1857 / 300 p. 3 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

zjabrize

Dangung.

57 i Roggen Ro en ; boben. eiern, Boben hat einen oder rs * eringen Thonge⸗ w alt . eignet sich in greg, ber Regel nur zum An⸗ bau des Roggens und des Buchwelzens; bei lehmigerem Untergrunde und nach 3jähriger Dun . gung kann er je ge. auch zum Anbau des. Hafers benutz t werden. n int Klasse kommt auch der torfige, mit vie⸗ lem unlöslichen Humus versehene Moorboben.

2 M.

18

r i

xI , Ertrag.

23 Buch⸗ weizen

w des . vandschafts · Departements.

Starker , Rübsen z Thon enthaltend, oder Wei . schwarzer Kleiboden. 66 e r fn, bis 25 Erbsen

I. Klass Raps oder Prozent zulaͤssig.

1 1 1

eon pro 1 7 8 6 4

Raps oder Rübsen

K. Weizen . 6. Weizen Gerste mn

gh. pro Mrg.

Weizen

Weizen 16. te

Gerste

O S MO o

J w

J 1

215 2 4

I. alasse 1 gtaps oder Schwarzer humoser Rübsen Boden, Gerstland I. Weizen i n, humoser kalkhal⸗ tiger Lehm⸗ und gewöhn⸗ licher Weizenboden. ira n , bis 25

Prozent w lh.

1 1 1

1 4 4 2

o0ñ pro 2

Raps oder Rübsen

K. Weizen ir. Erbsen Roggen Hafer Brache

2 = 1

1881

6

J ö d dd e N X CO l E L C Oi o

Roggen Hafer

od!

II. Rlasse. Naps oder Guter Mitteiboden, Rübsen gewobhnliches ö, stland. Rog 3

Strohzuschlag 9 124 Ge Prozent . Erb

1 1 1

11 4 4

Gan.

pro 23

Raps oder Rübsen

. Roggen .. .

Erb Roggen Hafer

Brache

16 86181

5 Roggen 55 Hafer 4

ö?

III. & la ss se. Raps oder Mittel oder . Rübsen Reg en koden, mit Sand Roggen vermischt. a.

Schfl. pro Mrg.

5

Roggen Hafer .Erbsen Roggen Hafer

Brache

82

oggen 3 er

Ie! II

IV. Klasse. Roggen

. sandiger Bo⸗ ober .

den. oder Buch⸗ weizen

.

gjährigen ,.

Roggen Hafer In dieser Klasse ist oder Buch⸗ die Veranschlagung in weizen zuͤstand nicht zulaͤssig

9

2) Nach

Anmerkungen.

1) Mit Erbsen kann wirthschaftlich bei 6 efundener reiner

reifelderwirthscha ö der fünfte Thel der Brache ö. werden. Der darauf folgende Roggen er- leidet einen Rüͤch⸗ schlag von J Korn. . Die elbẽn . nicht als zehrende gu, angesprochen wer⸗ den, wenn sie nicht mehr als den gten Theil der gesamm⸗ ten in prinzipien⸗ mäßiger Düngung befindlichen Acker⸗ fläche einnehmen. vorhergegan⸗ gener 2⸗ resp. Isäh⸗ riger Ruhe erhalten die besaamten Weiden uschlss ge la., Ib. und III. klafft * Korn imsZjährigen,

JJ Dunge auf beide ö * * Korn im . Dunge nur bei einer folgenden Frucht. Wahrt dlese Ruhe inkl. des Brach⸗ Jahres nur? Jahre ober waren die Wei⸗ de⸗Schläge bei 3 , Ruhe nicht esaamt, so soll nur die Halfte .

Zuschlaͤge bewilligt

werden.

Wo Raps oder Rüh⸗ sen gebaut wird, kommt e n ohnt die Beschränkung ad 1 zur Veran⸗ schlagung. Wegen borhergegangener Ruhe erhalt . nicht dieser, sondern die ihm naächstfolgen⸗ den Saaten die su Nr. 7 festgeseßten

6

c sflhln, bis 123. gh, reg ö Arbitrio

Kommission ju 1 , .

. en ö. regt .

uschläge. . 3 Ih. Klas.

Ein⸗ ziahrige fell.

Düngung. gung * O

I. Classifications⸗Tabelle des

J. Klasse a. Weizen 1 Starker Weizenboden, Gerste 1 z Thon enthaltend, oder ar. schwarzer leiboden. Raps oder , . bis 25 Rübsen

t 7 Schfl. per Prozent zulässig. ehem

Wel sen Gerste Erbsen Raps oder Rübsen

6 Schfl. per Morgen

IJ. . se . ö Schwarzer humoser Bo⸗ . land I. Alasse, humoser kalkhaltiger dehm⸗ oder gewohnlicher Weizenboden.

Strohzuschlag bis 25 Prozent zulaͤssig.

Stargard ' schen 81 7

Gerste Erbsen Weizen Gerste Brache Raps Rübsen

3

oder

6 Schfl. per

Morgen

D 1 1 1 1 1

6 Weizen ef. Erbsen Weizen Hafer Brache Weizen Hafer

w Dde Die E

Xe, , . G en G, e. amm

1

am

Weizen

Gerste 1

1

2 2

5 43

Weizen 6er. Erbsen

Roggen

Hafer Brache Raps oder Rüͤbsen

5 Schfl. per

Morgen

Weizen ef, Erbsen Roggen Hafer Brache Roggen Hafer

w & Xl D Te x 0 l . , . O O.

I. Ria ssẽ. Guter Mittelboden, gewöhnliches Gerstland. Strohzuschlag bis 123

Prozent zulässig.

moJ en Ger 4 Erbsen Raps oder Rübsen

5 Schfl. per Morgen

I. la sse. Roggen Mittel oder guter ö. Roggenboden, mit Sand Erbsen Raps oder

bermischt. c Rübsen

4 Schfl. per Morgen

Roggen 23. Erbsen Noggen Hafer Brache

Raps oder

Rübsen Morgen

4 Schfl. *

Roggen Gerste Erbsen Roggen Hafer Brache Roggen . ö

eM

H ö

X 0, e , , O e

Roggen de Erbsen Roggen Hafer Brache

.

. 12

L*

IV. Klasse. Roggen Leichter sandiger Bo- Sommer⸗ den. Roggen oder Hafer oder Buch⸗ weizen

Roggen Sommer⸗ Noggen oder Hafer oder Buch⸗ weizen Brache

Roggen

Sommer⸗ Roggen

nesẽr a i e Verans chlagung im gjäh⸗ rigen Süngungszuftand . zulässig.

Hafer

3 Buchweizen 1 10

Roggen

oder Buch⸗ weizen

.

Anm erkung en.

ae. 23

em durch Gräben

einer Unsicherheit in ö. Un g het g Klasse.

epartements, und zwar für die Kreise Pyritz und Greifenhagen. 1) Mit Erbsen .

wirthschaftlich

die reine Dr ö

wirthschaft gefunden

wird, da keine Kartof⸗ feln veranschlagt wer⸗ den, nur der fünfte

Thell ber Brache be- 9. werden. Der darauf folgende Rog⸗ gen erleibet einen , von

Torfiger ober recht schlumpiger Boden, dem durch Gräben kein Abfluß verschafft ist, kommt nach dem Grade seiner Un⸗ sicherheit in die III. oder IV. Klasse.

II. Classtfications⸗Tabelle des Star ga ed schen Departements, und zwar 6a die Kreise Saatzig, Naugard und Borken.

oder Rübsen ö 7 6. pr.

Prozent zu

asse b. ö. Sqhwarzet humo Ger er 86 Gerst⸗ erf. 1. J. Klasse, . oder Raps 3 it . . a r. . Gehm. ader ge⸗ N .

Gjahrige Düngung.

Ein⸗ fall.

Le S 85385

Ertrag.

ñ . ;

.

gjährige Düngung.

Anmerkungen.

1 Mit Krbsen kann wirth⸗ schaftlich, wo die reine Dreifelder˖ 6

gefunden wird, da keine Kartoffeln veranschlagt

* Roggen Hafer

Modded

werden, nur