1857 / 155 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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preußischer Unterthan vom 31. Dezember 1842, auf welche Ew. ꝛc. Sich beziehen, nicht begründet. Fr on er. steht derselben der §. 12 dieses Gefetzes nicht zur Seite, welcher vorschreibt, daß keine Gemeinde einen Ausländer, welcher nicht zuvor die Eigenschaft als k Unterthan erworben hat, als Mitglied aufneh— men darf. ö

Die Aufnahme als Mitglied einer Gemeinde ist mit der Ge⸗ stattung des Wohnsitzes nicht zu verwechseln. Eine besondere Auf— nahme als Gemeinde⸗Mitglied kennt die Städte⸗Ordnung vom 30. Mai 1853 überhaupt nicht; der §. 12 des obengedachten Ge— setzes hat daher, wenn er auch durch die Städte-Ordnung nicht aufgehoben ist, doch hinsichtlich der Städte, in welchen die letztere gilt, seine praktische Bedeutung vetloren.

Wenn hiernach weder der §. 12., noch eine sonstige Bestim— mung des Gesetzes über die Erwerbung und den Verlust der Eigen— schaft als preußischer Unterthan die Annahme unterstützt, daß ein Ausländer im Inlande einen Wohnsitz nicht begründen könne, so ergiebt sich andererseits die Irrigkeit dieser Annahme deutlich aus dem §. 13 dieses Gesetzes, welcher festsetzt, daß der Wohnsitz in— nerhalb der preußischen Staaten in Zukunft für sich allein die Eigenschaft als Preuße nicht begründen soll. Ew. 2c. nehmen zwar an, daß eine solche Folgerung aus dem §. 13 nicht zu ziehen sei, weil in demselben das Wort „Wohnsitz“ mit „Aufenthalt“ für gleichbedeutend zu erachten sei. Ich kann jedoch nicht zugeben, daß diese Annahme durch die Fassung des ganzen Gesetzes oder durch das Reskript vom 10. November 1847 (Minist.⸗Bl. S. 277), wel⸗ ches sich nur auf das Gesetz über die Aufnahme neuanziehender Personen vom 31. Dezember 1842 bezieht, unterstützt werde.

Endlich muß ich noch darauf aufmerksam machen, daß auch der 5. 6 des Gesetzes über die Aufnahme neuanziehender Personen vom 31. Dezember 1842, indem er ausspricht, daß einem Ausländer von der Gemeinde die Niederlassung versagt werden könne, deut— lich zu erlennen giebt, daß einem selchen die Niederlassung gestattet werden dürfe.

Ist hiernach die allgemeine Frage, ob ein Ausländer im In—

lande einen Wohnsitz im rechtlichen Sinne begründen kann, zu be- zur Gewerbesteuer geltenden Grundsätze müssen auch für die Ver—

jahen, so entsteht die weitere Frage, ob im vorliegenden Falle der N. in der That einen Wohnsitz in N. begründet hat. Dies scheint, soweit sich die Sache aus den vorliegenden Verhandlungen über— sehen läßt, keinem Zweifel zu unterliegen. Dann aber ist der N. nach §. 3 der Städte⸗-Ordnung vom 30. Mai 1853 als Einwohner des Stadtbezirks zu betrachten und als solcher nach §. 4 zur Theilnahme an den Gemeinde⸗-Lasten verpflichtet, mithin auch, da der §. 52 bezüglich des Einzugs- und Hausstandsgeldes keine besondere Bestimmung enthält, nach welcher dabei eine Ausnahme von der im §. 4 festgesetzten allgemeinen Regel stattfände, zur Zahlung dieser Abgabe verbunden, insofern sonst die Bedingungen, die eine solche Verpflichtung begründen, vorliegen.

Ew. ꝛc. ersuche ich ergebenst, von diesem Gesichtspunkte aus die anliegende Beschwerde des Magistrats zu N. N. vom 23. Februar d. J. gefälligst zu prüfen und demnächst darüber ander— weit zu befinden.

Berlin, den 5. Mai 1857.

Der Minister des Innern. von Westphalen. An den Königlichen Ober-Präsidenten der Provinz N.

Bescheid vom 9g. Juni 1855 betreffend die Heranzie—

hung der Versicherungs-Gesellschaften zu den Kom—

munal-Abgaben beim Geschäftsbetriebe außerhalb ihres Domizils.

Ueber die Beschwerde des Magistrats zu N. vom 8. Novem— ber v. J., wegen Nichtgenehmigung der Heranziehung der Preußi— schen National-Feuerversicherungs-Gesellschaft zu S. zu den Kom⸗ munal-⸗Abgaben der Stadt N., bin ich mit den Herren Ministern für Handel 2c. und der Finanzen in Verbindung getreten, und er— öffne dem Magistrat auf diese Beschwerde, sowie auf die spätere Vorstellung vom 27. Mai d. J., in Uebereinstimmung mit der Ansicht der gedachten Herren Minister, hiermit nunmehr, daß die Entscheidung des Herrn Ober-Präsidenten der Provinz Preußen vom 17. Oktober v. J. fur gerechtfertigt zu erachten ist.

Die Entscheidung der Sache hängt davon ab, ob in dem Ge— schäfts betriebe einer Versicherungs-Gesellschaft außerhalb ihres Do⸗ . 9 , . der . stehenden Gewerbes

er ell scha u finden ist? In dieser Bezi ĩ . he, e. zu fi st? J ser Beziehung ist

Den gesetzlichen Grundsaͤtzen fur die Veranlagung der Ge— werbesteuer zufolge unterliegen derartige Gesellschaften' der Ent— richtung einer besonderen Gewerbesteuer von dem Geschäftsbetriebe außerhalb ihres Domizils nur dann, wenn sie zu diesem Behuf an

Rechnung der Gesellschaft und durch ausschließlich in ihrem Dienste

stehende, nicht selbstständige Gewerbsgehuͤlfen Versicherungs ⸗Ge—

schäfte abgeschlossen werden.

Wenn eine Versicherungs⸗Gesellschaft dagegen wie es gewoͤhn— lich ist an dem dritten Orte keine eigene Komtoire errichtet, sondern behufs Abschlusses ihrer Geschäfte sich der Vermittelung anderer selbst— ständiger Gewerbtreibenden bedient, so unterliegt die Gesellschaft der Gewerbesteuer für eine solche Agentur eben so wenig, wie Kauf— leute und Fabrikanten, welche nach dritten Orten Waaren an andere Gewerbtreibende in Kommission geben, oder Geschäftsver— bindungen unterhalten und die dazu erforderlichen Geschäfte durch Vermittelung anderer selbstständiger Gewerbtreibenden zum Ab— schluß bringen lassen, die sie vorübergehend oder dauernd an jenen Orten zu ihren Bevollmächtigten bestellen. Vielmehr sind es in diesem Falle die Agenten, welche für die betref— fenden Orte als die Gewerbtreibenden angesehen und deshalb nach dem Umfange ihres Geschäfts für ihre Person der Gewerbesteuer unterworfen werden, und zwar, wenn sie schon anderweit der Steuer vom Handel unterliegen und keine besondere Firma für das Agentur-Geschäft führen, nur insofern, als die Agentur-Geschäfte bei der Abschägzung des Gesammtumfangs ihres Gewerbes mit in Betracht gezogen werden; wenn sie dagegen noch nicht anderweit besteuert sind, oder eine eigene Firma für das Agentur⸗Geschäft führen, mit einem besonderen Steuersatze nach dem Umfange der von ihnen

dritten Orten eigene Komtoire errichten, von denen aus, für die

betriebenen Agenturgeschäfte. In einem solchen Falle sind die Ge— schäftsabschlüsse außerhalb des Wohnorts, ohne Unterschied, ob dieselben unmittelbar oder mittelbar erfolgen, nur als ein Ausfluß des von der Versicherungsgesellschaft innerhalb des Wohnorts be— triebenen stehenden Gewerbes anzusehen. Wie weit die Befugnisse der Bevollmächtigten gehen, ob und inwieweit dieselben durch ihre Handlungen die von ihnen vertretene Gesellschaft verpflichten, ist hierbei ebensowenig wie der Umstand von Bedeutung, ob die Bevollmächtigten ihr Gewerbe als Agenten, als Haupt- oder als Nebengeschäft betreiben.

Diese für die Heranziehung der Versicherungs-Gesellschaften

anlagung zur Kommunalsteuer nach §. 4 Absatz 3 der Städte— Ordnung maßgebend sein, und dem entsprechend kann daher die S'r National-Versicherungs-Gesellschaft zu Beiträgen zur Kommu— nalsteuer in N. ebensowenig für verpflichtete rachtet werden, wie dieselbe zu der Gewerbesteuer herangezogen ist.

Berlin, den 9. Juni 1855.

Der Minister des Innern. v. Westphalen.

An den Magistrat zu X.

Fit anz Ministerium. Haupt⸗Verwaltung der Staatsschulden.

Bekanntmachung vom 25. Juni 1857 betref- fend die Warnung vor Annahme falscher Zins—

Coupons von Staatspapieren.

Es sind in neuerer Zeit mehrfach falsche Zins-Coupons von Staatspapieren in Umlauf gesetzt, und dadurch denjenigen, welche die falschen Coupons in gutem Glauben von ihnen unbekannten Personen in Zahlung angenommen haben, Verluste verursacht wor— den. Indem wir, um das Publikum vor weiteren Verlusten der Art zu bewahren, auf das Vorkommen solcher falschen Zins-Cou- pons aufmerksam machen, bemerken wir, daß für falsche Coupons in keinem Falle von uns Ersatz gewährt wird, da Zins ⸗Coupons nicht die Bestimmung haben, als Zahlungsmittel im Privatverkehr zu dienen.

Berlin, den 25. Juni 1857.

Haupt ⸗Verwaltung der Staatsschulden. Natan. Gamet. Nobiling. Guenther.

Angekommen: Se. Durchlaucht

der Landgraf von Hessen- Philippsthal zu Barchfeld, von Schloß Augustenau bei Barchfeld.

Berlin, 3. Juli. Seine Majestät der König haben Aller— gnädigst geruht: Dem Fabrikbesitzer Alfred Krupp zu Essen die Erlaubniß zur Anlegung des von des Königs von Hannover Ma— jestät ihm verliehenen Guelphen-Ordens vierter Klasse zu ertheilen.

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Ni chtamt liche s.

effen. Darm stadt, 2. Juli. Heute Vormittag sind Ihre ma n, Kaiser und die Kaiserin oon Rußland

zum Besuche der Kaiserin, Mutter von Nußland Majestät nach

Wildbad ' ab gereist. Die russischen Majestäten treffen nächsten Sonn⸗ . ven 5 d. dom rn wieder hier ein und gehen den hten . . , 1. Juli. Die 3weite Kammer hielt. nach längerer Unterbrechung heute zuerst wieder eine össentlich Sitzung. Es? fam in verselben der vom Sekretariat tebigizi. Ent⸗ wurf derjenigen Erklärung zur Verlesung, welche hiernächst über rie Verfassungsurkunde vom 13. April 1862 abgegeben werden soll, und wurde derselbe von der Kammer ohne Wir en spruch ge⸗ nehmigt. Hierauf folgte die Berathung über den Bericht des Finanz-⸗Ausschusses zu dem Burhgettitel, die Pensionen und Unter⸗ i betreffend. kin , , r, Hrn sfot, 1. Juli. Der König, die Prinzessin Charlotte und der Graf von Flandern werden morgen über Ostende nach Osborne sich begeben, woselbst sie bis zum 20sten 1. M. zu

verweilen gedenken. Großbritannien und Irland. London, 1. Juli.

Der amtliche Bericht über die Staats-Einkünfte während des ver— flossenen Vierteljahres liegt jetzt vor. Im Vergleich mit kam snt= sprechenden Zeitraume des vorigen Jahres stellt sich ein Minder⸗ Ertrag von ungefähr 368, 000 Pfd. heraus. Ein bedeutender Theil

rieser Summe, r. h. un gefähr 210, 009 Pfdi, kommt auf Rechnung Erhebung der Hopfensteuer bis zum nächten

des Umstand es, daß 1e tr. , , Jahre vertagt worden ist. In Wirklichkeit beträgt der Aus fall mithin kaum mehr als 190,009 Pfd, während die Regierung auf ein Defteit von etwa 1,200, 000, Pfd. gerechnet hatte. Das De— ficit auf Tem Gebiete der Zölle, war auf 300,000 Pfd. veran⸗ schlagt; statt desten ist in Wirtlichkeit eine Mehr-Einnahme vorhanden. Das muthmaßliche Deficit in den Accisen war, hauptsächlich in Folge der n n der Malzsteuer, auf 900, 000 Pfd. geschätzt; es beläuft sich auf nur 450, 000 Ysr. Die Einkommensteuer weist einen Mehrertrag von 78, 73d Pfd. auf. Die Königin, Prinz Albert, die königliche Familie und. der Prinz Friedrich Wilhelm von Preußen bꝛgaben ich gestern früh von Worsley-Hall aus nach Manchester, um die Kunst-⸗ Austellung zu besichtigen. Als Ihre Majestät das Ausstellangs⸗ Gebäude be⸗ trat, ward die National⸗Hymne angestimmt, in welcher Clara No⸗ vells und Sims Reeves die Soli's sangen. Sodann wurden der Königin drei Adressen von dem ExekutivzAusschusse der Ausstellung, von kem Gemeinderathe von Manchester und dem Gemeinderathe von Salford überreicht. Nach 2 Uhr kehrten die hohen Besucher nach Worsley⸗-Hau zurück. Das sprüchwörtlich gewordene gute Wetter, welches die Königin Viktoria gewöhnlich auf ihren Aus⸗ flügen und bei feierlichen Gelegenheiten begünstigt, war Ihrer Mäjestät gestern untreu geworden, indem während des Besuches der

Ausstellung der Regen in Strömen heruntergoß. , In Chatham ist gestern der Befehl eingetroffen, daß sich das 10te und das 29ste Regiment zur sofortigen Einschiffung nach Indien bereit halten sollen. . Es ist hier die Nachricht eingetroffen, daß der Herzog von Marlborough heute früh auf seinem Gute Blenhelm bei Woodstock gestorben ist. Der verstorbene Pair war im Jahre 1793 geboren. Der Titel geht auf seinen Sohn, den Marquis von Blandord, ge- boren im Jahre 1822, Parlaments -Mitglied für Woodstock, über. In der gestrigen Hberhaus-Sitzung erllärte Lord Clarendon

als Äntwort auf eine Frage Lord Brougham's, die Regierung habe keinen Grund zu der Annabme, daß eine Expedition von Marseille ab⸗ gesegelt sei, zu dem Zwecke, freie Neger nach französischen Kolonieen ein—

n. .

i, der Unterhaus-Sitzung brachte Henry Berkeley wieder seinen jährlichen Antrag auf Einführung der geheimen Abstimmung vor das Haus. Lord Palmerston, bemerkt er, habe das Parlament auf die Reform-Bill vertröͤstet, welche er in der nächsten Session einzubrin⸗ gen gedenke. Er aber (Berkeley) habe keine Lust, auf etwas zu warten, bon dem er nicht wisse, wie es beschaffen sei. Er frage daher, ob es die Absicht der Regierung sei, die geheime Abstimmung in ihre Re—⸗ form Bill aufzunehmen. Wenn die Antwort bejahend ausfalle, so habe er eben nichts weiter zu thun, als fich ruhig wieder hinzusetzen. Laute sie hingegen verneinend, so sehe er sich in die Nothwendig keit versetzt, dem Hause seine Ansichten darzulegen. Da keine hörbare Ant⸗ wort auf diese Frage erfolgte, obgleich der Schatzkanzler sich von seinem Platze erhob, so bemerkte Berkeley, er muͤsse dieses Schweigen als eine verneinende Antwort betrachten und annehmen, daß die Regierung nicht die Absicht habe, die geheime Abstimmung einzuführen. Er werde des⸗ halb dasselbe Verfahren befolgen, welches er bei früheren Gelegenheiten befolgt habe, und die Einwaͤnde widerlegen, welche gegen die geheime Abftimmung erhoben worden seien. Er kritisirte hierauf die Haupt⸗ Argumente der Gegner der Ballotage und behauptete, daß, wenn statt des gegenwärtigen Wahlsystems das von ihm vorgeschlagene gegolten hatte, die Abschaffung der Korngesetze, so wie viele andere segensreiche Maß⸗ regeln weit früher zu Stande gekommen sein würden. Bet den letzten all⸗ eineinen Wahlen in England feien wahrhaft schaudererregend Seen en der Ein. enn vorgekommen, und die gegen die Wahl⸗Bestechung gerichtete

Bill (Corrupt Pracices Prevenüan Act) habe sich als nichtig erwiesen. Welchen Kontrast zu den Wabl⸗Vorgängen in England bilde die Ruhe und Ordnung, welche in der australischen Kolonie Vilroria bei den Wahlen herrsche, seit daselbst die geheime Abstimmung eingeführt seil Es sei das um so bemerkenswerther, als dort unter dem alten Systeme dieselben wider⸗ lichen Erscheinungen vorgekommen seien, wie in England. Schließlich er⸗ suchte Herr Berkeley die Regierung, dem Volle die geheime Abstimmun zu verleihen. Es sei besser, daß es sie jetzt als Geschenk erhalte, als da die Regierung später gezwungen werde, sie ihm als sein Recht zu bewilli⸗ gen. Sir J. Shelley unterstützte den Antrag. Der Schaßkanzler erklärte, er könne sich mit den Ansichten Berkelev's nicht einver⸗ standen erklären und vermöge nicht, seine sanguinischen Hoffnungen hin⸗ sichtlich der segensreichen Wirkungen des Ballots zu theilen. Im Gegen⸗ theil hege er dieselben Besorgnisse, mit welchen, wie er glaube, die Oppo⸗ sition im Unterhause die geheime Abstimmung betrachte. Wenn man fest—⸗ ländische Beispiele zu Gunsten derselben anführe, so paßten dieselben nicht, da in Folge der ganz anderen Zustände Englands alle Analogie wegfalle. Was ferner die Vereinigten Staaten von Nord⸗ Amerika an⸗ gehe, so sei die Geheimhaltung des Votums kein wesentliches Element des dortigen Systems. In Massachusetts, wo in Wirklichkeit die Abstimmung auf dem Wege der Ballotage keine gebeime, sondern eine öffentliche ge— wesen sei, habe man das System des Gebeimhaltens erzwingen wollen. Diese Neuerung habe sich aber nur zwei Jahre gehalten; nach Ablauf dieser Zeit habe man sich genöthigt gesehen, zu dem alten System zurückkehren. Die geheime Abstimmung widerstrebe dem Charakter des englischen Volkes, und es sei seine feste Ueberzeugung, daß die große Mehrheit der Wähler sich nicht nur nicht scheue, sondern es sogar wünsche, offen auszusprechen, für wen sie ihre Stimme abgegeben. Greer sprach sehr lebhaft für den Antrag, Lord John Russell bekämpfte denselben. Berkeley, bemerkte er, stüße sich auf drei Voraussctzungen, die seines Erachtens sammilich falsch seien. Zuvörderst nehme er an, die Einschüchterung sei jetzt so groß, daß die sirkliche Meinung der Wähler nicht ungefälscht zu Tage komme; sodann gehe er von der Ansicht aus, daß der Wähler das unveräußerliche Recht habe, sein Votum ohne Rücksicht auf irgend Jemanb anbers, als auf sich selbst, abzugeben, und daß es kein Tribunal gebe, vor das er gezogen werden könne, um Rechenschaft über die Art, wie er seine Stimme abge⸗ geben, abzulegen. Drittrns wähne er, daß die Stimmung im ganzen Fande eine der geheimen Abstimmung günstige sei Er seines Theils halte alle diese drei Voraussetzungen für berkehrt. Nach einer kurzen Erwide⸗ rung Berkeley's kam es zu der (schon Nr. 154 d. Bl. telegrayhisch ge⸗ meldeten) Abstimmung, worauf der Antrag mit 257 gegen 189 Stimmen, also mit einer Mehrheit von 68 Stimmen, verworfen wurde.

Aus Stutterheim am Cap so heißt jetzt die erste An— siedelung der deutschen Legion daselbst zu Ehren ihres Komman— danten finden wir im „Morning Herald“ ein Schreiben eines Legions-Offiziers vom 16. April abgedruckt, das viel Erfreuliches üher das Gedeihen der Ausgewanderten enthält. In einem halben Jahre etwa so schreibt er werden wir hier auf diesem öden Flecke eine große Stadt aufgebaut haben. Es geht uns prächtig und die Leute fügen sich vortrefflich in die Verhältnisse, bauen von Morgen bis Abend an ihren Hütten und Häusern.

Frankreich. Paris, 1. Juli. Der „Moniteur“ veröffent⸗ licht ein vom 1. Juli datirtes Dekret, wodurch der am 11. April zwischen den Ministern des Ackerbaues, Handels und der öffentlichen Arbelten einer- und der Gesellschaft der Eisenbahn von Paris nach Orleans andererseits abgeschlossene provisorische Vertrag genehmigt, die dieser Gesellschaft gemachte Abtretung mehrerer, vom großen Centrainetze und von der Paris-Orsayer Bahn abhängigen Eisen⸗ bahn⸗-Abtheilungen gut geheißen und zu mehreren neuen Bahnstrecken die Konzejsion erthellt wird. Die „Assemblse Nationale“ hat eine amtliche Verwarnung wegen ihres jüngsten Artikels über die Niederlage Montalembertis erhalten. Wähler von Angers haben dem berühmten Redner die Kandidatur für die Neuwahl am 6. Juli angeboten, derselbe hat jedoch abgelehnt. In Angers hatte der Regierungskandidat nur 8422 Stimmen bei 38,808 eingeschriebenen Wählern erhalten; der Gegenkandidat, der vom „Univers“ unter- stützt ward, ist ein erst seit vier Jahren in der Stadt ansässiger „Arbeiter“. Nach Privatnachrichten aus Algerien war das Be⸗ fecht am 24. Juni kurz, aber blutig. In dem Gefechte am Zösten war der Widerstand des Feindes matter, als man erwartet hatte, da der Kampf am A2AAsten einen einschüchternden Einfluß anf die Bergstämme zu üben schien. Und während dieses im Osten Algertens geschieht, haben andere Kolonnen auch im Süden der Be ñitz ang wiederum eine Reihe glänzender Fortschritte zur Unterwerfung der Wüstenstämme und der Sasen erzielt. Auch ist der mit Prufung der afrikanischen Eisenbahnfrage beauftragte Ausschuß mit seinen Arbeiten so weit fertig, daß die Ergebnisse wahrscheinlich schon in kurzem im „Moniteur“ zur allgemeinen Kenntniß gelangen werden.

Portugal. Nach den in Madrid am 27. Juni *mng–— troffenen neuesten Nachrichten aus Lissaben haben die wrrugn= sischen Cortes mit Einstimmigkeit jährlich 60 Contes de Reis Rr die künftige Königin und 100 für die Vermähkungs?esten dewi lis Die Vermählung soll am Jahrestage der Troclamaltan Dom Pedro's V. als König von Portugal stattfinden. Die lunge Prinzessin, welche zur Koͤnigin von Portugal ause ⸗eßen Dordean. ist Carolina Theresia Helena, Tochter des Herzega Mar n Batern. geboren am 4. April 1834, und Schwester der Ratserin Enhsabech von Oesterreich.