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Alterhöchster Erlaß vom 1. Juni 1857 — betref—
fend die Verleihung der Städte⸗Ordnung für die
Rheinprovinz vom 15. Mat 1856 an die Gemeinde Stromberg, Regierungsbezirks Koblenz.
Städte⸗Ordnung vom 15. Mai 1856 (Stadts-⸗Anzeiger Nr. 136 S. 1110.)
Auf den Bericht vom 27. Mal d. J., dessen Anlagen zurück. folgen, will Ich der Gemeinde Stromberg, im Regierungsbezirk Foblenz, deren Antrage gemäß, nach bewirkter Ausscheidung aus dem Bürgermeistereiverbande, in welchem dieselbe zur Zeit mit Land⸗ gemeinden steht, die Städte⸗Ordnung für die Rheinprovinz vom 15. Mai 1856 hiermit verleihen.
Dieser Mein Erlaß ist durch die Gesetz⸗Sammlung bekannt zu machen.
Sanssouci, den 1. Juni 1867.
Friedrich Wilhelm.
von Westphalen. An den Minister des Innern.
Allerhöchster Erlaß vom 1. Juni 1857 — betref⸗
fend die Verleihung der Städte-Ordnung für die
Rheinprovinz vom 15. Mai 1856 an die Gemeinde Sobernheim, Regierungsbezirks Koblenz.
Städte Ordnung vom 15. Mai 1856 (Staats⸗Anzeiger Nr. 136 S. 1110.)
Auf den Bericht vom 27. Mal d. J., dessen Anlagen zurück⸗ folgen, will Ich der Gemeinde Sobernheim, im Regierungebezirk Koblenz, deren Antrage gemäß, nach bewirkter Ausscheidung aus dem Bürgermeistereiverbande, in welchem dieselbe zur Zeit mit Land⸗ gemeinden steht, die Städte-Ordnung für die Rheinprovinz vom 15. Mai 1856 hierdurch verleihen.
Dieser Mein Erlaß ist durch die Gesetz⸗ Sammlung bekannt zu machen.
Sanssouct, den 1. Junt 1867.
Friedrich Wilhelm.
von Westphalen. An den Minister des Innern.
Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.
Der Berg -⸗Assessor Carl Wilhelm Runge ist zum Berg⸗ meister bei vem Königlichen Berg-Amte zu Tarnowitz; der Ober⸗ Berg⸗Amts⸗Büreagu⸗Assisten Wilhelm Feodor Erbs zu Breslau zum Ober-Berg⸗Amts-Secretair, und der Markscheider Louis Honigmann zum Bergmeister bei dem Königlichen Berg-Amte zu Saarbrücken ernannt worden.
Das Z34ste Stück der Gesetz⸗Sammlung, welche heute ausge— geben wird, enthält unter Nr. 4706. den Vertrag zwischen Preußen und Hessen- Homburg, die Rhein-Nahe Eisenbahn betreffend. Vom 7. Junt 186563 unter »A4707. den Vertrag zwischen Preußen und Oldenburg wegen Herstellung einer Eisenbahn von Bingerbrück am Rhein durch das Fürstenthum Birkenfeld nach Neunkirchen. Vom 1. April 1857; unter 4708. das Gesetz, betreffend die Revision der Actien⸗Gesell⸗ schaften im Stempel⸗Interesse.
unter
» A409. den Allerhöchsten Erlaß vom 25. Mai 1857, betreffend die Verleihung der Städte⸗Ordnung für die Rhein⸗ provinz vom 15. Mai 1866 an die Stadtgemeinde Kettwig, Reglerungsbezirks Düsseldorf; unter
„A710. den Allerhöchsten Erlaß vom 25. Mai 1857, betreffend die Verleihung der Städte⸗Ordnung für die Rhein⸗ provinz vom 15. Mai 1856 an die Startgemeinde St eele, Reglerungsbezirks Tüsseldorf; unter
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Vom 26. Mai 1857;
Nr. 4711. den Allerhöchsten Erlaß vom 26. Mai 1857, betreffend die Verleihung der Städte⸗ Ordnung für die Rhein- provinz vom 15. Mai 1866 an die Stadtgemeinde Schleiden, Regierungsbezirks Aachen; und unter
„42. den Allerhöchsten Erlaß vom 256. Mai 1867, betreffend die Verleihung der Städte -Ordnung für die Rhein⸗ provinz vom 15. Mai 1866 an die Gemeinde Merzig, Regierungsbezirks Trier.
Berlin, den 29. Juni 1857. Debits-⸗-Comtoir der Gesetz⸗Sammlung.
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Das Z6ste Stück der Gesetz⸗Sammlung, welches heute aus— gegeben wird, enthält unter Nr. 1713. das Privilegium wegen Ausfertigung auf den Inhaber lautender Kreis-Obligationen des Mansfelder See— kreises, im Regierungsbezirk Merseburg, zum Betrage von 215,000 Thalern. Vom 4. Mai 1857; unter
„4714. das Privilegium wegen Ausfertigung auf den Inhaber lautender Sbligationen des Thorner Kreises im Be⸗ trage von 84, 060 Thalern. Vom 4. Mai 1857; unter
„4715. das Privilegium wegen Ausfertigung auf den Inhaber lautender Kreis-Obligationen des Rosenberger Kreises im Betrage von 100,000 Thalern. Vom 13. Mu 18573 unter ;
„4716, den Allerhöchsten Erlaß vom 26. Mai 1867, betreffend die Verleihung der Städte⸗Ordnung für die Rhein⸗ provinz vom 15. Mai 1866 an die Stadtgemeinde Werden, Regierungsbezirks Düsseldorf; unter
„4717. den Allerhöchsten Erlaß vom 26. Mat 1867, betreffend die Verleihung der Städte⸗Ordnung für die Rhein— provinz vom 16. Mai 1856 an die Gemeinde Dins⸗— laken, Regierungsbezirks Düsseldorf; unter
4718. den Allerhöchsten Erlaß vom 25. Mai 1857, betreffend die Verleihung der Städte -Ordnung für die Rhein— provinz vom 15. Mai 1856 an die Stadtgemeinde Saarburg, Regierungsbezirks Trier; unter
„4719. den Allerhöchsten Erkaß vom 25. Mai 1857, betreffend die Verleihung der Städte-Ordnung für die Rhein— provinz vom 15. Mai 1856 an die Stadtgemeinde Linz, Regierungsbezirks Koblenz; unter
„4720. den Allerhöchsten Erlaß vom 1. Junt 1857, betreffend die Verleihung der Städte-Ordnung für die Rhein— provinz vom 15. Mai 1856 an die Gemeinde Strom⸗ berg, Regierungsbezirks Koblenz; unter
„A721. den Allerhöchsten Erlaß vom 1. Juni 1857, betreffend die Verleihung der Städte -Ordnung für die Rhein— provinz vom 15. Mai 1856 an die Gemeinde Sobern— heim, Regierungsbezirks Koblenz; unter
„4722. die Bekanntmachung der unterm 26. Mat 185) er⸗
wolgten Allerhöchsten Genehmigung eines Nachtrages zu dem Statut der vereinigten Hamburg-Magdeburger Dampfschifffahrts-Compagnie. Vom 8. Juni 1857; und unter
„4723, die Bekanntmachung der Allerhöchsten Bestätigung des
Statuts der Actien. Gesellschaft für Eisen-Industrie zu — Styrum. Vom 12. Juni 1857. Berlin, den 30. Juni 1857. Debits-Comtoir der Gesetz-Sammlung.
Znstiz⸗Ministerium.
Der bisherige Kreisrichter Steltzer in Züllichau ist zum Rechtsanwalt bei dem Kreisgericht in Torgau und zugleich zum Notar im Departement des Appellationsgerichts zu Naumburg, mit Anweisung seines Wohnsitzes in Torgau, ernannt worden.
Der bisherige Gerichts-Assessor Loerbroks ist zum Rechts
anwalt bei dem Kreisgerichte in Soest und zugleich zum Notar im
Departemement des Appellationsgerichts zu Hamm, mit Anweisung seines Wohnsitzes in Soest, ernannt worden.
M inisterium der geistlichen, Unterrichts⸗ und M edizinal⸗Angelegenheiten.
Die Anstellung des Schulamts-Kandidaten Dr. Gustar Schöne als ordenllicher Lehrer an der Realschule in Elberfeld ist genehmigt worden.
12419 dem Präsidium derselben beauftragt worden, die durch den Bundes⸗
beschluß von 1852, publizirt durd Verordnung vom Hrn 1852, unter 3 vorgeschriebene „Erklärung“ Über die werfe nn
Cirkular⸗Verfügung vom 18. Juni 1857 — betre f⸗
fend die Seitens der Real—⸗ undshsöheren Bürger⸗
schul en zu beobach lenden Bestimmungen bei Er— theilung eines Zeugnisses der Reife
* Von Seiten des Herrn Ministers für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten und des Herrn Finanz⸗Ministers ist in mehreren Spezialfällen monirt worden, daß von Real- und höheren Bürger⸗ schulen Reife⸗Zeugnisse ertheilt sind, obgleich die Entlassenen eine den Anforderungen entsprechende Kenntniß der Lateinischen Sprache nach Inhalt des Zeugnisses nicht besaßen. Den Betheiligten sind daraus Weiterungen entstanden, weil die betreffenden Behörden auf jenen Punkt Gewicht legen und die Gültigkeit solcher Zeugnisse in Frage gestellt haben.
Das Königliche Provinzial Schul ⸗Kollegium veranlasse ich, die Direktoren der Realschulen Seines Ressorts hierauf aufmerksam zu machen, unter Hinweis auf die Bestimmungen der Instruction zom 8. März 1832, wonach bei denjenigen Realschuien, auf welchen Latein gelehrt wird, die Ertheilung eines Zeugnisses der Reife, ö. , Kenntnisse in der gedachten Sprache, nicht zulässig ist.
Berlin, den 18. Juni 1857.
Der Minister der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal⸗
Angelegenheiten. von Raumer. An die Königlichen Regierungen, mit Ausschluß der in Merseburg und an die Königlichen Provinzial-⸗Schul⸗Kollegien.
Angekommen: Se. Durchlaucht der Herzog von Croy— Dülmen, von Dülmen.
Se. Excellenz der General-Feldmarschall und Ober⸗Befehls⸗ haber der Truppen in den Marken, Freiherr von Wrangel, vom Rhein.
Der außerordentliche Gesandte und bevollmächtigte Minister am Königlich dänischen Hofe, Kammerherr Graf von Oriolla, von Kopenhagen.
Abgeretist: Se. Durchlaucht der Landgraf von Hessen⸗ Philippsthal zu Barchfeld, nach Schloß Augustenau.
Se. Excellenz der General der Kavallerie, General⸗Adjutant Sr. Majestät des Königs und kommandirende General des Garde⸗ Corps, Graf von der Groeben, nach Neudörfchen bei Marien⸗
werder. Se. Excellenz der Wirkliche Geheime Rath, außerordentliche
Gesandte und bevollmächtigte Minister am Königlich belgischen Hofe, Kammerherr, Freiherr von Brockhausen, nach Brüssel.
Berichtigung. Der General ⸗Intendant der Königlichen Schauspiele, Kammerherr von Hülsen, ist nicht nach Wiese bei Preußisch-Stargardt, sondern nach Wiese bei Preußisch⸗ Holland abgereist.
Berlin, 29. Juni. Se. Majestät der König haben Aller⸗ gnädigst geruht: Der Gräfin Marie von Strachwitz, geb. Freiin Hiller von Gärtringen, auf Berthelsdorf bei Lauban, die Erlaubniß zur Anlegung des von Ihrer Majestät der Königin von Balern derfelben verliehenen Theresten-Ordens zu ertheilen.
Nichtamtliches.
Hamburg, 27. Juni. Se. Majestät der Kaiser von Rußland ist in Begleitung Ihrer Majestät der Kaiserin und Ihrer kaiserlichen Hoheiten der Großfürstin Marie und der Groß⸗ fürsten Alexei und Michael unter dem Incognito eines Grafen von Borodinsky heute Nachmittag um 27 Uhr von Kiel hier eingetroffen. Morgen früh um 9 Uhr werden Ihre Majestäten die Reise weiter fortsetzen und sich zunächst nach Harburg begeben. (H. B. H.) achsen. Weimar, 27. Juni. Prinz Karl von Preußen ist gestern Mittag zum Besuch bei Ihrer Kaiserlichen Hoheit der Frau Großherzogin⸗Großfürstin, hier eingetroffen, und wird heute Abend Höchstselne Reise nach Schlan⸗ genbad fortsetzen. (Weim. 3.) Hessen. Kassel, 26. Juni. Nachdem eine Einigung hin⸗ sichtlich der Verfassung zwischen den beiden Kammern zu Stande gebracht worden ist, ist das Secretariat der ersten Kammer von
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entwerfen. Biese redigirte Erklärung wi und Berichterstattung he Ausschuß j wird alsdann zur Pr
e. Königl. Hohelt der
zu ür Verfassungsangel i ; r Verfassungsangelegenheite überwiesen, worauf alsdann die endgültige Ene, 99 gen schlußfassun Ain einer Sitzung der Kammer erfolgen wird. (Wes. 3.)
Fan furt, . Junl. In der Bundestags-Sißtung vom 26. 1. M. erfolgten wieder Anzeigen über die Publication des Bundesbeschlusses vom 12. März J. J., den Schutz dramatischer und muslkalischer Werke gegen unbefugte Aufführung betreffend. — Es wurde sodann die Entsendung eines hier garnisonirenden Truppentheils zur Antheilnahme an größeren Wuff b n. ge⸗ nehmigt, und vom Ausschusse in Milstair⸗Angelegenheiten Vortrag über die Unterhaltung und, Verwaltung der Bundesfestung Luxem— burg im verflossenen, so wie über deren Erfordernisse im laufenden Jahre erstattet. — Nachdem sich über den Sinn und die An⸗ wendung einiger Bestimmungen der Geschäftsordnung Zweifel er⸗ geben haben, beschloß die Versammlung, einen Ausschuß niederzu⸗ setzen und mit gutachtlicher Berichterstattung über die den gedachten Bestimmungen zu gebende Auslegung zu beauftragen. (Fr. Bl.)
Baden. Karlsruhe, 27. Juni. Gestern Abend 10 Uhr langte Se. Königliche Hoheit der Prinz von Preußen, von Mannheim kommend, hier an. Höchstderselbe übernachtete hier und reiste heute Morgen 6 Uhr nach Baden ab. (Karlsr. 3.)
Baiern. München, 27. Juni. Die Abreise Ihrer Maje⸗ stäten des Königs und der Königin von Baiern nach Kissingen ist auf den 2. Juli festgesetzt. (N. C.)
Desterreich. Marienbad,, 27. Juni. Die größere Hälfte der Brunnenkur Sr. Majestät des Königs ist nun bereits in erwünschtem Wohlbefinden zurückgelegt und werden Aller⸗ höchstdieselben in diesem Jahre binnen 21 Tagen und somit Ende dieser Woche die Kur beendigen. Se. Majestät werden demnach den ten oder spätestens den 5sten k. Mts. Marienbad verlassen und Allerhöchstsich über Karlsbad nach Teplitz begeben und von dort den 10ten oder 11ten k. Mts. mit J. Majestät der Königin die Rüc⸗— reise nach Berlin antreten. Gestern dinirten Se. Majestät der König mit Ihrer Königlichen Hoheit der Frau Großherzogin⸗Mutter von Mecklenburg-Schwerin, sowie dem Gefolge in Königswart und waren die von Sr, Majestät hierher berufenen Natur forscher, Ge⸗ ,. , ,. welche von ihrer Rundreise durch Asien zurůck⸗ aerebsg egen fer dne g, g, wer.
Se. . 2 der Kabinetsräthe entgegen ünd ard I. der. s ön ig die Vorträge
Eine erhebende Feier bot sich heute Vormittag für alle fer wel lenden evangelischen Christen durch die Einweihung des protestanti⸗ schen Bethauses dar, zu der auch die geladenen k. k. Civil - und Militair-Autoritäten anwesend waren. Um 11 Uhr erschienen Se. Maj. der König mit J. K. H. der Frau Großherzogin ⸗Mutter von Mecklenburg⸗Schwerin, umgeben von dem Allerhöchstbeiderseiti= gen Gefolge, in der Vorhalle der Kirche, und wurden daselbst von der zur Frier hierher gekommenen protestantischen Geistlichkeit: dem General- Superintendenten Dr. Hoffmann, dem General⸗Super⸗ intendenten Jaspis aus Stettin, dem Superintendenten von Tip⸗ pelskirch aus Berlin, dem ehemaligen Schloßprediger Stubenrauch aus Schwedt und dem hier funglrenden Prediger Caesar, so wie von dem Chef-Präs. Dr. Bötticher und dem Landrath von Kröcher nebst sonstigen Comité⸗-Mitgliedern feierlichst empfangen. Nachdem der
Comité-Präses, der Chef⸗Präs. Dr. Bötticher, eine kurze Ansprache an
Se. Majestät gehalten, bat er um die Alierhöchste Gestattung, dem Landrath v. Kröcher, als dem bisherigen Besitzer des Grundstückes, die Schlüssel überreichen zu dürfen. Hierauf hielt der Landrath v. Kröcher eine kurze Anrede, in welcher er Sr. Majestãt für die zu Theil gewordene reiche Unterstützung dankte und überreichte Allerhöchstdemselben den Schlüssel zu der in das Innere führenden Kirche. Mit den Worten „Gott segne dieses Werk“, nahmen Se. Majestät der König den Schlüssel und überreichten ihn dem General⸗ Superintendenten Pr. Hoffmann, welcher alsdann denselben dem hier fungirenden Prediger Caesar mit der Aufforderung übergab, nunmehr die heiligen Pforten zu öffnen, Als dies geschehen war, ertönte vom Domchsr der Psalmgesang, unter welchem Se. Majestät und Ihre Königliche Hoheit die Frau Großher⸗ zogin-Mutter von der Geistlichkeit nach den am Altar bereit gehaltenen Plätzen geführt wurden. Nachdem die Allerhöch⸗
en und Hohen Herrschaften Platz genommen hatten, hielt der 8 S. . Hoffmann am Altar eine Rede, welcher die Worte des
Evangeliums untergelegt waren; „Wer nach mir durstet, der komme
u mir und trinke“, und schloß dann damit, daß die Weihe über den Altar, die Kanzel und die Kirche selbst ausgesprochen wurde. Im darauf folgenden von dem G. S. Dr. Hoffmann gesprechenen Gebet, wurde der Segen Gottes für Se. Maj. den König und das königliche Haus, so wie für den Kaiser von Oesterreich und das kaiserlich' Haus, erfleht. Diesem Gebete folgte der Schlußpsaln und der Gesang der anwesenden Gemeinde. Heute Abend gie
der Domchor zum Besten des Kurhospitals ein Konzert im Kur saal.