fe Ü Kehters besteht 9 5. * , a, n 2 ver der Megleichim a ter Gewichtstuücke mit d t S. 45 an ts Solale . nen . *
é Binzufügun dom Na ö ) We mit den ent⸗ 8 86 , 496 6 amts volglen zu entfernen und 7 mmen en Range Bu ir oder eines entsprechenden sprechen den Normalen ist ka so eben be n , . ber Wãgung Ole i „g vis fz häeichneten Gewoichtst cke Chnnen dls hin, Lufbem ö . 2 . * Außerdem. maffen Hs auf Weiteres. 7 Unterfcheidung von dem b Lttels Tard ebenfalls zu beobachten. Findet f . dag Gewichi⸗ en, wenn bie, Klmeichung bon dem PKormalgtwicht bassenige, was in 6 Ven u von ihnen veranlaßt ist, ein Protokoll
erigen Se, , die Gewichtstücke bis zum Pfund herab (8. 3) fac gang oder doch so nahe richtig, daß die nicht mehr be⸗ als: . auf unchmen und dieses der bor gefetz in re mit dem Buchstaben L., d em gssng nen ß halben und nr , nnn = 3 als: . ei Pfund ö . Berlin, den 15. k J tzzten Behorde einzureichen.
anzen, . . ; 5. i wnchlabfäbnemichte (8. if) nit der Jahreszahl 1856 ver. beim ä Centner hochstens ö Quentchen, . Der Minister fur Handel, Gewerbe und dffentliche Arbeiten. sehen ein. ; . 1. P * .
. 4 ĩ. ö von der Heydt. Baeichnung, mit welcher die non der Königlichen Normal ⸗ = . 8 . ) =. 2 auszugebenden Nanmal⸗ Gewichte versehen sind, soll 9 Pfundstück 1 1,2
herbei auein naß gebend lein. 2. X. Gew ichtst ü cke vom Pfunde . bis hundert Pfund.
z 166 . Gebuhren⸗Taxe =* . 2 ö zur Instruction vom 15. Oktober 1857 zu dem Gesetze, *. ö
4
6 2. ĩ . , ' ö betreffend die Einführung eines allgemeinen Landes⸗ Mehrheiten des Pfundes sind für den d entlichen Verkehr kein; 2 Für die kleineren Einsatzstücke, welche zusammen ein Loth wiegen wicht .
,, 93 ö ö ö ) B 1 nf läßt sich die Grenze der zulässigen A zeichung in Zahlen nicht ,,,, w
Gewi ce, als solche zu 100, 50, 25, 20, 10, 5, 3 und 2 ö k . . r anberen chtstu 6 so bedarf es weller keiner Aenderung und ber Eichschein kann mit der mehr angchen, Ben der Cichung ist dahrr nur darauf zu sehen, daß diese Säße für die Eichung und Stem⸗
d gestattet. 1 . ; , , ö. 9 J welcher nach 8. 2 des Gesetzes vom 11. Mai Bemerkung, daß das Gewichtstü inerhalb der zulässigen e rn . kleineren Stücke, einzeln genommen möglichst richtig sind, ihr Gesammt⸗ pelung der einzelnen Stücke
Reben dem Centner, . Gesel ; nertun ö nen, moglich! i 1856 o Pfund enthält, bürfen nur die Gewichtstücke zu 50 und 2; richtig befunden worden, verabfolgt werden. Im entgegengeseßten alle gewicht aber von der ihnen zukommenden Sollschwere um nicht mehr ab⸗ Benennung der Gewichtstücke.
Pfund als Bruchtheile des Centners bezeichnet werden. Alle übrigen G ⸗ muß entweder eine Berichtigung eintreten, so weit dies durch einfache weicht, als vorstehend für das Lothstück angegeben ist. wichtstucke von 20 Pfund abwärts erhalten dagegen die Bezeichming als Aenderungen am Pfropfen überhaupt thunlich ist; ober das fruͤherr . Proportionalgewichte zum Gebrauche bei Brückenwaagen. Mehrheiten des Pfundes. Stempelzelchen muß durch Kreuzhiebe mit dein Meißel kassirt und das 6
Hewichtstücke, welche als , , , K oder * Centner bezeichnet . dem Eigenthümer zurückgegeben werden. Diesem bleibt über 5 des Gesetzes vom 24. Mai 1853 6. Sammlung 4 96 sind, durfen nicht gestempelt werden. lassen, den alten Pfropfen ausbohren zu lassen und das Gewichtstück dem für 8k gestatteten dichte sind zwar vorzugs⸗ A. Guß eiserne Gewichte. . 3 nächst mit einem neuen Pfropfen zur Stempelung zu geben. Dasselbe ist waise zur Anwendung bei Bruten mt, doch unterliegt ihre
Das Material zu den obigen ewichtstũücken, so wie zu den Cinpfund⸗ alsdann wie ein neues, nach F5. J zu behandeln. . erer Art keinem Verbote. en bewendet es bei
ü Ein der giegel aus Gußetsen, doch kann dazu auch Messin r R . r ee , n n. ßeis ch ; zu auch Messing B. Gewich tstücke 6 Pfunde abwärts. . ö wie z der .
Steinerne Gewichtstücke, oder solche, die aus Zink, oder weichem Me⸗ . 2 * . a 3 erftgung vo zrchrifien m den Biaßgabe tall, als: Zinn, Blei, oder aus dergleichen Legirungen gefertigt find, dür⸗ ver . nn n, an e , n en ö jedoch, daß die a eußische Gepicht bezůglichen Be⸗ fen nicht gestempelt werden. ö ehre de die tleinsten Stücke bis zu einein Korn aus Biech ftuachen i m d ligemeinen Landesgewichts außer
. ! bestehen. 15 Zur äaußern Hestalt wird für den gan zen, alben und viertel Centner, wichte gestattet, aus hohlen, in⸗ 66. S. 5. . . . 6 , 1 . h nig re erg, er Ti 9 i gn r , ewichtstücke 4) für Vas⸗ . r ö. geng ö . g e. ber d ewöhnliche inder 1 — ; . 3 5ů , ; „ U4ß Gr , dl,, . 6 . Lee er hen sener schmiedeeisernen Griffe mit Blei. hg ihrer vom Pfunde , ö,, . 2) für Lasten went, 9 . ; . en die Gegengewichte ö 3 e n ne Den w 31 bie kleinsten Gewicht: Die zu l. enn ltsn Hein rte Können sowohl aus Messing, als 20 do. are fin . 16 ö ̃ö auch aus Eifen, in Form flacher Scheiben mit kreisrunder Basis gefertigt do. ; ö. 5. 3 . werden; wogegen die zu 2 genannten Proportional Gewichtstücke in do. öchern am Boden, auch wenn diese ganz Ul . n Scheiben form mit Knopf nur aus Messing bestehen dürfen. do. che asgesüllt sind, sind von der Stempelung Y Als durch w nitandene Theilst üg des fun. irc when! des 8. 15 finden auch bei der Cichung dieser bo. ; 9 ‚ , des, das halbe ück, mit der Bezeichnung; Gewlchtftuc Anwendung. . — ⸗ en oder 15 Loth, das Achtelpfund ist nicht §. 16. und . Pfundftüc ; sempelfähig . . ö Zur Erfelung der erforderlichen Uebereinstimmun sind nicht nur die stü n, ß 2 5 fr ö 27) Rach 6. Eintheilung des Pfundes in Lothe, Quentchen, Zent und ain nr , de, , kö mand n , g mnter Jller Regie , f f li nach . , dee, Korn ö . 66 ö rungs, Bezirke gehalten; ihren Bedarf an Rormalgewichten fortan aus—⸗ 2 und 1 Quentchen uerschnüi⸗ verfehen find 2337 e. h . . Cie cg don der Königlichen Normal? Eichungs⸗-Kommmisfion zu beziehen. vent bis 1 Korn.... 5, 3,2 uentchen, ö Letztere Ist beauftragt, nach Maßgabe dieser Instruction folgende Normal⸗ Pfund Einsatzgewicht do. do.
ü ein, groß genug, um Jo ' ; . ** 9 k 264 g 3 e, ,. . en . net hi ist. 3 3 . ö n Jen . , . . und zur Verabfolgung an die Eichungs⸗Behör⸗ . ieser Höhlung J ? g ö. , nie r,. 1 ; J ereit zu halten; ; ; ; ; . hu ir, ö. 29. n,, feu eh 5 ĩ . 3m e gef der , Gewichte 14 auf ö besonderen Be⸗ . 9 N gußeiserner Gewichte vom Pfunde aufwärts bis zum C. Proportional-Gewichte. . darm h e. Inh eng or Fothzählen ieichter n halten eh sJmmüngen der S8. 1 un fe h rue ion verwiesen. Tang, . 23. , , n , m wie ef. ö gr als die enge Schwere ist, welche sie nach dem Justiren gesetzlich Die in §. 9 erwahnten Ein sapgewichte können sowohl zu der Schwere ) ,, 1, 3 und 1 Pfund aus 1 ö. ö 14 n, ha en sollen: m6 bis 8 Loth. eines ganzen Pfundes, als auch zu der eines halben Pfundes eingerichtt 3) linen Saß massber Gewichte don 10 Loth bis herab zu 1é Korn G3 bis 61 do. .. 68 . werden, dürfen aber keine anderen, als die nachstehend bezeichneten Ge⸗ (F. iM in einem Mahagoni astchen; .
] , wichtstucke enthalten:. . Y EGnsahgewichte fär ganze und halbe Pfunde G4) Berlin, den 15. Qktober 185, J
ö 1) Einsatzgewichte zu einem ganzen Pfunde. Dieselben können aus 5) einen Gaz messingener Proportional⸗ Gewichtstücke (5. 15) in einem Der Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche 10, 37 aus 12 Stücken bestehen, und . ⸗ . Hol kaftchen ; von der Heydt.
entweder aus.. . . Diese Gewichtsätze bilden, mit Ausnahme der zu A bezeichneten Ein⸗ ö 2 Stück zu 10 Loth gleich 29, Loth, 2 Stück zu 19 Loth gleich 20,0 Loth jatzgemichte, bit e ü . . , ber er n g istem 1 5 530 1 2 e n zur Stempelung , Gewichtstücke; wogegen die Einsatzgewichte b. ö 20 „ Kur die Bestim mung haben, als Muster zu dienen in ne auf Form . In struscetion 1
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„2.0 2,9 und Eintheilung, Um bei der Anfertignng solcher Einsäße für den kleinen 95 weinchn l ort erlich! Uecbercüinstiminung herbeizuführen, 3u diesem . .
1 *. 0,8 1 5 . ) (. n 9 ö. genügt zwar der Besitz von nur einem Satze der in §. 11, aufge⸗ am 8. Wai 165) 5
. 65. Der in bas vorerwahnte Aju ärloch einzusetzende Pfropfen, welcher aus Kupfer, Rim Blei oder 6 einer gegirung dieser Meialle bestehen ann, muß che dem Loche en prechende Gestalt haben und fo horgegr⸗ beitet sein
. 01
baß er nach bem. agen in das Lach nur so welt aher VSñ 7 V * 87 Fir Den, ei der ⸗ ie Ei ; Zum Wiegen der Mi P Müunzmetalle, sowehl in den Man;
; ; erforderlich ist, um R. o Stũc᷑ = 1 Pfund D TD TNöomh ˖ zus. 13 Stuck = TFfund — 30 Lo h. Bei der ersten Verabfolgun obiger Normale an die Eichungs⸗ Be ⸗· Zum Wiegen der Münzen ung ünzmetalle.. er der Ke . n rr n , a . — 23) Einfaßgewichtt zu einem halben Pfunde. Diefelben bestehen aus hörden sollen die sonst 3. erf ben Prozentgelder und hung stätten als alich im offentlichen 2 , we . Ber ; h . ge 7 D 9. X. . .
. i . 92 - rten dre' Rlrten: doch können auch die beiden anderen auf Verlangen 2 Zent. ĩ 0,12 barabfoigt werden. chu Kon ch f 9 29
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die Stempelung auf seiner Kopffläche anbringen zu können. Der P
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has och fich du git , 2 2,0 . Da das allgemeine Landesgeidi nach 8§. 12 des Gefetzes vom ten als Einheit des allgemeinen dandesgewichts fell gestellte Pfund mi
Loches überragenden Ko 1 n, ö ö n e 91 . dem 1. il 6 n rr treten soll bis zu . maler . 9 . aner. n, — de ; 16 ä . i . Otch. ö N e aber die Verabfolgung der neuen Gewicht fücke an das Publikum Tausendthe s erfolgt ebenfalls in dezimaler *. n , , n
6 r n, gu er n n, n n , *r a e 3 ö ö 9 ᷣ nicht ausgesetzt werden nn, gh le llig , um öffentlichen desselben erhält den Riamen „Aß '. Noch flemers 3 ele werden one . ö — einigt und geschw rzt sein müssen, age 1 ö . ö 3 e, , wird den Elchun gobehörden gestattet, am ö. besondere Benennung als , des Aß angegeben.
⸗ ͤ n 7 STT m — Jö Vor . U . ö. ction an gestempelte Gewichtstücke des neuen Landes⸗ . d erde Gewichttstaäe geschäeht mit de und ö. t 3 8e J. u am , , das . Stück ( Quentchen . . ö * egen, so . 6. aer h gien , die . ee wn ene. n , de ; . gang ung v aß die chi t di i. 2 e. resp. Z Zent) stets massih zefertig t sen . 3 so zeitig mit den rn n e, e dl! 9 versehen, daß die des Ainfangsbuchstabens des Namens der , Ge, ö * ac r ,, pft ben gel nie ehen er Die vorstehenden Gewichtfäße halten auf der Oberfläche ihre. . der' neuen Genhichtsicte bis zum 1. Juli Isst beendet 3 die ihne en. wii. . r
. 66 2 R ĩ !. ww, ; ' h ] J . z ber⸗ ; . ; ; ü 9 ñ ? 234 8 . en . . ge. t oder stth in isti eworfen, bis d Deckels, welcher mit dem Gehãufe . entweder durch ein Ehe rner t Vor diesem Termin ist jedo ; scher Gewichtstůcke in lausendstel · Pfundftücke oder Asse mit X. bezeichnet. . Die derers dor Ueb cht ist. . ö e ,n. sein mn , * tung *. ; ien . Verkehr nicht 5. 6. n,, ö. ö dieser 9 iehung Erlaß dieser Juftruftion von der Königlichen Nermal ich age e n n., J e , ns, e nge ,, . ei den, den Gebrauch ungesetzlichen Gewichts betreffenden Sue fe h nn ausgegebenen Gewichte der zuletzt genannten Art, welche statt des X
gebühren nicht in Anrechnung komnien und 2 des Gesetzes über das Münz dom 1831 C0 . 5. 4 Saumml. pro 1857 S. 325), das durch das Gesetz vom 17. Mai 18806
5 dez; 1. 1
mit IHI.,
stück ist auf dor umenon Boden lache fein , mungen. zi, als Abkürzung der Benennung Zehntausendstel Deeichnel and von bezeichnen. Bei der Eichung ist nicht allein darauf zu seh Für die Eichung und Stempel Hen 6. Si ener Behörde gestempelt sind behalten ihre volle Gültigkeit. Die mit J. — . ; . ö . r ewichtsstücke sind die sener Behörde gestempelt sind, ; ) , . ; nn er r en in de , , i , wle, iert angehangten be e e hne ö 9 wu Kerchneten Heliichis ne ard lte n de end dalle eo e ü 2 1 fir n r , g in ,, , f zu . 8. 13 des Gesezss vom M. al 18 unintgelniich l ande Tzu n,, .
zendmmen . empelt . de m Fidl af und deren Unteradiheuungen aus diereckigen Blech 61 1 , , . G-Amts, je nach s ffläche ein⸗ oder zwei⸗ muß der ganze Satz von der Stempelung zurückgewiesen werden, na gen Am 1. Juli 1858 find die im Beñze der Cichungs · Aemter be ndlichen 82 ö r daß jeder eden des Pfropfens eine die an den fehlerhaften Stücken etwa vorhandenen früheren Stempelze . Normale des auf der aß, unn ö vom 15. Mai 186 Zu dem im 8. 1 Jena nntan Zweck diefen keine andere 96 fasfitt worden find G . Peruhenden Gemichis von ben betreffendan Gemeinde -Korständen aus den als die nachstehend aufgeführten gebraucht werden:
*
i e er e nr .