1857 / 74 p. 1 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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Seh leische. . do. do, Lit. D. do. Stamm-) Erior. K . Berlin- Stettiner: do. Frioritäts-Oblig. Pr. Bk. Anth. Scheine - do. Prior.- Oblig. do. vom Staat gar. Priedriche d'or... a,, Bresl. Schw. Frb. alte Ruhrort - Cref. Kreis dare Goldmiinzen Brieg Neisse Gladbꝛeher .... 8 Thlr. . .. n Cöln- Crefelder do. Prioxitäts- . ö do. Prioritäts- do. II. Serie Cõöln-Nindener.... do. III. Serie do. Prior. Oblig. Stargard- Posen.. lo. do. II. Em. do. EPrioritita- ag,, . do. II. Emission do. III. Emission Thüringer... do. IV. Emission do. Prigr.-Oblig. Düsseldorf-Elberf.. do. J. Serie do. Prioritãats- Wilh. (Cos. Os)

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H Serlin, Freitag, den 2. Mär;

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Se. Masestät der König haben Allergnädigst geruht: höheren Dienststellen in den Postdienst einzutreten wünschen, haben Dem Registrator beim Herrenhause, Kanzleirgth Schulz zu in schulwissenschaftlicher Beziehung folgenden Anforderungen zu

Berlin, und dem Kammerdiener Ihrer Majestät der Königin genügen.

Eolomb, den Rothen Adler-Orven vierter Klasse zu verleihen; leselben müssen: so wie h sit zu verleihen; a) eniweder von einem inländischen Gymnasium oder von einer

r ; ver höheren Bürger- und Reaischulen, welche nach dem Regle⸗

Den seitherigen Landraths Amts -Verweser Frledensrichter 95 ö g Bernhard ** Frievrich Hugo von Sceibler; zum , e, n. , . ; ö. ö . Kreises Montsoie im Regierungs Bezirk Aachen zu 3 en n,, ,. mit dem Zeugnif inen Den Bau⸗Inspektoren Rampoldt zu Oppeln und Linke zu e erf, n. . 6er n , m , Ranbor den Charakter als Baurath zu verleihen. . richt, oder auf ausländischen Lehr Anstalten gebildet worden sind, mit dem nach Vorschrift des Koͤniglichen Minssteriums der Unter- y ,, a. sᷣ r rn an ' . 1846 erforderlichen ö. ; ö ; oritals- ; ö. e u ommisston eines Gymnastums, resp. . . Wag e meer. * do. M. 8 Miinisterin na für e,, . und ffentliche einer 9 fie! d n ungiu /, Tn, . 6. 33

Ne mien Kn nngcn. . . v fre G n g fte q , n, mu leer . . Verfügung vom 19. März 1867 betreffend die NVolnischen, gder , al, mn, . Ausland. Fonds. . ,, Portofreiheit bei Versendung der Schulvverschrei Englischen Sprache

; . Braunschweig. Bank.. 1303 8ardin. Engl. Anleihe.

. 66 Tinsowelt bewandert sein, um sich darin mündlich mit Gala-

8 j . bungen der Staats⸗Anleihe vom Jahre 1853 und 1 2.4 *

Mae d. Fisenbkl. Aetien. . w bor , n mn n d. 9 h fret ausdrücken ünd nach veutschen Dittaten schreiben zu Nordb. , , Geraer Bank 1045 Hamburg. Feuer- Kasse

, ee. d u d el auszureiche neu in s⸗ .

gtamm.- Aetien. er zu den selben . 6 nden neuen Zin konnen; 1.

3 , Belg. OQhlidg. J. de Est Weimar. Bank 119 do. Staats-Präm. Anl. p . c) außerdem eine deutliche und gefällige Handschrift besitzen. do. Sanmb. et Meuse Oesterreich. Metall.. .. S1 Lübecker Staats-Anl.. 2

o. National- Anleihe . Sar sturhess. Pr. Obl. Ko Th. Die Schuldverschreibungen der Staats⸗Anlelhe vom Jahre Der Bewerber darf in der Regel nicht über 25 36 alt,

do. Prm. Anleihe. 1063 KN. Bad. do. 35 FI.... 1853, welche behufs der bevorstehenden Ausreichung der neuen muß körperlich fehlerfrei, vollkommen gesund und so kr ig sein,

1 . 4 Kuss. Stiegl. 5. Anl. Zins- Coupons Ser. Il. daß sich mit Sicherhelt annehmen läßt, er werde den mlt vt Post-

, , . . 26. . zwischen den Königlichen Kassen, so wie zwischen diesen und diensie verbundenen Beschwerden und namentlich ven Anstrengungen

1 . ommandi =. ö. ö. . ö st. Privatpersonen des häufigen Nachtdienstes auf die Dauer gewachsen sein. Es ist eile. 6 , ri versandt werden, sind bis zum 1. November d. J., einschließ - B; besonders nöthig, vaß er mit einem ungeschwẽächten Seh- und

. do. 40. Gert. L. A. lich der beigefügten Coupons, unter der Bezeichnung; Gehörvermögen ausgestattet ist.

do. do. L B. 200 Fi. „Schuldverschreibungen der Staats- Anleihe von 1853 zur Bei- 3. . .

64 21 ; ügung neuer Coupons, resp. „mit neuen Coupons“ Der Bewerber soll in der Regel vor dem Eintritt in den J . 2 . . . K 26. zu harr n, ö. 4 ö ein- resp. dreijährigen Dienst im stehenden Heere e, e, ee, w e, e m en, . 1 ee, e, een, n , n ver,. 27 erlin, den 19. rz 1857. abgeleistet haben. . 2 De! inüister fir ömbel, Gewerbe und offentliche Arbetten. bee der Heieret oer seltü Ciath n en elde ge; ser Anforderung noch nicht genügt, so kann dies noch nach seiner iim, 25. Mirz. Das Geschäft der heutißen Börse war bei KRrenhkarm, 25. März, I Uhr Minntenm Nachm. Le. Deb. Annahme als Post - Aspirant und Eleve geschehen. Die Militair⸗ Wenig Verinderunt en in den Coursen animirter ale gestern. d. Staats- Anaeigers. Oesterreichische Banknoten 35 Br. Freiburger Diensizeit wird ihm aber auf die Zeit seiner Vorbildung zum Post⸗ K 6 3. 77 nnn ,, , 39 . , . ö , Verfügung vom 19. När z 1857 betreffend das . nicht ih, , , 9) muß n,, , des Militair⸗

zarsen greg, hehre f, ita, ot ier eee d w. ss beg, , In E. JI7 G. Kosel-Gderkerger StSem getien t Br. Kosel- Oder- forderung der Post Eleven. j * berger Prioritõts 2 S4 Br. riss Brieger Stamm- Actien , . i. , ws Vorbildungezeit als Aspirant und

s8215 Br. Verfügung vom 17. Januar 1857. (Nr. 21. S. 149) §. 4. An Dienst⸗Caution sind 300 Rthlr. in zinstragenden insländi⸗

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Spiritus bro Rinn en 60 Quart bei 80 Ci. Tralles 42 Ruin. G.

Weizen. weicher 6t- 30 Sgr., gelben ba = 65 Sgr. Roggen 1 50 Sgr. . . Gerte 30 - 145 Sgr. Hafer 25 - 30 Sr. . 2 In der Anlage (a) befindet sich das revidirte Reglement über schen Staatspapieren oder in anderen, zu einer derartigen Cautions- Bei geringem Geachäst stellten zich die Notirungen der Actien nĩe- die Annahme und Beförderung der Post-Eleven vom 1. März d. J., leistung geeigneten, zingtragenden Papieren, gleich bei dem Eintritt

driger. Eosel- Oderberger erlitten einen echr betrachisichen Hüchgang. durch welches auch die General⸗Verfügung vom 17. Januar v. J., als Post⸗Aspirant, zu bestellen. BGtetannn; 25, 6 *. ,, . 7 ö Aenderungen des Reglements 2c. betreffend, aufgehoben wird. S. 6.

, J, ,,, , ,, . e. . Der Bedarf an Exemplaren des revidirten Reglements ist Der in den Postdienst Eintretende muß im Stande sein, sich

3 3 a3 8 een 12. Firn r. ,,,, Jun Ii. durch vie Königlichen Ober ⸗Post⸗Directlonen bei der Geheimen während der ersten drei Jahre, nöthigenfalls aber noch länger,

1 Rah. sl Jo e, September w Kanzlei des General⸗Post⸗Amts zu bezlehen. und bis dahin, daß ihm ein ausreichendes Dlensteinkommen ge—

13 k 3 d . Berlin, den 19. Maͤrz 1857. währt werden kann, aus eigenen, Mitteln, ohne Beihülfe des

. Der Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten. Staats, zu unterhalten, Er fungirt so lange, dis ihm ein Ein⸗

kommen aus Post - Fonds ger wird, bei den Post- Anstalten

lediglich als überzähliger Arbeiter, auf dessen Arbeitskraft nicht

ö. gerechnet wird, sondern dessen Beschäftigung nur zum Zwecke hat,

Revipirtes Reglement vom 4. Rar; 1857, äber 6 dem Dienst vertraut zu machen und für seinen künftigen

uf heranzubilden. die Annahme und Beförverung der Post- Eleven. k r . gestattet sein, densenigen jungen Männern¶

8 565 ö. h 68.51. welch? von einem Gymnaflsum mit dem Jeugnisse der Reife für 9 n tg, nn, e, m,. . Junge Männer, welche mit KRussicht auf Beförderung in die die UÜntversität abgehen, ein Jahr nach ihrem Eintritte in den

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