Berliner Börse vom
708
15. April 1857.
Fieemmemm Tcnen.
milicher Wechsel, Fends- Und Geld-Cours
wechsel- Cora.
Zoo Pr. Wien im v Fi. x. 180 pᷣj⸗
Augsburg
160 EI. Leiprig in Cour. im 14 ThlI.
uss 100 Thlr. ......
Erkf. a. M. zü dd. W. 100 I.
Petersburg 100 S. R
EER
*
4
ERrᷣ
es e de e b πλίe & es
2
Bkrĩef.
Fonds -- Conmrse. Preuss. Freiw. Anleihe. . ....
Staats anleihe von 1850
dito dito dito dito dito Staats- Schuldscheine
Prämiensch. d. Seehdl. à 50 Th. Prämien- Anl. v. 1855 2 100 Th. Kur- u. Neum. Sckuldversehr. Oder -Deichbau- Obligationen .. Berliner Stadt-Obligationen ..
do do.
von 1852 von 1864
S8 8
er,
Geld.
Pfandbriefe.
Kur- und Keumärk. Ostpreussische ... .. Pommersche Posensche. .. ...... ö Schlesisehe
Vom Staat garantirte . k Westpreuss
Rentenbriefe.
Kur- und Neumärk. Pommersche. ..... Posensche
Preussis che Rhein- und Westph. Sãchsis ehe Schlesische
Pr. Bk. Anth. Scheine
; Friedrichs d' or Andere Goldmünzen 8 LTH. ....
If.
Aachen - Düsseldorf. do. Prioritãäts- do. II. Emission
do. III. Emission
Aachen -Mastriehter do. Prioritãts- do. II. Emission
Bergisch Märkische do. Prioritãäts- do. do. II. Serie
do. (Dortm. Soest)
Berl. Anh. Lit. A. u. B.
; Prioritãts- do. do.
kerlin· Hamburger ;
do. do.
Priorstãts- do. II. Em.
ö , * i
d. do. Prior. Oblig. do. do. Lit. 5.
do. do. Lit. D. Berlin- Stettiner ..
do. Prior. Oblig.
Bresl. Schw. Frb. alte
Brieg Neisse Cõln- Crefelder do. Prioritäts- Cõöln- Mindener Prior. - Oblig. do. II. Em. . III. Emission IV. Emission Düsseldorf -Elberf. . do. Prioritãats- do. Prioritãts-
1 —
SS! 1 BI
D .-
Magdeb. Halherst. .
en e .
Mr
—— )
281 Nn
11181
X —
8I131II1
ald.
28 82
e Re M- m -
3111121818
ar
Magdeb. Wittenb. . Magd. Witt. Prior. Münster-⸗Hammer .. Niederschles. Mark. do. Prioritats- do. Conv.Prioritats- 4 do. do. III. Serie do. do. IV. Serie Niederschl. Lweigb. Oberschles. Lit. A. do. Lit. B. do. Prior. Lit. A. do. Prior. Lit. B. do. Prior. Lit. D. do. Prior. Lit. E. Prinz Wilh. (St.- V.) do. Prioritãats- do. II. Serie do. III. Serie Rhei nische do. (Stamm-) Prior. do. Prioritäts- Oblig. do. vom Staat gar. Ruhrort-Cref. Kreis Gladbacher do. Prioritãats- do. Il. Serie de. III. Serie Stargard- Posen.... do. Prioritäts- do. II. Emission Thüringer do. rior. Oblig. do. III. Serĩe Wilh. cos. Odbg.) do. Prioritãts-
D
83 *
do. II. Emission
2 11188
6 .
118811*
1321111
2 SS SgIIS1I111 t r
c C — M .
11183558
Dr
e
8
8 e
— 21 de
ew
2 —
1115
mn
ar
m.
11111I88IFDIIIS ö V
Nichtamilicho Notirungen.
Aus länd. Eisenb. - Stamm- Actien.
Amsterdam - Rotter dam Kiel Altona
ELoebau- Littau .. ...... Ludwigshafen-Bexbach Aainz Ludwigshafen .. Neustadt Weissenburg Mecklenburger
3 ; C.
Lars koje - Selo..
ann ee e er e e 2 ¶uiyQ FRersin-Potzdam - Magdeburger 1313 a 132 gem. Wilhelma bahn (Cosel-Oderberg] 82g a 82 gem,
2 113112 ö
Q S C
2 2
Cem
Ausl. Prioritäts- Actien. riedr. Wilb.) 43 — Belg. Oblig. J. de i ü.
Nordb.
Kass. Vereins- Bk. - Act. Dis conto Antheile
If.
Samb. et Meuse
Commandit-
Br.
ald.
Ausläünd. Fonds.
Braunschweig. Bank. . Darnrastädter Geraer Bank Weimar. Bank Oesterreich. Metall.... do. National- Anleihe
Russ. Stiegl.
; v. Rothschild Lst. Engl. Anleihe...
2
ank
Prm. Anleihe .. 5. Anl.
do. 6. Abl.
.
PFoln. Schatz-Obl. do., Cert. L. A. do. L. B. 200 FI.
S —— — G SGi Gi Ke m G te- e n m.
. T
— 1881181
D O — C0 C
ö
81111
——
P
8 8
——
8
oln. Pfandbr. in S. -R.
do. Part. 600 FI. . ..
ardin. Engl. Anleihe. ardin. bel Rothschild
Hamburg. Feuer-Kasse do. Staats-Präm. Anl. Lübecker Staats-Anl. . Kurhess. Pr. Obl. 40 Th. N. Bad. do. 35 Fl
chaumhurg-Lippe do. 25 . . .
4 396 inl. Schuld.
o. 1 à2 3360 steigende
38 S
schles. Litt. B. 132 2 131 gem.
Antheile log 2 108 gem. Braunschw. Bank 121 a 120 ge
KBerklim, 15. April, Das Geschäft war heute nicht von beson- derem Umfange, es beschränkte sich hauptsächlich aut die Medio-Liqui- Die meisten Bank- Effekten stellten sich unter ihre gestrige Notiz, dagegen Eisenbahn-Actien behaupteten sich fast durchs ängis fest.
dation.
m. Darmst. Bank 112 2 1115 a2
Weinen unverändert. den Preisen gehandelt, schliesst sest; gek. 400 Woapl. unveränderten Preisen; gek. 100 Ctr. ger bezahlt, schliesst wieder fester; gek. 50, 000 Ert.
Dis conto
Dr, Serre 136 4 1355 gem. Fre, Ser, Fre,. Ts - 1255 gem. Mecklenburger 58 a 573 gem.
. r
=, or
*
-
111111121
14
E
Ober- Commandit - z gem. Oesir. National- Anleihe S3 a S2 ber.
Roggen bei kleinem Geschäft zu anziehen-
Rüböl fest bei
Spiritus anfangs flau und niedri-
Berliner Gegrel deb nr o
vom 15 April
Weinen loco 48 80 Uthlr.
Rotten loco 39 — 10 Rihlr.R, 86 — 87pfd. 07 Rihlr., Frühjahr Ar ber., 4 Br., 40 G.. Mai- uni 40 -* A408 G., Juni-Juli 0h — 3 Rthlr. bez., 4 Br., G., Juli - August 40 — Br., September - Gktober 373 — 38 Rthlr.
397 — 40 Rthlr ber.
30 Rihlr. ber. u. G., A5
ber. u. Br., 373 G.
küböl loco 75 Rihlr., April 753. Rihlr. Br., 475 G., April- Mai 75 Riblr. Let. v. G. i73 r., Jau. Just is ärhir. ber, . 8, September- Okiober 14z— 44 — * Rthlr. bez. u. Br., 149 ẽ , , . . 3 Rinh ken,; April- Mei 3, Kit'ls.
er. u. G., 295 Br., Mai- Juni — * Rthlr. b G.,. 293 Br., Junĩ- R , .
G., 30 Br.
G.
Br., Juli August 30 Rihlr. ber. u.
Rihlr. ber., 4 Br.,
Berlin, Druck und Verlag der söoͤ
773 Br. Prioritäts Obligationen .
Spiritus pro Eimer zu 60 Q Woeiaen, weisser 60 - 88 Sgr., gelber 62 - 83 Sgr.
Gerste 37 — 43 Sgr. Hafer 24 - 28 Sær.
Die Börse war im Allgemeinen flau ges:
in allen Emissionen blieben gesucht
des Staats- Anzeigers.)
Krenkanm, 15. April, 42 Uhr 349 Minuten Nachm.
d. Staats- Anzeigers.) Oesterreichische Banknoten S) Br. Stamm · Actĩen 1283 Br.; do dritter Emission 1227 Br. Oberschlesis che Actien Lit. A. 145 G.; do. Lit. B. 1314 G.; do. Lit. C. 133 Br. Ob erschlesische Prioritästa- Obligationen Lit. D. S89z7 Br. ; do. Litt. E. Kosel - Oderberger Stamm - Actien S2 G. KHosel - Oderberser Neisse - Brieger Stamm- Actien S823 Br.
uart bei 80 pCi. Tralles 113 Rthir. G. Roggen 42 - 47 Sgr.
(LTel. Vep.
Freiburg er
immt, nur Oberschlesische
geetekim, 15. April, 4 Uhr 43 Minuten Nachmittags, (Tel. Dep.
Redaction und Rendantur: Schwieger.
kosgen 395 - 40, Fräkjahr 40, Mai- Juni 6 ber., Juli-August 44 Br, Sept - Okthr. 375 bez. Spiritus 1253, Frühjahr 123 — 12, Mai- Juni 123, Juni Juli 423 — 1223. Rüböl 17, April 17, April - Mei 17, September-Okiober 44 ber.
niglichen Geheimen Ober ˖ HKpofbuch dru ckerei. (R. Decker.)
Das Abonnement beträgt: z Sgr. für das biertelj ahr in auen Theilen der Monarchie ohne Preis- Erhöhung.
*
Aue Pest⸗Anstalten des An und
Auslandes n geslellung an. ir gertin die Grpedition des Königl. reußischen Staata- Anzeigers:
Wauer⸗Straste Nr. G1.
M g9o.
Berlin, Freitag, den 17. April
1857.
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: Den bisherigen Kreisrichter Lenz in Stralsund zum Kreis⸗ gerichts-Rath zu ernennen.
Privilegium wegen Aus gabe auf den Inhaber lau—
tender Obligationen des Soldiner Entwässe⸗
rung s-⸗-Verbandes im Betrage von 80, 000 Thalern. Vom 16. März 1857.
Wir Friedrich Wilhelm, von Gottes Gnaden, König
von Preußen ꝛc. ꝛc.
Nachdem von dem Soldiner Entwässerungs⸗Verbande beschlos⸗ sen worden, die zur Ausführung seiner Meliorationen erforderlichen Geldmittel im Wege einer Anleihe zu beschaffen, wollen Wir auf den Antrag des Vorstandes;
zu diesem Zwecke auf jeden Inhaber lautende, Seitens der
Gläubiger unkündbare Obligationen im Betrage von 80,000
Thalern ausstellen zu dürfen, 3 da sich hiergegen weder im Interesse der Gläubiger noch der Schuld⸗ ner etwas zu erinnern gefunden hat, in Gemäßheit des §. 2 des Gesetzes vom 17. Juni 1833 zur t zum Betrage von 86,000 Thalern, achtzig tausend Thalern, welche in Apoints à 190 Traler nach dem anliegenden, Schema (a.) aus- zufertigen, mit Hülfe der Meliorationekassen . Beiträge des Soldiner Entwässerungs-Verbandes mit fünf Prozent jährlich zu verzinsen und nach der durch das Loos zu bestimmenden Folge ⸗Ordnung vom 1. Juli 1860 ab mit wenigstens jährlich drei Prozent. des Kapitals zu tilgen sind, durch gegenwärtiges Privilegium Unsere landesherrliche Genehmigung mit rer rechtlichen Wirkung ertheilen, daß ein jeder Inhaber dieser Obligationen die daraus hervorgehen den Rechte, ohne die Uebertragung des Eigenthums nachweisen zu dürfen, geitend zu machen befugt ist.
Das vorstehende Privilegium, welches Wir vorbehaltlich der Rechte Dritter ertheilen, und wodurch für die Befriedigung der Inhaber der Obligationen eine Gewährleistung seitens des Staats nicht übernommen wird, ist durch die Gesetz⸗ Sammlung zur allge⸗ meinen Kenntniß zu bringen. ö . .
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Königlichen Insiegel. .
* Gegeben Charlottenburg, Len 16. März 1857.
(L. 8.) FZriedrich Wilhelm.
von der Heydt. von Bodelschwingh. von Manteuffelll.
4.
Provinz Brandenburg. Regierungsbezirk Frankfurt. h Obligation des Soldiner Ent wässerungs Verbandes
— —
Der Soldiner Entwaͤsserungs-Verband verschuldet dem Inbaber dieser seitens des Gläubigers unkündbaren Verschreibung die Sunime von Ein— bundert Thalern, deren Empfang der unterzeich neie Vorstand bꝛscheinigt. Diese Schuldsumme bindet einen Theil des zur Ausführung von verschie⸗ denen Entwässerungs-Arlagen in Gemäßbeit des Allerhöchsten Privile⸗ giums vom. ten (Geseß⸗ Sammlung vom Jahre. . ) aufgenommenen Gesammt ⸗Darlehns von S000 Thalern. Die
Ausstellung von Obligationen
Rückzahlung der Schuld geschieht vom 1. Juli 1860 ab allmälig aus einem zu diesem Behufe mit wenigstens drei Prozent jährlich unter Zu⸗ wachs der Zinsen von den getilgten Schuldverschreibungen gebildeten Tilgungsfonds. .
Dle Folgeordnung der Einlösung der Schuldverschreibungen wird durch das goos bestimmt. Die Ausloosung erfolgt vom Jahre 1859 ab im Monate Dezember jeden Jahres, zuerst im Sezember 1859, und die Auszahlung des Kapitals und der Zinsen erfolgt dann in dem Zinstermine am 1. Juli des folgenden Jahres. Der Verband behält fich sedoch das Recht vor, nach Ablauf von zwei Jahren den Tilgungs fonds durch größere Ausloosungen zu verstaͤrken, so wie sämmtliche noch um⸗ laufende Schuldverschreibungen zu kündigen. Die ausgeloosten, so wie die gekündigten Schuldverschreibungen werden unter Bezeichnung ihrer Nummern und ihres Betrages, so wie des Termins, an welchem die Rückzahlung erfolgen soll, öffentlich bekannt gemacht. Diese Bekannt⸗ machung erfolgt sechs, drei, zwei und einen Monat vor dem Zahlungs termine in dem Amtsblatte der Königlichen Regierung zu Frankfurt, in den Kreisblättern zu Soldin, Königsberg i d. R. und Pyritz, so wie in der Berliner Vossischen Zeitung und dem Preußischen Staats⸗ Anzeiger. Sollte eines oder das andere der bezeichneten Blätter ein⸗ gehen, so bestimmt der Ober-Präsident der Provinz Brandenburg, in . ihr s,; Blatte statt des eingegangenen die Bekanntmachung er⸗ olgen soll.
Bis zu dem Tage, wo solchergestalt das Kapital zu entrichten ist, wird es in halbjährlichen Terminen, in der ersten Woche des Januar und Juli, von heute an gerechnet, mit fünf Prozent jährlich in gleicher Münzsorte mit jenem verzinset.
Die Auszahlung der Zinsen und des Nückgabe der ausgegebenen Zins-Coupons, verschreibung, bei der Verbands⸗stasse zu Soldin, tritt des Fäͤlligkeits⸗Termins folgenden Zeit.
Mit der zur Empfangnahme des Kapitals präsentirten Schuldver⸗ schreibung sind auch die dazu gehörigen Zins⸗-Coupons der späteren Fälligkeits⸗ Termine zurückzuliefern. Für die fehlenden Zins- Coupons wird der Betrag vom Kapitale abgezogen. .
Die gekündigten Kapitalbetraäͤge, welche innerhalb dreißig Jahren nach dem Rückzablungs⸗-Termine nicht erhoben werden, so wie die inner⸗ balb vier Jahren nicht erhobenen Zinfen, verjaͤhren zu Gunsten des Verbandes.
Das Aufgebot und die Amortisation verlorener ober vernichteter Schuldverschreibungen erfolgt nach Vorschrift der Allgemeinen Gerichts⸗ Ordnung Th. IJ. Tit. 51 S. 120 seq. bei dem Königlichen Kreisgerichte zu Soldin.
Zinscoupons soll demjenigen,
stapitals erfolgt gegen bloße beziehungsweise dieser Schuld⸗ ia der nach dem Ein⸗—
koͤnnen weder aufgeboten, noch amortisirt werden; doch welcher den Verlust von Zinscoupons vor Ablauf der vierjaͤhrigen Verjahrungsfrist bei dem Vorstande des Verbandes an⸗ meldet und den stattgehabten Besitz der Zins eoupons durch Vorzeigung der Schuidverschreibung oder sonst in glaubhafter Weise darthut, nach Ablauf der Verjährungsfrist der Betrag er angemeldeten und bis dahin nicht vorgekommenen Zine coupons gegen Quittung ausgezahlt werden.
Mit dieser Schuldverschreibung sind halbjäbrige Zins⸗Coupons bis zum Schlusse des Jahres 1865 ausgegeben. Für die weitere Zeit werden Zins⸗Coupons auf fünfjährige Perioden ausgegeben.
Die Ausgabe einer neuen Zins Coupons-Serie . bei der Ver⸗ bands Kasse in Soldin gegen Ablieferung des der alteren Zins Coupons— Serie beigedrucklen Talons. Beim Verluste des Talons erfolgt die Aus⸗ händigung der neuen Zins-Coupons-Serie an den Inhaber der Schuld verschreibung, sofern deren Vorzeigung rechtzeitig geschehen ist.
Zur Sicherheit der hierdurch eingegangenen Verpflichtungen haftet der Verband mit feinem Grundvermögen, so wie mit den Beiträgen, welche auf Grund der §§. 8 —10 des Allerhöchst bollzogen en Statuts vom 13. Oktober 1855 (Geseß⸗ Sammlung vom Jahre 1856 S. 945) von den Verbands-Genossen erboben werden.
Dessen zu Urkunde haben wir diese Unterschrift ertheilt.
Soldin, den . ten 18..
Der Vorstand des Soldiner Entwässerungs-Verbandes. (Unterschrift dreier Mitglieder.) Eingetragen im Register No.
Ausfertigung unter unserer