1857 / 68 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

; , f üis an . 13 2 jedegzmal 3. 50 6 13 . ; JJ 507 Ein Galen don anfang fte Prälenf, jedetznel Cindeen BPHantiãh öcheibler, Morih von Bruck. Jobann Friedxi Scei I. Ein und zwanzig ster Krtitel, maͤßige0 =Rersammläng trätt schrlich einmal, unl 4 Hen nach einer in die durch Arlikel zwölf (12) bezeichneten Zei⸗ Danjel 6 Christian Schneider, . e. . P Ane Ausfertigungen des mn. werden von dem Prä- n een n jahrlich einmal, und zwar in . . ; . . . „an die Gefellschasts! Seyffgrdt, Johann Hermes und Gusiav Molengar aus Cre feld. Friedriccͤh sidenten oder von deim Vice Praͤsiden ten oder don zwei Piitglieb ern * Liuzerdem finden außergewdhnlicht General ˖ Versammlungen statt, so ober . 6. an zugebenden n,. Jedoch Diergardt aus Vierssen, Franz Wilhelm Königs aus Duͤlten, Friedrich . Namens des Verwaltungsrathes unierschrieben. ? oft dies von dem Verwaltungsrathe für nöthig erachtet * der so⸗ ch erfolgter landesherrlicher Bestätigung des. Statuts Wilhelm Greef aus Vierssen, Theodor Croon aus Gladbach, Emil Peill ö Zwei und zwanzigster Artikel. Phld' wenigfiens zehn Aetiongkre, welche mindeslens Jweihunbert eilen im Laufe des ersten Gelen es überhaupt aus Eöln und Gustav Gebhard aus Elberfeld, den Verwaltungsrath. Der Verwaltungs rath wird nicht besoldet, er bezieht jedoch, außer besitzen, schriftlich darauf antragen . ö. ozent des emittirten Aktien Kapitals eingefordert Die erste theilweise Erneuerung desselben findet demnach in der dem Erfatze füt die durch seine Funktionen veranlaßien WÄuslagen, für Drei und dreißi st yr Artikel. . ; . . ö ordentlich en General ⸗Versammlung des siebenten nn, ,. s statt. seine Mühewaltung. eine Tantidine von fünf Prozent vom Reingewinn. Die regelmäßigen, wie die g ggg mii; n den l⸗Vers⸗ lun · . , n. angegebenen H, bie Die General⸗Versammlung bat eböch bas Recht, müt einer Mehrheit von . Der Verwaltungsrath stellt die Vertheilung dieser Tantisme unter gen beruft der Verwaltungsrath miitelst öffentliche 1 nr 2 * n eilten fällt zu Gui sten der Geselischaft in eine Con. drel Vierteln der anwesenden Stimmen eines oder mehrere Mitglieder seine Mitglieder fest. Der General ⸗Versammlung blelbt es vorbehalten, burch die im zwölften Artikel erwähnten Zeitun . anntmachungen stiongh strae bon e nem Zehn 1 er fälligen Raten. Wenn innerhalb des Verwaltungs rathes auszuscheiden und an deren Stelle neue Mitglieder ein Maximum der Tantieme festzustellen, wenn im Laufe der Zeit das Die Bekanntmachungen sollen inindestens 3 ü eier Monate nach einer erneuerten offentlichen Aufforderung die Zah. Ka w len. Jedoch muß dazu ein Antrag von wenigstens zehn Acttonairen . Actien · dapital vermehrt werben sollte. 2 sammlung stattfinden. Bei gan , , 8 Ver⸗ noch immer nicht erfolgt, lo ssi die Gefellschaft berechtigt, dis bis ie zu ammen zwelbundert oder mehr Aetien befißen, rechtzeitig (Artitei ö . Vierter Titel. lungen wird der Gegenstand ihrer Berathung im 9 . , dahin eingezahlten Raten als' der Gesellschaft verfallen, und die durch fünf und dreißig (G35) eingereicht sein. , Von der Direltion. z(Gchiuß folgt 8 gemeinen angegeben. die Ratenzahlungen, so wie durch die ursprüngliche Unterzeichnung dem Fünfzehn ter Artikel. V Drei und zwanzigster Artikel. * gt.) Attionair gegebenen Ansprüche auf den Empfang von Aktien als erloschen Jedes Mitglied des Verwaltungsrathes muß mindestens zehn Aenen ; Zur speziell en Führung der Geschäfte nach der zu ertheilenden he⸗ zu erilären. Eine solche Erklärung erfolgt auf Beschluß des Verwaltungs. befizen oder erwerben. Die Dokumente dieser Actien werden in dem ren lei n, betet der Verwaltungs rath gut seiner Mitte oder aathes durch öffenlliche Bekanntmachung unter Angabe der Aummner Ber UÄUrchive der Gesellschaft hinterlegt und bleiben, so lange die Functionen mußertzalb derselben eine HDireftion von drei Persaneng deren Namen 1 Atte, An die Stelle der auf diese Art ausscheidenden Attionaire sollen von des Inhabers im Verwaltungsrath dauern, unveräußerlich. . öͤffentlich bekannt zu machen find. Die Ernennung der Direction erfolgt Staats ⸗Ministerium. dem Verwaltungsrathe neue Attienzeichner zugeloassen werden. Derselhe GSGechszehnter Artitel. ö ö. Aten guhtehung esnes Rotars und bildet die Ausfertigung des notariellen . ist auch berechtigt, die falligen ai g binn; nebst der Konventio nalstrafe Der Verwaltungsrath wählt aus seiner Mitte einen Prasidenten. Protokolls beren Gegitimatizn, ; . Der Heheime Archio, Assistent Dr; vo n,. N örnen ist zum gegen bie ersten Aktionaire gerichtlich einzuklagen, jedoch nur in sofern und einen Vice Präfidenten. Die Namen der Gewählten werden bffent⸗ 1 Die Remungration den Hirection kann zum Theil oder ganz in einem Geheimen Archivar am Geheimen Staats Archiv ernannt worden. und so lange, als er von dem Rechte, die Aktien lie erloschen zu erklä⸗ lich bekannt gemacht. Ihre Functionen in dieser Eigenschaft dauern ein Anthelle am Reingewinn bestehen. . . J. ten, nichl Gebrauch gemacht hat. Jahr, fie sind nach Abiaüf desseiben wieder wählbar. V Bier und zwanzigster Artikel. ö. ö é Ltellzatl Ach te j. , . 4 ; ö. . —̊336 . sein, einer Sißzung des Verwaltungsrathes jah T e fr , , . er wh n . die 6 Ueber die Theilzahlungen werden au den amen lautende Interims⸗ beizu ohnen, übernimmt das anwesende, nach de ̃ r insbesondere e befugt, bei allen gerichtlichen Verhan ungen die Rechte sir S ö Quittungen ertheilt und nach Einzahlung des vollen Betrages 2 die Mitglied den Vorsiß. a, c den Lebens ahren dlteste ö der Gefellschaft wahrzunebmen. W inist erin m für Dan zel Gewerbe und öffentliche y, anf sen u le, ö Deiche . zwar berechtigt, . ö n n m w f Artikel. Mindestens . . n nig erk ener, ö em hi ö Arbeiten. . nach erfolgter Einzahlung von erzig Prozent ihre Rechte an Dritte zu ommt in außergewohnlicher Weise die Stelle ei itgliedes lindestens zwei Direktoren oder ein irektor und ein hierzu bam 264 nbertragen, dicsn⸗ jedoch bis zur n,, . des . Betrages . Verwaltungsrathes . , , . wird ,, WVerwaltungsrath ermaächtigter Beamter der Gesellschaft, dessen Name Das 13te Stück der Gesetz⸗ Sammlung, welches heute aus⸗ Aktien der Gesellschaft , ö ; ö. . . r rg 6. k Heneral-Verfammlung von dem Verwaltungs⸗ enn in 9h ung, . , e, , . ,,, in, . mf Neunter Artikel. rathe wieder beseßt. ; ö se Korrespondenz, so wie aue Zahlungs ⸗Anwe ungen und alle uit⸗ r. da rivᷣ egium wegen Aus ertigung auf den Inhaber Sollen angeblich verlorene oder vernichtete Aktien oder Ta⸗ Die definitive Wiederbesetzung er olgt durch die Wa ö tungen. , lautender Kreis⸗Obligationen des so erläßt die Direktion dreimal in Versammlung. Das in . Wife . hr e hear r , . In gleicher Weise geschehen die Acceptationen, Ausstellungen und Betrage von 64, 000 grun len .. , ,, Monaten eine öffentliche Aufforderung, jene Termine aus“ an weichem bie Dauer der Functionen seines Vorgängers Indossamentz der Wechet ah unn eisungen. so wie alle Untfrzeich nun, und unter = ; ; . Rechte an denselben geltend aufgehört haben würde. Bis zu der im tierzehnten Artikel bestimmten gen für die laufenden Geschäfte, welche als Ausführung der bereits ge⸗ „A632. das Statut des Verbandes der Wi senb etzten n ,. Doku⸗ e Erneuerung ergänzt der Verwaltungsrath sich selbst , , 3 gefaßten Beschlüsse oder abgeschlossenen Gemeinde Alflen fe gerdse , a e , ,. geltend gemacht worden, Sämmtliche hier vorgesehene Ersatzw e r erträge zu betrachten sind.- len, so erlle olumente für nichtig. eines Noiars a enn e, lich a,,, . 3 Sechs und g f l Berli Bezirks Koblenz. Vom 2. März 1857. Di urch die Gefellschafts⸗ fertigung des notariellen Äktes dient den Gewählten als Legitimation ; ' . ; Hesellschost. erln, en *. März 1857. blattè: und fertig . . n ,, ,. ion. und C e vorbehal⸗ Debits-Comtoir der Gesetz⸗Sammlung. , vue , fi regelmäßig an den von ihm . ; ͤ r inen und außerordentlich, - ; ; ( . ch, so oft der Bor sihende es 9. . erwaltungsrathe 2er Vorfißende ist verpflichtet, den Berwaltungsta Ministerium der geistli = der Aktien oder sofern von drei Mitgliedern desselben darauf n,, . . r ß . Hebie ' ,, * . . an ,, ech en, absoluter Stimmen⸗ Der S e itglieder gefaßt, in ein dazu bestimmies Pro- er Schulamts⸗Kandidat Dr. Fran Wein kauff ist al werden. tokollbuch eingetragen und von den AÄnwesenden unte ic . i Rirerti r ; d . - ; eh n. Artikel. Im Falle der Stimmengleichheit . ei g r g r shsnden Die Directio f e, . Lehrer am Friedrich⸗Wilhelms⸗Gymnastum zu Köln Alle Attignaire haben in Crefelb Domizil zu wählen. Diejenigen, Zur Fassung eines gültigen Beschtuses ist die Anwesenheit v . adh zu suspe h die angestellt worden. i. M7 . . ,. an angesehen iwerden, wenißstens acht Mitgliedern erforderlich. J cheidung des Ve f . . chirtitel W . a en fie ihr Domizil auf dem Se retariate des Handelsgerichts zu t i. äitgli h : Erefeld. Mehrere Repräsentanten und Rechtsnachfolger eines R. Den JJ . Grenzen des Statuts H hne o . h. ; 3 d . 9 J . n . ien, n sind nicht befugt, ihre Rechte einzeln und getrennt auszuüben, sie können über alle Angelegenheiten, der Gefellschaft, so weit rh! jahr Fer K tion muß mindestens aft besitzen oder erwerben. und, hef des Ministeriums für die landwirthschaftlichen Angele⸗ biestlben vielmehr nur zusammen und zwar durch Eine Person wahr⸗ schlußnahme der General ⸗Ver sammlung dasd r udlic n ,. 36. ö Diese Actien werd Gesellschaft hinterlegt und genheiten, Freiherr von Manteuffel, von Lübben. nehmen lassen. . Direction übertragen find. Namentlich bestimmt er äber bien . 9 n , m, en, , r,. Der General. Major und Commander ver Zten Garde · Infan-⸗ Kilfter Artikeit. , 24 n ung . noch übertragen werden. terie⸗Brigade, vo n Arnim, von Düsseldorf. Ueber den Betrag der Aktien hinaus ist der Altionair, Anspruch z nehmenden Kredite fest. ? . V ö. 19 . . 3 ö. en Der General⸗Major und Commandeur der 9Yten Infanterie⸗ es auch sei, zu Zahlungen nicht ver— Er entscheidet über die Erwerbung, und Peräußerung von Im A sf 3 ,, n ger l Brigade, Herwarth von Bitten feld, von Prenzlau. l der im siebenten Artikel borgesehenen mobilen und Gerechtsamen, über Neubauten, große Reparaturen an den Nur diejeni ö. Ach . ih n der G 1 = J 3 Immohilien, so wie äber une Pian , n, , n, ur diejenigen Actionaire sind zur Theilnghme an der entral⸗ A ö c ö TDiublisfements, Die Gesammt ö. id Umfang der zu errichtenden . Versammlung und an deren Perhandiungen befugt, welche den Besitz bgereist: Se. Durchlaucht der Königlich hannoversche Alle off Gesesschast erfolgen in Sar gam Laren jet hn nen mn sar en n . Banten und der Actien (oder bis zu deren Ausgabe, der Quittungsobo gen wenigstens General der stavallerie, Prinz Bernhard zu Solms⸗Braun⸗ dem „Pr er“ zu Herlin, der Crefelder (er Cr rrele des mit lirten Actien - stap gung der eneral⸗Versammlung acht Tage vor der General⸗Versammlung dem Verwaltungs rathe nachge⸗ fels, nach Hannover. Zeitung er na ichen Meru . ltere m, . ctien⸗ apitals nicht überschreiten. . wiesen haben. Der Nachweis uͤber den Besitz wird entweder durch Vor⸗ H ö. . . g. ö eihen ist die Autorisation der General-Versammung erfor- zeigung der Actien oder durch, ein von einer öffentlichen Behörde be⸗ . ; Berlin, 19. März. Se. Majestät der König haben Aller⸗

6

.

. . . ö . . . 1

ee e, e.

/ / /

ll bie Veroffentlichung in ben übrig derlich, Die hieraber bei der General-Versammlun tlle r i iefer ] n 14 g zu stellenden An— laubigtes Zeugniß geliefert. 3 e, e, , , . trage sint bei der Einberufung im Allgemeinen anzugeben. ö. 967. 6e auf welche fällige Ratenzahlungen rückstaͤndig sind, gnädigst geruht; Dem Hr. juris Freiherrn Georg Maria von ien. 6 in gen und abel . , ,, ser 8 66 den Einkauf ndeh keine Befugniß der Besier zur Theilnahme an der General-Ver= Stiltfried⸗Rattonitz zu Hirschberg die Erlaubniß zur Anle⸗ ! ei zrodutte e Regulirung der Preise. ammlung statt. . . . . ; Sie Regierung ist be. Er bestellt die Direction, setzt deren Remunerallon fest und bestimmt 3 Reun und zwanzigster Artikel. a, ,,, Ritter Kreuzes des Johanniter Malteser n. welche Blätter an ihre Befugnjsfe soweit sie nicht bereits in diesen Statuten vorgesehen Das Stimmrecht steht nur den ÄUctionairen zu, welche fünf oder d . die Amtsblätter dereni Diese Verfugung ist durch find; er erlaßt und andert die speziellen Instrultionen für den Geschäfts⸗ mehr Actien besitzen. Dasselbe wird in folgendem Verhaͤltniß ausgeübt. . dire die inlandischen ffen lichen, in deren Be. betrieb der Yirettien; en bestimmt die Behätter der Beamten und die a) für fünf und zwanzig Actien oder weniger auf jede funf Actien ö, , allgemeinen Verwaltungskosten; er ernennt und entläßt alle Beamten Eine Stimme, * i ch t a mt li ehe s ern. i ,, ann , . . eine Besoldung über p) für die Actien, welche . 37 die Zahl 26 fünf e , . , ĩ Jahr erhalten. ie mit solchen Beamten abzu⸗ . ia binaus besißt, auf sede zehn tien Eine Stimme, jedoch kann . ö. schließenden Verträge sollen dem , , ausdrüllich das gen and ,. fin heen Stimmen für seine Person abgeben. 5 4 , , . gestrige ee. Sißung des Recht vorbehalten, dieselben jederzeit mittelst eines von mindestens zehn Dreißigster Artikel. Den 4 Ich un na . We gung verschie ener Petitionen meines N dafür siirmmenden ingiht der. de Herwwaltungsrgihes gefsstn Beschlusses Die Actionaire können sich in Verbinderungsfällen durch andere, gewidmet. chließlich wurde der ericht der Budget- Kommission l. . . und. bildet woeßen Din sto fr sehen, Fah l n und aus andern Gründen zu ent-. nach Artikel acht und zwanzig (28) zur Theilnahme, an den General- über die Etats Ueberschreltungen im Ausgabe- Etat des Herren⸗ . . 6h oh a. Gewůhlten. lassen. Eine soichergestalt ausgesprochene Entlassung des Beamten hat . Versammlungen befugte Actiongire vertreten lassen, die Handlungshäuser hauses pro 1866 angenommen, indem das Haus diesen Ueber⸗ min desten n Mitgliedern, von denen 1 hel „daß alle demselben vertrogemaßig gewährten Anspruüche an aber auch durch ihre Prokuraträger, die Gemeinden und offentlichen Institute schreitungen auf Höhe von 2144 Rihlr. 6 Sgr. 3 Pf. die nach⸗ En tfernu . ö, , Entschäbigungen, Gratifikationen der durch ihre Repräͤsen anten, die Minderjährigen oder an, Vebormundelen trägliche Genehmigung ertheilte. 5 hr ö ere 6 fär die Zukunft von selbst erlöschen. Auf diese Be⸗ durch ihre Vormünder, die Ehefrauen durch ihre Ehemänner wenn die In der gestrigen (34sten) Sitzung des Abgeordneten= 9 2 st e m., ö. ner, . nzuwelsen. , ; Vertreter auch nicht Actionaire sind. Für mehr als fünfzehn Stimmen hauses wurde das Gesetz betreffend dle Ver einfachung des Fax ö Mrstinmung. der ö. ,. . ea, ,, ,, kann ein Einzelner nicht Vollmachtträger in der General ˖ Verfammlung sein. verfahrens für kleiner —ö 8 a guter, nach kurzer Vetatte ange⸗ he e. ; ; 5 1. 1 ; 1 ö ay en zu hr in m⸗ ö ö ö 7 1 er- Artikel. ; ö 379 5 ; E ö. . 14 n,. zu deiegiren und diesen die erfeiderlichen Hollmachten. Bei Wahlen 2 ö . in Dienstverhaͤlnissen zur ,, , ,, e n r f ce r,, * 6 . Zwanzig ster grtikel!- 80 ass Gesellschaft, zu den Mitgliedern des Verwaltungsraths, der Directien des Abgeordnten ihn x. 0h n 96 var Hustunt 3 . 3. bekannt gemacht. Far bie der General . mung i en, . . oder zu den Beamten ber Gesellschaft stehen, ein Stimmrecht nicht 9 . es: . aun de k liegt . eg er Hener al- Versamm 1 vorbehaltenen Entscheibungen ausgeubt werden. , ö ärzte allmälig aufzuheben. sei, warde angenommen. Bls zum egt in den eschlüssen der General⸗Verfammlung über die auszusühren⸗ . Zwei und dr eißigster Ar titel. 5 der Sitzung ersepigte das Haus noch eine Reeihe don i etitionen. 5 . ; . ; m , ,

ter landesherrlicher Geneh⸗ den Maßre i ilung ö ; . gein zugleich die Ertheilung der General. = 6 az x . di herren: J Vollmacht an ben Cber r ultungeraih, dit e . . Dien wen erg ersammlungen finden in Erefeld siatt. Die regel⸗

Gar bie migung bilden