1857 / 226 p. 3 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

Awuinbckberih ber Söaum Priorttäte. Arten ben Roninal.Werch der außer . eßten Prioritaäͤts⸗Obligationen, so wird der 3 . . —— ap entigen und der Azprogen ebrigens steht den In n der 4pro = tigen Stamm⸗Prioritäts⸗ 8 auch die 2. zu, von einer solchen getrennten Liquidation ganz abzusehen und den . Nominalwerth ihrer Actien in der zu a. , Weise zur Liquidation zu bringen.

Die Inhaber aller drei Arten von Stamm-⸗Prioritäts⸗Aetien sind gleich den Inhabern der ursprünglichen Stamm⸗Actien zu Mitgliedern des Ver⸗ waltungsraths wählbar und in den General⸗Versammlungen theilnahme⸗ und stimmberechtigt. 89

Reicht für ein Betriebsjahr der Reinertrag zur Vertheilung einer Dividende won A pCt. auf die 4prozentigen, von 45 pt. auf die 4spro⸗ zentigen und von 5 pCt. auf die 5prozentigen Stamm⸗Prioritäts · Actien nicht aus, so muß die Wilhelmsbahn-⸗Gesellschaft bis auf Höhe der Fehl⸗ summen in Stelle der aus den laufenden Einnahmen des betreffenden Be⸗ triebsjahres planmäßig amortisirten Prioritäts⸗Obligationen, unter Beob— achtung der im S. 2 fuͤr die Actien⸗Emission gesetzten Schranken, resp. proz. oder M proz. Stamm⸗Prioritäts⸗Actien verausgaben und den durch die Verwerthung derselben erzielten Kapitalbetrag, so weit derselbe erforderlich

ist, um den Stamm-Prioritäts-Actien eine Dividende von 4 Prozent resp. 43 Prozent und 5 Prozent zu gewähren, dem zu vertheilenden Rein—⸗

ertrage zusetzen. ge zuseß §. 10

Die nach der Allerhöchsten Urkunde vom 4. Mai 1857 emittirten Sprozentigen Stamm⸗Prioritäts⸗Actien sind noch sämmtlich im Befitze der Wilhelmsbahn⸗Gesellschaft. .

Vor der Ausgabe sind diese Actien mit einem Stempel zu versehen, welcher die Worte enthält: gestempelt zufolge 5ten Statut⸗-Nachtrags .

Die durch die Allerhöchsten Privilegien vom 19. April 1847, 17. November 1852, 9. August 1863 und 9. Juli 1856 fest— estellten Rechte der Inhaber der Prioritäts⸗Sbligationen er—⸗ eiden durch die Bestimmungen dieses Statut ⸗Nachtrages keine Aenderung. Es sind insbesondere, außer dem Falle besonderen Uebereinkommens mit der Wilhelmsbahn⸗ Gesellschaft, die Inhaber der Prioritäts⸗Obligationen weder verpflichtet, in Stelle ihrer J Stamm⸗-⸗Prioritäts-Actien anzunehmen, noch berechtigt, der Gesellschaft gegenüber, solche Umwandlung ihrer Obligationen zu fordern.

Schema A. (Blauer Druck.) Wilhelm s⸗Bahn

AJ

Einhundert Th aĩer Preußisch Courant. Vierprozentige 6

er Wilhelms⸗VBahn von Cosel nach Oderberg.

Cou⸗

Die Serien der ausge⸗ gebenen Dividenden⸗ ons werden auf der ehrseite abgestempelt.

;

nhaber dieser vierprozentigen Stamm⸗Prioritäts⸗-Actie nimmt auf Höhe des Betrages von Einhundert Thalern preußisch Courant in n ,. des am ten 1857 von Sr. Majestät dem Könige bon Preußen Allerhöchst bestätigten funften Nachtrags zum Statut der Wilhelmsbahn⸗Gesellschaft vom 1. Januar 1858 ab an den Divi⸗ denden der Wilhelmsbahn⸗Gesellschafk mit dem Vorzugsrechte verhält⸗ nißmäßigen Antheil, daß wenn der berfügbare Reinertrag zur Gewäh⸗ rung von vollen vier , auf alle Stamm⸗ und Stamm-⸗Priori⸗ täts⸗Actien nicht zureicht, diese vierprozentigen Stamm-⸗Prioritäts⸗-Actien bis auf Höhe jenes Prozentsazes nicht nur den , . Stamm⸗ Actien, sondern auch den nach der Allerhöchsten Urkunde hom 4. Mai 1857 genehmigten fünfprozentigen und den auf Grund des unter dem . ten 18 Allerhoͤchst bestãtigten fünften Statut⸗ Nachtrages der Wilhelmsbahn⸗Gesellschaft emittirten vier und ein . prozentigen Stamm - Prioritäts Actien vorgehen, auch den In⸗

Vierprozentige Stamm: Prioritäts - Attie ber Wilhelms⸗Bahn.

abern der betreffenden Dibidendenscheine dasjenige, was sie eiwa r ein Betriebsjahr weniger als vier Prozent bekommen, aus dem

auf die ursprünglichen 2400, 000 Thaler Stamm⸗Actien fallenden

r m. der nachfolgenden Jahre ns g ahlt wird.

Ratibor, ben ten 1857.

Die Königliche Direction der Wilhelms⸗Bahn. (Stempel.) wei Unterschriften.

E

Schema zum Dividenden-Coupon. Erster , , ,, . zu der ö Prioritaͤts⸗Actie

der Wilhelms⸗Bahn 1 ; (Cosel⸗Oderberg). ;

Inhaher dieses empfängt diejenige Dividenbe, welche für das Kalender— hr 18568 auf die vierprozentigen Stamm- Prioritäss. Uctien der Wil , , ,, vertheilt und , . gemacht werben wird.

Ratibor, den ten 11657.

*

Vier und ein halb prozentige Stamm-⸗Prioritäts-Actie der Wilhelms⸗Bahu.

Die Koͤnigliche Olrettion der Wilhelms⸗Bahn.

(Faefimile von zwei Unterschriften.)

(Stempel.)

Serie No. 1H.

S che ma Bp. (Rother Druck.) , Bahn

Einhundert Thaler Preußisch Courant. Vier und ein eh nnr nnn, Stamm⸗Prioritats⸗ Actie e

r Wilhelms⸗Bahn von Cosel nach Oderberg.

Eee. du⸗ pons werden auf der Kehrseite abgestempelt.

Die Serie ber aus benen Dididenden⸗

Inhaber dieser vier und ein halb prozentigen Stamm⸗Prioritãts⸗ Actie nimmt auf Höhe des Betrages von Einhundert Thalern Preu⸗ ßisch Courant in Geinäßheit des am ten 1857 von Sr. Majestät dem Könige von Preußen Allerhoöͤchst bestätigten fünften Nachtrages zum Statute der Wilhelmsbaha⸗Gesellschaft dom 1. Januar 1858 ab an den Dividenden der Wilhelmsbahn⸗Ge⸗ sellschaft mit dem Vorzugsrechte verhaͤltnißmäßigen Antheil, daß er nur den in Stelle von Prioritäts⸗ Obligationen ausgegebenen 4pro⸗ zentigen Stamm⸗Prioritäts-Actien nachsteht, im Uebrigen aber, wenn der verfügbare Reinertrag zur Gewährung von vollen Vier und Ein halb Prozent auf alle Stamm- und Stamm⸗Prioritäts⸗-Actien nicht zureicht, diese vier und einhalbprozentigen Stammts⸗Prioritäͤts⸗-Actien bis auf Höhe jenes Prozentsaßzes nicht nur den ursprünglichen Stamm— Actien, sondern auch den nach der Allerhöchsten Urkunde vom 4ten

gehen, auch den Inhabern der Dividendenscheine dasjenige, was sie etwa für ein Betriebsjahr weniger, als Vier und eln halb Prozent erhalten, aus dem auf die nrsringh chen 2, 400,000 Thlr. Stamm⸗ . fallenden Reinertrage der nächstfolgenden Jahre nachgezahlt wird. Ratibor, den ten 1857. Die Königliche Direction der Wilhelms-Bahn. (Stempel. (Zwei Unterschriften.)

Schema zum Dividenden-Coupon. Erster Dividenden⸗Coupon zu der Vier und u n ,,, Stamm⸗Prioritãts⸗Actie

der Wilhems⸗Bahn (Cosel⸗Oderberg ). Inhaber dieses empfängt diejenige Dividende, welche für das Kalender jahr 1858 auf die vier und einhalbprozentigen Stamm⸗Prioritaäͤts⸗Actien der Wilhelms-Bahn⸗Gesellschaft vertheilt und öffentlich bekannt ge⸗ macht wird. Ratibor, den ten 1857. Die Königliche Direction der Wilhelms-Bahn. (Stempel.) (Facsimile von zwei Unterschriften.)

Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.

Verfügung vom 7. September 1857 betreffend die Erhebung der russischen Assekuranz⸗Gebühr für gewöhnliche Päckereien nach Rußland und dem Königreiche Polen.

Einer Mittheilung der Faiserlich russischen Ober⸗ Postbehorde zufolge ist für alle mik den russischen Posten zu befördernde Fahr- post⸗-Gegenstände ohne Ausnahme, also nicht allein fuͤr Geld- und Werthsendungen, sondern auch fuͤr alle ewöhn lich en Päckereien, außer dem Porto nach dem Gewichte, elne Assekuranz⸗ Gebühr zu erheben. Letztere beträgt für gewöhnliche Packet-⸗ Sendungen

1 Kopeken Silber für jeden Rubel des Werthes der Sendung.

. Die Post⸗Anstalten haben hiernach fortan fur alle ewöhn⸗ lichen Fahrpost-Sendungen nach Rußland und dem Königreiche Polen, im Falle der Frankirung, außer dem Gewichtsporto, noch die russische Assekuranz-Gebühr nach Maßgabe des Werthes, welcher allemal in den den Sendungen beizufügenden Zoll⸗Declarationen angegeben werden muß, zu erheben, resp. den russischen Auswech⸗ selungs⸗Post⸗Anstalten zu vergüten.

Für die dies seitige Beförderungsstrecke ist eine Assekuranz⸗ Bebühr (Werthporto) nur dann zu erheben, wenn der Werth der Sendung von dem Absender auch auf der Begleit-A1Adresse deklarirt worden ist, und somit die Sendung als eine Werthsendung angesehen werden muß.

In dem der General-Verfügung vom 6. März 1852 bei⸗ liegenden Tarife zur Erhebung des uu fischen Portos fuͤr Fahrpost⸗ Sendungen nach und aus dem Kaiserlich russischen Reiche ist unter: B. Assekuranz⸗ Taye“ (pag. 115 des Post⸗Amtsblatts pro 1852 der Passus von „Für alle Päckerei⸗ Sendungen c.“ bis „erhoben“ zu streichen und dafür zu setzen: „Für alle Päckerei⸗ Sendungen, gleichviel ob deren Werth auf der Gegieit· Abresse deklarirt ist oder nicht, wird außer dem Gewichtsporto (Gewichts⸗Tage ad A.) noch eine gleichmäßige Assekuranz- Gebühr von 1 Kopeken Silber für

Mai 1857 genehmigten fünfprozentigen Stamm⸗Prioritäts⸗-Actien vor⸗

; 1855

jeden Kubel des jedenfalls in der Zoll-⸗Declaration anzugebenden ke e ohne Rückficht auf die Laͤnge der Beförderungsstrecke, thoben.“ ? d Berlin, den 7. September 1857.

General Post⸗ Amt.

Verfügung vom 17. September 1857 betreffend

die Ermäßigung des britischen Seeportos für die

Korrespondenz nach den über Ostindien hinaus be⸗ legenen Ländern.

Das britische Seeporto von Alexandrien ab

ist für die auf

dem Wege über Triest zu befördernde Korrespondenz nach den eng— lischen Besitzungen und Schutzstaaten in Hinter⸗ Indien, nach den niederländischen Besitzungen im indischen Archipelagus und nach

Australien von 40 Kr. auf 30 Kr.

Conv. Münze für den ein—

fachen Brief ermäßigt worden. Die Taxe fur Zeitungen nach jenen

Ländern bleibt unverändert.

Die Postanstalten werden hiervon zur Nachachtung in Kennt—

niß gesetzt. f 3 den 17. September 1857.

General⸗Post⸗Amt.

Bescheid vom 10. September 1857 die Porto— freiheit der Korrespondenz-⸗ ꝛ4. Sendungen in Be— zug auf die Ertheilung von Jagdscheinen an Königliche Forstbeamte betreffend.

Die Königliche Ober-Post⸗Direction empfängt anliegend eine Beschwerde des Königlichen Oberförsters N. in N. vom 24. v. M. nebst Beilage zur weiteren Veranlassung mit dem Bemerken, daß die Bestimmungen der Verfügung vom 20. Mai 1854 Post— Amtsblatt de 1854 Seite 204

betreffend die Portopflichtigkeit der Korrespondenz. und Geld—

sendungen bei Ausstellung von Jagdscheinen, nicht mn diejenigen Korrespondenz-⸗Sendungen Anwendung finden, welche sich auf die Ertheilung von Jagdscheinen an Königliche Forst⸗ und Jagdbeamte, Behufs i,, der Jagd in ihren Forstschutz—⸗ Bezirken, beziehen, indem hierbei kein Interesse der einzelnen, die Jagd ausuͤbenden Personen, sondern lediglich das dienstliche Inter— esse obwaltet.

Berlin, den 10. September 1857.

General⸗Postamt.

An die Königliche Ober-Post-Direction zu X.

Finanz⸗Ministerium.

Der Regierungs⸗Haupt Kassen-Buchhalter Ra akow und der Diätarius Sternsdorff sind zu Geheimen expedirenden Sekre⸗ tairen und Kalkulatoren bei der Etats- und Kassen-Abtheilung des Finanz⸗Ministeriums ernannt worden.

Bei der heute beendigten Ziehung der 3Zten Klasse 116ter Königlichen Klassen-Lotterle fiel 4 Gewinn von 2065 Thlr. auf Nr. 58, 574. 1 Gewinn von 1009 Thlr. auf Rr. 75 5629 3 Ge— winne zu 500 Thlr. fielen auf Nr. 9gö06. 54, 429 und 95, 866. 2 Gewinne 3 300 Thlr. auf Nr. 67, i 66 und 87,250; und 16 Ge⸗ winne zu 199 Thlr. auf Nr. 10,371. 20, 00. 26,214. 29, 579. 9, 022. 57, 839. 70076. 72.754. S3, 325 und 93, 356.

Berlin, den 24. September 1857.

Königliche General-8otterie-Direction.

Angekommen: Se. Excellenz der Wirkliche Geheime Rath, außerordentliche Gesandte und bevollmächtigte Minister am Kaiser⸗ lich franzoͤsischn Hofe, Graf von Haßfe idt, von Paris.

Abgereist: Der General⸗Post-Direlktor Schmückert nach ber . Schlesien. 66

eine kleine Mus tkelausdehnung am linken Schenkel er

R icht a mtl ich es.

2. Sachsen. Dresden, 23. September. oͤffentlicht nach stehendes Bulletin aus „Pillnitz, 23. September früh 8 Uhr. Se. Majestaͤt der König haben bei dem gestrigen Manöver in der Gegend von Großenhain früh zit e me. Nesten ne : ; itten, welche nöthigte, vom Pferde zu steigen, für den Tag dic Verfolgung der Truppenbewegungen aufzugeben und nach an zurückzukehren. Die men, e an Ort und Stelle sowohl als hier zeigte, daß durchaus eine esorgliche Verletzung vorhanden sei und wenige Tage Ruhe hinreichen werden, das kleine Unwohlsein zu beseitigen. Die heutige Nacht haben Se. Majestät der König vollkommen gut geruht und bereits das Bett verlassen.— Unterz.) Dr. C. G. Carus, Königlicher Leibarzt, und Geheimer Medizinalrath, Regi⸗ ments⸗Stabsarzt Hauffe.“ 1 Coburg, 21. September. Wie früher berichtet, war im letzten gemeinschaftlichen Landtage zur Entscheidung der Frage, ob bei Beschlußfassung über die Organisation des Staats⸗Ministeriums der gemeinschaftliche Landtag ausschließlich kompetent sei, oder ob die desfallsigen Beschlüsse des gemeinschaftlichen Landtags noch der Sanction der Sonderlandtage unterlägen, mittelst eines Kompro⸗ misses das Ober-Appellationsgericht in Jena zum Schiedsgericht von den Abgeordneten gewählt worden. Zugleich wurde da⸗ bei bestimmt, daß binnen 4 Wochen von den Abgeordneten beider Landestheile die verfassungsmaͤßig erforderlichen De⸗— ductionsschriften an das Ministerium in Gotha zur Weiter— beförderung an das Schiedsgericht abgegeben werden sollten. Diese Abgabe ist von hier aus vor einigen Tagen erfolgt; der hiesigen Deductionsschrift ist aber noch eine Erklaͤrung derjenigen früheren Abgeordneten beigefügt, welche bei der Beschlußfassung über das neue Staatsgrundgeseß thätig gewesen sind. Diese Erklärung geht im Wesentlichen dahin, daß die damaligen Abgeordneten bei der Zustimmung zum gegenwärtigen Staatsgrundgesetz lediglich von der Vorausseßzung ausgegangen seien, daß das Staatsministerium den⸗ jenigen Behörden beizuzählen sei, hinsichtlich deren nach §. 112 des Staatsgrundgesetzes Beschlüsse des gemeinschaftlichen Landtags über Veränderungen in ihrer Organisaklion noch der Zustimmung der Sonderlandtage bedürfen, um als guͤltig angesehen werden zu

können. (L. 3.)

Hefsen. Darmsta dt, 22. September. Se. Majestat der Kaiser von Rußland wohnt morgen dem ersten großen Feld⸗ manöver der Großherzoglichen Truppen bei und ein am 24. d. nach Stuttgart.

Großbritannien und Irland. London, 22. September. Morgen oder übermorgen geht der Dampfer „Great Britain“ von Liverpool, wo er unker Aufsicht der Admiralität ausgerüstet worden ist, nach Cork, um am 28. d. mit 1100 Mann Ftaballerie nach Bombay abzufahren.

Von allen Seiten kommen Anerbietungen junger Leute aus den Mittelständen, als Freiwillige nach Indien zu gehen, wenn die Regierung die AÄufstellung solcher Corps bewilligen und begünstigen wollte. Es ist bis zur Stunde ungewiß, ob die Re— gierung auf dieses Anerbieten Rücksicht nehmen wird.

, n,, Paris, 22. September. Der Kaiser wird am 24 in Straßburg übernachten und am 25. Morgens direkt nach Stuttgart gehen. Auch der russische Gesandte, Graf Kisseleff, geht nach Stuttgart. Das Kriegs⸗-Depot bereitet in diesem Augenblicke auf Befehl des Ministers eine große Spezial- Karte Kabyliens nach den Aufnahmen und Vermessungen der Stabs— Offiziere vor.

23. September. Der heutige „Moniteur“ meldet, daß die Dampfschifffahrts-Verbindung mit Brasilien der Messagerie imperiale überwiesen worden sei. ö

Asien. In ihrem Börsenberichte vom 19. d. M. geben die Times noch folgende Mittheilungen als Nachtrag zu den neuesten ostindischen Berichten: „Es ißt sich, daß der unglückliche Vorfall zu Arrah durch eine glückliche und höchst wunderbare Vertheidi⸗ gung von Seiten eines aus 12 Europäern und 45 Sikhs bestehen⸗ den, in jenem Orte belagerten Häufleins wieder gut gemacht worden war. Diese kleine Schaar war nach dem Scheitern der von Di⸗ napur ausgerückten Expedition am achten Tage von dem Major Eyre entsetzt worden, der mit 200 Mann und 3 Kanonen eine feindliche Heeresmacht, welche anf 3000 Mann nebst mehreren Ka⸗ nonen geschaͤtzt wurde, und an deren Spitze ein einheimischer Radschah stand, zersprengt hatte. Die weiteren guͤnstigen Nach— richten sind der Marsch des Generals Havelock nach Lacknau, die Ankunft Lord Elgin's mit 1700 Mann in Calcutta, die Organisation einer Flotille, welche unter Befehl des Kapitains Peel den Ganges hinaufsegeln sollte, so wie die Kunde, daß Holkar und Sindigh frei geblieben waren, und daß n Hyderabad und Nagpur vollstaͤndige Ruhe herrschte. Andererselts hält man es jedoch nicht für unmöglich, daß General Wilson sich in Anbe⸗ tracht der geringen Starke seines vor Delhi stehenden Heeres, so wie wegen der Verluste, welche dasselbe durch die fortwaͤhrenden

Die . 8. 3.“ ver⸗