1857 / 84 p. 4 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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Krieg s⸗M in i ster i n m.

Cirkular- Erlaß vom 6. Februar 1857 detref- fend die Beurlaubung von Mannschaften der Linien⸗Infanterie, Artillerie und Pionire zur Disposition der Truppentheile.

Des Königs Majestät haben mittelst der abschriftlich erfolgen den Allerhöchsten Kabinets⸗Ordre vom Sten v. M. (a. zu geneh- migen gerutzzt, daß die deim Garde - Cerps und kei den Linien- Kayallerie⸗Regimentern zur Anwendung kommende Maßtegel:

wonach zur Vermeidung von nachträͤzlichen späten EinstePllun gen

roher Rekruten eine Anzahl der ältest gedienten Mannschaften

zur Disvositien der Truppentheile ohne Gehalt beurlaubt wird, von nächstem Ersaß⸗ Gestellungs - Termin ab auch bei der Linien- Infanterie und Artillerie, so wie bei den Pionir Adbthenlungen, jedoch mit Ausnahme der am Rhein dislocirten, aus den ostlichen Provinzen sich ergänzenden Trupventheile eingeführt werde.

Indem das Kriegs ⸗Ministerium das Königliche General- Kommando hiervon ergebenst in Kenntniß seßt, destimmt es Fol— gendes: . ö A. Für den Fall, daß der Ersatß im HSerkst ein- este llt wird, tritt die vorgedachte Beurlaubung mit dem Reserde⸗ ee fa ugoter nin ein. In Stelle der Beurlaubten ist Eine gieich⸗ Anzahl Rekruten gleichzeitig mit dem Hauptersaß einzustellen. Au fer- gewöhnliche Ascgänge mit. Ausnahme der durch Stats perände= rungen oder allgemeine Maßregeln herveigefübrten—= welche vom Hauvpteinstellungs termin der Rekruten bis zum 1. Fedruar eintre— ren, sind durch Nachgestelung von Rekruten zu decken. Für außer- gewöhnliche Abgänge, welche nach dem 1. Februar und bis 1. August entstehen, findet je doch er st vom 1. April ab die Wieder- einberufung der zur Disposttion Beurlaudten statt. Vakanzen, welche nach dem 1. August eingetreten, bleiben bis zur nächsten Haupt⸗Ersatzeinstellung unbesetzt. 3

B. Für den Fall, daß die Reserven im erdst ent⸗ lafsen werden, der Hauptersaß ader erst zu m . April eingestellt wird, tritt die Beurlaubung zur Disposition der Truppentheile am 15. März ein. ö .

Für die Beurlaubten ist zum 1. April mit dem Haupt⸗Ersatz eine gleiche Anzahl Rekruten einzustellen. Der bei den Truppen— theilen innerhalb der ersten drei Wochen nach dem Einstellung s⸗ Termine entstebende Abgang wird durch sofortige Nachgestellung von Rekruten gedeckt. ;

Nach diesct Zeit je doch nicht vor dem 15. Mai ist ein außergewöhnlicher Abgang durch Wiedereinziehung von zur Disvosition Beurlaubten zu decken. . .

Vakanzen, die nach dem 1. August eintreten sind, wie A. bestimmt, bis zum nächsten Entlassungs- resp. Einstellungs-Ter⸗ mine unbesetzt zu lassen.

Die Urkaubs-Pässe der nach den Bestimmungen sub X. und B. zur Dis position zu beurlaubenden Mannschaften sind, unter Vorbehalt der Zurücknahme des Urlaubs, auf bestimmte Zeit und zwar bis zum Ablauf der vollen dreijährigen Dienstzeit nach dem unterm 25. Juli 1855 ertheilten Schema mit der Ueberschrift:

Urlaubs- Paß auf bestimmte Zeit zur Dis vosition des Regiments 36 auszustellen. Hinter den im vorgedachten Schema enthaltenen Worten: „erreicht hat, wird“ ist demnächst einzurücken: bis den ten 18 insofern er nicht früher zum Regiment wieder einberufen werden sollte, nach im Kreise des Regierungs-Bezirks beurlaubt, geht alsdann in das Re⸗ serve⸗Verhältniß und, wenn derselbe nicht wieder zu den

Fahnen des stehenden Heeres eingezogen wird, am ten 18 zum ten Aufgebot der Land⸗

wie sub

wehr über. : Dem Königlichen General- Kommando stellt das Ministerium das Weitere mil dem Ersuchen ergebenst anheim, dem Vorstehenden gemäß den Ersatz- Bedarf für das laufende Jahr berechnen zu lassen. Berlin, den 6. Februar 1857. Kriegs⸗Ministerium. ; Graf von Waldersee. An die Königlichen General⸗Kommando's.

2.

Auf den Mir gehaltenen Vortrag will Ich geftatten, daß die Linien⸗ Infanterie⸗ und Artillerie⸗Regimenter, so wie die Pion ir⸗Abtheilungen, jedoch mit Ausnahme der am Rhein dislocirten, aus den öͤstlichen Pro— binzen sich ergänzenden Truppentheile, ähnlich wie es beim Garde— Torpsg geschieht, aus den äàlteftgedienten Mannschaften bis zu 5 Mann ber Rompagnie, resg. Batterie zur Dis pofition der Regimenter resp. Ab theilungen auf unhestimmte Zeit beurlauben, und je nach dem Bedarf durch birekt⸗ Ordre wieder zum Dienst einberufen dürfen. Diese Maß- regel sol mit dem nächten Ersaß-Gestellungs Termin ins Leben treten

und daden Sie nter derer Fest tedaaz der Zermne nr die Bent audangen and die Wiedere m stedangen, des Rotdize j⸗ der ùzgen. Bets dam den 8 Jaggat 1837. Friedrich Wilhelm. Graf den Walder er. An den Kriegs⸗Minifter

Ministerium für die landwirthschaftlich en Angelegenheiten.

riügung dom Fort führ

de in neuerer it wiederum mehrfach Gelegenheit zu hmung gedadt, welche große und dereits in meinen Erlassen dem 15. Dezemder 1854 und 14. Mai 18535 dent Uedelstän de die Fortführung des Titels Oekenemte—

. . Sach verständigen

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eschäftigt, später ader nicht mehr im wendet werden sind. Ganz besenders Haden sich einzelne Fälle rausgestellt, in welchen der gedachte Titel von Assistenten nech ortgeführt, dei Adgade von Gutachten als eine besondere Beglau⸗ gung dinzugefügt, ja segar in Nachdarländern denutzt werden

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st, um bei Ablosungsgeschäften zugezogen zu werden. Um hiergegen die Behürden und Beamten, ganz besenders die

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Behͤ wirklich fungtrenden Dekenemier Kemmissarien, zugleich aber auch das Pudlifum zu schüͤtzen, bestimme ich, daß fortan, wenn ein der den Auseinandersetzungs Behörden für deren Geschafte ausgedildeter und geprüfter Dekencmier Kommissarius auf anderem Wege, als dem der Pensionirung aus dem Staatsdienst scheidet, demselben bei seinem Ausscheiden zu ersffnen ist, daß er nicht berechtigt sei, den, seiner kemmissarischen Beschaftigung in Auseinandersetzungs— sachen halber ihm beigelegten Titel Oekenomte - Kemmissartus“ fortzuführen. Denjenigen Kommisste ns- Gehülfen aber, welche künftig etwa noch als Oekonemie-Kommissarien geprüft und zu einer solchen Stellung befördert werden sellten was nur im Falle eines wirklichen Bedürfnisses und mit sorgfältiger Auswahl geschehen darf ist schon bei ihrer Ernennung zum Oekonomie-Kemmissarius ausdrücklich zu eröffnen, daß sie diesen Titel nur für die Dauer ihrer Beschaͤfti⸗ gung im Staatsdienst zu führen berechtigt seien. Es wird sich überdem empfehlen, eintretenden Falles durch die betreffenden Amts. blätter eine amtliche Bekanntmachung dahin zu erlassen, daß der bezügliche Oekonomie-Kommissarius als solcher nicht mehr veschäf-— igt werde, mithin ienen Titel ferner zu führen nicht berech tigt sri.

Nach diesen Bestimmungen hat die Königliche General-Kom— misston in Zukunft zu verfahren.

Berlin, den 31. März 1857. Der Chef des Ministeriums für die landwirthschaftlichen Angelegenheiten. An

sämmtliche Königliche GeneralcKommissionen.

Abschrift erbält die Königliche Regierung zur Kenntnißinahme und gleichmäßigen Beachtung.

Berlin, den 31. März 1857. .

Der Chef des Ministeriums für die landwirthschaftlichen

Angelegenheiten. von Manteuffel. An die Königlichen Regierungen zu Danzig, Marienwerder, Königsberg, Gumbinnen, Frankfurt und Coblenz.

Angekommen: Der Fürst von Pieß, von Fürstenstein.

Abgereist: Se. Ercellenz der Staatsminister a. D., Graf von Alvensleben, nach Erxleben.

Se. Excellenz der General-Lieutenant und Commandeur der Tten Diviston, He rwarth von Bittenfeld, nach Magdeburg.

Nicht smtliche s.

Preußen. Charlottenburg, 7. April. Se; Majestät der König nahmen gestern Vormittag die gewöhnlichen Vorträge ent⸗ gegen, begaben Allerhöchstsich nach dem Diner nach dem Schlosse in erlin, empfingen dort den Minister -Präsidenten und wohnten demnächst einem Vortrage des Probstes Dr. Nitzsch im evangelischen Verein bei, , nach Charlottenburg zurückkehrten.

Oldrenburg, 4. April. Der Sundzollvertrag, dessen Abschluß unser schifffahrttreibendes Publikum, insbesondere wegen des mit der Erhebung der Abgaben verbundenen Aufenthalts und

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der vielen Nedenkesten, mit großer Befrtedigung aufgenommen hat, ist nach erfolgter Justimmung des Landtags diesseits dereits vor dem 1. d. M. rafistiirt worden. Auch dat Oldenburg sich dereit erllärt, die auf das Herzegthum fallende Summe von pl. min. 28 00 daänischen Thalern durch sefertige Baarzahlung zu derichti— gen. (Wes. 3.)

Lübeck, 4. April. VBem Senate wurde heute ein am 12ten Mörz d. J. den der deutschen Bundes versammlung gefaßter Be— schluß zum Schutze dramattscher und mustkalischer Werke gegen undefugte Aufführung und Darstelung publtzirt.

Dem Vernehmen nach wird in diesem Jahre auch eine Dampf— schifffahréverbindung zwischen Läüdeck und den nürdlich ven Steck- holm gelegenen schwedijschen Häfen ins Leben gerufen werden, (Lüb, Itg. )

Frankfurt, 6. Avrtl In der Bunde stagssitzung vem 2, April 1. J. erklärte ein Gesandter im Hinblick auf den Beschluß— vom 14. Fedrugr d. J. daß seine höchste Regierung gesetzliche Be— stimmungen zum Schutze der in ffentlichen Blättern enthaltenen telegraphischen Depeschen gegen Nachdruck für nöthig erachte und solche zu erlassen gedenke; eine andere Regierung ließ den Vollzug

22 des Bundesbeschlusses vom 6. November v. J., den Schutz der Erzeugnisse der Literatur und Kunst gegen Nachdruck und Nach— eildung betreffend, anzeigen; und es kam der Standesausweis eines Bundescentingents in Verlage.

Auf Vortrag des Nusschusses für Milltair-A Angelegenheiten be— schleß die Versammlung einen Restbetrag einer früheren Bewillt— gung für Vervollständigung der Artillerte - Ausrüstung in der Bundesfestung Mainz nunmehr der ursprünglichen Bestimmung gemäß verwenden zu lassen und zu diesem Zwecke anzuweisen.

In Betreff der Beschwerden der im Königreich Württemberg begüterten Standesherren, weer Beeinträchtigung der ihnen durch Art. 14 der Bundesacte gewahrleisteten Rechte, und im Verfolge der zu Hebung dieser Beschwerden gepflogenen Vergleich s verhand⸗ lungen, faßte die Versammlung in Gemaßheit eines von dem be— treffenden Ausschusse erstatteten Vertrags den Beschlust:

1) auszusprechen, daß nachdem die Bundesversammlung von den in der 27. vorjährigen, 9. und 12. diesjährigen Sitzung abgegebenen Erklärungen der k. württembergischen Regierung, be— treffend die Lage der mit den Standesherren wieder ausgenom-

nenen Verhandlungen so wie von sämmtlichen Vereinbarungen Keuntnift genemmen habe, welche am 22. März 1850 zwischen dem Königlichen Minister des Innern und dem siandesherrlichen Bevoll— maächtigten abgeschlessen worden seten dieselbe mit ungetheilter Befriedigung anerkenne, dak der Inhalt dieser Verträge, entsprechend dem Bundesbeschluß vom 23. Oktober 18535 einerseits den filn begründet erkannten und unter Garantie des deutschen Bundes stehenden Rech to⸗ ansprüchen der Herren Reeclamanten entgegenkemme, andererseits den im Allgemeinen und im Besendern obwaltenden Verhältnissen Rech— nung trage; die Bundesversammlung spreche daher der königlichen Regierung unter Borbehalt ihrer bundesverfassungsmäßigen Conpe— tenz die vertrauensvelle und durch deren Erklärungen, wie durch die nunmehr anzunehmende Erlrdigung sammtlicher, gegen die Weiterbeförderung jener Vereinbarungen zur Sprache gebrachten Bedenken destärkte Erwartung aus, höchstdieselde werde nunmehr die obschwebende Reclamatton durch baldthunlichste Vollziehung ver genannten Uebereinkunft zur Erledigung führen, auch, daß olches geschehen, hier zur Anzeige bringen lassen;

2) den Königlich württembergischen Herrn Gesandten zu er— suchen, vorstehenden Beschluß zur Kenntniß seiner allerhöchsten Regierung zu bringen, und

z) selbigen dem Herrn Bevollmächtigten der württembergischen Standesherren durch die Kanzlei Direction mittheilen zu lassen. (Fr. Bl.)

Dänemark. Kopenhagen, 5. April. Der Minister von Scheele ist zum Vicekanzler der Königlichen Orden, der holländische Bundestagsgesandte, wirklicher Staatsrath von Scherff, zum Groß⸗— kreuz vom Dannebrog ernannt worden. Der Unterrichts-Minister hat eine Kemmission zur Prüfung der in dem für die Gelehrten schulen geltenden Untetrichtsplan beabsichtigten Reformen nieder— gesetzt.

In der gestrigen Sitzung des Reichsraths legte u. A. der Minister v. Scheele den am 14. März hier abgeschlossenen Haupt— trackat in Betreff des Sundzolles vor. Dann äußerte sich der Finanzminister über die Veränderungen, die durch den Abschluß dieses Vertrages in dem Normalbudget hervorgebracht würden. Die Sund und Stromzoll-Intraden seien auf 2,034,000 Rthlr. berechnet worden. Durch die Herabsetzung des Transitzolles seien ca. 175,000 Rthlr., durch den Wegfall der Einnahmen auf dem Stecknitz und Eiderkanal ungefähr 60,000 Rhlre, im Ganzen also nahe an 2,275,900 Rthlr. verloren gegangen. Außerdem würden die Finanzen fortan noch auf eine längere Reihe von Jahren durch eine Anzabl von Pensionen und durch andere, bisher aus den so— genannten Sund-Einnahmen bestrittene Ansprüche an den Staat be⸗

lastet. Das budgetmäßige Defizit belaufe sich so auf ill., sei aber, wenn man die Mehreinnahme, auf die zu rech— zewesen

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sei, mit in Anschlag bringe, auf noch 100,000 Rtblr, mehr anzu— nehmen. Was vie Verwendung der Zinsen ves durch vie A= losungs summe (ca. 31 Mill. gewonnenen Kapitals betresse, so wolle er (der Finanzuinister) beantragen, vast 1,200,000 Rthlr. zu den laufenden Jahresausgaben (1867 5689 bennußt wilrden, andere lleinere Ausgaben sollten aus verselben Luelle bestrltten werden, später aber müsse sich so bald als maglich ver Staat von ven belden

Londener Anleihen (aus ven Jahren 1819 und 1660), welche für die Finanzen sehr vrückend waren, zu befrelen trachten.

Schweden und Norwegen. Christlanla, 31. Marz.

Das Sterthing hat einstimmig beschlossen, vas jährliche Ein—

kommen, welches der Kronprinz in selner Eigenschaft als Vieeküntg von Norwegen bezieht, von 24,000 auf 18,0600 Spezles zu erhöhen und denselben vurch eine Deputatlon vavon benachrichtigi.

Amerika. Man schreibt ver „Pr. E.“ aus Wa s hington in Betreff eines neuen Süd- Amerlikantschen Kongresses: „Lima ist bekanntlich die Wiege der Säd-Amerlkanlschen Confüvera— tions-Bestrebungen. Von dort aus erließ Bolivar bie Aufforverung zur Beschickung des Kongresses von Pangma, welcher allervings zwei Jahre später (1826) zu Stande kam, boch ohne irgenyv welche praktische Folgen spurlos vorüberging. Hie Ereignisse in Nécaragug und die Besehung Panama's, bes „Schlüssels zu Süp- Amerika“, durch Truppen der Vereinigten Staaten haben senem Streben nach einer engeren Alltanz einen erneueten Anstoßt gegeben. Ole Staaten von Neu-Granada, Gugtemalg, Salvahor, Coösta Rieg, Mexico, Ghile, Perun und Venezuela, von denen ber größere heil bereit seiner Zeit gegen das Auftreten Wallers und vessen Anerlennung burch den abgetretenen Präsldent Pierce ausbrücklich Protest eingelegt hatte, haben am 8. November v. J. burch ihre hiesigen Vertreter ein Schutz- und Trutzbünbnist unter gegenseitiger Garantte ihres dermaligen Territorialbestandes abgeschlossen. Zuglelch ist Lima als der Ort eines im Vezember v. J. atkzuhallenden Koöngresses designirt, welchen die genannten Staaten in biesem Vertrage ühber— eingekommen sind, zur Herstellung einer allgemeinen Conföbergtion aller Spanisch⸗-Amertkanlschen Staaten zu beschichen.“

Siatistische Mittheilungen.

Berlin, 5. April. (Schlußhericht über den Staatshaushalts-Gtat hon 1857. Hie Budget- Kommission des Abgeordnetenhauses hat jetzt einen Echlußbericht üher hen biesjährigen Staatshaushalt Etaf barg legt, nachdem sie die ihr übertragenen Arheiten in 33 Sitzungen erl. und über die Prüsung ber Spezial-Gtat 18 merichté abgestattet

Mit Rücksicht auf bie gegenwärtige inan lag? ke Steer Hinblick auf die gemachten Steuerporlagen mußte ie ffommeiftteg e? diesem Jahre besonders als ihre Anfsah« erkennen, genan zu Beier uicht bei seder einzelnen Verwaltung eine RFerminketung der , sm. und der eiwa neu zum Etat gehrachten Anegatß en intteten ü* Kemmission hat jedoch eine Aenderung ver Anfätz- He? tar, gehabten genauen und sorgfältigen Prüfung ungeachtet, wehr dei der Cem nahme noch dei der Ausgahe beschlossen. Auch ist im Hause selhst en Menn rung der Anstze des Etats vorsenommen worben. Tie findet arenen ban ptigchlich darin seine Erklärung, baß gegenwärtig wurm cn M! die Jestsßellung des Stagtshaushaltü-Etatg unter Mitwirkung ber andes bertretung erfolgt und hinsichtlich der meisten zum Etat gebracht Ern— onen bereits in den früberen Jahren elne Wereinbagrung zwischen nn Etaatsregterung und der Landesvertretung eingetreten ist; bie stommissio n konnte jedoch auch der Ucherzeugung sich nicht verschlieen, hast ber hor— gelegte Etat schon vorher der genauesten und gemissenhaftesten Rrüfung seitens der Staatsregierung unterlegen hat. Man ist zugleich ker n= sicht gewesen, daß, wenn bei den zum Etat gebrachten Auagahen fünftig— hin eine Ersparniß zulässig sein sollte, bie Staatsregierung nickt veraä— faͤumen werde, dieselbe zur geeigneten Zeit eintreten 0 127

Direkte Anträge auf Erhöhung der Aus gab Lol? den den bisher befolgten Grundsätzen gemäß und mit Rs gegenwärtige Finanzlage des Staats nicht geftellt, amal dan gierung auch hinreichend bekannt ist, daß be denjenizen é wo Wünsche der Art laut wurden, die Befriediaung der dürfnisse sehr wünschenswerth ist, und für dieselbs- ga ausreichender Fonds bis jetzt nicht hat gesorgt wer? gleichem Grunde und mit Nücksicht darauf, daß dos rung besondere Vorlagen wegen neuer Steuern ger

*.

Zweck der Verbesserung der Beamtengehälter erbeben Rense die Kommission auch in dieser Beziehung Anträge zu * forderlich und zulässig erachtet.

Nach dem Obigen baben sich gegen die zun 8 fahnnihrten Mutz gaben, welche auf 120, 242,12 Rthlr., nämlich 1635 ng sirnin m fortlaufenden und 5,102,014 Rthlr an einmaltzem 1nd aunernmernntttorn Ausgaben festgestellt sind, keine solche Eringegungen waren wanlbr um Aenderung der gemachten Ansätze zur Fele Jani Minn, Tn Ber gleichung des diesjährigen mit dem zorsthnizen Aung Kutten eine Mehr⸗Ausgabe von t, 378 241 Ritlnn ung zwar rer nn, mann lichen Ausgaben ein Mehr von 1 833186 irn, wn 1 mali gen und außerordentlichen Aussenden zern mum mn

Da der Etat in Einnahme umd Aucgnign aninme nt, eine Erhohung der ersteren zum ichen errut wan nach. In dem Vorbericht, welken d Simm umiretfuis: ist, wurde von Seiten der Staaten annmg . stellung desselben in Bezug aun wesene Einnahme Ansskslenn*