abisch, Jekel, Vice ⸗ Feldwebel dam 3. Bat. 6. Regt, Keuhg us, Zen gl c vom i. 6c ꝛ. Regts., Gl aubiß, 3 Felbwebel vom 2 Bat. 16. Regis, zu Sec. Sts. J. Aufg., v. Ec, Ser. Lt. von der Kaw.
ufg. des 3. Bat. 18. Regts., zum Prem. Lt. befördert. Ludwig. Sec. Vi. a. D., früher im 2. Hus. Regt. bei der Kavall. 14. Aufg. des 1. Bats. J. Regis, v. Chelkows ki, Sec. Lt. von der Kav. 1. Aufg. des
1. Bats. 19, ins 3. Bat. 19. Regts. einrangirt. Den 17. November.
p. Garnier, Set. Lt. vom 1. Aufgeb. des 1. Bats. 22. Regimts., Henmig, Ser. St, vom J. Äufg. des X. Bat. 27. Regts., Adam eß, Kreuschner, Schneider, Sec. Ltg. vom 2. Aufg. desselben Bats., zu
. „Weber, Szezasny, Vice Feldw. von dems. Bat. zu Set.
tts. 1. Aufg., Strzybnh, Fuchs v. Schlieben, Sec., Lieuts. vom 1. Aufg. des 3. Bats. 22 Regts. zu Pr. Lts,, Dresler, Kutsche, Vice⸗ Felbw. vom 1. Bat. 23. Regts.ů, zu Sec. Lts. J. Aufg, befördert, Har— in u th, Sec. Lt. vom 1. Aufg. des 1. Bats. 13., Brosche, Sec. Lt. vom Train 1. Aufg. des 2. Bats. 14., ins 1. Bat. 10. Regts., Ebers, Sec. Lt. vom 1. fusecz. des 2. Bats. 2., ins 1. Bat. 16. Regts. einrangirt. Sendler, Vice⸗Feldw. v. 2. Bat. 25 Regts., Argelander, Schrock, Vice - Feldw. vom 2. Bat. 28. Regts., zu Sec. Lis. 1. Aufg. Bischof, Frhr. v. Böselager, Otto, v. Oppen, Vice⸗Wachtm. von dems. Bat., zu Sec. Lts. bei der Kav. 1 Aufg. befördert.
Abschiedsbewilligungen re. Den 14. November.
bv. Fromberg, Hauptmann vom 31. Inf. Regt.,, mit der Regts. Uniform, Aussicht auf Civilversorgung u Pension der Abschied bewilligt. v. Gotfch, Major a. D., zuletzt im 31 it e wf mit der Armee⸗ Uniform und seiner Pension zur Allerhöchsten Disposition gestellt.
Den 17. November. . .
Kanzler, Sec. Lieut. à la suite des 6. kombin. Reserve⸗Battaillons und Fuhrer der Straf⸗Abtheilung in Schweidnitz, mit Pension und seiner bisherigen Uniform in den Ruhestand versetzt. Hagspihl, Ser. Lieut. vom 19. Inf. Regt., ausgeschieden und zu den beurlaubten Offizieren J. Aufgeb. des 2. Bats. 29. Landwehr-Regiments übergetreten. Frhr. von Ohien und Adlers kron, Major im 23. Inf. Regt. mit der Negts.— Uniform und Pension, v. Mitzlaff, Major im 6. Husaren-Regiment, als Oberst-Lieutenant mit der Regiments-Uniform und Pension der Ab schied bewilligt. Ham ann, Hauptm. vom 15. Infanterie⸗Regiment, als Major mit der Regts.⸗Unif., Ausficht auf Civil ! Versorg. und Pension, v. Bode, Pr. Lt. von dems. Regt. mit Pension, Königer, Hauptm. v. 16. Inf. Regt., mit der Regts.Unif., Aussicht auf Civil-Versorg. u. Pens. Varenkamp, Sec. Lt. von demselben Regt., mit Pension. Freiherr v. Plettenberg, Rittm. vom 8. Hus. Regt, als Major mit der Megts. Unif., Aussicht auf Civil⸗Versorgung u. Pension. v. Wobeser, Hauptm.
vom 29. Inf. Regt., v. Treskow, Hauptm. vom 38. Inf. Regt. beiden
als Majors mit der Regts.⸗Unif. Aussicht auf Eivil⸗Versorgung u. Pension, Schmidt, Sec. Lt. von demselben Regt, mit Pension, Frhr. v. Schor⸗ lëem er, Rittin. vom J. Ulan. NRegt.R, mit der Regts.⸗Unif. der Abschied bewilligt. Meyer, Hauptmn. vom 29. Inf. Regt., als Major mit der Regts.⸗Unif. und Pension, in den Ruhestand versetzt.
W ichtam tl ich es.
Preußen. Charlottenburg, 28. Rovember. Seine Mae stät der König machten 2 einen längeren Spazier- ang durch die Straßen von Charlottenburg, fuhren darauf mit Ihrer Majestät der Königin spazieren und promenirten nach der Rückkehr mit Allerhöchstderselben noch im Schloßgarten.
Berlin, 28. Rovember. Die von Amerika nach Groß— britannien und von da nach Deutschland übergegangene Handels
I. hat auch bei uns angefangen, ihre Opfer zu fordern. Ver— hã
tnißmäßig sind diese Opfer bisher weder zablreich noch bedeu— tend, sie haben aber, wie dies in ähnlichen Fällen stets der Fall ist, genügt, ein allgemeines Mißtrauen in die Gemüther zu werfen. Wir halten dieses Mißtrauen nicht für begründet. Der Zustand unseres Handels und unserer Industrie ist gesund, es fehlt an jedem Grunde, welcher eine Abnahme des inländischen Verbrauches an den Gegen— ständen des einen oder der anderen erwarten ließe, und wenn auch die Rückwirkung der in Amerika und England eingetretenen Ver— hältnisse einem Theile unseres Handels- und Gewerbestandes empfind— liche Verluste bereitet hat und wohl auch noch ferner bereiten wimd, so sind wir doch der Ueberzeugung, daß eine rubige Auffassung der Lage und einiger, auch dem wohlverstan denen eigenen Interesse entsprechender Gemeinsinn hinreichen würden, um die Krisis ohne weitere große Opfer zu überwinden.
Man muß indessen die Thatsache acceptiren, daß eine ruhige Auffassung der Lage keineswegs uberall vorhanden ist, und daß ein Mißtrauen eingetreten ist, welches weit nachtheiligere Folgen herbeiführen kann, als seine nächsten Ursachen werden besorgen lassen. Dieses Mißtrauen hält das Kapital von seiner gewohnten Verwendung zurück. Kaufleute, Gewerbtreibende und Pro— duzenten, über deren wirkliche Solvenz kein Zweifel ob— walten kann, deren Vermögen aber zu einem größeren oder geringeren Theile in Waaren-Vorräthen festliegt, welche sich im Äugenblick nicht realisiren lassen, erbalten in Folge dessen nicht mehr die gewohnten Kredite. Es entstehen bierdurch Ver— legenheiten, welche, nach der Natur der Dinge, das Mißtrauen weiter steigern und so, in natürlichem Kreisläufe, einen wirklich be drohlichen Zustand herbeiführen können.
Aus der Empfindung dieser Lage ist der mehrfach laut ge— wordene Wunsch hervorgegangen, daß der Staat direkt helfend einschreiten und durch seinen Kredit die Lücke ausfüllen möge, welcke das eingetretene Mißtrauen in dem bisher gewährten Pridat— kredit hervorgebracht hat. Es ist dabei auf ein Mittel hinge— wiesen, welches im Jahre 1848 mit Erfolg bei uns benutz ist, nämlich die Emission von Papiergeld zur Beleibung von Waaren-Vorräthen und Werthpapieren. Von der Ergreifung dieses Mittels, so wie von jeder anderen unmittelbaren Einwirkunz
Bei der Landwehr: Den 14. November.
Schaeffer, Pr. Lt. vom 2. Aufg. 1. Bats. 26. Regts., als Haupt⸗
mann, d. Rauchbaupt, Pr. Lt. von der Kavall. 2. Aufg. 3. Bats. 32.
Regts., beiden mit der Uniform resp. des 26. Low. Regts. und des 12.
Udw. Hus. Regts., wie solche bis zum Erlaß der Kab.⸗Ordre vom Aten v. Bötticher, Major
April c. getragen wurde, der Abschied bewilligt. ; a. D., unter Belassung in seinem Verbältniß als Führer des 2. Aufg. 3.
Bats. 18. Negts., mit seiner Pension zur Allerb. Disposition gestellt. Gr.“ v. Matuschka, Sec. Lt. von der Kav. 2. Aufg. des 2. Bats. 6. Regts.,
der Abschied bewilligt. Den 17. November.
storn, Sec. Lt. vom 1. Aufgeb. des 2. Bats. 10. Regts., der Ab Stein au, v. Stbegraven, in ihrem Verhältniß als Führer des und des 1. Bats. 17. Ldw. Regts., mit
schied bebufs Auswanderung bewilligt. Majors a. D., unter Belassunz
2. Aufgeb. resp. des 2. Bats. 15. ibrer Pens. zur Allerh. Disposition gestellt. v. Holzbrink, Pr. Lt. vom
2. Aufg. des 2. Bats. 16. Regts.,, Jo est en, Pr. Li. vom 2. Aufg. des 2. Bats. 17. Regts, Frinken, Pr. Lt. vom 2. Aufg. des Landwehr⸗ Bataillons 36. Infanterie⸗Regts., allen dreien mit der Uniform resp. des 16. u. 17. Landw. Regts. und des Landw. Bats. 36. Inf. Regts., wie solche bis zum Erlaß der Kabinets⸗Ordre vom 2. April getragen wurde,
unter Belassung in seinem
der Abschied bewilligt. Moder, Major a. O. Verbältniß als Führer des 2. Anfgeb. vom 2. Bat. 28. Landw. Regts. mit seiner Penfion zur Allerböchsten Disposition gestellt.
und Fübrer des 2. Aufgeb. vom 2. Bat. 29. Landw. Regts., mit der Uniform des 29. Landw. Regts., wie solche bis zum Erlaß der Kabinets⸗
Ordre vom 2. April e. getragen wurde, der Abschied bewilligt. M ilitair⸗Beam te.
Durch — des Kriegs⸗Ministeriums. den 4. November.
Stabrbrodt, Zablmeister 2. Klasse vom 3. Bataillon (Düsseldorf)
4. Garde⸗Landw.⸗Regts., mit Pension verabschiedet. . Den 11. November. Ziebell, Proviant Amts⸗Applikant in Colberg, zum Proviant-Amts— sistenten ernannt. t Den 12. November. Franke, Proviant⸗Amts-Applikant in Stettin, zum Proviant-Amts— Alssistenten ernannt. ; Den 18. Rovember. Schulz, Geheimer erpedirender Secretair und Kalkulator im Kriegs Ministerium, mit Pension in den Ruh estand verseßt.
Pasch, Major
muß sich der Staat indessen fernbalten. Die Gründe, welche im Jahre 1848 eine Maßregel, wie die damalige Einrichtunz der Darlehns-RKassen, ausnahmsweise rechtfertigten, liegen g genwärtig nicht vor. Ueberhaupt haben seitdem der Geldverkebr des Landes im Allgemeinen und die für die Vermittelung den Kreditgeschäften bestehenden Organe insbesondere eine Entwickelung erlangt, welche die Rückkehr zu derartigen außerordentlichen Maß— regeln noch weniger als gerechtfertigt erscheinen läßt. Muß sie sich deshalb von jedem direkten Einschreiten fem halten, so verkennt darum die Regierung keineswegs die Pflichten, welche ihr die gegenwärtige Lage auferlegt. Die eingetretene Kris bedrobt, wenn sie sich weiter entwickelt, alle Zweige der Production mit Verlusten, welche nicht blos den Einzelnen treffen, sondern die Quellen der Production selbst nachhal— tig beschädigen. Sie bedrohet alsdann insbesondere den Nahrung? stand eines Theiles der arbeitenden Klassen, indem sie nicht allein die unter den obwaltenden Verhältnissen mitunter unabweislick Beschränkung, sondern eine weitreichende Einstellung der gewerb— lichen Thätigkeit besorgen läßt. Solchen ernsten Eventualüäͤten gegenüber hat die Regierung die Pflicht, dafür zu sorgen, daß de Huͤlfsmittel, auf welche Handel und Production in ihrem natwnr lichen Gange angewiesen find, nicht durch Einrichtungen gelãhmt werden, welche, wenn sie auch in gewöhnlichen Zeiten angeme en sein mogen, doch unter außerordentlichen Umstäͤnden nicht ohne Nachtheil für die Gesammtheit aufrecht erhalten werden können. Die Regierung ist diefer Pflicht eingedenk gewesen, indem. der preußischen Bank die von diesem Juftitute nachgesuchte Ermãc tigung ertheilt hat, bis auf Weiteres Darlehne auch auf Fabri in ähnlicher Weise, wie dies früher von den Darlehns kasse geschehen ist, zu ertheilen. Die Bank befand sich in der . bdren Geschäften die hiermit bezeichnete Ausdehnung zu geben, Ohne daß sie eine Beschränkung der bisherigen ͤredite bat: eintreten lassen, war ihre Anlage im Wechsel⸗Geschaäͤft . heblich zurückgegangen, ihr Noten⸗ Umlauf vermindert 3 ihr Baarborrath gewachsen. Sie konnte des halb einen Theil 1. Fonds zur Erweiterung ihres Lombardgeschäftes bestimmen, 0m darum ihre sonstigen Kredite einschränken zu müͤssen. lei ben Hierbei konnte indeffen die Regierung nicht stehen bleiben.
a wi Gesammtheit nicht ver haͤltnißmäßig kleinen Theil ihrer 4 . solchen Einschränkung genoͤthigt. senige, worauf leisten; soll der Zweck erreicht werden, so ist es weite Rapitalien zu Hülfe kommen.
etzen wi
Sie kann deshalb
Diefer Hülfe setzen die gesetzlich bestehenden Zinsbeschraͤnkungen
ein Hinderniß entgegen. Die schon seit längerer
Zeit gestiegene
Nachfrage nach stapstalien hat eine Steigerung des Zinsfußes im
und gewerblichen Verkehr zur in welchem dieser Zinsfuß Auslande, wie bei uns, über den bei Darlehnen gesetzlich zulässigen Saß gestiegen. Es hat dies zur natuͤrlichen Folge, zas Kapital von solchen Anklagen zuruͤckzteht, bei Gesetze nur die Stipulirung geringerer, als der bei Disktontirungen üblichen Zinsen gestatten, namentlich also von Darlehnen gegen Verpfändung beweglicher Sachen, Forderungen oder Werthpapieren. Gerade diese Art der Darlehne ist es aber, auf welche, wie wir be— reits angedeutet, der Produzent und Gewerbtreibende in Zeiten der Krisis hingewiesen ist, denn in solchen Zeiten sind Darlehne gegen bloße oder Wechsel, bei
kaufmaͤnnischen Der Discontosaz, druck findet, ist im
seinen
Handschriften welchen nach der altländischen Gesetzgebung eine Zinsbeschraͤnkung fur Kaufleute nicht stattfindet, nicht immer leicht zu erhalten. Die gesetzlichen Zinsbeschränkungen stehen also der in kritischen Zeiten ganz besonders nothwendigen Verstärkung des Personal⸗ Kredits durch anderweite Sicherheit im Wege, sie tragen dazu bei, den Mangel an Kredit zu vermehren und sie lähmen die Hülfsmittel, auf welche Handel und Production durch die Natur der Verhält— nisse angewiesen sind.
Bei dieser Lage der Dinge kam es fur die Regierung durch— aus nicht auf die Erörterung der sehr bestrittenen Frage an: ob Beschränlungen, des Zinsfußes überhaupt gerechtfertigt sind oder nicht, sondern allein darauf: ob diese Beschrän— kungen den momentan obwaltenden Verhältnissen entsprechen. Die eben dargelegten Gründe bieten keinen Zweifel darüber, daß diese Frage zu verneinen sei, und legten damit der Regierung die Pflicht auf, jene Beschränkungen temporär aus dem Wege zu räumen. Mit der Erkenntniß dieser Pflicht war aber zugleich auch die Erkenntniß der Nothwendigkeit sofortigen Handelns verbunden. Soll die Suspension der Zinsbeschränkungen einen Effekt haben, so muß sie auf der Stelle eintreten, kann also nicht die verfassungs— mäßigen legislativen Stadien passiren. Es bedarf einer unter Ver— antwortlichkeit der Regierung oktroyirten Berordnung.
Eine solche Verordnung ist gestern Allerhöchst vollzogen worden.
Das unmittelbar vorhandene Bedürfniß hätte eine Suspension der Zinsbeschränkungen nur in Beziehung auf solche Rechtsgeschäfte erheischt, bei welchen dem Gläubiger durch bewegliche Sachen, Forderungen oder Werthpapiere Sicherheit besteilt wird. Hierbei konnte man indessen nicht stehen bleiben. Man konnte den Zinsfuß für Darlehne obne Sicherheitsleistung nicht beschränkt lassen, wenn man ihn für Darlehne mit Sicherheitsleistungvon jeder Beschränkung befreite; man konnte Darlehne, bei welchen Sicherheit durch unbewegliche Sachen gewährt wird, nicht anders behandeln, als Barlehne, deren Sicherheit in beweglichen Sachen besteht. Dagegen war andererseits
eine Beschränkung der Maßregel, und zwar in doppelter Beziehung, Zunäͤchst erheischte die Rücksicht auf den verfassungs-
erforderlich.
.
mäßigen Zeitpunkt für das Zusammentreten des Landtages, daß die Wirksamkeit der Verordnung auf solche Rechtsgeschaͤfte be⸗ schränkt werde, welche im Laufe der nächsten drei Monate, also . Somit wäre es y. über das Bedürfniß hinausgegangen und hätte der Frage über . Wuchergesetze uberhaupt präfudizirt, wenn bei den, innerhalb! lener drei Monate eingegangenen Rechtsgeschäften höhere, als die ohne irgend eine Zeitbeschränkung, aiso bis zu
bis gegen Ende Februar, zu Stande kommen.
gescblichen Zinsen der bielleicht erst nach Jahren eintretenden Abwickelung des Ge— schäfts, stipulirt werden dürften. Es ist deshalb 9 Monaten, von Entstehung der Verbindlichkeit an gerechnet, i die längste Zeit bestimmt worden, für welche die Stipulation cher Zinsen zuläsng ist. gef ame urg, T7. November. In heutiger Sitzung der Erb r en Bürgerschaft ist der Antrag des Senats, betreffend die 5 ven 10 bis 15. Millionen verzinslicher Bons, welche . eponirung von Waaren ausgegeben werden sollen, ange— nmmen worden. (Tel. D.) gon btern . München, 25. Nobember. Se. Masestät der a . Ermächtigung ertheilt, daß auf eingelangende Ge. un lieh ewilligung zur, Sammlung milder Gaben für die Ver— in, der Stadk Mainz ertheilt werde. (N. M. Itg.) Doesterreich. ien, 21. r ß 39 ) . Wien, 21. November. ö Königliche Hoheit Friedrich Franz, Großherzog von
Folge geen
Aus⸗ bereits weit hinaus daß sich welchen die
die Dauer von
ĩ . Se. Majestät der Allerhöchsten Entschließung vom 22. November
1 des Warme De
2283
ettelbank darf, wenn sie M* l itte Cen sich selbst und ö er nur einen ver⸗
onds in Lombardgeschäften fest die preußische Bank insbesondere ist durch 3 kal gg.
das⸗ es jetzt ankommt, nur in bescheidenem in fes e nöthig, daß ander⸗
Meclenburg ⸗ Schwerin, zum er dune r rn, ig, 2 V . erlande, Am sserdam, 23. Nobember i i , rf eg, n, he, g e 8 Stimmen angenommen Das 1 fi . ö Fan einstimmig gebilligt, das Finan ee, a, a ne, nanz⸗Hudget mit 51
g , ,. über m , gn, ee , . iber Zins fuß ist bei den Kammern ein ge⸗
Ihre stönigliche Hoheit bie Pri ᷣ ĩ lande 9 gestern Mittag ö ye. , ,,, 1 ö. un eb ritannien und Irland. ond on, 26 fine ge J er amtliche Bericht über Handel und Schifffahrt des der gin igten Königreichs Großbritannien und Irland wahren . Monats Oktober ist veroffentlicht worben. Gem Cemf -en ,. sich der Gesammtwerth der Ausfuhr auf 10, 5, Mg . t in dem entsprechenben Monate des vorigen Jahre 19 gh, , Po. und in demselben Zeitraume des Jahres 8633 nur Ie, , Pfd. betrug. Für bie 10 ersten Mongte der letzten 3 hre die entsprechenden Zahlen, wenn wir bon dem jetz zen ** zi wärls zahlen, iss6ö, e , heiß def6, H, ,, n, ,, , ,,. Pfd. Lbgleich die volle Wirkung ber ceiskfrißzs 4 erg m . vember hemerklich machen konnte, so zeigt es ih 4.23 Ereignisse, welche auch schon vor Ende Etter? . auf den Handelsverkehr aus übten, cht n um in Vergleich mit den früheren Jahren ursachen. Die Einfuhr-Tabellen wessen im Allgemein ⸗n nahme in den Hauptwaaren für bie heimische Gen fun on * Die Northumberland and Durham Tinritt Kant e ihre Thüren geschlossen hat, war' in Hesge ms . sapitals von 652,891 Pfd. und eines Resero? Zen 0, 874 Pfd. — Die Emission der Noten der Kan ist in Grenzen der Akte von 18141 zurũckgefes tt .
Die Antwort-Abresse auf bie 7 reh wirt bon Herrn Wykeham Martin bora an? unterstützt werden. :
Wie aus Alexandria, 18. Nobem? ward auf den 24. Nodember Oriental Company zur Befs in Suez erwartet. — Di Rekruten betrug in den le In einer Woche erreichte wir aus einer Anzeige ers⸗hen Unterstützungs⸗Fond s, Hert Te veröffentlicht, hatten die Summe von fãh
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