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Majestãt gestifteten Preiebewerbungen in der Malerei, Skulptur nahme darauf, daß diese Bahn nur mit Pferden betrieben wird J. . ist die viessährige akademische Konkurrenz für die um bie Erlaubniß gebeten hat, auf derselben für die Dauer rieje⸗ Bilbhauerei bestimmt, Alle befähigten jungen Künstler in dem Betriebsweise Schießpulver transportiren zu dürfen, ablehnend zu Alter von weniger als 30 Jahren, welche Bildhauer sind, insbe⸗ bescheiden.
sondere die Schüler der unterzeichneten Akademie zu Berlin, Im §. 9 der Verordnung wegen des Verkehrs mit Schieß— so wie der Königlichen Kunst⸗ Afavemieen zu Düsseldorf pulver, zu deren Abänderung kein Grund vorhanden ist, wird un⸗ und Königsberg, werden hiermit eingeladen, sich bek dieser Preis- bedingt die Beförderung durch die Po st oder mittelst der Eisen⸗ Bewerbung zu betheiligen. Um zu den Prüfungs⸗Arbeiten bahn verboten. Ein Unterschled zwischen Eisenbahnen, welche durch zugelassen zu werden, müssen die sich meldenden jungen Künstler Dampfkraft, und solchen, welche durch Pferde betrieben werden, ist entweder die akademische Medaille im Aktsaal gewonnen und die bei dabei nicht gemacht.
der hiesigen Akademie vorgeschriebenen Studien gemacht haben, oder Schon hieraus ergiebt sich, daß nicht allein die Vermehrung ein Zeugniß der Fähigkeit von ven Dircktoren der Kunst-äkademieen der Gefahr von Pulver -⸗Explosionen, welche allerdings durch die zu, Düsseldorf oder Königsberg oder von einem ordentlichen Mit. Nähe des Feuers herbeigeführt wird, sondern auch die Gefähr⸗— gliede der unterzeichneten Akademie, in dessen Atelier sie gearbeitet dung einer Mehrzahl gleichzeitig beför dertzer Per- haben, beibringen. sonen der bestimmende Grund des Verbots gewesen ist, indem sonst nicht abzusehen sein würde, weshalb die Versendung des Schießpulvers durch die Post ebenso verboten ist, wie mittelst der Eisenbahn.
Dieser Grund erscheint aber auch völlig ausreichend, um es bei dem Verbote der Pulversendung auf Eisenbahnen, auch in der Voraussetzung des Betriebes der letzteren durch Pferde, bewenden zu lassen, zumal die für den Verkehr mit Schießpulver überhaupt gegebenen Vorschriften von der Art sind, daß sie für die Versendung des Pul⸗ vers auf Eisenbahnen entweder gar nicht, oder doch nur mit erheb⸗ lichen Abweichungen würden zur Anwendung gelangen können.
Berlin, den 11. Februar 1857.
Der Minister für Handel, Ge— werbe und öffentliche Arbeiten. von der Heydt.
Die Meldungen zu dieser Preisbewerbung müssen bei dem Direktorat der hiefigen Kunst⸗Akademie bis zum Sonnabend, den 6. Juni d. J., Mittags 12 Uhr, persönlich erfolgt sein. Die Prüfungsarbeiten beginnen den 8. Juni. Die Hauptaufgabe wird Freitags den 19. Juni ertheilt und müssen die fertigen Konkurrenz⸗ Krbeiten am Freitag, den 18. September d. J., abgeliefert wer⸗ den. Die Zuerkennung des Preises, bestehend in einer Pension von jährlich 500 Thalern für drei auf einander folgende Jahre, zu einer Studienreise nach Italien, erfolgt am 15. Oktober d. J. bet der akademischen Feier des Allerhöchsten Geburtsfestes Sr, Majestät des Königs. Ausländern können nur Ehrenpreise zu Theil werden.
Berlin, den 5. Februar 1867. Königliche Akademie der Künste.
Professor Herbig, Dr. E. H. Toelken, Vice⸗Direktor. Secretair der Akademie rc.
Der Minister des Innern. von Westphalen.
An den Königl. Kommissarius für die N. Eisenbahn.
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II. Bewerbung um den Preis der Michael⸗Beer'schen ̃ Stiftung.
Die diesjährige Konkurrenz um Ten Preis der Michael ⸗Beer⸗ schen Stiftung für Maler und Bildhauer jüdischer Religion ist ebenfalls für Werke der Bildhauerei bestimmt, allein unabhängig von der gleichzeitigen akademischen Preisbewerbung Königlicher Stistung. Die Wahl des darzustellenden Gegenstandes überläßt die Akademie bei dieser zweiten Prelsbewerbung, die nicht auf Inländer beschränkt ist, dem eigenen Ermessen der Konkurrenten, so wie sie es denselben anheimstellt, ob sie eine Ausführung in Relief oder in runder Figur vorziehen; nur müssen Reliefs, um zulässig zu sein, eine Höhe von min⸗ destens 25 Fuß zu einer Breite von etwa 4 Fuß haben, und eine runde Figur muß wenigstens 3 Fuß hoch sein, auch aus beiden akademische Studien ersichtlich werden. Der Termin für die Ablieferung der zu dieser Konkurrenz bestimmten Arbeiten ist ebenfalls auf den 18. Sep⸗ tember d. J. festgesetzt und muß jede derselben mit folgenden Attesten versehen sein:
15 daß der namentlich zu bezeichnende Konkurrent sich zur jüdi⸗ schen Religion bekennt, ein Alter von 22 Jahren erreicht hat und Zögling einer Deut schen Kunstakademie ist.
2) daß die elngesendete Arbeit von dem Konkurrenten selbst er— funden und ohne fremde Beihülfe von ihm ausgeführt wor⸗ den ist, in welcher Rücksicht jedoch eine nachträgliche Prüfung nöthig befunden werden kann.
Vorläufige Meldungen zu dieser Konkurrenz sind nicht er⸗ forderlich.
Die Zuerkennung des Preises, eines einjährigen Stipendiums
Finanz⸗Ministerium.
Cirkular-Verfügung vom 11. Februar 1857 — be⸗ treffend die Taravergütung für unbearbeitete Tabaksblätter und Stengel.
Cirkular⸗Verfügung vom 15 Juli 1854 (Staats⸗Anzeiger Nr. 191, S. 1465.)
Nach dem Beschlusse der letzten General-Konferenz in Zoll⸗ vereins⸗Angelegenhejten ist in dem vom 1. Januar d. J. ab gül⸗ tigen Zolltarif die Taravergütung für unbearbeitete Tabaksblätter und Stengel in Ballen, auf 4 Prozent für Ballen aus Schilf, Bast und Binsen und auf 2 Prozent für Ballen anderer Art fest⸗ gesetzt. Dabei hat man sich darüber einverstanden erktärt, daß die Verabredung auf der zehnten General⸗Konferenz (Cirkular ⸗Verfü⸗ gung vom 16. Juli 1854 III. 14,013) auch künftig maßgebend bleibt, nach welcher die Nettoverwiegung der in augenscheinlich zu leichter Verpackung eingehenden unbearbeiteten Tabaksblätter und Stengel dann zu unterlassen ist, wenn die Zollpflichtigen sich der Anwendung eines dem durchschnittlichen Gewichte solcher Ver⸗ packungen entsprechenden Tarasatzes unterwerfen, der zu be⸗ willigende Tarasatz in solchen Fällen aber, wenn die Ta⸗ baksblätter und Stengel mit einer Leinwandumhüllung versehen sind, ein Pfund, und wenn sie mit leichten Dauben umgeben ein⸗ gehen, acht Pfund für den Centner betragen soll. Uebrigens ver= steht es sich von selbst, daß die Tara von vier Prozent für Ballen aus Schilf, Bast und Binsen sich nicht auf solche Umhüllungen
von 506 Thalern zu einer Studlenreise nach Rom, erfolgt ebenfalls gus riefen Materialien bezieht, welche als Seronen zu behandeln in der öffentlichen Sitzung der Alademie am 165. Oltober z. IM zur sin d. Die Hauptäͤmter des dortigen Verwaltungsbereichs sind Kier Feier vel Allerhöchsien Geburtsfestes Sr. Majestät des Königs. hach nt Jnstruttjon zu verfehes, auch Cen anz eisen, Ph dh Berlin. Ten 5. Februar 18657. . Anzeige machen, wenn bei Ballen aus Schilf, Bast und Binsen, J in denen Tabaksblätter eingehen, das Gewicht dieser Umschließung Directorlum und Senat der Königlichen Akademie der Künste. hinter dem tarifmäßigen Tarasatze erheblich zurückbleiben möchte. Professor Herbig. Dr. E. H. Toelken. Sollte in dieser Bezichung ein wirklicher Mißbrauch hervortreten, Vice ⸗ Direktor. Geheimer RFegierungsrath, so muß von der unter Ziffer JV. d. 4 der fünften Abtheilung des Serretair der? Akademie ꝛc. Tarifs vorbehaltenen Befugniß zur Nettoverwiegung Gebrauch ge⸗ macht werden. Berlin, den 12. Februar 1867.
Der General⸗-Direktor der Steuern.
Ministerium des Innern.
An sämmtliche Provinzial⸗Steuer⸗= Direktoren und die Königlichen Regierungen zu Frank⸗ furt und Potsdam ꝛc.
BSescheid vom 11. Februar 1867 — betreffend die Unzulässigkeit der Versendung von Sch ießpul ver auf durch Pferde betriebenen Eisenbahnen.
Abgereist: Der General⸗Major und Commandeur der 16ten
Ew. 2c. beauftragen wir, die Direction der N. Eisenbahn⸗ Kavallerke⸗Brigade, von Mutius, nach Breslau.
Gesellschaft auf die an den mitunterzeichneten andelsminister ein⸗ gereichte Vorstellung vom 6b. Oktober v. J., . sie ,
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Berlin, 9. April. Seine Majestät der König haben Aller- nädigst geruht: Dem praktischen Arzte Dr. Erlenmeyer zu endorf im Regierungs⸗ Bezirk Coblenz, die Erlaubniß zur An⸗
legung des von des roßherzogs von Oldenburg Königliche Hoheit ihm verliehenen Ehren- Klein ⸗ Kreuzes vom Haus- und Verdienst⸗ Srden des Herzogs Peter Friedrich Ludwig zu ertheilen.
Verzeichniß der Vorlesungen bei der Königlichen medi⸗
zinisch-chirurgischen Akademie für das Militair im
Sommerhalbjahre von Ende April bis Mitte Augusst 1857.
J. Professors or dinarii.
A. Braun, Dr., Decanus, wird 4) öffentlich über die Blattstellung der Pflanzen Mittwochs von 4 bis 5 Uhr, 2) privatim die allgemeine Botanik (Morphologie, Anatomie, Physiologie und Systemkunde der Pflanzen) täglich von j bis 8 Uhr Morgens vortragen, in Verbindung mit botanischen Demonstrationen im Königl. botanischen Garten Sonn⸗ abends von A bis 5 Uhr, so wie mit botanischen Engtursionen.
C. G. Mitsch erlich, Dr., wird 1) öffentlich Über die aufregenden Arzneimittel Dienstags und Freitags von 6 bis 7 uhr Abends lesen und 2) privatim die Arzneimittellehre fechsmal wöchentlich von 7 bis 8 Uhr Morgens vortragen.
J. L. Casper, Pr., wird privatim 1) die gerichtliche Medizin Mon⸗ tags, Dienstags und Freitags von 12 bis 1 Uhr lehren, 2) das Prac⸗ titum über Rezeptirkunst, Sonnabends von 11 bis 12 Uhr halten und 3) den Kursus der gerichtlich-medizinischen Obductionen im Königlichen Institute für den praktischen Unterricht in der Staatsarzneikunde auf gewohnte Weise zu leiten fortfahren.
FJ. C. Jüngken, Pr., wird 1) öffentlich über die Verletzungen des menschlichen Körpers Mittwochs und Sonnabends von 5 bis 6 Uhr, 2) privatim über generelle und spezielle Chirurgie Montags, Dienstags, Bonnerstags und Freitags von 5 bis 6 Uhr lesen und 3) die Klinik für Chirurgie und Augenheilkunde im Charite⸗Krankenhause fünfmal wöchent⸗ lich von 93 bis 11 Uhr halten.
En gi cch arttch, Pr, wird vrirotim lechsmal wöchen ich won schreibt die „i .
g bis 9 Uhr Experimental-Ehemie und Dienstags, Mittwochs und Don. schreiht die Times. in ihrem Fitv Aurlitel „ ieser Schritt u, im Allgemeinen erst nach Schluß der Geschäftsstunden bekannt und bewirkte ein weiteres Fallen der Consols.
J. Müller, Dr; wird oͤffentlich Sonnabends von 9 his 10 Uhr, ganz denselben Charakter, wie das bei Herannahen der Dividenden⸗
nerstags von 11 bis 12 Uhr Pharmacie mit erklärenden Versuchen vor tragen.
über die Phyfiologie der Zeugung handeln. Privatim wird er Montags,
Dienstags, Mittwochs, Donnerstags und Freitags von 9 bis 10 Uhr die
spezielle Physiologie des Menschen mit Demonstrationen und Experimenten an Thieren vortragen, ferner Montags, Dienstags, Donnerstags und Freitags von 8 bis'9 Uhr die vergleichende Anatomie lehren. Privatis- sime wird er physiologische Uebungen leiten. ö
J. E. Schdnlein, Dr., wird privatim medizinisch⸗klinische Uebun⸗ gen im Charitẽ · Krankenhause täglich von 11 Uhr an halten.
II. Professores extraordinarii.
8. Böhm, Dr, wird 1) öffentlich über die Sehnendurchschneidungen und die Zahnkrankheiten Sonnabends von bis 8 Uhr lesen, 2) priva- tim die Sperationslehre Montags, Dienstags und Donnerstags von 7 bis 8 Uhr Morgens vortragen und die dazu gehörigen Operations⸗ Uebungen viermal wöchentlich von z bis 8 Uhr Abends keiten. 3) priba⸗ tim die Diagnostik der Augenkrankheiten unter Anwendung klinischer Fälle und des Augenspiegels zweimal wöchentlich von 8 bis g Uhr üben lassen.
G. A. Lauer, Dr., wird privatim ) die medizinisch⸗chirurgische Semiotik Montags, Donnerstags und Freitags von 2 bis 3 Uhr, 2) die medizinisch⸗chirurgische allgemeine Therapie Dienstags, Mittwochs und Sonnabends bon 2 bis 3 Uhr vortragen;
J. V. Schöller, Dr., wird pribatim 1) die theoretische und prak⸗ tische Geburtslehre Montags, Dienstags, Donnerstags und Freitags von bis 5 Uhr vortragen, 2) die geburtshülfliche Klinik im Charité— Krankenhaufe in Verbindung mit einem geburtshülflichen Operations⸗ Kursus Dienstags und Donnerstags von 5 bis 6 Uhr und Sonnabends pon 4 bis 6 Uhr privatim leiten, 3) privatissime einen geburtshülflichen Operations Kursus mit Anleitung und Uebungen am Phantom halten.
Richtamtli ehe s.
Preußen. Charlottenburg, 9. April. Nachdem des Königs M ajestät gestern Vormittag im Lustgarten zu Potsdam noch das Iste und 2te Bataillon des Isten Garde⸗Regiments zu Fuß besichtigt und demnächst im Stadtschlosse daselbst verschiedene Vorträge entgegengenommen hatten, um 2 uhr über Berlin nach Charlottenburg zurück. Hier feierten Ihre Königlichen Majestäten mit den zur Zeit anwesenden Mitgliedern der Königlichen Familie heute Vormittag in der Königlichen Schloß⸗ kapelle das heilige Abendmahl, an welcher Feier auch noch Personen der Hofstaaten, Bewohner des Schloß⸗ und Gartenbereichs, so wie ein Fheil der die dortige Garnison jetzt bildenden Truppen Theil nah— men. Der Ober-Hofprediger Dr. Strauß und der Divisions⸗ Prediger Strauß verwalteten das Sacrament. Die Vorbereitungsfeier ward
bereits gestern Abend in der Schloßkapelle durch den Divisions⸗
Prediger Strauß gehalten und wohnten die Allerhöchsten und Höchsten Herrschaften derselben ebenfalls bei.
Sachsen. Kobung, 4. April. Der am 1. H. M. nach Vollendung der ebm fingen durch den Staatsrath von Pa⸗ wel eröffnete Sonder- Landtag hat den hiesigen Bürgermeister Oberländer fum Präffdenten erwählt. Seitens der Staats⸗
Regierungspapiere ward auf 66 pCt. sestgesetzt,
regierung sind dem Landtage außer einigen sinanzlellen Verlagen Harunter ein Postulat von 10, 000 ö 7 9 Bestände 467 Domainen Verwaltung zum Umbau der Festung) auch der zwischen den thüringischen Staaten wegen Beschränkung der Zulassung frem⸗ den Papitrgeldes abgeschlossene Vertrag und die zu Wien stipulirte Münze on vention vorgelegt worden. Ebenso wurde mittelst Dekrets vom Landtage die Zustimmung dazu verlangt, daß dem französischen Rentier Beauvais, der bekanntlich die für seinen Schwiegersohn eingelegte Caution von 250, 000 Fres. um deswillen verlor, weil der von letzterem zugesicherte Beginn des Werrabahnbaues zu der bestimmten Frist nicht eintrat, das auf Koburg fallende Drittheil dieser Summe restituirt würde. (. Zig.) !
Württemberg. Stuttgart, 7. Apꝛil. Die Stände⸗ Versammlung ist nach einem Zusammensein von nicht ganz einem Een. ne, n worden.
etzten Sonntag starb plötzlich einer der ersten Lehrer unserer
Hochschule, Professor Dr. Walz. Der Verschiedene i sich durch tiefe Kenntnisse des Alterthums und der alten Sprachen aus. — Ein halbamtlicher Artikel im Staats⸗-Anzeiger theilt mit, daß die Regierung dem nächsten Landtag einen Gesetzentwurf vorlegen wird, welcher eine dauernde Gehalts⸗Verbesserung für die niederen Beamten bezweckt. Einstwetlen werden Zulagen nach Thunlichkeit gereicht werden.
Großbritannien und Irland. London, 7. April. In Middlesex wurden gestern die beiden liberalen Kandidaten, Tord R. Grosvenor und Hanbury gewählt. Ersterer erhielt 5324, letzterer 5126 Stimmen. Auf den konfervativen Bewerber, Lord Chelsea, fielen nur 2916 Stimmen. In Berkshire wurden ein ministerieller Kandidat, Herr Bouverie nämlich, und zwei Oppositions⸗ Kandidaten, die Herren Palmer und Vansittart, gewählt. — Als charakteristischer Umstand bei den diesmaligen Wahlen wird hervor⸗ gehoben, daß sich eine nicht unbedeutende Anzahl von Geistlichen als Redner auf der Wahlbühne haben vernehmen lassen. Ueber die gestern stattgehabte Erhöhung des Bank⸗Diskonto's
Doch hat die Maßregel
Zahlungen im vorigen Januar beobachtete Ver fahren; Damals betrug der Disconto 6 pCt. und der Zinsfuß für Anleihen auf Die Maßregel durfte daher eigentlich nicht unerwartet kommen.“
Der zum Oberbefehlshaber der gegen China abzusendenden Land⸗ macht ernannte General Lieutenant Ashburnham ist vorigen Sonnabend mit mehreren seiner Offiztere nach Alexandrien ab—
gereist, um sich von da nach Hongkong zu begeben. — Tags zuvor
kehrten Allerhöchstdieselben
teiste Oberst Lieutenant Sim ons, der frühere britische Kom⸗ mijsarius in Omer Pascha's Hauptquartier, mit seinem Stabe über Marseille nach Konstantinopel ah, um seine Arbeiten als Kom⸗ missarius zur Regulirung der türkisch-persischen Grenze in Angriff zu nehmen.
Der „Transit“ geht heute mit 193 Mitgliedern des ärzt⸗ lichen Stabes, 30 Ingenieurs und 105 Mann Infanterie, von Portsmouth nach Hongkong, — Ihm folgt der „Himalaya“ wahr⸗ scheinlich noch im Laufe dieser Woche.
Frankreich. Paris, 7. April. Der „Moniteur“ bringt außer einer Reihe von Ernennungen in der Magistratur und der Beförderung des Herrn Leo Lambert des Cilleuls zum Kabinets⸗ Shef. im Justizministerium das Dekret über den Rekurs wegen Mißbrauchs, ven der Minister des öffentlichen Unterrichtes und der Kulte gegen mehrere Verwaltungsmaßregeln des Bischofs von Moulknz an den Staatsrath genommen hat. In Betreff der drei Maßregeln, die als Mißbrauch erkannt wurden, heißt es in diesem Dekrete:
Ueber den ersten Punkt: In Anbetracht, daß der Bischof von Mou— lins, indem er mehreren Geistlichen vor ihrer Installirung einen schrift⸗ lichen und mit Unterschrift versehenen Verzicht auferlegte, sich an die Gvbil-Behörde zu wenden, falls er es für noͤthig erachte, fie wegen schwerer und kanonischer Gründe abzusetzen, einen Gewalts⸗Uebergriff, ine Uebertretung der Staatsgeseße und einen Angriff auf die Frei⸗ heiten, Gerechtsamen und Gewohnheiten der gallikanischen Kirche be⸗ gangen hat. — Ueber den zweiten Punkt: In Anbetracht, daß der Rekurs der Civil-Behorde für die Geistlichen, wie für alle anderen Laien zum Besten der Justiz, des Schutzes und der dͤffentlichen Ord⸗ nung angeordnet ist, und daß derselbe frei und in aller Ruhe des Gewissens geübt werden soll, daß demnach die Untersagung der Be⸗ rufung an die weltliche Behörde wegen Thatsachen, die zu ihrer Kom petenz gehören, unter Strafe der Excommunication ipso facto und ohne vorherige Warnung gleichfalls Gewalts⸗-Uebergriff, Uebertretung der Staatsgesetzs und Angriff gegen die Freiheiten, Gerechtsamen und Gewohnheiten der gallikanischen Kirche ausmacht. — Ueber den dritten Punkt: In Anbetracht, daß der Bischof von Moulins ik dem er ohne Genehmigung der Regierung die Verfassung des Kapitels der Kathedral-Kirche zu Moulins, so wie dieselbe in den durch Ordon⸗ nanz vom 29. Oktober 1823 gutgeheißen, veränderte, seine Macht⸗ polllommenheiten überschritten und gegen Artikel 35 des Geseßzes vom 18. Germinal des Jahres 10 verstoßen bat: — haben wir nach Vernehmung unseres Staatsrathes verordnet und verordnen,