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Ehrouologische nebersicht

der in dem

Königlich Preußischen Staats Anzeiger

vom Juli bis Ende Dezember 1857

enthaltenen

Gesetze, Verordnungen, Bekanntmachungen ꝛc.

Dat u m. Inhalt.

1853 31. Dezember Erlaß. Steuerpflichtigkeit des Handels mit der auf dem Lande gewonnenen, in Städten aus einem festen Lokal, durch eigens dazu bestimmte Personen, verkauften Milch 8 5

25. Oktober Erkenntniß des Königlichen Gerichtshofes zur Entscheidung der Kompetenz-stonflikte, daß gegen Anordnungen der Polizeibehörde, welche die Räumung eines Privalflusses betreffen, der Nechtsweg unzulässig ist, und ö darüber, ob die Räumung ordnungsmäßig erfolgt sei, die Verwaltungs-Behörde zu entscheiden habe. . . 185 . 3. Januar Desgl. daß eine Anfechtung der im Wege der Säcularisation erfolgten Einziehung von Stiftungs-Kapitalien im Rechtswege nicht ersolgen ann, kJ JJ

2 Desgl., daß, wenn der Besitzer einer Windmühle behauptet, daß durch die erfolgte Anpflanzung hoher Bäume seiner Mühle der nöthige Wind benommen werde, und demzufolge auf Wegschaffung der Bäume

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anträgt, im Fall, des Widersprüchs darüber im Wege Rechtens zu entscheiden sei

Erkenntniß des Königl. Gerichtshofes zur, Entscheidung der Kompetenz⸗Konflikte, daß, wenn in einer Ge— meinde zur Aufbringung des Gehalts des evangelischen Pfarrers von sämmtlichrn Bewohnern des Pfarr⸗Bezirks Beiträge geleistet werden, demnaͤchst aber der jüdische Besitzer eines Grundstücks, dessen früherer Eigenthümer zur ebangelischen Gemeinde gehörte, die Zahlung der Pfarrabgabe verweigert, weil er als Jude nicht zum Parochial-Verbande gehöre, über dessen Einwand im Rechtswege zu ent— ch tn tl, .. JI

3. März

Allerh. Erlaß. Die in Gemäßheit des Gesetzes vom J. Mai 1856 aufzunehmende Staats Anleihe von 7,680, 000 Thalern .. . . .

Fürstenthum Reuß jüngerer Linie, die

Mai

Allerh. K. O., betr. die Bestätigung der Statuten der bei der Dienstjubelfeier des Prinzen Königliche Hoheit gegründeten Stiftung für unbemittelte Inhaber des Eisernen Kreuzes von j ahwert . ö ,, , , , . Allerh. Erlaß. Ermäßigung des jährlichen Preises für die in deutscher und polnischer Sprache erscheinenden Amtsblätter der Regierungen zu Posen und Bromberg von 1 Thlr. auf 15 Sgr. Allerh. Erlaß nebst Regulatlo, betr. die Erhebung des Landarmengeldes im Neumärkischen Verbande k CLirk⸗Erlaß. Gewerbesteuerpflichtigkeit der Anfertigung, des Verkaufs von Lichtbildern—— Instruction. Die Verwaltung der Waldungen der Gemeinden und öffentlichen Anstalten in den Negterun bezirken Arnsberg und e . Erkenntniß des Königlichen Ober-Tribunals, daß die im F. 85 der Stenerordnung dom ausgesprochene Verpflichtung der Gewerbetreibenden, für die bon ihrem Gesinde, il gehülfen und im Hause bisndlche Angehörigen verwirkten Geldstrafen mit ihren dermde sich nicht blos auf die Defraudationsstrafen, sondern auch auf die Contracentisns strafen eri daß demnach der Besitzer einer Brennerei für die von seinem Brenner nach der Allerd. Kadim vom 10. Januar 1824 zu 5 verwirkte Geldbuße subsidiarisch haften muß . k