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ᷣ §. 43 — 15 1. c. auf das Unzwelnheutigste, daß es irn; ö , ue und nicht auf eins me anische Ne⸗ gulirung der Lasten abgesehen hat. Ueberdies gestaitet 5. 18 1. c. die Bestänigung folcher Verabredungen der Betheiligten, welche der Verfassung nicht entgegen sind und bei denen die nach⸗ haltig? Entrichtung der Leistungen, gesichert ist. Endlich verlangen die ss. I6 und 31 1. c. für den Fall der neuen Au siedelungen oder Gründung von Kolonien ausdrücklich eine Be⸗ achtung ver bestehenden Brisklassen. Indeß wenn der Zweiftl an der Zalässigkeit einer freieren Bewegung Ter Regierungen bei 9 Abgaben - Vertheilung auch mehr begründet gewesen wäre; so ö. derselbe doch gegenwärtig beseitigt, da durch die 885. 12 und j des Gesetzes, beireffend die Landgemeinde⸗-Verfassungen in den 6 östlichen Provinzen der Preußischen Monarchie vom 14. April 1856, vorgeschrieben worden ist, daß bei dem durch Zertheil ung von Gruͤndstücken oder Bildung neuer Anstedelungen, Kolonteen oder Gemeinden erforderlich gewordenen Beschlusse über die Theilnahme der Bewohner an den Gemeindelasten darauf geachtet werden soll, daß die Vertheilung der Lasten mit Berücsichtigung der in der Gemeinde stattfindenden Abstufungen des Grundkesitzes und des Klassenverhältnisses geschehe und die den einzelnen Gemeindeglieder oder den Klassen derselben aufzuerlegenden Antheile an den vasten in ein angemessenes Verhältniß zu den Rechten und Vortheil en treten, weiche dieselben in dem Gemeinde- Verbande genißen. ; Demgemäß werden die Königlichen Regierungen aufgefordert, den vorstehenden Grundsatz bei der Festsetzung der di , e, Pläne sowohl für e , g, . 6 . .. ieen 3 ane msn g, , mn, ich erh nur solche Pläne zur Be⸗
lten, daß die nu r, 1 bei denen das ortsübliche Klassen Verhältniß
; ᷓ Beachtung gefunden hat. . ö e nr. f ö. . daß bei der Einreihung der Par—
zellen in dies Srtsklassen das Werthsverhältniß der ersteren gebüh—
nde Würdigung finden muß und daher eine neue Ortoklasse im . 33 . bestehende Kommunal-Verfassung zu bilden ist,
d orhandenen Klassen diesem Verhältnisse nicht entsprechen. Den ü ö dafür gesorgt werden, daß einerseite die SGe⸗ meinde durch die Zerstückelung an ihren früheren Einnahmen nichts einbüßt und daß andererseits die Trennstücke nicht überbürdet oder mit solchen Leistungen belegt werden, zu deren nachhaltiger Erfüllung sie außer Stande sind. Insbesondere dürfen die Spann⸗ dienste der zerstückelten Güter sür die Gemeinde nicht verloren gehen, vielmehr ist auf deren Erhaltung in denjenigen Wegen Bedacht zu nehmen, welche in den 88. 13 und 14 des Gesetzes vom 3. Januar 1816 angedeutet sind.
Was von den eigentlichen Kommunallasten bemerkt worden ist, das gilt auch von solchen anderen Sozietätolasten, die klassenweise aufgebracht zu werden pflegen. ;
ö . wird il Zerstückelung eine so große Veränderung in den Gesammtverhältnissen der Gemeinde herbeiführen, daß diese einer vollständig neuen Regelung bedürfen; oder es wird die Auf⸗ merksamkeit der Behörde durch eine Zerstückelung darauf gelenkt werden, daß sich die Abgabenverhältnisse der Gemeinde in einem unhaltbaren Zustande besinden. In solchen Fällen ist in den im 8. 11 des Gesetzes vom 14. April v. J. angegebenen Formen die Ordnung herzustellen. —
Wo die Nothwendigkeit der Regelung des Stimmenverhältnisses in der Gemeinde bel der Aufstellung der Regultrungspläne hervor= tritt, da ist nach Vorschrift der 58. 5 bis 7 des Gesetzes vom 14. April v. J. zu verfahren. ;
Ueber die Vertheilung der Gemeindelasten und die Regultrung des Stimmrechts ist die Gemeinde jedesmal nach Anweisung des S. 9 des , vom 3. Januar 1845 zu vernehmen.
In Neu-Vorpommern und Rügen sind die Kirchspiels- und Ortsarmen- Verbände gemäß 8. 7 des Gesetzes vom 26. Mai v. J. mit ihren Erklärungen zu hören. ö
Bei der Mannigfaltigkeit der vorhandenen Gemeinde⸗Verhält⸗ nisse können bestimmtere allgemeine Anweisungen nicht ertheilt, son— dern die Koniglichen Regierungen nur aufgefordert werden, in den einzelnen Fällen einen zweckmäßigen Gebrauch von dem ihnen ge— statteten Spielraume zu machen und die Bestätigung der Regulirungs⸗
Pläne mit derjenigen Aufmerksamkeit zu behandeln, welche dieselbe
nach ihrer Wichtigkeit in Anspruch zu nehmen hat. Berlin, den 7. Juli 1867.
— Der Minister des Innern.
Der Chef des Ministeriums von Westphalen. J
für landwirthschaftliche Angelegenheiten. von Manteuffel.
An sämmtliche Konig liche Reglerun gen
Peenß jsche Baut.
Belanntmachung vom 18. August 1857 — be⸗— treffend die Errichtung einer Bank- Kommandite zu Köslin.
Bekanntnachung vom 13. August , (Staats⸗Anzeiger Nr. 191.
—
S. 1600
In Gemäßheit des Publikandums des Herrn Chefs der Preu⸗
ßischen Bank vom 13ten d. Mts. bringen wir hiermit zur offent⸗ lichen Kenntniß, daß der bisherige Bank- Verkehr bei der König= lichen Regierungs-Haupt⸗-Kasse zu Köslin mit dem 31sten d. Mts. eingestellt und dagegen die von dem Bank⸗Comtoir zu Stettin abhängige Bank -Ffrommandite zu Köslin am 1. September d. J. eröffnet werden wird. bestehen in:
Die von derselben zu betreibenden Geschäfte
1) Ertheilung von Darlehnen gegen Verpfändung inländischer, zinstragender, auf jeden Inhaber lautender Staats-, Kom⸗ munal- und ständischer Papiere, Pfandbriefe und Seehand⸗ lungs⸗Prämien⸗Scheine, Gold⸗ und Silbersachen und frem⸗ der, gangbarer Münzen, so wie auch leicht verkäuflicher, dem Verderben nicht ausgesetzter Landesprodukte und Waaren;
2) Diskontirung von Wechseln auf Köslin und Ankauf von Wöechseln auf Berlin und andere inländische Bankplätze;
3) Ausstellung von Anweisungen auf die Hauptbank und die Provinzial⸗-Bank⸗Anstalten, so wie Einlösung von Anweisungen dieser Anstalten auf die Bank-Kommandite; .
4) Besorgung des An- und Verkaufs öffentlicher Papiere für Rechnung öffentlicher Behörden und Anstalten;
5) Annahme der zur zinsbaren und unzinsbaren Belegung bei dem Bank⸗Comtoir in Stettin bestimmten Gelder von Be— hörden, Anstalten und Privatpersonen, worüber die Anträge auf Anfertigung der Bank ⸗Obligationen aber Seitens der Deponenten direkt an das genannte Bank-Comtoir zu rich— ten sind;
6) . von Wechseln und sonstigen zahlbaren Effekten zur Einziehung. — ;
Die Verwaltung der Bank ⸗-Kommandite zu Köslin ist dem Bank⸗Buchhalterei⸗Assistenten Hoffmann und dem Stadt, Kämmerer Krey gemeinschafilich übertragen worden und sind daher Beider Unterschriften bei allen rechtsverbindlichen Erklärungen und Aus— fertigungen der Bank⸗Kommanpvite erforderlich.
Berlin, den 18. August 1857.
Königlich Preußisches Ha upt · Bank⸗Direltorium.
Angekommen: Se. Excellenz der Wirkliche Geheime Rath und Ober-Präsidengz der Provinz Preußen, Eichmann, von Königsberg in Pr.
Berlin, 22. August. Se. Majestät der König haben Aller— gnädigst geruht, dem Commandeur der 6. Division und General Adjutanten, General-Lieutenant von Willisen, die Erlaubniß zur Anlegung des von des Königs von Hannover Majestät ihm verliehenen Groß-Kreuzes des Guelphen Ordens, so wie dem Seconde-Lieutenant von Haenlein im 3. Husaren⸗Regiment, zur Anlegung des ihm verliehenen Ritter-Ftreuzes vierter Klasse dieses
Ordens zu ertheilen.
Personal Veränderungen in der Armee.
Offiziere, Portepee⸗Fähnriche ꝛc.
Ernennungen, Beförderungen und Versetzungen. Den 6. Augu st. .
v. Holleuffer, Hauptm à la suite des 1. Artill. Regis, komman dirt bei der Abtheil. für die Artill. Angelegenheiten im Kriegs MinisteriUum, in das Kriegs-Ministerium versezt. b. Hartmann, Set. Lt, vom 9ten Infant. Negim. und kommandirt auf 3 Monate zur Dienstleistung beim Kriegs- Ministerium, nach Ablauf jener Frist in diesem Kommando be— lassen und von dem Verhältniß als Adjutant bei dem Gen.⸗K/ommando des 1II. Armee⸗Corps entbunden.
Den 8. August.
v. Luck, Haupim. vom 9. Inf. Negt., als Adjutant zum Gen. Komm. des 11. Armee⸗Corps kommandirt. Fehr. Hiller v. Gaertringen, Port. Fäahnr. vom wärn , ,, 6 4. Jäger⸗Bat. versetzt.
en 8 u gu 1 ö. ö.
b. Blücher, tzauptm. vom Kriegs⸗KWtinisterium, zum Major beför⸗=
dert. K.rug v. Nidda, Niitm. vom 8. ür. Negt., zum Major und
der sechs Csilichen Provinzen.
cetatsmäßigen Stabs- Sffizier im 9. Hus. Negt. Prinz Albrecht von
1641
Preußen C. ., Pr. Lt. vom 1. Garde⸗Regt. z. F.R, zum Hauptm., v. Plehwe, Pr. Lt. von dems. Negt., zum HFauptm., v. Stud ni k, Ser, Lt, don dems. Negt., zum Pr. St, v. Tempelh off, Unteroff. vom Taiser Franz Gren. Negt., zum Port. Fähnr. befördert. v. Bassewitz, Rittm. u. Chef der 2. Comp. u. Comm. der 1. Est. vom Regt. der Gardes du Corps, unter Beförderung zum Major, als Estadr. Chef in das 8. Kür. Regt. versetz. Gr. v. Brandenburg, Ritim. u. Chef der 5. Comp. u. Command. der 3. Es kad. vom Regt. der Gardes du Corps, zum Major und etatsm. Stabsoffizier befördert. v. Rauch, Rittm. u. Chef der Leib Comp. desselb. Regis. unter Stellung 3 la suite des Regis. zur Dienstleistung bei der Person Sr. Majestaͤt des Königs kommandbirt. Gr. v. d. Gröben, Pr. Lr. von dems. Regt, unter Entbindung von dem Kommando als Adjutant der 1 Garde Divifion, zum Rittin. be—⸗ fördert und zum Commandeur der Leib⸗Compagnie ernannt. von Frankenberg⸗-Lüttwitz, Setonde Lieutenant von demselben Regiment, zum Pr. Lt. befördert. v. Wedell, Sec. Lt. von dems. Regt., à la zuite des Regts. gestellt. Gr. zu Dohna, Major vom großen General— stabe, unter Verleihung eines Patents seiner Charge und unter Ernen— nung zum Cbef der 2. Comp. und Commandeur der 1. Eskadron., v. Schack, Rittm. vom 2. Drag. Regt., unter Entbindung von dem Komm. als Adjutant beim General-Commando des II. Armee Corps und unter Ernennung zum Chef der 5. Comp. und Command. der 3. Eskad., Gr. zu Solms Rödelheim, Pr. Lt. vom 5. Ulan. Regt., v. Knoblauch, Sec. Lt. vom 3. Ulan. Regt., in das Regt. der Gardes du Corps versetzt, v. Rauch, Sec. Lt, vom 1. Garde⸗gtegt. zu Fuß, als Ädjut. zur 1. Garde⸗-Div. kommand. v. Fabeck, Major vom 1. Garde Regi. z. F., zum 2. Command. des 2. Vais. des 2. Garde Landwehr Regiments ernannt. v. Obernitz, Major im Generalstabe der 1. Garde Diviston, in das Garde⸗Regt. z. F. versetzt. Gr. v. Brandenburg, Rittm. vom Garde— Kür. Regt., zum Major mit Beibehalt der Escadr, v. Massow, Pr. Lt, aggr. dem Harde -Drag. Regt. unter Belassung in feinem Verhäliniß als persönl. Adjutant des Prinzen Albrecht (Sohn) von Preußen K. He, zum aggr. Ritim, befördert. v Esebeck 11, Sec. Lt. vom 2 Garde Regt. J. F., in das 3. Kür. Regt. versetzt. John v. Freyend, Pr. Lt. bom 2. Ulan. Regt., unter Beförderung zum Rittmeister im 2. Vrago⸗ ner-Regiment, als Adjutant vom Kommando der 5. Division, zum Gen. Kommando des II. Armee -Corps übergetreten. Schmidt v. Kno— bels dorff, Sec. Lt. vom 8. Hus. Regt., als Adjutant zum Kommando der 5. Division kemmandirt. v. Gerstein-Hohenstein, Sec. Lt. vom g. Hzus. Regt, unter Beförderung zum Pr. Lt. in das 5. Ulan. Regt. bersetzt, v. Seelhorst, Gefreiter vom 8. Inf. Regt, Meyer, Frhr. v. Pato w, Unteroff. von dems. Regt', zu P. Fähnr., v. Kun ows ki, b. Versen, Port. Fähnts. vom 24. Inf. Regt., zu Sec. Lis. befördert. Noos, Rittm. vom 3. Hus. Negt., behufs Uebernahme einer Eskadron von dem Kommando als Adjutant der 13. Divisien entbunden. v. Bor— ries, Sec. Lt. vom 11. Hus. Regt, als Adj. zur 13. Div. kommanditt. v. d. Mülb e, Oberst u. Command. der 13. Inf. Brig., die Genehmigung zum Tragen d. Unif. des 13. Inf. Regtés,, unter Führung a la suite dess., ertheilt. Löwenberger v. Schönholtz, Pr. Lt. vemn 26. Inf. Regi.
versorgung u. Pension,
zum Hauptm., May, Sec. Lt. von dems. Regt., zum Pr Li,, d. Go eß e,
Port. Fähnr. von demselben Kegt., zum Sec. Lt, v. Witzleben, Unter ⸗
offizier vom 24. Inf. Regt, zum Port. Fähnr., v. Vang erow, Pr. Lt. vom 7. Kür. Regt, zum Kiitm., v. Wistisen, Sec. Lt. von dems. Regt. zum Pr. Lt. befördert. v. Ka meke, Haupim. vom 11. Inf. Regt. unter Beförderung zum Major, zum Cemmandeur des 1. Bat. 36. Landwehr⸗ Negts., v. Bismarck, Hauptm. vom 2. Infanterie Regiment unter Be— foͤrderung zum Major, zum Comdr. des 2. Bats. 31. Ldw. Regts. ernannt. v. Gilsa, Hauptm. vom 26. Inf. Regt., Behufs Uebtrnahme einer Cem— ragnie, von dem Kommando als Adjut. der 13. Inf. Brig. entbunden. v. Beczwarzowsky I., Sec. Lt. vom 32. Inf. Regt, ais Adjut zur 13. Inf. Brig. kom;mandirt. v. Bothmer, Haupim. vom 36. Infant. Regt., unter Beförderung zum Major, zum Commandeur des 2. Baits. 32. Ldw. Regts, ernannt. v. Gilsa, Major und Commandeur des Sten Jager -Bats.ů als Commandeur des Fusilier- Kats. in das 265. Inf. Regt. versetzt. v. Kleist, Hauptm. dom 78. Inf. Regt, unter Beförderung zum Major, zum Commandeur des 3. Bats. AM Landw. Regiments er⸗— nannt. v. Bernuth, Rittmeister vom 8. Husaren-Regt., unter Ver⸗ setzung in das 5. Ulan, Regt, als Adjut., zur 8. Diviston lommandirt. Frhr. v. Sa lmuth, Pr. Lt. vom 8. HKus. Regt, unter vorläufiger Be—⸗ laflung in feinem Kommando als Adjut. ber 7. Division, zum dit tmeister beforbert. Groß, Haupimann vom 31. Inf. Regt, unter Beförderung zum Major, zum Commandeur des 3. Baiaillons 5. Landw. Regiments, v. Tschirschly, BKauptmann vom 10. Inf. Regt, unter Beförderung zum Major, zum Commandeur des 1. Bataillons 19. Landw. Regiments, Michaelis, Hauptmann vom 22. Inf. Negt., unter Beförderung zum Masor, zuin Commandeur des Ldw. Vats. J8. Inf. Negts, v. Kesfel, Hauptmann 3 Ja suite des 1. Garde⸗Regts. . F, und Lommandeur der Schul- Abtheilung, unter Beförderung zum Major, zum Eommand. des 1 Bats. 25. Landw. giegts, v. Werd er, Hauptmahn vom 1. Garde Vegt. zu F., unter Stellung 3 la suite desselben, zum Commandeur der Schül - Abiheilung ernannt. v. M üßz schefahl, Hauptmann à la suste des 27. Jafant. Kegts., unter Entbindung don dem Kommando als Ab— thetlungs⸗Vorsteher bei dem Kadettenhause zu Wahlstatt, in das 30. Inf. Regt. verseßzt. Sei der Landwehr.
b. Schack, Pr. Lt. vom 1. Aufg. des 3. Bats. 3. Garde Landw. Regts,, ins 2. Bat. 1. Garde⸗Ldws. Regte. einrangirt. v. d. Ma rwiß, Pr; Lt. von der stavall. 1. Aufg. des 1. Bats. 8. Negts., zum interim= Eskgdronführer ernannt, v,. Stutterheim, Sec. Lt. von der Kavall. 1. Aufg. des 3. Batg. 12. Negis., Riedel, Roiand, See. ots. vom 2. Aufgebot des 3. Batalll ons e ,. zu Premier ⸗ Lleute⸗ nants, b. Knéblauch, Bice⸗ Wachtmesster ton der Kavallerie . Bats. 24. Regts,, unter Ueberweisung zum 3. gdw. Ulan. Regt., zu Sec. Ct. 1. Anfgeb,, v. Magnus, Scr. Lt. vön ber siavall. 27 Kälufgeö. des 3. Bats. 24. Regts., v. Tertenborn u. Wolff, Sec. gz. von ber
! , ö 1. n. 8. Aufg. des 3. Bats. 8. giegts., b. 36 ö. * a Train 1. Aufgebots des 1. Bataillons g, ins 3. K 9 . J⸗. ee, n, r. vom 1. Aufgebot des 1 e fr 13. ins 1. 90. Regts, Siber, Sec. Lt. vom 2. ü . 24., ins 3. Bat. 24. Regts. einrangirt. v. ga Te rh, . Lomdr. des 1. Bats. 26. FRegts, in das 31. Inf. Regt. verseßt. v a i. lebenz Major u. Comdr j Regts., zum omdt. des 8 Jaͤger⸗⸗Bats. ernannt. v Vis marck, Vice Feldwebel vom 2. Bat. 26 NRegts., zu Sec. Lts. 1. Aufgeb., v. st otze, Sce. ot von der Kaball. 1. Aufg. des 3. Bats. 27. Regis, zum Pr. vt d Ä svens⸗ leben, Vite⸗Wachmeister ton demselben Bat., zum Sec gt bei d Faball. 1. Aufgeb., v. Wussow, Ste. Lt. ven der Kavall. 2. Auf ö. des 1. Bat. 31. Regts., zum Pr. Lt, v. d. Brincken, Vꝛee / Cc cht c ffer von dem selben Bat. zum Sec. Lt. bei der Kaball. 1. Aufgeb.,, Zorn Sec. Lt. vom Train 1. Aufgeb. des 3 Bats. 31. Regts. um Rr. gt. befördert. t Wilamowiß, Major u. Comdr. des J. Vats. 19, Regts. in das. 10. Inf. Regt., Albrecht, Oberst ⸗-Lieut. u. Comdr. des gdw Bats. 38. Inf. Regts., in das 23. Inf. Regt., b. Hannecken Major u. Comd. des 1. Bais., 25. Negts. in das 17. Inf. Regt. verseßt Abschiedsbewill!igun gen y. bv. Be qui gnolles . kan sn D. Bequägn, SGeneral-Lieut. a. D., zuletzt 12. Divis., mit seiner ö 1. Allerhoöͤchsten Bild en n n si . . zen 11. August. . v. Gilsa, Major und etatsm. Stabs offiz. vo ; / Oberst Lieut. mit der Ammee-Uniform ,,, Dis position gestellt. Gr. be Kleist, Pr. Lt. bon demf. Negt., ausgeschieden und zu den beurlaubten Offiz. der Kaball. 1. Aufgeb. des z. Bats. 2. Garde⸗ dw. NRegts. übergetreten. v. Bosse, Majer u. 2. Command. des 2. Bats 2. Garde Low. Negts., mit Pension der Abschied bewilligt und gleich⸗ geitig mit der Armee⸗-Uniform zur Allerhöchsten Disposition gestellt. Wegen er, Major a. D., unter Belassung in seinem Verhältniß als Führer des 2. Aufgeb. 3. Vat. 1. Garde- Landw. Regts., mit seiner bis—⸗ herigen Pension und der ihm bereits bewilligten Üniform des Kaiser Franz Gren. Regts, zur Ällerhöͤchsten Disposition gestellt. Jacobi Port. Fähnr. vom 24. Inf. Regt., unter Beförderung zum Sec. Lt. Behufs. lieberttuis zum See⸗Bataillon entlassen. v. Tietzen und Henn ig, Rittm, bom 3. Hus. Regt., als Major mit der Regts,⸗Uniform und Renfsion der. Abschied bewilligt. v. Münchow, aus fh ien! Sec. Lt. des 11ten Inf. Kegts., v. Gotsch, Major vom 31. Inf. Regt, mit der Regts Unif. u. Penfion, v. R appard, Pr. Lt. vom 6. Ulan. Regt. u. Ad ut. der 8. Division, als . 9 der Regts. Unif., Aussicht auf Cibi l. er Abschied hewilligt. Roch, Port. ; vom 25. Inf. Regt., zur Res. entlassen. v. K K unter Belassung in dem Verhältniß als Führer des 2. Aufg. J. Bars. 27. Ldw. Regts, mit seiner Pension, Borb staedt, Oberst⸗Lieut. und Command. des 3. Hats. 5. Löw. Regts., als Oberst mit Penfion der Abschied bewilligt, u. gleichzeitig mit“ der Armee Unif., v. Lü tiß, Oberst Lvieut. vom 10. Inf. Regt., als Oberst mit Pension der Abschied bewilligt u. gleichzeitig mit der Armee⸗Unif. zur Allerh. Dis position gestellt. b. Purtt am mer, Major vom 25. Inf. Regt, als Oberst⸗Lieut., mit der n,, ö z. . 6 Pension, v. d. Lan cken, Major om 11. Inf. Regt., mit der Unif. des Garde⸗Täger—⸗ un der Abschied bewilligt. , Bei
der Landwehr. 9 gr. g 6 11. üg . agner, Pr, Lt, von der Kavall. 2. Aufg. des 3. Bats. 12. Negts, als Rittm. v. Niebuhr, Pr. Lt. vom 2. 3 des 1. Bats. . w. als Hauptm. mit seiner bish. Uniform, v. Bosse, Major u. Comdr. des 2. Bataillons 31. Regiments, mit der Regiments-niform und Pension, v. Bismarck, Major und Commandeur des 2. Bataillons 32 Regmts., mit der Uniform des Garde Neser ve · Infanterie · Regiments und Pen sion, Silber, Pr. Lt. vom 1. Aufg des 2. Bats. 27. Regts., als Hauptm. mit seiner bish. Unif., Fischer, Sec. Lt. vom 1. Aufg, desselb. Bats., als Pr. Lt mit seiner bish. Unif., v. Doe ring, Pr. Lt. bon der Kabalf. 1. Aufg. des 1. Bats. 31. Regis, mit seiner bisherigen Unif., der Ab⸗ schied bewilligt. Durch Verfügung des General-Auditoriats. Den 14. August. Schlitte, Corps, Auditent beim IV. Armee Corps in Magdeburg und Justizrath, in gleicher Eigenschaft zum Garde⸗Corps versetzt. Militair⸗ Beamte. Den 8. August. Zakrzewsky, Zahlmeister 2. sKtlasse, vom 3 Bat. 30. Landw. Negt., bei seiner Penstonirung der bedingte Anspruch auf Anstellung im Eivildienst bewilligt.
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Richtam tli che s.
Preußen. Pots dam, 22. August. Se. Najestät der König hatten gestern früh abermals ein Bad in der Havel ge— nommen und empfingen Vormittag die gewöhnlichen Vorträge. Um 2 Uhr traf Se. Hoheit der Herzog von Braunschweig hierselbst zum Besuch am Königlichen Hofe ein und nahm Wohnung im Neuen Palais und begab sich, zunächst zu Ihren Königlichen Majestaͤten nach Sans sonci, din r te n und machte mit Aller- höchstdenenselben zu Abend eine Spazierfahrt per Dampfboot.
Sachsen. Koburg, 19. August. Dem heute hier zusammen= tretenden gemeinschaftlichtn Landtage ist ein Geseßzentwurf, betref-