folgt auf dieser Tour der „Wladimir“ (welcher behufs der Aus- 2 ö. 3 Veranderungen sich in 6 on Kronstadt nach Stettin beginnt die diesjährige k am 16. Mai n. St. durch , Bis zum Schlusse der Dampfsschiff⸗Fahrt geht d mäßi aus Stettin: jeden . . 6 nach Ankunft des von Berlin des? ) Eisenbahnzuges, und erer n, aus Kronstadt: jeden Sonnabend eins dieser Schiffe ab. J
Bei günstiger Witterung findet die Uebe — Stunden statt. . K Zwischen Kronstadt und St. Petersburg erfolgt die Beförde⸗ rung der Passagiere und der Güter 2c. durch besondere Fluß⸗ Dampfschiffe für Rechnung der Post-Verwaltung. ö Das Passagegeld für die Reise von Stettin oder Swine— münde bis St. Petersburg et vice versa beträgt: für eine Person auf dem ersten Platze 62 Rthlr. pr. Crt. 1 66 66 90 10 zweiten 2 40 1 1 MM 4 * 9M * . 1 64 dritten 1 23 * 6060 1 für eine Privat⸗Kajüte zu 4 Personen J. Klasse 273 Rthlr. pr. Crt. „Z Personen J. Klasse 205 „ ,.. 3 . , „„ „Z3 Per sonen II. Klasse 1395 „ ö. n diesen Beträgen sind die Kosten für die Be— köstigung (mit Ausnahme des Weins) einbegriffen. Kinder unter 12 Jahren zahlen die Hälfte des Passagegeldes. Jeder Passagier auf dem ersten Platze oder in den Privat-Kajüten kann 16 Kubitfuß, auf dem zweiten Platze 12 Kubikfuß und auf dem dritten Platze 6 Kubikfuß rheinländisch an Gepäck frei mit sich führen. Kinder, welche die Hälfte des Passagegeldes zahlen, haben nur die Hälfte dieses Gepäckmaßes frei. Für das Uebermaß sind
1 9M 6 0
12 Sgr. pro Kubikfuß zu entrichten. Das Gepäck der Passagiere
darf nur aus Reise - Effekten bestehen. Waaren müssen besonders verpackt und als Frachtgut aufgegeben werden. ĩ ᷣ
Das Einschreiben der Passagiere erfolgt in Stettin und i Swinemünde bei den , - .
Die Pässe der nach Rußland reisenden Personen müssen das Visa der in dem Vaterlande oder Wohnorte des ir ern fd lichen Kaiserlich Russischen Gesandtschaft oder des Konsulats haben. Auch müssen diese Pässe vor Lösung des Passagierbillets in Stettin dem dortigen Kaiserlich Russischen Konsul vorgezeigt werden. Die ö ö ö f ne, Reisenden haben vor Lösung des Pas— agierbille re Pässe dem dortigen Kaiserli ussi ice⸗ Konsul vorzuzeigen. ö KJ
Güterversendungen, so wie Wagen, Pferde c., deren Expe— dition in Stettin und in Swinemünde die . sorgen, werden gegen billige Fracht befördert. Die speziellen Tarife, Eq h . . i nt in Bezug auf die Benutzung der
geltenden Bedingungen können bei einer jed i Post⸗Anstalt eingesehen werden. d
Berlin, den 17. April 1857. General ⸗Post ⸗Amt.
Schmückert.
Justiz⸗Minister ium.
Der Landgerichts ⸗-Referendarius Carl Jacob Leibl zu Co ist auf Grund der bestandenen dritten . zum ine alen i
6 ĩ , des stöniglichen Appellationsgerichtshofes zu Cöln ernannt
*
Ministerium der geistlichen, unter z richts⸗ d Va edizinal⸗ g , mm,, gz
ö Der Schulamts - Kandidat Dr. Ber
6 ) nhardt ist als =
6. . r = . 1. gern
24 . 5 ofs und Dr. lo ind als ord ö.
r] . 3 der Realschule zu Berlin, ö. * ö. nd und Faehling sind als ordentliche Lehrer bei der
mit dem Friedrich ⸗Wilhelms⸗ Vorschule angestellt 6 Gymnastum zu Berlin verbundenen
766
Cirkular⸗Verfügung vom 30. März 1857 — be⸗ treffend die Bestimm ungen hinsichtlich der für die Kandidaten des Elementarschulamts auszustellen⸗ den Prüfungs- und Wahlfähigkeits-Zeugnisse.
Nach Einsicht der auf meinel Cirkular⸗Verfü vember 1855 (Nr. 18, 43) erstatteten Be er 3 9. durch, hinsicht lich der für die Kandidaten des Elrmentarschulamt⸗ auszustellenden Prüfungs- und Wahlfähigkeits⸗Zeugnisse, Folgendes: ö Für die in den Königlichen Seminarien vorgebildeten und . prüften Abiturienten werden nach Maßgabe ihrer Befähigung . lassungszeugnisse mit den Nummern J. (sehr gut befähigt, il gut befähigt), Lil. (genügend befähigt), ausgestellt. Dieselben enthakzen das Nationale des Kandidaten und in kurzen charakteristischen Zügen die, nöthigen Angaben über sein Verhalten im Seminar sein religiöses und sittliches Leben, seinen Fleiß und das Resultat der erlangten Ausbildung für das Schulamt. Zugleich wird in . 3 ö sür das Organisten⸗ und
Amt ausgedrückt. Ueber d .
ein Urtheil nicht ö, ng. w Die beifolgende Probe eines Zeugnisses Nr. J. (a. für einen
Kandidaten evangelischer Konfession giebt hinsichtlich der Form
dieser Zeugnisse und der in ihnen aufzunehmend ü bestimmte Anweisung; für andere Gra mn. , , e f e Grade der Befähigung bietet es Diese Zeugnisse werden, nachdem sie vo i die n d ?; Kom mission vollzogen, der betreffenden Königlichen . gestelt, welche auf Grund derselben die Wahlfähigkeit der n. didaten auespricht und mit dem hierauf bezüglichen Dekret die jenigen Vermerke verbinden kann, welche sich auf die Verpflich⸗ tungen des Kandidaten hinsichtlich des al urin. der ie r inn. 6 Aehnliches beziehen. . Abgesontert von dem erwähnten Zeugnisse werd i , . 6, 9 . ädikate na aßgabe des beifolgenden Schemas (b drückt. Die in demselben aufgefüh n n , en., rückt. hrten Rubriken sind die Zusammenstellung verwandter Disziplinen el isn K halten; als Präbikate sind nur die Bezeichnungen, sehr gut! * i e n ü . . an zuwenden, und deu et das ; an, wie außer diesen Wortbezeichnungen auch in b Fällen näher in die Sache einge , eren n zegangen und neben d si , . auch die Lehr-Befähigung des ö ö ö. en . Die Gesammt⸗Censur Nr. J., „sehr gut“ kann nur . . werden, welche wenigstens in den ; ion, deutsche Sprache und Rechnen das Prä „sehr gut“, und in der Schul- und Vaterl . ehr in ich: dskunde, so wie i Schreiben und für die Ertheilung des G n ich ih an 6 u ü esangunterrichts d ä⸗ ,, , Nr. II. ertheilt werden soll ö K — — t J ei mangelhafterer Befähi in vbiesen Objekten in den Realien oder ü fat gung Musit sehr gute Leistungen vorhande , ,, , . ; h n, so kann die diesfällige be⸗ sondere Befähigung des Kandidaten . ö h um . kö angemessen kae n, ö m ; e nicht in einem Seminar vor ebilde⸗ Kandidaten stellt die Kommission ein Prüf K . e, . neben dem Nationale des Geprüften die Art seiner orbereitung für das Schulamt kurz angegeben, nach Maßgabe des
Schemas Nr. 2 seine Leistungen in den einzelnen Dis ciplinen be⸗
zeichnet werden und seine Gesammt⸗Censur fest ir
94 ö estellt
3 Regierungen bleibt her fe,! 1 e.
. nach der von ihnen festzustellenden sittlichen
Reef, e. fication des Aspiranten dessen Wahlfähigkeit
ei den Wiederholungsprüfungen hat die Prü
; , h rüsungs⸗ —
an, ö . K
, nach Maßgabe seiner Fortbildun dn weiter
erlangten Kenntnisse und Fertigkei ! defini ö
angtei gleiten zur definitiven Anstell
fähigt ist, oder nicht. Dabei können F , ,.
⸗ . tschritte in einzelnen Di
ciplinen besonders hervorgehoben , . d ,
nach seinen Leistungen eine höhere gefl. n , , , ristung mt⸗Censur, al ei
in,, . , . ausdrücklich . . er die Wiederholungsprüfung ausgestellte
wird von der Königlichen Regierung mit als . fern
Beschluß über di initi . ö. 3. über die definitive Anstellung des betreffenden Kandidaten
Berlin, den 30. März 1857.
Der Mintster der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal⸗ Angelegenheiten. . vjson Raum er. An sämmtliche Königliche Provinzial⸗Schul⸗Kollegien.
767
Abschrift vorstehenden Erlasses erhält die Königliche Reglerung
zur Fenntnißnahme und Nachachtung. Berlin, den 30. März 1857.
Der Minister der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal⸗ Angelegenheiten.
von Raumer.
Königliches (evangelisches — nat al ichs) Schullehrer⸗Seminar zu N.
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Entlassungs⸗Zeugniß Nr. I.
zu Sohn des zu Kreis, war Zögling des hiesi— gen Königlichen Schullehrer⸗Seminars seit und wird nach pollendetem Kursus und nach vorschriftsmäßig abgehaltener Prüfung mit
folgendem Zeugniß entlassen. Waͤhrend seiner ganzen Vorbereitungszeit ist der N. den Ordnungen
und Gesetzen des Hauses pflichtmäßig nachgekommen; er ist bemüht ge— wesen, den Beruf eines christlichen Lehrers nach Gottes Wort und Vor⸗ schrift erfassen und verstehen zu lernen; bei fortgesetztem Vorschreiten in ber eigenen Heiligung wird er die Kraft Hottes zur christlichen Erziehung der Jugend reichlich erfahren. Seinen Lehrern gegenüber war er ein in Ebrerbietung ergebener und folgsamer Schuler, seinen Mitschülern war derselbe ein offener und treuer Freund.
Bei anhaltendem und woblgeordnetem Fleiß ist es ihm zelungen, die Lücken seiner früheren Vorbildung auszufüllen und im Ganzen in allen Fächern so gleichmäßige Fortschrüte, auch in der Fertigkeit, Unterricht zu Yrtheilen und Schulzucht zu handhaben, einen so erfreulichen Anfang zu machen, daß er mit der Bezeichnung
Sehr gut befähigt zum Eintritt in das Elementar-Lehramt entiassen werden kann.
Zugleich wird bemerkt, daß der N. zum Organisten⸗ und Kantoren⸗ dienst sehr gut, gut, oder nur ausreichend, oder nur für eine kleine Orgel, oder Gemeinde befähigt ist.
Die in den einzelnen Unterrichtsfächern dem R. ertheilten Censuren sind in einer besonderen Beilage verzeichnet.
N., den . . Die Königliche Prüfungs-Kommission. b.
Königliches (evangelisches — licht Schul lehrer⸗Seminar zu N.
N. N., geboren den
Dem bisherigen Zögling des Schullehrer-Seminazs N. werden bei seiner Entlassung auf Grund der borschriftemäßig abgehaltenen Prusung und nach Maßgabe seiner Leistungen wäbrend der Seminarzeit in den einzelnen Unterrichisfächern folgende Censuren ertheilt.
I) Religion, sehr gut, jedoch mit dem Bemerken, daß er sich durch fortgesetztes Lesen der heiligen Schrift noch eine genauere Bekannt⸗ schaft mit derselben im Einzelnen erwerben muß. ö.
7 Deutsche Sprache, sebr gut, namentlich in dem schriftlichen Aus⸗ druck; in der mündlichen Darstellung muß sich der N, in seiner Eigenschaft als Lehrer fortwährend noch einer größeren Einfachheit und Kürze befleißigen. Mit der Ertheilung des Lese-Unterrichts nach einfacher Methode ist der ꝛc. N. ausreichend bekannt.
3) Schulkunde, gut.
4) In der Vaterlandskunde, so wie in der Geschichte und Beographie, so weit letztere in den Bereich des Seminar⸗Unter⸗ richts gehören, besitzt der N. gute Kenntnisse. .
5) Nechnen und Raumlehre, sehr gut, namentlich besitzt der Ge⸗ prüfte eine klare und sichere Einsicht in die Methode des Nechen⸗ Unterrichts.
6) Naturkunde, gut.
7) Schreiben, gut, au angeht.
8) Zeichnen, genügend. — ö. . 9H Gesang und Theorie der Musik, wäbrend es seiner eigenen
Stimme an Kraft und Umfang fehlte, ist er zur Ertheilung des Gesangunterrichts sehr gut befähigt. Seine Kenntnisse in der Theorie der Musik reichen über das nothwendige Maß hinaus.
10 Orgelspiel, gut. , 11) Bemerkungen, (wobei andere, von den Examinaten erlangten
ch was die Ertheilung des Schreib⸗Unterrichts
Angekommen: Se. Durchlaucht der HPrinz Leopold zu Loöwenstein⸗Wertheim-⸗Freudenberg, von Halberstadt.
Se. Excellenz der General- Lieutenant und Commandeur der 6ten Diviston, von Willisen, von Torgau.
Se. Excellenz der Wirkliche Geheime Nath, außerordentliche Gesandte und bevollmächtigte Minister am . K. österreichischen Hofe, Graf von Arnim, von Wien.
Der General⸗Masor und Commandeur der 12ten Kavallerie⸗ Brigade, Oelrichs, von Neisse. =
Berlin, 24. April. Seine Majestät der König haben Aller⸗ gnädigst geruht: Dem Regierungs⸗Präsidenten Kühlwetter zu Aachen die Erlaubniß zur Anlegung des von des Königs der Belgier . verliehenen Groß⸗-Offizier-Kreuzes des Leopold⸗Or dens zu ertheilen.
vẽ ĩ cht am t liches.
Preußen. Charlottenburg, 24. April. Se. M aje stät der König begaben sich gestern Vormittag nach Potsdam, nahmen daselbst die gewöhnlichen Vorträge entgegen und blieben auch dort. Ihre Majestät die Königin, Allerhöchstwelche in Charlotten⸗ urg geblieben waren, besuchten Abends die Vorstellung im stönigl. Schauspielhause in Berlin.
Berlin, 24. April. Dem Herrenhause überreichte in seiner gestrigen (25sten) Sitzung der Herr Ju stiz-⸗Minister den bereits dem andern Hause vorllegenden Gesetz-Entwurf, betreffend pie Abänderung des Eppropriations-Gesetzes im Bezirke des Appellationsgerichts Köln. Es begann alsdann die Berathung des Salzsteuer-Gesetzes. Die Kommission empfahl Ablehnung. Für, das Gesetz sprachen die Herren Graf Rittberg, Graf von der Gröben, der Herr Ministerpräsident und der Herr Finanz⸗Minister, gegen dasselbe die Herren Graf Hoverden, v. Waldow ⸗Stein⸗ höfel, Graf Itzenplitz, Graf Merveltt, Piper und Hasselbach. tach Schluß Ter General⸗-Diskussion wurde über 8. 1 die Spezial⸗Vebatte eröffnet und derselbe sodann in namentlicher Ab⸗ stimmung mit 95 gegen 21 Stimmen abgelehnt, worauf der Regierungs- Kommissarius erklärte, daß die Regierung auf die weitere Berathung keinen Werth lege.
— In der gestrigen (50sten) Sitzung des Ab georvneten⸗ hauses verlas der Pfräsident einen Antrag ves Abg. Carl (Sig⸗ maringen), welcher Errichtung einer Provinzialvertretung der Hohen⸗
zolleynschen Lande ver lengtz Der Antrag wurde der Gemeinde⸗Kommis⸗ sion überwiesen. Den ersten Gegenstand oer Tagesoronung ortet vis
Berathung der zu dem Mathis'schen Antrage ingegangenen Petition der Berliner Buchhändler, die Las Haus der Abgeordneten ersuchen, den Mathis'schen Antrag sorgfältig zu prüsen und im Sinne desselben zu beschließen. Der Antrag der Kommission, über die Petition zur Tagesordnung zu gehen, wunde angenommen. Eine zweite zu dem⸗ selben Antrage eingegangene Petition ging von dem Kaufmann Schmitz zu Köln aus, der sich darüber beklagte, daß ihm die Kon⸗ zession zum Vertriebe der „Deutschen Volkshalle“ entzogen sei. Vie Kommission erklärte sich auch hier für Uebergang zur Tages⸗ Ordnung. Der Antrag der Kommissson wurde mit 129 gegen 102 Stimmen angenommen. Mehrere andere Petitionen, über welche theils die Gemeinde⸗, theils die Agrar-Kommission Bericht erstattete, wurden schließlich ebenfalls durch die Tagesordnung erledigt. Oldenburg, 22. April. Zu der in Braunschweig statt⸗ findenden Versammlung von Bevollmächtigten der Weser⸗ Ufer⸗ staaten wegen Revision der Weser⸗Schifffahrtsakte ist diesseits der
Regierungsrath Hofmeister entsendet. . Sachsen. Gotha, 22. April. Die für die Vorberathung
des dem gemeinschaftlichen Landtage vorgelegten Gesetzentwurfs über die Erfüllung der Militairpflicht gewählte Kommission hat sich in ihrer Majorität für die Stellvertretung beim Milüair erklärt. Der Gesetzentwurf stellt dagegen als obersten Grundsatz auf, daß jeder Staatsbürger der Wehrpflicht unterworfen sei und die Diensipflicht in Person von Jedem erfüllt werden müsse. (EX. 3Ztg.)
Frankfurt, 22. April. Der neu ernannte Cemmandant des bier
6p .
ertigkeiten in der Musik, im Turnen, im Gartenbau zc. zu be— rücksichtigen sind).
R., den re. . . . Die Königliche Prüfungs⸗ Kommission.
Finanz⸗Ministerium.
Die Ziehung der 4ten Klasse 1151er Königlicher Klassen⸗ Lotterle würd den 2. Mai d. I, Morgens 7 uhr, im Ziehungs⸗ Saal des Lotteriehauses ihren Anfang nehmen.
Berlin, den 25. April 1867.
König liche General-Lotterie⸗Direction.
garnisonirenden 38sten Infanterie Regiments, Oberst Hofer von Lob enstein, der zugleich Befehlshaber der hier garnisenirenten preußischen Truppen ißt, befindet sich seit einigen Tagtn bier und hat feine Functionen bereits angetreten. .
— 23. April. Herr von Bismark⸗Schönhausen der preuß. Bundestags⸗Gesandte, traf gestern Nachmittag don Paris wieder hier ein. (Fr. J.) w
Baden. Karlsruhe, 22. April. re Königl. He deiten der Prinz und die Prinzessin von Preußen sind deute Abend zum Besuch der Großherzoglichen Familie dadier eingette ffen und im Großherzoglichen Residenzschlesse abgestiegen. (Karler. Ztg.)
Niederlande. Haag, 22. April. Mit tele Beschlusses vom 20. d. hat der König die Konzession für die Herstekung einer