1857 / 121 p. 5 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

kludirt und diese im Hypothekenbuche werden geloͤscht werden.

Zugleich werden die ihrem Aufenthalte nach.

unbekannten Geschwister Negine und Feliz stominacki aufgefordert, bis zu diesem Termine

sich zu melden, widrigenfalls der Besitzer des!

verpfändeten Grundstücks zur Deposition ihrer Erbantheile von 8 Thlr. 26 Sgr. 5 Pf. ver stattet werden und die Löschung auch dieser Be⸗ iräge erfolgen wird. Stuhm, den 18. März 1857. Königliche Kreis-Gerichts-Deputation.

1926 Edictal Citation.

Auf dem Krebs'schen Freigarten Nr. 18 zu Hartau haften sub Rubriea III. Nr. 1 80 Thlr. für die herrschaftliche Darlehnskasse, eingetragen den 18. November 17186 und auf Grund der gerichtlichen Cession vom 22. Norember 1824 mittelst Verfügung vom 24. Dezember 1824 für den Fürstlich von Pleß'schen Büchsensränner Karl Worch, sub Rubrica ill. Nr. 3 20 Thlr. für die herrschaftliche Darlebnskasse zu Fürsten⸗ stein, eingetragen den 2. Juli 1811 und auf Grund der gerichtlichen Cession vom 22sten November 1824 mittelst Verfügung vom 24sten Dezember 1824 für den Fürstlich Pleß'schen Büchsenspaͤnner Karl Worch. .

Alle Diejenigen, welche als Eigenthümer oder deren Erben, Cessionarien, Pfand ⸗Inhabern oder sonst aus einem anderen Rechtsgrunde, an die gedachten beiden Hypotbekenposten An— sprüche haben sollten, werden hierdurch aufge— fordert, sich damit binnen Drei Monaten, spätestens aber in dem auf den

18. Juli e., Vormittag 11 Uhr, in unserem Terminszimmer Nr. 2 an— esetzten Termine zu melden, widrigen— füllt sie mit ihren Ansprächen ausgeschlossen werden, und ihnen deshalb ein ewiges Still— schweigen auferlegt und die Löͤschung der beiden Posten im Hypothekenbuche erfolgen wird.

Waldenburg, den 4. April 1857.

Königl. Kreisgericht. Erste Abtheilung.

1911 . Aufgebot in das Hypothekenbuch ein— getragener Posten.

Auf dem, dem Koͤniglichen Wirklichen Ge⸗ heinen Staatsminister Grafen von Arnim Bohtzenburg, Excellenz, gehoͤrigen, im Hypo— thekenbuche des unterzeichneten Gerichts ein— getragenen Rittergute Parmen stehen in der dritten Rubrik aus dem gerichtlichen Kaufcon— tract vom 15/16. Juli 1810, in Folge Verfü— gung vom 23. Mai 1842, füͤr den Dr. medicinae Carl Berlin zu Friedland,

1) unter Nummer 61, 5000 Thlr. Gold, zahl—

bar zu Johanni 1841, 2) unter Nummer 65, 1000 Thlr. Rest, von 50090 Thlr. Gold, zahlbar zu Antoni 1841, rückständige Kaufgelder gegen vier Prozent Zinsen eingetragen.

Der Herr Besitzer hat deren Tilgung behauptet, ohne die Hypotheken-Instrumente oder vollstän⸗ dige Quittungen beibringen zu können

Es werden deshalb alle unbekannten Inhaber der vorgedachten Posten und deren Erben, Cessionarien, oder die sonst in ihre Nechte ge— treten find, hierdurch aufgefordert, ihre An— sprüche innerhalb dreier Monate und spätestens in dem auf den 7. September d. J., Vormittags

11Uhr, wor dem Gerichts. Assessor Fitzau in unserm Ge— richtslokale hierselbst angefeßten Termine anzu— melden, widrigenfalls sie mit ihren Anspruͤchen auf diese Posten präcludirt, auch dieselben wer— den im Hypothekenbuche geloͤscht werden.

Templin, den 25. Marz 1857.

Königliches streisgericht, Erste Abtheilung.

i 161 Bewerbung um Stipendien der von ö Stiftung. Der Ritterschaftsrath Herr Ernst Friedrich von Seydlitz hat in seinem Testamente bom 15. September 1828 den Verein für Gewerb⸗ fleiß in Preußen zu seinem Universalerben ein= esetzt, so daß der größte Theil der Rente aus 6 bedeutenden Vermögen zu Stipendien für Zöglinge des Königlichen Gewerbe⸗Instituts ver⸗

970

wendet werden soll, deren ein jedes für jeßzt 200 Thlr. jährlich beirägt.

Da nun mit dem 1. Oltober d. J. ein neuer Lehrgang beginnt und einige Stipendien erledigt werden, so können sich von jetzt an bis zum 1. Juli d. J. junge Leuie zur Erlangung eines solchen Stipendiums, verbundem mit dem freien Unterrichte im Königl. Gewerbe⸗Institute, melden, wenn sie, außer den unten folgenden Vorschriften des Instituts, auch den von dem Stifter vorgeschriebenen Bedingungen genügen.

1) Um Soͤhne aus den höheren Ständen dem Betriebe technischer bürgerlicher Gewerbe zuzuwenden, dürfen die Eltern der jungen Leute nicht Handwerker sein.

2) Insofern der Aufzunehmende sich nicht einem technischen Gewerbe widmet, welches in dem Königl. Gewerbe-Institute praktisch gelehrt wird, muß derselbe nachweisen, daß er be— reits ein Handwerk erlernt und sich hin— reichende prakiische Geschicklichkeit zu dessen Betriebe erworben habe.

Das Königl. Gewerbe-Institut fordert in die— ser Beziehung in allen Fällen wenigstens eine einjährige praktische Beschäftigung in dem ge— wählten Gewerbe; nur von denjenigen, welche Chemiker werden wollen, wird dieser Nachweis nicht gefordert. Das Studium des Baufachs überhaupt, ohne eine Bauhandwerk erlernt zu haben, berechtigt nicht zur Aufnahme.

3) Der Aufzunehmende muß durch ein Ge— sundheits-Attest des Kreis⸗Physikus nach— weisen, daß er die Gesundheit ünd Körper— kräfte besitze, welche sein Gewerbe erfordert, und daß er die Blattern durch Impfung oder sonst überstanden habe. .

4) Die Eltern oder Vormünder des Stipen— digten müssen, wenn er nicht die positions— fähig ist, sich verpflichten, für den Fall, daß derselbe in den Staatsdienst tritt, alles was er an Stipendien und Prämien aus der Stiftung erhielt, von seinem Gehalte in solchen Abzügen zu erstatten, welche ge— setzlich als Maximum zulässig sind.

Den Vorzug bei der Bewerbung haben, bei gleicher Qualification, die rechten Geschwister— linder der Mutter des Erblassers (einer von La Rochen Starkenfels) und deren Des— zendenten, die von Gagern, die Deszendenten des Heirn von Bassewitz auf Schönhof bei Wismar, aus der letzten Ehe mit einer von La Roche.

Das Königl. Gewerbe-Institut stellt außerdem nachfolgende Bedingungen:.

Der Bewerber muß wenigstens 17, und darf höchstens 27 Jahre alt sein. Er hat nachzu— weisen, daß er entweder bei einer zu Entlassungs— Prüfungen berechtigten Provinzial⸗Gewerbeschule, oder Realschule, oder bei einem Gymnasium das Zeugniß der Reife erlangt hat. Die Provinzial— Gewerbeschulen sind ermächtigt, solche Exami— nanden, welche die erforderliche Reife erlangt zu haben glauben, zu den Entlassungs⸗-Prüfun— gen zuzulassen, auch wenn dieselben nicht Zög— linge der AÄnstalt sind.

Die Anmeldungen zur Erlangung des Sti— pendiums find frankirt bei dem unterzeichne— ten Vorsitzenden schriftlich einzureichen; sie müssen eine kurze Angabe des Lebenslaufes enthalten und von folgenden Attesten begleitet sein:

a) dem Geburtsscheine des Bewerbers;

b) dem Gesundheits-Atteste, in welchem aus⸗ gedrückt sein muß, daß der Bewerber die körperliche Tüchtigkeit für die praklische Ausübung des von ihm gewählten Gewerbes und für die Anstrengungen des Unterrichts im Institute besitze und daß er die Blattern durch Impfung oder sonst überstanden habe; dem Zeugniß der Reife von einer der vor— genannten Anstalten; den über seine praktische Ausbildung sprechen⸗ den Zeugnissen; einem Fuüͤhrungs⸗Atteste; und den über die militairischen Verhaͤltnisse des Bewerbers sprechenden Papieren, aus denen hervorgehen muß, daß die Ableistung seiner Militairpflicht keine Unterbrechung des Un— terrichts für ihn herbeiführen werde.

Das unter 4 vorgeschriebene gerichtliche Ver— pflichtungs Dokument braucht erst dann beige⸗ bracht zu werden, wenn der Bewerber wirklich als Stipendiat gewählt worden ist.

Die Wahl geschieht im Juli d. J. Die Vorsteher der Abtheilungen des Vereins wahlen

] drei standidaten für jedes erledigte Stipendium,

aus welchen der Unterzeichnete einen einzube⸗ rufen das Recht hat. Berlin, den 20. Mai 1857. Der Vorsitzende des Vereins für Gewerbefleiß in Preußen. von Pommer Esche.

(1it54] Bekanntmachung.

Bei der in Folge unserer Bekanntmachung bom 30. v. M. heute stattgefundenen öffentlichen Verloosung von Rentenbriefen find folgende Apoints gezogen worden:

Litir. A. zu 1000 Thlr.

Die Nummern:

68. 159. 360. 385 488. 575. 686. 1336.

112. 1889. 2390. 2626. 2722. 2856. 3135.

3311. 3425. 3512. 3572. 3718. 4039. 4143.

4196. 4299. 4317. 4394. 4973. 5060. 5162.

5234. 5573. 5902. 6292. 6414. 7192. Littr. B. zu 500 Thlr.

die Nummern:

121. 340. 815. 1083. 1095. 1835. 1863. 1964. 2089 2099. 2221. 2339. 2342. 2494. 2757. 2806.

Lit. C. zu 100 Thlr.

die Nummern:

519. 640. 864. 1221. 1234. 1333. 1685.

1807. 2175. 2768. 3116. 3425. 3529. 3638.

3822. 4457. 4475. 4750. 4795. 4825. 4859.

5276. 51403. 5994. 6348. 6370. 6383. 5413.

6157. 6493. 6538. 6657. 5787. 6881. 6910. Litt. D. zu 25 Thlr.

die Nummern:

504. 510. 698. 867. 993. 1014. 1074.

1245. 1492. 1997. 2295. 2357. 2581. 2672.

2727. 2994. 3161. 4048. 4157. 4371. 4423.

1590. 4592. 1748. 4860. 5253. 5120. 5470. Littr. E. zu 10 Thlr.

Die Nummern:

50 61. 80. 192. 224. 275 348. 430. 503. 520. 585. 624. S806. 929. 1035. 1273. 1394. 1308. 1347. 1412. 14213. 1461. 1527. 1528. 1533. 1682. 1705. 1811. 1845. 1916. 2014. 2045. 2119. 2155. 2264. 2271. 2291. 2372. 2379. 2410. 2115. 2449. 2479. 2602. 2615. 2708. 2877. 3031. 3158. 3293. 3551. 3566. 3630. 3658. 3715. 3750. 3846. 3925. 3958. 3993. 4027. 4095. 4142. 4257. 4504. 1368. 4603. 4621. 4617. 1669. 4684. 4700. 1719. 4743. 4787. 4819. 4848. 4853. 4924. 4950. 4953 4993. 5000. 5087. 5113. 5115. 5146. 5067. 5307. 5314. 5333. 5162. 5476. 5519. 5626. 5829. 5921. 6063 6208. 6285. 6353. 6383. s480. 6516 6543. 6706 6926. 095. 7228. 7264. 7265. 7346. 7417. 7423. 426. J502. 7557. 7628. 7653. 7734. 7755. 768. 7808.

Die Inhaber der vorbezeichneten Rentenbriese werden aufgefordert, gegen Quittung und Ein— lieferung der Rentenbriefe in coursfähigem Zu— stande und der dazu gehörigen Coupons Ser. J. Nr. 15 und 16 den Nennwerth ber Ersteren ö 3 hiesigen Rentenbank-⸗-Kasse, Schützenstraße

r. , vom 1. Oktober 1857 ab in den Wochen⸗

tagen von 9gbis 1 uhr, in Empfang zu nehmen.

Vom 1. Oitober 1857 ab hört die Verzinsung der ausgelooseten Rentenbriefe auf. Der Werth der etwa nicht mit eingelieferten Coupons wird bei der Auszahlung vom Kapitale in Abzug ge⸗ bracht.

Gleichzeitig werden die Inhaber folgender bereits früher ausgeloosten Rentenbriefe der Probinz Brandenburg, und zwar:

a) . dem Fälligkeitstermin am 1. April

52:

Litt. E. Nr. 28 über 10 Thlr. b) . dem Fälligkeitstermin am 1. Oktober 1 ; Litt. C. Nr. 67 über 100 Thlr. e) Aus dem Fälligkeit termin am 1. April 1853: Liit. C. Nr. 751 über 100 Thlr. D. Nr. 183 über 25 Thlr. „FE. Nr. 618 über 10 Thlr. d) . dem Fälligkeitstermin am 1. Oktober Lütt. B. Nr. 267 über 500 Thlr. „C. Nr. 858 über 100 Thlr. D. Nr. 405. 1190 a 25 Thlr. e) aus dem Faͤlligkeitstermin am J. April 1854: Litt. C. Nr. 1401. 2418 a 106 Thlr. D. Nr. 633. 914 a 25 Thlr. „E. Nr. 331 über 10 Thlr.

Beila ge

1

971

Beilage zum Königlich Preußischen Staats- Anzeiger.

Sonntag, den 24. Mai

M 121. .

h äh dem Fan gt etermin am J. Oltober 54: Litt. A. Nr. 1553. 2214. 2818. 4570 2 1000 Thlr.

Nr. 968. 1983. 2551 1100 Thlr.

„D. Nr. 304. 1652 a 25 Thlr.

E. Nr. 44. 97. 811. 2168 a 10 Thlr.

9 i, den Fälligkeitstermin am 1. 1855: Litt. A. Nr. 2166. 4427 a 1000 Thlr. B. Nr. 927. 2230 a 500 Thlr. C.

7. 1

7

25 Thlr.

April

2. Rr. 755. Si3. 2365 FoG'T'blr. BH. Rr. 333. 2933 351. 34331.

E. Nr. 276. 446. 601. 1384. 1864. 2786. 3087. 3328 a 10 bir. h) Aus dem Faäͤlligkeitstermin am 1. Oktober

1855: Litt. A. Nr. 439. 680 a 1000 Thlr.

„P Rr. 1965 239. 8. gg 5;

A 500 Thlr. „C. Nr. 2169. 5539 a 100 Thlr. D

7.

Thlr.

Rr. 585. 675. 1613 235 . 25

BR. ar. 33 2730. 2773. 2866. 2896.

3182. 5204 a 10 Thlr. i) Aus dem Fälligkeitstermin am 1. 18661: lit X. Nr. 1809. 4718 a 1000 Thlr. B. Nr. 102 2 5 Zhlr—

C. air. 3. B05. ici. 398. 2315. 56393. 3676. 556. 3389 .”

2982. 3627. 3897. Thlr. Thlr.

April

E. Rr. I32. 245. 279. 492. J063.

is, . dzih 66ß. . Kg be,

5600. 6065 . 10 Thlr.

wiederholt aufgefordert, den Nominalwerth der⸗ ; e ö 2 selben nach Abzug des Betrages der von den 6) w ö 3h . k . . . . ö * 2 ö ö

Coupons etwa fehlenden

mit abzuliefernden

Stücke, auf unserer Kasse in Empfang zu neh⸗

hen. Wegen der Verjährung der ausgekooseten 9 Nentenbriefe machen wir auf die Bestimmung * ö

9 1. Ottbr. 18563.

des Gesetzes über die Errichtung von Renten—⸗ banken vom 2. März 1850 8§. 44 aufmerksam. Berlin, den 19. Mai 1857. Königliche Direction

der Rentenbank für die Provinz Brandenburg.

Heyder.

1149 Bekanntmachung.

In dem am 13. d. M. zur Ausloosung von

Schuldverschreibungen der mit der hiesigen Pro⸗

binzial⸗Rentenbank Tilgungskasse für das Halbjahr 1.

vereinigten Eichsfeldschen ö

ultimo Dezember 1857 hierselbst abgehalte⸗ nen Termine sind folgende Schuldverschreibungen 1) von Litt. A. à 33 pCt. Nr. 58 zu 500

Thlr. Nr. 418 zu 266 Thlr. Thlr. Nr. 648 zu 50 Zhlr. Thlr. 2) von Litnt. B. a 4 pCt. Nr. 76 zu 500. Thlr. Nr. 2416 zu 500 Thlr. Rr. 3178 zu 300 Thlr. Nr. 1150 zu 100 Thlr. Nr. 268 zu 190 Thlr. Nr. 1931 zu 50 Thlr. Nr. 2283 zu 25 Thlr.

ausgeloost werden.

Nr. 89 zu 50 Rr. 209 zu 25

Die Zahlung der Beträge derselben erfolgt

vom 3. Januar 1858 ab je nach der Wahl der Interessenten entweder

a) auf der Kasse der unterzeichneten Renten.

bank, Domplatz Nr. 4 hierselbst, in den

Vormittagsstunden von g bis 12 Uhr sofort gegen Zurücklieferung der aus. eloosten Schuldverschreibungen im cours.

an. Zustande oder

p) auf der Königlichen Kreiskasse in Heiligen.

stadt innerhalb 10 Tage nach der an die— selbe im coursfähigen Zustande bewirkten

Uebergabe der Schuldverschreibungen, gegen Rückgabe der von der Kreiskaffe darüber

einstweilen auszustellenden Empfangsbeschei⸗ nigung.

Ueber den gezahlten Geldbetrag ist außerdem von dem Praͤsentanten der Schuld verschreibun⸗ gen nach einem bei der Kasse in Empfang zu nehinenden Formulare Quittung zu leisten.

Mit dem 31. Dezember 1857 hört die weitere Verzinfung der gedachten Schuldver⸗ schreibungen auf.

l

Zugleich fordern wir die Inhaber folgender, in früheren Terminen ausgelbosten, aber noch nicht realisirten Schuldverschreibungen und zwar vom Ausloosungstermine a) den 1. Juli 1854 die 4proz. Schuldverschreibung: Rr. 211 2 5 Thlr.; bv) den 1. Januar 18535 die 3 proz. Schuldverschreibungen: Nr. 450 a 10 Thlr., Nr. 468 a 5 Thlr. die 4proz. Schuldverschrei⸗ bungen: Nr. 1713 und 2920 a 10 Thlr., Nr. 1624 und 3812 a 5 Thlr.; c) den 1. Fanuar

1857.

1856 die 4proz. Schuldverschreibungen: Nr. 1373 a 500 Thlr., Nr. 4209 2 100 Thlr.; d) den 1. Juli 1856 die 3zproz. Schuldverschrei= bung: Nr. 484 2 25 Thli., die 4proz. Schuld⸗ verschreibungen: Nr. 576 und 3858 a 500 Thlr., Nr. 22 a 25 Thlr.; e) den 1. Januar 1857 die 3zproz. Schuldverschreibung? Nr. 405 a 25 Thlr., die 4proz. Schuldverschreibungen: Nr. 80 a 500 Thlr., Nr. 2538 2 100 Thlr. hier⸗ durch auf, dieselben bei unserer Rentenbank⸗ Kasse hierselbst oder bei der Kreiskasse in Hei⸗ ligenstadt zur Zahlung des Betrages zu praͤ⸗ sentiren.

Magdeburg, den 14. Mai 1857.

Königliche Direction der NRentenbank für die Provinz Sachsen. Boehm.

1150

nach unserer Bekanntmachung vom 24. v. Mts. he Aientenbriefen sind nachfolgende Apoints gezogen worden:

ULitt. A. zu 1960 Thlr. No. 150. 289. 386 3503. 1262. 1312. 2007. 2312. 2882. 3266. 3369. 3583. zu 500 Thlr. No. 342. 450. 727. 1009. . zu 100 Thlr. No. 177. 521. 567. 936.

J 21

3071. 3771.

2

h 6 D. zu ö 2591. 2689.

77

Bek annmachung. ; In ber nach den Bestimmungen der §§. 39, 41 und 47 des Gesetzes vom 2. März 1850 und ute stattgefundenen öffentlichen Verloosung von

1277. 1665. 1712. 2054. 2146. 2232. 2813.

25 Thlr. No. 123 106. 536. 988. 1460. 1812. 2058. 2152. 2203. 23565. 2410.

zu 10 Thlr. No. 386. 427. 978. 1152. 1446. 1478. 1485. 1806. 1931. 1956. 2182. 2547. 2613. 2617. 26593. 2906. 3031. 3176. 3332. 3585. 36035.

Die Inhaber werden aufgefordert, gegen Quittung und Einlieferung dieser Rentenbriefe nebst den dazu gehörigen Coupons Ser. J. Ni. 15 und 16 den Nennwerth der ersteren von unserer

Kasse hierselbst, Post straße Nr. 15,

vom 1. Oktober d. J. ab, in den Woch entagen von 9 bis 12 Uhr Vormittags

„Rr. 5. 663. iz. 1815.25 in Ennfagg zu nehmen.

Die Formulare zu den Quittungen werden von unserer Kasse gratis berabreicht. Von dem vorgedachten Tage ab hört die Verzinsung der ausgeloosten Nentenbriefe auf, und es wird der Werih der eiwa nicht mit eingelieferien Coupons bei? der Auszahlung dom Kapitale

Gleichzeitig werden die Inhaber folgender bereits früher ausgelooster Rentenbriefe und zwar:

1. April 1854.

1. Okthr. 1854.

1. April 1855.

1. April 1853.

53 über 25 Tylr.

h 100 481 10

65333 10

983

1963

365

291

.

1

ö ..

2 2 2 2 2 * 2 2 2

1 r.

*

wiederholt aufgefordert, den Nominalwerth derselben, nach Abzug des Betrages der inzwischen etwa eingelösten, nicht mehr fälligen Coupons, zur Vermeidung weiteren Zins-Verlustes und künftiger Verjaͤhrung, von unserer Kafse unverweilt in Empfang zu nehmen. ; ;

Die Verjaͤhrung der ausgelbosten Rentenbriefe erfolgt nach den Bestimmungen des S§. 44 1. .

binnen 10 Jahren.

Köonigsberg, den 16. Mai 1857. , Königliche Direction der Rentenbank für die Provinz Preußen.