1857 / 61 p. 1 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

448 Berliner Börse vom 10. März 1857.

Mmtlichor Wechsel-, Fonds- Und Geld-C(ours.

lsenbahn · Mctien.

kbrief. Geld. It.

Wwechael- Comrne. Pfandbriefe.

Amsterdam. ..... Wo Fl. Kur! 6 143 Kur- und Neumark. 2600 El. 1423 103preussische ... 1815 Pommersche .. ..... 5 Posensche. ...... .. do. Sehlesische Vom ðtaat garantirte Lit. B.... ...... Westprtuss

w r. ee. 220 Fl. F. 33 ᷣ* u (

ann Cour. im 14 Thl.

sa 1090 Thlr. ......

Frłf. a. M. südd. W. 100.

Petersburg 100 8. R

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Rentenbriekfe.

Kur- und Neumärk. Pommersche. ..... PFosensche Preussisehe

Rhein- und Westph. Sichsisehe Schlesische

dito . Pr. Bk. Anth. Scheine

dito s. Friedrichsd': or

dito x Andere Goldmünzen

dito on 8951 259 25 Thir Staats- Schuldecheine. .... .... 83 Pramienseh. d. Sechdl. à 50 Th. Primien- Anl. v. 18655 2 100 Th. Kur- n. Neum. Schuldvetsechr.“ Oder Deiehbau-Obligationen .. a 6 .

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Fonda - Comrac.

1. ald. Aachen - Diisseldorf. 3] do. Prioritits- do. II. Emission do. III. Emission Aachen- Mastrichter do. Prioritits- do. II. Emission Bergiseh - Mirkische do. Prioritits- do. do. II. Serie do. (Dortm. - Soest) Berl. Anh. Lit. A. u. B. do. Prioritats-

do. do. Berlin- Hamburger. do. Priorstits- do. do. II. Em. ,, ig.

Magdeb.Wittenb. . Magd. Witt. Prior. Münster-Hammer .. Niederschles. Mark. do. Prioritãäts- do.Conv.Prioritits- d do. do. III. Serie z do. do. IV. Serie Niederschl. Lweigb. Oberschles. Lit. A. do. Lit. B. do. Prior. Lit. A. do. Frior. Lit. B. do. Prior. Lit. D. do. Prior. Lit. E. Frinz Wilh. (St.- V.) do. Prioritats- do. II. Serie do. III. Serie Rhei nische do. (Stamm-) Prior. do. Prioritäts-Oblig. do. vom Staat gar. kuhrort-Cref. Kreis

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do. Prior. Ob do. do. rn ß do. do. Lit. D. 3 Berlin - Stettiner . .. do. Prior. Oblig. Bresl. Schw. Frb. alte Brieg- Neisse Gladbacher Cöln- Crefelder do. Prioritäts- do. Prioritäts- do. II. Serie Cöln- Mindener ..... 3 do. III. Serie 4! do. Prior. - Ohlig. 4; Stargard- Posen.... do. do. II. Em. 5 do. PFrioritits- do. do. II. Emission do. III. Emission Thüringer. . .. ..... do. IV. Emission do. rigr. Oblig. Düsseldorf-Elberf. . do. IIl. Serie do. Prioritäts- Wilh. (0. Odbg.) do. Prioritits- do. Prioritits-

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Magdeb. alberst.. do. II. Emission

Nichtamtliche Notirungen. If. Br. Gd.

Ausl. prioritãts-

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Poln. Pfandbr. in S. -R.

Ausländ. Fonds. do. Part. S00 FI. ...

as Abonnement beirügt: 2 Sgr.

ür das viert in ac ilen k ohne preis Erhöhung.

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jir ernin i, e 2 reusischen gtaats-Anjeigers: Mauer⸗Straste Nr. GS .

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AM 6I. nnersta

Se. Y asestät der Knig haben Aller gnädigst gerunt: 969 9 fenen Vereinbarungen sollen dieselben mit dem 1. Januar d. J. in

Dem Deposital - Rendanten beim Stadtgericht zu Berlin, Rechnungsrath Klaeger, den Rothen Adler -Srden vlerter Klasse, so wie dem Schullehrer Jraenzel zu Jenkwitz, im Kreise Oels, und dem Fahrsteiger a. D. Schneider zu Tarnowitz im Kreise Beuthen, das Allgemeine Ehrenzeichen; ferner

Den bel dem Ober⸗-Tribunal angestellten Rechts ⸗Anwalten, Justizräthen Reusche und Jung, den Charakter als Geheimer Justiz⸗Rath, und dem Dber - Tribunals-⸗-Secretair, Kanzlei Rath ck, den Tharakter als Geheimer stanzlei⸗Rath zu verleihen.

Berlin, 11. März.

Se. Königliche Hohelt der Prinz von Preußen ist nach dem Rhein abgereist.

g, den 12. Mär

1857.

Nach den zur Ausführung dieser Vertragsbestimmungen getrof⸗

irksamkeit treten.

Die Legitimationen, mittelst welcher die Berechtigung zum steuerfreien Aufsuchen von Waarenbestellungen oder Ankauf nach- zuweifen ist, sind nach den der Cirkular⸗Verfügung vom 2. Sep⸗ tember 1834 angeschlossenen Mustern A. und B., die Legitimationen zum Marktbesuch nach dem ebendaselbst befindlichen Muster D. und die steuerfreien Gewerbeschelne nach dem Muster C. auszustellen. Da jedoch im bremischen Staate besondere Abgaben für den Betrieb von Gewerben nicht erhoben werden, so sollen für dle bremischen Staatsangehörigen die Legitimationen A. B. und D., welche von den bremischen Polizei ⸗Beh rden auszustellen sind, am Schluß, statt des Vermerks über die Entrichtung der gesetzlich bestehenden Steuern und Abgaben, die Bescheinigung enthalten, daß der Reisende (das gedachte Handlungshaus, die gedachte Fabrik) zur Betreibung des erwähnten Gewerbes im dortigen Staate berechtigt sei.

In Beziehung auf etwaige Rechte von Zünften, fremde Ge⸗- werbtreibende vom Verkaufe gewisser Waaren auf Märkten und Messen auszuschließen, wie solche in Bremen von verschiedenen

Zünften in Anspruch genommen werden, ist durch den Artikel 13 des Vertrages vom 26. Januar v. J. eine Aenderung nicht begründet. Die Königliche Reglerung wird veranlaßt, fortan nach vor⸗ stehenden Bestimmungen zu verfahren, insbesondere a) von den Gewerbtreibenden aus dem bremischen Staate und deren Reisenden, welche in dem diesseitigen Gebiete Waaren⸗ bestellungen suchen oder Waaren ankaufen wollen und sich in der vorgeschriebenen Weise über ihre Berechtigung zum Ge⸗ werbebekriebe in ihrer Heimath ausweisen, für die bezüglichen Gewerbescheine keine Steuer mehr erheben zu lassen, auch wenn in einzelnen Fällen für das Jahr 1857 etwa bereits solche Gewerbescheine gegen Steuerzahlung ausgefertigt sein möchten, die Rückerstatlung dieser Beträge anzuordnen, und b) diesseitigen Unterthanen, welche im bremischen Gebiete Bestel⸗ lungen suchen, Waarenankäufe machen oder Märkte und Messen besuchen wollen, die hierzu erforderlichen Legitimationen

ertheilen zu lassen. Die betreffenden Unterbehörden sind mit entsprechender Anwei⸗

sung zu versehen. Auch wolle die Königliche Regierung das dies⸗ seitige gewerbireibende Publikum durch eine in Ihrem Amteblatte zu veröffentlichende Bekanntmachung darüber belehren, welche Förm⸗ lichkeiten von demselben zu erfüllen sind, um in dem Bremischen Ge⸗ biete der im Artikel 9 und 13 des Vertrages vom 26. Januar v. J. verabredeten Verkehrserleichterungen theilhaftig zu werden, In den Artikeln 9 und 13 des Vertrages zwischen dem Zoll= vabel aber ausdrücklich auf die Fortdauer der oben erwähnten

Vꝛinisterinm für Sandel, Gewerbe und öffentliche

Sardin. Engl. Anleihe. Arbeiten.

Sardin. bei Rothschild? Hamburg. Feuer-Kasse do. Staats-Präm. Anl. Lübecker Staats-Anl. . Kurhess. Pr. Obl. 40 Th.

111

Braunschweig. Bank. . Darmstädter S. * Geraer Bank

Weimar. Bank

Oesterreich. Metall.. .. do. National-Anleihe do. Prm. Anleihe .. Russ. Stiegl. 5. Anl. Kass. Vereins- Bk. Act. do. do. 6. Anl. Disconto Commandit- do. v. Rothschild Lst. Antheile . ... ... ö do. Engl. Anleihe. do. Poln. Schatz-Obl. do. do. Cert. L. A. do. do. L. B. 200 FI. -

Ausland. Fisenb. - Actien. Stamm- Aetien. Nordb. (Friedr. Wilb)

Belg. Oblig. J. de Est do. Samb. et Meuse

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Dem Kaufmann J. H. F. Prillwitz in Berlin ist unter dem 8. März 1867 ein Patent auf ein Geschütz in der durch Zeichnung und Beschreibung nachgewiesenen ganzen Zusammensetzung und ohne Jemand in Anwendung bekannter Theile zu beschränken auf fünf Jahre, von jenem Tage an gerechnet, und für den Um— fang des preußischen Staats ertheilt worden.

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Teustadt · Weissenburg 4 Necklenburger.. ae , n, Nordb. (Friedr. Wilh.) Lars eje Selo....... fe.

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- 6 Erlaß vom 12. Februar 1857 betreffend die Reel - Sch- - Frei. 1527 133 gem Wühelmabehs (Gase. Oderberg 1063 2 104 2 10638 gem. Declaration zu dem Vertrage zwischen dem Zoll⸗

10. Marz. Die Bäarse erölfnete heute in animi: ter Hal- Rresnnm 510. Mare 1 Uhr 5 Minuten Nachm. (Tel. Dep. vereine und Bremen, wegen Beförderung der ge⸗

zung, die sich jedoch bis zum Schluss nicht behauptete, die Course er- d. Staats - Anzeigers.) Oesterreichische Banknoten 9897 Br. Freiburger gen seitigen Verkehrs Verhält ni sse „vo m

faberen im Allgemeinen nur unwesentliche Veränderungen. Stamm- Actien 1323 G.; do dritter Emission 126416 G. Oberschle- sische Actien Lit. z. 141 G.; do. Lit. B. 1348 G.; do. Lit. C. 26. Januar 1856.

Berliner Setreideksrne 1315 Br. Oberschlesische Prioritäts- Obligationen Lit. D. Sz Br; de. rom 10 Mrz. Lit. E. 774 G. Kosel - Oderkerger Stamm- Actien 1055 G. Kosel- NVeinen loco 368 - 4 Hahl. Oderberger Prioritäts Obligationen S543 Br. Neisse - Brieger Stamm- Rocces loco 82. 437 Rahlr SI —Spsd. 45 Rihlꝗr. ber, März 43 Acten 81 Br. ; . 6 Kuhr. . * u. G.. Mäarz- April 40 Rihlr. bez. u. G., 43 Spiritus pro Eimer zu 60 Quart . 3 , ö rern, ge = m Rtrlk'. Ke, , Br, 43 S.. Mei- Juni 4—= * Weixen; weisser J ä Sr, sci Es 8 Str. Hosen 3.“ Ser. verein? und Bremen wegen Beförderung der gegenseitigen Verkehrs. Zunstrechte aufmerksam zu machen, Rrieit ber- 1 44 G. Juni - Jusi 443 ; 45 Kihlr. ber. u Br., 44 G. Gerste 40 46 Sgr. Hafer 26 30 Sgr. ] ö ö Verhãltnisse vom 26. Januar 1856 (Geseßz ö Samml. für 1856 3 3 . den 12. ʒedruar 1857. n n,. * 16 Rrhlr. bez, 17 Br., . u. Mãrz - April 164 Dle Börse Var sehr animirt und die Course steigend bei belebterem S. Ss ) ist verabreder , . 14 ber, Br. u. G *,, 10. Marz, 4 Uhr S5 Minuten. Nachmittags. (Fel. Dep. 1) daß bie ven kontrahirenden Staaten angehörigen Fabrikanten Der Minister für Handel, Ge⸗ ges Staats- Anreigers. Weizen, Frühjahr 66 bez. Rogen, Frähjasir und Gewerbtrelbenden, welche blos für das von ihnen be⸗ werbe und , ,, = Rchlr. bez., Märr, März - April u. 13 - M gesordenrt, Frühjahr 44 bez., 449 G., 443 Br. Mai · Juni 44* betriebene Geschäft Ankäufe machen, oder Reisende, welche von der Heydt. . 222 Kuhl. bea. Er. u. G., Mai- Juni 2873 - 29 Rthlr. Br., Juni- Juli 444 G., 425 Br., Juli- August 45 Br. . Spiritus 13 ber, nicht Waaren selbst, sondern nur Muster derselben bei sich 2 1 ö 13 Br. Mei Funi 123 474 bens ni. Huli führen, um Bestellungen zu suchen, wenn sie die Berechtigung 2 n u. be n. G. 30 E-. 125 bez. u. G., Juli - Angust 12 G., Aug Sep ib. 12 G., Otober-No- zu die fem Gewerbebetriebe in demjenigen Staate, in weschem nr, wa. er leo bekauptet, Termine bei geringem vember 133 ber. Räiböl 165 Br., April-Mai 165 bez., Sepibr. Oktbr. fie ihren Wohnsitz haben, durch Entrichtung der gesetzlichen 1 ö Abgaben erworben haben, oder im Dlenste solcher inländischen Geiwerbtreibenden oder Kaufleute stehen, in dem Gebiete des

meant, wr, eee, en, 000 EQn. . . . anderen kontrahirenden Theiles keine weitere Abgabe hierfür zu entrichten verpflichtet sein sollen; .

2) daß die Ängehßrigen des einen Ver Kontrahenten, welche dit Märkte und Messen in dem Gebiete des anderen beziehen, da⸗ feibst hinsichtisch ber Verbindlichkeit zur Entrichtung einer Ab— gabe dafür den eigenen Angehörigen gleich zu behandeln sind.

Vertrag vom 26. Januar 1856 (Staats⸗-Anzeiger Nr. 183 S. 1505.)

Der Finanz⸗Minister. von Bodelschwingh.

Finanz⸗Ministerium.

Cirkular-Verfügung vom 17. Januar 1857 be⸗ treffend die richtige Anwendung des Waarenver⸗

zeichnisses in Bezug auf Ledertuch, Parkettafeln Nedartion und Rendantur: Schwieger. un d Tuch absch n itte.

zwrerlin, Tru nud Verlag der stoniglichen Gwebeirsen Ober Hofbuch druckerei. (Nudolph Decker.)

Bei Gelegenheit der Feststellung des unterm 23sten . Mts.