MDivlston, General à la zune Sr. Majestũt Den mlt n, ann, , whit be Fänge, von
ö
ebghrend zu achten. Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Un⸗ ift und beigedruckt oni . 2 . ö Friedrich Wilhelm. von Westph alen.
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M inisterium r die landwirthschaftlich en ngelegenheiten.
Circular Ber fügung vom 19. Februar 1857 — betreffend die landespolizeilichen Kesolute der Königlichen Kegierungen über streitige Räumung s⸗ pflicht von Flüssen und Gräben und über Deichbaupflicht.
Es ist bemerkt worden, daß die landespolizeilichen Resolute
der Königlichen Kegierungen, welche in , ö , des .
e gen essorts ziemlich oft erlassen werden, z. B. über streitige
äumungspflicht von Flüssen und Gräben und über Deichbaupflicht
— in formeller Beziehung nicht immer mit der noͤthigen Sorgfalt vorbereitet werden. . —
So wünschengwerth es ist, daß die energische Einwirkung der Verwaltungs ⸗Behorden auf die ordnungsmaͤßlge Instandsetzung von Wasserläusen und Deichen nicht durch Formen gelähmt werde, und so sehr das unterzeichnete Ministerium bereit ist, die Verfügungen der Verwaltungs- Behörden, welche auf eine schleunige Be⸗ seitigung dringender Mängel im einzelnen Falle gerichtet
6 möglichst aufrecht zu erhalten, so muß voch eine
ormell vollständige Erorterung in contradiktorischer Weise gefordert werden, wenn nicht blos die betreffende Verpflichtung unter leeren Augflüchten in Abrede gestellt, sondern bestimmt behauptet wird, daß einem Anderen die Verpflichtung obllegt und die Königliche gtegierung sich veranlaßt sieht, über einen solchen Streit ein sörm⸗ , 9 . 8 , . In solchen Fällen hat das polizeiliche Resolut praktisch oft die Wirkung eines gerichtlichen Erkenntnisses für alle 3 es den Berurtheilten schwer fällt, im Rechtswege einen anderen Ver⸗= a, f . ö 1è Hin auf diese wichtige Bedeutung ihrer Entscheidun darf die Landespollzei⸗Behörde nicht unterlassen, vor Abfa . ug RNesolutes die Betheiligten selbst vollständig zu hören, i, e. die⸗ selben durch Dritte vertreten werden, deren Legitimation festzustel= len, die Partelen über die Bedeutung des Verfahrens und die ein⸗ zelnen Abschnitte desselben außer Zweifel zu setzen, die beigebrach= ten Rechtstitel zu prüfen und — wenn die Verpflichtung auf den letzten Besitzstand gegründet werden soll — mit besonderer Sorg⸗ falt festzustellen, ob wirklich ein solcher Besitzstand durch die vorlie⸗ , , , , . w. ö wird höerbei nicht außer Acht zu lassen sein, daß die Will⸗ fährlgkeit der Betheiligten, selbst offenbaren im. abzuhel⸗ fen, nur alterirt werden kann, wenn diese . zu gewärtigen haben, . ö . . me,, , der schwersten en offentlichen Behoͤrden ohne gehörige Prüfung des Rechts und Sach verhaltens, abgeleitet 22 . J Das Ministerium fordert die Königlichen Regierungen daher — auf, die Zukunft streng darauf zu halten, daß Vor⸗ ehendeg beachtet wird, damit nachträgliche Eroͤrterungen in der ö , der . über den Inhalt indespolizeilichen Entscheidungen möglichst vermieden werden. Berlin, den 19. Februar 3 . n
Minister tum für die landwirthschaftlichen Angelegenhelten. von Manteuffel. . An die sämmtlichen Königlichen Regierungen.
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Ang etom men: Se. Excellen . = z der Staatsminister für ; Gewerbe und öffentliche Arbeiten, vo n der Heydt ; 2. . Der General- Masor und Commander der Aten Garde-Infan— terie Srigadt, von Steinmetz, von Magdeburg.
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Ab g engeist; Der General ⸗Major und Commandeur der 2ten
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1 360 ;
Ke diele Statut, welges unt vit Uaserer einethecgen e
Sekan ut nacung vom 31. Januar 1857 — bet re f⸗ fend vie Serwaltung ves Gerg-⸗Regals in der
Vro vinz Preußen. ö.
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oͤffentliche Arbeiten hat durch Erlaß vom 17. November 1566 dem unterzeichneten Ober- Bergamt die Verwaltung des Berg⸗Negals in der gesammten Provinz Preußen übertragen. Wir brongen dies
hierdurch mit dem Bemerten zur offentlichen Kenntniß, daß alle
Schürf⸗ und Muthungs-⸗Gesuche, weiche das Territoriale der Pro- vinz Preußen betreffen, an das 4 s Bergamt 8 282
burg in Schlesien zu richten sind .
Hinsichtlich ber zum Berg⸗Regal gehorenden Minerallen ver⸗
weisen wir auf die Bestimmungen des Allg. Landrechts Th. II.
Tit. 16 Ss. 69 — 71, welche in allen denfenigen Landesiheilen An⸗ wendung sinden, in denen das durch die Allerhoͤchsten Publications-
Patente vom 4. August 1801 und 6. . 1802 publizirte ost⸗
preußische Provinzial-Recht Geltung hat. In denjenigen Landes⸗
theilen aber, we das westpreußlsche Provinzial⸗Recht vom 19. April
1844 (Hesetz⸗ Sammlung Seite 106) gilt (efr. 8. 1 und 2 vieses Gesetzes), ist der 5. 82 desselben für den Umfang des gi nr . dergestalt maßgebend, daß in diesen Landestheilen nur das Stein⸗ salz und die Salzqueilen zum Berg⸗Regale gehören.
Uebrigens hat es hinsichtlich des Bernsteins bei den bis⸗ herigen Bestimmungen sein Bewenden, wonach verselbe nach wie vor dem Ressort der Königlichen Regierungen verbleibt. ;
Breslau, den 31. Januar 1857. Koͤniglich preußisches Ober⸗Bergamt.
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Erlaß vom 8. Juli 1866 — betreffend die gewerbe⸗ polizeiliche Regelung des Achatschleifergewerbes.
Auf Grund des §. 26 der Verordnung vom 9. Februar 189
hat der Herr Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Ar⸗ beiten durch Restript vom 15. Juni d; J. nunmehr auf unsere Anträge auch für die Achatschleifer und Achatbohrer im Regierungs- bezirke Trier den Nachweis der Befähigung vor dem selbstständigen Beginn des Gewerbebetriebes nach §. 23 a. a. O. vorgeschrieben.
8 Folge dieser Anordnung kommen daher von setzt ab auf die in
ede stehenden Gewerbetrelbenden alle diejenigen Bestimmungen in Anwendung, welche für die im §8. 23 a. a. *) , ni werker maßgebend sind. Insbesondere werden diejenigen, welche die Meisterprüfung zurücklegen wollen, nach §. 36 a. a. O. dar⸗ zuthun haben, daß sie das 24ste Lebensjahr zurückgelegt und eine dreijährige Lehrlings- und eine eben so lange Ge⸗ sellenzeit durchgemacht und die Gesellenprüfung bestanden ha⸗ ben. Auch sind die unselbstständigen, jenen Gewerben an⸗ gehörigen Arbeiter zur Bildung von Unterstützungskassen entweder nach eigenem Antriebe, oder, in dessen Ermangelung, zwangsweise durch Anwendung der bestehenden Gesetze, — und die Arbeitgelder zu Beiträgen zu diesen Kassen nach Maßgabe derselben Gesetze (efr. 88. 144, 168, 169 der Gewerbe⸗ Ordnung, §. 57 der Ver⸗ ordnung vom 9. Februar 1849, und das Gesetz vom 3. April 1851 ,,,, . eßlich bemerken wir, daß der Führung des Befaͤhigungs⸗ Nachweises diejenigen sich nicht zu , , haben, ahn r Gewerbe vor Erlaß ver obigen ministeriellen Anordnung schon
selbstständig betrieben zu haben den glaubwürdigen Erweis liefern
werden. ; Rücksichtlich der Errichtung und der Einsetzung der Prüfungt= ö wird weitere Entscheidung und Bekanntmachung vor⸗ ehalten. Trier, den 8. Juli 1866. Königliche Regierung.
Nichtamtliches. Preußen. Berlin, 26. Februar. Se. Maje stät der
König arbeiteten gestern Vormlttag von 141 bis 3 Uhr und mach⸗
ten demnächst einen Spaziergang durch den Thiergarten. Abends besuchten Allerhöchstdieselben die liturgische . im Dom, während Ihre Majestät die Königin vem Trauergottesdienste für die verstorbene Frau Minister von Rochow beiwohnten.
— An der in der gestrigen (23sten) Sitzung des Hauses der Ab g e⸗ ordneten fortgtsetzten General⸗Debatte über den Gesetz- Entwurf, be⸗ treffend die Eh escheidung, betheiltigten sich für das Gesetz die Ab⸗ geordneten von B . Math is und ver Ju stizministerj gegen dasselbe sprach vom Standpunkt der katholischen Fractlon des Hauses der Abgeordnete Roh den. Vor Eingehung in die Spezial⸗Debatte
wurde beschlossen
Schluß der ohne Diskusston wurden sodann beim 8. 1, nach den Vorschlagen
1 . 1 J ö. Se. Excellenz ver Herr Minister für Handel, Gewerbe und
Verlangen au so wie die Feindseligkeiten für nicht gerechtfertigt erklärt. Es kam nwicht zur Abstimmung, jedoch wurde die Debatte auf nächsten Don⸗
. die Berathung der Eingangaworte des Gesetzes und ber da ringe brachten baer n e, ne. bis 8 erathung der gangen Vorlage auszuseßen. eist der Neglerung, folgende bisher zugelassene Chescheidungs gründe aufgehoben: 3 ar. e hen ch a 32) 6 und tief ein⸗ gewurzelter Widerw ein gz blos verdächt
dels einer Frau, die sich von ihrem Manne entfernt hatte; 6) Ver= sagung der ehelichen Pflicht; 6) Unvermögen und körper⸗ 6 Gebrechen, welche erst während der Ehe entstanden sind.
Der Vorschlag der Regierung, daß auch „Raserei und Wahnsinn“
ferner als e, Dm nicht mehr zugelassen werden sollen, erregte eine lngere Debatte. Das Haus nahm schließlich unter Verwerfung zweier von den Abgeordneten Mathis und von Keller gestellten Anmendements die Reglerungsvorlage an. .
essen. Darm stadt, 23. Februar. Se. n. Hoh. der Großherzog hat nunmehr bestimmt, daß der Entwurf einer neuen Civiiprozeß⸗-Ordnung für die Provinzen Starkenburg und Ober- Hessen wem gegenwärtigen Landtage noch vorgelegt werde.
Großbritannien und Irland. Lon don, 24. Februar. Bei der gestrigen Abstimmung im Unterhause über den Antrag Bentinchs stimmten mit der Minorität unter Andern: NRoebuck und Spooner. Zu denen, welche für den gleichfalls verworfen en An- ah e,, stimmten, gehören Cobden, Gladstone und Sir Graham.
An Stelle des zum Gefandten in Washington ernannten Lord Napier ist Charles Ä lison, bisher orientalischer Secretair bei der englischen Gesandtschaft in Konstantinopel, zum Gesandtschafts⸗ Secretair ebendaselbst ernannt worden. Herr Alison ist seit 20 Jahren im diplomatischen Dienste, hauptsächlich im Orient, beschäf= figt gewesen. Er ist gründlich in der türkischen, persischen, ara⸗ bischen und ö Sprache bewandert und gilt für einen tüch⸗
tigen Geschäftsmann. ö — 25. Februar. Die heutige „London Gazette“ veröffentlicht
vie Namen der Soldaten jedes Ranges, welchen wegen ihrer Aus⸗ zeichnung im orientalischen Kriege das Victoria⸗Kreuz verliehen
worden. . In der gestrigen Oberhaus-Sitzung beantragte der Earl
von Derby die von ihm angekündigte Resolution, in welcher das
Haus sein Bedauern über den Bruch mit China ausdrückt und das f Zulassung der Engländer in China für unzeitgemäß,
nerstag vertagt. Im Underhau se beantragte Sir R Walmsley die Nieder⸗
setzung eines Ausschusses, welcher die Zwechmäßlgkeit einer Aus⸗ dehnung des Stimmrechtes prüfen soll. Dieser Antrag wurde nach einigen Debatten mit 190 gegen 73 Stimmen verworfen. Lord 3 nf sell zeigt an, er werde den Antrag stellen, daß der Thee⸗ zoll für die nächsten Jahre auf 1 Shill. 4 Pence und für das Jahr 1860 auf 1 Shill. per Pfund festgesetzt werde.
Frankreich. Paris, 26. Februar. Die Akademie der moranischen und polltischen Wissenschaften hat den deutschen Publi⸗ zisten Robert von Mohl zum korrespondirenden Mitgliede ernannt. — Feruk Khan soll auf die Bezahlung der 300,000 Pfd. Sterl., die Persien in Folge eines früheren Vertrages noch von England zu fordern berechtigt war, im Auftrage seines Souverains foͤrmlich verzichtet haben. — Der jetzt der Genehmigung der beiderseitigen Regierungen vorliegende Gränzvertrag zwischen Frankr eich und Spanien behält die Grenzlinie von 1786 bei, überläßt aber an Spanten einen Theil des Gebietes auf den Bergen von Irali und
. fun dafür an Frankreich eine andere Gebiets strecke, die weniger
ruchtbar und holzreich, aber um 186 Hektaren größer ist. Die⸗
Kontrakte bezüglich des Waidrechts sind aufgehoben. Das von etwa 100 Franzosen bewohnte Oertchen Andor re, das nie zur spanischen
Nationalität sich bekennen wollte, fällt an Frankreich, wogegen die
eiwa 306 Bewohner der nördlichen Abhänge mit ihrem Gebiet Spanien einverleibt werden.
Spanien. Aus Madrid schreibt man unterm 20. Februar: „Ein Dekret setzt den General⸗Najor Ruiz in den Rang, in die Ehren und Decorationen wieder ein, vie ihm im Juli 1856 ein Dekret entzogen hatte. — Zu Tortosa ist der Karlisten⸗Oberst Santiago, eln Freund Cabrera's, verhaftet worden. = Nach einem Schreiben dus Melilla vom 24. Januar war der Platz auf seiner ganzen äußeren Linle in beständigem Alarm. Die Besatzung er⸗
wiederte das Feuer der Riffbewohner, denen das Geschütz des Forts
Victoria schon mehrere Mann geiödtet hatte, von deren Beerdigung die Spanier Augenzeugen waren. . Italien. Neapel, 18. Februar. Das „Giornale delle due
Steile n vom 14. v. M. meldet: Die Regierung habe Herrn Meli⸗ surgo die Bewilligung zur Errichtung elner Eisenbahn von Brin⸗
Arbelten auch die nachgesuchte Konzession für die
dächtiger Umgang gegen richter⸗ lichen Befehl; 4) mangelnder Nachwels des unbescholtenen Wan⸗
715. 1854er Loose 10435. e,, jsches National - Anlehen , -
. . 361 ; '
dist nach Lecce ertheilt, mit dem r, r f relten der Vito oder einem andern Punkte der Yrovinz Terra 2 63 Tarent und zu einer Flügelbahn nach Gallipoll zu ertheilen.
Rußland und Polen. St. Petersburg. 19. 5 Den für die sibirische Flottille , van n ö ö Kaiser die Namen, dem größeren „Amur“, dem llesnen „Lena“
eben lassen. — Die „Senat eè-Zeitung“ enthält heute Verfügungen n Betreff der Unterordnung der Milltair -⸗Lazarethe in Be 6 und Neurußland, des Asowschen Kosackenheeres, des n en Bataillons in Balaklawa, unter den General- Gouvernenr von Rteu⸗ Rußland und Bessarabiens, der Penstonsberechtigung der Beamten . , , ! 1 des . . 20 Dienstsahren, K nach 3 na und das ganze Gehalt als Penston nach 35 Bienst⸗ jahren 6 i dn d gemelbet: Am 29 i ; , ur u wird gemeldet: Am 29. Januar ist hier der russische Geschäftsträger am Hofe zu Teheran, wirklicher S ⸗ rath 1 ch kow, ö ? 3 .
Schweden und Norwegen. Sto ckhol m, 18. Februar. Heute kam in allen vier Ständen des Reichstages die schon in der vorigen Session desselben vorgelegte, aber damals unerledigt geblie⸗ bene Propositton über Aenderungen in den Vorschriften der Grundgesetze für vie Führung der Reichs regie⸗ rung im Falle, daß der König selbst daran verhindert werde, zur Verhandlung. Es handelt sich bei dieser Proposition darum, die Reichsakte vom 6. August 1845 dahin abzuändern, daß im ge⸗ dachten Falle der Thronfolger, eventuell ein anderes erbberechtigtes Mitglied der Königlichen Familie, und ei wenn sich kein dazu kompetentes finden sollte, eine Interims Regierung (wie es big⸗ her der Fall ist) an die Spitze der Staatsgeschäfte tritt. — Der mit der Prüfung der Proposition beauftragte Constitutions- Ausschuß hatte die Ablehnung derselben empfohlen. Heute nun traten der Bürgerstand und der Bauernstand, der letztere ein- kinmigz beide ohne Abstimmung, dem Gutachten des Ausschusses ei, wodurch die Proposition für fetzt schon als beseitigt zu betrach⸗ ten ist. Im Priesterstande war die Proposition, jedoch nur bedin ⸗ gungsweise, angenommen worden. Adel und Ritterschaft endlich führten heute eine lebhafte Debatte darüber, in der sich sowohl der frühere Justizminister Graf Sparre, der Urheber der Proposttion, als der jetzige, Staatsrath Günther, der Proposition lebhast an⸗
nahmen. Die Debatte wurde Nachmittags vertagt und ist erst
heute Abend wieder aufgenommen worden. (H. B. H.)
Paris, Donnerstag, 26. Februar. (Wolff's Tel. Bur.) Der „Siecle“ hat wegen eines Artikels über die jetzige Session der Legislativen, eine zweite Verwarnung erhalten. Der heutige „Moni⸗ teur“ dementirt die Gerüchte, welche in Betreff der Aenderung im Unterrichtssystem zirkuliren. Zu Aix hat in der Kunst⸗ und Hand⸗ werkerschule ein Aufruhr stattgefunden, in Folge dessen 30 Schüler
verhaftet worden sind.
Gestern Abend wurde die proz. auf dem Boulevard zu 70, 125 gehandelt.
Leinazig, 25. Februar,. Leipzig Dresdener 300 Br. Löbau- Zittaner Litt. X. 64 G.; Litt. B. — Magdeburg Leipriger 271 Br.; do. II. Em. 251 Br. Berlin - Anhaltische —. Berlin- Stettiner —. Cohln - Mindener =. Thüringische 1283 G. Friedrich-Wilhelms-Nord- bahn — . Altona - Kieler —. Anhalt - Dessauer Landesbank- Actien Litt. A. u. B. 135 Br.; do. Litt. C. 2314 G. Braunschweigische Bank - Actien 1333 G. Woeimarische Bank - Actien 127 Br. Oeater- reichis che 5pro. sMetalliques S25 G. 1864er Loose — 1858er Na- tional Anleihe 847 Br. Preussische Prömien-Anleihe —. . .
Hanning, 25. Februar, 2 Uhr 365 Miuuten Nachmittags Stimmung animirt, lebhafte Umsätze in National. .
Stieglit⸗ de 1855 g63. proz. Spanier 355. 1pror Sꝑanier 233. National- Anleihe 835 G. Disconto 3E pCt. .
Getreidemarkt: Weizen loco bei kleinem Umsatze preishaltend, Frühjahr auswärts vernachlässigt. Roggen loco und Frühjahr auswärts ztille. Oel loco 32 bez. u. G., pro Frähjahr 32, ansehnliche Umsätze 30, pro Herbst 804. Kasfee ruhig. Zink 300) Cte. Frühjahr 19, à.
Rr nnr k Fa'ri a. Ml., 25. Februar, Nachmittags 2 Uvbr 20 Min. Oesterreichische Fonds merklich besser bezahlt, Bexbacher Actien an- gen elim er. ö 5
Schluss- Course: Neueste preussische Anleihe 1163. Preussische Kassenscheine 1053. Cöln-Mindener Eisenbahn- Actien— F riedrickh- Wilhelms - Nordbahn 58. Ludwigshafen - Bexbach 1483. Frankfurt- Hanau —. Berliner Wechsel 1055 Br. Hamburger Wechsel 883. Londoner Wechsel 1173. Pariser Wechsel 835. Ameterdamer Woechzel —. Wiener Wechsel 1143. Frankfurter Bank-Antheile— 3zpror. Spanier 373. pron. Spanier 2535. Kurhexzische Loe 41. Badische Loose 51. 5prorn. ,,. S805. diprox. ,
Oenterreichisoche Bank- Antheile 118