1857 / 254 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

e ge⸗ Y den in allgemeinen. i darzulegenden Plan der beabsichtigten

sinz. a i gie allgemeine Mr ae, erke; Beitrags maßstab en, ohne Beei ; ren Kosten derselben; den . sftäb duden konnen, ohne Beeinträchtigung der einzelnen. Mehtorations sachen Burschasse auf die von ben Genossenschaften a ;

z 2 . ung und die fonstigen Verhältnisse der ) Me ungest . e . ĩ F. 65 Eine gutachtliche Aeußerung aber die Vortheile der Anlage unter e we. ü . . el, gheterh g mn ngen vag ne r, e fear ren wing wer e elite . * , , , , , h es schmalen j 5 2 gians. Berh gęn. gs werth die Grundlage des e e, fr e f , , ; tausend Morgen n den Sodann sind die Betheiligten mit ihren Anh gf und Erinnerungen dene ser n 5 sters sein ihnnen., ? wei i n Ich; , , he fach hon en kommt blese An nicht ralhsam, fuͤr zu hören. Der leitende Hegmte hat ihnen die Benkschrift vorzulegen. and . 6 die ö enheit der Grundstücke und ihte Lage in Hetreff Von berektungestahler a ,, unge „nicht schon die einzelnen ungen kee Fer n e Ccshhungeh uber die Bildung der . i de wahre, nien f verschieden ist, dag darauf besont ere Mint sich r n, n r,, ber Betheltigten ober Kinhojung ber ger, hen die . . 3 n e , * ee fung n nn feen k . rn, . en. Ministerium hat sich der scafts, Gtgtut é en; . geen o baß . B assen ein⸗ n . di. qher Bi die Behörden. , rr ö eber diefe G ich die g der Uttheiligten nuschäte, ge daß , g . ö Ministerium für die landmwirthschaftlichen Angelegenheiten. an zu ver ha k. auf die Änalogie der ober doch der Me hren glasse . pro Morgen ; 86. von Manteuffel. 11 * ; 1 . ö . ö . * rt. 1 41. Inflruetion zur Bildung von Deichderhänden voim 24. August 18 . ; , , , S*. als einfachen Beitrag zahtt. . derwiesen, welche den Königlichen egen mitgetheilt worden, migung einzureichen. J jr, , n, er, ; Abgereist: Se. Durchlaucht ber Prinz Heinrich XII. Rachdem jetzt eine große teh 26. i, . theils Statutes bedarf es 1. ö 2 , ie g e m nn * 6 n,, sind Reuß, nach Breslau. r ich ils iti imm = ; ̃— n , . Maßstab iten. Bis⸗ ) durch landesherrliche Statuten, theils unter a seitiger Zustimm waltungs⸗ Beamten . wel elle nber rathsänf, bie cemcinschaft dar n . s⸗

etheiligten durch ministeriell gene migte Statuten gebildet Widersprechen die Interessenten zum Theil dem Projekte oder der Bildun er. der Bethri g 9 s en nm g ff . verlangen sie unzulässige Abänderungen u . auf die Ktosten . . und der , ,, zu be⸗ N i ch tam tli ch es 98

2 9 *

. . i Vorbereitung und Ausführung dieser Statuten der Genossenschaft, . ) ee n,. a n sind, e rn 3 einzelnen e , , . so kann das Statut nur durch landesherrliche Voll- e e . 7 i. k 86 i n eng e d 6 85 einzelne . ; z =. ehung in Kraft treten. ö Pon Vn 3. B. nen Entwässerungen, = die e ungen die Eilheiiung der noch fehlenden allgemeinzn ein, ziehulg enn berln Einholung bei der Neglerung beantragt wird, sind die BVemwässerun gen) Spezia let graster aufhustellen,. ö Oldenburg, 25. Oktoher. An der auf Preußens Ein⸗ in bracht hat das Ministerium jetzt diese Die Feststell des K 5 ladung nächstens in Berl weifung in Anregung ge racht ist, hat da oniglt 9 t diese Einwendungen und Vorschläge der Widersprechenden zu Protokoll zu neh. 23. . ö e ng * d een, erfolgt nach 8. 5] deg Gescßes bom gierungs-Bevoll in Berlin zusammentretenden Kenferenz ven Re⸗ Anweisung erlassen und übersendet der Konig ichen Regierung men und von den leitenden Beamten zu begutachten. ö 55 9 en, e. . tatut. Das stataster soll also in der Regel 9 1 ö ., zur Feststellung von Normatio⸗Bestim⸗ (General Komm ission Exemplare la) zur Achtung und Mitthei⸗ Ueber die technischen Funkte ist uch ein Gutachten des zugezogenen con . ö ung des Statntes vollendet sein. Da indeß öfters bie mungen über die Emission von Papiergeld wirt auch die hiesige kung an die Lan täͤthe, resp. die sonst mit der Bildung von Me⸗ Bausgchverständigen ober Wiesenbau⸗Technikexs beizubringen. Wenn der Einangtian des Statutes wünschenswerth ist, bevor die Kata ter⸗Arbeiten, i sich betheiligen und, wie wir vernehmen, durch i liorhtt an eschaftigten ze amten. ä Wen mt icht ein Kommissarius der Regierung oder des Ministe⸗ nunent ih in . Sachen ff ghia s en werden können, und da Geschãfts räger in Berlin, den kegatjongrath v Licbe 1 ,. . 3 Inhal n. August 1850 zur Bil⸗ riums ist, so hat 6. ,, einen geeigneten in s ref, die . 66 n. . 5 fleet h re , e. sein. (Wes. Ztg.) ; , , Yrnbalt dedi ; ĩ Wi ͤ m prü undes. 2 ; Fes ng des Katasters ö. . 1467 s8 Anhalt gedient, die Einwendungen der Widersprechenden zu prüfen, bevor wegen der landes fend mu nähe derse gestatlet, bie 96 ö. . 39. . 6 z rf . ö ; . . 86. * . Hoheit Fr! Fsarl von Preußen i eute nach Hummelsheim abgereist. (Weim Ztg.) t

aber noch mehr gewahrt herrlichen Vollziehung des Etatuts an das Ministerium berichtet wird. Btatut vorgubehgiten. Nit esfen. stassel, 25. Sktober. Die Erste Kammer hat in

d Bewãsserun . 6 In den Fällen, we es weiseldast erscheint, ob es angemessen ist, din ö. 9. der Vorbereitung des Katasters ist folgendes Verfahren zu sch h ss ei Bildung der Henoffenschaft gegen den Willen eines Theils der Interessen . 3 ö. ä 2 ,, ihrer ĩ ; t 3 den B 9 ten durchzuführen, desgleichen in allen Fällen, wo die Gewährung der ( and er ö 6. ö . stellt das Kataster, wo . im Einber , Ine heutigen öffentlichen Sitzung den Voranschlag der Staats⸗ Deichverbãnd f st, Kurchnbeitlsten aus der Staatskasse erbeten ird, hat der leitende ständniß mit den Heputizten der Betheiligten, und nach Befinden unter usgaben für die Jahre 1855, 1856 und 1857, die Innere

Zuziehung von Sachverständigen auf. Das Kataster wird sodann dem Landesverwaltung betreffend, berathen. (stass. 3.)

während die s⸗Genossenschaften Beamte zeitig durch die Regierung die Entscheidung des Ministeriums .

ä. durch ministerielle dlich werden kön⸗ darüber einzuholen, ob die Verhandlungen fortgesetz? und die technischen ,,, in e, i,. der Henossenschaft vollständig, den Darm stadt, 24. Oktober. Die Erste Kammer hat heute die nen wenn die ustimmung a langt ist. Vorarbeiten angefertigt werden sokn . 44 bie g en gi r r ai en m de n nen. . e ,, Atalbert zu Erbach-Fürstenan und des

23131 ie a bi —⸗ §. O. n an, ; 14 z he, mi heilt errn Riedesel ü f 3 ; 262 , . . r, Die Vorladung der Betheiligten erfolgt unter her Kerwarn ung daß . ih eic . e n, , Kreisblatt eine vierwöchsntlichs Frist, be= 9 den U ,,. ö J. die r ,,

ei 9 . gallen gegen den Ausbleidenden angenommen wird, er wolle keinen Widerspruch ', 4 s , n. J cher das Kataster bei ben Hemeinde⸗Vorstaͤn⸗ Abnahme des Eides und di z 2. . igungen, eine feierlie

s . 3 erheben, es bielmehr auf die gesezmaßige hicgultrung der Behörden an— . e,. ein leitenden Beamten eingesehen und Beschwerde dagegen bei Eidesf 72anrurf̃i ie nderung der jetzt gebräuchlichen wel s röhren lassen. / em sehteren angebracht werden kann. ci Eidesformel (Zurückführung derselben auf das konfeffionelle Element Bei der Vorladung genügt die Insinnation an den Orts⸗Vorsteher ö. (en ye, dieser Frist werden die angebrachten Beschwerden bon 9 einer mehrstündigen Diskussion berathen und der Regierung zur mit der Anweifung, die Horladung auf ortsübliche Weise zur Kenntniß X. , n, ö. unter Jußiehung der Beschwerdeführer, eines Vorstands⸗ eachtung empfohlen. Die Kammer stimmte gleichfalls dem ven mier betheiligten Grundbesttzer fu bringen. . ; f ö Sachverständigen untersucht. Diese Sach⸗ der Staatsregierung mitgetheilten Vertrage vom 2X3. Januar b. J. aden zur Be Wenn mehrere Ortschaften n t . so ist den Grundbesißern . gh . 56 8 der, Wermessung unt, es Ning tems zwischen den Zollvekeinsstaaten und der fr. Hansestart Bremen dei nehmungen, jeder Gemeinde, welche ein gemein c es Interesse zur Sache haben, schte ber fare r, oder n ,., ein Vermesffungs-Revisor, hin Und dankte der Staatsregierung für deren Bütwirkung fem At . die Bestellung von d g, zu den Verhandlungen aufzugeben mit ber che Tach n n Me mn e nn nd a, . ciusß desselben. Darm. Ztg.) z ; . n' ; SFroßbritanien uns Irland. London, 25. Skteber

dieser Sachen fin i leer e , mn n, Birtzz hn dzehf Göhr elt örtebttze kann jeder Bester Ulle lr, fangen, abasserverhäsnissg, an Kaffe ban Berfrandiger bei. Der „Döserier. 22 26 Ministerium für die landwirthschaftlichen Angelegenheiten. Gehoͤr verlangen. georbnet werden kann, werden von der Regierung ernannt. der „Observer meldet: „Das nene Ehescheidungs⸗ Gericht wird . Manteuffel. Bir Vesteltung der Deputirten kann in der Form der Gemeindewahl⸗ it deim Jzesultate der Untersuchung werden die Petheiligten, näm. nicht eher gebildet werden, als bis im Gebeimen Rathe eine Säniz= 3 Verhandlungen geschehen. lich die Beschwerdesührer einerseits und der Vorstands⸗Deputirte anderer⸗ liche Ordonnanz erlassen worden is, welche Ihre Najeslãt in Stand . An . Die Jahl der Deputirten jeder Ortschaft ist ungefähr nach Verhãlt⸗ . . bekannt gemacht. Sind beide Theile mit dem Resultate einverstan⸗ setzt ir Eroͤffnung des Gerichtshofes zum Behufe von Seschäften saͤmmtliche Königliche Regierungen niß der betheiligten Flächen jeder e ng, zu bestimmen. . 0. so hat es dabei sein Vewenden und wird das Kataster demgemäß irgend einen Tag nach dem 1. Januar des Jahre? 18538 anz u⸗ und General n ufstonen. . Ist es ungewiß, welche Personen als betheiligt zu betrachten sind, , Andernfalls werden die Akten der Regierung zur Entscheidung beraumen. Die Geschäfts⸗Ordnung wird a, . 2 = Sg. . . so kann neben der besonderen Vorladung eine f tl he Aufforderung über die Beschwerden eingereicht. tigkeit sein, und man wird er mit gespan nue Ern 2 en . a. durch das Amtsblatt der Regierung resp. das Kreisblatt erlassen und in 53 Wird die Beschwerde verworfen, so treffen die Kosten derselben den z . nter Erwartung entgegen- . 1 far die Sildi den betreffenden Geineinden auf ö Weise befannt gemacht werden. . ,, . ch erfolgter Bekanntmach Man schreibt der Pr. E. unterm 13 *. M. aus nweisung für die Bildung von Ent- und Bewässe⸗ . §. 6. n . ochen nach erfolgter Bekanntmachung der Ent⸗ n schreibt der Pr. . untern 13 . rungs- Genossen scha ften . Grund der Gesetze au/ Die spezielle Ausarbeitung und Veranschlagung des Meliorations⸗ , ge. ist Rekurs dagegen an das Ministerium für die landwirthschaft⸗ gekommene gelbe Fieber hat n 28. Feb ru ar 1843 und 11. Mai 1853 Planes ist. sofern nicht schon früher spezielle Anschläge gefertigt sind. , ,, zulässig. ; 2 flich zuzencmmen und wirkt = nn,. M einem bewährten Techniker zu übertragen, der Plan und Anschlag dem . erfigter Festftellung des Katasters ist dasselbe von der Re⸗ = atzes bereits recht drückend rin. 81 l 6 , e. , n,, e resp. dem mit dessen Fünction g auszufertigen und dem ma . zuzustellen. jst auf 280 bis 300 ange⸗ ür bie Landes- Ptelioration etwa besonders beguftragten Baubeamten ? 9 ; ö.. 8. t di Das Verfahren zur Bildung Von Ent oder Bewässerungs, Genossen⸗ zu prüfen, auch in den Fällen, wenn der Fiskus 83 D heresse on mit ug ( ehr n , Schema für die Genossenschafts⸗Statute läßt sich 2 schaften ist der Regel nach von der betreffenden ordentlichen Verwaltungs- Staats ⸗Vorschüssen bethelligt ist oder wenn as ministerlell genehmigte Bau. nisse bei den ea en ra nm liche lusdel tan n ne. ortlichen Jerhelt. ,,,, , e, nr , ,, ! Dduern —Xand n d er⸗Amtmann) zu leiten. h nteressenten abgeander ist, dem Min terium für je land Fin * ; : . 2 . . Die genannten Behörden haben den Anträgen der lch hien wegen wirthschaftlichen Angelegen eiten zur ben n rn und fa fn bn h mn e, welches für kleine Verbände zu pafsen pflegt; ist den . wen, n, e, . nützlicher n, , . nach Möglichkeit zu ent⸗ einzureichen. . . . r g r fe er, ö , . . 1 3 Verkehr Fecten ** voll⸗ are n bon Amts wegen dergleichen Unternehmungen anzuregen und Die Ausführung der Meliorations-Anlagen ist Sache der Genossen ⸗· S. 258 isterial-⸗Blatt fur die innere Verwaltung de 1851 ir den . Roemer D 6 verw . keen reg schaft, insoweit ö t n, , ,, , ge rudt 1 verieoeben. Zeider er

von Man

17

die ren Behbrden dabei auszuführen. das Statut nicht befondere Brstimmungen darüber enthãlt. ahlreiche Beispiel ; geg un und dem Ministerkum bleibt vorbebalten, besondere Bauten, welche noch, während der ihm ken Ten ae chat statt:. der i e fel. . Genossenschafts - Statuten finden fich in * gen obnüche Hie und ommissarien für das *r zu ernennen. finden, sind durch den leitenden Beamten und die ihm zugeordneten 1857 8 93. ehrgang . i zt ert im Saufe dee Novem= 86 dem Geschäftstrelse der General- Kommissionen tritt für die mit Techniker auszuführen, sofern die Betheiligten es nicht vorziehen, die Aus. 1551 8. 459. . klagt man Tber Sonn- den nanderseßungen zusammenhaͤmgenden Genossenschaften die Aus. führung einer von ihnen gewählten Kommisfion unter . des leiten 1855 S. 345. . 4 glei beim ernten Murtre⸗ Rane nee ede und deren Kiommissarius an ble Stense der den Beamten zu übertragen. ; 5 3 , , gz. gs. Abo r . . . nnd 17

ordentlichen Verwaltungs · Beh drde. Das Genoffenschafts Katast f * t . ö 1857 S. 118. 686

,, as Genossenschafts Kataster dll den Beitragsfuß zur Aufbringung er leitend ue ban dar ö 86 we, it ende

Der leitende Vegmte 4 n nach Ruücksprache mit r* der Meliorationskosten angeben. h . wahlen und ien re nm te he e e ue nnd 3 ö ? ) 5 3 5 1 * e .

?. Fanber? .

amte hat * betheiligten nd sa kundigen digen Grundbesstzern und mit Hülfe eines Bäu⸗ Das Verhältniß der aus den Meliorations Anlagen erwachsenden 8 . beaniten oder . mikers die zur ahn Wulf fen er Vortheile bildet den Maßstab für die Vertheilung der 6 (§. 57h. 82 . ö 3e den. Im Min Aufgabe erforderlichen Materialien in einer Denkschrift zusammenzustellen, des Gesetzes vom 28. Februgr 1843). Dabei kommt. in Betracht: . R ndlungen und technische 38d er ergriffen worden n Rer.

4 b chaft zu tragen. Tonight Se bemwobn; un

namentlich darin anzugehen: ; ; 1) die Fläche und Bonität der Grundstücke,

9 die Große und W safferhei der in den Verband zu ziehenden 2 deren Beschaffenheit als Acker, Wiese ꝛc. . , , n,

23 33 d g. . Z) die Lage derselben theils in Betreff der großeren oder geringeren

) eseitigt werden sollen: Versunpfung und. Wassers gefe r, heile in Betreff der inehr oder die. Joft däferungen die Menge und Be⸗= minber gunstigen Lage fir bie Bewä ig, . Neliorationg Pianes aus 366 . die ein

so wie die lollirenden Rechte, In Erwagung dieser Verhältni ist der Beltragsfuß moglig; infa; st r etwa , n, r. 3 d Boniti 23

dn s Anlagen nebst den a de, u vielr , die erwaltun d erschwer nden aͤlaffn . . ö . , . von 2 der , Ihre Waꝛestãten der Kar

dben; Haͤußg wird lebiglich die Flüche der Gruntstticke (Morgeniehh . tanffẽ . e eh e 1, wird dasselde auch 32 2 2 a , Drrober in er

auf speziellen Antrag der Regierungen in wichtigen don dort ab. R. B)