864 w Berliner Börse vom S. Mai 1857.
. Hisenbahn · Leiion.
Mitlicher Wechsel, Fonds- und Gold-Cours. . Brief ] Geld.
Wechsel- Comrse. Pfandbriefe. Kur- und Neumärk. 5 Ostpreussische ..... Pommersche . ...... Posensehe. ... ..... 1 Schlesische. . ...... Vom Staat garantirte . ; Westpreuss. . ......
Amsterdam RKHurz
Wien im 20 Fl. F. 150 FI.
Augsburg 150 FI.
Leipꝛzig in Cour. im 14 Thl. uss 1090 Thlr. ... ....
Erkf. 2. M. südd. W. 100 FI. Petersburg 100 S. R
Rentenhriefe.
Kur- und Keumärk. Pommersehe. . ..... Posensche. . . ...... Preussische
K hein- und Westph.
Eonds - Comrase.
Preuss. Freiw. Anleihe. . .....
a, von 1850 h ,, 2 ito
git x 44 Pr. Bk. Anth. Scheine
dito Friedriehsdor ö. j Andere ann r Staats Schuldacheine ? ö Prämienseh. d. Seehdl. à 60 Th. Prämien- Anl. v. 18655 100 Th. ? Kur- u. Neum. Sckuldversehr. Oder Deichbau- Obligationen .. 2 . nn . 9 o. 26
ö. f. Br. Gld ] Aacher - Düsseldorf. 3] — Magdeb. Wittenb. . do. Prioritäts- . — Aagd. Witt. Prior. do. II. Emission Mimnster-Hammer .. do. III. Emission Niederschles. Mark.
Aachen - Mastriehter do. Prioritäts- do. Prioritãts- do.Conv. Prioritats- do. II. Emission do. do. III. Serie
Bergiseh - Märkische do. do. IV. Serie do. FPrioritãts- Niederschl. Lweigh. do. do. II. Serie Obersehles. Lit. A. do. (Dortin- Soest) . Lit. B. do. do. II. Ser. Prior. Lit. A.
Berl.Anh. Lit. A. u. B. Prior. Lit. B. do. Prioritãäts- Prior. Lit. D.
4d. do. Prior. Lit. E.
Berlin- Hamburger. Prinz Wilh. (8t. V.)
do. Priorstãts- do. Prioritats-
do. do. II. Em. do. II. Serie
Berlin Pots d. Magd. do. III. Serie
do. Prior. if . Rhei nische. . ...... do. do. Lit. 5 do. ö Prior. do. do. Lit. D. do. Prioritäts- Oblig.
Berlin- Stettiner .. do. vom Staat gar. do. Prior. - Oblig. Ruhrort-Cref. - Kreis
Bresl.Schw. Erb. alte Giĩadbacher
Brieg Neisse do. Prioritäts-
Cõln- Crefelder do. II. Serie
do. Prioritãäts- do. III. Serie
Cõöln-Mindener. .... Stargard- Posen. . ..
Prior. - Oblig. do. Prioritäts- do. II. Em. do. II. Emission w Thüringer
III. Emission rior. Oblig.
IV. Emission ; III. Serie
Düsseldorf-Elberf. . ilh. Cos. O2hg.) do. Prioritãts- Prioritãats- do. Prioritäts- II. Emission
Magdeb. Halberst. .
IJ. Br. Gd. 95. 90 91
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Nliehtamtlieho Notnirangen.
Ausl. Prioritäts-
Ausländ. Eisenb.- Actĩ en.
Stamm- Actien. Nordb. (Friedr. Wilh.) Belg. Oblig. J. de l'Est do. Samb. et Meuse Amèsterdam - Rotterdam Kiel Altona ...... Jö Loebau- Littau .. ...... Ludwiĩigshafen- Bexbach Kass. Vereins-Bk. Act. Main- Ludwigshafen.. Diseonto Commandit- Neustadt · Weissenburg Antheile . ..... ...... lecklenburger Nordb. (Friedr. Wilh. ) 4 Zarskoje - Selo. . ...... fe.
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Berlin - Stettiner 13) a 1373 gem. Cö5öln-Mindener 147 a 1473 gem.
12366 gem. Wilhelrnabahn (Gosel-Oderders] 68 a 685 gem. Lud wigahafen-Bexbach 1463 2 1479 gem.
Tf. Br. ¶GIld.
Russ. Stiegl. 5. Anl.
mn pr. om]
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Poln. Pfandbr. in S. R. do. Part. 65900 FI. .... Sardin. Engl. Anleihe. Sardin. bei Rothschild: Hamburg. Feuer-Kasse do. Staats -Präm. Anl. - Lübecker Staats- Anl.. Kurhess. Pr. Ohl. 40 Th. . 35 FI Schaumburg-Lippe do. 3. 25 nnr . 264 Span. 3h inl. Schuld.
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Ausländ. Fonds.
Braunschweig. Bank. . 4 117 Darinstidter Bank Geraer Bank
Weimar. Bank .. ...... Oesterreich. Metall. . .. do. Nat onal-Anleihe do. Prm.-Anleihe ..
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do. do. 6. Anl. do. v. Rothschild Lst. do. Engl. Anleihe. .. do. Poln. Schatz-Obl. do. do. Cert. L. A. do. do. L. B. 200 FI.
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Berlin- Pots dam- Magdeburger T5 D em. do. Prioritäts. IV. Em. 897 2a 89 gem. 9 Litt. . Nordbahn (Friedr. Wilk.) 54 a
6s gem. Dieconzo Gommandit- Antheile 1085 a 109 gem. Darmst. Bank 104 a 1035 a 104 gem.
Kerim, 8. Mai. Die Börse war heut bei jedoch nicht sehr Pedentendem Geschäst in fester Haliung und behaupteten die meisten Course ihren gestrigen Siand.
600 Waopl. Käböl ferner in steigender Tendenz, sel siesst ei Gas ruhiger. Spiritus ansangs in günstiger Haltung, schliesst wieder in rückgängiger Bewegung; gekündigt S0, 000 Quart.
Ger limer en es ek I .. vom 8 Mai
Weiren loco 48 — 82 Rahlr.
Rotzzen loco 415 - 423 thlr., 86 - 8S9pfd. 413 - 423 Rihlr., schwim- mend Sõ pf. 44 kKthlr, Frühjahr 414 - 405 Rihlr. bez., 41 Br., A0 G., Mai- Juni 41K - 404 Rihlr. ber, Br. u. G., Juni-Juli 415 - 41 Rehlr. ben. u. Er., 40 G., Juli August 405 — 3 Rihlr. bez. u. Br., 403 6. September- Oktober 40 Rihlr. ber., Br. u. G.
Hübsöl loes 183 Rihlr. Br., Mai 185 - Rihlr. bez. u. Br., 1855 G., Mai Juni 175 — Rthlr. bez. u. Br., 175 G., Juni-Juli 17 Rihr. Br., 163 G., Juli. August 153 Rihlr. bez. u. G., 16 Br., September- Oktober 158.4 Rthlr. bez. u. Br., 169 G., Oktober-November 143 - 15 Rihlr. ber.R, 143 Br., 15 G.
Spirĩitu⸗ loco ohne Fass 27 Rthlr, do. mit Fass 28 Rt. lr., Mai u. Mai- Juni 26 - 28 - 275 Riblr. ber, 27 Br., 273 G., Juni - Juli 27 bis 285 — 28 Athlr. bex. u. Br., 2g G., Jui August 27 - 283 - Kihlr. ber. u. Er, 28 G., Augnät- September 28 Rihlr. Br., 28 G. Sep. Oktob. 27 Rthlr. ber. u. G., Nᷓ Br.
VWoeiren unverändert. Roggen loco und Termine bei lebhastem Geachsst au weichenden Preisen gehindelt, ächliesst flau; gekũndigt
EBrenlam, 8. Mai, 4 Uhr. 25 Minuten Nachrstags— 7c. Dep. d. Staats - Anzeigers. Oesterreichische Banknoten S7 Br. Freiburger Stamm- Actien 120 G.: do dritter Emission 1155 G. Ob erschlesis che Actien Lit. A. 1343. Br.; do. Lit. B. 245 G.; do. Lit. C 12358 Br. Qherschlesische Prioritäts Obligationen Lit. BD. 897 Br.; do. Lict. R. I7äsn Br. Kosel- Oderberger Stamm- Actien 69 6. Kose] Oderberger Prioritäts Obligationen — . Neisse - Brieger Stamm- Actien 754 Be.
Spiritus pro Eimer zu 60 Quart bei 80 pCt. Tralles 113 Rihlr. G. Woeiaen, —eisser 6 - 93 Sęr , zelber 64 — 90 Ser. Roggen 45 49 Sgr. Gerste 38 - 465 Sgr. Hafer 22 - 28 Sgr.
Die Börse war irotz der niedrigern auswärtigen Notirungen in sebr fester Haltung und die Course zum Theil höher.
Stettim, 8 Mas, 1 Uhr 42 Minuten Nachmittags. (Tel. Dep, des Staats - Anzeigers) Weizen 60-96. Roggen 413 — 42, Mai- Juni 42, Juni - Juli A256 bez, September - Oktober 460 G., 405 Br. Spiritus 1. . 13, Juni- Juli 125 bez. Räböl 18, September - Okto-
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RNedaction und Rendantur: Schwieger.
Berlin, Druck und Verlag der stoͤniglichen Geheimen Deer dosonqh druck erei.
(R. Decker.)
Bas Abonnement beträgt:
sür das vierteliahr in allen Cheilen der Monarchfe ohne Preis - Erhöhung. . 8
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e GKounigtich Preusiischer n 5 z 21 7
Alle Pest-Anstalten des In- und Auslandes nehmen sestellung an, für gerlin die rpedition des fanigl. Preußischen Staats-Anzeigers:
Mauer⸗ Straße Nr. F ¶.
*
Anzeiger.
M 109.
Berlin, Sonntag, den 10. Mai
Se. Maiestät der König haben Allerguä digst geruht:
Den Wirklichen Geheimen Ober⸗Justizrath und Ober ⸗Tribunals⸗ Vice - Präsidenten a. D. von Kleist zum Wirklichen Geheimen Rath mit dem Prädikate „Excellenz“; so wie
Den bei dem Ministerium der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal- Angelegenheiten als Hülfsarbeiter fungirenden Re—⸗ gierungs-Rath ülrich zum Geheimen Regierungs-Rath“ zu ernennen;
Dem Kreisphysikus Dr. Braun zu Wevelinghoven den Charakter als Sanitätsrath zu verleihen;
In Gemäßheit der von der Stadtverordneten⸗Versammlung zu Mülheim an der Ruhr getroffenen Wahl, den Gerichts-AUssessor Karl Obertüschen daselbst, als Bürgermeister der Stadt Mülheim, für eine zwölfjährige Amtsdauer; und
Den seitherigen Beigeordneten Rentier Herrmann Joseph Gerhards, gemäß der von der Stadtverordneten ⸗Versammlung zu Bonn getroffenen Wiederwahl, als ersten Beigeordneten der Stadt Bonn für eine fernere sechs jährige Amtsdauer zu bestätigen.
Berlin, 8. Mai.
Se. Kaiserliche Hoheit der Prinz Napoleon ist von Paris hier eingetroffen und im Königlichen Schlosse abgestiegen.
Finanz⸗Ministerium.
Bekanntmachung vom 17. April 1857 — betref—
fend den Vertrag vom 26. Januar 1856 mit der
freien Hansestadt Bremen wegen Beförderung der gegenseitigen Verkehrsverhältnisse.
Vertrag vom 26. Januar 1856 (Staats ⸗Anzeiger Nr. 183 S. 1505). Bekanntmachung vom 30. November 1856 (Staats-Anzeiger Nr. 290
S. 2353).
In Beziehung auf den Vertrag vom 26. Januar 1866 mit der freien Hansestadt Bremen wegen Beförderung der gegenseitigen Verkehrsverhältnisse (Gesetz⸗ Sammlung Seite 664), welcher nach der Bekanntmachung vom 30. November v. J. seit dem 1. Januar d. J. bereits in Wirksamkeit getreten ist, wird hierdurch zur öffent⸗ lichen Kenntniß gebracht:
J. Durch den Artikel 10 des genannten Vertrages ist für ge— wisse, daselbst namhaft gemachte Gegenstände, wenn sie aus dem bremischen Gebiete, mit Ausschluß der Aemter Vegesack und Bre⸗ merhaven, in den Zollverein eingehen, die Zollfreiheit zugestanden worden. .
Oberweser nach dem Zollvereine eingeführt werden, so bedarf es bis auf Weiteres und so lange sich kein Mißbrauch ergiebt, Behufs der zollfreien Zulassung keiner Nachweisung darüber, daß sie aus dem bezeichneten Bremlschen Gebiete kommen.
Werden dagegen diese Gegenstände die Unterweser abwärts nach dem Zollvereinsgebiete gesendet, so ist die die Zollfreihelt begrün⸗ dende Nachweisung dadurch zu erbringen, daß die den Gegenstͤn⸗ den beizugebenden Frachtbriefe oder sonstigen Lad ungspapiere von der Bremischen Accise⸗Behörde (an der Wichelnburg) mit einem Bremischen Stempel versehen werden.
Wenn diese Gegenstände auf dem Landwege oder auf, der
Il. Das vereinsländische Hauptzollamt, welches in Gemäßheit des Artiker 6 des Vertrages vom 26. Januar 1866 zu Bremen errichtet worden ist, hat nach der Bestimmung der hierüber abge⸗ schlossenen besonderen Uebereinkunft vom 26. Januar 1866 (Gesetz⸗ Sammlung Seite 678) und den weiter getroffenen Verabrerungen die Ermächtigung erhalten:
A. für den Verkehr auf der Eisenbahn:
1) zur Ausfertigung und Erledigung von Begleitscheinen J. und Uebergangsscheinen, so wie zur Abfertigung auf Ladungs⸗ Verzeichnisse und Ansagezettel, zur Ausfertigung von Be⸗ gleitscheinen II., ferner zur Ausfertigung und Erledigung
von Declarationsscheinen für den Verkehr mittelst Berührung des Auslandes.
2) zur Erhebung des Eingangszolles:
a. von Effekten der Passaglere der Eisenbahnen, einschließlich kleiner Waarenmengen, welche Reisende mit sich zu führen pflegen und der Waarenmuster der Hanvelsreisenden;
b. von allen Gütern, welche mit keinem höheren Eingangs- zolle als 15 Sgr. für den Centner belegt sind;
3) zur Erhebnng des Durchgangszolles;
4) zur Ablassung zollfreier Gegenstände in den freien Verkehr.
RB. Für den Verkehr auf der Oberweser stehen dem Haupt⸗ zollamte die unter A. erwähnten Befugnisse gleichfalls zu. Die Abfertigung auf Ladungs-⸗Verzeichnisse und Ansagezettel ist jedoch hier ausgeschlossen. Auch findet die Befugniß zur Erhebung des Eingangszolles von den unter A. 2. 2. erwähnten Passagiereffekten nur in Betreff der Effekten der Passagiere der Oberweser⸗Dampf⸗ schif fe und nur in so fern statt, als der Eingangszoll für die Effekten eines Passagiers nicht mehr als 5 Rthlr. beträgt.
C. Für den Verkehr von und über Bremen auf anderen Wegen, als auf der Eisenbahn und der Oberweser, stehen dem vereinsländischen Hauptzollamte zu Bremen nur die vorstehend unter A. Nr. 1 und 3 erwähnten Befugnisse zu. ö
Die Abfertigung auf Ladungs-⸗Verzeichnisse und Ansagezettel kann jedoch auch hier nicht eintreten. ö
P. Außerdem ist das gedachte Hauptzollamt ermächtigt;
1) zur Erhebung des Eingangszolles von Gegenständen, welche mit den Staatsposten nach dem Zollvereinsgebiete versendet werden, bis zum Betrage von zehn Thalern für eine Sendung und :
2) zur Erhebung der Ausgangs-⸗-Abgaben von den aus der Zollvereins-Niederlage zu Bremen entnommenen ausgangs⸗ zollpflichtigen Gegenständen. .
E. Das Haupt⸗Zollamt zu Bremen ist innerhalb der ihm er⸗ theilten Befugnisse als Grenz-Eingangs- und Ausgangs-Amt des Zollvereins anzufehen und demgemäß zu verfahren.
Hiernach sinden bei Versendungen von und nach Bremen, so⸗ weit sie den durch die vorgedachten Befugnisse bedingten Zollabferti⸗ gungen unterliegen, die im Allgemeinen für die betreffenden Ab— fertigungen ertheilten Vorschriften und diejenigen besonderen Be⸗ stimmungen Anwendung, welche durch die örtlichen Verhältnisse in Bremen erforderlich geworden sind. Die besonderen Bestimmungen sind in dem Regulativ für das Abfertigungs verfahren bei dem zoll— vereinsländischen Hauptzollamte zu Bremen enthalten, von welchem bei jedem Hauptzoll⸗ und Hauptsteueramte ein Exemplar niedergelegt ist und daselbst eingesehen werden kann. —
Insbesondere wird noch auf Nachstehendes aufmerksam gemacht:
1) Gegenstände, welche aus dem freien Verkehr des Inlandes nach einem Srte des Zollvereins mit Berührung des Gebiets der freien Hansestadt Bremen versendet werden, müssen in allen Fällen, namentlich auch dann, wenn sie auf der Eisen⸗ bahn oder Weser befördert werden sollen, eben so wie Ge— genstände, weiche mit dem Anspruche auf zollfreie Zurück—
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