. 416
. 3 — . Das Abonnement beträgt: Berliner Börse vom 5. März 1857. , , .
· — . n allen len der Monarchie
Antlloher Wechsel-, Fonds- und Geld- Cours. kö Flsenhahn · Icisen. .
ohne Preis ⸗ Erhöhung. El.
Alle — den In ⸗ und Auslandes n tzesteltung an. sür gerlin die Grpedition des Mönigi. Preußischen Staats- Anzeigers:
Mauer⸗Straste Nr. S4.
Wwechael - Conrne. ö
Amsterdam. ..... RKurz
urg. ..... 189 . 6e Qour. im 14 Th.
Erkf. a. M. add. W. 100. Peterzburg 100 8. R
Pfandbriefe.
— Kur- und Neumärk. 2M. I — 0atpreussisehe ..... Kur 1651 Pommersehe
2M. 150 Posensehe. .. ...... ; 1 , 7oin Schlesisebe
rg Vom Staat garantirte 101 T 9 C Westpreuss.. .... ..
I...... Soo Fr. im do vi. p. Ido vᷣi.
.
Cs de de Q b C
* 3 56 14 Rentenbriefe.
— Kur- und Neumärk. Pommersche
a5 100 Thlr. .
**
Fonda - COomrno.
Preuss. Freiw. Anleihe. ...... Staatsanleihe von 1869
dito von 1867
dito
dito
dito
. dito von 1855
Staats- Schuldacheine Framiĩienseh. d. Sechdl. à 50 Th. Eramien- Anl. v. 1885 2 100 Th. Kur- u. Neum. Sckuldverschr. Oder ·Deiehbau- Obligationen .. Berliner Stadt- Obligationen ..
8
Posensche Preussisehe Rhein- und Westph. o Sichsische Schlesische
Pr. BR. Anth. Scheine
Friedrichsd'ꝰ or Andere Goldmünzen 4
n
*
131175
221
do.
Brief. Geld / cEld.
Aachen · Dusseldorf.
Magdeb. Wittenb. .
138 do. Prior. Oblig. 1315 Brieg- Neisse.
S4 do. Prioritits- — do. II. Emission do. III. Emission Aachen - Mastrichter do. Prioritits- do. II. Emission Bergiseh - Märkische do. Prioritäts- do. do. II. Serie do. (Dortm.- Soest) Berl. Anh. Lit. A.u.B. do. Prioritits- do. do.
Berlin- Hamburger. 92. do. Priorstãäts- 1 do. do. II. Em. 97 Be n , , 94 do. Prior. Ob z
96 do. do. Lit. 9 do. do. Lit. D. ö Berlin - Stettiner ..
Magd. Witt. Prior. Münster-Hammer .. RKiederschles. Mark. do. Prioritãts- do. Conv. Prioritäts- do. do. III. Serie I do. do. IV. Serie Niederschl. Zweigb. Oberschles. Lit. A. do. Lit. B. do. Prior. Eit. A. do. Prior. Lit. B. do. Prior. Lit. D. do. Prior. Lit. E. Prinz Wilh. (St.- V.) do. Prioritits- do. II. Serie do. III. Serie Rhei nische do. ,. Prior. do. Prioritits-Oblig. do. vom Staat gar. Ruhrort-Cref. Kreis Gladbacher do. Prioritits- do. II. Serie do. III. Serie Stargard- Posen.. .. do. Prioritats- do. II. Emission * Thüringer do. rior . Oblig. do. III. Serse Wilh. (cos - Oabg.) do. Prioritãits- do. II. Emission
* ðxIIII11 R
111311183131111
Bresl.Schw.łrb. alte
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Cöln- Crefelder. .... 21 do. Prioritäts- Cölu- Mindener . . . .. Prior. - Oblig.
do. II. Em.
ß . III. Emission IV. Emission Düsseldorf-Elberf.. do. Prioritits- do. Prioritãats- Magdeb. Halberst..
118111112
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138811118811
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NMichtamtlicho Notirungen.
Ausländ. Eisenb.- Stamm- Actien. Nordb. (Criedr. Wilh.)
Amsterdam - Rotter dam
Naint Ludwigshafen. KFeustadt · Weissenburg Nordb. (Friedr. Wilh.) TZarakoje Selo.......
Ausl. Prioritäts- Actien.
Belg. Oblig. J. de LEst do. Samb. et Meuse
Kass. ·Vereins-Bk. Act. Disconto Commandit- Antheile
*
en
SSI 1311
1f. Br. GUld. Ausländ. Fonds.
Braunschweig. Bank. . Darmstädter 5.
— Geraer Bank Weimar. Bank.... Oesterreich. Metall. . . .
Russ. Stiegl. 5. Anl.
8 22
Foln. Pfandbr. in S. -R. do. Part. 506 Fl. ... Sardin. Engl. Anleihe. Sardin. bei Rothschild Hamburg. Feuer-Kasse do. Staats-Präm. - Anl. Lübecker Staats-Anl. . Kurhess. Pr. Obl. 40 Th. n , 3 Fl ;
Schaumburg-Lippe do. 25 Thir
Span. 395 inl. Schuld. o. 1 2 396 steigende
S8.
nk
do. National- Anleihe do. Prm.-Anleihe ..
11 E =
111111181
n n Gen e s n
do. do. 6. Anl. do. v. Rothschild Est. do. Engl. Anleihe. do. Pon. Schatz-Obl. do. do. Cert. L. A. do. do. L. B. 200 FI.
111
SG C K M .
2
6 57.
Berlin, Sonnabend, den 7. März
1857.
Allerhöchster Erlaß vom 16. Februar 1857 — be⸗ treffend die Verleihung der fiskalischen Vorrechte für den Bau und die Unterhaltung einer Zweig Chaussee von der Wollin⸗Swinemünder Staats- Straße bei Neukrug nach Misdroy durch den Usedom⸗Wolliner Kreis.
Nachdem Ich durch Meinen Erlaß vom heutigen Tage den Bau einer Zweig⸗Chaussee von der Wollin⸗Swinemlinder Staats- straße bei Neukrug nach Misdroy durch den Usedom⸗Wolliner Kreis genehmigt habe, bestimme Ich hierdurch, daß das Expropriations- recht für die zu der Chaussee erforderlichen Grundstücke, imgleichen das Recht zur Entnahme der Chausseebau⸗Materialien nach Maß- gabe der i. die Staats ⸗Chausseen bestehenden Vorschriften auf diese Straße zur Anwendung kommen sollen.
Der gegenwärtige Erlaß ist durch die Gesetzsammlung zur öffentlichen Kenntniß zu bringen.
Berlin, den 16. Februar 1867.
Friedrich Wilhelm. von der Heydt. von Bodelschwingh.
An den Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten und den Finanz⸗Minister.
Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche
Arbeiten.
Cirkular⸗-Verfügung vom 1. März 1857 — betref⸗ fend die Auszahlung der zu Privat-, Actien⸗, Kommunal- oder Kreis-Chausseebauten
ehörig geführtem Nachwelse des entsprechenden Stadiums der Bau⸗
us führung vorbehalten werden müsse, die Zahlung der Prämienrate selbst außerdem von der zeitigen Beiräthigkeit der zur Verfügung stehenden Fonds abhängig zu machen, resp. danach die Zahlungs- termine anderweit zu r,
Durch äußerste Heschränkung des Baufonds für die wenigen, noch für ausschließliche Rechnung der Staatokasse in der Aus- führung begriffenen Chausseebauten, so wie dadurch, daß in den letzten Jahren außerordentliche Zuschüsse zu dem etatsmäßigen Chaussee⸗Neubau-Fonds haben flüssig gemacht werden konnen, ist es zu meiner Freude bisher thunlich gewesen, von jenem . keinen Gebrauch zu machen. Die als faͤllig nachgewiesenen Prä- mien sind, so weit nicht in einzelnen Fällen nach den besonderen Verhältnissen der betreffenden Bau⸗Unternehmungen besondere An- stände vorhanden waren, den Regierungen jedesmal unverkürzt zur unverzüglichen Auszahlung überwiesen worden. Ein Gleiches läßt sich für das anf Jahr nicht in Aussicht nehmen, well ein Zu⸗ schuß zum Chaussee⸗Neubau⸗Fonds nicht zur Verfügung steht, und eine noch weiter gehende Einschränlung der Staatébauten, als bereits angeordnet worden, nicht thunlich ist. Die Koͤnigliche Re⸗
gierung veranlasse ich deshalb, den Kreis- Corporationen, stom-
munen 2.6, welche Chausseebauten unter Bewilligung von Staats- prtjmlen unternommen haben, noch besonders i, e, erdffnen, daß sie auf die unverkürzte Zahlung dieser Prämlen in den nach den allgemeinen vorerwähnten Grundsäßen eintretenden Fälligkeits⸗Ter⸗ minen nicht ferner mit Sicherheit zu rechnen haben, und zeitig Einlei⸗ tungen treffen mögen, um . Bereithaltung größerer Reserve⸗ fonds aus den zu den Chausseebauten von den Unternehmern selbst zu beschaffenden Mitteln etwaigen Stockungen der Bauausführun-⸗ gen und damit sonst verbundenen Verlegenheiten vorzubeugen. Es kann dabei keinen Unterschied machen, ob von einzelnen Kreisen zc. der muthmaßliche Bedarf an fällig werdenden Prämien sür dieses Jahr im Voraus angemeldet ist oder nicht, da für die angemeldeten Prämien, bei dem Mangel einer festen Grundlage ö die Inne⸗ haltung des projeltirten Bauplanes, besondere Vestände nicht re= servirt und inzwischen etwa früher eintretende Faͤlligkeitstermine
n- , r 3 , D. n T i e, rer, mm, nir, , s Go, , , gem. Srargarã- ü ĩ j ⸗ ick⸗ Pænen 2 * gem. ne mn. r, ,. e fis a2 1174 gem. , Bank II95 a 120 gem. ; ö 6 1 ö ** ,, . ie e n, n,, , ,,,
n oe. . Die * war heut in sehr matter Hal- KRreglanm, 5. än, 1 Uhr ö Minuten . (Tel. Dep. in, ,,, vom 8. August 1854. (Staats · Anzeiger Nr. 2652 en,, , . . . lh ng . n,. tung Welten sch die meiste ö lich der Oberschle- d. Staats- Anzeigers. terreichisch knoten 968 Freib . r , . . . . n Course, namentlie er Ob erschle ats- Anzeigers.) sterreichische Banknoten 5 Er. Freiburg er u: ce fat un vom 5. Mai 1855. (Staats- Anzeiger Nr. 10 i , auisd' d ia g, sanl f, warf kuf die Crsullan gl die er
ace Baan, betrachtlich niedriger als gestern. Stamm- Actien 1353 Br.; do. neuer Emission 1357 Br.; do. dritter . 6. 85 . — Oberschlesische Actien Lit. A. 1433 Br.; do. . ! Zusagen mit Sicherheit gerechnet werden.
HKRerliimer getrel deb rue vom 5 Mẽã - z Hehe
— 435 Riklr, Mira und Märe-April 433 - 3 Rihlr.
= Frekjake 44 A433 Rthlr. ber. u. G., 44 Br.,
. be. u. G.“, M4 Br., Juni-Juli M3. - 45 - 44
e eee 7 Ache. Be, Marr 164. Rihlr. Br, 163 G., Mãrꝛ- April
== ist Rr, 1646 G., Apris-M-i 6 Rihlr. bez, Br. u. G., . 5 Kuhle. bez. u. G, 155 Br.
as 274 — 4 Riblr., du mit Fass 274 Rihlr.,
5 Rrhlr. Kez a. G.. 274 Br., April - Mai
2 Br., Mai- Juni 238 — 27 Rihlr. ben. u.
21 hthlr. bes., G. u. Br., Juli - August
6 8. 7283 p.. 3 en,. e, , etz wenig angeboten, Termine sest * . t. Spiritus, ansangs höher he
6 .
Emũssion 12653 6. Lit. B. 1343 Br.; do. Lit. C. 132 Br. Oberschlesische Prioritäts-Obli- gationen Lit. D. 89 Br.; do. Litt. E. 78 Br. Kosel- Oderberger Stamm-
Actien 1033 Br.; de neuer Emission 1033 Br. Kosel-Oderberger Prio-
ritᷣts- Obligationen 853 Br. Neisse-Brieger Stamm-Actien S044, G.
Spiritus pro Eimer du 60 Quart hei 89 pCt. Lralles 1443 Rthlr. G. Weizen, weisser 64 — 94 Sgr., gelber 65 — 88 Sgr. Roggen 46 - 50 Sgr. Gerste 39- 45 Sgr. Hafer 25 - 29 Sgr.
Die Course der Eisenbahn- Actien waren heut abermals merklich niedriger. . .
geettim, 5. Märr, 4 Uhr 50 Minuten Nachmittags. (Lel. Dep. des Staats- Anzeigers.) Weizen Frühjahr 76. Roggen 41-135. Früh- jehr 443, Mai- Juni 446, Juni Juli 45. Juli: Autzust 453. Spiritus
133 — 153, Frühjahr 135 - 1355, Juni-Juli 123, Juli-August 123, August-
September 123. Räkös 1653, April-Mai 165, September-Oktober 155. Alles beaahilt. ö ;
Redaction und Rendantur: Schwieger.
Verlin, Tru t und Verlag der Königlichen Gebeimen Dber · Hofbuch druckerei.
(Rudolph Decker.)
Durch die Cirkular⸗Verfügung vom 8. August 1854 und ten Mai 1855 ist der Königlichen Regierung berelts eröffnet worden, daß die Auszahlung der zu Privat-, Actien⸗, Kommunal⸗ oder Kreis- Chausseebauten Allerhöchst bewilligten Prämlen fernerhin nicht unbedingt in den Terminen in Aussicht genommen werden dürfe, zu welchen ihre Faͤlligkeit nach den früher festgestellten Grundsätzen, den Fortschritten der Bauten entsprechend, eintreten würde, also dann, wenn zusammenhängende Strecken von einer Meile vollendet oder doch so weit im Bau vor⸗ geschritten sind, daß zum volligen Ausbau nur noch die Prämien⸗ Rate zu verwenden bleibt. Der ansehnliche Zuwachs an derartigen, insbesondere von den Kreiscorporationen unternommenen oder be⸗
schlossenen Chausseebauten, welcher einerseits von der richtigen Er⸗
kenniniß des Bedürfnisses einer Erleichterung des Verkehrs und der geeigneten Mittel zu seiner Abhülfe ein erfreuliches Zeugniß giebt, andererselts aber die für diese Zwecke verfügbar zu machenden Mittel der Staatskasse auf eine längere Reihe von Jahren hinaus in Anspruch nimmt, hat mich veranlaßt, durch die letzterwähnte Cirkular Verfügung vom 5. Mai 18655 — III. 4885 — so wie durch besondere Erlaͤsse in vielen einzelnen Fällen zur Benachrich⸗ tigung der betheiligten Bau⸗Unternehmer anzuordnen, daß auch bei
Da nach dem Gesammtbetrage der noch zahlbaren Chausseebau⸗ Prämien, welcher nach den bereits Allerhöchst ertheilten Bewilligun⸗ gen sich bemißt, voraus r, ist, daß der etatsmäßige Chaussee⸗ Neubau- Fonds in der Beschränkung auf Eine Million Thaler auch im Laufe mehrerer Jahre nicht zureichen wird, um bei gleichmäßig fortdauernder Thätigkeit der Bau- Unternehmer mit den Fort⸗ schritten der Chausseebauten die Prämienzahlungen g leichen Schritt halten zu lassen, so muß ich ferner für fetzt Anstand nehmen, die Unterstüßung neuer Chaussee ⸗ Bauprojekte durch Staats- prämien zu befürworten, geschweige denn die Bewilligung von Prämien nach so hohen Säßen, wie sie zur wirlsamern Förderung des Chausser⸗ Baus bisher gewährt sind, bei des Königs Majestät zu beantragen. Die Königliche Regierung möge bier von den Krei⸗ sen, 5 2c, in welchen neue Chausseebau⸗Projekte mit Aus- sichtnahme auf Staatsprämien vorbereitet werden, Mittheilung machen und dieselben veranlassen, dergleichen Projekte, sofern sie nicht aus den Mitteln der Bau Unternehmer allein oder nur mit Hülfe der etwa beiräthigen Provinzial Prämien ausge- führt werden können, vorläufig und bis zu einer günstigeren Lage tes Chaussee⸗Neubau⸗ Fonds zurüchzzulegen. Nur ausnahmsweise dürfen bis auf Weiteres neue Projelte, welche die Bewilligung von