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die vor einem n . preußlschen Gerichte oder Notar in Preußen nach der inländischen Gesetzgebung gültig abgeschlos⸗ senen Verträge dieselbe Wirksamkeit, als wenn sie vor einem Herzoglich e, , n, ,, , Gerichte n,, wären. Hierüber ist Königlich preußischerseits gegenwärtige Ministerial⸗
e n ausgefertigt und mit dem Königlichen Insiegel versehen worden. ;
Berlin, den 7. April 1867.
Der Königlich preußische Ministerpräsident, Minister der auswär⸗ tigen Angelegenheiten.
(L. S.) von Manteuffel.
Vorstehende Erklärung wird, nachdem sie gegen eine überein stimmende Erklärung des Herzoglich anhalt dessau⸗ cöthenschen Staatsministeriums vom 11. März d. J. ausgewechselt worden ist hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
Berlin, den 19. April 1857.
Der Minister-Präsident, Minister der auswärtigen Angelegenheiten. von Manteuffel.
Bekanntmachung der Ministerial-Erklärung vom 7. April 1857, die Erweiterung des Artikels 34 der Uebereinkunft mit Reuß älterer Linie zur
9 H ö Beförderung der Rechtspflege vom 2. , . 19. De
zember 1845 (Gesetz⸗-Sa⸗ammlung S. 819) betreffend. Vom 19. April 1857.
Zwischen der Königlich preußischen und der Fürstlich reuß⸗plaui⸗
schen Älterer Linie Regierung ist in Erweiterung des Art. 34 der Ueber⸗
. 1 25. Nopember (91
ein r Beförder ) . 1840
inkunft zur Beförderung der Rechtspflege vom 6. ö 845 die nachstehende Vereinbarung getroffen worden:
Es bewendet auch ferner bei der vereinbarten Bestimmung, wonach Verträge, welche die Begründung eines dinglichen Rechtes auf unbewegliche Sachen zum Zwecke haben, sich lediglich nach den Gesetzen des Ortes, wo die Sachen liegen, richten.
Jedoch haben im Königreiche Preußen die vor einem Gerichte oder Notar im Fürstenthume Reuß älterer Linie abgeschlossenen oder rekognoszirten Verträge dieselbe Wirksamkeit, als ob sie vor einem Königlich preußischen Gerichte abgeschlossen oder rekognos— zirt worden wären.
Im Fürstenthume Reuß älterer Linie haben die vor einem
Königlich preußischen Gerichte oder Notar in Preußen nach der Gesetzgebung des letzteren Staates gültig abgeschlossenen Verträge diefelbe Wirksamkeit, als wenn sie vor einem Fürstlich reußischen Gerichte abgeschlossen worden wären.
Hierüber ist Königlich preußischerseits gegenwärtige Ministerlal= ee, e. ausgefertigt und mit dem Königlichen Insiegel versehen worden.
Berlin, den 7. April 1857.
Der Königlich preußische Minister-Präsident, Minister der aus⸗ wärtigen Angelegenheiten. (L. S.) von Manteuffel.
Vorstehende Erklärung wird, nachdem sie gegen eine überein⸗ Timmende Erklärung der Fürstlich reuß-planischen Regierung älterer Linie vom 5. Februar d. J. ausgewechselt worden ist, hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
Berlin, den 19. April 1857.
Der Minister-Präsident, Minister der auswärtigen Angelegenheiten. von Manteuffel.
Täänisterinm für Sandel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.
Zekanntmachung vom 23. April 1857 — betreffend
rie Allerhöchste Bestätigung der Statuten einer
unter dem Namen: „Bergwerks-Actien-⸗Gesell⸗
schaft Caroline“ gebildeten Actien⸗-Gesellschaft zu Essen.
782 sellschaft unter dem Namen „Bergwerks - Actien - Gesellschaft Caroline“ mit dem Domizil zu Essen zu genehmigen und die un⸗ term 30. Januar c. notariell festgestellten Statuten der Gesellschaft mittelst Allerhöchsten Erlasses vom 8. d. M., welcher nebst den Statuten durch das Amtsblatt der Regierung in Düsseldorf zur öffentlichen Kenntniß gebracht werden wird, zu bestätigen geruhet.
Solches wird nach Vorschrift des 8. 3 des Gesetzes über die Actlen.-Gesellschaften vom 9. November 1843 hierdurch bekannt
gemacht. Berlin, den 23. April 1857.
Der Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten. von der Heydt.
gegeben wird, enthält unter
sellschaft. Berlin, den 27. April 1857. Debits-Comtoir der Gesetz⸗ Sammlung.
gegeben wird, enthält unter
strecke; unter
Chaussee; unter
in dem Bezirk des Appellationsgerichts zu Greifswalde Vom 8. April 1857; unter
59. das Gesetz, betreffend die Mandatarien-Gebühren bei Subhastationen im Bezirk des Appellationsgerichtshofes zu Köln. Vom 8. April 1857; unter . die Bekanntmachung, betreffend die Allerhöchste Be— stätigung der Statuten einer unter dem Namen „Actien— Gesellschaft der chemischen Produktenfabrik Pomme— rensdorf“ gebildeten Actien-Gesellschaft zu Stettin.
Vom 18. April 1857; unter
4661. die Bekanntmachung der Ministerial- Erklärung vom
7. April 1857, die Erweiterung des Artikels 32 des Vertrages mit Anhalt-Dessau-Eöthen wegen der gegen— seitigen Gerichtsbarkeits Verhältnisse vom 12. Mai 1853 (Gesetz⸗ Sammlung S. 4665) betreffend. Vom 19. April 1857; unter
7. April 1857, die Erweiterung des Artikels 384 der
Uebereinkunft mit Reuß älterer Linie zur Beförderung
der Rechtspflege vom . 1845 (Gesetz⸗ . 10. Dezember ᷣ . Sammlung S. 819) betreffend. Vom 19. April 18573 und unter
4663. den Allerhöchsten Erlaß vom 20. April 1857, betref— fend die Einsetzung einer Königlichen Direction der Wilhelmsbahn.
Berlin, den 28. April 1867.
Debits-Comtoir der Gesetz⸗Sammlung.
Angekommen: Se. Durchlaucht der Prinz Carl zu Hohenzollern-Sigmaringen, von Düsseldorf.
Se. Durchlaucht der Herzog Carl zu Schleswig-Hol⸗ stein⸗Sonderburg-Glücksburg, von Kiel.
Abgereist: Se. ExZellenz der General- Lieutenant von Brauchitsch, General- Adjutant Sr. Majestät des Königs und Eommandeur der 2. Division, nach Danzig.
Berlin, 27. April. Seine Majestät der König haben Aller
Des Königs Majestät hahen die Errichtung einer Actien-Ge—
gnädigst geruht: Dem Legationsrath Jordan im Ministerium der
Das 2lste Stück der Gesetz-⸗Sammlung, welches heute aus—
Rr. 1655. den Allerhöchsten Erlaß vom 16. März 1857, betreffend die Bestätigung der in Posen unter dem Namen „Pro— vinzial-Actienbank des Großherzogthums Posen“ zum Betriebe von Bankgeschäften gebildeten Actien-Ge⸗
Das 22ste Stück der Gesetz-Sammlung, welches heute aus—
Nr. 46656. den Allerhöchsten Erlaß vom 16. März 1857, betref⸗ fend die Verleihung des Rechts zur Erhebung eines Wegegeldes auf der über Wandereleben von der Apfel— stedt bis zur Wegmarschen Grenze führenden Straßen
4657. den Auerhöchsten Erlaß vom 23. März 1857, betref— fend die dem Oberamtmann Schreiber zu Nordhausen verliehenen fiskalischen Vorrechte für den Bau und die Unterhaltung der Chaussee von Heringen über Winde— hausen bis zum Anschluß an die Berlin-Kasseler Staats⸗
das Gesetz, betreffend die eheliche Gütergemeinschaft
4662. die Bekanntmachung der Ministerial-Erklärung vom
783
ärti Angelegenheiten, die Erlaubniß zur Anlegung des u, ie . Didenburg Königl. Hoheit ihm verliehe⸗ nen Ehren⸗Komthur⸗ Kreuzes vom Haus- und Verdienst ⸗Orden des Herzogs Peter Friedrich Ludwig zu ertheilen.
Mich tam ti che s.
rlottenburg, 26. April. Se. M aje stät
d 6 Sich gestern früh nach Schloß Bellevue, er n die gewöhnlichen Vorträge entgegen, wohnten einem Mi⸗ 1 dafelbst bei und kehrten demnaͤchst nach Charlottenburg rc. Heute Vormittag besuchten Ihre König lichen Majestäten
rediger Dr. Snethlage gehaltenen Gottes dienst in der Ir e , m nn, Nachmittags fand bei Allerhöchstdenselben
ir nille tt. nien e, mei, u. In der am Zösten (. abgehaltenen (2bsten) Sitzung des Herrenhauses wurde der Gesetz⸗Entwur betreffend die Bewilligung einer Zins-Garantie für den durch Ausgabe von 45 prozentigen Prioritäté⸗-Obligationen zu beschaffenden Then des Anlage⸗Kapitals der Breslau-⸗Pofen-Glonguer Eisenbahn, dessen Annahme die Kommission in der vom Hause der Abgeordneten beschlossenen Fassung befürwortet hatte, genehmigt. = Der zweite Gegenstand der Tagesordnung war der Bericht der Finanz⸗Kom⸗ mission über den Gesetzentwurf, betreffend die auß erordent⸗ lich en Geldbedürfnisse der Militair⸗Verwaltung für das Jahr 1856 und deren Deckung aus dem durch das Gesetz vom 20. Mai 1854 bewilligten extraordinairen Kredit, so wie die wei⸗ tere Verwendung des Restbestandes dieses Krerits. Die Kommission empfahl nach dem Vorgange des andern Hauses pie Annahme der Regterungs-Vorlage, und das Haus genehmigte diesen Gesetzes⸗ ) . ; . Gotha, 24. April. Der lürzlich aus der Mitte des gemeinschaftlichen Landtags hervorgegangene Antrag, die Staats⸗ regierung um Vorlegung eines auf die vollständige Vereinigung der Herzogthümer Koburg und Gotha abzielenden Gesetz⸗ Entwurfs zu ersuchen, ist in der heutigen Sitzung des . schaftlichen Landtags, aber ohne Zustimmung der koöburger Abgeordneten, angenommen worden. Da die vollständige Union eine Abänderung der Verfassungsurlunde bedingt, jede solche vom gemeinschaftlichen Landtage, beschlossene Aenderung des Staatsgrundgesetzes zu ihrer Gültigkeit noch der nachträglichen Zustimmung der Sonderlandtage beider Herzogthümer bedarf, so steht allerdings zu erwarten, daß der koburger Soezial Landtag, in welchem die die „Selbstständigkeit“ Koburgs gefährdende Union wenig Sympathien hat, die in Bezug auf letztere vorzunehmende Ver fassungs⸗Abänderung nicht genehmigen werde. (Dr. J.) Weim ar, 26. Aptil. Ihre Königliche Hoheit die Frau Groß⸗ herzogin haben heute Nacht eine Reise nach den Niederlanden an= getreten. Se. Königliche Haheit der Großherzog begleiten Höchst⸗ dieselbe bis dorthin und beabsichtigen, auf der als ald erfolgenden Rückteise beim Durchpassiren durch Hannover dem Königlichen Hofe daselbst einen Besuch abzustatten. (Weim. Ztg.) Frankfurt, 26. April. In der Bundestags- Sit ung vom 23. d. M. legte das Präsidium das Beglaubigungsschr eiben des von Ihrer Majestät der Königin von Spanien zum Minister⸗ Residenten bei dem deutschen Bunde ernannten Marquis von San Farlos vor. Die Versammlung beschloß, denselben in gedachter Eigenschaft anzuerkennen und dessen Beglaubigungsschreiben in vas Bundesarchiv zu hinterlegen. — Zum Dienstgebrauche für die Militairkommission wurden Notizen über Eisenbabnen und deren Verwendbarkeit für militairische Zwecke, so wie der Standesausweis eines Kontingents des Bundesheeres vorgelegt,; — Es erfolgten sodann Anzeigen über den Vollzug der Beschlüsse vom b. November v. J. und vom 12. März l. J. in Betreff des Schutzes literarischer
and artistischer Erzkugnisse gegen Nachtauck, o wie dramatischer
und musikalischer Werke gegen unbefugte Aufführung. — In Felbe Beschlusses vom 5. Febr. J. J. gab der herzogl. nassauisch Ge sandte eine Erklärung in Bezug auf die Beschwerde des fürstlichen Hauses Wied wegen Entziehung des Bergregals zu Protoholl. D Per Gefandte ven Bayern überreichte die Etats Üben die or sten des Unterhalts und der Verwaltung der Bun desfesl ung Lan⸗ dau pro 1866/57, und es wurden dieselben zur Prüfung der Mi⸗
ita ission überwiesen. — Der Ausschuß für Militairangelegen⸗ . . ö über die . und Verwaltung der nach den gestern eingelaufenen Mittheilungen den Anschein hatte.
Bundesfestung Mainz im Jahre 1856 und über deren Erforder⸗ 9 ! r, Di Versammlung erklärte den Nachweis über Verwendung der Bewilligungen für das Jahr 1856 und die Ver— waltung der gedachten Festung in diesem Jahre unter Anerkennung des günstigen Ergebnisses für befriedigend und genehmigte die Voranschläge über Verwendung der Dotation des laufenden Jahres. — In Folge eines ähnlichen in Bezug auf die Bundes festung Um von dem Ausschusse für die Militairangelegenheiten erstatteten Vortrages ertheilte die Versammlung, unter gleichmäßiger Aner⸗
kennung des erzielten günstigen Verwaltungsergebnisses, den Nach⸗ weisen über Verwendung der sür Unterhaltung und Verwaltung dieser Bundesfestung im Jahre 1866 bewilligten Dotation ihre Billigung, genehmigte gleichzeitig die Voranschläge des Au fw andes für das laufende 4 und wies die zu dessen Deckung er forder· lichen Mittel an. — Der Militairausschuß legte sodann a uch die halbjährlichen Nachweisungen über die bleibenden Proviantv orräthe der Bundesfestung Mainz vor, welche als richtig anerkann t wur⸗ den. — Entlich beschloß die Versammlung, einem früheren Hülfs⸗ offizier in der deutschen Flotte in Anbetracht der seiner Zeit von ihm geleisteten Dienste nachträglich noch eine Gratisication zu ver⸗ leihen, dagegen aber dem abermaligen Unterstützungsgesuche eines anderen vormaligen Bediensteten der Marine keine Folge mehr zu geben. (Fr. Bl.)
Gestern Nachmittag hat der Fürst Danilo von Montenegro mit seiner Gemahlin auf der Rückreise aus Paris über Wien nach der Czernagora unsere Stadt passirt.
BVaieru. Augsburg, 24. April. Prinz Alfred von Großbritannien, der zweitgeborne Sohn der Königin Viktoria, ist gestern Mittags, von Friedrichshafen über Genf und Ulm kommend, dahier eingetroffen und hat heute früh die Weiterreise nach Koburg fortgesetzt. (Abdztg.)
Oesterrei cd. Wien, 26. April. Se. Majestät der Kaiser hat Se. Kaiserliche Hoheit den Feldmarschall-Lieutenant und Trup⸗ pen⸗-Divisionair, Erzherzog Ernst, zum Kommandanten des 11ten Armee⸗-Corps ernannt.
Schweiz. Aus Bern vom 25. April berichtet das „Fr. Journ.“: Dr. Kern sei von Paris dort eingetroffen und habe dem Bundesrathe Bericht erstattet. In Paris werde binnen Kurzem Antwort erwartet. Die Einberufung der Bundes ⸗Versammlung sei wahrscheinlich.
Großbritannien und Irland. London, 24. April. Der „Globe“ schreibt: „Wir haben Grund zu der Annahme, daß am nächsten Donnerstag bei Eröffnung des Parlaments Lord Harry Vane den Antrag auf Ernennung des Herrn Evelyn Denison zum Sprecher stellen und Herr Thorneley den Antrag unterstützen wird.“
Der Prinz von Wales stattete vorgestern in Begleitung seines Hofmeisters, Herrn Gibbs, der Gräsin von Neuilly einen Besuch ab.
Heute früh ward folgendes Bülletin über das Befinden der Herzogin von Gloucester ausgegeben:
Gloncester House, 24. April, 9 Uhr Morgens.
Ihre Königliche Hoheit die Herzogin von Gloucester hat eine ruhige Nacht verbracht und etwas weniger an Beklemmungen des Athmens gelitten.
— 25. April. Zu Portsmouth ward heute das Linienschiff „Royal Sovereign“ (131 Kanonen) glücklich vom Stapel gelassen. z0⸗ bis 40000 Personen wohnten der Feierlichkeit bei.
Die „United Service Gazette“ meldet: „In seemännischen Kreisen wird mit ziemlicher Bestimmtheit versichert, die Stelle eines Nachfolgers des Admirals Sir William Parker als Ober⸗Befehls⸗ haber zu Devonport sei dem Vice⸗Admiral Sir Charles Napier an⸗ geboten worden. Wenn sich dies wirklich so verhält und der tapfere Admiral die Ernennung annimmt, so wird er seinen Parlamentssitz für Southwark aufgeben müssen.“ — Die Königin hat dem Admiral Sir Michael Seymour, der während des Zweiten Ostsee-Feld⸗ zuges durch eine Höllen-Maschine ein Auge einbüßte, eine Penston verliehen.
Wie die heutige „Times“ meldet, wird die Mission des Lord Elgin einen Aufschub erleiden. Alle in Ostindien verfügbaren englischen Streitkräfte sollen nach Ching gesandt werden.
Das hiesige Handelspräsidium hat auf Privatanfragen erklärt, daß kein Verbot der Einfuhr von Vieh aus Hamburg erfolgen werde, da in Hamburg die Vieheinfuhr strenge überwacht wird. Die englischen Zollbeamten hätten dessenungeachtet die Pflicht, das aus Ham— durg eingeführte Vieh zu unter suchen.
Der Dampfer „Alps“ hat Nachrichten aus New⸗York bis um II. April nach Liverpool gebracht, welchen zufolge die Ver⸗ einigten Staaten sich weigern, mit England gegen China zu ko⸗
operiren. J . J . — 26. April. Wie der ministerielle „Observer“ meldet, wird
die Thronrede der Königin am 7. Mai durch einen königlichen Kom— missar verlesen werden. Denison wird am Donnerstag, 30. April, als Sprecher vorgeschlagen werden. Einen Gegen-Kandidaten wird die Opposition voraussichtlich nicht aufstellen. Die Nachrichten aus China sind weniger beunruhigend, als es
Frankreich. Paris,; 24. April. Der zur Prüfung, des Gesetzentwurfes über den Industrie⸗Palast ernannte Kammer⸗Aus⸗
schuß ist in überwiegender Mehrzahl gegen die Bestimmungen des
Entwurfes. Unter den fünf Regierung s⸗Vorlagen, welche zu An⸗ fang dieser Sitzung erfolgten, ist die zweite bemerkenswerth: wee Enlwurf zur Eröffnung außerordentlicher Kredite von, 231,888 Francs 858 Cent. für den Finanz- Minister zur Zahlung der Dotation des Herrn Marschalls Pelissier, Herzogs von Ma⸗ lakoff.· — Der Großfürst Konstantin bleibt zwei Tage