B . ? — na =. 1 = 2
Aue pest⸗Anslallen dez An- und
d = t beirägt: i ᷓ ĩ . 6 1 Auziandes nehmen gesiellung an, Berliner Börse vom 28. April 1857. , , Köni glich Prenszi scheer *
ür das Vierteljahr ; in al Theilen der Monarchie 6 8 m eder . 8 , n, N — h 2
mtlichor Wechsel-, Fonds- Und Gold-Cours. isenbahn · ctien. . ,
Brief. Geld. If. Br. ld ld.
8 *
Magdeb. Wittenb. . Magd. Witt. Prior. Münster-Hammer .. Niedersehles. Mark. do. Prioritãats- do. Conv.Prioritats- do. do. III. Serie do. do. IV. Serie Niederschl. Lweigb. Obers ehles. Lit. A. do. Lit. B. do. Prior. Lit. A. do. Prior. Lit. B. g do. Prior. Lit. D. do. Prior. Lit. E. Prinz Wilh. (St. -V.) do. Prioritats- do. II. Serie do. III. Serie Rheĩ nisehe do. (Stamm-) Prior. do. Prioritäts-Oblig. do. vom Staat gar. Ruhrort-Cref. - Kreis Gladbacher do. Prioritãats- do. II. Serie do. III. Serie Stargard- Posen. ... do. Prioritats- do. II. Emission
do. rior. Oblig. do. III. Serie Wilh. Cos. Oapg.
do. Prioritãats- do. II. Emission
Aacher · Düsseldort᷑. VWechsel- Comrac. Pfandbriefe. do. Prioritãts- do. II. Emission do. III. Emission Aachen - Hastriehter do. Prioritãäts- do. II. Emission
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Amsterdam. ..... 2850 FI. J Kurz 1423 1423 Kur- und Neumark. 1413 Ostpreussisehe .. ... Kurz — Pommersche 2M. 150 Posensche. .. ...... 4 6 1856 187 do...... Bergiseh Märkische 791 Schlesische d5. EPrioritäts- 96 g6½ Vem Staat garantirte / do. do. II. Serie . JJ . do. (Dortm. - Soest) 99a Westprtuss 3 Berl. Anh. Lit. A.u. B. 99 984 do. Prioritäts- 56 18 Rentenbriet᷑e. do. do.
. Berlin- Hamburger. Kur- und Nennärk. x . i e .
Pommersehe. . .... 49 .
Posensche. . . ...... ) Fonmedls - Oonrs e. Ereussis che e en ,,,,
Preuss. Freiw. Anleihe. . ..... J, , do. do. Lit. 5. Staatsanleihe von 1850 Seb lesgiaché' 237 do. do. Lit. D. dito Berlin- Stettiner . .. dito Pr. Bk. Anth. Scheine do. Prior. - Oblig.
dito priedrichsdror 13. Bresl. Schw. Erb. alte dito ö. 23 Brieg - Neisse dito e, , Con : Grefeider
? . . Staats- Schuldscheine . 105 do. Prioritäts-
Prämiensch. d. Seehdl. à 50 Th. Cõln- Mindener... Prämien- Anl. v. 1855 2 100 Th. Prior. Oblig. Kur- u. Neum. Schuldversehr. do. II. Em. Oder - Deichbau- Obligationen .. d...... Berliner Stadt-Obligationen .. III. Emission 40 do. IV. Emission Düsseldorf-Elberf. . do. Prioritãts- do. Prioritats-
Magdeb. Halberst. . . Nachdem das Bedürfniß fühlbar geworden, zur Beförderung der
NMichtamtlicho Notir ingen. z Rechtspflege die gegenseitigen Gerichts barkeits ˖ Verhaͤltnisse zwischen Preu⸗
If. Br. ld. ßen und Lippe durch Uebereinkunft zu regeln, so sind, , Vertrag rute s.
Ausl. Priorität Ausländ. Fonds. , . hierüber abzuschließen, Bevollmächtigte ernannt worden, näm ich ersonlich er Heri chtsstand. usl. rioritäts- o. Part. .
von Seiner Majestät dem Könige von Preußen; , Der personliche Gerichtsstand, welcher entweder durch den Wohnsitz Ausländ. Eisenb Actien. Braunschweig. Bank.. 3 , , Allerhöchst Ihr Geheimer Legationsrath Friedrich Hellwig, in einem Staate, oder bei denen, die einen eigenen Wohnsiß noch nicht . * Darmstädter Bank ardin. bei Rothschild
und ; . haben, durch die Herkunft in dem Gerichtsstan de der Eltern 8 n. , iner Durchlaucht dem Für sten zu Lippe; ,, . : ali en der⸗ , . rr, ,, er , . 366 ei ner , Lübecker Slate Ani. . welche nachstehende Artikel, unter Vorbehalt der Ratification, mit ein i. * ihren kur vor seinem personlichen Richler belangt werden do. National- Anleih- Rurhess. Pr. Obl 40 Th. ander verabredet und festgeseßt baben. darf. Es müßten denn bei jenen persönlichen Klagsachen, neben dem do. rm. Anleihe Na Bbad. do. 35 E J. Allgemeine Bestimmung en. versönlichen Gerichtsstande, noch die besonderen Gerichts fände des Ken Russ. Stiegl. 5. Anl. ö do. . . k 6 a6 gh der fi he en fm nh n,, Kass. Vereins-Bk. Act. do. do. ö. Anl. 25 Thlr rtikel 1. . . persöͤnliche Klage auch vor diesen Geri n e ö Diseonto Commandit- do. v. Rothschild Lst. 3. 396 inl. Schuld. Die Gerichte beider Staaten leisten sich gegenseitig alle diejenige Artikel 9. Antheile .... . .. ö do. Engl. Anleihe. o. 1 2 33 steigende Rechtshülfe, welche sie den Gerichten des Inlandes nach dessen Gesetzen Die Absicht, einen beständigen Wohnsitz an einem Orte nehmen zu do. Poln. Sehatz-Obl. und Gerichtsverfassung nicht verweigern dürfen, insofern das gegenwär- wollen, kann! sowohl ausdrücklich, als durch Handlungen geäußert wer— do. do. Cert. L. A. tige Abkommen nicht besondere Einschrankungen feststellt. den. Das letztere geschieht, , , inen, ,, 9 do. do. L. B. 200 FI. . 8 seine beständige Gegenwart daselbst erfordert, übernunmt. II. Besondere Bestimmungen. m ,. . daseibst zu ö, an. hir dal e s ; ͤ it i ö ᷣ s ̃ ingerichteien Wirthschaft gehört, anschafft. e — , 1. Rücksichtlich der Gerichtsbarkeit in bürgerlichen Alles, was zu einer eingerich 6 ͤ or Bresĩan - Schw. Freib. II9 2 1193 gem. Cöln-Mẽindener 146 a 1453 gem. Oberschles Litt. A. 137 a 1365 gem. Oberschles. Litt. B. Rechtsstreitigkeiten. Abficht 6 . . . n n ,, 9j . 2. 127 2 1275 gem. W lhelme bahn (Cosel- Oderberg] 74 a 73 gem. Nordbahn (Friedr. Wilh.) 55g a 55 gem. HBisconto Con mandit - Anth eile . Artikel 2. . . i062 33 bez. Braunschw. Bank 120 a 119 bez. Darmost. Bank 1087 107 2 * gem. Die in Cilllachen in den ren State ergangenen und nach dessen ; artitel 10 . ichterlichen Erkenntnisse, Kontumgzialbescheite and ABenn Jemand sowohl in dem einen als in, dem andern State
1182111 O Se C . .
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300 Er. Wien im 20 Fl. F. 1860 El. Augsburg. ...... 160 EI. Leipzig in Cour. im 14 ThI. uss 100 Thlr. ...... FErkf. 2. . sidd. W. 100 FI. Petersburg 100 S. R
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Berlin, Doßmerslag, den 30. April.
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—⸗ . zn ; . Artikel 5. .
Se. M aiestät der König haben Au erg nadigst , Der Kläger folgt dem Beklagten, Den Stadtgerichts⸗Rath von Uechtritz zu Breslau zum Beide Staaten eriennen den Hrundsaß an, daß der Kläger dem Ge, Rathe beim dortigen Appellationsgerichte zu ernennen; und richtsftand des Beklagten zu folgen habe; es wird daher das Urtheil
ĩ ädikat d mdem Gerichtsstelle nicht nur, so fern dasselbe den Beklagten, son⸗ , ,,, . k sofern es ö. Kläger, z. B. rücksichtlich der Erstattung von
eines Königlichen Hof ⸗Klempnermeisters zu K Herichtskösten betrifft, in dem andern Staate als rechtsgültig erkannt und vollzogen.
SG CG COCO S8538F*F! O ö
Artikel 6. Widerklage. . Für die Widerklage ist die Gerichtsbarkeit des über die Vorklage
Mini i ärtigen Angelegenheiten. zuständigen Richters begründet, dafern nur jene sonst nach den Landes⸗ , ö . ö des Vorbeklagten zulässig ist.
Artikel .
Provocations⸗ Klage. .
Die Provocations⸗stlagen (ex lege disfamari oder ex lese zi eon- tendat) werden erhoben vor dem personlich zuständigen Gerichte der Provokanten, oder da, wohin die stlage in der Hauptsache selbst gehörig .
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Vertrag zwischen Preußen nnd Lippe wegen der gegenseitigen Gerichtsbarkeits-Verhältnisse. Vom 18. März 1857.
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ist; es wird daher die von diesem Gericht, besonders im Falle des Un⸗ gehorsams, rechtskräftig ausgesprochene Sentenz von der Obrigkeit des Provozirten als vollstreckbWar anerkannt.
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Amsterdam - Rotter dam Kiel Altona ..... ...... Loebau- Littau . . ...... Ludwigshafen- Bexbach arne gude men ö Neustadt Weissenburg Necklenburger. . Nordb. (Friedr. Wilh.) Lars koje - Selo. .. .....
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Kerim, 28. April. In Folge der niedrigen auswärtigen Lon- Weizen fest. Roggen loco und Termme bei Ileinem Geschäft Gesetzen vollstreckbaren r i and doner und Pariser Noiirungen war die heutige r, in . matter wesentlich höher e, . zehr fest; gek. 100 Wispel. Rüböl — Agnitions⸗Nesolute oder Mandate sollen, , . J seinen Wohn itz genommen hat, so hangt die Wahl des Gerichts siandes Hirns vnd warden naärechcieß enters. Greä6t ard Fran, Steete. dans, Ferzins ard, i' ters salt ich te zer ice r': Vertrage als kompetent anzuerkennenden Gerichte e ali 1 von dem Kläger ab.
dem anderen Staate an dem dortigen Vermögen des Sachfälligen un—
Eisenbâhn- Actien betrzchtfich niedriger begeben. Die meisten übrigea ruhitzer. Spiritus in fester Haltung und zu anziehenden Preisen gehandelt; engel he ewe rden, Der Wohnstz des Vaters., wenn dieser noch am Leben ist, begründet
Artikel 11.
Course schlossen indess wieder fester gek. 20, 00 Quart i ᷓ ; ⸗ 6 r . . ; ückfichtlich der in Prozessen vor dem lompetenten ᷣ dentlichen Gerichtsstand des noch in seiner Gewalt befind⸗ , ,, , , , G , bar gi letzteren vollftreckbaren ,,,, engen, 2 den Ort, wo dasselbe geboren worden, Berliner GotstreßdehBras d. Staats Anzeigers.) Oesterreichische Banknoten S7 Br. Freiburger , . , Kind sich nür' eine Zeitlang aufhaͤlt. k vom 28. April Stamm Aetien 1191 Br. j do dritter Emission 1143 G. Oberschlesis che erg e n, e w jel. Erkenn nisse auch gegen die Person des Verurtheil⸗ Arntel 12. Ros ö. e i 3 6 ; Aetien Lit. A. 1378 Br.; do. Lir. R. 127 Br.; dę. Lit. 6 125 6. ten in dem anderen Staate vollstreckt werden können, ist im Artikel 2s Ist der Vater verstorben, so verbleibt der Gerichtsstand, unter wel— 2050 65 1 — 433 * S6 — 88psd. 425 — A3 Richlr. pr; Oberachlesis che Erioritãts · Obligationen Lit, D. So5ia Br. ; dx. Liti. E. bestimmt verselbe zur Zeit feines Ablebens seingn Wohnsitz hatte, der ordent⸗ Ir . i ae n, 45 43 Kahlr ber. u. Br, 45B G., Mai-Juni 77 G. Kosel Oderberger Stamm - Actien 743 Br. Kosel - Oderberger e ; Artikel z. chem . — 5sburd eber knn bes? oe angel daffelbe noch' teinen eigenen or—⸗ , ,. 261 . u. G., 43 Br., Juni - Juli 423 -- 43 Rthlr. be. u. Prioritãts· Obligationen —. Neisse- Brieger Stamm- Actien 795 G. Ein von einem zuständigen Gericht gefalltes rechtskräftiges Erkennt⸗ 1 erich Wohn siz rechtlich begründet hat. 5 r., . 12. 4 ihr, bez., 23 Br., 42 G., September- ; Spiritus pro Eimer en 60 Quart bei 80 p Ci. Tralles 113 Rthlr. G. nit beertadrt? Cor! den Gerschten des modern Staates die Linrede des dentlichen — ö Rũůbðl loco 1, an. e me . Rihlr. Br. 17. G.,. April . . ., 2 rechtskräftigen Urtheils (exceptio rei ju dicatac) mit denselben Wirkun⸗ Ist der Vater ab ehh, n dar gind nicht aus einer Ehe zur Mai 7 Riblr. ber. u. Br., 155] 4. Jun - J n 1 Em. . reg; i. , . fuhren die C ĩ gen, als wenn, das Uriheil don einein Hzricht des enten Et gates, in ten Hand erzeugt, so richtet fich der Gerichtsstand eines solchen Kin— , 6 9 uni - Juli 165 ö. Rthlr. ber. u. ; ei sort auern der flauer Stimmung erfuhren die Course neuerdings welchem solche Ein rede geltend gemacht wird, gesprochen wäre. rechten (, 1 ö,. an, , wn Gerl, gan de ber Kutter. , , . , ihlr. ber. u. G., 455 Br., Septem- einen merklichen Rückgang. ; - Artikel 4. ö des auf gleiche Art nach de rere 14 ö 4145 — 4 Rrhlr. ., e. ., r n. JJ e ,, 6 ; un m , n, , 6 u . . Keinem Unterthan ist es erlaubt, sich durch freiwillige Prorogation Diejenigen, welche in dem einen oder dem andern Staate, ohne Spiritus loco ohne Fass 283 Kani, April Mei u. Mei- Juni 80 b: . 9 ire, s 3. err 3 6 der Gerichteberkett des andern Stachesz ,, n dessen 3 — zu sein, eine abgesonderte Handlung, Fabrik, oder ein X Rihlr. Les n. Br, zoß G., Juni. Jan' or *; Rm, -, w e, , . . . 5xi- Staatsbürger nicht angehört, zu unterwerfen, — r, 3 ichen Ctaͤblisementebesitzen, sollen wegen bersönlicher Ber⸗ 1 , , m rer mehl f, ne, me mie r är. a ,,,, ,, , ö ̃ nn, mn, nn, wibrig brot oghtten Herichts um Säellung des Heihagtzn Cher , . for aht vercheenrchärichten des Landes, wo die Gewerbsanstalten
ber 285 Rihlr. ber. u. Br., 283 G . bes Ertenn ines stathuigeben g vielm ch e e en, ,, i, sich befinden, als vor dem Gerichtsstande des Wohnorts belangt werden
Redaction und Rendantur: Schw ie ger. Gericht gesprochene Erkenntniß in dem andern? Staate als ungültig .
Berlin, Druck und Verlag der stoͤniglichen Geheimen Ober⸗Hofbuchꝰdruckerei. betrachtet. (R. Decker.)