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Sach sen. Gotha, 26. Mai. Der gemeinschaftliche Land— tag beider Herzogthümer hat in der heute begonnenen Debatte über die hinsichtlich der totalen Vereinigung gestellten Anträge der beiden Minoritäten und der Majorität der Verfassungskommission mit dem Stimmenverhältnisse von 14 gegen 7 Stimmen die Anträge der Minoritäten abgelehnt. Für diese Anträge stimmten sämmt⸗ liche koburgische, gegen dieselbe sämmtliche gothaische Abgeordnete. Deselbe Stimmenverhältniß zeigte sich bei der Beschlußfassung über den Vorantrag des auf die Annahme der Unionsvorlagen gerichteten Majoritätsankrags in umgekehrter Weise, indem 14 gothaische Ab— geordnete sich für denselben erklärten. Diesem zustimmenden Be⸗ schlusse wird morgen jedenfalls ein gleicher bezüglich des eigent⸗ lichen Kerns des Majoritätsantrags folgen, nämlich des Antrags auf Annahme der von der Staatsregierung vorgelegten Unions⸗ Gesetzentwürfe (z. B. des veränderten Staatsgrundgesetzes, des Eniwurfs über Errichtung des Appellationsgerichtes in Koburg, des Entwurfs über die Organisation des Staatsministeriums ꝛc.). (Fr. P. 3tg.)
Hessen. Darmstadt, 26. Mai. In der heutigen Sitzung der Zweiten Kammer verkündete der Präsident einen Antrag des Abgeordneten von Grolmann auf Einführung eines Wech selstem— pers, nach Maßgabe des in Frankfurt bestehenden Gesetzes. — Auf der Tagesordnung stand die Berathung des Geseßentwurfs über die Zusammenlegung der Grundstücke. Der Aus— schuß hatte in dem darüber erstatteten umfassenden Berichte auf Annahme des Entwurfs unter einzelnen Modificationen angetragen. Ein Mitglied des Ausschusses beantragte, das Gesetz auf die Pro⸗ vinzen Starkenburg und Oberhessen zu beschränken, die Provinz Rheinhessen aber davon auszuschließen. Dieser Antrag wurde ver⸗ worfen. — Die Kammer ging hierauf zur Diskussion der einzelnen Artikel über, welche bis zum Artikel 13 größtentheils nach der Re⸗ gierungs⸗Proposition Annahme fanden. (Fr. J.) ;
Kassel, 27. Mai. Der Ersten Kammer der Stände liegt dermalen ein Gesetzentwurf: „Lehen und Erbleihen, insbesondere die in Kurhessen gelegenen Staatsaußenlehen betreffend“ — zur Berathung und Genehmigung vor, worüber bereits verschiedene Ausschußssstzungen gehalten wurden. — Dieser Gesetzentwurf ist am 26sten d. M. auch an die Zweite Kammer gelangt.
Nassau. Wiesbaden, 26. Mai. In der heutigen Sitzung der Zweiten Kammer rechtfertigt Abg. Giebeler seinen Antrag: „die Kammer wolle beschließen, die Regierung zu ersuchen, die Berg⸗Ordnung vom 28. Februar 1867 den beiden Kammern zur verfassungsmäßigen Berathung und Zustimmung vorzulegen und dieselbe bis dahin, daß die ständische Zustimmung noch nicht erfolgt ist, nicht in gesetzliche Wirksamkeit treten zu lassen.“ Nach⸗ dem sich der Regierungs-Kommissar entschieden gegen den Antrag ausgesprochen, wurde die Inbetrachtnahme desselben mit 13 gegen 6 Stimmen angenommen.
In den vereinigten Kammern war allgemeine Ausschußsitzung über das Militair-Budget; morgen wird dasselbe berathen werden. (Mtlrh. 3.)
Oesterreich. Wien, 27. Mai. Ein Allerhöchstes Hand— billet bestimmt, daß die konfiszirten Güter der kriegsrechtlich Ver— urtheilten diesen oder deren Erben wieder zurückgegeben werden sollen. Ferner wird durch dasselbe den außerhalb Landes befind⸗ lichen Flüchtlingen die Erlaubniß der straffreien Rückkehr ertheilt, wenn sie dieselbe nachsuchen.
Verona, 256. Mai. Das Bulletin bis zum 24sten d. M. früh lautet: Se. Excellenz der Feldmarschall Graf Radetzky hatte einen ruhigen Schlaf bis Mitternacht ohne Unterbrechung; der Verband verursacht keine Beschwerlichkeit. Die Krämpfe am Beine haben gänzlich nachgelassen, am Bruche nur Schmerzen, wenn der Körper bewegt wird. Der physische Zustand des Marschalls ist im Ganzen befriedigend und den Umständen angemessen.
Großwardein, 26. Mai. Nachdem die Kaiserlichen Maze stäten gestern Vormittag Szegedin verlassen hatten, erfolgte die Weiterreise über Vasarhely, Oroshaza nach Gyula, wo Aller— höchstdieselben um 5 Uhr Nachmittags eintrafen. Hier sind Ihre Maßsestäten heute gegen 2 Uhr unter dem begeisterten Jubel der Bevölkerung angekommen.
Großbritannien und Irland. London, 26. Mai. Der Geburtstag der Königin wird heute, wie üblich, durch Festgeläute, Parade, Flaggen aller Schiffe auf dem Fluffe und Beleuchtung in den Haupistraßen gefeiert. Die Minsster geben große Diners und das Parlament hält heute zu Ehren des Festes und morgen wegen des Derby⸗Wettrennens keine Sitzung.
Nack Devonport ist der Befehl ergangen, Vorbereitungen zum Empfang des, Großfürsten Constan tin zu treffen.
Die „Times“ macht heute darauf aufmerksam, daß endlich 9 ö. n n , . alten Privilegien freiwillig
egeben hat, indem es seit einigen Tagen seine m i veroffentlicht. ; ö ö. . n der gestrigen Ob erhaus-Sitz ng stand auf der Tagesordnung
die Comitéberathung über Lord Cranworth's Ehescheidungs-VBill. Dieser Gesetzentwurf vereinfacht das Verfahren in Ehescheidungsprozessen und macht es dadurch wohlfeiler und die Scheidung einem größeren Kreise von Personen zugänglich. Er setzt einen Gerichtshof ein, bestehend aus dem Lordkanzler, einem der Oberrichter des gemeinen Rechtes und dem Richter des vorgeschlagenen neuen Testaments-Prüfungsgerichts (Probate court). Die Verhandlungen finden mündlich statt und die Entscheidung wird durch Geschworne gefällt. Die Geschiedenen können wieder heirathen; Ehebruch ist der einzige Scheidungs— grund, aber eine Hauptneuerung der Maßregel besteht darin, daß auch die Ehefrau unter besonderen Umständen auf Schei⸗ dung klagen darf, nämlich wenn der Mann Blutschande oder Bigamie begangen hat, oder wenn er zum Ehebruch einen solchen Grad grausamer Mißhandlung oder Vernachlässigung gefügt hat, daß nach dem bestehenden Gesetze auf Trennung von Tisch und Bett erkannt werden würde. Ehe der Antrag gestellt wurde, daß das Haus sich als Comité konstituire, lenkte Lord Lyndhurst die Aufmerksamkeit auf das Skanda— löse der Ehebruchs⸗Prozesse in ihrer gegenwärtigen Form und bemerkte, daß die Bill ihm nicht geeignet scheine, diesen Prozessen, gegen welche sich das Gefühl des englischen Volkes empöre, und welche man in keinem Lande des europäischen Festlandes kenne, ein Ende zu machen. Der Lordkanzler glaube, daß die Uebertragung der Ehescheidungs-Prozesse von der Gerichtsbarkeit des Oberhauses auf die Gerichtsbarkeit des der Bill gemäß zu errichtenden neuen Gerichtshofes der Actions for criminal conversation ein Ende machen werde. Diese Ansicht vermoöͤge er nicht zu theilen. Aber selbst wenn sich auch die Erwartung Lord Cran— worth's erfüllen sollte, so würde es doch, seines Erachtens, der Würde des Hauses angemessener sein, jene anstößigen Prozesse förmlich durch eine Parlaments⸗Akte abzuschaffen, statt von einer bloßen Uebertragung der Gerichtsbarkeit ihr Ende zu erwarten. Das den erwähnten Prozes⸗ sen zu Grunde liegende Prinzip habe er niemals zu begreifen vermocht. Auf eine Strafe des Schuldigen sei es dabei nicht abgesehen, sondern auf eine Entschädigung des Beleidigten. Nun frage er aber jeden ver⸗ nünftigen Menschen, was das einem Manne durch Verletzung der Heiligkeit der Ehe zugefügte Unrecht mit Pfunden, Shillings und Pence zu thun habe! Dergleichen Unrecht lasse sich nicht durch Geld wieder gut machen. Habe doch Lord Erskine, eine der größten Autoritäten in diesem Fache, einmal gesagt, er sei häufig in Verlegenheit gerathen bei dem Gedanken, was er eigentlich von den Geschworenen verlange, indem er sie auffordere, dem beleidigten Ehe⸗ manne eine Entschädigungssumme zuzuerkennen, indem der Mann, welcher eine Geldsumme als Genugthuung für eine solche Beleidigung betrachten könne, überhaupt gar keine Entschädigung verdiene. Dies jedoch, fährt Lord Lyndhurst fort, sei noch nicht die schlimmste Schattenseite des gegen— wärtigen Verfahrens. Er bitte, die Stellung der Ehefrau zu bedenken. Für sie sei der Ausgang des Prozesses weit wichtiger, als für irgend einen anderen der Betheiligten, und doch dürfe sie nicht vor Gericht er— scheinen, keinen Zeugen prüfen, die Hülfe keines Rechts Beistandes in Anspruch nehmen und die ganze Prozedur gehe hinter ihrem Rücken bor. Für die Frau stehe Alles auf dem Spiele, Charakter, guter Name, häuslicher Heerd, Stellung in der Welt, der Verkehr mit ihren Kin dern, alle Aussichten auf zukünftiges Glück, und trotzdem sei es ihr durchaus verwehrt, Theil an dem Prozesse zu nehmen. Köoönne es wohl etwas Scandalöseres und Ungerechteres geben? — Als das Haus im Begriff war, sich als Comité zu konstituiren, stellte der Herzog von Norfolk den Antrag, die Bill einem Sonder Ausschuß zu überiweisen. In dem Falle mache er sich anheischig, darzuthun, daß das Hauptprinzip des Gesetz Entwurfes, nämlich die Erlaubniß, nach erfolgter Scheidung wieder zu heirathen, der Autorität der heiligen Schrift zuwiderlaufe. Der Bischof von St. David's und der Earl von Harrowby sprachen gegen, und Lord Nedesdalye sprach für den Antrag, welcher bei der Abstimmung mit 123 gegen 26, also mit einer Majorität von 97 Stim- men verworfen wurde. Die Comité - Sitzung wurde hiernach eroͤffnet, und die einzelnen Bestimmungen der Bill kamen zur Berathung. Die Opßosition begann bei Artikel 6, der sich auf das Tribunal bezieht, welchem in Zukunft die Ehescheidungs⸗-Prozesse überwiesen werden sollen. Lord Grey meinte, die Richter, welche der Bill zufolge den zuständigen Gerichtshof bilden sollten, seien zu fehr mit Geschäften überhäuft, als daß sie den ihnen zugedachten neuen Pflichten genügen könnten. Trotz dieser Einsprache wurde der von dem Lord-Kanzler ver— theidigte Artikel s genehmigt. Zu Artikel 14 schlug Lord St. Leonard's ein Amendement vor, durch welches die Ehefrau, wenn sie von ihrem Gatten verlassen worden ist, diese Verlassung ohne hinreichende Entschul— digung ein Jahr oher länger gedauert hat, und fie sich in dieser Zeit durch ihre Thätigkeit ihren Lebensunterhalt und Vermögen erworben hat, durch das Gericht in ihrem Vermögen geschützt werden soll, falls der Ehemann oder dessen Gläubiger dasselbe beanspruchen sollten. Der Lordkanzler bemerkte, die Bill enthalte die Bestimmung, daß, wo eine Frau von ihrem Mann auf zwei Jahre oder länger verlassen sei, sie auf Scheidung 2 mensa ei thoro klagen könne. Sei eine solche Scheidung erfolgt, so stehe die Frau, gleichfalls der Bill zufolge, in Vezug auf das Vermögen, welches sise erwerbe, vor dem Gesetze ganz so da, als ob sie unverheirathet wäre. Er halte es nicht für angemessen, wenn die Gesetzgebung weiter gehe. Das Amende⸗ ment wurde mit 52 gegen 44 Stimmen verworfen. Ein zu Artikel 19 beantragtes Amendement Lord Donoughmore's, durch welches in Be— suß auf die Scheidung a vinculo matrimonii den Frauen dieselbe Stel⸗ ung eingeräumt werden soll, wie den Männern, wurde mit 71 gegen 20 Stimmen verworfen. Zu den Vertheidigern desselben gehörte Lord CLynd⸗ hurst. Dieser stellte hierauf den Üntrag, daß böswillige Verlassung auf fünf Jahre als hinreichender Ehescheidungsgrund gelten solle. Er hob hervor, daß nach schottischem Rechte vier Jahre böswilliger Verlassung genügen, um eine Ebe nichtig zu machen. Der Antrag wurde mit 97 gegen 8 Stimmen verworfen. Der Bischof von Oxford bekämpfte Ar— tikel 43, welcher den Geschiedenen gestattet, wieder zu heirathen, und be⸗ antragte die Weglassung dieses Artikels. Nach längerer Debatte wurde der Antrag mit 53 gegen 47 Stimmen angenommen.
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Frankreich. Paris, 26. Mai. Im gesetzgebenden Kör⸗ per handelte es sich gestern wieder um das Bankgesetz. Der Berichterstatter, Herr Dumiral, hatte, weil er mit Herrn Buffon in die Minorität gerathen war, seine Entlassung eingegeben und Herr Devinck es übernommen, an seine Stelle zu treten. Aber dieser ist Mitglied der Majorität, die trotz der Annahme zweier ihrer Ämendements durch den Staatsrath für Ver⸗ werfung oder mindestens für Vertagung des Gesetz - Ent⸗ wurfes ist, wogegen die Regierung die sofortige Lösung einer so wichtigen Frage verlangt, zumal die Bank ⸗An⸗ gelegenheit auch das Publikum äußerst beschäftigt. Die zwei vom Staatsrathe angenommenen Amendements beziehen sich auf die Vermehrung der Succursalen und auf Ausgabe der Apoints von 50 Fr. — In der Berathung über den Gesetzentwurf wegen Urbarmachung der gascogner Haiden, dessen Annahme gestern er— folgte, traten noch einmal die zwei entgegengesetzten Auffassungen einander entgegen, indem Baron Viard dafür sprach, daß die Re— gierung sich nicht selber auf die Urbarmachung einlassen, sondern dieselbe den Gemeinden überlassen solle. Staatsrath Heurtier fragte dagegen, ob es klug sei, wenn Frankreich in der Nähe der fruchtbarsten Ebenen 409,000 Hectaren brach liegen lasse, die durch Menschenfleiß in fruchtbare Getreideflächen umgewandelt werden könnten.
Spanien. Madrid, 22. Mai. Montag wird in der Ab⸗ geordneten⸗Kammer die Diskussion auf die Antwort der Thronrede beginnen. — Man kündigt für den künftigen Monat eine Ver⸗ änderung im Ministerium an; General Concha würde als General⸗ Capitain von Cuba durch General Lersundi, Marine⸗-Minister, ersetzt werden. Man spricht noch von anderen Modificationen, aber immer unter dem Einflusse und der Leitung des Herzogs von Valencia. — Die Generale Serrano und Ros de Olano haben sich von O'Donnell getrennt. Auch spricht man von der Abdankung des Generals San Miguel als Kommandant der Hellebardiere. — „Espana“ erklärt, daß eine würdige, befriedigende Lösung der mexikanischen Differenz nur unter folgenden Bedingungen statthaben könne: 1) daß General Alvarez seines Kommando's entsetzt und mit seinen Mitschuldigen vor Gericht gestellt werde; 2) daß die Gesetz⸗ gebung abgeschafft werde, die der Ermordung der Spanier huldige; 3) daß für die Beschlagnahme im Jahre 1866 vollständige Ent— schädigung gewährt, und 4) daß der Vertrag von 1863 unter genü— gender Garantie wieder hergestellt werde.
Aus Madrid, 26. Mai, wird telegraphirt: „Der Herzog und die Herzogin von Montpensier werden am 2Zten nächsten Monats nach Plymouth abgehen. — General Serrano erklärte im Senate, daß er mit dem den Weg der Versöhnung gehenden Ministerium einig sei.“
Italien. Aus Neapel, 26. Mai, wird telegraphirt: „Ihre Königliche Hoheit die Gräfin von Trapani ward gestern glücklich von einem Sohne entbunden.“
Bologna, 24. Mai. Der in der Romagna, in der Provinz Ancona und einem Theil der Provinz Pesaro bestandene Belage⸗ rungszustand ist aufgehoben worden.
Türkei. Konstantinopel, 20. Mai. Zur Gründung einer inländischen Bank wurden in vier Tagen 1,800,000 Pfd. St. auf Subscription unterzeichnet. Das ganze Kapital besteht aus 65 Millionen Medjidies, wovon 150,000 sogleich durch Actien erhoben werden.
In Konstantinopel waren am 18. Mai Briefe aus Jassy vom Tten eingetroffen, in denen gemeldet wurde, daß der Kaimakam es ablehnte, die Zeit der Wahlen hinauszuschieben, und daß er eine Frist von dreißig Tagen zur Anfertigung der Wählerlisten anberaumte.
Heipzix, 27. Mai. Leipzig-Dresdener 289 Br. Löbau- Zittauer Litt. A. 59 G., Litt. . — Magdeburg-Leipziger 261 Br.; do. II. Em. —. Berlin -- Anhaliische —. Berlin — Stettiner —. Cöln- Mindener —. Thüringische 125 G. Friedr. VWi öh. Nordbahn —. Altona-Kirler — Anhalt - Dessauer Landesbank-Actien Litt. A. u. B. 120 Br.; do. Litt. C. 118 Br. Brauns ch weitzische Bank- Actien —. VWeimarische Bank- Actien 11435 Br. Oesterreichische 5proæz.
Metalliques Si Br. 18546 Loose —.
Er. Preussische Prämien-Anleihie —.
18546er National-Anleihe 823
Ham m rar 3 27. Mai, Nachmittags 2 Uhr 35 Minuten. Umsätze nicht von Belang. Stieglitz de 1855 g83. Zproz. Spanier 253. pro. Spanier 233. National- Anleihe 8g. 5proz. Russen 1003 G. Mexikaner 11 Br. Dis- eonto 5ᷓ pCi.
Getreidemarkt: Weizen loco stiller, ab auswärts zu letzen
Preisen lebhast gefragt, Bossen loco matter, ab auswärts s-öille. Oel 34 Br., pro Herbst 30zꝝ. Kaffee sest, aber stille.
FErarnkkrenrt a. NN., 27. Mai. Nachmittags 2 hr 35 Minuten. Abrechnungstag günstig verstrichen, Course theilweise höher, iheilweise matter.
Schluss- Course: Neueste preussische Anleihe 1163. Preussische Kassenscheine 1053. Cöln- Mindener Eisenbahn- Actien —. Friedrich- Wilhelms - Nordbahn 597. Ludwigshafen - Bexbach 1497. Frankfurt- Hanan —. Berliner Wechsel 1055. Hrhamburger Wechsel 88. Londoner Wechsel 1183 Pariser Wechsel 933. Amiterdamer Wechsel — VWuiener Wechsel 11353. Erankfurter Bank -Antheile —. 3proz. Spanier 373. 1proz. Spanier 243. Kurhessische Loose 413. Badische Loose 5185. 5pros. Metalliques 79. AIproz. Metalliques 695. 1854er Loose 105. Oesterreichisches National- Anlehen S803. Oeeterreichische Rank - Antheile 1140.
Vwiem, 28. Mai, Mittags 12 Uhr 45 Minuten. (Wolff's Tel. Bur.) Börse leblos, Course behauptet.
Silberanleibe 93. 5prox. Metalliques 833. Ero. Metalliques 73. Rank- Actien 1005. Bank - Interims- Scheine — Nordbahn 202. 1354er Loose 1107. Nationa!-Anlehen S4. London 10, 12. Ham- burg 77. Paris 1213. Gold 775 Silber 532.
Am gterdam 27. Mai, Nachmittags 4 Uhr. ¶Wolff'. Tel. Bur. Umsatz lebhast, Course fast unverändert.
Schluss- Course: 5pror. österreich. National-Anleihe 777. 5prox. Metalliques Lilt. B S747. Gp. & etalliques 763. 23Prο,. Metallique 393. 1pron Spanier 2545. 3proz Spanier 38. 5proz. Russen Stieg- lit 97. 5proz. Russen Stieglit⸗ de 1555 985 Mexikaner 217. Hol- ländische iategralt 6329.
Getreidemarkt; Weizen und Roggen unverändert, stille. Raps pro Herbst 83, pro Frühjahr S53. Rüböl pro Herbst 48.
Eondom, 27. Mai, Nachmittags 3 Uhr. (Wolff's Tel. Bur.) Der Cours der 3proz. Rente aus Paris von Mittags 1 Uhr war 69, 35. von Mittags 13 Uhr 69, A5 gemeldet. Silber 613.
Consols ü. 1proz. Spanier 253. Mexikaner 223. Sardinier 91. 5proz. Russen 1073. 4AEHpror. Rnssen 973.
Der säliig? Dampfer „Kangaroo“ ist aus New-Vork eingetroffen.
Getreidemarkt: in Weizen sehr geringes Geschäft. Preise gegen vergangenen Montag unverändert, nominell. Frühjahrsgetreide un verändent.
HHIwerpaodcl, 27. Mai. Mittags 12 Uhr. ¶ Wolff's Tel. Bur.) Baniuwolle: 5000 Ballen Umsatz. Markt flau.
Faris, 27. Mai, Nachmittatzs 3 Uhr. ¶ Wolsf' Tel. Bur.) An der Börse glaubte man, das der Legislativen vorgelegte Bankprojekt werde von derselben im Plenum ver worsen werden. Die Zproæ. eröffnete zu 69, 40, wich auf 69, 20, hob sieh wiederum auf 69, 35 und wurde schliess- lich in matter Haltung zu 69, 15 gehandelt. Consols von Mittags 12 Uhr waren 94, von Mittags 1 Uhr 945 eingetroffen.
Schluss- Course: 3pros. Rente 69, 15 A4zproz. Rente 91, 40. 3Zoros. Spanier 389 proz. Spanier 25. Silber- Anleihe 90.
Königliche Schauspiele.
Freitag, 29. Mat. Im Opernhause. (94ste Vorstellung.) Morgano. Phantastisches Ballet in 3 Akten und 1 Vorspiel, vom Königl. Balletmeister P. Taglioni. Musik von Hertel. Anfang 7 Uhr. Mittel ⸗Preise.
Im Schauspielhause. Keine Vorstellung.
Sonnabend, 30. Mai. Im Schauspielhause. (134ste Abonn.⸗ Vorstellung): Die Grille. Ländliches Charakterbild in 5 Akten, mit theilweiser Benutzung einer Erzählung von G. Sand, von Charlotte Birch-Pfeiffer. Kleine Preise.
Im Opernhause. Keine Vorstellung.
Oeffentlicher Anzeiger.
werden können, da der Aufenthaltsort des ] hat, aufgefordert, davon der nächsten Gerichts⸗
1195 Steckbrief.
.Der Kaufmannslehrling Moritz Braun, ein Sohn des Schneidermeisters Jakob Braun zu Meseritz und am 7. Juli 1841 daselbst ge— boren, ist durch unser rechiskräftiges Erkenntniß bom 18. November 1856 wegen fortgeseßten Diebstahls zu 3 Monaten Gefängniß verurtheilt
2c. Braun nicht zu ermitteln gewesen ist.
Alle Civil- und Militairbehörden werden des— halb dienstergebenst ersucht, auf den z. Braun zu vigiliren, ihn im Betretungsfalle zu verhaf— ten und an uns abliefern zu lassen.
Zugleich wird ein Jeder, welcher von dem I1It97] Steckkbriefs⸗ Erneuerung,
oder Polizeibehörde Anzeige zu machen. Züllichau, den 19. Mai 1857. Königliches Kreisgericht. JI. Abtheilung.
worden. Viese Strafe hat noch nicht vollstreckt ! Aufenthalte des Lehrlings Braun Kenntniß Der unterm 19. Seytember v. J. hinter die