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1426 Berliner Bärse vom 23. Juli 1857.
Immischer necisc ., Fonds- M Fa or.
Eisenhahn · Actien.
Brief. Tr ecehsel- Comrseo.
Amsterdam Kurz dito Z A.
Kurz
2M.
CM N M t ..
As e e e
Erkf. a. M. si dd. W. .
Petersburg 100 S. R
6
Fonds- Comrs e.
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dito von 1853 Staats- Schuldecheine
Primien- Anl. v. 1865 2 100 Th. RKur- u. Neum. Schuldverschr. Oder-Deiehbau-obligationen .. 7 Stadt- Obligationen .. 0 do. ö
8
Se . s em , m .
Vorn Staat garantirte
ĩ Kur- und Neuraärk.
Schlesisehe . Pr. Bk. Anth. Scheine
Andere Goldmünzen
Pfandhriofe.
Kur- und Neumark. Ostpreussische ..... Pommersche . . .....
Posensche. 8 9 9 99 do. . Sełklesische
Lit. B. ..... . MWestpreuss. .....
Kentenbriete.
Pommersehe. . ... Posenseche. . . . . . .. Preussische
Ehein- und Westph. Sächsische ......
Friedrichsd'ꝰ or
2 85 Thlr. . .....
;
Br. ¶ ld. It. Br. S3; Magdeb. Witiezb. . — — Magd. Witt. Prior. 4. Münster-Hammer Rieders chles. Mark. d do. Prioritats- do.Conv.hrioritats- 4
5
Aneher - Düsseldorf. do. Prioritãats- do. II. Emission do. III. Emission
Aachen- Mastriehter do. Prioritãts-
t do. II. Emission Bergiseh - Märkische do. Prioritãts- do. do. II. Serie do. (Dortin. Soest) do. do. II. Ser.
Berl. Anh. Lit. A.u. B. do. Prioritãts- do. do.
Berlin Hamburger ; do. Priorstãts- do. do. II. Em.
Berlin Pots d. Mad. do. Prior. 9e ö do. do. Lit. 5. do. do. Lit. D.
Berlin- Stettiner ... do. Prior. Oblig. do. do. II. Ser.
Bresl. Schw. Frb. alte
Brieg Neisse
Cöln- Crefelder
do. Prioritäts-
Cölu- Mindener do. Prior. -Oblig. do. do. II. Em.
do. III. Emission IV. Emission
Düsseldorf-Elberf.. do. Prioritits-
Magd eb. Halberst. .
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118SSI 1181
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do. do. III. Serie do. do. IV. Serie Niederschl. Zweigb. — Obers chles. Lit. A. - ; Lit. B. 3 ; Lit. C. 4 FPrior. Lit. A. 4 . Erior. Lit. B. 3 Prior. Lit. D. 4 do. Prior. Lit. E. 3 Prinz Wilh. (St. V.) — do. Prioritits- 5 do. Il. Serie 5 do. III. Serie s Rhei nis ehe do. (Stamra-) Prior. do. Prioritats-Oblig. do. vor Staat gar. Ruhrort-Cref. - RKreis Gladbacher ; do. Prioritãts- do. II. Serie do. III. Serie Stargard-Posen. ... do. Priorität s- do. II. Emission Thüringer do. Prior. Oblig. 4 do. III. Serse Wilh. (Ce- Os.) do. Prioritats- do. II. Emission 4
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S1 — S2
NMichtamtliche Votirungen.
Aus länd. Eisenb.- Stamm- AActien. Ahaster dam - Rotter dam
Kiel- Altona
Loebau- Littau ...... .. Ludwigshafen- Bexbach Mainz - Ludwigshafen.. Neustadt · Weissenburg NHecklenburger
Nordb. Friedr. Wilh.) Zarskoje - Selo. .. .....
Ausl. Prioritäts- Actien. Nordb. (Friedr. Wilh.)
Belg. Oblig. J. de Eat do. Samb. et Meuse 41 — do. cx ·ᷣ—upSCQ—Käuͥi̊ᷣe id.
Inländ. Fonds. Rass. Vereins-Bk. Act. 4 123 Königsberg. Privatbank 4 Magdeburger do. 4 Posener do. 41 Berl. Hand. - Gesellsch. 4 997 Discontè ( Antheile. 4
Preuss land. - Gesells eh. 4 Scehles. Bank-Verein . 4
Preuss. Quittungsbogen. Bresl.· Schw. Frb.ill.k. 4
ppeln- Tarnowitz 4 Rheinische II. Em. 4
If. Br.
Cominandit- 1133
Eisenb.-
zb 102 g5
III. Em. öh
ald.
Braunschweig. Bank.. 4 —
Bremer Bank .. ...... 4 116 Poln. Pfandbr. in S. R. Coburger Creditbark 4 S825 —
Darmstädter Bank geraer Bank Thüringer Bank Weimar. Bank Oesterreich. Metall.. ..
Russ. Stiegl. 5. Anl.
Ef. Br. ald. , Russ. Poln. Schatz-Obl.
do. do. Cert. L. A.
do. do. L. B. 209 FI.
Aus länd. Fonds.
do. Part. S900 FI. ... Dessauer Prämien- Anl.? Hambęg. St. Präm. Anl. Lübecker Staats-Anl.. Kurhess. Pr. Obl. 40 Th. X. Bad. do. 35 FI
Span. 396 inl. Schuld. o. 1 A 3* steigende
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do. National- Anleihe do. Prm. Anleihe ..
181 J ö
D 21
S οοσ:
do. do. h. Anl. do. v. Rothschild Lst. do. Engl. Anleihe ...
ñ— 4 4
; 2 35
Stargard- Posen 100 a 1005 gem.
; Thüringer Prior. Obl. IV. Ser. 985 Br. Darmst. Bank III a2 d a gem. J // . — — m — Kerlim, 23. Juli.
Das Geschäft in Eisenbahn heut nur sehr beschränkt, indess behaupteten sich die meisten Course fest. Preussische und ausländische Fonds erfuhren keine erheblichen
Veränderungen.
Actien war auch
er iimer &deer eien sn,
vom 23 Juli Weinen loco 58 — 86 Rihlr z
Rogen loco 485 - 50 Rthir. Riblr. ber. a. G., 50 Br.,
n. G., Z Br. September- Novem
Ausust u. August - Septem- Ptember · Oktober 293 - 30
Kihlr. bez, Br. u. G, Oktober-No vember 2853 — Rihlr. bez. u. Br., 283 G., November - Dezember 273 — 4 Rthlr. bez. u. Br., 2735 G. 2.
Weizen gefragter. Rotzgen loco zu besseren Preisen grösserer Um- satz, Termine zu steigenden Preisen gehandelt, schliessen etwas ruhi- ger; gekündigt 400 Wispel. Räböl schöe fest und namentlich spätere
Termine steigend; gek. 400 Cir. Spiritus in sester Haltung und we- sentlich höher.
Hreslam, 25. Josi, LTihr 7 Kir. Nachmiitags. C Fei. Dep. d Staats- Anreigers.) Oesterreichische Banknoten 9877 G. Freiburg er Stamm Actien 127 Br.; do dritte Em at 12273 Br. Oherachlesis che Actien Lit. A. 1504 Br.; do. Lit. B 1393 Br.: do. Lit C 138 G. Ober- zehlesische Prioritats- Obligationen Lit. Bb. SSz Br.; do. Litt. E 77 Br. Kosel - Oderberger Stamm- Actien 60 Br. Koch- Oderberg 2 Prioritäts- Obligationen —. Neisse - Briezer Stamm- Actien 795 G.
Spiritus pro Eimer eu 60 Quart bei 80 Ep Ct. Fralles 123 Rthlr. G. Weinen, weisser 62— g8 Sgr., gelber 66 -—- 96 Sgr. Roggen 45 - 55 Sgr. Gerste 42 - 49 Sgr. Hafer 32 - 36 Sgr.
Die Börse erössnete flau, schliesst jedoch fest bei vorherrschender Kauflust, und die Course erfuhren Eeine wesentliche Verã nderung.
Nedaction und Rendantur: Schw ie ger.
Berlin, Druck und Verlag der ,, Geheimen Ober⸗Hofbuchd ruckerer.
Decker.)
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C CC ec = . . C , Q
Das Abonurment beträgt: D gr.
für das diertelahr in auen Theilen der Monaschte ohne preis · Erhöhung.
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Staats-
Aue bent Angaltrn des Au- und i,. Dr ,. ,. ür ition . Preusfischen Staates Ameigers: Mauer⸗ Straße Nr. 4.
M 173.
Berlin, Sonnabend, den 25. Juli
1857.
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Se. DMaiestät der König haben Allergnädigst gerubt:
Dem Kataster⸗Inspektor a. D., Steuerrath Que st zu Düssel⸗ dorf, den Rothen Adler⸗Orden dritter Klasse mit der Schleife, so wie dem Schullehrer Piel ka zu Golleow im Kreise Rybnick, und dem Weber Johann Heinrich Schroers zu Hardt im Kreise Gladbach, das Allgemeine Ehrenzeichen zu verleihen; ferner
Den Kammergerichts-Auskultator Michael Maria Peter Philipp Eduard Sandt, in den Adelstand zu erheben; und
Den bisherigen Geheimen Ober-Justiz-⸗Rath und vortragenden Rath im Justiz⸗Ministerium, Dr. von der Hagen, zum Vice⸗ Präsidenten des Königlichen Ober-Tribunals zu ernennen.
Berlin, 23. Juli.
Seine Königliche Hoheit der Großherzog von Mecklen⸗ burg⸗Strelitz ist von Reu-⸗-Strelitz hier eingetroffen und im
Königlichen Schlosse abgestiegen.
Privilegium vom 19. Juni 1857 — wegen Aus⸗ fertigung auf den Inhaber lautender Kreis— Obligationen des Graudenzer Kreises im
Betrage von 100,000 Thalern.
Wir Friedrich Wilhelm, von Gottes Gnaden, König von Preußen ꝛc. ꝛc.
Nachdem von den Kreisständen des Graudenzer Kreises, im Regierungsbezirke Marienwerder, auf dem Kreistage vom 30. Ok⸗ tober 1854 beschlossen worden, die zur Ausführung der vom Kreise unternommenen Chausseebauten erforderlichen Geldmittel theilweise im Wege einer Anleihe zu beschaffen, wollen Wir auf den Antrag der gedachten Kreisstände: zu diesem Zwecke auf jeden Inhaber lautende, mit Zins-Coupons versehene, seitens der Gläubiger unkündbare Obligationen zu dem angenommenen Betrage von 109, 000 Thalern ausstellen zu dürfen, da sich hier— gegen weder im Interesse der Gläubiger noch der Schuldner eiwas zu erinnern gefunden hat, in Gemaäßheit des §. 2 des Gesetzes vom 17. Jun 1833 zur Ausstellung von Obligationen zum Be⸗ trage von . . Einhundert Tausend Thalern, welche in folgenden Apoints
,, Sin 8th Rihlr. — 40,900 Rthlr.,
60 * 500 * 30, 0090 9
260 * 2 100 25,000 *
60 9 50 * 3, 000 *
80 25 * 2000 * Dodd Rr. nach dem anliegenden Schema (a) auszufertigen, vermöge einer Kreissteuer mit fünf Prozent jährlich zu verzinsen und nach der durch das Loos zu bestimmenden Folgeordnung jährlich vom Jahre 1868 ab mit jährlich 13 Prozent des gesammten Anleihe-Kapitals zu tilgen sind, durch gegenwärtiges Privilegium Unsere landes- herrliche Genehmigung mit der rechtlichen Wirkung ertheilen, daß ein jeder Inhaber dieser Obligation die daraus her vorgehenden Rechte, ohne die Uebertragung des Eigenthums nachweisen zu dürfen, geltend zu machen befugt ist.
Das vorstehende Privilegium, welches Wir vorbehaltlich der Rechte Dritter ertheilen und wodurch für die Befriedigung der Inhaber der Obligation eine Gewährleistung seitens des Staats nicht übernommen wird, ist durch die Gesetz⸗Sammlung zur all gemeinen Kenntniß zu bringen.
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Königlichen Insiegel. Gegeben Marienbad, den 19. Juni 1857.
Friedrich Wilhelm.
Für den Minister des Innern und den Finanz-⸗Minister.
von der Heydt. von Raumer.
(L. S.)
2.
Provinz Preußen. Regierungsbezirk Marienwerder.
Obligation des Graudenzer Kreises. i No
Allerhöchst bestätigten Kreistags—
des Allerhöchsten Privilegiums
wegen Aufnahme einer Schuld von ö G66 Tha⸗
lern bekennt fich die ständische Kommission fur den Chausseebau des
Graudenzer Kreises Namens des streises durch diese, fur jeden In⸗
haber gültige, Seitens des Gläubigers unkündbare Verschreibung zu einer
Schuld von Thalern Preußisch Courant, welche für den Kreis kon— trahirt worden, und mit fünf Prozent jährlich zu verzinsen ist. —
Die Rückzahlung der ganzen Schuld von 160, 066 Thalern geschieht
vom Jahre 1868 ab allmälig aus einem zu diesem Behufe gebildeten
Tilgungsfonds von wenigstens 13 Prozent jährlich unter Zuwachs der Zinsen von den getilgten Schuld verschreibungen.
Die Folge- Ordnung der Einlssung der Schuld verschreibungen wird
durch das Loos bestimmi. Die Ausloosung erfolgt vom Jahre 1868 ab
in dem Monate jedes Jahres. Der Kreis behält fich jedoch das Recht vor, den Tilgungsfonds durch groͤßere Ausloo sungen zu ver⸗ stärken, so wie sammtliche ö umlaufende Schuldverschreibungen zu kündigen. Die ausgeloosten, so wie die gekündigten Schuidverschrei⸗ bungen werden unter Bezeichnung ihrer Buchstaben⸗ Nummern und Beträge, so wie des Termins, an welchem bie Rückzah⸗ lung erfolgen soll, öffentlich bekannt gemacht. Diese Bekanntmachung erfolgt sechs, drei, und einen Monat vor dem Zahlungstermine in dem Amtsblatte der stoͤniglichen Regierung zu Marienwerder, so wie in der zu Berlin erscheinenden Vossischen Zeitung und dem Kreisblatte des Graudenzer streises. —
Bis zu dem Tage, wo solchergestalt das Kapital zu entrichten ist, wird es in halbjährlichen Terminen am 2. Januar und am 1. Juli, von heute an gerechnet, mit funf Prozent jährlich in gleicher Münzforte mit jenem verzinset. . .
Die Auszahlung der Zinsen und des Kapitals erfolgt gegen bloße Rückgabe der ausgegebenen Zins⸗-Coupons, beziehungsweise dieser Schuld- verschreibung, bei der Kreis Kommu nalkasse in Graudenz, und zwar auch in der nach dem Eintritt des Fälligkeitstermins folgenden Zeit.
Mit der zur Empfangnahme des Kapitals präsentirten Schuld ver ˖ schreibung sind auch die dazu gehoͤrigen Zins⸗Coupons der späteren Faͤlligkeits Termine zurüczzullefern. Fur die fehlenden Zins-Coupons wird der Betrag vom Kapital abgezogen. .
Die gekündigten Kapital-Beträge, welche innerhalb dreißig Jabren nach dem Rückzahlungs ⸗Termine nicht erboben werden, so wie die inner⸗ halb vier Jahren nicht erhobenen Zinsen verjähren zu Gunsten des
ises. . Aufgebot und die Amortisation verlorener oder vernichteter
Schusdverschreibungen erfolgt nach mn der Allgemeinen Gerichts- e
, Theil J. Titel 51 S. 120 sequ. bei dem Konigüchen Kreis gerichte
audenz. ; ꝛ; ö ig de ö koͤnnen weder aufgeboten, noch amortisirt werden. Doch soll demjenigen, welcher den Verlust kon Jin Coupens ver Ad- lauf der vierjährigen Verjäbrungsfrist bei der Kreis verwaltung anmeldet und den stattgehabten Besitz der Zins Coupons durch Vorzeigung der
Schuldverschreibung oder sonst in Alaubbafter Weise dartdut, nach Ab= ü der Verjaͤhrungsfrist der Beirag der angemeldeten und dis