1857 / 210 p. 3 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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setze beiden Stände Versammlungen vorzulegen seien, und es würde ohne ein dem entsprechendes Verfahren auch kaum ein Feld der Wirksamkeit für die Stände in dem einen oder dem anderen dieser Herzogthümer sich haben eroͤffnen lassen. Auch noch in der Diät von 1853 wurden der Stände Versamm⸗ lung allgemeine Gesetze, namentlich betreffend die Zolleinheit der Monarchie, die allgemeine Wehrpflicht, das Post⸗- und das Münzwesen, vorgelegt. Wenn daher eine gegentheilige Ansicht, wonach der Wirkungskreis der Stände auf die ausschließlich für das Herzogthum Holstein bestimmten Gesetz⸗ Entwürfe nach Maßgabe des Gesetzes bom 28. Mai 1831 beschränkt gewesen sein soll, selbst von dem nunmehr abgetretenen Minister für Holstein im Reichsrath aufgestellt worden ist, so hat die Kühnheit einer solchen Behauptung wohl Verwunderung erregen, gewiß aber keinen Un— befangenen überzeugen können. Der Vollständigkeit wegen möge auch das noch erwähnt werden, daß es wohl versucht worden ist, aus dem Begriffe eines Gesammtstaates Con sequenzen, namentlich zu dem Zwecke zu ziehen, um den Einfluß der Pro vinzialstände auf Gegenstände von speciellem holsteinischen Interesse zu be schränken. Es geben aber die Gesetze, auf welche es noch immer bei Be urtheilung solcher Fragen hauptsächlich ankommt, keinen Anhalt für eine dahin führende Interpretation, und es hat, auch unverkennbar an den wesentlichen Merkmalen eines solchen Begriffs stets gefehlt. Für die Succession im Regentenstamme der in der dänischen Monarchie vereinigten Landestheile waren bekanntlich Bestimmungen von so zweifelhafter Art vorhanden, daß es für nothwendig erachtet wurde, dieselben auf dem Wege eines völkerrechtlichen Traktats zu reguliren. . . Im Gegensatz zwischen Dänemark und den Herzogthümern fand eine fast vollständige Verschiedenheit in der Gesetzgebung und nur theilweise Uebereinstimmung in der Verwaltung statt. . J . Die Finanzen, die Armee und die Flotte bildeten allerdings eine Ein⸗ heit, aber nicht in der Art, daß sie unter der Herrschaft gleichmäßiger Ge setzgebung gebildet waren. Im Gegentheil, man ließ bis in die neueste Zeit den éigenthümlichen Verhältnissen der verschiedenen Theile der Mo Rarchie auch in diesen Beziehungen Gerechtigkeit widerfahren. Das Steuer wesen, das indirekte sowohl, wie das direkte, war ein durchaus verschiede nes im Königreiche und in den Herzogthümern, so auch die Gesetzgebung in Betreff der Aushebung zur Armee. Rücksichtlich der Flotte wurde die Enrollirung erst im Jahre 1838 in allen Landestheilen auf gleichen Einheit erschienen Finanzen, Armee und Flotte insofern, als sie derselben souveränen Ge— walt unterworfen waren, und daß diese in allen Theilen des Reichs in ungefähr gleicher Weise ausgeübt ward. Das Institut der Provinzial— stände änderte an dem Umfange der Souveränetätsrechte im Wesentlichen nichts, wohl aber das Grundgesetz für das Königreich Dänemark vom Juni 1849. Durch dieses Grundgesetz hatte das eigentliche Königreich Dänemark sein Verfassungswerk für sich abgeschlossen, und auf diesem Wege war das System der Majorität in der Volksvertretung in die Be rechtigung eingetreten, bei Ausübung der bisher dem Souverän allein ustehenden Gewalt mitzuwirken. Der gesammtstaatliche Charakter der Monarchie trat also nicht mehr in der Einheit der souveränen Gewalt hervor, und welche Konsequenzen zum Zweck der Beschränkung der stän dischen Wirksamleit aus dem gesammtstagtlichen Charakter auch hätten gezogen werden können jetzt konnten sie jedenfalls keine Anwendung mehr finden. ĩ . Wenn nun die Abgrenzung der provinzialständischen Kompetenz in Holstein nach den Grundzügen der gemeinsamen Verfassung in Frage stand, ! war es nicht allein der dem Umfange nach bedeutend verminderte Ein

Fuß gesetzt. Als in früherer Zeit nur

auf die Leitung der öffentlichen Angelegenheiten, wodurch sich die Provinzialstände für grabirt erachteten, sondern auch die Uebertragung des ihnen entzogenen Theiles ihrer Thätigkeit auf eine Minorität in' der gemeinsamen Volksvertretung. Die Konstituirung einer solchen gemein— chaftlichen Volksvertretung und die Uebertragung eines Theiles der bis dahin ungetheilten Souverainetät an eine solche hätte, wie schon bemerkt, im Hinblick auf die Gesetze von 1831 und 1834, auf dem Wege einer ver— fassungsmäßigen Verhandlung mit den Ständen geschehen müssen.

Aus diesem Grunde hat auch ein wesentlicher Tbeil der aus den

rzogthümern zur gemeinschaftlichen Volksvertretung Berufenen sich jedes Aktes ausdrücklicher Anerkennung der Gesammtverfassung enthalten, da— ngegen die dargebotene, den Vrodinzialständen bisher entzogene Gelegen— eim zum Remonstriren wider den rechtlichen Bestand der Gesammtverfassung der ersten Versammlung des auf Grund der Verordnung vom 2. Ok— tober 1855 berufenen Reichsraths benutzt.

Es folgt hieraus, daß die Stellung des Herzogthums Holstein in einem zu bildenden Gesammtstaat, bei rechtlicher Fortentwickelung der be— stebenden Verhältnisse, nicht ohne Mitwirkung der Stände bestimmt werden konnte, und es ist die gemeinsame Verfassung im Ganzen und die Sonder— verfassung von 1854, insoweit sie die ständische Kompetenz vermindert, auf eine den Herechtsamen des Landes nicht entsprechende Weise entstanden.

Der Artikel 5s der wiener Schlußakte vom 15. Mai 1820 schützt Verfas— sungen, die in anerkannter Wirksamkeit besteben, und es werden in Ge—

mäßheit dieses Artikels die auf nicht verfassungsmäßigem Wege entsütan—

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nel. mithin das Verfassungsgesetz für die besonderen Angelegenheiten vom 11 , bis . ferner die Allerhöchste Bekanntmachuns vom 35. Juni 1856, be—

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rücksichtlich des

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6 Herzogthums Holstein als zu Recht bestehend nicht Letrachtet werden können. Wenden wir uns nun zur zweiten der im Eingange unseres Berichts

aufgestellten Fragen, so glauben wir mit Sicherheit bon der Voraussetzung ausgehen zu dürfen, daß sämmtliche Mitglieder ber Versammlung mit? uns darin einverstanden sein werden, daß, wenn diese Frage fich dahin beant— worten ließe, daß die Interessen des Herzogthums Hosstein in feiner jetzi⸗ gen Stellung zur Gesammt-Monarchie auf befriedigende Weise wahrge

nommen und gesichert seien, von der Art der Entstehumg der, wenn auch nicht auf l e e Wege, ins Leben gerufenen Anordnungen abgesehen werden müsse. Benn gewiß wird Niemand in der Versammlung auf ein Recht bestehen wollen, lediglich weil er es als solches erkennt, sondern Jeder wird nur dann den Rechtspunkt als einen wesentlichen her⸗ vorzuheben geneigt sein, wenn er sich durch die Interessen des Landes,; welchem er angehört und welches er zu vertreten hat, dazu verpflichtet er achtet. Bei solcher Erkenntniß wird aber auch Jeder sich um so dringen⸗ der dazu aufgefordert finden, je lebhafter in ihm das Bewußtsein wach ist, daß durch das Wohlsein jedes Landestheils, welcher der Monarchie ange

hört, das Wohlsein der übrigen Theile wesentlich bedingt ist. Es ist ferne von uns, bei diesen Betrachtungen auf Verhältnisse zurückzugehen, welche einen tief eingreifenden Bruch haben erdulden müsfen, und zu deren Auflösung, wie solches die Ständeversammlung von 1833 ausgesprochen hat, so auch wohl jetzt kein Mitglied der Verfammlung die Hänb hätte bieten mögen. Wir müssen es der Zeit überlassen, ob und wann sich ein

mal vorurtheilsfreie Vorstellungen die Bahn wieder brechen und es ge

statten werden, daß einer natürlichen Entwickelung ihre Berechtigung wie

der zu Theil werde, daß es namentlich erkannt werde, daß das, was sich unter dem Vorherrschen gleicher Nationalität und gleicher Verhältnisse in den ver

schiedenartigsten Lebensbeziehungen der Völker natürlich entwickelt hat, auch das Zweckmäßigste, und daß gerade in solcher Anerkenntniß das beste Mittel zu finden sei, um die verschiedenen in der dänischen Monarchie vorhandenen Elemente zu einem gemeinsamen, auf die Wohlfahrt des Ganzen gerichteten Streben zu vereinen. Wir dürfen uns nur erlauben, der Versammlung zu empfehlen, daß sie diejenigen Gesichtspunkte ins Auge fasse, welche auch bei der jetzigen Sachlage unbestrittene Anerkennung' finden müssen.

Unbestritten aber ist es, daß dem Herzogthum Holstein eine Selbst— ständigkeit, den übrigen Theilen der Monarchie gegenüber, und Gleichbe rechtigung mit denselben gebührt. Wenn wir es nun einer Erörterung unterziehen, ob diesen Forderungen Genüge geleistet sei, so werden wir zunächst dem Einwande begegnen müssen, als ob dadurch auf ein der Versammlung unbeikommendes Gebiet hinübergegriffen werde.

Beabsichtigten wir, auf die Veränderung von Zuständen hinzuwirken, welche sich in andern Theilen der Monarchie auf der Bahn des rechtlichen Fortschritts entwickelt haben, käme es uns in den Sinn, die Schmälerung bon Rechten und Befugnissen zu beantragen, auf deren wohlerworbenen Besitz die Entwickelung des staatsbürgerlichen Lebens in anbern Theilen der Monarchie basirt ist: dann allerdings würden wir über das ziel un serer Aufgabe und Befugniß hinausgehen. Es ist dies aber nicht die Absicht. Es ist nur unser Zweck, gegebene Thatsachen als solche hinzu— stellen, in die Augen fallende Verschiedenheiten hervorzuheben, um daraus die Bedingungen für ein harmonisches Ganze herzuleiten, und dieses Ver. fahren erscheint durch die innere Nothwendigkeit gerechtfertigt.

Schon bei früheren ständischen Berathungen und im Eingange dieses Berichts ist darauf hingewiesen worden, daß ein Verfassungsgesetz für die besonderen Angelegenheiten eines Landes ohne Rücksicht auf die übrigen Verfassungs-Verhältnisse desselben nicht eingehend und erschöpfend geprüft werden könne. Die Regelung der wichtigsten Verwaltungszweige, wie z. B. des Finanz-, Heer- und Münzwesens, äußert mit Nothwendigkeit ihren Einfluß bis zu den äußersten Grenzen jeder speziellen staatsbüyger⸗ lichen Thätigkeit und amtlichen Wirksamkeit. Es ist daher eine höchst schwierige Aufgabe, aus mehreren, in verschiedener Berechtigung und Gesetzgebung dastehenden Staatstheilen Verwaltungs-Gegenstände von solcher Bedeutung, wie beispielsweise oben angeführt wurden, zu einer gemeinsamen Behandlung und Erledigung zu verweisen, ohne dadurch die Selbstständigkeit Des jenigen zu gefährden, was zur separaten Existenz und Fortentwickelung verbleiben soll. Eine solche Aufgabe kann in befriedi— gender Weise gelöst werden, wenn entweder vermöge einer gleichen oder ähnlich gearteten Volksthümlichkeit die Interessen im Wesentlichen in ein— ander laufen, oder sich ein gehöriges Gleichgewicht unter den einzelnen Trägern der Gemeinsamkeit herstellig machen läßt, oder endlich ein' Aus— gleichungsmittel für etwaige Divergenzen in unabhängiger und daher Ver— trauen erweckender Weise vorhanden ist. Aber schon ein flüchtiger Blick auf die Verhältnisse in den verschiedenen Theilen der dänischen Monarchie, wie sie jetzt zu einander stehen, führt zu der Wahrnehmung, daß von diesen Voraussetzungen keine einzige bisher vorhanden ist.

(Schluß folgt.)

Sachsen. Weimar, 3. September. Heute fand die Grundstein— legung zu Karl Augusts Denkmal statt. Die Grundsteinlegung nahm der Großherzog persönlich vor und führte die üblichen Hammer⸗ schläge; ihm folgte der Erbprinz, Herzog Bernhard, Herzog Herr⸗ mann. Die Großherzogin die Prinzessin von Preußen, die ver— wittwete Großherzogin, Prinzessin Anna wohnten dem schönen Akte bei, der von Choralmusik eröffnet und geschlossen, durch Fest— reden vom Superintendenten Stier, dem Sprecher des Comité, und dann von dem Staatsminister v. Watzdorf begleitet war.

4. September. Heute Mittag ist die Feier der Enthül— lung der Dichterdenkmäler vollzogen worden. Bei der Wieland's-Statue hielt Hofrath Schöll, bei der Göthe⸗ Schiller-Gruppe der Gymnasial-Direktor Heiland eine auf die Festlichkeit bezügliche Rede. Ihre K. Hoheit die Groß⸗ herzogin hat zur Erinnerung an den gestrigen Festtag die Summe von zehntausend Thalern als Grundstein einer Änstalt für Blinde und Taubstumme des Landes bestimmt.

Großbritannien und Irland. London, 3. Septem⸗ ber. Neuerdings haben 11 Regimenter 7 Infanterie und 4 Kavallerie-Regimenter Ordre bekommen, sich zum Abmarsch nach Indien bereit zu halten. In den letzten Tagen? sind täglich durch—

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schnittlich 500 Mann von England abgegangen; 400 M. schiffen sich morgen in Portsmouth ein.

Der „Globe“ weist die heute von „Daily News“ ausge⸗ sprochenen Besorgnisse, daß die Minister ihre zyfůrn während der Ferien verabsäumen könnten, eben so wie die gegen den Hof gerichteten Vorwürfe zurück. Es sei geschehen und geleistet worden, was nur menschenmöglich sei, und wenig würde es nützen, wenn die Königin und dir Minister sich nichk ven der Hauptstadt ent⸗ fernen wollten.

Frankreich. Paris, 3. September. Der Kassationshof hat heute die Eingabe von Charpentier und den übrigen Mitbe— schuldigten in Betreff des Nordeisenbahnactien-Diebstahls verwor— fen. Marschall Randon ist hier eingetroffen. In Cherbourg wird die Ankunft einer russischen Schiffs-DTivision erwartet, die bereits den Sund zu Anfang dieses Monats passirt hat. Der Generalrath des Herault-Departements hat unter Michel Chevalier's Vorsitze auch in diesem Jahre wieder seine Wünsche für die Han— delsfreiheit kundgegeben. Mehrere Generalräthe haben über das Drainirungsgesetz Klage erhoben; für Drainirung sind 100 Mil— lionen bewilligt, aber das betreffende Gesetz ist bis jetzt noch ein bloßes Stück Papier, auch ist durchaus noch kein Verwaltungs— Erlaß zur Beschleunigung der durch das Gesetz berheißenen Segnun— gen erfolgt.

Türkei. Konst antinopel, 29. August. in der Moldau sollen binnen 4 Tagen erfolgen. Widdin soll neu befestigt und bewehrt werden; die Bildung einer türkischen Donau-Dampfschifffahrts-Gesellschaft wird beabsichtigt. Der Schach von Persien hat die völlige Gleichstellung muhamedanischer, shrist licher und juͤdischer Staatsangehöriger und deren Zulassung zu allen Staatsämtern proklamirt. Herat ist noch immer nicht ge⸗ räumt. In Khorassan liegen 50,000 Mann. Sir Muxray wurde vom Schach in dessen Sommerlager im Gebirge empfangen.

In Marseille sind am 3 ten September Berichte aus Konstantinopel vom 26. August eingetroffen. Am 25. hatten Lord Stratford de Redeliffe und Baron Prokesch der Pforte das zwischen ihren Regierungen und den vier anderen Mächten in Be— treff der Nichtigerklärung der Wahlen in der Moldau eingetretene Einvernehmen angezeigt. Der Divan ertheilte hierauf dem Kai— makam auf telegraphischem Wege die Weisung, das Wahlgeschäft von Neuem zu beginnen.

Schweden und Norwegen. Stockholm, 31. August. Vorgestern wurde die etwas über 5 schwedische Meilen lange Eisen— bahnstrecke von Oerebro nach Arboga, die einen Theil der projek⸗ tirten Linie von Köping nach Hult bildet, im Beisein der drei Königlichen Prinzen und von etwa 100 Reichstags— Abgeordneten feierlich eingeweiht.

Die Neuwahlen

Frankfurt a. M., Freitag, 4. September. (Wolff's Tel. Bur.) Das „Frankfurter Journal“ enthält eine Depesche aus Bern vom Donnerstag, nach welcher der Waadtländische Staats— rath Truppen aufgeboten hatte, um die Eisenbahnarbeiten an der Oronlinie zu verhindern. Der Bundesrath hat nun das Verbot des Staatsraths, die Arbeiten fortzuführen, aufgehoben und den Staatsrath für alle Folgen verantwortlich gemacht.

Paris, Sonnabend, 5. September, Morgens. (Wolff's Tel. Bur.) Der heutige „Constitutionnel“ fieht die Zusammenkunft der beiden Kaiser in Stuttgart als gewiß an, sagt, daß man den

Kaiser der Franzosen in Begleitung der Kaiserin am 25. d. dort erwarte und daß die Ankunft des Kaisers und der Kaiserin von Rußland bereits am 2a4sten daselbst erfolgen werde. Der Fönig von Württemberg ist nach Stuttgart zurückgekebrt

Gestern Abend wurden die 3proz. auf dem Boulevard zu 67 gehandelt.

Landwirthschaft.

In einem aus den nördlichen Elbgegenden der Pr. EC. zugegangenen Erntebericht wird die Meinung, daß schönes, dem Ein— bringen der Ernte günstiges Wetter in der Regel . schließen lasse nach den diesjährigen Erfahrungen für nicht klärt. Das Ernte⸗ Ergebniß im deusschen Nordwe . kein außergewöhnlich reiches, indem die anhalten Entwickelung der Saaten nicht wenig ungünstig einger trag des Weizens läßt sich im Ganzen auf des Rog der Gerste und des Hafers auf z, der Erbsen und Bol einer Durchschnittsernte annehmen. Wegen der besseren Qualität jährigen Korns im Verhältniß zu der vorjährigen Ernte ist in

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den größeren Mehlgehalt den dies jãhrigen Erträgen ein Zuschlag bon 8 bis 10 pCt. anzurechnen. Wenn sonach Weizen ünd Roggen kein esweges schlecht gediehen sind, so läßt 6 doch f daß die Ausfälle an Gerste, Hafer und Hülsenfrüchten so wie namentlich auch an Futtergewächsen einen vermehrten Konsumo der beiden ersten Ge⸗ treidearten herbeiführen und dadurch auf deren Preise wirken werden. Was spe⸗ ziell die Ernte in dem ha mburg er Distrikte der Unterelbe und in den holstei⸗ nischen Marschen betrifft, so ist der Weizen seit langen Jahren nicht so schön ge⸗ rathen, als in diesem Jahre. Derselbe lieferte dort reichlich eine Dnrch⸗ schnitts ernte. An der Ostküste Holfteins wird der Ertrag bei untadelhaf⸗ ter Qualitat auf einer guten Durchschnittsernte gesch ãtzt. Das Gewicht stellt sich auf I bis 94 Pfund für den berliner 869 cher Noggen wird. in Holstein wenig, gebaut, und ist fast alljährlich Einfuhrartikel. Man erachtet den diesjährigen Ertrag für weniger, als eine Durchschnittsernte Das Gewicht beträgt 85 bis 88 Pfund für den Scheffel. Gexste giebt in Holstein kaum eine halbe Ernte. Die Qualität ist aber schön und das Gewicht beläuft sich auf 77 bis 78 Pfund pro Scheffel. Hafer fällt eben— falls schön im Korn aus, giebt aber auch kaum eine halbe Ernte. Bei Erbsen und Bohnen stellt sich eine Mißernte heraus. Rappsaat ist biel gehaut und außerordentlich gerathen. Man schätzt die Ernte in Holstein auf 1000 Last. Der Ertrag an Stroh ist höchstens halb so groß, als in gewöhulichen Jahren und der von Heu und Klee sehr schlecht ausgefallen. Von den Kartoffeln verspricht man sich eine gute Durchschnittsernte— n Hannover stellen sich im Ganzen die gleichen Ergebnisse heraus. Der Weizen in den Marschen liefert einen guten Durchschnittsertrag bei trefflicher Qualität. Roggen ist schön von Qualität un auf z einer Durchschnittsernte anzunehmen. Hafer und Gerste geben bei guter Qua— lität einen geringen Ertrag. Bohnen und Erbsen wurden wenig gebaut. Der Rapps ist außerordentlich gediehen. Man schätzt seinen Ertrag in Hannover und Oldenburg auf 8000 Kast.

Hewerbe—⸗ und Handels nachrichten

Die Salpeter-Ausfuhr aus dem Hafen von JIquigue

(im südlichen Peru) betrug im ersteu Viertheil des laufenden Jahres 6 * * * 119 . ö 1 M . . 1 ö 15,282 Tonnen, welche nach den zur Zeit marktgängigen Preisen einen Werth von etwa 1,A 300,900 Thlrn. darstellen. In den Ebenen, welche dem

Hafenplatze nahe liegen, sind feit einiger Zeit reiche B n den worden; die Regierung h jedoch bis jetzt noch die Ausfuhr diefes wichtigen Artikels verboten, bermuthlich weil fie daraus ein Monopol zu machen beabsichtigt. (Pr. C.) .

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anke threise. zerlin, den 5. Sentem! Lu Lande: Weizen 3 Thlr. 7 Sgr. ß Pf., zuch 2 Thlr 19 Sgr. 5 Pf. Roggen 2 Thlr. 3 8gr. 9 Pf auch 1! Tir. 25 8gr Csrosse Gerste 2 Fhlr. 2 Sgr. 6 Br., auch 2 Thi 1 8gr. 3 Pf Kleine Gerste 2 Thlr., auch 1 Thlr. 25 Sgr. Haf 1 Thlr. 16 Sgr. 3 Pf,

auch 1 Thlr. 10 Sgr.

Leipzig-Dresdener 314 Br. Löhau-Zit-

Leipzix, 4 September. , I. Emis-

tauer Litt. . 58 B.; da. Litt,. 6 z ; sion 2727 G.; do. II. Emiss. 2453 G. Berlin- Anhaltise Berlin- Stettiner (Cöln - Mindener —. Thüringische 127 G. Friedrich- Wilhelms Nordbahn Altona-Kieler —. Anhalt-Desszuer Landes-

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bank-Actien Litt. u. B. 1173 Br.; do. Litt. C. 115 Br. Braunschw. Bank- Actien Weimarischs Bank- Actien 1087 G. Oesterreich. 5proz. Metalliques 79 6. 1851er Loose —. 1854er National-Anleihe

82 Br. Preussische Främien-Anleihe —.

Hamihüurg,. 4. September, Nachmittags 2 Uhr 35 Minuten Credit und Stieglitz lebhaft

Stieglitz de 13 191 3Zproz. Spanier 357. 1proz. Spanier 2333 National- Anleihe 80) proz. Russen 1025 G. jlexikaner 87 Br. Dis- conto 54 pet. ö.

London lang 13 Mk. 6 Sh. not 13 M. 14 8h 4 Lon 1 kurz 13 Mk. 37 Sh. not., 13 Mk. 43 Sh. bez. Amsterdam 36 Wijen 79 ö .

Getteide markt. Weizen loco preisha tend. ab auswärts fes Loggen l1'9e0 unverändert, ab auswärts flau el loes 2893 2 Herhst 293 pro Frühjahr 28. Kaffee Rio tt e inschmer ende Kaff S8 tes . .

Frankfurt a. II., 4. September, Nachmittags 2 hr Is M Lebhafter Umsatz zu etwas höheren Coursen

Schluss - Course: Neueste preussisehe Anleihe 115 vxussisehnr Kassenscheine 105. Cöln-Mindener Eisenbahn-Actien Erie drieh Wilhelms Nordbahn Ludwigshafen- Bexbach 146 Franktu Hanau —. Berliner Wechsel 165 Hamburger Wechsel 88 doner Wechsel 1175 Br. Pariser Wechsel 93. Amsterdamer sel Wiener Weehsel 113 Frankfurter Bank- Antheile 3proz. Spanier 377. proz. Spanier 253. Kurhessisehe dose 4 Badische 1 se 51 5proz. Meta mes 76 1 N Lues s7 1854er Loose 103 Oesterr sches Na 1 = Anle

hiseche Bank-Antheile 102