1857 / 106 p. 3 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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Belanntm achtung vom 27. April 1857 ber ef fend vie Tartrung der Korresponvenz nach ver Molvau und Wallach ei.

In Folge des Abzuges der Kaiferlsch Oesterreichischen Be enthlmern sind vie Dester⸗ aufgehoben , mn

alacz und Jasst in der Moldau Oesterreichische Post- deshalb gegenwärtig auch die Korres e n 9 so wie nach Ba⸗ Roman und Der Correspondenz Bukarest, nach den sechs Moldauischen Orten bis Jasst. Die Correspondenz nach anderen Orten in der Walachei und Moldau muß bis zu einem wo Oesterreichische Post⸗Anstalten ver⸗ zwar bis zu demjenigen Orte,

sagugg gtruppen aus den Don anfiest ,, ,., 1. 57 [ n. nur in Bulgrest und Mr otutschani, Ga Anstallen. Es 3 nach den Orten Buzeo, Giurgewo, Krajowa, jeschti und Slatina in der Walachei, kea, Berlat (Byrlat) Fokschan, Foltitscheni, Tekutsch in der Moldau frankirt abgesandt Frankirungs⸗ Zwang erstreckt sich für die nach den sechs Walachischen Orten bis

alla in der Wal Piteschti, P

werden.

der obengenannten Orte,

blieben sind, frankirt werden, und ;

über welchen sie nach Lage des Bestimmungsortes zu spediren ist. Berlin, den 27. April 1857. .

General ⸗Post⸗Amt. Sch mückert.

Bekanntmachung vom 29. April 1857 betreffend die Ermäßigung des fremden (außerdeutschen) Portos für die durch die Niederlande transitirende Korrespondenz nach den niederländischen Besitzungen in Ostindien.

Das fremde (außerdeutsche) Porto sür die durch die Niederlande transttirende Korrespondenz nach den niederländischen Besitzungen in Ostindien ist bei der Befoͤrderung mit der niederlaͤndisch- ost⸗

indischen Post über Marseille auf 90 Cents oder 16 Sgr., über Sonihampton auf 70 Cents oder 12 Sgr.,

ermäßigt worden. Außer diesen Sätzen kommt noch das preußische resp. deutsche Vereins- Porto, wie für die Correspondenz nach den Nieverlanden selbst zur Erhebung. Dasselbe beträgt resp. 14, 2 oder 3 Sgr., je nachdem der Aufgabeort innerhalb einer Entfer— nung von 10, über 10 20 oder über 260 Meilen von der nieder-

ländischen Grenze liegt.

Auf sämmiliche Portosäße kommt die Gewichts- Scala des deutschen Post-Vereine in Anwendung. Es kostet demnach ein ein— facher Brief (unter 14 Zollloth schwer) aus Preußen nach den ge⸗

nannten Besitzungen ĩ über die Niederlande und Marseille resp. 16, 17 oder 18 Sgr., über die Niederlande und Southampton resp. 13, 14 oder 145 Sgr. Uebrigens unterliegen die Brtefe nach wie vor dem Frankirungs⸗ zwange bis zur niederländischen Grenze. Dieselben können aber auch bis zum Bestimmungsorte frankirt abgesandt werden. Berlin, den 29. April 1857.

General ⸗Post ⸗Amt. Sch mückert.

ö Bekanntmachung vom 2. Mai 1857 *) betreffend die Errichtung einer Telegraphen⸗-Station zu . Brandenburg.

Reglement vom 1. November 1855

Staats ⸗Anzeiger Nr. 269. 272. 273. 6. 2001. 2025. 2033.) ( letze .

Zu Brandenburg ist eine Telegraphen⸗Station errichtet und am 1. Mai c. dem öffentlichen Verkehr übergeben worden.

Dieselbe hat beschränkten Tagesdienst, d. h. Depeschen von

und nach Brandenburg werden an Wocheniagen nur von 8 bis 12

Uhr Vormittags und von 2 bis 7 Uhr Nachmittags, an Sonntagen nur von 2 bis 7 Uhr Nachmittags be fördert. ee ; Im Uebrigen gelten für die Annahme und Beförderung von

Depeschen nach, resp. von. Brandenb ĩ . Reglements vom 1. m , . ö. urg die Bestimmungen des

Berlin, den 2. Mai 1857. Königliche Telegraphen⸗Directlon. ) und nicht 1. November 18656, wie in Nr. 105. d. Bl. irrthümlich gedrudct ist.

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23 *

Jinan Vꝛiuistari u-

Bei der hente sort efetzten Ziehung der 4. tts. Klassen⸗Lotterie siel 1 eben s z Ktaffe Königl.

46,630 und 80, 934. ,

38 Gewinne zu 1096 ig g. auf Nr. 9637. D664. 11,066. 13,388. 13,74. 15,575. 21,350. , 807. 24, 242. 27, 278. 27, 623. 27, SS, 380 065. 30,451. 36, 626. 37, 013. 38, 424. 40, 535. 40 692. 41,485. 42, 810. 43,952. 46,411. 47,721. 47,760. 48, 289. 51, 159. 54, 699. 56, 229. 58, 444. 61, 211. bS, 436. S0, 115. S4, 549. S6, 858. 87,214. 91,310 und 91,777. .

46 Gewinne zu 500 Rthlr. auf Nr. 2721. 4534. 6887. 9g655. 9934. 10,339. 11,844. 135564. 14.728. 164426. 19, 01. 19,264. 20, 698. 21,275. 24,289. 24,902. 27, 234. 28,976. 33, 566. 353, 24. 35, 835. 36, Sõ9. 36, 956. 38, 147. 39, 469. 40,455. 40, 683 4,091. 42,360. 42,472. 43,345. 43, 964. 45,319. 50, 192. 50, 420. 54, 204. 61,921. 62,533. 62,719. 63,676. 71, 442. 74,630. 77,591. S0. 438. S5, 552 und 92, 564. .

69 Gewinne 6652. 7063. 8243. 85384. 10, 283. 13,359. 13, 471. 13,811. 17,851. 19, 297. 23, 461. 23,568. 24,610. 24,774. 26,415. 275794. 28, 008. 28, 983. 30, 771. 30, 902. 31, 268. 32, 682. 33.910. 36,785. 38,599. 39, 988. 40, 89. 41,412. 44,072. 48,704. 49, 122. 49417. 49,733. 50, 658. 50, 677. 53,756. 56,415. 57,293. 57, 568. 63, 227. 64, 059. 65, 492. 67, 405. 70. 383. 72,587. 72,796. 74,449. 7b, 671. 77, 955. 80,733. S3, 431. 83, 713. 83, 970. Sa, 726. S5, 355. S6, 533. 89, 463. und 91,647.

Berlin, den 5. Mai 1857.

Königliche General-Lotterie⸗Direction.

17, 130. 27.783. 32,995. 46, 561. 54,983. 70, 306. S3, 372. 90, 891.

Berichtigung. In der Gewinn⸗Anzeige vom 4. d. M. ist ein Gewinn zu 200 Rthlr. auf Nr. 92, 565 abgedruckt, es muß aber dafür heißen: HT, TG.

Berlin, den 5. Mai 1857.

Preußische Bank.

Monats- Ueber sicht der preußischen Bank, gemäß §. 99 der . vom 5. Oktober 1846. t i va. 1) Geprägtes Geld und Barren. 2) Kassen⸗Anweisungen 3) Wechsel⸗Bestände Lombard⸗Bestände. 5) Staats ⸗Papiere, verschiedene Forderungen und Attigßk n hin,, , nne r ge de ,n. b, 540, 900 Passiva. 6) Banknoten im Umlauf. 53, 010, 400 7 Depositen⸗Kapitalien. ...... ..... ..... .... 20,570,700 8) Guthaben der Staatskassen, Institute und Privat⸗Personen, mit Einschluß des Giro⸗ Verkehrs 5, 247, 500 Rthlr. Berlin, den 30. Axnril 1857. Königlich preußisches Haupt-Bank⸗Direltorium. - Lamprecht. Witt. Meyen. Schmidt. Dechend. Woywod.

29, 954, 100 Rthlr.

2477, oh 48, 956, 5h60 * 11.002, 906

von

Angekommen; Se. Durchlaucht der Prinz Wilhelm von Hefsen-Philtppsthal zu Barchfeld, von Barchfeld.

Berlin, 5. Mai. Se. Majestät der König haben Aller⸗ gnädigst geruht: Dem Hofmarschall des Prinzen Friedrich Karl von Fluß? stönigliche Hoheit, von Meyerinck, die Erlaubniß zur Änlegung des ihm verliehenen Komthur⸗-Kreuzes zweiter glasse vom Herzoglich Sachsen-Ernestinischen Haus⸗Orden zu ertheilen.

zt i ch t a mt li ches.

Preußen. Potsdam, 4. Mai. Se. Maje tät der

König wohnten heute Vormittag den im Lustgarten hierselbst statt—=

findenden Uebungen des Garde⸗Jäger⸗Bataillons und der Schul⸗ Abtheilung bei und nahmen hierauf im Stadtschloß die gewöhnlichen Vorträge entgegen. Mittags beehrten Allerhschstdieselben nebst

Ihrer Majtstät ver n den General Adjutanten von

Tuck und dessen Gemahlin mit Allerhoͤchstihrem Besuch. Nach dem Diner arbeiteten res Königs Masestät mit dem Minister⸗ Präsidenten und kehrten beide Königliche Majestäten um 7 Uhr

mittelst der Eisenbahn über Berlin nach Charlottenburg zurück.

ewinn von 65000 Rthlr. auf Nr. 57,671. 5 Gewinne zu 2000 Rtihlr. fielen auf Nr. 1993. 10,789. 16,573.

zu 200 Rthlr. auf Nr. 385. 5151. 6288.

K 813

B. Das Haus in seiner gestri satzwahlen die betrieb im Um he rzie Das Gesetz 29 mit einem , . errn von Franck angenommen. n die 2. 1 . die Abänderung, beziehungsweist Er gänzung des im Bezirke des Appellations gerichts ofes zu Köln geltenden Eypropriations- Gees vom 8. März 1810. Die s§. 1 und 2 wurden nach dem Bericht der Kommisston angenommen. Dlvenburg, 2. Mai. Durch ein am vorgestrigen Tage pu=

blizirtes Gesetz wird eine Reihe von Veränderungen in unseren oberen Verwaltungsbehörden (Mittelbehörden) getroffen. Die Post˖ sachen und das Tele graphenwesen werden von dem Geschůftskreise der Regierung getrennt und der Postdirection als einer unmittelbar unter dem Staatoministe rium stehenden . überwiesen, während letz⸗ tere bisher der Regierung untergeordne war. ,. unter n, auch die zur Wahrnehmung des landesherr⸗ lichen Hoheitsrechts über die katholische Kirche bestehende besondert Kommission, werden aufgehoben und ihre Geschäfte der Regierung über⸗ tragen. Die Geschäfte der Kammer werden meist auf rein finanzielle Gegenstände beschränkt, und diejenigen ihr, bisher übertragenen Sachen, welche eine mehr volkswirihschaftliche Bedeutung haben, z. B. das Kolonisationswesen, 9. der Regierung überwiesen. Die verschiedenen technischen Baubehörden werden in eine Direktion für den zu vereinigenden Wasser⸗ , Weg⸗ und Brückenbau und in eine Dirertion für den Hochbau umgestaltet, zugleich mit der Einrichtung, daß der an der 3. stehende Techniker als außerordentliches Mltglied in diejenige ehörde eintritt, zu deren Ressort der Gegen⸗ stand gehört. (Wes. 3tg.)

Sachsen. Gotha, 3. Mai. In der vorgestrigen Sitzung des Landtags fuhr dieser in der Berathung über das Militair⸗ gesetz fort. Es zeigte sich aber sehr bald die Unlust, den vor⸗ liegenden gleichheit,

esetzes, betreffend den Gewerbe⸗ Hohenzollernschen Landen, vor. des Abgeordneten Frei⸗

bel anderen eine Majorität gegen

Entwurf zurückzuziehen. dasselbe negative Resultat wie im Jahre 1855 erreicht worden.

Die Verfassungs-⸗Kommisston, zur Vorberathung erhalten, hat sich

der Abgeordneten nahm ug nach ver Prüfung mehrerer Er-

darauf die Berathung

Verschiedene Kom⸗

Gesetzentwurf anzunehmen, da bei einigen 88. Stimmen außer ; dieselben sich ergab. Unter solchen Umständen sah sich der Minister genöthigt, den ganzen Es ist somit nach langer Verathung nur

die Russen Handel treiben und in welche die Unionsvorlagen

in ihrer Mehrheit für die An⸗

nahme derselben ertiärt, dabei aber den Antrag gestellt, daß ihr

eine Vorlage über die Staatsschulden beider Länder, eine dergleichen über die Ausgaben und Einnahmen beider Herzogthümer, so wie eine Zusammenstellung darüber zugehe, wie sich der Aufwand bei der jetzigen Verfassung der Behörden verhält und wie er sich bei ver beabsichtigten Organisation gestalten wird, um einen Ueberblick über das Wünschenswerthe der Union selbst zu erhalten. (Weim. 3.

Niederlande. Haag, 2. Mai. . glement für die Presse in Niederländisch⸗Indien . Kammer während der ganzen abgelaufenen Woche beschäftigt. Die Kommission, welche mit der Voruntersuchung dieses Reglements beauftragt worden war, hatte einstimmig die Meinung ausgesprochen, dasselbe sei höchst undeutlich, die von Buchhändlern und Druckern geforderte Caution sei auch für Indien unnöthig, so wie auch die Vorschrift, nach welcher jeder Artikel in Zeitungen und Zeit schriften die Unterschrift des Verfassers tragen muß; end⸗ lich enthalte dasselbe mehrere Bestimmungen, welche mit dem betreffenden Artikel des auf legislativem Wege festgesetzten Regierungs⸗Reglements für Indien in Widerspruch seien. Auf diese Gründe hin hatte die Kommission beantragt: eine Ab⸗ schrift ihres Berichtes an den Minister der Kolonieen zu senden, mit der Erklärung von der Ueberzeugung der Kammer, daß das fragliche Reglement einer Revision bedürfe. Bei den Berathungen, welche sechs Tagessitzungen in Anspruch nahmen, wurde vieser An⸗ trag anfänglich heftig bestritten sowohl seitens der ministeriellen Partei, als seitens der Opposition, welche eine schärfere Rüge aus⸗ gesprochen haben wollte. Von beiden Stiten wurden Amendements beantragt. Heute ist es zum Schlusse der Berathungen und zu einer Abstimmung gekommen; beide Amendements wurden verwor= fen und schließlich der Antrag der Kommission mit 56 gegen 6 Stimmen angenommen. (Köln. Ztg.)

Großbritannien und rland. London, 3. Mai. Hier soll die Nachricht eingetroffen sein, daß der Schach von Persien sich weigere, den in Paris zwischen Feruk Khan und Lord

ss Friedensvertrag, der von der englischen

Cowley abgeschlossenen der Regierung genehmigt worden ist, zu ratifizir en. (Vgl. tel. Dep.

Frankreich. Paris, 3. Mai. In der gestrigen Sitzung des gesetzgebenden Körpers wurde der Gescetzentwurf zur Aushebung von 10. dhoh Mann zur Rekrutirung der Land- und Seetruppen vorgelegt; die Verhandlungen, die sich nur in Lokal ⸗Interessen bewegten, boten nichts Erhebliche ss. Die Ernennung des Barons Gros zum außerordentlichen Hesandten für Ching gilt für eine ausgemachte Sache. Der erste Secretair der französischen Gesandt⸗

Das vielbesprochene Re⸗ hat die Zweite

.

jetzt oder in Zukunft gewährt,

schaft am Bundegtage, Graf Duche gne de Bellecourt, wird dem Verneh⸗ men nach als erster, Derr von Contadeg als zwelter ear rn, . und Herr von Moge das Gesandtschaftspersonal vervollstůndigen, das sich auf der „AMudarleusen“ nach dem fernen Osten a. . wird. Der Hericht, den Herr Brinvillfer dem Staats rathe liber

vie transatlantischen Dampfer vorgelegt hat, geht, laut einer Mittheitung des pariser Korrespondenten des Norb“, vahin, daß die zu konzesstontrende Gesellschaft in keiner Weise über 15 Mil! lionen Unterstüßzung vom Staate erhalten kann, und. vaß Ta- rife für Briefe, Zeitungen und Drucksachen aller Art vom Staate bestimmt werden sollen. Die drei Haupt ⸗Linien sollen von Havre nach New- Jork, von Bordeaux nach Brastlien und von Rantes (Si. Nazaire) nach den Antillen gehen. Zweig -Linien sollen sich von Rio de Janeiro nach Montevides und Buenos-Ayres, von St. Thomas nach Carthagena, Porto Rico, Bera⸗Cruz und Tam⸗ pico und von Martinique nach Cayenne anschließen. .

Nußland und Polen. St. Peters burg, 28. April. Die „Senats⸗Zeitung“ veröffentlicht heute den Utas in Betreff der Goldausfuhr, wodurch die Exportation des gemünzten Goldes aus Rußland, Polen und dem Großherzogthum Finnland zu Lande und zur See, in der Absicht, den Handesverkehr zu erleichtern, gestattet ist; ferner den zwischen Rußland und Japan am 26. Januar 1856 abgeschlossenen Handels- und Grenzvertrag nebst den Ergän⸗ zungs-⸗Artikeln, welche der Vice⸗ Admiral Putiatin mit dem sapanischen Bevollmächtigten vereinbart hat. Die Hauptbestimmungen lauten: Es soll von nun ab beständiger Friede und herzliche Freundschaft zwischen Ruß⸗ land und Japan waltenz in beiden Reichen genießen die resp. Unter- thanen persönlichen Schutz und Sicherheit des Eigenthums. Die Grenze geht zwischen den Inseln Ilurup und Urup hindurch; erstere gehört zu Japan, letztere nebst den Kurilen nördlich zu Rußland. Die Insel Krafto (Sachalin) bleibt ungetheilt zwischen Japan und Rußland wie bisher. Japan öffnet russischen Schiffen drei Häfen: Simoda, Chakodate und Nangasaki; diesen sind alle anderen verschlossen, den Fall aus⸗ genommen, daß ein Schiff außer Stande ware, seine Reise fortzusetzen; gescheiterten Schiffen und Schiffbrüchigen wird nöthige Hülfe und Schutz zu Theil. In den ersten beiden Häfen dürfen einem derselben darf Rußland einen Konsul halten. Die japanische Regierung enischeidet und regelt entstehende Fragen und Sireitlgkeilen. Die resp. Unter⸗ thanen sind frei und werden keinen Einschränkungen unterworfen; begehen sie Verbrechen, so können ste verhaftet, aber nur nach Gesetzen des Landes, dem sie angehören, gerichtet werden. Alle Rechte und Privilegien, welche Japan anderen Nationen werden gleichzeitig auf xussische Unterthanen ausgedehnt. Durch die Ergänzungs⸗Artikel ist näher bestimmt, daß die Russen sich frei in Simoda und Umgegend im Umkreise von 7, in Chakodate 5 japanische Meilen bewegen können und Kaufläden, Kirchen, Gasthäuser, Restaurationen besuchen, in Privathäuser aber nur eintreten dürfen, wenn sie dazu eingeladen worden. Ein Friedhof wird ihnen angewiesen. Es wird ein Ge⸗ bäude bestimmt, wo im Beisein japanischer Beamten der Waaren⸗ Austausch und Absatz stattfindet. Russische Konsuln werden von 1856 ab zugelassen.

Nachrichten aus Warschau vom ä. Mai zufolge, war dort am' 29. v. M. der Geburtstag des Kaisers Alexander II. durch Gottesdienst in allen Kirchen gefeiert worden. In Abwesen⸗ heit des Fürsten Statthalters nahm der General⸗Adjutant Paniutyn, Dirigent der Civil-Verwaltung im Königreich Polen, die Glück⸗ wuünsche der Behörden und Notabilitäten im Brühlschen Palast entgegen. Abends war unentgeltliche Theater-Vorstellung und glänzende Illumination. Am 30. April hatte der Königlich preußische General-Konsul, Legationsrath von Wagner, eine Ur⸗ laubsreise nach Berlin angetreten; in seiner Abwesenheit verfieht der Geheime expedirende Seeretair Klein die Geschäfte des König— lichen General⸗-Konsulats in Warschau.

Amerika. Admiral Bruce, welcher die englische Escadre an der Westküste von Südamerika befehligt, hatte auf die Nachricht von der Plünderung des Postdampfschiffs „New-Granada“ von Seiten der peruanischen Insurgenten⸗Fahrzeuge „Loa“ und „Tumbes/ sofort das Kriegsschiff „Pearl“ abgesandt, um jene Fahrzeuge aut- zubringen, und das Postdampfschiff „Bogota“, welches di letzte Post nach Panama gebracht hat, ist denn auch schen der „Loa“ und „Tumbes“ im Schlepptau der „Pearl“ auf der „r*rt nach Callao begegnet. Die Nachricht von der zesen * „WRrw- Granada“ verkbfen Gewaltthätigkeit war dem Admiral Bruer Durch das von Panama nach Callao gekommtne Postdams ich;! überbracht worden, welches nur durch die geeigneten Noß egen seines Capitains hnlicher Plünderung entgangen ar. Ben der Einfahrt in den Hafen von Paita batte er nämlich feine Mann- schaft bewaffnet und so dem an Bord lemmenden Hasen · Caxitain bie Lust benommen, sich Gewaltthätigkeiten zu erkanten; und bei Lambayeque, wo ihm „Loa“ und „Tambes“ auflauerten, war er

.