2 . . 161. 12 Kr. für den württembergischen Eimer braunen Winter- Namen der Städte. . ; . bier s, 3 — — . — „ 54 Kr. für ven württembergischen Eimer Weißbier. ; Bezüglich der Uebergangsstraßzen 6 Uebergangsstellen für die Hohenzollernschen Lande bleibt weitere Mittheilung vorbehalten.
Berlin, den 9. März 1857. . Der Finanz ⸗Minister.
1) Breslau ...... .... * Grünberg. .... . 3) Glogau. ......
ö
An
sämmtliche Provinzial ⸗Steuerdirektoren und die Königlichen Regierungen zu Potsdam und Frankfurt.
4 eln ...... 4. 129 Leobschütz ..... ... 13) Ratibor ...... K
z ) 6 Cirkular-Verfügung vom 16. März 1857 — be⸗ treffend die Behandlung zu wenig oder zu viel
erhobener Gefällebeträge nach eingetretener Verjährung.
1) Magdeburg
2) Stendal . ... . . ö 3) Halberstadt
4 Nordhausen
6) Mühlhausen
6) Erfurt ..... ...... 7) Halle
S) Torgau
Die Verabredung im §. 42 des Hauptprotokolls der ersten Generalkonferenz, welche durch die Verfügung vom 7. November 18365 zur Ausführung gebracht worden ist, enthält Bestimmun⸗ gen über die Frage: in wie weit Abgabenbeträge, welche bei der Registerrevision als zu wenig oder zu viel erhoben sich heraussfellen, im erstern Falle eingezogen, im letztern Falle auch von Amtswegen (ohne Antrag des Betheiligten) erstattet werden söllen. Der Einfluß, welchen die bereits im 8. 108 der Zollordnung vom 26. Mai 1818 vor geschriebene einjährige Verjährung hierbei üben könne, ist dabei unberührt geblieben, viel⸗ mehr durch die getroffene Verabredung in den Vorschriften über die Verjährung nichts geändert. Es müssen daher der an die Stelle des obgedachten 8. 108 getretene 8. 17 des Zollgesetzes vom 23. Januar 1838, so wie der §. 2 des Gesetzes über die Verjäh⸗ rungsfristen bei öffentlichen Abgaben vom 15. Juni ˖ 18140 (G. S. S. 1460) nicht nur insoweit zur Anwendung kommen, als zu wenig erhobene Gefällebeträge nach Ablauf der Verjährungsfrist von dem Zollpflichtigen nicht einzuziehen sind, sondern auch auf der anderen Seite, in der Art, daß zu viel erhobene Gefällebeträge, sobald dem Betheiligten wegen eingetretener Verjährung ein An spruch auf Rückforderung nicht mehr zusteht, von Amtswegen nicht zur Er⸗ stattung gebracht und überhaupt nicht erstattet werden. Das nach Ew. ꝛc. Bericht vom 18. v. M. dort bisher üblich gewesene Verfahren, nach welchem in den Register⸗Revisions⸗Pro⸗ fokollen Ueberhebungen bei eingetretener Verjährung zwar zur Sprache gebracht, die überhobenen Beträge aber nicht erstattet wor⸗ den sind, wird daher gebilligt und ist ferner zu beobachten. Berlin, den 16. März 1867. Der Finanz⸗Minister.
1) Münster ...... J 2) Minden .
3) Paderborn ...... 4) Dortmund .. .....
JI
7) Aachen ...... ..... 8) Malmedy
9) Tiere, 10 Saarbrück
11) Creuznach .... .... 12) Simmern
13) Coblenz
14) Wetzlar ....
, 68
rei se der 13 6161 Stãdte . 1 ö 5 brandenb. e 127 17 ; 1 , ; . i t ; X. S pommersch. Städte den Königlichen ,. Finanzrath c
12 schlesischen Städte ; Abschrift zur Nachricht.
8 sä ,, 4 westfalisch. Städte Berlin, den 16. März 1867. Der Finanz ⸗Minister.
414 rheinischen Städte
.
sämmtliche übrige Provinzial⸗Steuerdirektoren,
die Königlichen Regierungen zu Potsdam und Frankfurt ꝛc.
Finanz Ministerium.
Cirkular-BVer fügung vom 9. März 1857 — betref— fend die nebergangssteuer⸗ und Steuer ver gütun gs⸗ säße vom Bier in den Hohenzollernschen Landen.
Cirkular-Verfügung vom 5. Närz 1857 — betref⸗ fend den Verkehr durch das Bremer Gebiet.
Bei dem Verkehr, welcher vom Inlande durch das Ausland nach dem Inlande über Bremen stattsindet, kommt es, nach einer Anzeige des diesseitigen Vereinebevollmächtigten zu Hannover seit dem J. Januar d. J. noch häufiger als sonst vor, daß die betref⸗ fenden Güter ohne Declarationsscheine die Grenze gegen das bre⸗ mische Gebiet überschreiten und . beim vereinsländischen Haupt⸗ zollamte zu Bremen ohne diese Bezettelung eintreffen. Um den Weiterungen vorzubeugen, welche hieraus erwachsen, veranlasse ich Ew. ., durch eine in den Amtsblättern abzudruckende Bekannt- machung die Betheiligten darauf hinzuweisen, daß
Gegenstände, welche aus dem freien Verkehr des Inlandes nach einem Orte des Zollvereins mit Berührung des Gebiets der freien Hansestadt Bremen versendet werden, in allen Fällen, namentlich auch dann, wenn sie auf der Eisenbahn oder Weser befördert werden sollen, vor Ueberschreitung der Grenze gegen das Bremische Gebiet die im §. I6 der Zollordnung vom 23. Januar 1838 vorgeschriebene Abfertigung erhalten müssen,
Heset vom 17. Mai 1856. (Staats⸗Anzeiger Nr. 137. S. 1117.)
Ew. ꝛc. werden zur Benachrichtigung der Hauptämter in Kenntniß gesetz, daß das Gesetz vom 17. Mai v. J. wegen Be= steuerung des Braumalzschrotes in den Hohenzollernschen Landen am 1. Sltober 1856 in Wirksamkeit getreten ist. . Als Ausgleichungs - Abgabe für das aus andern Zollvercins⸗ stagten in die Hohenzollernschen Lande übergehende Bler sind bis auf Weiteres die bisherigen Sigmaringischen Sätze von
251. gr den Württembergischen Eimer à 160 Helleichmaß oder
176 Schenkmaß Braunhier, und
16 Fl. 20 Kr. für den , , Eimer Welßbier beibehalten worden, 2 bei der Ausfuhr von Bier aus den Hohenzollernschen Landen fortan folgende Sätze als Steuerverg ü⸗ tung gewährt werden: ; ö 1 Fl. 30 Kr. für den württembergischen Eimer braunen Som⸗
mer biers, .
*
735
sofern für sie der zollfreie Wiedereingang aus dem Bremischen Hebiete gesichert werden soll, daß daher, wenn das i. beabsichtigt werde, diese Abferttgung bei einem zu derselben be⸗ fugten Amte jedesmal an n , sei. erlin, den 5. März 1857. Der General⸗Direktor der Steuern.
An . sämmtliche Provinzial⸗Steuer⸗Direktoren, 9. , , n. zu Potsdam und Frank⸗
urt ac.
Die Erneuerung der Loose zur bebor ehenden 4ten Kl 115ter Königlicher Klassen⸗-Lotterie, welche 3 ö. 29. gp .
bei Verlust des Anrechts dazu geschehen muß, wird z r,, . zu gescheh ß, wird hiermit in Er
Berlin, den 21. April 1857. Königliche General-Lotterie-Direetion.
Angekommen: Se. Durchlaucht d i are le n. chlaucht der Prinz Heinrich JV. e. Excellenz der Wirkliche Geheime Rath und erste Präsid des Appellationsgerichts zu Glogau, Graf ö. . *. Glogau. . Der General⸗Major und Commandeur der 14 ⸗ Brigade, von Knobloch, von Coblenz. ö .
Abgereist: Se. Excellenz der he cel gl cheeth n . C ne, . 6 , von Schlemüller, nach Mün r Se. Excellenz der Herzoglich anhalt ⸗ bernbu 9 minister, von Schätzell, nach . ,,
Berlin, 20. April. Seine Majestät der König haben gnädigst geruht: Dem Hauptmann von q ne mr . ö . Regiment zu Fuß, die Erlaubniß zur Anlegung des von des
Kaisers von Oesterreich Majestät ihm verli Eisernen Krone dritter Klasse h . ehenen Ordens der
Nichtamtliches.
Preußen. Charlottenburg, 29. April. Se. Majestät der König begaben Sich vorgestern früh mit dem 8 Uhr Eisen— bahnzuge, von Potsdam kommend, nach Schloß Bellevue, wo Aller⸗ höchstdieselben die gewöhnlichen Vorträge entgegen nahmen und darauf einem Minister-Conseil beiwohnten; demnächst fuhren Allerhöchstdteselben zur Tafel nach Charlottenburg, wohin Ihre Maßestät vie Königin gegen Mittag auch von Potsdam zu— rückgekehrt waren.
Gestern Vormittag wohnten Ihre Königlichen Majestäten dem vom Ober⸗-Hofprediger Dr. Strauß in der Schloßkapelle hier⸗ selbst gehaltenen Gottesdienste bei. Mittags machten des Königs Majestät einen Spaziergang nach Schloß Bellevue und kehrten von dort zu Wagen nach Charlottenburg zurück, woselbst bei Ihren Königlichen Majestäten um 4 Uhr sich die Königliche Familie zum Diner vereinigte. Später empfingen Se. Majestät noch den Vortrag des Minister⸗Präsidenten.
Gldenburg, 15. April. In der gestrigen Sitzung des Land⸗ tags wurde die durch die Geschäftsordnung vorgeschriebene Neuwahl des Prästdtums vorgenommen, wobei mit großer Stimmenmehrheit für die ganze Dauer des gegenwärtigen Landtags der Abgeordnete von Finckh zum Präsidenten und der Abgeordnte Paneratz zum Vlee⸗Präsidenten wiedergewählt wurden. (Wes. Ztg.)
Sachsen. Gotha, 18. April. Dem gemeinschaftlichen Landtage wurde gestern ein Gesetzentwurf über die Aenderung in der Organisation des Staatsministeriums vorgelegt, durch welche die bis jetzt nur auf dem Stagtsminister von Seebach ruhende Verant⸗ wortlichkeit auch auf den Vorstand der für koburgische Angelegen⸗ heiten zu bildenden, in Koburg residirenden zweiten Abtheilung (die erste ist hier übergetragen und zugleich nachgelassen wird, daß die eine oder andere Geschäftsbranche von dem Ressort der Abtheilungs — Vorstände abgezweigt und einem verant- wortlichen Departements⸗Chef in derselben Abtheilung übergeben werden kann, dem es auch zusteht, Ministerial-Reskriple zu kontra— signiren. Beide Abtheilungen bilden ein Gesammtministerium, welchem der Staatgminister präsidirt und welchem die für beide Herzogthümer gemeinsamen Angelegenheiten zugewiesen werden. Motlnirt war diese Organisatlon dadurch, daß der sich immer
mehrenden Masse von cGheschasten di e Kraft 1 . Beamtengehalte eine, die d gen Mittel gewährende Verminderung der Oberbel m, . . rende0 berbehörden und damit eine Einrichtung des Yan fer nn s, ; läßlich at die Uebernahme der Geschäfte ier e n. n : / thörden atte. — , ,, . Erfüllung der mint ate ic? un e, ,, n n n r , lcher letzteren die Stell vertretung gänzlich ausgeschlossen . z : — weil d , . r, , ,. 64. ie Final⸗Aibschlüsse der Staatskassen von Koburg und Gotha vor, während ein anderes eine Verlä . 25sten künftigen Monats ablaufenden * n , , . ur enn , n, mn, n ie , m,, . missionen wurde ein Antrag eingeb 6 die Staatsregierung um eine gern, 16 . . . ö. eg Herzogthümer ersucht werden soll e ntrags wird auf die O ; — Staatsministeriums wesentlich an n en. es . . , 4 ö. der wünschenswerthen totalen en erwähn i ) ir, . 2. ö e Organisationsvorlage gern zurück⸗ assau. tesbaden, 17. April. Se. Könialiche it 9 Prinz von Preuß en und Höchstdessen Gemahlin . eim hiesigen Hofe einen Besuch ab. Zu Ehren der Anwesenheit der⸗ selben fand ein großes Diner statt. Der Herzog hatte bereits 3 dem Prinzen von Preußen in Mainz seinen Besuch abge⸗ . ; ; Nass. Ztg.) Großbritannien und Irland. Lond ; 7 l Das Handelsamt veröffentlicht fol ; , en n , . . i re, J Da eine Kommission gegenwärtig damit beschäftigt ist, die i . net mit der hohen Pforte i en, r , , * gulirung des Sulina⸗ Hafens in Bezug auf alles, was die Gonau-Schiff⸗ . angeht, auszuarbeiten, und da es für den Erfolg des Unternehmens , wünschenswerth ist, daß die bei der Schifffahrt Betheiligten sich en von den Kommissaren etwa provpisorisch erlaffenen Anordnungen rasch
fügen und dieselben unterstützen, so machen ̃ ö Secretair für das Auswärtige 4 7 3. ,, n,, schusses für Handel und Pflanzungen die Eigenthümer und Capitaine der auf der Donau segelnden Schiffe darauf 2 wie wichtig es ist sich den Vorschriften zu unterwerfen und die Zölle zu entrichten, welche anzuordnen die Kommissare für gut befinden mögen für die Dauer der
Zeit. his. zum Erlaß vermanenter Gesetze und bis zur Einfübrung eineg
liehen werden soll.
. Das Parlament wird am 30. April zusammentreten und an jenem Tage zur Wahl des Sprechers schreiten. Die Prüfung der Wahlen wird vermuthlich die erste Woche der Sitzungen in An⸗ spruch nehmen. ; .
Der „Liverpool Courier“ enthält einen aus Hongkong, 24. Fe⸗ bruar, datirten Brief Sir John Bowring's an einen auf der Insel Man lebenden Freund. Nachdem Sir John von dem be⸗ kannten Vergiftungs-Versuche und den sonstigen Gräueln der Chi⸗ nesen gesprochen, schließt er mit folgenden Worten:
„Bas Alles ist schauderhaft genug; allein ich bezweifle nicht, daß die Folgen höchst wohlihätig sein werden; denn jedenfalls werden wir auf Enischädigungen für die Vergangenheit dringen und. Buͤrgschaften für die Zukunft erlangen. Sie können sich darauf verlassen, daß wir nicht vor dem Meuchelmord und der Brandstiftung im Staube kriechen werden. Ich habe alles, was in meinen Kräften stand, gethan, um eine Aussöhnung herbeizuführen und den Frieden herzustellen. Es war das offenbar mäine Pflicht; doch alle meine Bemuhungen wurden mit weg⸗ werfendem Hohn zurückdgewiesen. Die Chinesen legten die Langmnth, mit welcher sie behandelt wurden, ganz falsch aus, indem sie die⸗
selbe unserer Furcht vor ihrer großen Macht und unserer ehrfurchts⸗ bollen Scheu vor der Majestät des „Sohnes des Himmels““ zuschrieben. Sie setzten demnach die feierlichsten Verpflichtungen der m, außer
Acht und betrachteten uns als Barbaren, die ihnen, einen augenblicklichen Erfolg benutzend, Bedingungen auferlegt hatten, die fie, wie sie meinten, so bald die Gelegenheit fich biete, wo es mit Sicherheit geschehen könnte, wieder abschütteln wollten. 34h zweifle nicht, daß die Regierung, das Parlament und die öffentlich Meinung in diesem großen Kamofe auf unserer Seite stehen werden, und bete, daß mein Leben zu . und dauerndem Wohle meines Vaterlandes und der Menschheit erhalten wor⸗ den sein möge.“ = . . Das General⸗Kommando veröffentlicht einen Erlgß, kraft dessen vom 1. Januar des nächsten Jahres an jeder Df rn, der eine Anstellung im Generalstabe erhalten will, sich einer öffentlichen Prü⸗ fung unterziehen muß. Die Kenntnisse und Fertigkeiten, welche von bem Kandldaten verlangt werden, sind darin angegeben. Unter Anderm wird von ihm gefordert, daß er eine deutische und leser= liche Hand schreibe, in der englischen Sprache richtig stylisire und eine fremde Sprache gelcufig spreche, ferner, daß er einen guten Blick für eine Landschaft habe und dieselbe verständlich zu skizziren wisse. Es ist die Rede davon, daß ein besonderes Kollegium zur Heranbildung von Stabsoffizieren errichtet werden 65 Am 353 v. Mis. wirh auf ven Werften zu Portemouth. ein