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„Z Jersonen I. Klasse 2955, ,, . „Z Per sonen Il. Klasse 399, In diefen Beträgen sind die Kosten für die Be— t5 stigung (mit Ausnahme des Weins einbe griffen.
Kinder unter 12 Jahren zahlen die Hälfte des le e ee Jeder Passagler auf dem ersten Ylatze oder in den Yrivat- ajüten fann 18 Kudikfuß, auf vem zweiten Platze 12 Kubikfuß und auf vem dritten Platze 6 Kubikfuß rheinländisch an Gepäck frei mit sich führen. Kinder, welche die Hälfte des Passagegeldes zahlen, haben nur die Hälfte dieses Gepäckmaßes frei. Für das Uebermaß sind 12 Sgr. pro Kublkfuß zu entrichten. Das Gepäck der Passagiere darf nur aus Reise⸗Effelten bestehen. Waaren müssen besonders verpackt und als Frachtgut aufgegeben werden.
Das Einschreiben der . erfolgt in Stettin und in Swinemünde bei den Orts- Post⸗Anstalten. ;
Die Pässe der nach Rußland reisenden Personen müssen das Visa der in dem Vaterlande oder Wohnorte des Passagiers befind⸗ sichen Kaiserlich Russischen Gesandtschaft oder des Konsulats haben. Auch müssen diese Pässe vor Lösung des Passagierbillets in Stettin vem dortlgen Kaiserlich Russischen Konsui vorgezeigt werden. Die in Swinemünde zutretenden Keisenden haben vor Lösung des Pas⸗ sagierbillets ihre Pässe dem dortigen Kaiserlich Russischen Vice⸗ Konsul vorzuzeigen.
Güterversendungen, so wie Wagen, Pferde ꝛc.R, deren Expe⸗ dition in Stettin und in Swinemünde die Orts⸗Post⸗Anstalten be⸗ sorgen, werden gegen billige Fracht befördert. Die speziellen Tarife, fo wie überhaupt alle übrigen in Bezug auf die Benutzung der Schiffe geltenden Bedingungen können bei einer jeden preußischen Post⸗Anstalt eingesehen werden. Berlin, den 17. April 1857. General ⸗Post⸗Amt.
Schm ückert.
60 60 ,,, 06,
für eine Yrivat- Kate zu 4 Personen J. . 273 Rthlr. pr. Crt.
Das 20ste Stück der Gesetz-Sammlung, welches heute aus—
segeben wird, enthält unter ; ]
; r. 654. den Allerhöchsten Erlaß vom 16. März 1857, betref⸗ fend die Bestätigung der in Danzig unter dem Namen „Danziger Privat⸗Actienbank“ zum Betriebe von Bank⸗
geschäften gebildeten Actiengesellschaft. Berlin, den 22. April 18567.
Debits- Com toir der Gesetz⸗Sammlung.
Finanz⸗Ministerium.
Haupt ⸗ Verwaltung der Staats schulden.
Bekanntmachung vom 15. April 1857 — betref⸗
fend verlooste Niederschlesisch⸗Märkische Eisen⸗ bahn-Prioritäts-Actien Ser. I. und Il.
n der heut öffentlich bewirkten Verloosung der zum 1. Juli d. . w,. rl de te, ⸗Actien der Vlederschlesisch⸗ Maͤrkischen Eisenbahn Ser. J. à 100 Rthlr. und Ser. II. à 62 Rihlr. find vie in dem nach stehenden Verzeichnisse (a. aufge⸗ we, Nummern gezogen worden, welche den Besttzern mit der
ufforderung gekündigt werden, den Kapitalbetrag, gegen Quittung und Rückgabe der Actien nebst den dazu gehörigen, nicht, mehr zahlbaren Jins⸗-Coupons Ser. 1. No. 6 bis S vom 1. Juli d. J. ab in den gewöhnlichen Geschäftsstunden bei der Hauptkas se der , lefich-Märkifchen Eisen bahn hierselbst zu
Der Betrag der etwa fehlenden Zins⸗Coupons wird vom Ka—
pital er. om 1. Juli d. J. ab hört die Verzinsung dieser Prioritäts—⸗
Actien auf.
Zugleich werden die bereits früher au sg elo osten und noch rücstänvigen, in dem gleichfalls nach stehenden Ver= zeichnisse aufgeführten Prioritäts⸗Actien Ser. J. und II. hierdurch wiederholt und mit dem Bemerken aufgerufen, daß die Verzinsung ,, , vom 1. Jull des Jahres ihrer Verloosung ab, auf⸗ gehört hat.
Da wir uns mit den Inhabern der gekündigten Actien in einen. Schriftwechsel wegen der Kapitalzahlung nicht einlassen können, so werten diesftllige Gesuche, welche dessenungeachtet an uns eingehen sollten, ohne Weiteres , , . werden.
Berlin, den 16. April 1857.
Haupt⸗ Verwaltung der Staatsschulden. Natan. Gamet. Nobiling. Guenther.
A. Verzeichniß der in der Sten Ziehung am 15. April 1857 ausgeloosten, am 1. Juli 1857 zur Realisation ksmmenden Prioritäts - Actien er. 1. und II. der Niederschlesisch⸗Märkischen Eisenbahn. Äbzultefern mit den Zins-Coupons Ser. . Nr. C6 bis 8.
Nr. Nr. Nr. Nr. Nr. Nr. Nr. Nr.
Serte J. à 100 Rthlr.
ms ] Jo s 6, Ss 5b 1,555] IS p55 X53]. 265, i790 3 255] 6, 836 10 93 15,960 1819 22,782 26, i71 3236 6563 106 361 16,15, 19390 273,801 26,66 3261 7033 16501 1658 19363 22, 962 26,237 3 317 Toi 10551 16, 5337 19398 23, 968 26,1636 3 br? äs 16568 16,07 19,702 23 027 26,5i3 3655 zobt] 16831 16,813 20,90 23,392 26, Ha 3 8864 7TMii3 11,5631 16,359 20,101 23 90 26.70 1175 7222 11,6 16875 20 6035 23,717 26, 90 1195 7565 11,68 160,41 20706 23723 26,941 1263 740] 12.996] 17, 281 20713 23764 273019 1795] Tobi 13115 1741423 20755 23 836 27,186 1325 7, 6/0 12133 17.571] 20, 906 24,132 27.190 516 7.815 12,799 17700 21,014 24345
5288 7969 123834 17,760] 21, 075 24,768 5617 7.985 13,512 17.785 21, 296 24, 859 6 O78 S, 065 13, 900 17,794 21,3386 25,150 6, i6i S8, 257 13, 962 17,800 21, 519 25,328 6175 8,405 14353 17, 993 21, 674 26,434 6-228 S, 5s83 14,596 18, 70 22, 217 25,523 6322 8, 835 14,796 18, 990 22.269 25,558 6413 8, Sys 15,054 18,29 22,486 25, H95 6.5027 9,283 15, 193 18,363 22, 547 25,897 6692 9, 661 15,66 18467 22.627 25 865
Summa Serse J. 151 Stück über 18,400 Rthlr. Serie Il. à 623 Thlr.
141 29607 5,206 7435 10,750 13, 289 17,025 20, 250 180 2,956 5,252 T, 534 10777 13,290 17,133 20,362 45, J. 0227 5,266 7552 10791 13 386 173232 20401 564 3,531 5,406 7.895 10933 13,3393 173829 20,107 565 3 624 5,413 8, 293 10994 13,494 17,999 21,971
941 3,588 65,528 S8, 310 11,166 13,504 18,009 21,193
1,153 3716 S5] gs 11624, 153, 9õg 18 130 21, ig 1228 Joi 6iöse Sieg 11,160 15,8 is 251 21,s6l 141755 Ls 6,0bJ. Si 1i,s35 1d.a53 18, 65 21,528 1816 os3 6,123 832 11,853 14,4 18,444 21, s34] 11876 202 6,53 34765 11,563 15206 18 471 21,680 13566 Pöl] C6258 83836 12111 15221 18515 Mb] 8 6,59 gigs iz, 220 15,195 18, 951 Dis 4519 6, sis 366 13.360 15 85 19913 7314 5825 6, Sa6 Jos 153420 16,117. 19617 7335 438568 7.0 16 046 153, a31 16, iũ2 19,657 Md 1878 Tioöz 10127 15,170 16,256 19,35 Döls Jo, Lin, 1s 12367 10.5334 206116
2.854 5,095 7,335 10,506 13, 227 16, 905 20,195
Summa Serie II. 145 Stück über Y,0b2 Rthlr. 15 Sgr. Hierzu *) Y) J. 184 I * 18,400 5)
329 Stück über 27,462 Rthlr. 15 Sgr. Berlin, den 15. April 1857. Verzeichniß der früher ausgeloosten und bis jetzt zur Auszahlung noch nicht präsentirten Niederschlesisch Märkischen Eisenbahn⸗Prioritäts⸗Actien Ser. J. und II. 6bte Ziehung (1865)
am 2. Juli vesse lb en ehr zahlbar. Mit Coupons
1. 2 bis 8. Serie l. 2 100 Rthlr. Rr. 5650 6,0191 11,2141 14,764 18,18 22,765 165 S, 303 12736 14, 824 19, 40] 27, 348 5, Sob 10 587 14.294 17,819] 20, 965] 27, 570 Serie ll. à 623 Rthlr. Nr. 361 3,6625 9,986 10, 295 11,799] 21,394 7te Ziehung (1866)
am 1. Juli desselben Jahres zahlbar. Mit Coupons
. Nr. 4 bis 8. Serie l. à 100 Rthlr.
Nr. 861 3, 5, 769] 15, 193 17, 570] 22, 840
433 5, 900 14,074 17,739 23, 146
545 4, 12, 877 16,738 18, 2568 24,413
1,337 . 13, 112 165767 21, 422
1. à 623 Rthlr.
Nr. 2. 461 . 16,721] 17, So9] 19, 047 21,815
3, 134 7 258 17,305 18,657 19 619 21, 949
4,366 17,522 18, S256 19, 85)
4,462 17, 594] 18, 982 20 815
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Jn stiz⸗ Vꝛinister ium.
Der bisherige Kreisrichter Bouneß zu Hirschberg ist zum Rechtsanwalt bei dem Appellationsgericht zu Breslau und zugleich zum Notar im Departement desselben mit Anweisung seines Wohn⸗ sitzes in Breslau und mit widerruflicher Einräumung der Praxis als Rechtsanwalt bei dem Stadtgericht und dem Krelsgerichte da⸗ selbst ernannt worden.
Min ist erium der eistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal ⸗ Angelegenheiten.
Die Berufung des Schulamts⸗-Kandidaten Dr. Theodor Born zum ordentlichen Lehrer an der Raths und Friedrichs⸗ Schule in Küstrin ist genehmigt worden.
Preußische Bank.
Bekanntmachung vom 16. April 1857 — betref⸗ fend die Gewährung von Darlehnen auf Wolle.
Die Haupt⸗Bank wird auch in diesem Jahre auf Wolle, deren Niederlegung in die Speicher der Bank geschehen kann, Darlehne gewähren. Die Versicherung der in die Bankspeicher abgelieferten Wolle gegen Feuersgefahr wird auf Verlangen der Verpfänder für deren Rechnung Seitens der Bank besorgt, und können die Darlehne, wenn die dafür verpfändete Wolle bis 3 Uhr Nachmit— tags in den Bankspeichern aufgelagert sein wird, noch an demselben Tage bei der Haupt-Bank⸗Kasse in Empfang genommen werden.
Anträge auf Bewilligung von Darlehnen sind an die Bank⸗ Taxatoren Bauer, Bernard, Lietzmann, Natorff und Parrisius zu richten, von denen einer oder mehrere an den Wollmarktstagen im Bankgebäude anzutreffen sein werden.
Berlin, den 16. April 1857.
Königlich Preußisches Haupt⸗Bank⸗Direktorium.
Angekommen: Se. Durchlaucht der Prinz Albert von Sachsen-Altenburg, von Trebschen.
Abgereist: Der General-Major und Inspecteur der 3ten Artillerie⸗Inspection, Dannhauer, nach Breslau.
Berlin, 24. April. Seine Majestät der König haben Aller⸗ gnädigst geruht: Dem Legationsrath von Treskow im Ministe⸗ rium der auswärtigen Angelegenheiten die Erlaubniß zur Anlegung des ihm verliehenen Ritter-Kreuzes des Herzoglich Sachsen-Ernesti⸗ nischen Haus⸗Ordens zu ertheilen.
Ve i ch t amtliche s.
Preußen. Charlottenburg, 21. April. Se. M ajestät der König nahmen gestern Vormittag mehrere militairische Mel⸗ dungen und demnächst die gewöhnlichen Vorträge entgegen, worauf Allerhöchstdieselben noch vor dem Diner eine Spazierfahrt gegen Spandau hin unternahmen.
Berlin, 21. April. In der gestrigen (23sten) Sitzung des Herrenhauses überreichte der Herr Finanz⸗Minister den bereits dem Hause der Abgeordneten vorliegenden Gesetz⸗Entwurf, daz Münzwesen betreffend, und einen Gesetz-Entwurf, betreffend das Verbot der Zahlungsleistung mittelst ausländischer Banknoten und anderer Werth-⸗Papiere. Das Haus trat dann in die Berathung 3. Berichts der Budget⸗-Kommission und faßte hierbei folgende
e e:
„daß die Grundbesitzer wegen ihres Grundbesitzes nicht nach Ver— 66 des Flächeninhalis ihres Grundbesitzes, als bestimmte Einkommen⸗ atze nothwendig begründend, sondern jeder Einzelne nach seinem wirklichen Einkommen eingeschätzt werde; Y die Erwartung auszusprechen, daß die Königliche Staatsreglerung bei den andern Zollvereins-Staaten kraͤftigst auf einrichtungen destehen möge, welche ein erheblich hoͤheres Einkom⸗ men aus dem Tabak erwarten lassen; 3) der Staatsregierung zu empfehlen, ob nicht im Interesse der gegenwärtigen Lage des Staatshaushalts unter enisbrechender Aenderung der Allerhöchsten Ordre vom 36. April 1847 die Stempelpflichtigkeit bei kaufmännischen
Kauf- und Lieferungsgeschaͤften anderweit zu re . ein du rfte; 9 daß die Staats ⸗ gie g in Erwägung , 4 ner h ; w. Auseinan , , en ⸗ in dem Maße vermin⸗ ern, und daß eine , . derselben an hie Provinzial Regierun⸗ n r .
gen eintreten und dadurch ober in anderer Wei herbei ⸗ geführt werden könne; 5) an die , aße d e r. richten, den Geseb. Entwurf wegen Schlichtung der Rentenbanken wieder aufzunehmen; 6) der Staats ˖ Regierung zu empfehlen, in der Provinz m, anttatt der bisherigen Prämiirung von Mutterstuten künftig 3 e Zuchthengste zu prämiren, welche für ein Decgeld von nicht ; er ö. Rihlr. fremde Stuten becken; 7) den Wunsch auszusprechen aß die Staats regierung möoͤglichst bald die erforderlichen Mittel zur Er⸗ richtung eines Archivs in der Provinz Posen finden möge; 8) in Erwä⸗ gung zu ziehen, ob die 3600 Rthlr. zur Besoldung der Subalternbeam— ten hei der General Ordens kommission durch He fin cen mit einer an⸗ deren Behörde 2c. nicht erspart werden könnten; O) in Erwägung zu ziehen, ob eine Herabsetzung des Preises der stenogravhischen Berichte nicht eintreten konne, um sie dem Publikum mehr zugänglich zu machen; . . den Antrag zu richten, daß zur gefeßlĩchen a J J ö er, e, e, dem Landtage eine Vorlage in nächster — Nach der Eröffnung der gestrigen (44sten) Sitzung de ⸗ geordnetenhauses brachte der in fe a , ., Hew erbe den Entwurf eines Gesetzes ein, betreffend das Verbot der Zahlungsleistung durch ausländische Banknoten und Werthzeich en. Nachdem der Minister die Nothwendig⸗ keit der Einbringung dieses Gesetzes ausgeführt, ging das Haus zur Tages-Ordnung über, zur Fortsetzung der Berathung des Antrags des Abgeordneten Mathis, die Presse betreffend. Beim ersten Punkt — (Konzessions⸗Entziehungz, — der bereits in der letzten (Freitags⸗)Sitzung verhandelt wurde, nahm zuerst der Antrag⸗ steller das Wort. Bei der namentlichen Abstimmung wird der An⸗ trag Mathis mit 1654 gegen 102 Stimmen verworfen. Von dem Abgeordneten Wagener (Neustettin) und v. Gerlach war ein Abänderungsvorschlag eingegangen, event. zwischen dem ersten und zweiten Punkt des Mathis'schen Antrages folgende Bestim—⸗ mung einzuschalten: „Die Stagts-Regierung zu ersuchen, die ge⸗ setzliche und verfassungsmäßige Freiheit der Presse, soweit erforder⸗ . im Wege der Gesetzgebung sicher zu stellen und jedenfalls die 9 r genommene Befugniß zu Konzessions⸗Entziehung auf dem dm nistrativwege jedenfalls so zu reguliren, daß eine richterliche Appel⸗ lations⸗Instanz mit Suspenstv- Effekt und unter Versagung jeder vor⸗ läufigen Suspension oder Sisttrung des Gewerbes ctablirt werde.“ Nachdem der Minister des Innern sich gegen diesen Antrag erklärt, wurde er von mehreren Abgeordneten vertheidigt. Bei darauf folgender namentlicher Abstimmung wurde derselbe mit 126 gegen 125 Stimmen angenommen. — Der Eisenbahn⸗-Schnellzug aus Berlin hat am 20. April er.
in Halle u. v. S. den An chl . ⸗ ⸗ furt a. Main nicht , ß an den Schnellzug nach Frank—
Oldenburg, 19. April. Nachdem in der gestrigen Sitzun des Landtags die Verhandlungen über die h err r., . 3. nung des Fürstenthums Lübeck zu Ende geführt waren, wurde die zweite Lesung des Gesetzentwurfs über die Organisation der Verwaltung s⸗Behösrden vorgenommen. Eine Discussion fand nicht statt und es wurden alle Beschlüsse der ersten Lesung unverändert angenommen. Ein neu eingebrachter Antrag, daß der Landtag den in erster Lesung gefaßten Beschluß, wonach in allen Verwaltungssachen in der Regel bis an das Staatsministerium solle recurrirt werden können, wieder aufheben möge, ward in na— mentlicher Abstimmung mit 24 gegen 21 Stimmen abgelehnt.
Sachsen. Weimar, 19. April. Der hiestge Landtag, welcher morgen seine Berathungen von Neuem beginnt, wird sich zunächst mit einem Gesetzentwurfe, betreffend die Militair⸗ dienstpflicht, beschäftigen. Der Entwurf erklärt den Militair⸗ dienst für eine allgemeine Obliegenheit der Unterthanen und befreit davon nur die Glieder der reglerenden und der medigtistrten fürstlichen und gräflichen Famillen. Die gesetzliche Verbindlich— keit zur Ableistung der Milttairdienstpflicht dauert 6 Jahre lang. Die Gesammtheit der Dienstpflichtigen bildet nach dem Alter der Mannschaft vom 21. bis 26. Lebensjahre sechs Klassen, und zwar besteht die erste Aufstellung oder der aktive Theil des Bundes⸗— Kontingentes aus den Militairpflichtigen der vier ersten, die erste Reserve aus denen der beiden letzten Altersklassen, welche in der ersten Aufstellung ausgedient haben. Die erste Reserve (Kriegs⸗ Reserve) ist der Regel nach vom Dienste im Innern frei und versieht denselben nur dann, wenn die aktiven Truppen in das Feld rücken. Die zweite Reserve (Dienstreserve) besteht aus allen Militairpflichtigen der vier ersten Alterstlassen, welche zum aktiven Dienst nicht eingestellt worden sind, und liefert die Er— satzmannschaft für die erste Abtheilung. Gänzlich befreit von der Dienstpflicht sind: Geistliche, Schullehrer, Staats- oder Hofdiener, Advokaten, Aerzte und die einzig übrigen Söhne derjenigen Eltern, welche schon zwei oder mehrere Söhne zum Dienste gestellt, be⸗ züglich sie in demselben verloren haben. Vorläufige Befreiung
kann das Ministerium denen gewähren, die sich an öffentlichen Lehr- und Bildungsanstalten für einen wissenschaftlichen oder
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