1857 / 129 p. 1 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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Ainsterdam ö 1415 141Kur- und Neumärk.

Hamburs 1. 1515 151 Pommersche

Wien im 26 Fl. E. 180 FI.

1042 Berliner Börse vom 2. Juni 1857.

znitllcher Wechsel, Fonds- Und Geld- Cours.

Elsenhahn · Lenen.

Bßrief. Geld. If. Br.

zg echsel- Corrgse. bfandbriefe.

dito ; 1405 1408 0stpreussisehe. ....

1495 Fosensche. ...... 6 179 40...

a 7845 Sehlesisehe. ...... 963 Vom Staat garantirte

1013] Lit. B. ..... 3 gz Westpreuts

300 Fr.

Leipzig in GConr; im 14 16 Fuss 100 Thlr. ......

Frkf. a. M. sii dd. W. 100 F.

Petersburg 100 8. R ;

3 12 Kentenbriefe.

1045 Mur und Neumärk. Poimmersehe Posensche . . . ...... . breussisehe khein- und Westph.

Sächsische .. ...... Schlesische .. .....

Pr. Bk. Anth. Scheine

Friedrichs d' or Andere Goldmünzen * 5 Thlr. 2 9 *

3 2 2 Augsburg 150 FI. w. 2 2 3

288 B3BSSBSE

*

FR eon dnn Curse.

Preuss. Freiw. Anleihe. . ..... Staatsanleihe von 1850 dito von dito von dito von dito voCn dito von Staats- Schuldscheine. ...... ... Prämiensch. d. Seehdl. à 50 Th. Prämien- Anl. v. 1855 2 100 Th. Kur- u. Neum. Schuldversechr. Oder -Deichbau-0Obligationen .. kerliner Stadt-Obligationen .. 40 do.

—— ——

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ald. ut. Br. ld. lt. Kr

Aachek - Düsseldorf. 46

do. Prioritats- do. II. Emission 4 do. III. Emission HVKTiedersehles. Mark. Aachen - Mastriehter 57 do. Prioritits- do. Prioritäts- 47 93, do. Conv. Prioritats- do. II. Emission 98 do. do. III. Scrie Bergisch - Märkische 845 do. do. IV. Serie do. Prioritäts 5 1013 Viedersehl. Lweigh. o. do. II. Serie ß 101 0berschles. Lit. A do. (Dortm. Soest) S6, ; Lit. 954 ; Lit. 1443 143 Prior. Lit. do. Prioritäts-4 92 do. Erior. Lit. do. do. 98 Prior. Lit. Berlin -lamburger . 1145 113.7 do. Erior. Lit. E. lo. Priorstäts- 43 1013 Prins , (St. V.) do. do. II. Em. 43 do. rioritts- Berlin- Potsd. Magd. 139 do. II. Serie do. Prior. Oblig. 4 91 do. III. Serie d0. do. Lit. C. 4 98 Rheinische do. do. Lit. D. 43 983 do. (Stamm-) Erior. Berlin- Stettiner .. 1435 * 39 , , 1 do. Prior. Oblig. 44 do. vom Staat gar. 3] Brꝰ . Si r. a 124 12. ö Ruhrort-Cref. - Rreis ö . 773 n öln- Crefelder. .... 0. ! ? do. Prioritäts- 4 40. II. Serie Cö̊lu- Mindener do. III. Serie 4 do. Prior. - Oblig. 4 Stargard Posen.... do. do. II. Em. 2 do. Prioritäts- 4 2 k do. II. Emission do. III. Emission Thüringer do. IV. Emisnion do. Erler Gzüg Düsseldorf-Elberf. . do. III. Serie do. Prioritäts- 88 Wilh. Cοσ.ο : do. Frioritits- 1017 do. Prioritats-

833 sMlagdeb. Wittenb. . Aagd. Witt. Frior. 4 Aiinster-Hammer .. 4

1027

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142. 132

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Se = e = 0

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Magdeb. Halberst. 20352023 do. II. Emission

Mehianmiiich Votirungen.

Ausl. Hrioritäts- Actien. Kordb. ö Wilh.)

Belg. Oblig. J. de l'Est do. Samb. et Meuse

Aus länd. Eisenb.“ Stamm- Actien.

Amsterdam - Rotter dam] Kiel Altona Foebau-Littau . . ...... Ludwigshafen-Bexbaeh Mainz Ludwigshafen.. Neustadt Weissenburg Mecklenburger

Nordb. (Friedr. Wilh.) Larskoje - Selo

Kass. Vereins-BkRk. Act.“ Discont? Commandit- Antheile

B 1141

If. Br. EGld.

kl. EGld Foln. Pfandhr. in S. R. do. Part. 56òν FI.... 1213 Sardin. Engl. Anleihe. 1045 Sardin. bei Rothachild: 92 IIamburg. Feuer-Kasse 113 do. Staats-Präm. Anl. - So Lübecker Staats-Anl. . 4 Sir Kurhess. Pr. Ohl. 40 Th. H. Bad. do. 365 Fl

1921 8ehaumburg-Lippe do. 1035 25 Thlr.... ...... 106 Span. 3956 inl. Schuld. o. 1 aA 3X steigende]l

Aus länd. Fonds.

Braunschweig. Bank. . Darmstädter Bank Geraer Bank Weimar. Bank Oesterreich. Metall. . . . do. National-Anleihe do. Erm. - Anleihe .. Russ. Stiegl. 5. Anl. do. do. 6. Anl. do. v. Rothschild Lst. do. Engl. Anleihe... . do. Poln. Schatz-Ohbl. 4 . 82 do. do. Cert. I. A. 957 94 do. do. L. B. 200 Fl. 214

S = 6 d m = n

Wilhelma bahn (Cosel-Oderberg] 64 a 623 a 63 eem. ir, ee ern ec 1495 a 150 gem. Hraunschw. Bank 122 a 122 ber. Kur-

hess Pr. Obl. 40 Thlr. Verloosung. Neue Bad. Pr. Obl. 35 FI. Verloosung.

Kerlim, 2. Juni. In Folge der Ultimo-Regulirung war das Ge- schäst auch heut nur beschränkt, die Stimmung indess fest und stellten sich die Course im Allgemeinen besser als Sonnabend.

Berlia er Gesrel el ek 'n eo vom 2. Juni.

Weizen loco 48 56 Rthlr.

. Roten loco 44— 3 Rihlr., 85 86psd. 443 Rihlr. bez, Juni 445 bis 45 445 Rihlr. bez. u. G., z Br., Juni - Juli 443 - 1 3 RKthlr. bez. u. G., 4 Br., Juli August 445 45 Rihlr. bez. u. Br., 444 G.. September- Oktober 45 3 Rthlr. bez., Br., 45 G., Oktober - Novem- ber 4g. Rihlr. bez. u. Br., ; 6.

RKäüböl loco 167 Rihlr. Br, Juni 165 Rthlr. Br., 165 G., Juni- Juli 163 Riblr. ber. u. G., 1659 Br., Juli- August 153 Bthlr. bez, Sep- tember: O*iaber 143 3 Rthlr. bez, 1414 Br., 145 G., Oktober-Novem- Wer 1443-3 Rihlr. bez. u. G., 143 Br., November - Dezember 1455s Rihlr. ber 1435 Br., 145 6.

Spirit loco 26 Rihlr., Juni u. Juni - Juli 263 - 26 Rthlr. bex. u. G., 265 Br., Juli - August 273 27 Rthlr. bez, Br. u. G., Augusts= September 2734 - 3 Rihlr. bez., Br. u. G., September- Oktober 27 - 26 46 u. G, 27 Br., Oktober - November 26 Rihlr. bez. n. Br.,

Weizen unverändert. KRoßsen 100 gefragt, Leröuuec in fester Hal- tung und neuerdings im Preise gestiegen; gekünd. 350 W'raspl. Rüböl sehr sest und iheilwe'se höher bezahlt. Spiritus ansangs in rückgängiger Tendenz, schliesst namentlich für die nahen Termine sehr sest und höher; gekündigt 450,900 Quart.

KHKreKkka, z. Juni, 2 Uhr 35 Minuten Nachmittags. (LTel. Dep. d. Staats- Anzeigers. Oesterreichische KRanknoten S7 Br. Freiburtzer Stamm- Actien 1223 G.; do dritter Ernission 1195 Br. Oberschlesische Aectiem Lit. A. 142 G.; do. Lit. B. : 32 G. do. Lit. C 13265 G. Oberschlesische Prioritäts - Ohligatianen Lit. DB S8 Br.; do Litt. E. 775 Br. Kosele-Odeiberger Stamm-Actien 633 Br. Kasel-Qderberser Prioriti :s - Obligationen . Neisse - Brieger Stamm Actien 74 G.

Spiritus pro Eimer du 60 Quart bei 80 ECt. Lralles 103 thlr, G. Weizen, weisser HI 91 Str, gelber 67— 91 Szr. Rotzgen 44 - 51 Szr. Gerste 39 45 Sgr. Hafer 25 - 31 Sgr.

Die Börse war ausschliesslich mit der Ultimo-Regulirung beschäf- ligt, die Stimmung war im Allgemeinen günstig und die Course wenig verändert. .

gtettim, 2. Juni, 1 Uhr Minuten Nachmittags. (Tel. Dep. des Staats-Anzeigers.,) Weizen 651- 90. Rogen 4435 45, Juni, Juni- Juli, Juli - August 445 ber. u. G., September- Oktober 44 - 44 ber. Spiritus 133, Juni - Juli 1343, Juli-Autzust 133 bez., Sept. October 139

C. Räböl i6z Br., Juni 163 Br., Sepibr. Okibr. 1443 bez., Er. u. G. Redaction und Rendantur: Schwieger.

Berlin, Druck und Verlag der Koͤniglichen Geheimen Ober⸗Hofbuchdruckerei.

(NR. Decker.)

Das Abonnement beträgt: T7 Sgr. für das bierteljahr in allen Theilen der Monarchie ohne Preis- Erhöhung.

taats⸗

Alle Ppest- Anstallen des An- und Auslandes nehmen gestellung an, sür gerlin die Expedition des König. preußischen Staats- Anzeigers: Mauer⸗Straste Nr. v4. m

nzeiger.

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n 129.

Berlin, Donnerstag, den 4. Juni

Se. Majestät der König haben Allerguädigst gerubt:

Dem Obersten a. D. von Luederitz zu Stettin und dem Ober -Amtmann Freiherrn von Frank zu Hechingen den Rothen Adler-Orden vierter Klasse; so wie dem Wachtmeister im Herzoglich nassauischen Landjäger-Corps, Leonhardi zu Wies⸗ baden, das Allgemeine Ehrenzeichen zu verleihen.

Ministerinm für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.

Der Baumeister Ammon zu Labes ist zum Königlichen Kreis— Baumeister ernannt und demselben die Kreis Baumeisterstelle zu Schlochau verliehen worden.

Dem Kaufmann Hugo Löwenberg in Berlin ist unter dem 30. Mai 18657 ein Einführungs⸗Patent auf eine mechanische Vorrichtung zur Anfertigung von

Cigarren in ver durch Zeichnung und Beschreibung nach⸗

gewtesenen Verbindung, und ohne Jemand in der Be— nutzung bekannter Theile zu beschränken, auf fünf Jahre, von jenem Tage an gerechnet, und für den Um- fang des preußischen Staats ertheilt worden.

Justiz⸗Ministerium.

Erkenntniß des Königlichen Gerichtshofes zur Entscheidung der Kompetenzkonflikte vom 26sten Oktober 1856 daß gegen die Verbindlichkeit zur Entrichtung öffentlicher Abgaben und Gefälle der Einwand der Verjährung im Wege Rechtens nur alsdann geltend gemacht werden kann, wenn der Schuldner behauptet, daß er eine Steuer Erxemtion durch Verjährung erworben habe, nicht aber, wenn der Einwand dahin gerichtet ist, daß die Steuerforderung des Fiskus wegen Ablaufs der Verjährungsfrist erloschen sei.

Auf den von dem Königlichen Probinzial-Steuer-Direktor zu Köln erhobenen Kompetenzkonflikt in der bei dem Königlichen Friedensgericht zu D. anhängigen Prozeßsache

der Handlung E. zu D., Opponentin, wider

den Fiskus, vertreten durch den Königlichen Provinzial-Steuer—

Direktor zu Köln, Oppofiten,

betreffend Zollgefälle im Betrage bon 15 Thlrn. 21 Sgr. 6 Pf. erkennt der stönigliche Gerichtshof zur Entscheidung der Kompetenzkon⸗

flikte für Recht:

daß der Rechtsweg in dieser Sache für unzulässig und der erho⸗

bene sKompetenzkonflikt daher für begründet zu erachten. Von Rechts wegen. Gründ—e. Die Handlung E. zu D. ist durch das Haupt- Zollamt zu C. am 19. Marz d. J. im Steuer⸗Executionswege aufgefordert worden, 15 Rthlr. 21 Sgr. 6 Pf. Zollgefälle fär Seidenwagren zu zahlen, welche laut Er— kenntniß der correctionellen Kammer des Landgerichts zu Cleve vom 1sten Februar d. J. aus Holland eingeschwärzt und ihr zugeführt find. Die—⸗

1857.

selbe hat hiergegen bei dem Friebensgericht zu D., unter Ladung des Fiskus, vertreten durch den Föniglichen hh ic Steuer Earle zu Köln, Opposition eingelegt, weil

I) sie durch das von der Steuerbehörde in Bezug genommene Erkennt—

niß nicht verurtheilt worden sei, auch

2) jene Zollgefälle nicht schulde, und

3) dieselben eventuell verjährt seien.

Diesen letzteren Vppositionsgrund hielt das Friedensgericht allein für geeignet, im Rechtswege erörtert zu werden, und da es denselben für zu— treffend. und namentlich für erwiesen annahm, daß Opponentin schon am 27. Juli 1853 in den Besitz der zollpflichtigen Wagren gekommen, mithin seitdem bis zu der von der Steuerbehörde erlassenen Zahlungsaufforde⸗ rung die im §. 7 des Gesetzes vom 18. Juni 1810 für dergleichen Rück⸗ stände indirekter Steuern bestimmte einjährige Verjährungsfrist längst

verlaufen sei, so erkannte es durch Urtheil vom 2. April d. J. gegen

den nicht erschienenen Fiskus in contumaciam, dem Antrage der Sppo— nentin gemäß, auf Aushebung der an dieselbe ergangenen Zahlungs⸗Auf— forderung. ; ö „Hiergegen ist von dem Königlichen Provinzial - Steuer Direktor in Koln mittelst Beschlusses vom 18. April d. J. .. Kompetenz⸗Konflikt er⸗ hoben worden, den der Ober-Prokurator zu Köln zwar für unbegründet erachtet, der jedoch für begründet erklärt werden muß. Der Provinzial, Steuer⸗Direktor stüßt den Kompetenzkonflikt auf die §S§S. Hund 19 des Allgemeinen Landrechts Theil 11. Titel 14, indem er ausführt, daß danach der Rechtsweg über die Verbindlichkeit zur Ent— richtung allgemeiner Staatsabgaben zwar ausnahmsweise dann zulässig sei, wenn die Befreiung davon auf Grund der Verjährung behauptet werde, daß jedoch diese Ausnahme nur auf den Fall sich beziehe, wo es sich um eine durch Acquisitipverjährung erworbene Steuerfreiheit handle, nicht aber auch auf den Fall, wo, wie im gegenwärtigen Prozesse, nur ,, werde, daß das Forderungsrecht des Fiskus erloschen ei, weil er den fälligen Steuerbetrag nicht binnen einer gewissen Zrist eingefordert habe. 5

Es unterliegt keinem Zweifel, daß die Vorschriften der 55. 18 ff. des Allgemeinen Landrechts Theil II. Titel 11 . ö, der . Anwendung finden, da der 5. 366 der Verordnung vom 25. Dezember 1805 (Ges-Samml. für 1817 S. 283), welcher nach §. 159 des Ressort-Regle⸗

ments vom 20. Juli 1818 auch dort maßgebend ist, ausdrücklich auf die

in jenen Vorschriften enthaltenen allgemeinen Grundsätze über die Zu— lässigkeit des Rechtsweges bei Streitigkeiten über die Verbindlichkeit zur Entrichtung öffentlicher Abgaben hinweist. Diesen Grundsätzen zufolge ist aber die Berufung auf Verjährung allerdings nur dann zur Begrün— dung des Rechtsweges geeignet, wenn von dem Erwerbe einer Steuer— befreiung, einer Steuer-Exemtion durch langjährigen Befiß, nicht aber, wie im vorliegenden Falle, nur von dem Erlöschen einer Sieuerforderung des Fiskus wegen Ablaufs der Verjährungsfrist die Nede ist. .

Der S5. J8 a. a. O. stellt zunächst die Regel auf, daß über jene Verbindlichkeit kein Prozeß statifinde; der §. 79 läßt eine Ausnahme hiervon abgesehen von dem hier nicht vorhandenen Falle einer be— haupteten Prägravation nur dann zu, wenn Jemand aus besonderen Gründen die Befreiung von der ihm auferlegten Abgabe behauptet. 2 Geseßz verweist dabei auf die 5§. 2 bis 8 desselben Titels. Hier

eißt es: .

§. 3. Welchen Klassen von Landes-Einwohnern die Befreiung von einer oder der andern Art der Staatsabgaben zukomme ist, nach Verschiedenheit der Provinzen, in den besonderen Gesetzen derselben bestimmt. Einzelne Landes Einwohner, Corporationen oder Gemeinden können die Befreiung von den Abgaben derjenigen Klasse, zu welcher sie gehören, in der Regel nur durch Verträge oder ausdrückliche Privilegien erlangen.

§. 5. Inwiefern dergleichen Befreiung durch Verjährung erworben werden könne, ift gehörigen Orts bestimmt (Theil J. Titel 3 §J§. 656 659).

Die zuleßzt allegirten 5§. 656 659 handeln von derjenigen gualifi— zirten 50jährigen Verjaͤhrung, durch welche die Vermuthung begründet wird, daß Jemand die Befreiung don einer Abgabe auf eine rechtsgültige Weise erlangt habe.

Endlich kommt noch der §. 80, Theil II. Titel 14 des Allgemeinen Landrechts in Betracht, welcher im unmittelbaren Anschluß an 8. 79 und

in Bezug auf §. 79 festseßtzt: