zjabrize
Dangung.
57 i Roggen Ro en ; boben. eiern, Boben hat einen oder rs * eringen Thonge⸗ w alt . eignet sich in greg, ber Regel nur zum An⸗ bau des Roggens und des Buchwelzens; bei lehmigerem Untergrunde und nach 3jähriger Dun . gung kann er je ge. auch zum Anbau des. Hafers benutz t werden. n int Klasse kommt auch der torfige, mit vie⸗ lem unlöslichen Humus versehene Moorboben.
2 M.
18
r i
xI , Ertrag.
23 Buch⸗ weizen
w des . vandschafts · Departements.
Starker , Rübsen z Thon enthaltend, oder Wei . schwarzer Kleiboden. 66 e r fn, bis 25 Erbsen
I. Klass Raps oder Prozent zulaͤssig.
1 1 1
eon pro 1 7 8 6 4
Raps oder Rübsen
K. Weizen . 6. Weizen Gerste mn
gh. pro Mrg.
Weizen
Weizen 16. te
Gerste
O S MO o
J w
J 1
215 2 4
I. alasse 1 gtaps oder Schwarzer humoser Rübsen Boden, Gerstland I. Weizen i n, humoser kalkhal⸗ tiger Lehm⸗ und gewöhn⸗ licher Weizenboden. ira n , bis 25
Prozent w lh.
1 1 1
1 4 4 2
o0ñ pro 2
Raps oder Rübsen
K. Weizen ir. Erbsen Roggen Hafer Brache
2 = 1
1881
6
J ö d dd e N X CO l E L C Oi o
Roggen Hafer
od!
II. Rlasse. Naps oder Guter Mitteiboden, Rübsen gewobhnliches ö, stland. Rog 3
Strohzuschlag 9 124 Ge Prozent . Erb
1 1 1
11 4 4
Gan.
pro 23
Raps oder Rübsen
. Roggen .. .
Erb Roggen Hafer
Brache
16 86181
5 Roggen 55 Hafer 4
ö?
III. & la ss se. Raps oder Mittel ⸗ oder . Rübsen Reg en koden, mit Sand Roggen vermischt. a.
Schfl. pro Mrg.
5
Roggen Hafer .Erbsen Roggen Hafer
Brache
— 82 —
oggen 3 er
Ie! II
IV. Klasse. Roggen
. sandiger Bo⸗ ober .
den. oder Buch⸗ weizen
.
gjährigen ,.
Roggen Hafer In dieser Klasse ist oder Buch⸗ die Veranschlagung in weizen zuͤstand nicht zulaͤssig
9
2) Nach
Anmerkungen.
1) Mit Erbsen kann wirthschaftlich bei 6 efundener reiner
reifelderwirthscha ö der fünfte Thel der Brache ö. werden. Der darauf folgende Roggen er- leidet einen Rüͤch⸗ schlag von J Korn. . Die elbẽn . nicht als zehrende gu, angesprochen wer⸗ den, wenn sie nicht mehr als den gten Theil der gesamm⸗ ten in prinzipien⸗ mäßiger Düngung befindlichen Acker⸗ fläche einnehmen. vorhergegan⸗ gener 2⸗ resp. Isäh⸗ riger Ruhe erhalten die besaamten Weiden uschlss ge la., Ib. und III. klafft * Korn imsZjährigen,
JJ Dunge auf beide ö * * Korn im . Dunge nur bei einer folgenden Frucht. Wahrt dlese Ruhe inkl. des Brach⸗ Jahres nur? Jahre ober waren die Wei⸗ de⸗Schläge bei 3 , Ruhe nicht esaamt, so soll nur die Halfte .
Zuschlaͤge bewilligt
werden.
Wo Raps oder Rüh⸗ sen gebaut wird, kommt e n ohnt die Beschränkung ad 1 zur Veran⸗ schlagung. Wegen borhergegangener Ruhe erhalt . nicht dieser, sondern die ihm naächstfolgen⸗ den Saaten die su Nr. 7 festgeseßten
6
c sflhln, bis 123. gh, reg ö Arbitrio
Kommission ju ⸗ 1 , .
. en ö. regt .
uschläge. . 3 Ih. Klas.
Ein⸗ ziahrige fell.
Düngung. gung * O
I. Classifications⸗Tabelle des
J. Klasse a. Weizen 1 Starker Weizenboden, Gerste 1 z Thon enthaltend, oder ar. schwarzer leiboden. Raps oder , . bis 25 Rübsen —
t 7 Schfl. per Prozent zulässig. ehem
Wel sen Gerste Erbsen Raps oder Rübsen
6 Schfl. per Morgen
IJ. . se . ö Schwarzer humoser Bo⸗ . land I. Alasse, humoser kalkhaltiger dehm⸗ oder gewohnlicher Weizenboden.
Strohzuschlag bis 25 Prozent zulaͤssig. ¶
Stargard ' schen 81 7
Gerste Erbsen Weizen Gerste Brache Raps Rübsen
3
oder
6 Schfl. per
Morgen
D 1 1 1 1 1
6 Weizen ef. Erbsen Weizen Hafer Brache Weizen Hafer
w — — Dde Die E
Xe, , . G en G, e. amm
1
am
Weizen
Gerste 1
1
2 2
5 43
Weizen 6er. Erbsen
Roggen
Hafer Brache Raps oder Rüͤbsen
5 Schfl. per
Morgen
Weizen ef, Erbsen Roggen Hafer Brache Roggen Hafer
w & Xl D Te x 0 l . , . O O.
I. Ria ssẽ. Guter Mittelboden, gewöhnliches Gerstland. Strohzuschlag bis 123
Prozent zulässig.
moJ en Ger 4 Erbsen Raps oder Rübsen
5 Schfl. per Morgen
I. la sse. Roggen Mittel oder guter ö. Roggenboden, mit Sand Erbsen Raps oder
bermischt. c Rübsen
4 Schfl. per Morgen
Roggen 23. Erbsen Noggen Hafer Brache
Raps oder
Rübsen Morgen
4 Schfl. *
Roggen Gerste Erbsen Roggen Hafer Brache Roggen . ö
eM
H ö
X 0, e , , O e
Roggen de Erbsen Roggen Hafer Brache
.
. 12
L*
IV. Klasse. Roggen Leichter sandiger Bo- Sommer⸗ den. Roggen oder Hafer oder Buch⸗ weizen
Roggen Sommer⸗ Noggen oder Hafer oder Buch⸗ weizen Brache
Roggen
Sommer⸗ Roggen
Iñ nesẽr a i e Verans chlagung im gjäh⸗ rigen Süngungszuftand . zulässig.
Hafer
3 Buchweizen 1 — 10
Roggen
oder Buch⸗ weizen
.
Anm erkung en.
ae. 23
em durch Gräben
einer Unsicherheit in ö. Un g het g Klasse.
epartements, und zwar für die Kreise Pyritz und Greifenhagen. 1) Mit Erbsen .
wirthschaftlich
die reine Dr ö
wirthschaft gefunden
wird, da keine Kartof⸗ feln veranschlagt wer⸗ den, nur der fünfte
Thell ber Brache be- 9. werden. Der darauf folgende Rog⸗ gen erleibet einen , von
Torfiger ober recht schlumpiger Boden, dem durch Gräben kein Abfluß verschafft ist, kommt nach dem Grade seiner Un⸗ sicherheit in die III. oder IV. Klasse.
II. Classtfications⸗Tabelle des Star ga ed schen Departements, und zwar 6a die Kreise Saatzig, Naugard und Borken.
oder Rübsen — ö 7 6. pr.
Prozent zu
asse b. ö. Sqhwarzet humo Ger er 86 Gerst⸗ erf. 1. J. Klasse, . oder Raps 3 it . . a r. . Gehm. ader ge⸗ N .
Gjahrige Düngung.
Ein⸗ fall.
Le S 85385
Ertrag.
ñ . ;
.
gjährige Düngung.
Anmerkungen.
1 Mit Krbsen kann wirth⸗ schaftlich, wo die reine Dreifelder˖ 6
gefunden wird, da keine Kartoffeln veranschlagt
* Roggen Hafer
Modded
werden, nur