1857 / 193 p. 3 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

1590

Justiz⸗Ministerium.

Der Rechtsanwalt und Kreisgericht zu Carthaus, un

selbst, versetzt worden.

Notar Will i

n Neuenburg ist an das ter Anweisung seines Wohnsitzes da⸗

Ministerium des Junern.

Königlich es statistisches Büreau.

Preise der vier Ha der

in den für di

Monat Juli 1867 nach einem 3 preußischen Silber groschen un

Namen der Städte. 1 Königsberg

2) Memel

35 w 4) Insterburg. ... 5) Braunsberg

6) Rastenburg

75 Neidenburg. .... 8) Danzig.. . 9) Elbing .... . 10 Konitz. .... 11) Graudenz

12) Kulm... 13) Thorn . . ...

1) Posen ...... 2) Bromberg ......

3) Krotoschin

H Fraustadt .... 5) Gnesen .... 6) Nawitsch ...

7) Lissa 66 8) Kempen

1) Berlin.... 2) Brandenburg. 3) Cottbus ..... .* 4 Frankfurt a. d. O.. 5) Landsberg a. d. W.

—— ——

1) Stettin.. ..... 2) Stralsund ...... 3) Colberg. ..... 4H Anklam. ...... 5) Stolpe ......

Kartoffeln e Preußische Monarchie be

Roggen.

upt⸗Getraide⸗ Arten und deutendsten Marktstädten

monatlichen Durchschnitte in d Scheffeln angegeben.

Gerste. Hafer.

Kartof⸗ feln.

22 5 37 12 35

35

2110 31m. 7719 w 2

35 * 30 35 3

31*

1) Breslau.... 2) Grünberg

3) Glogau ..... 4) Liegnitz ....

5) Görlitz ...... 6) Hirschberg .... 77 Schweidnitz. .... 8) Frankenstein ..... 9) Glatz . ...... 10) Neisse .... ...... 11) Oppeln ...... 12 Leobschütz ...... 13) Ratibor. ... .....

1) Magdeburg ... 2) Stendal .. . ..... 3) Halberstadt. ...... 4 Nordhausen . 5) Mühlhausen. . . .. 6) Erfurt ..... ...... 7) Halle .. 8) Torgau.

822 *

Namen der Städte. Wenn. Roggen. Gerste.

9 Münster .... ...... 2) Minden . .... y

3) Paderborn.... 4 Dortmund . 100

1) Cöln. ...... ..... 2) Elberfeld u. Barmen 3) Düsseldorf. . ... . .. 4 Neuß

5) Crefeld .....

6) Wesel

7) Cleve. . . . . . 2 8) Aachen ... ...... 9) Malmedy ...... .. 10) Trier . ...... ö 11) Saarbrück. . . .. . . . 12) Creuznach ..... ... . 13) Simmern : 5 14. 63. 14) Coblenz. . . . .. . 1* , 321 15) Wetzlar 7* 64174

Durchschnitts⸗ Preise

der 13 preuß. Städte 8 posenschen Städte Z brandenb. Städte 5 pommersch. Städte A3 schlesischen Städte 8 sächsischen Städte! W

4 westfälisch. Städte 191

15 rheinischen Städtel 102

Angekommen: Se. Durchlaucht der Erbprinz Ludwig

von Bentheim-Steinfurt, von Steinfurt.

Der Erb-Schenk in der Kurmark Brandenburg, Oberst a. D.

von Hake, von Frankfurt a. O.

Abgereist: Se. Excellenz der General⸗-Feldmarschall, Ober⸗ Befehlshaber der Truppen in den Marken, und kommandirende General des Zten Armee-Corps, Freiherr von Wrangel, nach Landsberg a. W. .

Ver gg dirt che Geheime Ober⸗Justiz⸗Rath, Staats ⸗Sekretair und Präsident der JImmediat- Justiz⸗ Examinations - Kommission,

Bode, nach Schlesien.

Fuß, Obersten Herwarth von Bittenfeld, di

liehenen Commandeu

ts (isten Reserve⸗Regiments) zur 3 , , vierter Klasse dieses Ordens zu ertheilen.

Berlin, 17. August. Se. Majestät der König haben Aller=

ü ö Commandeur des 2ten Garde-Regiments zu nädigst geruht: dem Eo , s von des Köonigs von Hannover Majestät ihm ver⸗ ,. r⸗Kreuzes zweiter Klasse des Guelphen⸗Ordens; so wie dem beim Lehr⸗Infanterie⸗-Bataillon kommandirten Premier-

von Schroetter, des 33sten Infanterie⸗Regi⸗ en ene, ,,. ö Anlegung des ihm verlte⸗

Nichtamtliches.

der König nahmen auch gestern und heute früh wieder ein

in der Havel, empfingen gestern Vormittag wöhnlichen Vorträge und arbeiteten Nachmittag m

Vormittag dem ; fand bei une hoch stdenen selben Famillentafel statt.

Sachsen. 266 1 t f, leder zusammenberufenen Landtag für d e ki⸗ . soll mit Beiseitlassung des früheren Unions pro ein Gesetz vorgelegt w . Ministeriums in eine koburgische und eine go

vollständige Union dem Landtage vorgelegen. (Fr. Bl.)

Hessen. Kassel. 13. August.

Preußen. Potsdam, 16. August. Seine ,

auf Sans souci die ge= it dem Minister—

ten. Heute wohnten Ihre Königlichen Ma je stüten e n 1 n der Friedenskirche bei; Nachmittag

Dem gemeinschaftlichen Herzogthümer . ekts

den, welches die Theilung des Staats⸗ . ö thaische Section aus⸗

spricht. Bekanntlich hat dieses Gesetz schon vor dem Antrage auf

Der landwirthschaftliche

Ausschuß der zweiten Kammer, welchem der von der Staats⸗ . . Gesetz⸗Entwurf: die Zusammenhaltung land⸗

1591

wirthschaftlicher Güter betreffend, zur Begutachtung überwiesen worden war, hat dem Vernehmen nach beschlossen, auf A blehnung ves Gesetzes mit Ausnahme des 8. 22 desselben, welcher von dem Verkehr mit Gütern handelt, anzutragen. (W. 3.)

Baden. Karlsruhe, 14. August. Der Telegraph brachte uns heute aus Rom die Nachricht, daß der großherzogl. Spezial= bevollmächtigte beim päpstlichen Stuhle, Staatsrath Brunner, in Folge eines Schlaganfalls gestorben ist. ,

In allen Bezirken, worin der gesetzliche Austritt von einem Viertel der Landtags⸗-Abgeordneten erfolgt ist, beschäftigt man sich jetzt mit den Vorbereitungen zu den Wahlen. Man glaubt, daß biesmal eine stärkere Betheiligung daran zu Tage treten wird als

vor zwei Jahren.

Oesterreich. Wesprim, 13. August. Se. Majestät der Kaiser Franz Joseph langte heute um 2 Uhr hier an. Von Keszthely bis Füred erfolgte die Allerhöchste Fahrt auf einem Dampfboote über den Plattensee unter Begleitung des Adels aus dem Zalaer Komitate. An den Ufern harrten die Gemeinden zur

Begrilßung Sr. Majestät.

Grosibritannien und Irland. London, 14. August. Der ministerielle „Globe“ giebt heute den englischen Oppositions⸗ Blättern, welche von einer „Demüthigung“ sprechen, die England in Osborne erlitten habe, zu bedenken, daß sie sich ganz in densel⸗ ben Redensarten ergangen hätten, als England in die zweiten pariser Konferenzen willigte. Jetzt. so wie damals, betreffe das von England gemachte Zugeständniß eine bloße Nebenfrage, keines⸗ wegs aber das Prinzip, und es sei eine sehr irrige Annahme, wenn man sich einbilde, die britische Regierung habe ihre bisherigen An⸗ sichten in Betreff der zukünftigen Konstituirung der Fürstenthümer über Bord geworfen. Zugeständnisse seien allerdings gemacht wor⸗ den, und man werde deren von der einen und der anderen Seite vielleicht noch mehrere machen; doch werde England sich zu keinen beschämenden Konzessionen herbeilassen. Frankreich und England seien nach wie vor im Prinzip, die Unabhängigkeit der Türkei zu wahren, vollkommen einig, und der Erfolg werde die Politik der britischen Regierung rechtfertigen, wie es früher bei der Bolgrad— Frage der Fall gewesen sei.

Der von gestern Abends datirte City⸗Artikel der „Times“ ent⸗ hält Folgendes: „Die Börse hat sich heute wieder von ihrem Schrecken erholt. Die indischen Nachrichten, obgleich die gestern Abends umlaufenden Berichte durch sie ihre Bestätigung erhielten, wurden als günstig betrachtet. Die Details über die den Meuterern allerwärts beigebrächten Niederlagen, die Zahl der Streitkräfte vor Delhi, das frledliche Benehmen der Bevölkerung im Allgemeinen und vie fortdauernde Treue der Heere von Bombay und Madras sind Umstände, die ihren Eindruck nicht verfehlten. Auch die No⸗ tirungen der Wechselcourse aus China lauteten weniger ungünstig.“ Die ÄAeußerungen des Schatzkanzlers im Unterhause über die Finanz⸗ lage Englands und der ostindischen Compagnie trugen gleichfalls viel zu der gehobenen Stimmung bei. Ueber die Finanzen er Compagnie heißt es in dem Citp-Artikel: „Das Kapital der ostin⸗ dischen Compagnie beträgt 6, 006, 000 Pfd. Die Acte von 1833, welche die Handelsgerechtsamen der Gesellschaft aufhob, bestimmte, daß 2, 000,000 Pfd. davon als Sicherheltsfonds bei Seite gesetzt werden sollten, zu dem Zwecke, damit nebst den angelaufenen Zinsen die 6,000, 9000 Pfd. zu 200 pCt. abzubezahlen.“ Aus einem heute veroͤffentlichten Berichte ersehen wir, daß dieser Fonds bis jetzt auf 4, 282,594 Pfd. herangewachsen ist, indem zu den 2, 000. 000 Pfd., seinem ursprünglichen Bestande, 2, 282,594 Pfd. an Dividenden hinzukamen.

In der gestrigen Oberhaus-Sitzung interpellirte der Marquis von Clanrica!de den Staats-Sekretair des Auswärtigen über die Stellung der englischen Regierung zu der Donau⸗Fürstenthümer⸗ Frage. Der Carl von Elarendon entgegnete: Ich glaube, mein edler Freund wird finden, wenn die Protokolle dem Hause vorgelegt sind, daß das Benehmen des Sir Henry Bulwer, des Kommissars Ihrer Majestät zu Bucharest, sich durch die größte Mäßigung ausgezeichnet hat, und daß

bie Rathschläge, welche seinen Kollegen zu ertheilen er für seine Pflicht

erachtete, sich streng iünerhalb der Grenzen der von dem pariser Kongreß der Kommission ertheilten Instruktionen hielten. Ich glaube nicht, daß wir das Recht haben, in dem gegenwärtigen Augenblicke auf den Tisch des Hauses irgend eines der Protokolle jener Zusammenkünfte zu legen, bei welchen sechs verschiedene Mächte betheiligi waren, da sie bis jetzt Ihrer Maj estät Negierung erst confidentiel mitgetheilt worden sind und deshalb nicht in dem Grade als unser Eigenthum betrachtet werden können, daß Hexrlichkeiten vorlegen dürften. Verschiedene Dokumente sind der Kom⸗ mission unterbreitet worden, und man hat uns gedruckte Abschriften von einigen derselben übermitteit, für deren gorrektheit wir jedoch in keiner Weise stehen konnen, da das ein Punkt ist, über welchen die verschiede— 99 Parteien selbst streiten. Der Haupt-Differenzpunkt zwischen Len ommissionsmitgliebern war die Auslegung des Fermans in seiner An— wendung auf, die Moldau. Dieser Punkt ward zur Inbetrachtnahme 1 Konstantinopel verwiesen, wo durch einstimmige Entscheidung der ortigen Vertreter der verschiedenen Mächte und des Ministers der Pforte beschlossn wurde, dem Ferman in der Moldau dieselbe Deutung

z wir sie Euren

zu geben, wie in der Wallachei, mit Ausnahme gewisser Unterschiede, welche durch von einander abweichende Geseße ** ar , n, n e, nothwendig würden. Ob dieser Entscheid dem staimakam von Seiten des Präͤsidenten der Kommission, welcher zu gleicher Zeit türkischer Kommis⸗ sar war, zur rechten Zeit mitgetheilt wurde, oder ob der staimakam ihn mißverstand oder nicht berücksictigte, vermag ich nicht zu sagen, weil in Bezug auf diese Sache Beschuldigungen und Gegenbeschuldigungen erho⸗ ,. . 56 steht jedenfalls fest, daß der Kaimakam die

Zugrundelegung einer von ihm selbst abgefaßten Wahlliste vornehmen ließ. Die Vertreter Frankreichs, Rußlands, Preußens und Sardiniens jedoch, nach Instruküonen handelnd, welche sie von ihren Regierungen erhalten hatten, vrotestirten gegen einen so konstituirten Divan, von welchem sie behaupteten, er sei kein getreuer Ausdruck der Volksmeinung. Die Folge davon war, daß die Vertreter der erwähnten vier Mächte die Annullirung der Wahlen und die Anordnung von Neu— wahlen verlangten. Die Pforte jedoch war der Ansicht, daß es nicht verträglich mit der Würde des Sultans sein würde, auf diese Forderung einzugehen, da dieselbe sich auf die getreue Ausführung der Bestimmun— gen des pariser Friedens beziehe, und ihrer Ansicht nach eine jede diesen Gegenstand hetreffende etwaige Forderung von rn cher bei dem Ver⸗ trage betheiligten Mächten hätte ausgehen müssen. Es folgten Miß⸗ helligkeiten, welche durch telegraphische Depeschen, die eine verschiedene Auslegung erfuhren, nicht beseitigt wurden, und wir erhielten die Nachricht von der Unterbrechung der diplomatischen Beziehungen zwischen den von mir erwähnten vier Mächten und der Pforte gerade zu der Zeit, wo der Kaiser der Franzosen, begleitet von seinem Minister der auswärtigen Angelegenheiten, in Osborne ankam. Es ward uns auf diese Weise Gelegenheit geboten, einen Zustand der Dinge zu erörtern, der plotzlich eine sehr verwickelte Gestalt angenommen hatte und zu Er⸗ eignissen von einer Größe hätte führen können, die durchaus in keinem Verhältnisse zu der Ursache gestanden haben würden, welcher fie ihren Ursprung verdankten. Nachdem wir die Lage in Erwägung gezogen hatten, gelangten wir zu dem Schlusse, daß, wenngleich keine Beweise vorlägen, die man in England für hinreichend stark halten würde, um uns das Recht zu verleihen, die besagten Wahlen für nichtig zu erklären, doch die prima facie vorhandenen Beweise von der Regelwidrigkeit der Wahlen der Art seien, daß sie uns die Befugniß geben, die Annulirung der Wahlen anzuempfehlen. Wir fühlten, es liege im Interesse der Pforte, daß kein Zweifel auf den Wahlen hafte, welcher zu dem Schlusse verleiten würde, als könnte das Ergebnitz derselben keine wahre Vertretung des Volkes sein. Wir waren außerdem der Meinung, daß die Absichten der bei dem pariser Vertrage betheiligten Mächte nicht erfüllt werden würden, wenn eine solche Vertreiung nicht zu Stande käme, und daß keine englische Regie⸗ rung Wahlen unterstützen könne, deren verdächtigen Charakter wir nicht völlig zu leugnen vermochten. Wir fühlten daber, daß wir das volle Recht hatten, dem Sultan die Annullirung der Wahlen und die Nedifien der Wahllisten anzuempfeblen. Indem wir diesen Weg einschlugen, ver⸗ gaßen wir nicht, daß der Sultan seine Unabhängigkeit durch das von ibm beobachtete Verfahren zur Genüge gewahrt hatte und daß er, ohne der Würde seiner Stellung im Geringsten etwas zu vergeben, in ein Ansuchen willigen konnte, welches saämmtliche bei der Frage betbeiligten Mächte an ihn gerichtet hatten. Dieses Ansuchen ist nichts weiter als ein Vorschlag, daß der pariser Vertrag getreuer ausgeführt werde, ein Vorschlag, deen Annahme, so weit wir sehen können, auf keine Schwierigkeiten -Koßen wird und welcher, wenn er angenommen ist, sofort alle jene Zweifel beseitigen wird, die, wie sich nicht leugnen läßt, über den neulichen Wablen in der Moldau schweben und die, wenn man sie nicht verscheuchte, den Didan jener Autorität berauben würden, von welcher wir wünschen mässen, das er sie besitze.

In der Unterhaus-Sitzung wurde im Comits die Eheschei⸗ dung s-Bill berathen. Zuerst kam Artikel 25 an die Reibe, welcher der Ehefrau das Recht zur Scheidungsklage giebt, wenn fich der Ede⸗ mann des incestuösen Ehebruchs oder der Bigamie, oder des mit Grau⸗ samkeit verbundenen Ehebruchs, oder des Ebebruchs und zugleich des Verlassens seiner Frau schuldig gemacht hat. Lord J. Nanners schlug bor, noch einen anderen Scheidungsgrund in den Artikel auf zunehmen, nämlich den in der Wohnung der Ebegatten begangenen Ebebruch. Der Attorney General bekämpfte dieses Amendement, weil dadurch das gegenwärtig bestehende Gesetz eine Aenderung erleide, die Sill aber nichts IAnderes wolle, als das faktisch bestebende Recht in gesetzlt . verkörpern. Henley warf dem Attornery General enz vor, da der in Rede stehende Artikel der Bill bereits zwei Lla⸗ gegründe enthalte, die man bisber in England nicht gekannt bade. er Ford Advokate bekämpfte das Amendement, jedech offenbar mit Bi derstreben, indem er sich über das in Schottland geltende Ebescheidunzs gesetz lobend aussprach. Das schottische Recht aber erkennt in Bezug au! Ehescheidungsklagen das Prinzip der Gleichstellung ven Mann und Frs an. Lord Palmerston wunderte sich darüber das gerade diejenigen welche stets die Unauflösbarkeit der Ebe im Munde fäbren, so Aftig bestrebt sind, die Gründe der Ebescheidung zu derdie fältige Zar glaubte er, daß das Amend ement Anlss z l erklärte er, die Regierung sei bereit, die Sdoontien -? fallen zu lassen. Lord J. Ru ssell freue sich über diesen das Argument, auf welches der Attorned Genera stütze, doch nun einmal nicht baltdar ler. Der Attern e; ner al schlug nun seinerseits wiederum ein Amendement des Lord J. Manners dor. Er will nämlich den Se dend ans 3 welchen das Amendement im Auge dat, in folgender Were d sen: „Ehebruch, welchen der Ehemann wit einer R in demisclben Hause hält, welches seine Frau dewednt. durch eine solche Fassung werde das Amendement fan werden. Der Attorned General zeg dierauf einen und das Amendement wurde in seiner ursprungkihen Ferm augen Im weiteren Verlaufe der Debatte entspann sich eine dedr sion über die legale Bedeutung des Wertes Bigam:

nan un 8 22 2 2. * .