1857 / 226 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

Shi * urg, Kreis gerichts⸗ Rath gu Salzth

Schu tz. Regierung

ö

Seelfisch, Archidiakonus zu Wittenberg. Thiele, Haupt⸗Steueramts⸗Rendant zu Salzwedel, Thiele, Besitzer des Bades Wittekind bei Halle,

Vör kel, Freisgerichts⸗Rath zu e , . . Wigg ert, Direkter des Dom- Hymngsiums zu Magdeburg, Wilke, Su e, , Wenn,, 14 5 West phal, Burgermeister zu Tangermünde im Kreise Stendal, Wagner, Oder Amtmann zu Petersberg im Saalkreise.

IV. Das Kreuz der Ritter des Königlichen Hausordens von Hohenzollern:

von Witzleben, Forstmeister zu Schleusingen.

V. Das Allgemeine Ehrenzeichen:

Abesser, Förster zu Bornstedt im Kreise Querfurt,

Ackermann, Lehrer zu Giebichenstein im Saalkreise,

Bachmann, genannt Debeau, Briefträger zu Naumburg,

Bader, Schulze zu Bernterode im Kreise Worbis,

Barnick, Steuer- Einnehmer zu Cölleda im Kreise Eckarts— berga, ;

B et kfen Gendarm zu Seehausen im Kreise Osterburg,

Bille, Kreisgerichts-Bote und Exekutor zu Zahna im Kreise Wittenberg,

Blanke, Post⸗Expeditions⸗Vorsteher zu Ballenstedt,

Brinkmann, berittener Gendarm zu Salzwedel,

Delion, Rathmann und Buchhändler zu Heiligenstadt,

Dobereck, Regierungs⸗Kanzleidiener zu Magdeburg,

Fug s, Steuer⸗Aufseher zu Groß⸗Oschersleben, .

oersch, Lehrer und Kuͤster zu Sachsenburg im Kreise Eckarts— berga,

untif Hauptamts⸗Diener zu Rordhausen,

Haberland, berittener Gendarm zu Neuhaldensleben,

Hahn, Schulze zu Blankenhayn im Kreise Sangerhausen,

Henn, Briefträger zu Halle,

Herb st, Appellationsgerichts-Bote zu Magdeburg,

Hergt, Steuer⸗Einnehmer zu Sachsenburg,

tn r g d. gräflicher Förster zu Priestäblich im Kreise De⸗ itzsch, ö

Herz 66. Post⸗Expediteur zu Wülfingerode,

Hoffmann, Ortsrichter zu Schlettau im Kreise Merseburg,

Horn, Kastellan am Dom⸗Gymnasium zu Magdeburg,

Hosbach, Schulze und Ackermann zu Hildebrandshausen im streise Muͤhlhausen,

Jaeckel, Fuß⸗Gendarm zu Bismarck im Kreise Stendal,

3 Kreisgerichts-Bote zu Osterwieck im Kreise Halberstadt,

Keil, berittener Steuer-Aufseher zu Erfurt,

Ke

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llermann, Schulze zu Ahlstaͤdt im Kreise Schleusingen, , llermann, Schulze und Kirchenvorsteher zu Stangerode im Mansfelder Gebirgskreise, . Fuß-Gendarm zu Dingelstedt im Kreise Oschers— leben, Kirchhof, Kreis-Bote zu Mücheln im Kreise Querfurt, Klöhber, Ortsschulze zu Cossen im Kreise Delitzsch, Kloß, Ortsrichter zu Crumpa im Kreise Querfurt, Knaut, Steuer⸗Aufseher zu Sudenbhurg bei Magdeburg, Kochrübe, berittener Gendarm zu Nordhausen, König, Qber-Steiger zu Wettin im Saalkreise, Köppe, Regierungs-⸗-anzleidiener zu Magdeburg, ( Krüger, Steuer⸗Einnehmer zu Ortrand im Kreise Liebenwerda, Ku che ub uch, Steuer⸗-Aufseher zu Magdeburg,— hf atz, Orts-Vorsteher zu Hürsingen im Kreise Neuhaldens— gehen,, , ,. e. Leonhardt, Appellationsgerichts-⸗Bote zu Naumburg, Lindenstein, Salinenamts⸗Diener zu Halle, Lingner, Siedemeister auf der Saline Schönebeck, Manz, Steuer⸗Aufseher zu Magdeburg, Meinhardt, Kreis gerichts⸗Bote zu Heiligenstadt, Müller, erster Mäbchen⸗-Lehrer zu Herzberg, Peters, Altsitzer und ehemaliger Schulze zu Groß⸗Schwarzlosen im Kreisfe Stendal, * Pfeffer, Bauergutsbesitzer zu stutten im Kreise Bitterfeld, Richter, Steuer-Aufseher zu Nordhausen, ö n,, und Schulze zu Rohrsheim im Kreise alberstadt, Schmidtz Schulze und Gärtner zu Mücheln im Saalkreise, . , Schi i ahtstedt .

———

e Q Q ae. * x 1 .

Schumann, Kreiggerlchts Gefangenen Huffther zu Torgau, Stiel er, Srtstichker zu Marxd orf im Kreise Liebenwerda, Thielitz, Kassendiener auf der Saline Kösen,

Ullrich, Ftreisgerichts-Botenmeister zu Torgau, Wag ener, Regierungs⸗Hauptkassen⸗Diener zu Magdeburg, Wagn er, Briefträger zu Erfurt,

1852

Ftath beim Proͤvin ial⸗ Schu Kollegium 1

Erfurt, ,. . Wepp ner, Schornstein fegermeister h Stendal, Wee derhold, Kreisgerichts⸗, stanzlei⸗ und Cxecutions⸗Inspektor zu Erfurt, aB ilt. Fohlenmesser auf der Braunkohlengrube „Glückauf“ bei WVölpke,

Witt fa ck, Schulze und gh rag zu Rothenburg im Saaltreise,

Za bel, Post⸗Buͤreaudiener gu Magdeburg.

Se: Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

Den bisherigen Regierungs-Assessor Rüling in Breslau zum Konsistorial-Rathe und Mitgliede des Konsistoriums und Schul— Kollegiums der Provinz Sachsen zu ernennen;

Den Ober⸗Amtmännern Andreae zu Etgersleben, Reis ner zu Gottesgnaden, im Regierungsbezirk Magdeburg, und Bran— des zu Klein-Landhstaͤdt, im Regierungsbezirk Merseburg, den Charakter als Amt-Rath, den Ober-Steuer-Inspektor, Regie⸗ rungs-Assessor Dunckelberg zu Mühlberg den Charakter als Steuer-Rath, so wie den Kreis-Steuer-Einnehmern Bernau in Osterburg und König in Naumburg a. d. S.; desgleichen dem Kreisgerichts-Deposital- und Salarienkassen-Rendanten Wöl ki in Heilsberg den Charakter als Rechnung s-Rath zu ver— leihen.

Allerhöchster Erlaß vom 23. März 1857 be⸗ treffend die in Gemäßheit des Gesetzes vom 7ten Mai 1856 aufzunehmende Staatsanleihe von 7,68 0,00 0 Thalern.

Gesetz vom 7. Mai 1856 (Staats-Anzeiger Nr. 113 S. 882).

Auf den Antrag in Ihrem Berichte vom 19ten d. M. ge— nehmige Ich, daß die Staatsanleihe von 7,680, 000 Thlrn. (sieben Millionen sechshundert achtzigtausend Thalern), welche in Gemäß— heit des Gesetzes vom 7. Mai 1856, betreffend den Bau einer Eisenbahn von Kreuz nach Frankfurt a. d. O. und einer Eisen bahn

von Saarbrücken einerseits nach Trier und andererseits bis zur

Großherzoglich luxemburgischen Grenze bei Wasserbillig, aufzunehmen ist, in Schuldverschreibungen über 100 Thlr. (Einhundert Thaler), 200 Thlr. (mweihundert Thaler), 500 Thlr. (fünfhundert Thaler), und 1000 Thlr. (Eintausend Thaler) allmälig nach Maßgabe des Bedarfs ausgegeben, mit vier und einem halben Prozent jährlich am 4. April und 1. Oktober jeden Jahres verzinset und von dem auf die vollständige Eröffnung des Betriebes der beiden genannten Eisenbahnen folgenden Jahre ab jährlich mit mindestens Einem Prozent, so wie mit dem Betrage der durch die fortschreitende Amortisation ersparten und der durch Verjährung präkludirten Zinsen des Gesammtkapitals, getilgt werde. Ich ermächtige Sie, hiernach die weiteren Anordnungen zu treffen. Dieser Mein Erlaß ist durch die Gesetz-Sammlung zur öffent— lichen Kenntniß zu bringen. Charlottenburg, den 23. März 1857.

Frie drich Wilhelm.

von Bodelschwingh. An den Finanzminister.

Allerhöchster Erlaß vom 24. August 1857 be— treffend die Verleihung der Städte-Ordnung für die Rheinprovinz vom 15. Mai 1856 an die Ge— meinde Emmerich, Regierungsbezirks Dässeldorf.

Städte⸗Ordnung vom 15. Mai 1856 (Staats⸗-Anzeiger Nr. 136 S. 1110.

Auf den Bericht vom 19. August d. J., dessen Anlagen zurück erfolgen, will Ich der auf dem Provinzial Landtage im Stande

der Staͤdte verkretenen Gemeinde Emmerich, im Kreise Rees des Regierungsbezirks Duͤsseldorf, deren Antrage gemaͤß, nach bewirkter

Ausscheidung aus dem Bürgermeisterei⸗Verbande, in welchem die⸗ selbe zur Zeit mit der Landgemeinde Klein-Retterden steht, die

ts er gn ntel, Ec ulli au Gispersleben Kian; im Kreise

1853

Städe Ordnung für die Kheinhrovind vom 156. Mal 1866 hiermit ve n. ; D. Dieser Mein Erlaß ist durch die Geseß- Sammlung bekannt'zu mach en. Sanssouei, den 24. August 14857. Friedrich Wilhelm.

Für den Minister des Innern: von Raum er.

An den Minister des Innern.

Allerhöchster Erlaß vom 24. August 1857 be⸗ treffend die Verleihung der Städte⸗-Ordnung für die Rheinprovinz vom 15. Mai 1856 an die Stadt— gemeinde Neukirchen, Regierungsbezirks Düsseld orf.

Städte⸗Ordnung vom 15. Mai 1856 (Staats⸗Anzeiger Nr. 136, S. 1110).

Ich will auf Ihren Bericht vom 10. August d. J., dessen Anlagen zurückerfolgen, der auf dem Provinzial-Landtage im Stande der Staͤdte vertretenen Stadtgemeinde Neukirchen, im Kreise Solingen des Regierungsbezirks Düsseldorf, ihrem Antrage gemäß, nach erfolgter Ausscheidung aus dem Bürgermeistereiverbande, in welchem sich dieselbe mit anderen Gemeinden befindet, die Städte⸗ Ordnung für die Rheinprovinz vom 15. Mai 18566 hiermit ver— leihen, wonach Sie das Weitere zu veranlassen haben.

Dieser Mein Erlaß ist durch die Gesetz-Sammlung bekannt zu machen.

Sanssouci, den 24. August 1857.

Friedrich Wilhelm.

von Westphalen. An den Minister des Innern.

Bestätigungs-Urkunde vom 19. September 1857 betreffend den fünften Nachtrag zum Statut der Wilhelmsbahn-!Gesellschaft.

Wir Friedrich Wilhelm, von Gottes Gnaden, König

von Preußen zꝛc. ꝛc.

Nachdem die Wilhelmsbahn-Gesellschaft in der außerordent—⸗ lichen General-Versammlung vom 29. August 1857 den anliegen⸗ den fünften Nachtrag (a) zu den von Uns unterm 10. Mai 1844 bestätigten Statuten zu errichten beschlossen hat, wollen Wir zu diesem fünften Statut-Nachtrage und insbesondere auch zu der darin vorgesehenen Ausgabe von vier- und von viereinhalbprozen— tigen Stamm -Prioritäts-Actien hierdurch Unsere landesherrliche Genehmigung ertheilen.

Die gegenwärtige Urkunde ist nebst dem bestätigten Nachtrage zu den Statuten durch die Gesetz⸗Sammlung zur öffentlichen Kennt— niß zu bringen.

Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Königlichen Insiegel.

Gegeben Sanssouci, den 19. September 1857.

(L. 8.) Friedrich Wilhelm.

von der Heydt. Simons.

a. Fünfter Nachtrag

um ; Statut der w upe n bazn. Gesells aft

„Die Wilhelmsbahn-Gesellschaft kann an Stelle von Prioritäts— Abligationen, deren Verausgabung ihr durch die Allerhöchsten Erlasse vom 19. April 1847, 17. November B53, 9. August 1853 und 9. Juli 1856 gestattet ist, 4prozentige und 41prozentige Stamm-⸗Prioritaäͤts⸗-Actien nach den sub A und B belliegenden Sn nn ausgeben.

Die Ausgabe von A4prozenti en Stamm Prioritäts⸗Actien darf nur in Stelle der durch die ö Privilegien vom 19. April 1847, 1J. November 1852 und 9. August 1853 genehmigten Prioritäats⸗Obliga⸗

e der durch l in vom 9! ist . 1856

k— Prioritats⸗ Obligationen erfolgen / M alt, ,,,.

ö , an, 82 n ,. - Getraͤge

übersteigen darf, von den betreffenden Prioritats⸗Obligatignen da⸗

durch unwiderruflich dem Verkehr entzogen find, daß sie Selten. der. Ge⸗

sellschaft planmäßig amortisirt oder für immer außer Cours gescht werden.

Bet jeder Ausgabe dieser Stamm⸗Prioritats-Aetien müffer nicht nur

der Betrag und die Nummern dieser neuen Actien, sondern auch die Num⸗

. . in 44 Amortisation oder Außercours⸗

eingelösten Prioritäts⸗ ationen ich b ge⸗

macht we gg , . 3

Die 45 prozentigen Stamm⸗Prioritats. Actien nehmen an der Divi⸗

lionen, und die Ausgabe der 4fprozentigen Stam Prioritãts in Stelle der durch das M J, en Stamm⸗Prioritäts-Actien nur

dende mit dem Vorzugsrechte Theil, daß, wenn der verfügbare Neinertrag

eines Jahres zur Vertheilung von 43 Procent Dividende auf“ ammt liche Stamm-Actien und Stamm- Prioritäts⸗Actien nicht zureicht, 6 bis auf Höhe dieses ag sowohl den ursprunglichen Stamm ⸗Actien im Betrage von 2400, Thlrn., als auch den durch die Allerhöchste Be⸗ stätigungs⸗Urkunde vom 4. Mai 1857 genehmigten 5 pCt. Stamm⸗-Priori⸗ taͤts-Actien vorgehen, und daß den Inhabern der betreffen den Dividenden⸗ scheine dasjenige, was sie etwa für ein Betriebsjahr weniger als 45 pCt. erhalten, aus dem auf die ursprünglichen 2.400, 000 Thlr. Stamm-⸗Actien fallenden Reinertrage der e ,, . Jahre nachgezahlt werden muß.

. Die 4prozentigen Stamm-Prioritäts-Actien nehmen ebenfalls an der Dividende, und e. mit dem Vorzugsrechte Theil, daß, wenn der Rein⸗ ertrag eines Jahres zur Vertheilung von 4 pCt. Dividende auf saämmt⸗ liche Stamm- und Stamm-Prioritäts-Aetien nicht zulangt, sie bis auf Höhe dieses Prozentsatzes nicht nur den ursprünglichen Stamm-⸗AUctien, sondern auch den nach der Allerhöchsten Urkunde bom 4. Mai 1857 ge— nehmigten 5prozentigen und den nach §. 1 dieses Sta tut⸗Nachtrages zu emittirenden 45prozentigen Stamm-⸗Prioritäts⸗Actien vorgehen, auch den Inhabern der betreffenden Dividendenscheine dasjenige, was sie für ein Betriebsjahr etwa weniger als 4 pCt. bekommen, aus dem auf die ur— sprünglichen 2,0, 000 Thlr. Stamm- Aetien fallenden Reinertrage der nächstfolgenden Jahre nachgezahlt .

Nach Maaßgabe der Vorzugsrechte, welche den verschiedenen Arten der Stamm-Prioritäts⸗Actien zustehen, kommt der zur Dividenden⸗Ver⸗ . verfügbare Reinertrag in nachstehender Reihenfolge zur Ver—⸗

heilung: zun f bis 4 pCt. Dividende auf die 4prozentigen Stamm-⸗Prioritäts⸗ etien, sodann bis 45 pCt. Dividende auf die 4zprozentigen Stamm-⸗Priori⸗ täts⸗Actien, sodann bis H pCt. Dividende auf die 5prozentigen Stamm-Priori⸗ täts⸗Actien, sodann bis 4 pCt. Dividende auf die ursprünglichen 2,400,000 Thlr. Stamm⸗Actien, sodann bis z pCt. Dividende auf die ursprünglichen Stamm-Actien und die 4prozentigen Stamm-⸗Prioritäts-Actien, sodann bis z pCt. Dividende auf die ursprünglichen Stamm⸗AUctien und . die 4 prozentigen und die 45prozentigen Stamm- Prioritäts⸗ Actien, und der Rest gleichmäßig auf alle Stamm- und alle Stamm⸗Prioritäts⸗ Actien. . DO.

In dem Falle, daß bei einem Anspruche auf Dividenden⸗Nachzahlung aus dem auf die ursprünglichen Stamm⸗AUctien fallenden Rein⸗Ertrage die Dividendenscheine von zwei oder von allen drei Arten der Stamm⸗Prio⸗ ritäts⸗Actien mit einander konkurriren, gehen die Dividendenscheine der dproz. Stamm ⸗Prioritäts⸗Actien denen der 43proz. und diese denen der 5proz. unbedingt vor. ; 51 ,

Innerhalb jeder einzelnen Kategorie von Stamm-Prioritäͤts⸗-Actien ent⸗ scheidet das Alter der Dividendenscheine, so daß ein Jahrgang nicht eher Anspruch auf Nachzahlung hat, als bis die sämmtlichen Dividendenscheine der vorhergehenden Betriebsjahre 3 vollen Prozentsatz erhalten haben.

Im Falle einer kuͤnftigen Liquidation des Gesellschafts⸗Vermögens wird:

a) falls dann bereits sämmtliche Prioritäts Obligationen amortisirt oder von der Gesellschaft erworben und für immer außer Eours gesetzt sind, dasjenige, was nach Befriedigung aller Glaͤubiger für die Stamm-Actiongire verfügbar bleibt, in der Reihenfolge vertheilt, daß partizipiren bis auf Höhe ihres Nominglwerthes

zunächst die 4 prozentigen Stamm⸗Prioritäts⸗-Actien, sodann 1

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und zuletzl die ursprün lichen Stamm ⸗Actien.

Korn ft der . un ende Ueberschuß der Activa den Nomi⸗ nal⸗Werth sämmtlicher Stamm⸗ und Stamm⸗Prioritäts⸗Actien, so wird derselbe auf alle Actien gleichmäßig vertheilt, ö falls dann aber noch ein Theil der Frioritäts- Obligationen sich in den Händen Dritter befinden sollte, so werden die im Besitze der Gesellschaft befindlichen, für immer außer Cours ge⸗ setzten Prioritäts- Obligationen als Eigenthum der Inhaber der Stamm⸗Prioritäts⸗Actien zur Liquidation gezogen, dergestalt, daß die Inhaber der 4proz, Stamm⸗Prioritäts⸗-Actien denjenigen Betrag, mit welchem die 4hroz für immer außer Cours gesetzten Prioritäts-Sbliga⸗ tionen, und die Inhaber bon . Stamm ⸗Prioritäts⸗Aetien den jenigen Betrag, mit welchem die proz. für immer außer Cgurs gesetzten Prioritäts⸗-Obligationen bei einer Vertheilung der Masse zur Perception gelangen, bis auf Höhe des f nn e , ihrer Stamm-⸗Priorttäts⸗Actien ausschließlich erhalten. Uebersteigt der