1857 / 177 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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9Min aten Man en , welche innerhalb nan n e ! dem Nlhaslungs⸗Termine nicht ö werden, so wie ene, vier t erhobenen Zinsen verjähren zu Gunhen der

inz. 8 rer gh. Aufgebot und die Amortisation verlorener ober vernichtet er

Schusdverschrelbungen drfolgt nach Vorschrist der Allgemeinen Gerlqha 8 6 1. Titel 51 §. 120 ae qu. 9 dem Roͤnlglichen Ren .

u 261 ! 9 ns Coupons fonnen weber gufgebotktn, noch amortisirt werden. Doch oll demjenigen, welcher den Wer ust ven Coupons vor Mb⸗- lauf der en n, en Verjährungsfrist bel der streis verwaltung ammeldet und den statigehabten Besit der Zins Coupons durch Vorzrtgung der Schuldverschreibung oder sonst in glaubhafter Weise darmhut, nach Ab⸗ lauf der Verjährungsfrist der Beirag der angemeldeten und bis dahin nicht vorgekommenen Zins⸗ Coupons gegen Quittung ausgezahlt werden. m,, Mit bieser Schuldverschreibung sind zwölf halbjährige Zins- Coupons bis zum Schlusse des Jabres 1862 ausgegeben. Für die weitere Zeit wer den Zins⸗Coupons auf fünfjährige Perioden ausgegeben. ie Ausgabe einer neuen , erfolgt bei der Königlichen Regierungs ⸗Hauptkasse zu Posen gegen Ablieferung des der Klteren Zins ˖ Ten mfg. Serie beigedruckten Talons. ü Talons erfolgt die Aushändigung der neuen Zins: Coupons Serie an den Inhaber der Schuldverschreibung, sofern deren Vorzeigung rechtzeitig eschehen ist. .

3 . gicherheit der hierdurch eingegangenen Verpflichtungen haftet die Probinz mit ihrem Bermoͤgen.

Dessen zu Urkunde haben wir diese Ausfertigung unter unserer Unter⸗ schrift ertheilt.

Posen, den

Die ständische Kommission für Verwaltung des Provinzial⸗ Straßenbau. Fonds.

Provinz Posen. Zins ⸗Coupons zur Obligation der vinz Posen. Liit...-.. Thaler zu fünf Prozent Zinsen über Silbergroschen.

Der Inhaber dieses Zins⸗Coupons empfängt gegen dessen Rückgabe am ten 18. und späterhin die Zinsen der vorbenannten Kreis⸗ Obligation für das Halbjahr vom bis...... mit (in Buchstaben) Thalern Silbergroschen bei

Pro M9

der Koͤniglichen Negierungs-⸗Hauptkasse zu Posen. Posen, den ten . Die staͤnbische Kommission fuͤr Verwaltung des Provinzial Straßen

bau- Fonds. Dieser Zins-Coupon ist ungültig, wenn dessen Geldbeirag nicht innerhalb vier Jahren nach der Fallig ein vom Schluß des betref⸗ fenden Halbjahrs an gerechnet, erhoben wird.

Provinz Posen.

Talon zur Obligation der Provinz Posen.

Die ständische Kommission für Verwaltung des Provinzial Straßenbau Fonds.

Ministerium für Sandel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.

Der Baum tister Hannig zu Beuthen in Oberschlesien ist zum Königlichen Kreiöbanmeister ernannt und demselben die Kreis⸗ vaumeister⸗Stelle daselbst verliehen worden.

Minister int der geistlichen, Unterrichts und Medizinal⸗ Angelegenheiten.

Verfügung vom 47. Juli 1857 betreffend die Diegten für Ganvärzte, Kreisphysiker and alle sonstige gerichttiche Aerzte bei auswärtigen

gerichtlichen Geschäften.

Auf den Bericht vom 30. Januar d. J., die über die Liqui⸗ Vativn des Kreiswundarztes N. zu N. zwischen der K⸗nig lichen Ne⸗

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eröffnet, daß sowohl den

Beim Verluste des

git ang umd ben Gerichte ße ß ken obwaltende Melnungaverschieden⸗ heit end, wird ver Königlichen Regierung in Uebcreinsiimmung mit der Unsicht der . Ober Nechnmu mmer hiermit

undärzten als den Freisphysilern und allen sonstigen gerichtlichen Aerzten bei auswärtigen gerichtlichen en, für deren Verrichtung am Wohnorte des Beamten be⸗

7 passiren, für alle Tage der Abwesenheit vom

te Diäten zuzubilligen sind, falls diese mehr als Ge⸗

dühren betragen.

Hiernach ist die Angelegenheit wegen der Liquidation des ꝛc. N. zu erledigen und in ähnlichen künftigen Fällen zu verfahren. Berlin, den 17. Juli 1857.

Der Justiz⸗Minister Simons.

Der Minister der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗ Angelegenheiten.

Im Auftrage: Lehnert.

An - die Königliche Regierung zu N.

Berlin, 29. Juli. Se. Majestät der König haben Aller— gnädigst geruht: dem Seronde Lieutenant Grafen von Franken⸗ berg im 6ten Landwehr⸗Husaren⸗-Regiment die Erlaubniß zur Anlegung des ihm verliehenen Ritter ⸗Kreuzes des Johanniter⸗ Malteser⸗Ordens zu ertheilen.

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Richt amtliche s.

Hannover, 28. Juli. Se. Majestät der König von Han— nover ist von seinem Besuche in Sanssouci heute früh zurückgekehrt.

Baden. Karlsruhe, 27. Juli. Nach einer Bekannt— machung des Großherzoglichen Ministeriums des gr. Hauses und der , . Angelegenheiten wird die diesjährige Versammlung der Central-Kommission für die Kheinschifffahrt vom 15. August bis Mitte September in Mainz stattfinden.

Kehl, 27. Juli. Der Bau der festen Rheinbrücke bei unserer SStadt ist gesichert, der betreffende Staatsvertrag zwischen Baden und Frankreich abgeschlossen.

Baiern. München, 27. Juli. Die General -⸗-Ver⸗ sammlung ves Vereins deutscher Eisenbahn⸗-Verwaltungen hat heute ihre erste Sißung gehalten, die ven Morgens 9 bis Nach— mittags 3 Uhr dauerte. (N. C.)

Oesterreich. Wien, 27. Juli. Se. Majestät der Kaiser Franz Joseph ist gestern Vormittags von Laxenburg abgereist und heute Vormittags 190 Uhr, die Eisenbahnstrecke Laibach-Triest röffnend, glüclich in Triest angekommen und hat die feierliche Schlußsteinlegung vorgenommen, wonach Allerböchstdieselben unter dem Jubel der Bevölkerung sich in das Absteigequartier begaben.

Belgien. Brüssel, 27. Juli. Die Vermaͤhlung der Prinzessin Charlotte mit dem Erzherzog Ferdinand Maximilian ward heute im Palaste zu Brüssel gefeiert. Um halb 11 Uhr nahm Herr v. Broudere, der Bürgermeister von Brüssel, im blauen Saale des Palastes den Civilakt der Ver— mählung vor. Nachdem der Bürgermeister in der vom Gesetze vor geschriebenen Weise die Civilverbindung vollzogen, hielt er an die Neuvermählten folgende Anrede:

. Monseigneur! Madame! Ich bin tief gerührt, weil ich nur zu gut weiß, daß die Handlung, die so eben vollzogen ward, als Verkündigung einer glücklichen Zukunft für Sie, den Wünschen des Königs die Krone aufseßt, und weil ich mich überzeugt fühle, daß fie einer Königin, die so vielfach und so schwer geprüst worden, einen glücklichen Tag mebr ver⸗ leiht. Darum wage ich es vor ihr kaum auszusprechen, daß die Tugen— den der Großen mächtig auf die Massen zurücwirken. Und doch, wo anders sollen wir gute Beispiele suchen, wenn nicht in den Familien der Fürsten, denen die Regierung der Volter anvertraut ist? Ew. Kaiser⸗ lichen und göniglichen Hoheiten werden niemals andere als heilsame geben. Sie, Monseigneur, Sie werden auf einem anderen Boden die Lauf⸗ kahn verfolgen, die Sie mit fo vieler Einsicht wie Erfolg durchlaufen sind; Sie, Madame, indem Sie die Wünsche und das Bedauern Belgiens in Ihr neues Vaterland münehmen. Sie werden daselbst die unschäßbaren Eigen⸗ schaften Ihrer Mutter wieder ins Leben rufen; Sie beide werden Sich als würdige Erben der erhabenen Borfahrin erweisen, die so glorreiche Erinnerungen unter uns zurückgelassen hat. an knüpft uns ein neues wand an Dester reich. Wir werden auf Ew. Fraiferlichen und Königlichen Hoheiten einen Theil der Anhänglichteit übertragen, die wir dem önige r. haben, und wir werden Fhren Schritien mit der lebhaftesten

heilnahme folgen. Monseigneur! Madame! Ich weiß picht, wie ich das Glück genugsam rühmen soll, daß ich das 1 21 .

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und Jhaen se die cefühle der tzohachtuag und Anhänglichteü der.

8 abt und, wie ich dbergeugt bin, des gangen Candes aussprechen

Der Vermählungeakt wurde hierauf von der Prinzessin und dem Erzherzoge, dem Könige, der Käönigin Amelie, dem Prinzen Albert, dem regierenden Herzoge Ernst IJ. von Sa sen ⸗Coburg⸗ Gotha, dem Pringen August von Sachen Coburg, vefsen Gemahlfn, der Prinzessin Clementine, dem Prinzen von Leiningen, dem Herzog und der Herzogin von Brabant und dem Grafen von Flandern unterzeichnet. Vor Beginn der religiösen Trauung richtete der Ftardinal und Erz⸗ bischof von Mecheln, Msgr. Sterckx, an das junge Paar eine An— rede über das Wesen der Ehe, den glücklichen Einfluß der eligion auf das Glück der Gatten und über die Uebung der durch die Ehe auferlegten Tugenden. „Nahen Sie demnach“, setzte Se. Eminenz hinzu, „mit Vertrauen diesem Sakramente, das Ihnen die heilsamen Gnadengaben verleihen wird, wodurch Sie befähigt werden, auf den Wegen zu wandeln, die Ihnen eröffnet sind, indem sie auf Sie die Segnungen des Himmels herabziehen.“ Die Messe, welche vom Kardinal⸗Erzbischof in Person gelesen wurde, ward mit tie fer Andacht gehört. Ihr folgte das Homine salvum fac regem.

Großbritannien und Irland.

Capitain Dudley de Ros begleitet, auf der Königlichen Jacht „Victoria and Albert“ nach Antwerpen abgereist. hatte ihren Gemahl bis Portsmouth begleitei, wo derselbe noch ein 2 , . das in Begriff steht, nach Indien abzusegeln, nspizir te.

Die Wahl eines Unterhaus-Mitgliedes für die City beginnt morgen. Es ist noch zweifelhaft, ob Baron Rothschild einen

Die Königin

eh

Parabere und quer

sind bereits W ertheilt worden. wie

land angenommen. erzielt werden:

London, 27. Juli. Prinz Albert ist gestern Nacht, vom Marquis von Abercorn und

stung des verursacht worden, und 3) beiderseit

Gegenkandidaten hat. Das Armee⸗Ober⸗Kommando beabsichtigt,

wie die „Times“ meldet, sofort 12 neue Bataillone auzuwerben, n . Lücke auszufüllen, welche durch die Absendungen nach Indien entsteht.

Disraeli wird heute im Hause der Gemeinden die Vor⸗ legung folgender Aktenstücke beantragen: 1) Abschrift der von dem

verstorbenen General Anson im März 1866 an den General⸗Gou⸗

verneur Ostindiens gerichteten, auf das bengalische Heer bezüglichen Depesche. 2) Abschrift eines Berichtes über die Organisation deg einigt, welche einige Ueberfälle ausübte

bengalischen Heeres, den General Sir Charles Napier dem ver⸗ aufgegriffen worden, ein Theil treibt sich noch besonders in der

storbenen Herzog v. Wellington übersandte. 3) Bericht des Ge—

verleibung von Audh. Die Bill Lord John Russell's zu Gunsten der Emanci⸗

pation der Juden lautet, wie folgt:

In Erwägung, daß in allen Fällen, wo eine Eidesleistung verlangt Berichten aus Irkutsk zufolge,

wird, der Eid, den Vorschriften des gemeinen Rechtes gemäß, in der Form geleistet werden soll, welche für das Gewissen der Eidleistenden am meisten bindend ist.

In Erwägung, daß sich Zweifel darüber erhoben haben, ob biese Vestimmung des gemeinen Rechtes auf die Fälle anwendbar ist, wo eine besondere Abschwoͤrungsförmel oder bestimmte Worte statutenmäßig bor geschrieben sind:

verfügt das Parlament, um diese Zweifel zu beseitigen:

1) daß ohne Rücksicht auf alle entgegenstehenden Statuten und Ge— bräuche jedesmal, wenn Jemand, der einen Eid zu leisten hat, Einwände geßen die vorgeschrtebene oder gebräuchliche Form dieses Eides erhebt, oder gegen die Worte, die derselbe enthält, Und wenn er den Eid mit den Worten und in der Form leistet, die seiner Erklärung gemäß sein Gewissen bindet, der so geleistete Eid als ein gesetzlich geleisteter zu be—⸗ trachten ist;

2 j jeder, welcher unter diesen Bedingungen einen Eid geleistet und falsch geschworen hat, als Meineidiger zu bestrafen ist;

3) daß dieser Eid ihm dieselben Vortheile gewährt, wie der in der vorgeschriebenen oder gewöhnlichen Form geleistete Eid.

Aus London, vom 27. Juli, Abends, wird gemeldet: „In der heutigen Unterhaus-Sitzung erklärte Lord Palm erston, es sei noch keine auf die indischen Angelegenheiten bezügliche De⸗ pesche an die Regierung gelangt. Di sraelt begann hierauf seine

Rede über Indien, in welcher er sich bemühte, nachzuweisen, vaß

der Aufstand in jenem Lande keineswegs eine bloße Militair— Revolte, vielmehr eine nationale Erhebung sei. Er fordert hierauf die Regierung auf, eine hinreichende Truppenmacht und eine Königliche Kommisston nach Indien zu senden. Diese Kommission müsse die Aufgabe haben, eine Untersuchung über die Beschwerden der Bevölkerung anzustellen und eine Königliche Proclamation zu veröffentlichen, welche den Angehorigen des indo⸗britischen Reiches die Versicherung ertheile, daß man ihr Eigenthum schützen und ihre Bräuche, so wie ihre Religion respektiren werde. Lord John Rusfsell schlug als Amendement vor, der Königin in einer Adresse die Versicherung zu ertheilen, daß das Parlament Ihrer Masje stät alle in seinen Kräften stehende Unterstützung zur Unterdrückung des indischen Aufstandes leihen und sich bestreben werde, die Maßregeln zu ergreifen, welche geeignet seien, der Bevölkerung Indiens Be⸗ riedig zu gewähren. Nach längerer Debatte wird der Antrag

is raelis s verworfen und das Amendement Lord J. Russells einstimmlg ang en om me n.“

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nerals Low an die indische Rathekammer in Bezug auf die Ein⸗ Drsdinz (llba herum.

Italien. Turin, 24. Juli. Die „Gazzetta Piemontese“ meldet: „Eine Anzahl von ans den Bagno's Sardiniens und Genua's entsprungenen Verbrechern hat sich zu einer Bande ver⸗= Ein Theil derselben ist

her Die Regierung traf durch Truppenverstär- kungen die nöthigen Vorkehrungen: hoffentlich werden die Ver- brecher bald in die Hand der Gerechtigkeit fallen.“

Rußland und Polen. St. Petersburg, 22. Juli. s ist daselbst mit dem 15. Mal ein neuer literarischer Versuch einer Zeitschrift, vie, Gouvernements Nachrichten von Irlutsk“, erschienen. Zu Ende des vorigen Jahr- hunderts erschten daselbst eln Journal unter dem Namen , Irtisch⸗ fast zwei Jahre hindurch, und in den Zwanziger - Jahren dieses Jahrhunderts erschten der Almanach von Enisfei: „Dschitagan/.

Graf Putiatin ist in Irkutsk am 30. März eingetroffen,

blieb zwei bls drei Tage und ging zu Eise über den Baikal. Ber

irkutskische General- Gouverneur hat ebenfalls eine Reise jenseits des Batkal⸗Sees gemacht, hat den See umfahren und ist auf der Handelsstraße , wieder zurückgekehrt.

Amerika. Die New- Nor ker Post vom 14ten (telegraphisch über Halifax bis zum 16ten) ist in Londen am 27. d. M. ange⸗ langt. Berichte aus Washington in „New⸗Nork Herald“ be⸗ stätigen die: Wahrscheinlichkelt elner befriedigenden Schlichtung der Differenzen mit Neu⸗Granada. Die Schlägereien in New-⸗York waren noch nicht zu Ende, und man macht sich jeden Tag auf einen

Ausbruch in größerem Maßstabe gefaßt. Die Polizei und bewaff- nete Macht treffen die nöthigen Vorbereitungen. J

Die Nachrichten aus Havanna reichen bis zum 9. d. M. Die spanischen Kröegsschiffe waren aus dem Hafen ausgelaufen, nan an der Küste zu kreuzen.

Nach Berichten aus Vera Cruz vom 7. und aus Mexico vom 3. d. M. waren die Lokalwahlen im Allgemeinen zu Gansten der Regierung ausgefallen.

Die Berichte aus Valparaiso reichen bis zum 31. Mai und aus Callao zum 12. Juni. Der Kongreß in Chili sollte am 1. Jul zusammentreten. Es hieß, die Regierung werde eine Anleihe von 1, 00 000 Dollars zur Vollendung der Eisendahn zwischen San tiag o und Valparaiso abschließen. In Lima war ein Vertrag abge= schlossen worden, kraft dessen die Cbincha=, Lobos- und andert Juseln für die nächsten 10 Jahre unter den dewaffneten Schutz Eng lands und Frankreichs gestellt werden sollen, wobei die Uederwachung des Guano-Verkehrs jedoch, wie bisher, der peruanischen Regierung obllegen würde. (Dieser Nachrichi wurde von anderer Seite früder widersprochen.) Viv aun co hielt sich nach immer in Argguida. war aber daselbst don Wo Mann Reylerung truz deu, unter Deneral San Ramon, einge schlessen.

uten. Dle Ueberlandpes ißt in Trüest den 28. Juli ein-

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