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Winisterium der geistlichen, Unterrichts- und ö fte e n, n. ngelegenheiten.
Akademie der Kün ste.
Prei sbewerbungen bei der Königlichen Akademie der Künste hierselb st. . Große akavemische preisbewerbung Königlicher
Stiftung in der Bildhauerei.
In Gemäßheit des Statuts der von des Hochseligen Königs Majsestät gestifteten Preis bewerbungen in der Malerei, Skulptur und Baukunst ist die diessährige akademische Konkurrenz für die
Bildhauerei bestimmt. Alle befähigten fungen Künstler in dem
Alter von weniger als 30 Jahren, welche Bildhauer sind, insbe⸗
sondere die Schüler der unterzeichneten Akademie zu Berlin,
so wie der Königlichen Kunst⸗Akademieen zu Düsseldorf und Königsberg werden hiermit eingeladen, sich bei dieser Preis⸗ Bewerbung zu betheiligen. Um zu den Prüfungs⸗Arbelten zugelassen zu werden, müssen die sich meldenden jungen Künstler entweder die akademische Medaille im Aktsaal gewonnen und die bei der hiesigen Akademie vorgeschriebenen Studien gemacht haben, oder
ein Zeugniß der Fähigkeit von den Direktoren der Kunst-Akademieen
zu Düsseldorf oder Königsberg oder von einem ordentlichen Mit- gliede der unterzeichneten Akademie, in dessen Atelier sie gearbeitet haben, beibringen. 1 ie Meldungen zu dieser Preisbewerbung müssen bei dem Direktorat der . Kunst⸗Akademie bis zum Sonnabend, den 6. Juni d. J., Mittags 12 Uhr, persönlich erfolgt sein. Die — 1 beginnen den s. Juni. Die Hauptaufgabe wird reitags den 19. Juni ertheilt und müssen die fertigen Konkurrenz⸗ Arbeiten am Freitag, den 18. September d. J., abgeliefert wer⸗ den. Die Zuerkennung des Preises, bestehend in einer . von jährlich 500 Thalern für drei auf einander folgende Jahre, zu einer Studienreise nach Italien, erfolgt am 16. Oktober d. J. bei der akademischen Feier des Allerhöchsten Geburtsfestes Sr. Masestät
des Königs. Ausländern können nur Ehrenpreise zu Theil werden.
Berlin, den 5. Februar 1857. Königliche Akademie der Künste.
YProfessor Herbig, Dr. E. H. Toelken, Vice⸗Direktor. Secretair der Akademie :c.
II. Bewerbung üm den Preis der Michael-Beer'schen Stiftung.
Die diesjährige Konkurrenz um den Preis der Michael⸗Beer⸗ schen Stiftung für Maler und Bildhauer jüdischer Religion ist ebenfalls für Werke der Bildhauerei bestimmt, allein unabhängig von der gleichzeitigen akademischen Preisbewerbung Königlicher Stistung. Die Wahl des darzustellenden Gegenstandes überläßt die Akademie bei dieser zweiten Preisbewerbung, die nicht auf Inländer beschränkt ist, dem eigenen Ermessen der Konkurrenten, so wie sie es denselben anheimstellt, ob sie eine Ausführung in Relief oder in runder Figur vorziehen; nur müssen Reliefs, um zulässig zu sein, eine Höhe von min⸗ destens 25 Fuß zu einer Breite von etwa A Fuß haben, und eine runde
Figur muß wenigstens 3 Fuß hoch sein, auch aus beiden akademische
Studien ersichtlich werden. Der Termin für die Ablieferung der zu dieser Konkurrenz bestimmten Arbeiten ist ebenfalls auf den 18. Sep⸗ tember d. J. festgesetzt und muß jede derselben mit folgenden Attesten versehen sein:
I daß der namentlich zu bezeichnende Konkurrent sich zur jüdi⸗
schen Religion bekennt, ein Alter von 22 Jahren erreicht
hat und Zögling einer Deutschen Kunstakademie ist.
2 daß die eingesendete Arbeit von dem Konkurrenten selbst er= fanden und ohne fremde Beihülfe von ihm ausgeführt wor⸗ den ist, in welcher Rücksicht jedoch eine nachträgliche Prüfung
Anbthig befunden werden kann. J
. Meldungen zu dieser Konkurrenz sind nicht er⸗ erkennung des Preises, eines einjährigen Stipendiums . 509 Thalern zu einer Stut ienreise nach Rom, erfolgt eben falls
der Effentlichen Sitzung der Aléademie am 16. Oltober v. J. zur
Ieler des Allerhoͤchsten Geburtsfestes Sr. Majestät des Königs.
Berlin, den 5. Februar 1857. Directorium und Senat der stönlglichen Akademie der Künste.
Yrofessor Herbig. Dr. E. H. To elken Vice Direktor. Geheimer Reglerungsrath, Secretair der Atademie. ꝛc.
Angekommen: Se. Excellenz der Erb⸗Küchenmeister in der sturmark Brandenburg, Graf von der Schulenburg-Wolfs⸗ burg, von Hannover.
Abgereist: Se. Durchlaucht der General der Infanterie und kommandirende General des 4ten Armee ⸗ Corps, Für st Wilhelm Radziwill, nach Magdeburg.
Se. Excellen; der Großherzoglich mecklenburg ⸗ schwerinsche Staatsminister, Graf von Bülow, nach Schwerin.
Berlin, 3. März. Se. Majestät der König haben Aller⸗ nädigst geruht: Dem Geschäftsträger in Lissaben, Legationsrath reiherrn von Canitz und Dallwitz, die Erlaubniß zur Anle⸗
gung des von des Königs der Niederlande Majestät ihm verliehe⸗ nen Ritter⸗Kreuzes des Civil⸗-Verdienst⸗-Ordens vom Niederländischen Löwen; so wie dem Sohne des Rittergutsbesitzers Freiherrn von Wernsdorff auf Popelken im Kreise Wehlau, Moritz von Wernsdorff, zur Anlegung der von des Großherzogs von Oldenburg Königliche Hoheit ihm verliehenen Verdienst⸗Medaille für Rettung aus Gefahr zu ertheilen.
Ddichtamtli ches.
ö Preußen, Berlin, 3. März. Ihre Majestäten der König und die Königin wohnten gestern dem bei Sr. König— lichen Hoheit dem Prinzen Friedrich von Preußen stattfindenden Familien ⸗-Diner bei. Abends besuchte Se. Majestät der König das Konzert in der Singakademie.
— Das in der Nationalzeitung vom 3. d. M. enthaltene Referat über die am 2. d. M. staiigefundene Versammlung der Actionäre der Wilhelnisbahn bemerkt, der Vorsitzende der Versamm— lung habe vorgetragen, daß der Antrag, die emlttirte zweite Hälfte des Actien⸗apitals und die Prioritäts⸗Anleihe III. Emission im Jahr 1857 noch für Rechnung des Baufonds geschehen zu lassen, beim Mini⸗ sterium eine nicht ungünstige Aufnahme finden werde, indem an maßgebender Stelle die Ansicht vorwalte, daß jener Antrag voll⸗ ständig gerechtfertigt sei.
Wir können aus zuverlässiger Quelle dagegen anführen, daß diese Frage beim Ministerium noch gar nicht in Anregung gekom⸗— men und daß daher jene Bemerkung eine irrthümliche ist,
— Das Haus der Abgeordneten setzte in feiner gestrigen (27sten) Sitzung die Berathung des Ehescheidungsgesetz-Ent⸗ wur fes fort. Die Kommission hatte vorgeschlagen, zwischen den S8. 21 und 22 der Regierung svorlage einen Paragraphen, das Interimistikum betreffend, einzuschalten, der also lautet: „Das Intersmistikum kann auch aus anderen als den 8. 724 Thl. II. Tit. 1 des Allg. Landrechts be= zeichneten Gründen nachgesucht und festgesetzt werden (88§. 56 u. ff. der Verordnung vom 28. Juni 1844), wenn das Ehegericht aus Rücksicht auf die Sicherheit, Ehre oder den Lebensunterhalt des klagenden Theils es für angemessen erachtet, daß die Parteien während des Prozes— ses von einander getrennt leben.“ Der Paragraph wurde mit einer unbedeutenden Aenderung angenommen. Ferner hielt es die Kom— mission für angemessen, daß namentlich die Ehegerichte erster Instanz, um den Verhandlungen durch die Composition des Ge— richts noch eine größere Würde beizulegen, statt aus 3, künftig aus 5. Mitgliedern bestehen sollen. Seshalb hatte sie noch die Ein⸗— schaltung eines folgenden Paragraphen vorgeschlagen, der also lautet: „In, allen Prozessen, welche die zeitige Trennung, Scheidung, Un— gültigkeit oder Nichtigkeit der Ehe zum Gegenstande haben, soll das Gericht, wenn vor dem Kollegium zu verhandeln ist, in, erster Instanz aus fünf, in zweiter Instanz aus sieben Mit— irn, „mit Einschluß des Vorsltzenden, bestehen. Zür die erste
instanz können auch solche Mitglieder des zuständigen Start- oder Kreisgerichts zu Mitgliedern des Ehegerichts bestellt werden, welche der zweiten Abtheilung des Kollegiums angehören, oder als Einzelrich— ter fungiren.“ Nach einer längeren Debatte wurde der §. angenommen. Der §. 22 wurde nach der Regierungsvorlage, der 8. 23 dagegen nach einem Antrage des Abgeordneten Strohn angenommen und lautet jetzt: „die Bestimmungen des 8. 19 finden auch in den⸗ jenigen Landestheilen, für welche das Publications -Patent vom 21. Juni 1825 ergangen ist und die Bestimmungen der 85. 19 und 23 auch in den Bezirken des Appellations⸗Gerichts Greifswald, des Justizsenates Ehrenbreitenstein und in den Hohen⸗ zollernschen Landen Anwendung.“ Abg. Rohden beantragte darauf, daß hinter §. 23 der Regierungsvorlage (9. 24 der Kommissions vor- schläge) eine Bestimmung eingeschaltet werde, nach welcher alle Ehesachen der Katholiken an die geistlichen Ehegerichte zur Er— ledigung verwiesen werden sollen. Die Sitzung wurde nach einer Debatte über diesen Antrag aufgehoben und die Berathung auf heute vertagt. .
Coblenz, 1. März. Ihre Königliche Hoheit die Prinzessin von Preußen traf am gestrigen Nachmittage um halb 5 Uhr mit dem Dampfboote „Victorta“, von Mainz kommend, in erwünschtem Wohlsein nebst hohem Gefolge hler wieder ein, woselbst auf der
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Anlandebrücke der Dampfboote die hiesige hohe Generalität nebst den Stabsoffizieren, so wie der Herr Ober⸗Bürgermeister Bachem mit einer Deputation des Stadtraths zu ihrem Empfange 6 ein- gefunden hatten. Ihre Königliche Hoheit richtete an verschiedene ber anwesenden Herren einige freundliche Worte und begab sich alsdann sogleich nach vem Residenzschlosse. (Köln. Ztg.)
6 Hannover, 1. März. In der gestrigen Sitzung der Ersten Kammer kam das Schreiben des Königlichen Gesammtministeriums vom 17. Februar, den beanstandeten Eintritt des Obergerichts-An⸗ walts v. d. Horst zu Verden, als Deputirten in die Zweite Kam⸗ mer betreffend, zur Verhandlung. Der desfallsige Beschluß des andern Hauses ward verlesen. General⸗Syndikus v. Rössing stellte den Antrag, dem Beschlusse Zweiter Kammer, welcher auf Ausschlleßung des betreffenden Deputirten lautet (s. Nr. 57 d. Bl.) beizutreten. Nach längerer Debatte nahm das Haus diesen An⸗ trag an.
Mecklenburg. Neustrelitz, 1. März. Der heutige „Offiztelle Anzeiger“ enthält ein neues Rekrutirung s-Gesetz für Mecklenburg-⸗Strelitz.
Württemberg. Stuttgart, 1. März. Der „Staats⸗ Anzeiger“ veröffentlicht den bei dem ständischen Ausschuß einge⸗ brachten Entwurf eines Gesetzes, betreffend einige Abänderungen des Volksschulgesetzes vom 29. September 1836. Nach diesem Entwurf soll die Schulpflichtigkeit für jedes Kind nach Vollendung des 6ten Lebensjahres eintreten, 7 Jahre dauern, und die Entlassung aus der Schule nicht vor dem 13ten Jahre erfolgen; nach Umständen darf (wenn die Schulbpflichtigen es wünschenß der muß (wenn die erforderliche Reife fehlt) der Schulbesuch auf 1 bis 2 Jahre verlängert werden. Neben den Sonntagsschulen werden Winterabendschulen in Aussicht genommen. Bei Besetzung der Lehrerstellen soll überall für wirkliche Schul⸗ meister gesorgt, und sollen Lehrgehülfen oder Unterlehrer nur neben ersteren berufen werden. Fernere Bestimmungen des Entwurfs handeln von der Schülerzahl, die von einem Lehrer unterrichtet
werden darf, von der Stundenzahl, welche letzterem amtlich zuzu⸗
weisen, und dem entsprechenden Gehalt, so wie dem Honorar für überzählige Lehrstunden.
Frankreich. Paris, 1. März. Die mit Prüfung des Gesetzentwurfes bezüglich der Dotatien Pelissier's beauftragte Kommisston des legislativen Körpers hat Herrn Rigaud zum Bericht⸗ erstatter ernannt. Vorgestern hörte sie die Erläuterungen der Re⸗ gierungs⸗K'ommission. Herr Baroche, der über die der Regierung beigemessene Absicht, die Majorate wieder einzuführen, befragt wurde, lehnte eine bestimmte Erklärung ab. — Herr Legrand hat eine ausführliche und eingehende Kritik des Entwurfes eines neuen militatrischen Strafgesetzbuches im Drucke her aus- gegeben und jedem Deputirten ein Exemplar dieser Schrift zugestellt. Es werden darin manche wesentliche Bestimmun⸗ gen des Entwurfes scharfem und gründlichem Tadel unter⸗ worfen. — Das Gesetz⸗Bülletin veröffentlicht jetzt zwei Dekrete vom Juli und vom November 1866, wodurch dem Kriegs⸗Minister zur Bestreitung der aus dem Kriege gegen Rußland erwachsenen Ausgaben außerordentliche Kredite von S, 630, 006 und 5c, 550, 000 Fr. eröffnet wurden. — Das schroffe Verfahren des Bischofs von Moulins hat in seinem Sprengel große Aufregung hervorgerufen; zu Moulins selbst, wo vor einiger Zeit eine protestantische Kirche eröffnet wurde, find eine Anzahl Personen zum Protestantis mus übergetreten.
— 2. März. Der heutige „Moniteur“ berichtet, der öster- reichische Botschafter, Baron von Hübner, habe dem Kaiser gestern die Nachricht vom Tode der Erzheyzogin Marie Elisa⸗ beth, Wittwe des Erzherzogs Rainer, mitgetheilt; der Kaiserliche Hof werde auf vier Tage Trauer anlegen.
Spanien. Eine Depesche aus Madrid vom 1. März lau⸗ tet: „Das Budget von 1867 ist definitiv genehmigt worden; heute, 1. März, hat seine Ausübung begonnen.“ ö
Italien. Aus Neapel, 28. Februar, wird dem „Nord“ die an diefem Tage in Caserta erfolgte glückliche Entbindung der Königin von einem Prinzen telegraphirt.
Amerika. New⸗9gork, 14. Februar. Der Senat und das Haus der Repräsentanten haben in dem Versammlungssaale des Letzteren die Oeffnung und Zählung der Stimmzettel für die Wahl des Präsidenten und Vice - Präsidenten der Vereinigten Staaten vorgenommen. Die Erwählung von Buchanan und
Breckenbridge ist allerdings außer Zweifel, , hat ein
Formfehler, welcher bei der Wahl in Wisconsin vorgekommen ist, die Proklamirung des Resultats noch verzögert. Der gesetzlichen Bestimmung gemäß sollten die Wähler von Wigconsin nämlich am 3. Dezember in der Haupistadt des Staates zusammenkommen, um
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die Wahl vorzunehmen. Ein heftiges Schneegestöber verhinderte indeß ihr rechtzeitiges Eintreffen und die Wahl hat daher erst am folgenden Tage, den 4. Dezember, stattfinden konnen. Als nun im Senate der Vereinigten Staaten nach erfolgter Stimm zählung von Herrn Weller der Antrag gestellt wurde, den
Herren Buchanan und Breckenbridge ihre Erwählung amtlich
anzuzeigen, beantragte Herrn Crittenden als Amendement die Er⸗ klärung, daß das Votum von Wisconsin nicht in die Stimmzählung aufgenommen werden dürfe, daß es jedem Mitgliede beider Häuser freistehe, gegen die Gültigkeit dieses Votums Einsprache zu thun und daß über diese Frage nur der Senat und das Repräsentanten⸗ haus zu entscheiden habe. In Folge dieses Antrages wurde der m . über die offizielle Veröffentlichung des Wahlresultates vertagt. =
Es erscheint zweifelhaft, ob die vom Senate bekanntlich be⸗ reits angenommene Bill wegen Subventionirung der Anlage der unterseeischen Telegraphen zwischen Amerika und Europa noch im Laufe dieser Kongreß⸗Session zum Gesetz wird erhoben wer⸗ den koͤnnen. Im Repräsentantenhause ist der Antrag gestellt worden, die Bill an das General ⸗Comité zurückzuverweisen, was einer Verwerfung derselben gleichgekommen wäre; um dem zu entgehen, wurde der Gegen⸗Antrag gestellt, die Bill an das Post⸗ Comité zu verweisen und dieser Antrag ist mit 12 Stimmen Mehr⸗ heit angenommen worden. Das Post⸗Comité kann nun von Neuem Bericht über die Bill erstatten und deren Annahme empfehlen; es ist aber zweifelhaft, ob die Sache während der nur noch kurzen Dauer der Sesston zur Entscheidung kommen wird. Man schreibt dieses ungünstige Resultat dem Umstande zu, daß sich die Tele⸗ graphen⸗-Gesellschaft ihrer Sache zu gewiß gehalten und es daher . hat, den gegen die Bill eingeleiteten Intriguen entgegen⸗ zuwirken.
— Die in Monte video erscheinende „Nacion“ veröffentlicht in ihrer der „Pr. C.“ zugegangenen Nummer 610 vom 2b. Septem⸗ ber 1866 eine von den dortigen Vertretern Englands, Frankreichs, Preußens und Sardiniens unterzeichnete Kollektiv⸗Note in Betreff der vom Pariser Kongreß aufgestellten Grundsätze des neueren See ⸗Voͤlkerrechtes nebst der von der Regierung von Uruguay darauf abgegebenen, in den gewöhnlichen ö spanischer Höflichkeit abgefaßten Beitritts ⸗Erklärung. Dieselbe lautet dahin, „daß die Regierung des orientalischen Frei- staates den erleuchteten, durchaus mit den Tendenzen der gegen— wärtigen Zeitepoche im Einklange befindlichen Geist, welcher jene Entschließungen durchdringe, anzuerkennen wisse und ihre vollstän⸗ dige Zustimmung zu denselben ausspreche; daß sie demgemäß auf die veyfassungsmäßige Zustimmung der Legislative zu dieser aus=
gesprochenen Willenserklärung der Exekutive hinwirken werde, damit
diefe Entschließungen auch eine unabänderliche Norm für die völ⸗ kerrechtlichen Bezlehungen des Orientalischen Freistaates zu den Mächten, welche zu jener Deklaration sich bekannt hätten oder fer⸗ ner bekennen möchten, ausmachen könnten.“ Weiter ist am angeführten Ort eine fernere Einladung abgedruckt, welche von den Vertretern Frankreichs und Englands an die Orientalische Regierung dahin gerichtet worden ist, daß dieselbe auch den im Arilkel 8 des Pariser Vertrages niedergelegten Prinzipien sich an⸗ schließen möge. Auch hier hat die Orientalische Regierung in bereitwilliger Weise dem entsprochen und sich dahin erklärt, auch ihrer Seilz im Falle eines Konfliktes mit einer andern Macht vor Anwendung der Waffengewalt die guten Dienste einer befreundeten Macht zur Vermittelung in Anspruch zu nehmen.
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London, Dienstag, 3. März, Morgens. (Wolff's Tel. Bur.) In der so eben beendigten Sitzung des Unterhauses ist die Debatte betreffs der chinesischen Frage fortgesetzt worden. Es wur⸗ den viele Reden gehalten, die Debatte indeß schließlich wieder ver⸗
tagt und die Abstimmung auf morgen festgesetzt. Es hat allen
Anschein, daß die Reglerung mit einer Majorltät von etwa 30 Stimmen siegen werde.
Kunst und Wissenschaft.
— Die Geschäftsführer der XXIII. Versammlung deutscher Ratur⸗= forscher und Aerzte, Geh. Bergrath und Professor Dr. Nöoögger ath und Geh. Mebizinalrath und Professor Dr. Kilian, erlassen in der „Foͤln. Ztg.“ vom 3. März eine Bekanntmachung, worin sie anzeigen, daß die unterthänigst erbetene Genehmigung zur Abhaltung dieser Versammlung in der Staßt Bonn von des Könsgs Majestät Allergnädigst erfolgt ist, und sie alle Gelehrten und Freunde der betreffenden Wissenschaften im In und Auslande zu der im September d. J. stattfindenden Versamm⸗ lang einladen. Ueber nahere Bestimmungen wird später ein Programm beröffentlicht werden.
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