gierungen zur Kenntnißnahme und Nach achtung.
3
I
Cirkular-Serfügung vom 28. Dezem ber 1856 — betreffend vie Stempelfreiheit der Quittungen
* 44 D 9 * 29 9 . * ärz d n . I . ö . zel frelzulassen sein.
e Te ng gicgletung hat hlernac vi dortige Reetzerunge⸗ mr il, ann,, Berlin, den 28. Dezember 166. .
Der F inanz⸗ Ni nister.
14 i un, säumtlicht Königliche Regierungen.
. Aabschrift zur Kenntnißnahme. Berlin, den 28. Dezember 185665. Der General-Direktor der Steuern. An
sämmtliche Provinzial Steuer. Direltoren ꝛ.
Cirkular-Verfügung vom 4. Januar 1857 — den nämlichen Gegenstand betreffend.
Ew. ꝛc, eröffne ich auf die Anfrage vom 24. November v. J., daß auch in dem Falle zu Nr. 3 des Cirkulars vom 31. Januar 18314 ein Bärme⸗ Eimer von K des Gesammt⸗Rauminhalts der vorhandenen zwei oder drei Hefengefäße bewilligt werden kann.
Berlin, den 4. Januar 1867.
*
Der General⸗Direktor der Steuern.
X
An . den Königlichen Geheimen Finanzrath 2c. N. zu N.
Abschrift in Verfolg der Verfügung vom 11. November v. J. zur Nachricht.
Berlin, den 4. Januar 1857. Der General⸗Direktor der Steuern.
An sämmtliche übrige Provinzial⸗Steuer⸗Direktoren und die Königlichen Regierungen in Pots dam und Frankfurt.
Verfügung vom 8. Januar 1857 — betreffend die
portofreie Beförderung der von Gutsherrschaften
in ihren Bezirken erhobenen Staatssteuern an die Kreis kassen.
Der Herr Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Ar⸗ beiten hat, wie der Königlichen Regierung auf den Bericht vom 31. Oktober v. J. eröffnet wird, mit Rücksicht darauf, daß diejenigen
Gutsbezirke, deren Besitzer von ihren Tagelöhnern, Gehülfen 2c.
die Staatssteuern erheben und mit ihren eigenen Steuern an die Kreiskasse abführen, als Elementar- Erhebungsbezirke anzusehen sind, in einer unterm 20. v. M. an die dortige Königliche Ober⸗
hosldirektion erlassenen Verfügung angeordnet, daß die Gutsherr⸗ chaften bei Einsendung der, in ihren Bezirken erhobenen Steuern
n Betreff der portofreien Beförderung derselben eben so wie die Vorstände der übrigen Gemeinden und Rezepturen — und zwar ohne Ausnahme ihrer eigenen Steuern und ohne Unterschied, ob sie einen besonderen Erheber angenommen haben oder nicht — behan- delt werden sollen. Dabei ist, darauf hingewiesen, daß diese porto⸗ freie Beförderung an die Kreiskassen nur in Betreff derjenigen
Steuern stattfinden dürfe, deren portofreie Einsendung an die ge⸗ nannten Kassen nach den allgemein bestehenden Vorschriften (8. 266
der Uebersicht ver Portofreiheitsverhältnisse und §. 34 des Ge⸗ werbesteuergesetzes vom 30. Mai 1820 — G.-S. S. 152 —) auch bei der Einsendung durch die übrigen Kommunalbehörden zulässig
set, daß jedoch andere Steuern, namentlich die Einkommensteuer⸗
beträge bei der Einsendung an diejenige Kasse, welche die erste Re⸗ ern ü dieselben bilde, durchweg der Poꝛrtozahlung unterworfen
,
Derttr;, ben s. rnnat i677. Der General-Rirertor der Steuern.
die Königliche Regierung zu Votet am,.
erklärten
*
C irkular- Verfügung vom 27. Januar 1866 — betreffend vie Taravergütung für in Säcen ein- ö geh ende Mandeln.
Nach einem Berichte ves Provinzial Steuer ⸗Direlktors zu
Magdeburg gehen Mandeln melstentheils in einer Umschließung von einfachen Säcken ein, deren Gewicht im Mißverhältniß zu dem tarifmäßigen Tarasatze steht, indem ö. nach den vorgenoni⸗ menen Nettoverwiegungen rurchschnittlich nur 1,7 Prozent beträgt, . . eine Taravergůtung von 4 Prozent zu be⸗
gen 1 w
Ew. 2c. wollen die Aufmerksamkeit der Hauptämter Ihres Verwaltungsbereiches auf den Gegenstand lenken und dieselben an- weisen, von der in der fünften Tarif-Abtheilung unter IV d. 4 vorbehaltenen Befugniß zur Nettoverwiegung Gebrauchzu machen, 1 die Nandeln in einer augenscheinlich zu leichten Verpackung eingehen. . Berlin, den 27. Januar 1867. .
Der General ⸗Direktor der Steuern. An sämmtliche Provinzial⸗Steuer⸗Direktoren,
bie Königlichen Regierungen zu Potsdam und Frankfurt.
2 —
Angekommen: Der Contre⸗Admtral und Chef der Marine⸗ Station der Ostsee, Schroeder, von Danzig. ö
Abg ereist: Se. Durchlaucht der Erbprinz Ludwig zu Bentheim⸗Steinfurt, nach Steinfurt.
Berlin, 25. Februar. Se. Majestät der König haben
Allergnädigst geruht: dem Abtheilungs⸗Chef im Kriegs⸗Ministerium
DOberst⸗Lientenant von Clausewitz, die Erlaubniß zur Anlegung des ihm verliehenen Commandeur-gtreuzes vom Herzoglich Anhalti⸗ schen Gesammt⸗Haus-⸗Orden Albrechts des Bären; so wie dem Grafen Armand Leopold Gaschin von und zu Rosen— berg auf Polnisch-Crawarn im Kreise Ratibor, zur Anlegung des ihm verliehenen Johanniter⸗Maltheser⸗Ordens zu ertheilen.
O i ch ta mt li che s.
Preußen. Berlin, 265. Februar. Gestern Abend fand bei Ihren Majestäten dem Könige und der Königin das setzte diesjährige Carnevals⸗Hoffest: Ball mit Souper, Statt. Es waren dazu gegen 1400 Einladungen ergangen. Die Gesell— schaft versammelte sich in der Bildergallerie und in dem weißen Saal. Gegen 9 Uhr traten Ihre Majestäten der König und die Königin, von JJ. KK. HH. den Prinzen und Prin zessinnen begleitet, in den weißen Saal ein und eröffneten den Ball mit einer Polonaise, welcher sich außer andern Gesellschafts⸗ tänzen nachfolgende Quadrillen in Costümen anreihten:
1) Quabrille der Offiziere des Grenadier⸗Garde⸗Bataillons
Königs Friedrich des Großen.
2) Quadrille Espagnol (Andalusische Bauern).
3) Guadrille Pompadour (Aus der Zeit Ludwigs XV.)
45 Guadrille Breton (Bretagnische Bauern.)
5 Brandenburgische Quadrille. (J. Posadowskh⸗Dragoner. —
II. Anspach⸗Bayreuth⸗Dragoner).
Um 11 Uhr wurde der Tanz durch das Souper unterbrochen; die Tafeln waren in der Bilder-Gallerie, deren Seiten⸗Kammern, im Rittersaal, in den anschließenden Paradekammern, in den Ge⸗ mächern Königs Friedrich J. und in den Braunschweigschen Kammern aufgestellt. Nach aufgehobenem Souper begann der Tanz aufs neue und wurde bis gegen 2 Uhr fortgesetzt.
— Das Haus der Abgeordneten setzte in seiner gestrigen (22sten) Sitzung die Berathung des Berichts der Kommission für den Eniwurf eines Gesetzes über Ehescheidungen fort. Es ch für das , die Abgeordneten Wagener
(Neustettinzs, Marcard, von Gräpvenitz (Elbing), und nachdem
der Justizminister den Gesetzes ⸗ Entwurf vertheldigt, erklärten
sich gegen das Gesetz vie Abgeordneten Graf Schwerin und Maklinkrodt, welcher letzterer den vom Abg. Reichensperger ein⸗ gebrachten Antrag auf vorherige Vernehmung der geseßlichen Organe der latholischen und evangellschen Kirche befürwortet. Nachdem schließlich noch der Abg. Leite gegen das Gesetz gesprochen, wurde die Sitzung auf heute vertagt. ö .
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segte Geseß-⸗Entwurf hat seine nächste Vrranlassung in dem Bun⸗
desbeschlusse vom 6. Juli 18654 über vie allgemeinen Maßregeln
Bundesbeschluß in Bezug auf einzelne Vorschriften feder 6 Regierung ein Feld des selbstständigen . sens 3 gelassen hat, in Uebereinstimmung mit der Ausführungs⸗Verordnung vom
25. Junt 1856 die noch übrigen Lücken in ver Preßgeseßgebung
auszufüllen. — —
Nachdem ein Antrag, auf die Gesetzesvorlage nicht einzugehen, abgelehnt war, wurden die einzelnen Artikel des EntwurfJ mit Ausschluß Art. 2 angenommen und deshalb die Abstimmung über den Schlußantrag des Ausschüsses: „Der Landtag wolle die Groß⸗ herzogliche Staatsregierung ersuchen, die Bestimmungen des vor⸗ gelegten Gesetzentwurfs und der Ausführungs⸗Vergrdnung vom 25. Juni 1866 mit den vom Landtage beschlossenen Abänderungen in einem Gesetze vereinigt zu publiziren,“ noch ausgeseßzt.
Hessen. Kassel, 23. Februar. In Betreff der Verhand⸗ lungen, welche in der von Mitgliedern beider Kammern beschidten Konferenz ⸗Kommission gepflogen wurden, um eine Vereinbarung zu einer gemeinsamen „Erklärung“ über die Ver fassungs vor- lage durch übereinstimmende Anträge in beiden Kammern herbei⸗ zuflihren, kann, wie das „Frankf. J.“ meldet, die zuverlässige Mit⸗ theilung dahin gegeben werden, daß eine Vereinigung nur in un⸗ wesentlichen P⸗unften erzielt wurde; damit ist sedoch noch keines- wegs gesagt, daß nicht eine weitere Vereinigung der Kammern selöst erzielt werden könnte, nachdem dieselben die betreffenden Be⸗ . dieser K.oonferenzkommtssion werden in Erwägung genom⸗ men haben. ;
Württemberg. Stuttgart, 23. Februar. Ihre Köoͤnig⸗ liche Hoheiten der Kronprinz und die Kronprinzessin haben gestern Vormittag die Reise nach Nizza am gerte, auch ist mit denselben der Gro ßfürst Konstantin von Rußland von hier ab- gereist — Das Pferdeausfuhrverbot ist wieder aufgehoben.
Grosbritannien und Irland. Lonvon, 235. Februar. Die Königin gab vorgestern ein Diner, welchem die Herzogin von Cambridge, die Prinzesstn Marie von Cambridge, der türkische Ge= sandte nebst Gemahlln und der hannoversche Gesandte beiwohnten. Zu Harewood House bei Leeds starb gestern früh in Folge der Verleßungen, welche er sich vor 28 Tagen durch einen Sturz mit dem Pferde auf der Fuchsjagd zugezogen hatte, der Earl von Harewood. Henry Lagcelles, Carl von Harewood, war im Junt 1797 geboren. Sein Nachfolger in der Peerswür de ist sein ältester Sohn, Henry Thynne, Viscount Lascelles, geboren 1824.
Vom 24. Februar, Morgens, wird der „Independance Belge“ aus London (S. Nr. 48 d. Bl.) telegraphirt: In der heutigen Sitzung des Unterhauses erklärte Lord Palmerston als Ant- wort auf eine Frage Kinnaird' s, ver Tag für die Eröffnung der pariser Konferenzen, auf welchen die neuenburg er Angele- genheit zur Sprache kommen solle, habe noch nicht genau anberaumt werden können; doch selen die Vertreter der Mächte, welche an den Konferenzen Theil nehmen sollten, bereits designirt. Die Debatte über die Finanzvorsage der Reglerung ward hierauf durch James Mac Gregor wieder aufgenommen. J. Ru ssell' erklärte, er werde für die Regierung . empfahl jedoch eine Ermäßigung der Ausgaben, 7 wie der Theezoͤlle. Bentinck rieth, die Debatte bis zum Votum über die einzelnen Burgets zu ver- tagen, und Sir John Tyrell unterstützte die sen Antrag. Sir Franeis Baring, Schatzkanzler im Ministerium Russell, vertheidigte die Regierungs⸗Vorlage. Walpole sprach im Sinne ves Disraeli⸗ schen Antrags. Der Antrag Bentincks wird mit 477 gegen 25 und das Amendement Disraeli's mit 286 gegen 206 Stimmen, also mit einer Majorität von 80 Stimmen, verworsen.
Frankreich. Paris, 23. Februar. Der „Moniteur“ ver⸗ öffentlicht das mehr als vier seiner Spalten füllende Programm der nach den neuen Vorschriften für die Aufnahme in die Kaiserliche polytechnische Schule erforderlichen Kenntnisse. — Der gesetzgebende Körper hielt heuie, so wie gestern keine Sitzung; die Kommisstenen desselben aber waren versammelt und berteihen die ihnen zugewie⸗ senen Gesetzentwürfe. — Man versichert, daß die neuliche ÄAnwesen⸗ heit des Kardinals Morlot zu ven Krönunge⸗Projekten des Kaisers, deren Ausführung im Frühjahr erwartet wird, in sehr naher Be⸗ ziehung stand. — Die hiesige Munzipal⸗ Kommission hat den An⸗ kauf der Abtei von Longchamps nn Huch beschlossen, um durch diese Grundstücke das Waͤldchen von Boulogne zu erweitern. = Dem Bauten- Minister ist zur Fortsetzung der vurch die letzten Ueberschwem- mungen nöthig gewordenen Arbeiten ein außerordentlicher Krevtt von S, 06d, 000 Fr. eröffnet worden. — Der Metallvorrath der Bank von Frankreich ist in stetem Steigen; vorgestern betrug er schon