in den Jahren
Bezeichnungen.
1851 ̃ 1852 1853 1854 1855 1856
a —
l. Reisen de. 1) Es wurden überhaupt befördert 2 Von denselben wurden Personen⸗Meilen zu⸗ rücgelegt ;
g. 753, 113 5916, 905
9, I40, 005 57.358, 283
—
12, 729, 837 70,62 t, M9
10,958, 875 11, 807, 755 63. 398. 779 6 LMI, 234
c. 15, 000, 000 c. 83, 000,000
ge⸗ ver⸗
ge⸗ tödtet letzt tödtet
ber⸗ e⸗ ver⸗ ge⸗ ver⸗ ge⸗ ver⸗ ge⸗ ver · letzt i tet leßt ch. letzt töͤbtet letzt ibbter letzt
3) Von denselben sind verunglückt a) unverschuldet bei einem Unfall des Zuges während der Fahrt b) in Folge eigener Unvorsichtigkeit bei , m Besteigung, Verlassen ꝛe. der ieee, . , ,. er. ö
Reisende zusammen
II Bahn⸗Beamte und Bahn-⸗Arbeiter. 1) Es waren im Ganzen beschäftigt und an— gestellt 2) davon sind verunglückt: a) unverschuldet durch Unfälle, die den Zügen zc. wahrend der Fahrt zugestoßen b) durch unzeitiges und unvorsichtiges Be— steigen und Verlassen der Fahrzeuge, be⸗ sonders auf den Bahnhöfen e) durch eigene Unvorsichtigkeit beim Wagen—⸗ schieben und Rangiren der Zuͤ d) durch unzeitigen Aufenthalt au leisen, namentlich durch unvorsichtiges Ueberschreiten der Geleise e) durch sonstige unvorsichtige Handhabung des Dienstes t) bei den Bau⸗Arbeiten und andern mit dem Betriebe nicht direkt zusamqmen⸗ hängenden Geschäften
Bahnbeamte und Bahn-Arbeiter zusammen
III. Fremde Personen. a) in Folge Unvorsichtigkeit ꝛc. beim Betreten der Bahn
b) solche, die absichtlich den Tod suchten.
3
Fremde Personen zusammen
33
Gesammtzahl der Verunglückten 25 52
Nach den Ergebnissen der vorstehenden Tabelle zeigt sich leider, .
daß, wenn auch die Anzahl der tödtlichen Verletzungen im Jahre 1866 gegen das Vorjahr geringer geworden ist, 2 9 . zahl aller Verletzungen immer noch im Steigen sich befindet. Es darf dabei jedoch nicht unberücksichtigt bleiben, daß im Jahre 1856 sowohl die Zahl der Reisenden, als auch insbesondere die Zahl der bei den preusiischen Eisenbahnen beschäftigten Beamten und Arbeiter erheblich gewachsen ist, die im Betrieb befindliche Bahnlänge sich um nahe 56. Mejlen vermehrt und eine Steigerung des Verkehrs auf den älteren Bahnen stattgefunden hat. Außerdem hat die er— höhte Aufmerksamkeit, welche die Bahn⸗-Verwaltungen den Unfällen überhaupt zuzuwenden angefangen haben, zu einer sorgfältigeren Untersuchung und Meldung auch vieler kleinerer und unbedeu⸗ tenderer Fälle geführt, und es mag dies mit ein Grund sein, daß 6 der nicht tödtlichen Verletzungen für die beiden Jahre ö ö. und 1856 zu Ungunsten des letzteren so erheblich fferixen. Im Einzelnen gaben die Kategorien der Verunglückten noch. zu folgenden Betrachtungen Veranlaffung: ö
1) Reisende.
Es sind im Jahre 1856 vier Unfälle von Reisend en ' . darunter e in Fall, der nur eine ö e aner. — 2 ts auf der Thüringischen Eisenbahn — Zu⸗ lar i z . Züge auf Bahnhof Naumburg — zur Folge ee n ier digi eübyigen Fälle leider tödtlich waren. Letz⸗ e nn . . einen Unfall oder Zusammenstoß gad. die S * wen , über- edigitch der eigenen Unvorsichtigkeit der in J al e. sich den Tod ie Her⸗ 8 BDahrt zugezogen haben — * R 2263 Heraus fallen aus
Preuß ischn
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re] e einer auf, der Anhalt len, aug einem pferd *, ,,
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54 80 1 59 72 87 1071 54 90 974
161 184 eben so viel, als der Durchschnittsbetrag für di
5a R g für die vorhergehenden 5 Jahre, nämlich deren 4, so daß dur tli 35 Mi lionen Reisende einer kommt. hh geht, if, m.
2) Bahnbeamte und Bahnarbeiter.
Die Zahl der Beamten und Arbeiter bei den Preu isen⸗ bahnen hat sich im Jahre 1856 um rund 10 p6t. . ,, die Zahl der denselben zugestoßenen Unfälle um mehr als 14 Prozent Darnach ergiebt sich, daß während im Jahre 1865 auf 233 Be⸗ amte und Arbeiter e in Unfall kam, im Jahre 18565 schon auf 208 Beamte und Arbeiter ein solcher trifft. Wenn nun auch hiervon eine geringere Anzahl tödtlich war, als im vorhergehenden Jahre und daraus geschlossen werden könnte, daß die Vorsicht der Be—⸗ amten und Arbeiter bei wirklicher Gefahr schon gewachsen sei so bleibt doch nichtsdestoweniger Grund genug vorhanden für die Eisenbahn-Verwaltungen ihre Anordnungen und Vor sichlsmaß⸗ regeln für die Beamten und Arbeiter, ihre Aufmerksamkeit und Pünktlichkeit im Dienst stets rege zu erhalten. Vier Fünftel aller Unfälle sind durch eigene Un vorsichtigkeit der betreffenden Beamten und Arbeiter veranlaßt, ein Fünftel kommt auf befondere unglück⸗ liche Ereignisse, die den Zügen zugestoßen sind. ö
3. Fremde Personen.
Die Zahl der im Jahre 1866 auf den Preußischen Ei verunglücklen fremden Personen, die nicht e n ., . waren, hat sich im Jahre 1856 gegen das Vorjahr zwar vermindert ist jedoch noch immer bedeutender, als in den Jahren vor 1855. Auch ist diese Verminderung nur der geringeren Änzahl von Seibsi⸗
mordversuchen zuzuschreiben.
Sen ; orde ist zu er erreicht
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803
N i ch tamtli ches.
Preußen. Berlin,. 29. April. Der erste Gegenstand der Tages⸗ ordnung in der gestrigen (28.) Sitzung des Herrenhauses war der Bericht der Finanz-Kommisston über den Gesetzentwurf, betreffend das Verbot der ,, ,. mit telst ausländi⸗ scher Banknoten und ähnlicher Werthzeichen. Die Kommission beantragte Annahme des Entwurfes mit der Modification, daß sie den Termin, mit welchem das Gesetz in Kraft treten soll, auf den 1. Januar 1858 festgesetzt wissen will. Nachdem die Herren Rummel, Hasselbach, von Buddenbrock und der Regierungs⸗ Kommissar für die Annahme des Gesetzes gesprochen, wurde das⸗ selbe vom Hause einstimmig genehmigt. Demnächst trat das Haus in die Berathung des Antrages des Herrn von Meding, betreffend die Reform des Hypotheken wesens ein und nahm nach län⸗ gerer Debatte den ersten Antrag der Kommission an, wonach die Regterung um baldige Vorlage eines Gesetzentwurfs zur weiteren Reform des Hypothekenwesens ersucht werden soll. Dann wurde der von Freiherrn von Gaffron und Genossen gestellte Prä⸗ joudizial-Antrag angenommen, welcher lautet: „Das Herrenhaus wolle beschließen: nach Beendigung der General⸗-Disfussion von einer Spezlal-Berathung der von der Kommission für die Reform des Hypolhekenwesens vorgeschlagenen eilf. Punkte abzusehen und die darin enthaltenen Vorschläge der königl. Staatsregierung zur Berücksichtigung bei Ausarbeitung des beantragten Gesetzentwurfs zu überweisen.“
— Das Abgeordnetenhaus beschäftigte sich zunächst in seiner gestrigen (3sten) Sitzung mit der Interpellation des Ab⸗ geordneken Grafen v. Schwerin, betreffend die Verwaltung der Polizei-Anwaltschaft auf dem platten Lande in den sechs östlichen Provinzen der Monarchie. Auf rie längere Ausführung des An— tragstellers bemerkt der Minister des Innern:
„Ich beehre mich, die Interpellation dahin zu beantworten: Im Kreise Liegnitz hat eine Anzahl von Dominial · Besitzeyn sich bereit erklärt, die Polizei-ÄAnwalischaft selbst resp. durch ihren Vertreter in der Po— lizei Verwaltung führen zu wollen, und es ist die Ernennung dieser Per⸗ sonen zu Polizei Anwalien vom 1. April er. ab erfolgt. Da aber die bisherigen Polizei⸗Anwalte noch für den Monat März die Functionen für die betreffenden ländlichen Bezirke hatten wahrnehmen müssen, so war durch die landräthliche Verfügung vom zten d. M. bestimmt wor— den, daß jene Dominial-Besitzer noch für den gedachten Monat zu den Kosten für die bisherigen Polizei Anwalte beitragen sollten. Ich habe indessen verfügt, daß biese Kostenbeiträge auf den Fonds des Ministeriums des Innern angewiesen werden, Im Allgemeinen bemerke ich, daß in den sechs oͤstlichen Provinzen, mit Ausnahme derjenigen Landestheile, wo nach §. 4 des Gesetzes vom 14. April vori⸗ gen Jahres dem Staate die polzeiobrigkeitliche Gewalt über ländliche Gemtinde⸗ oder Gutsbezirke zusteht — in den meist en Bezirken theils die polizeianwaltschaftlichen Functionen den gutsherrlichen Polizei In— babern oder deren Stellvertretern, auf ihren Antrag, nach Vorschrift des §. 28 der Verordnung vom 3. Januar 1849 bereits beigelegt, theils mit Beibehaltung der bisherigen Polizei, Anwalte die Kostenbeiträge für dieselben von den gutsherrlichen Polizei⸗Inhabern übernommen wor— den find. In den üb rigen Bezirken, wo solche Uebertragungen oder Vereinigungen noch nicht zu Stande gebracht worden sind, werden die polizeianwaltschaftlichen Functionen von den bisherigen Polizei⸗Anwalten gegen Vergütung aus dem Fonds des Ministeriums des Innern so lange fortgeführt, bis folche Einrichtungen gleichfalls zu Stande kommen. Was die in den hohen Haͤusern in Anregung gebrachten legislativen Maßnah⸗ men betrifft, so müssen dieselben der naheren Erwägung noch vorbehalten bleiben.“ ö. )
Bas Haus der Abgeordneten fuhr sodann in der Berathung der Gesetz Entwürfe, beireffend einige Abänderungen des Gesetzes wegen Entrichtung einer Gewerbesteuer ꝛc. fort. Die S8. 1 (bel dessen Berathung sich vorgestern das Haus vertagte,), 5, 6, 7, 8 und 9 wurden theils nach der Regierungsvorlage, theils mit im Ganzen unwesentlichen, von einzelnen Mitgliedern und der Kom- mission vorgeschlagenen Abänderungen angenommen. Bei §. 10, nach welchem die Weberei und. Wirkerei gewerbesteuerfrei sein soll, sofern dieselbe auf nicht mehr als „drei“ Stühlen betrieben wind, hat die Kommission vorgeschlagen, zu setzen: „vier Stühlen. Bei Namenszählung erklärten sich für den Kommissions-⸗ Antrag 135 und gegen denselben 112 Mitglieder. Nachdem die ss. 11 und 12 nach der Regierungsvorlage angenommen, vertagte sich das Haus
auf heute.
Danzig, 27. April. Sr. Majestät Fregatte Thetis“ ankerte vorgestern Abends auf unserer Rhede. (Danz. D.)
Holstein. Kiöel, 27. April. Gestern Abend ist der Ad⸗ ministrator der Grafschaft Ranzau, Kammerherr A. v. Moltke, hier durchgekommen. Derselbe ist am 25sten durch den Telegraphen nach Kopenhagen berufen worden, wahrscheinlich in Veranlassung des Ministerwechsels. (st. C.)
Bremen, 27. April. Durch das heute früh erfolgte Able ben des Fürgermeisters Pr. jur. Biedrich Meier hat der Senat eines
reichische Correspondenz“ meldet, daß in Folge
seiner ältesten und durch vielseitige Thätigkeit hervorragenbsten Mitglieder verloren. (Wes. Ztg.)
Sachsen. Weimar, 27. April. Die Verhandlung über den Nachtrag zum Landtag s⸗Wahlgesetze ist heute zu Ende gegan⸗ gen. Belanntlich war zufolge einer Petitlon der Rittergutsbesitzer auf Befehl, Sr. Königlichen Hoheit des Großherzogs dem Landtage proponirt worden, daß künftighin der große Grundbesitz nicht blos durch 4, sondern durch 5 Abgeordnete vertreten, und daß wahl⸗ berechtigt in dieser Klasse nur die Besitzer eines inländischen, ge⸗ bundenen, ländlichen Gutes sein sollten, welches mindestens 1000 Rthlr. jährliches Einkommen gewährte; ferner daß die Universität Jena im Landtage durch einen vom Senat zu wählenden Deputir- ten repräsentirt, und so die Zahl der Abgeordneten von 31 auf 33 erhöht würde. Der Ausschuß hatte mit 6 gegen 1 Stimme dem Landtage empfohlen, die Vorlage, ohne auf deren Detail⸗ Berathung einzugehen, abzulehnen. Nachdem verschiedene Reden gehalten waren, auch der Staatsminister von Watzdorf eine ausführliche Darlegung der Verhältnisse gegeben hatte, wurde mit 17 gegen 14 Stimmen der Ausschuß⸗Antrag angenommen.
— 28. April. Se. Königliche Hoheit der Großherzog ist gestern Abend hierher zurückgekehrt.
Am gestrigen Tage hat hier eine Konferenz von Bevollmãäch⸗ tigten der thüringischen Staatsregierungen stattgefunden, um über die Frage wegen Herstellung einer gemeinschaftlichen Karte der sämmtlichen thüringischen Staaten auf dem Grunde der Königlich
preußischen Generalstabsaufnahmen zu berathen. (Weim. 3.)
Gotha, 27. April. Gestern Nachmittag nach 5 Uhr kam der Prinz Alfred von Großbritannien, Herzog zu Sachsen, mit Gefolge hier an, um auf längere Zeit seinen fürstlichen Ver⸗ wandten einen Besuch abzustatten, weshalb er auch nach feiner Abreise von hier auf dem Lustschlosse Rosenau bei Koburg resi— diren wird.
— In der heutigen Sitzung des gemeinschaftlichen Landtags wurde dem Erlasse der Staats- Regierung zufolge der Etat' auf die gemeinschaftlichen Angelegenheiten für die gegenwärtige Finanzperiode noch auf ein Jahr, vom 1. Juli d. J. an, verlängert. Von der Staatsregierung war eine Verlängerung des Termins zur Publication der Strafprozeß— Ordnung und der übrigen auf die neue Justiz⸗-Organisation be⸗ züglichen Gesetze bis zum 1. Juli künftigen Jahres sowohl aus finanziellen Gründen, als auch um deswillen beantragt“ worden, weil die Reform der Verwaltungsbehörden gleichzeitig mit der Organisation der Gerichtsbehörden erfolgen solle. Der Land— tag beschloß aber in seiner heutigen Sitzung, daß diese Verlänge⸗ rung der fraglichen Frist nur bis 1. Januar künftigen Jahres aus—⸗ zudehnen fei. Nach dem Beschlusse des Landtags in der Sitzung vom 24. d. M. wurde dem letzteren heute ein Gesetzentwurf übel die Erfüllung der Militairpflicht vorgelegt, welcher zugleich Be⸗ stimmungen über die Einführung der Stellvertretung enthält. Es ist jedoch dieser Entwurf nicht neu, sondern derselbe, welcher schon 1855 dem damaligen Landtage vorlag. Noch zu erwähnen ist, daß die Finanzkommisston bei Berichterstattung über die Rechnungsab⸗ schlüsse der Staatskassen in Koburg und Gotha pro 14. Juli 1854 - 55 die vorläufige Aussetzung der seit einigen Jahren stattgefundenen Manövres mit preußischen und anderen Truppenabtheilungen be⸗ antragte und sich dabei vom Staats minister v. Seebach daran er⸗ innern lassen mußte, daß diese Manövres auf die Bundes kriegs ver⸗ fassung sich basirten, worauf natürlich dieser Antrag zurückgenommen wurde. (L. Ztg.)
Hessen. Kassel, 28. April. In der heutigen Sitzung der 1. Kammer wurde auf den Bericht des Rechtspflege ⸗ Ausschusses über ein Gesuch der Kinder des zu Freienhagen verstorbenen Oekonomen P. D. Schneider in Betreff der westphälischen Domainenkäufer einstimmig beschlossen: unter Mittheilung dieser Eingaben an die hehe Staatsregierung das Ersuchen zu richten, den Bittstellern geeigneten Falls dieselbe billige Berücksichti⸗ gung angedeihen zu lassen, welche andere vergleichungsweise ab—⸗ gefundene westphälische Domainenkäufer gefunden haben. (ass. 3.)
Baiern. München, 26. April. Ihre Königl. Hoheit die Prinzessin Adalbert, welche unlängst eine Wallfahrt nach Altötting machte, hat vor drei Tagen in Begleitung des Prinzen Adalberi auch eine Wallfahrt nach Andechs unternommen. — Der hiesige Magistrat hat mit Genehmigung des Ministeriums den seit 1826 eingeführten Stadtzoll für alle hierher kommenden Kau f⸗ mannsgüter und sonstigen Frachtstücke von auf 2 str. pr. Spo co- Centner herabgesetzt und zwar vorerst, wenn nicht anders verfügt wird, auf 3 Jahre vom 1. Mai an. (N. C.)
re i 28. Die heutige „Oester⸗
Oesterreich. Wien, 28. April J i dan, . ließung eine Untersuchung angeordnet werden solle.⸗ ob mit
ai n w 6. e Gem mafites nene Rlarien = Unt nen