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Schema A.
¶(Vorderseite.
Dan mięgseẽrt᷑ pria?.- Weiten - Van, gegründet durch den notariellen Vertrag vom landesherrlich bestätigt durch Königliche Kabinetgordre vom
n , AM er on Thaler Preuß. Courant.
Der N. N. (Stand, Wohnort) hat den Betrag der AÄctie No mit Fünfhundert Thaler statutenmäßig geleistet und alle statutenmãä ßigen Rechke und Pflichten an der auf 20609 Aetien 3 500 Thlr. gegründeten Danziger Privat⸗Acrien⸗Bantk, namentlich an deren Gewinn so wie an dem Gesammt⸗Eigenthum dieser Gesellschaft. Jeder Nachfolger im Eigen⸗ thum dieser Actie ist den Statuten unterworfen. Danzig, den .. ten 18
des Registers. (Rückseite.
Uebertragen auf JJ . . , . 2 3 Danzig, den 2 Danziger Privat ⸗Actien⸗Bank. Der Verwaltungsrath.
Schema B. Di videndenscheine. (Vorderseite.)
Talon Danziger Privat⸗Actien⸗Bank.
Anweisung zum Empfang der (zweiten) Serie der Dividendenscheine zur Actie Nr. .....
zum 1. Mai 18...
nicht erhoben worden ist.
Dividendenschein zu der Actie Nr der Danziger Privat -Actien⸗Bank. Der Inhaber dieses Scheins em⸗ pfängt gegen Rückgabe an der sasse der Banziger Privat⸗Actien⸗Bank oder nach seiner Wahl an den durch den Beschluß des Verwaltungsrathes zu bestimmenden Orten die für das Jahr .... festzuftellende Dividende. Danzig, den ... ten . (Stempel. Danziger Privat⸗ Actienbank. Der Verwaltungsrath.
(Růuckseite.)
6 831 2 8 ——— 2 85 8 8 —w— 821 S 6 Q t= & 86 2 8 82 S S TS 1 — 8 — D 2 3 1 — = — 2 2 — a 213
5 Jahren vom 1. Mai 18...
Dieser S
Der Rendant.
X 23 — 8 2
Inhaber empfängt am gegen diese Anweisung nach §. 5 der Statuten am Sitze der Gesellschaft die (zijweite) Serie der Dividendenscheine zur vorbezeichneten Actie
Danzig, den
Der Verwaltungsrath.
Allerhöchster Erlaß vom 23. März 1857 — betref⸗
fend die Ber längerung der Frist für die Zulassung
normalwidrig gebauter Fahrzeuge zur Befahrung
der Wasserstraßen zwischen der Oder und Spree bis zum 1. Januar 1860.
Allerh. Erlaß vom 4. April 1853 (Staats- Anzeiger Nr. 90, S. 593).
Auf Ihren Bericht vom 12. März d. J. genehmi die durch Meinen Erlaß vom 4. April 1863 . ö gn e,
S. 158) bewilligte Frist für die Zulassung der daselbst unter 2 naher bezeichneten, vor Erlaß Meiner gedachten Ordre normalwidrig gebauten Fahrzeuge zur Befahrung der Wasserstraßen zwischen der Dder und Spree bis zum 1. Januar 1860 verlängert werde. Die- ser e. ist durch die Gesetz⸗ Sammlung zur offentlichen Kenntniß zu bringen.
Charlottenburg, den 23. März 1857.
Friedrich Wilhelm. von der Heydt.
An den Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.
Ministerium für die landwirthschaftlich en Angelegenheiten.
Verfügung vom 26. März 1857 — betreffend die Grundsätze bei dem Geschäfts⸗Ver fahren in Auseinandersetzungs⸗Sachen.
Nach Prüfung der Grundsätze, welche von der Königlichen Regierung in dem Berichte vom 16ten v. Mts. hinsichtlich einiger Punkte des Geschäfts⸗Verfahrens in Auseinandersetzungs-Sachen vorgetragen worden, wird derselben Folgendes eröffnet:
19) Die Ansicht,
daß ein Rezeß, welchen die eine Partei vor dem Kommissar
der Ausemandersetzungs ⸗Behörde vollzogen hat, nachdem die
Sache von der Domainen⸗Verwaltung an die Auseinander=
setzungs⸗-Behörde abgegeben worden, mit rechtlicher Wirkung von der Domainen⸗-Verwaltung bestätigt werden können, ist unrichtig. Die Königliche Regierung stützt sich dabei auf das Gesetz vom 22. April 1852. Letzteres hat aber den 8. 39 der Verordnung vom 30. Juni 1834 nur in sofern abgeändert, als der 8. 39 im zweiten Abschnitte die Rezeßbestätigung durch die Auseinandersetzungs⸗Behörde, an welche die Sache abgegeben wor⸗ den, selbst in dem Falle vorschreibt, wenn die Auseinandersetzung doch noch mit Dazwischenkunft eigener Verhandlungen der Domai⸗ nen⸗Verwaltung zu Stande kommt. In einem solchen Falle steht der Domainen - Verwaltung nach dem Gesetze vom 22. April 1852 nunmehr die Bestätigungsbefugniß allerdings zu.
Dieser Fall liegt aber selbstredend nicht vor, wenn der Rezeß vor dem Kommissar der Auseinandersetzungs⸗ Behörde vollzogen worden. In diesem letzteren Falle gebührt die Bestätigung vermöge des §. 39 der Verordnung vom 36. Juni 1834 nach wie vor der Auseinandersetzungs⸗Behörde. .
2) Das gedachte Verfahren hat die Königliche Regie⸗
rung nach Inhalt des Eingangs erwähnten Berichts auch unter gewissen Modificationen auf Ablösungen von Geld⸗
und Roggen ⸗ Abgaben an pia corpora anwenden wollen. Jener Bericht ergiebt aber nicht näher, welche pia cor— pora hierbei gemeint sind. Es braucht wohl kaum erinnert zu werden, daß der §. 39 der Verordnung vom 30. Juni 1834 die Befugniß der Rezeßbestätigung den Regierungen und Provinzial Schul⸗Kyollegien nur rücksichtlich der von ihnen ressortirenden Güter⸗ Verwaltungen wegen der zum Patronate der Regierungen gehören⸗ den kirchlichen Güter und Grundstücke und der zur Verwaltung oder zum Patronate der Provinzial⸗Schul-Kollegien aus dem In teresse des damaligen Ober-Eigenthums oder des Erbverpächters gehörenden Domainen und Anstaälten beilegt, und daß daher hier nur von Ablösungen dieser Art die Rede sein kann. Auf dieselben findet das, was oben unter Nr. 1 gesagt ist, gleichfalls Anwendung.
Doch tritt hier noch eine weirere Beschränkung ein.
Sollen dergleichen Ablösungen nämlich auf Uebernahme der Renten auf die Königliche Rentenbank gerichtet werden, so wird zufolge der Ss. 14 und 64 des Rentenbankgesetzes vom 2. März 1850 — welche durch den 5. 2 des Gesetzes vom 22. April 1852 aufrecht erhalten worden — die Bestätigung des Rezesses durch die
Au zeinandersetzungs-Behörde jedenfalls erforderlich.
3) Wenn bei einer Abloͤsung Naturalleistungen, Laudemial⸗Ver⸗ pflichtungen oder andere unbeständige Geldabgaben in jährliche Renten verwandelt werden, so ist der Tag, mit welchem die Natu⸗ ralleistungen c. aufhören und die jährlichen Renten eintreten, der Ausführungstermin der Ablösung. Derselbe kann von den Interessenten verabredet oder im Falle des Streits durch richterliche Entscheidung festgesetzt werden und ist im Rezeß zu hezeichnen. Die so festge⸗ stellte Kente ist bis zum Beginn der Amortisationsperiode vom Verpflichteten unmittelbar an den Berechtigten voll abzuführen. Den Anfang der Amortisation zu einem ersten April oder ersten Oktober haben weder die Interessenten, noch das Spruch⸗Kollegium festzusetzen; derselbe wird zufolge des 8§. 16 des Rentenbankgesetzes
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von der Rentenbank⸗Direction und bei den Ablösungen von Do⸗ mainen-Gefällen von der in die Stelle der Rentenbanken tretenden fis kalischen er d. 9 . Regierung als Aufsichtsbehörde der siskalischen Kasse) bestimmt.
ee n,. f einem von der Auseinandersetzungs Behörde zu bestätigenden Rezesse das Datum des Anfangs der Amorti⸗ fationsperlode noch nicht bestimmt angegeben, sondern es muß auf hie von der Königlichen Regierung zu treffende Bestimmung hin⸗ gewiesen werden und es müssen die dargus folgenden weiteren Ver⸗ pflichtungen und Rechte demnächst im Rezesse angegeben werden.
Es relevirt hierbei nicht, wenn auch keine neue Rentenver⸗ wandlung vorliegt, es sich vielmehr allein um die Uebernahme einer schon bestehenden Geldrente auf die Amortisation handelt. In diesem Falle ist zwar der Beginn der Amortisation mit Recht als der Ausführungstermin des Geschäftes zu bezeichnen; derselbe kann aber nicht von den Interessenten oder der Auseinandersetzungs⸗ Behörde, sondern nur von der die Kasse dirigirenden Behörde — der Königlichen Regierung — festgesett und deshalb im Rezesse noch nicht bestimmt angegeben werden.
Berlin, den 26. März 1867.
Ministerium für die landwirthschaftlichen Angelegenheiten. von Manteuffel. An die Königliche Regierung zu N
N i ch tamtiiche s.
Preußen. Charlottenburg, 3. April. Des Königs Majestät begaben Sich gestern Vormittags schon zeitig nach Schloß Bellevue, arbeiteten daselbst und empfingen um 1 Uhr in besonderer Audienz aus den Händen des Kaiserlich Oesterreichischen außerordentlichen Gesandten, Herrn von Koller, dessen Creditive.
RNächstdem nahmen Se. Majestät noch ten Vortrag des Minister⸗
Präsidenten und des Militair-Kabinets entgegen. Um 3 Uhr fand im Treibhause des Gartens von Bellevue das Diner statt; nach demselben empfingen Se. Majestät noch einen Vortrag und gingen alsdann zu Fuß, beim zoologischen Garten vorbei, bis nach dem Schlosse in Charlottenburg zurück, woselbst Allerhöchstdieselben noch mit dem Geheimen Ober-Baurath Stüler arbeiteten.
Hessen. Kassel, 2. April. Sicherem Vernehmen nach sind die Mitglieder der zweiten Kammer auf den 18. d. M. wieder zur Fortsetzung ihrer Sitzungen einberufen. (Kass. Ztg.)
Württemberg. Stuttgart, 1. April. In der Zweiten Kammer wurde gestern über den Beschluß der Ersten Kammer in Betreff der Lonseebahn berathen und diesem Beschlusse beigetreten, wodurch also der Bau der Lonseebahn vorerst unterbleibt. Sodann wurde noch das Gesetz über die Rekrutenaushebung für die Jahre 1855, 1859 und 1860 berathen und angenommen, wornach in diesen drei Jahren je 4000 Rekruten zu stellen sind. Die früher schon angeregte Frage wegen Revision der Bundesmatrikel wurde bei dieser Gelegenheit wieder vorgebracht und an eine Kommisston zur weiteren Berichterstattung verwiesen. — Heute hielten beide Kammern Sitzung. Die erste berieth den ständischen Rechen⸗ schaftebericht und ging in Betreff der Neuenburger Frage zur Tagesordnung über, während sie die Frage der Ministerbesoldungs⸗ erhöhung, der Gesandten- und andere Gehalte noch ausgesetzt sein ließ, bis die andere Kammer darüber berathen und Beschluß gefaßt habe. — Die Zweite Kammer berieth heute vollends das Gesetz über die Stellung unter polizeiliche Aufsicht zu Ende und nahm dasselbe mit 82 gegen 5 Stimmen an. Auf Antrag der Kommission wurde dazu noch folgender Beschluß gefaßt: „der Er⸗ wägung der Staatsregierung anheimzugeben, ob nicht durch An⸗ stallen, welche dem entlassenen Sträfling das Auffinden einer an— gemessenen Beschäftigung erleichtern und den jugendlichen Ver⸗ brecher vor weiterer Verderbniß schützen, die Ackerbauschulen, Zu— fluchts- und Beherbergungshäuser u. dgl. die Erreichung des vor— gesetzten Zweckes (der Besserung entlassener Sträflinge) gefördert werden könne.“
Während die „Frankf. Post⸗Zstg.“ aus Stuttgact, 1. April ein Bulletin vom 1. April in folgender Fassung mittheilt: „Bei J. Durchlaucht der Frau Gräfin Th eodolinde von Württem= derg hat der Verlauf des gestrigen Tages nicht ganz dem Morgen entsprochen; Fieber und Schwäche haben wieder zugenommen; doch war die Nacht erträglich und dieser entsprechend ist auch heute Mor⸗ gen wieder einige Ermäßigung der wesentlichen Krankheitserschei⸗ nungen bemerkbar. Dr. Ludwig.“ berichtet die „Darmstädter Ztg.“ vom 1. April bereits: „Wegen des Ablebens Ihrer Durchlaucht der Gräfin Theodolinde von Württemberg, geb. Prinzessin von Leuchtenberg, ist eine Hoftrauer von 14 Tagen vom Heutigen an bis einschließlich den 14. d. M. verordnet worden.“ (S. amtl. Theil d. Bl.)
Frankreich. Paris, 1. April. Der Senat vertagte sich am Schlusse seiner gestrigen Sitzung bis zum 15. April. — Der Polizei⸗Präfekt hat bezüglich der Theater von Paris und im Weich-
bilde eine weitläufige Ordonnanz erlassen, durch welche die früheren desfallsigen Bestimmungen vom Jahre 1828 . r , werden. Ein Rundschreiben an die Polizei⸗Kommissare geht derDrdon⸗
nanz voraus und motivirt dieselbe. — Der Handelsvertrag zwischen
Frankreich und Rußland ist so weit vorgerückt, daß die Unterzeichnung in Kurzem erfolgen wird. — Die hiesigen Verhaftungen dauern in Folge der eingeleiteten Untersuchung fort und scheinen sich auch auf das
Weichbild, namentlich auf Montmartre, La Chapelle und Mont⸗ rouge, auszudehnen. — Im Staatsrathe sollte heute die Angele⸗ genheit des Bischofs von Moulins zur Entscheidung gelangen. Man scheint für den fast gewissen Fall einer Verurtheilung zu be—= sorgen, daß der Prälat in einer Denkschrift der Staaisbehörde gleichsam Trotz bieten und dadurch die Lage noch mehr verwickeln werde. — Bei der Expedition gegen Kabylien werden unter Mar- schall Randons Oberbefehlen die Generäle Mac Mahon, Renault und Yussuf die drei Divisionen kommandiren, die ins Feld rücken sollen. Der Obergeneral wird sich der Division Nussuf anschließen. — Nach der „Colonisation“ von Algier ist in allen drei Provin⸗ zen der Kolonie eine sehr reiche Ernte zu erwarten. — Das Univers, protestirt gegen das von dem obersten Gerichtshofe in Wien gefällte Urtheil, wonach ein österreichischer Unterthan, welcher Mitglied eines religiösen Ordens ist, von jeder Erbfolge ausge— schlossen bleibt.
. 2. April. Der heutige Moniteur“ veröffentlicht einen Be⸗ richt des Kommandanten de Lavaissiöre de Lavergne, welchem zufolge der Rest der Mannschaft des „Duroc“ gerettet worden und in Batavia angekommen ist. Das amtliche Blatt enthält ferner einen auf die Bohrung eines neuen artesischen Brunnens in der
Wüste bezüglichen Bericht des Gouvernements von Algerien. Der
Erfolg der Arbeiten war ein höchst günstiger und der Wasser⸗-Er— trag sehr reichlich.
Gestern hat die sechste Konferenz-Sitzung in der Neuenburger Angelegenheit stattgefunden; man versichert, daß morgen wieder eine Sitzung sein werde.
Spanien. Madrid, 29. März. Die spanische Flotten⸗ Abtheilung, welche gegen Mexiko operiren soll, ist am 20sten d. von Cadix nach der Havana abgegangen, wo die Rüstungen gleich⸗ fas schon so weit gediehen sind, daß 15,000 Mann an der Expe⸗ dition Theil nehmen können. — Die „Epoca“ berichtet, daß der französische Credit Mobilier Befehl ertheilt hat, die Arbeiten auf der Eisenbahn-Section von Irun nach Miranda unverweilt in Angriff zu nehmen.
Italien. Turin, 30. März. Die Kaiserin⸗Wittwe von Rußland, Prinz Karl von Preußen, der Prinz und die Prinzessin von Württemberg machten neulich einen Auëflug nach Mentone. Prinz Karl von Preußen ist seitdem in Genua eingetroffen. Groß⸗ fürst Constantin hat mit der russischen Flotte den Golf von Spezzia verlassen und ist nach der Insel Elba abgegangen,
Türkei. Konstantinopel, 25. März. Riza Bey, früher Pfortengesandter in Athen, geht als ordentlicher Gesandter nach St. Petersburg.
— Ein der „Pr. C.“ vorliegendes Schreiben aus Alexandria vom 24. März meldet: „Der Vicekönig setzt seine Streifzüge fort. Nach kurzem Aufenthalt in Kairo hat er die Hauptstadt verlassen, um, von einer kleinen militairischen Abtheilung begleitet, sich nach Tanta zu begeben, wo eine große Messe abgehalten wird. — Dem Plan zur Durchstechung der Landenge von Suez ist jüngst ein neues aben⸗ teuerliches Projekt eines Engländers gegenüber gestellt worden, welches darauf hinausging, ganze Schiffe mit ihrer Ladung in großen mit Wasser gefüllten Kasten auf der Eisenbahn von einem Merre zum andern zu befördern. Die ägyptische Regierung hat diesen wunderlichen Vorschlag ohne Weiteres verworfen. — Die Nilquellen- Expedition ist vollständig aufgelöst; die bisher darauf verwendeten Koslen werden auf etwa 206,000 Rthlr. veranschlagt. “
Dänemark. Kopenhagen, 1. April. Konferenzrath Madvig ist zum Präsidenten, der dänische Gesandte am preußischen Hofe, Baron von Brockdorff, zum Vicepräsidenten des Reichsraths ernannt. (H. N.)
Bis heute haben Frankreich, Hannover, England, Mecklenburg und Preußen ihre Ratificationen schon ausgewechselt. (Kiel, C; B.)
Amerika. New-⸗Jork, 18. März. Die Jagd nach Aem⸗ tern in Wafhington, wird der „Köln. Ztg.“ geschrieben, übersteigt alle bisherige Erfahrung, selbst die vom Jahre 1840, wo die öffent- liche Meinung auf Wechsel der Stellen in allen Zweigen der Ver⸗ waltung durch das ganze Land drang. Seit acht Tagen hat sich das Kabinet täglich um § Uhr Morgens versammelt und his 3 Uhr Nachmittags Sitzung gehalten, und diese ganze Zeit wurde, außer den dringendsten laufenden Angelegenheiten, ausschließlich von der Berathung über die Stellenbesetzung in Anspruch genommen. Cali⸗ fornien und Penshlvanien haben das staͤrkste Bewerber- Kontingent auf dem Platze. -
— Aus der Habana gingen der „Pr. C.“ über die Verhält⸗ nisse der Insfel Cuba einige beachtenswerthe Mittheilungen zu. Die politischen Wirren in der Nachbarschaft kümmern die , . Cuba's jetzt wenig. Man fürchtet weder die Verwickelungen, welche